Diese Arbeit möchte einen Überblick über die grundlegenden Eigenschaften des bedingungslosen Grundeinkommens geben. Sie soll als Basis für eine fundierte Debatte über eine mögliche Einführung in der Bundesrepublik Deutschland dienen. Verschiedene Modelle des BGE werden kurz mit ihren Eigenheiten vorgestellt. Eine detaillierte Erklärung der jeweiligen Finanzierungsmodelle ist aufgrund der Kürze der Arbeit jedoch nicht möglich.
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als alternative Form der Sozialpolitik rückt seit den letzten Jahren vermehrt in den Fokus von Gesellschaft und Politik. Diese Idee wird nicht mehr als abwegige soziale Utopie belächelt, sondern als ernstzunehmende Möglichkeit einer sozialpolitischen Reform diskutiert. Die zunehmende Technologisierung und Digitalisierung verändert den Arbeitsmarkt. Diese als Industrie 4.0 bezeichnete Entwicklung wird eine Vollbeschäftigung in den nächsten 10-15 Jahren unmöglich machen. Das BGE soll daher als Möglichkeit eines Paradigmenwechsels vorgestellt werden.
I. Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition und Geschichte des BGE
2.1 Historischer Rückblick zum BGE
2.2 Grundsätze des BGE
2.3 Verschiedene Modelle des BGE
3. Sozialpolitische Situation in Deutschland
3.1 Aktuelle Sozialpolitik in Deutschland seit Agenda 2010
3.2 Grundpfeiler des deutschen Sozialsystems
3.3 Sozialpolitische Situation in der BRD in Abgrenzung zum BGE
3.4 Industrie 4.0 - Trend der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung
4. Vor- und Nachteile des BGE
4.1 Sicherheit vs. Eigenverantwortung
4.2 Entlastung des Verwaltungsapparats vs. Finanzierbarkeit
4.3 Freiheit der Arbeitswahl vs. Absenkung des Lohnniveaus
5. Fazit und Ausblick
IV. Literaturverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Studie Digitalisierung und Arbeitsplatz - Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an WirtschaftsWoche 2015, S.2
III. Abkürzungsverzeichnis
BGE bedingungsloses Grundeinkommen
BRD Bundesrepublik Deutschland
d.h das heißt
etc. et cetera
z.B. zum Beispiel
1. Einleitung
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als alternative Form der Sozialpolitik rückt seit den letzten Jahren vermehrt in den Fokus von Gesellschaft und Politik. Diese Idee wird nicht mehr als abwegige soziale Utopie belächelt, sondern als ernstzunehmende Möglichkeit einer sozialpolitischen Reform diskutiert.
Die zunehmende Technologisierung und Digitalisierung verändert den Arbeitsmarkt. Diese als Industrie 4.0 bezeichnete Entwicklung wird eine Vollbeschäftigung in den nächsten 10-15 Jahren unmöglich machen (Götz 2018, S.96-98).) Das BGE soll daher als Möglichkeit eines Paradigmenwechsels vorgestellt werden.
Diese Arbeit möchte einen Überblick über die grundlegenden Eigenschaften des bedingungslosen Grundeinkommens geben. Sie soll als Basis für eine fundierte Debatte über eine mögliche Einführung in der Bundesrepublik Deutschland dienen. Verschiedene Modelle des BGE werden kurz mit ihren Eigenheiten vorgestellt. Eine detaillierte Erklärung der jeweiligen Finanzierungsmodelle ist aufgrund der Kürze der Arbeit jedoch nicht möglich.
Nach der Einleitung soll zuerst auf die geschichtlichen Hintergründe und ersten Formen des BGE eingegangen werden. Um das BGE von der aktuellen Situation in Deutschland abgrenzen zu können, wird im nächsten Kapitel die sozialpolitische Situation in Deutschland beleuchtet. Was spricht für und was spricht gegen eine Einführung des BGE in der Bundesrepublik Deutschland? Um den meist postulierten Argumenten entgegentreten zu können, werden im letzten Kapitel Vor- und Nachteile einer Einführung des BGE aufgeführt. Das abschließende Fazit soll zeigen, dass die Möglichkeit und Umsetzbarkeit einer Einführung von mehreren Faktoren abhängig ist.
2. Definition und Geschichte des BGE
2.1 Historischer Rückblick zum BGE
Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist keine neue Erfindung. Vielmehr erhält dieses Konzept aktuell durch die Medien, sowie durch die Aufnahme in die politische Diskussion vermehrt Aufmerksamkeit.
Vorläufer des BGE sind in der Literatur schon in der Antike zu finden. Bereits 700 Jahre v. Chr. sollte den Bürgern von Sparta eine Grundexistenz gesichert werden. Diese Fürsorge erfolgte unabhängig von der Arbeitsleistung und gilt damit als ein Vorreiter der staatlichen Grundversorgung (Kunz 2016, S.49).
Die Gedanken des englischen Humanisten Thomas Morus (1478-1535) gelten als richtungsweisend die öffentliche Fürsorge betreffend. Seine Umsetzung im Roman Utopia wird von Anhängern des BGE als umstritten angesehen, da die Grundvoraussetzung Bedingungslosigkeit nicht gegeben ist (Kunz 2016, S.49-50).
Ende des 19. Jhd. machte die industrielle Revolution ein Nachdenken über eine Umgestaltung der Gesellschaft notwendig. Die Automatisierung brachte technischen Fortschritt aber durch den Wegfall alter Berufsstände auch Armut über einen Großteil der Bevölkerung. Denker wie Karl Marx (1818-1883), Paul Lafargue (1842-1911) oder Peter A. Kropotkin (1842-1921) lieferten Beiträge über die soziale Frage und damit auch Grundansätze für das heutige BGE (Kunz 2016, S.51).
In der jüngeren Geschichte hat sich die Diskussion um das BGE zu Beginn der 2000er Jahre verdichtet. Mit Umgestaltung der Sozialpolitik im Rahmen der Agenda 2010 rückte das BGE als mögliche Alternative für anstehende Reformen in den Fokus. Im Lauf der Jahrhunderte wurden viele Versuche unternommen, den Menschen eine gesicherte Existenz zu gewährleisten. Diverse Konzepte werden als Frühformen des BGE gesehen. Jedoch war die materielle Unterstützung meist an eine Voraussetzung gebunden. Bedingungslosigkeit ist aber der zentrale Grundgedanke der BGE, womit der historische Ursprung des BGE nicht eindeutig festgelegt werden kann.
Um eindeutig zu definieren, welches die Inhalte des BGE sind, werden im folgenden Kapitel die Grundpfeiler dieser soziapolitischen Variante aufgezeigt.
2.2 Grundsätze des BGE
Unabhängig der verschiedenen existierenden Modelle kennzeichnen die nachfolgend erklärten Leitideen das BGE. Die Bedingungslosigkeit gilt als der wichtigste Bestandteil. Eine Zuteilung einer festen monatlichen monetären Leistung im Sinne des BGE muss ohne Prüfung der Bedürftigkeit und ohne Zwang zur Gegenleistung erfolgen (Kunz 2016, S.79-83).
Die Existenzsicherung und Teilhabe sind ein weiterer Grundpfeiler des BGE. Jedem Menschen muss ein menschenwürdiges Leben gewährleistet werden. In Art1 des Grundgesetzes ist festgehalten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieses Grundrecht steht jedem Menschen von Geburt bis zum Tode zu. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Entkopplung von Einkommen und Arbeit. Zum heutigen Zeitpunkt ist der Erhalt von Einkommen eng mit der Arbeitsleistung eines Individuums verknüpft. Wer Arbeitsleistung oder zumindest die Bereitschaft dazu erbringt, hat Anrecht auf finanzielle Absicherung. Lediglich in Lebensnotlagen wie Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit greift der Staat existenzsichernd ein, ohne dass vorher eine Arbeitsleistung stattgefunden haben muss. Das BGE stellt als Bedingung die Trennung von Arbeit und Einkommen in den Raum. Der Grundbedarf für jedes Individuum zur Abdeckung der überlebensnotwendigen Punkte wie Essen, Schlafen, Wohnen etc. wird ohne Erbringung einer Arbeitsleistung von der Gemeinschaft getragen. Diese Form der Grundsicherung bietet dem Individuum großen Spielraum hinsichtlich individueller Lebensbiographien, erfordert aber auch ein Umdenken der Gesellschaft in Richtung Toleranz und Solidarität (Kunz 2016, S.88). Diese Leitideen beinhaltend gibt es mehrere Modelle mit verschiedenen Schwerpunkten, von denen nachfolgend zwei exemplarisch vorgestellt werden.
2.3 Verschiedene Modelle des BGE
Der Gründer der Drogeriekette dm, Götz Werner, spricht sich seit ca. 15 Jahren für die Einführung eines BGE aus. Nach seinem Modell steht die Freiheit des Menschen im Mittelpunkt. Sich für oder gegen eine bestimmte Tätigkeit zu entscheiden und trotzdem abgesichert zu sein, sei ein Grund- recht (Götz 2018, S.48-49). Die hierfür erforderliche Grundsicherung wäre bei diesem Konzept mit 1000 Euro pro Person gedeckt. Da Bedürfnisse des Menschen aber über die Grundversorgung wie Essen und Wohnen hinausgehen, ist die bei BGE Gegnern prophezeite Gefahr einer volksweiten Arbeitsniederlegung nicht gegeben. Der Mensch hat noch weitere Ansprüche an sein Leben. Um dem Menschen eine freie Entwicklung seiner Biographie zu ermöglichen, wäre es nötig die Grundversorgung durch ein BGE zu sichern (Götz 2018, S. 146). Finanziert würde das Model nach Werner durch freiwerdende Mittel aus den wegfallenden Sozialleistungen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von aktuell 19 % auf bis zu 50%. Diese Konsumbesteuerung solle die im Gegenzug wegfallende Besteuerung des Einkommens ersetzen (Götz 2018, S.236-237).
Ein weiteres Konzept wurde vom CDU-Politiker Dieter Althaus entworfen. Sein „Solidarisches Bürgergeld“ existiert in zwei Varianten. Entwurf eins sieht ein Grundeinkommen von 400 Euro für jeden Erwachsenen bei einem Steuersatz von 25 % vor. Bei der zweiten Variante erhielte jeder über 18-jährige 800 Euro bei einem Steuersatz von 50%. Der Basissatz für Kinder läge bei beiden Varianten bei 300 Euro Grundeinkommen. Bei diesem Modell müsste vom Grundeinkommen 200 Euro pro Person für eine Gesundheitsprämie als Ersatz zur entfallenden Krankenversicherung abgeführt werden. Die meisten Sozialversicherungen und Transferleistungen wie Bafög, Elterngeld und Kindergeld würden durch das BGE ersetzt. Ebenso wären arbeitsrechtliche Änderungen wie Wegfall des Kündigungsschutzes und der Mindestlöhne zu erwarten. (Reuther 2016, S. 29). Finanzierbar würde dieses Modell laut Althaus durch eine negative Einkommenssteuer. Das würde bedeuten, dass jedes Einkommen unter dem Sockelbetrag von 500 Euro mit einer negativen Einkommenssteuer belegt würde und damit die Geringverdiener begünstigt wären (Reuther 2016, S. 26). Zahlreiche weitere Modelle sind in der Literatur zu finden. Die FDP kombiniert beispielsweise ebenfalls ein Grundeinkommen mit der negativen Einkommenssteuer. Diese Auszahlung unterliegt aber einer Bedürftigkeitsprüfung und nimmt diesem Entwurf einen der Grundsätze des BGE. Die Linkspartei propagiert ein emanzipatorisches Grundeinkommen. Bei diesem Modell sollen die deutschen Bürger am jährlichen Vermögenseinkommen prozentual beteiligt werden. Die Grüne Jugend hat die Idee einer Finanzierung des BGE über eine Ökosteuer (Reuther 2016, S. 28).
Die Hauptfrage, ob ein Modell überhaupt durchführbar ist bleibt nach wie vor die Finanzierbarkeit, worauf aufgrund der Kürze der Arbeit nicht detailliert eingegangen wird. Nachdem kurz einige Varianten des BGE vorgestellt wurden, soll nachfolgend eine aktueller Stand der momentanen sozialpolitischen Lage dargestellt werden.
3. Aktuelle sozialpolitische Situation in Deutschland
3.1 Sozialpolitik in Deutschland seit Agenda 2010
Unser derzeitiges deutsches Sozialsystem beruht auf der Grundlage der Agenda 2010, die in den Jahren 2003-2005 umgesetzt wurde. Diese Arbeitsmarkt- und Sozialreform sollte vor allem für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen. Das sozialpolitische System wurde umfassend geändert. Um eine Verbesserung der Situation erwerbsfähiger Arbeitsloser zu erzielen, wurden im Zuge der eingeführten Hartz-Reformen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengeführt (HartzIV). Nicht erwerbsfähige Personen erhalten auch nach der Reform weiterhin Sozialhilfe.
Positiv kann eine allgemeine Belebung des Arbeitsmarktes gesehen werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass sich durch die Agenda 2010 der Niedriglohnsektor massiv ausgebreitet hat. Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit wurde durch die Reformmaßnahmen nicht ausreichend eingedämmt. Änderungen wie Anhebung der Minijobs auf 450 Euro und Einführung des Mindestlohns sind bereits erfolgt. Weitere Anpassungen oder erneute Reformen sind nötig um oben genannte Schwierigkeiten zu überwinden (Bundeszentrale für politische Bildung 2017).
Die Grundversorgung in der BRD wird durch mehrere Bausteine sichergestellt. Sie basiert auf drei Säulen der staatlichen Leistungen, mit welchen sich das nachfolgende Kapitel beschäftigt.
3.2 Grundpfeiler des Sozialsystems
Das deutsche Sozialsystem basiert auf Fürsorgeleistungen, Versorgungsleistungen und Versicherungsleistungen. Gerät ein Mensch in eine Notlage, stehen ihm Unterstützung durch Fürsorgeleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld zu. Diese Leistungen werden nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit gewährt. Gefordert werden im Gegenzug Voraussetzungen wie Arbeitsbereitschaft für jede von der Bundesagentur für Arbeit angebotene Tätigkeit. Bezieher dieser Leistungen unterliegen zahlreichen Sanktions- und Kontrollmaßnahmen.
Versorgungsleistungen erhalten nur Personen, die eine Leistung für die Gemeinschaft erbracht haben oder Opfer wurden. Beispiele hierfür sind das Kindergeld, Beamtenpensionen oder Kriegsopferversorgung.
Versicherungsleistungen decken Notlagen wie Krankheit oder Einkommensausfall ab. Der Erhalt der Leistungen aus Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rente sind an zuvor geleistete Beitragszahlungen gekoppelt (Reuter 2016, S. 16).
Im nächsten Kapitel werden die Unterschiede zwischen der aktuellen sozialpolitischen Situation in der BRD und dem BGE dargestellt.
3.3 Sozialpolitische Situation in der BRD in Abgrenzung zum BGE
Die BRD verfügt über vielfältige Instrumente, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen. Diese sind auf jeweils bestimmte Personengruppen und Problemlagen zugeschnitten und unterliegen meist der Voraussetzung einer nachgewiesenen Bedürftigkeit. Zugewiesene Leistungen unterliegen Sanktions- und Kontrollmaßnahmen, was für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung darstellt. Zuverdienst wird bei Bezug von Sozialleistungen angerechnet, dabei werden auch die Einkommen von nahen Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder mit einbezogen.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Subsidiaritätsprinzip. Jeder Mensch ist verpflichtet aus eigener Kraft für sich selbst zu sorgen, ist er dazu nicht in der Lage erhält er Unterstützung von der Gemeinschaft (Kunz 2016, S.135).
Das BGE würde die meisten Sozialleistungen und Transferzahlungen ersetzen, was einen grundlegenden Richtungswechsel des gesamten Systems bedeuten würde. Damit entfielen die Bedürftigkeitsprüfung ebenso wie Sanktions- und Kontrollmaßnahmen. Das Grundeinkommen wäre unabhängig von zusätzlich erzieltem Erwerbseinkommen und bliebe in jedem Fall anrechnungsfrei. Das BGE würde alle Menschen der Gemeinschaft von Geburt bis zum Tod absichern, unabhängig von einer Notsituation.
Nachdem kurz auf die Unterschiede der aktuellen Situation in Deutschland in Abgrenzung zum BGE eingegangen wurde, folgt im nächsten Abschnitt ein Blick auf die zukünftige Entwicklung des Arbeitsmarktes.
3.4 Industrie 4.0 - Trend der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung
Ein wichtiges Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist die Vollbeschäftigung. Eine Arbeitslosenquote von ca.2% gilt als optimal, um ein stabiles Wirtschaftswachstum und damit Wohlstand für die Gesellschaft zu gewährleisten (Bundeszentrale für politische Bildung 2012). Der Wunsch und die Bemühungen der Gesellschaft nach technischem Fortschritt wirkt dem Ziel der Vollbeschäftigung entgegen. Innovationen und maschinelle Produktion sollen den Menschen von eintöniger, anstrengender und unangenehmer Arbeit befreien, was auf der anderen Seite zu massiven Arbeitsplatzverlusten führt. Durch Computerprogramme (auch künstliche Intelligenz genannt) und Maschinen wird menschliche Arbeit ersetzt. Diese Entwicklung wird auch als Industrie 4.0 bezeichnet. Wie in der nachstehenden Abbildung zu sehen ist, werden in den nächsten 10-15 Jahren zahlreiche Berufe durch die Digitalisierung verschwinden (Wirtschaftswoche 2015, S.2).
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- Barbara Moller-von Lossow (Autor), 2019, Das bedingungsloses Grundeinkommen. Grundlegende Eigenschaften, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1004600
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