INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
1. Vorwort
2. Hauptteil
2.1 Vorgeschichte zum Wiener Kongreß
2.2 Mächtegleichgewicht als Instrument der Stabilität und des Friedens
2.2.1 Das europäische Staatensystem
2.2.2 Der Deutsche Bund
2.3 Bewertung der Ergebnisse des Wiener Kongresses
3. Schluß
3.1 Schlußwort / Fazit
3.2 Karte(n)
4. Anhang
4.1 Literaturverzeichnis
4.1.1 Quellen
4.1.2 Literatur
4.2 Erklärung
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Bei der Themenwahl meiner Hausarbeit habe ich mich für den Wiener Kongreß entschieden, da ich ihn für eines der wichtigsten Ereignisse des 18. Jahrhunderts halte. Der weitere Verlauf der europäischen Geschichte und damit auch der Weltgeschichte wurde in Wien entscheidend beeinflußt. Natürlich ist es kaum möglich, alle Einzelheiten des Wiener Kongresses im Umfang einer solchen Hausarbeit ausreichend darzustellen. Ebenfalls wird es nicht möglich sein sämtliche Quellen bzw. Literatur zu diesem Thema zu erfassen und in meine Ausführungen mit einzubeziehen. Daher will ich zuerst einmal versuchen einen kurzen allgemeinen Überblick zu vermitteln und habe einen meiner Meinung nach wichtigen Schwerpunkt gelegt. Ich will vor allem untersuchen in wie weit der Gleichgewichtsgedanke als Instrument der Friedenssicherung eine Rolle gespielt hat und wer die Verfechter dieser Denkweise waren. Dazu werde ich einige ausgesuchte Quellen und Literatur hinzuziehen, wobei mir eine eigene Interpretation nur im eher begrenzten Maße möglich sein wird. Aus der Unter- und Mittelstufe ist mir schon bekannt, daß der Kongreß stark unter dem Zeichen der Gleichgewichtspolitik gestanden hat. Eine nähere Untersuchung dieser Tatsache war im normalen Unterricht nicht möglich. Diese Hausarbeit ist eine gute Gelegenheit zur näheren Betrachtung und Auswertung dieser scheinbar so prägenden Denkweise.
2. Hauptteil
2.1 Vorgeschichte des Wiener Kongresses
Mit dem Sieg der Allianz über Napoleon und dem ersten Pariser Frieden (30. Mai 1814) endete eine rund 25 Jahre dauernde Epoche der Kriege und der Revolutionen. Napoleon hatte fast ganz West- und Mitteleuropa erobert und somit das europäische Staatensystem stark in Unordnung gebracht. Nun war der Zeitpunkt für eine Neuordnung und somit die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen den europäischen Mächten gekommen.
Es wurde der Ruf nach einer langlebigen und stabilen Ordnung laut, und alle hofften auf einen längerfristigen Frieden. Die Siegermächte stellten Ansprüche auf die verschiedene Gebiete, die sie während des Krieges erobert hatten. Gemeinsam mit den anderen von den Kriegen gegen Napoleon in Mitleidenschaft gezogenen Staaten forderten sie eine würdige Entschädigung für ihre Mühen und Opfer. Außerdem sollte noch über andere Fragen wie z.B. die einer gesamtdeutsche Verfassung, die Wiederherstellung von Dynastien, die Ansprüche der katholischen Kirche auf Entschädigungen wegen der Säkularisationsverluste und das von England verlangte Verbot der Sklaverei beraten werden.
Der Wiener Kongreß wurde formell am 1. November 1814 eröffnet. Es sollten die Ansprüche geprüft und alle anderen Verhandlungspunkte befriedigend gelöst werden. Die Prinzipien der Legalität, der Legitimität und des Gleichgewichts spielten hierbei eine wichtige Rolle. In einigen Fällen war es allerdings nötig, die Legalität zu vernachlässigen, um den Gleichgewichtsgedanken durchzusetzen. Auf dem Kongreß trafen sich Staatsoberhäupter und Delegationen nahezu aller europäischen Staaten und noch über 200 Repräsentanten von mediatisierten und anderen Fürstenhäusern. Hinzu kamen noch viele individuelle Interessenvertreter wie z.B. Vertreter der Kirche, Adelige, Journalisten, Schaulustige usw. Die wichtigsten und einflußreichsten Vertreter, die in Wien anwesend waren, waren zweifelsohne die Vertreter der Großmächte:
Die Politik und die geschickte Diplomatie des österreichischen Staatsministers Clemens Wenzel Fürst von Metternich-Winneburg prägte die gesamte Periode von 1815 bis 1848. Er galt als führende Persönlichkeit des Kongresses und beeinflußte viele Entscheidungen durch seine herausragenden diplomatischen Fähigkeiten zugunsten Österreichs. Seine Art war äußerst berechnend, und er war frei von jeglicher Form der Selbstkritik. Er versuchte alles nach seinen logischen Verständniss zu bewerten, hielt an den alten monarchischen Prinzipien fest und war Gegner jeglicher Form der Volkssouveränität. Zusammen mit dem englischen Vertreter war er der verbissenste Verfechter des Gleichgewichtprinzips.1
England wurde durch den Kongreßbevollmächtigten Henry Robert Steward Castlereagh vertreten, der für englische Verhältnisse besonders gute Kenntnisse der europäischen Staatsmänner und deren Anliegen hatte.2 Der Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg und der frühere Kultusminister Wilhelm von Humboldt vertraten Preußen. Hardenberg galt als sehr guter Diplomat und übernahm oftmals die Beratung des „ unselbständigen preußischen Königs Friedrich Wilhelm III.“, wenn es darum ging, eine positivere Politik gegenüber Österreich einzuschlagen. Dies konnte er aber nicht immer verwirklichen, da der preußische König wegen der Befreiung Preußens im Jahre 1813 durch Rußland sehr oft Partei für den Zaren ergriff.3
Charles Maurice de Talleyrand, der französische Außenminister, vertrat Frankreich auf dem Kongreß. Er hatte schon unter Napoleon gedient und verstand es, sich der geänderten Situation nach dem Sturz Napoleons anzupassen.4 Seiner geschickten Diplomatie war es zu verdanken, daß Frankreich wieder zu den Beratungen der Großmächte herangezogen wurde. Mit Hilfe des Beschlusses des 1. Pariser Friedens, der besagte, daß es nur noch gleichberechtigte Staaten in Europa geben sollte, hatte er anfangs schon den Ausschluß Frankreich aus den Verhandlungen angeprangert.5 Später erreichte er das Ende der Isolierung durch seine Stellung zum „ polnischsächsischen Konflikt “.6
Der russische Kaiser Pavlovic Alexaner I. war als Staatsoberhaupt persönlich anwesend. Er ließ Rußland aber noch durch einige Bevollmächtige vertreten (Kanzler Graf Nesselrode, Stackelberg und Rasumowski), denen er allerdings keinen so großen Entscheidungsspielraum ließ, wie es beispielsweise bei Metternich und Castlereagh der Fall war.
Der Kongreß verlief unter einem ausschweifendem Rahmenprogramm, das den zahlreichen Gästen zwischen den Verhandlungen die Zeit vertreiben sollte. Es wurden Bälle, Feste, Konzerte und Jagden organisiert, und von Kritikern waren des öfteren Äußerungen wie “Der Kongreßtanzt, aber er geht nicht voran.“ 7 zu hören. Es bildeten sich diverse Ausschüsse für die individuellen Probleme, und es gab eigentlich nie eine Gesamtsitzung aller Delegierten. Die wichtigen Verhandlungen in Bezug auf gesamteuropäische Fragen fanden eigentlich nur zwischen den Siegermächten England, Österreich, Preußen und Rußland, bzw. später auch Frankreich statt. Die Diplomatie durch Einzelgespräche und Briefe spielte hierbei eine sehr große Rolle. Die wichtigen Unterredungen fanden nicht nur in den offiziellen Versammlungen, sondern oft auch unter vier Augen am Rande der Festlichkeiten oder per Briefkontakt statt, wie viele der Quellen zeigen.8 Bei den Verhandlungen um die Deutsche Verfassung und den Deutschen Bund wollten Österreich und Preußen die Klein- und Mittelstaaten anfangs ausschließen, was aber an einem energischen Protest eben dieser scheiterte.
2.2 Mächtegleichgewicht als Instrument der Stabilität und des Friedens
2.2.1 Das europäische Staatensystem
Das Ziel aller am Wiener Kongreß beteiligten Staaten war es, für die Zukunft Frieden und Ordnung in Europa zu sichern. Hardenberg formulierte dies in seinem "Plan für die künftige Gestaltung Europas“ folgendermaßen: “Der Fall Bonapartes hat dessen ungeheuerliche Pläne einer Universalherrschaft zunichte gemacht, und die Alliierten, deren edle Bemühungen dieses Ergebnis herbeigeführt haben, müssen nun das große Werk, zu dem sie sich vereint haben, vollenden, indem sie durch ein gerechtes Gleichgewicht und eine ausgewogene Machtverteilung Europa eine Ordnung geben, die geeignet ist, das Ziel zu sichern, das Gegenstand ihres glorreichen Unternehmens war. [...]“ 9 .
Das sollte dadurch erreicht werden, daß man ein ausgeglichenes Mächteverhältnis zwischen den europäischen Staaten schuf. Dieses Anliegen vermischte sich allerdings, insbesondere bei den Großmächten (England, Frankreich, Österreich, Preußen und Rußland), mit eigenen Macht- und Wirtschaftsinteressen. Es wurde immer versucht, keinen der Staaten zu intensiv zu verstärken oder zu schwächen, um zu verhindern, daß das Gleichgewicht gefährdet war.
So waren die vier Siegermächte (England, Österreich, Preußen und Rußland) daran interessiert, Frankreich so zu schwächen bzw. die umliegenden Länder so zu stärken, daß es Frankreich in Zukunft nicht möglich sein sollte eine so verheerende Expansionspolitik zu betreiben, wie es unter Napoleon der Fall war. Frankreich sollte nach dem 1. Pariser Frieden in den alten Grenzen vom Januar 1792 bestehen bleiben10 und so auf keinen Fall seinen Status als Großmacht verlieren, da man es als natürliches Gegengewicht zu Rußland brauchte. Dies änderte sich allerdings, als Napoleon aus seinem Exil entkam und einen erneuten Krieg startete. Als Napoleon dann wieder besiegt war, wurde im 2. Pariser Frieden festgelegt, daß Frankreich viele strategisch wichtige Gebiete verlor und 700 Millionen Franken Reparationszahlungen zu leisen hatte.11 Vom Anfang der Verhandlungen an war geplant, daß Frankreich sich mit einem starken holländischen Nachbarstaat abfinden Bericht Lord Castlereaghs an Lord Liverpool, 6.2.1815.
mußte, der in der Lage sein sollte, sich gegebenenfalls gegen französische Angriffe zu wehren, und so eine Art Schutzfunktion für die mitteleuropäischen Staaten haben sollte.
Frankreich selbst, das eigentlich keine Ansprüche mehr zu stellen hatte und zu Beginn des Kongresses auch von den Beratungen der Großmächte ausgeschlossen war, war natürlich daran interessiert, daß nun kein anderer europäischer Staat die Übermacht bekam. Talleyrand sprach sich deshalb gegen den Anschluß Sachsens an Preußen und gegen die russischen Pläne einer Wiederherstellung eines polnischen Königreichs unter der Führung Alexander I. aus.12 Dies führte im Laufe der Verhandlungen dazu, daß Österreich und England, die ebenfalls gegen die von Rußland und Preußen gestellten Ansprüche waren, ein defensives Militärbündnis13 mit Frankreich vereinbarten (3.1.1815).
Rußland war bei den Verhandlungen wohl diejenige Großmacht, die am wenigsten vom Gedanken des Gleichgewichts getrieben wurde. Der Zar hatte mit seinem Einschreiten in den Krieg nicht beabsichtigt, das Gleichgewicht wieder herzustellen, sondern verfolgte damit das Ziel, seinen Machtbereich weiter nach Zentraleuropa auszudehnen, indem er einen polnischen Staat unter seiner Führung schuf.14 England hatte wegen seiner geographischen Lage eine gewisse Sonderrolle in bezug auf die territorialen Erweiterungen. Es behielt überwiegend die Gebiete, die es im Krieg mit Napoleon erobert hatte (Helgoland, Malta, Ionische Inseln, Kapland und noch einige andere Inseln), und war mit dem Königreich Hannover durch eine Personalunion verbunden. Diese Gebietsansprüche waren schon überwiegend im ersten Pariser Frieden bestätigt worden und wurden von keinem Staat ernsthaft angezweifelt.15 Dadurch Castlereagh in der Lage, als eine Art Schiedsrichter im Streit der anderen europäischen Großmächte um territoriale Interessen zu fungieren, wobei er natürlich immer darauf bedacht war, daß kein Staat auf dem Festland die Überhand bekam. Dieses Verlangen nach Gleichgewicht in Kontinentaleuropa war ein alter Leitgedanke der englischen Politik, den es schon im 18. Jahrhundert gegen die französischen Hegemoniebestrebungen siegreich verfolgt hatte.16 Die englischen Verhandlungen richteten sich wie die Frankreichs vor allem gegen die immensen Gebietserweiterungen, die Rußland durch Polen erfahren würde, und gegen den geplanten Anschluß Sachsens an Preußen, der zur Folge gehabt hätte, daß Preußen einen starken wirtschaftlichen und territorialen Vorteil in Mitteleuropa gegenüber Österreich gehabt hätte. Andererseits war es auch nötig, Preußen in Osteuropa zu stärken, um einen gewissen Schutz vor Rußland zu bieten. Österreich hatte von Anfang an versucht, mit Preußen und England eine gemeinsame Politik zu betreiben, die zum Ziel hatte, das Gleichgewicht zwischen Rußland und Frankreich zu gewährleisten. Metternich begründete dies vor allem damit, daß bei einer Übermacht eines der Länder und einem neuen Krieg die mitteleuropäischen Staaten sehr in Mitleidenschaft gezogen würden. Preußen und Österreich seien unweigerlich von einer solchen Auseinandersetzung betroffen, da sie geographisch zwischen diesen beiden Ländern liegen. Darum erhoffte sich Metternich auch eine Zusammenarbeit Preußens mit Österreich gegen die großpolnischen Pläne des russischen Zaren, welche er als bedrohlich für das europäische Mächtegleichgewicht ansah.17
Falls Preußen zu einer Zusammenarbeit bereit sein sollte, wollte sich Metternich auch nicht den preußischen Ansprüchen auf Sachsen entgegenstellen.18 Hardenberg war gewillt, darauf einzugehen, wurde aber letztendlich durch einen ausdrücklichen Befehl von Friedrich Wilhelm III., der mit dem Zaren befreundet war, davon abgehalten.19
In dieser Phase des Kongresses flammte sogar kurzzeitig die Gefahr eines Krieges aufgrund der russisch-polnischen Pläne auf.20 Dies führte dann auch dazu, daß Frankreich wieder als vollwertiger Verhandlungs- und Bündnispartner auf der Seite von Österreich und England durch den bereits oben genannten Defensivvertrag in die Diskussion aufgenommen wurde.
Zur Lösung dieses so genannten „ polnisch-sächsischen Konfliktes“ 21 mußten nun Kompromisse erzielt werden, die beide Seiten einigermaßen befriedigten. Als Grundlage dient die Teilung Sachsens und Polens. Somit entstand ein „Kongreßpolen“, das ungefähr aus drei Viertel des von Rußland beanspruchten Gebietes bestand und durch die Personalunion unter Alexander I. mit Rußland verbunden war.22 Das Gebiet um Krakau wurde zur eigenständigen Republik Krakau, und der Rest des ehemaligen Großherzugtums Warschau kam in den Besitz Preußens.
Sachsen ging nur zu etwa zwei Fünfteln des gesamten Staatsgebietes in preußischen Besitz über. Leipzig, welches vom preußischen König als besonders wertvoll angesehen wurde und deshalb lange Zeit ein Streitpunkt gewesen war, blieb sächsisch.23 Dies war hauptsächlich durch eine geschickte Diplomatie Metternichs erreicht worden: Österreich verzichtete auf Gebiete, die es von Rußland zugesprochen bekommen hatte. Dafür verlangte er vom Zaren, daß er ein ungefähr gleich großes Gebiet Polens an Preußen abtrete, um den preußischen König wiederum dazu zu bewegen auf das Gebiet um Leipzig zu verzichten.24 Als weitere Entschädigung bekam Preußen noch Gebiete in Westfalen, die es zum direkten Nachbarn Frankreichs machten, so daß es neben den Niederlanden als weiterer Schutzwall gegen Frankreich diente. Hardenberg befürwortete diese linksrheinischen Gebietserweiterungen vor allem auch deshalb, weil er der Meinung war, daß es ein Fehler sei, die Niederlande zu viel zu stärken, da es aufgrund vieler französischer Strömungen in Holland möglich sei, daß sich die Niederlande mit Frankreich verbünde. Somit sei es wichtig, einem solchen Bündnis auf diese Weise vorzubeugen.25
Österreich verzichtete also unter anderem zugunsten Preußens und der Niederlande auf die habsburgischen Niederlande und Vorderösterreich. Als Ausgleich erhielt es die Lombardei, Venetien, Dalmatien, Istrien, Triest und Galizien. Dadurch gewann Österreich einen starken Einfluß auf Norditalien, die Adria und den Donauraum.
2.2.2 Der Deutsche Bund
Die Ideen für einen neuen deutschen Staatenbund bzw. Bundesstaat entstanden nicht erst auf dem Wiener Kongreß, sondern wurden schon in den Vorjahren in Form von Plänen und Verfassungsvorschlägen entwickelt. Der Freiherr von Stein schlug schon im August 1813 die Wiederherrichtung des habsburgischen Kaisertums vor, was allerdings aufgrund des preußischen Machtstatus nicht möglich gewesen wäre.26
Preußens hätte niemals zugelassen, in einen deutschen Staat unter österreichischer Führung untergeordnet zu werden. Ein gesamtdeutscher Bundesstaat wäre auch nicht im Interesse der anderen europäischen Mächte gewesen. Solch ein übermächtiger europäischer Staat hätte die Machtverhältnisse sicherlich stark in Ungleichgewicht gebracht. Besonders England war gegen jede Staatsform, die über einen losen Staatenbund hinausging und einen starken deutschen Staat schaffen könnte.27
Auf dem Wiener Kongreß bildete sich das „ Deutsche Komitee “, welches über eine Verfassung für Deutschland beraten sollte. Es waren nur die zwei Großmächte Österreich und Preußen und die drei Mittelstaaten Bayern, Hannover und Württemberg im Komitee vertreten, was den Protest vieler anderer deutscher Staaten auslöste, die ebenfalls eine Mitbestimmung beanspruchten.28 Österreich und Preußen hatten beide die Absicht, dem anderen Staat nicht so starken Machtzuwachs in Deutschland zu gewähren, daß er eine Vormachtstellung erreichen könnte. Das zeigt sich auch darin, daß Metternich Sachsen nicht vollständig Preußen überlassen wollte, wodurch es einen starken, vor allem wirtschaftlichen Machtzuwachs in Deutschland erfahren hätte. Beide versuchten im Laufe der Verhandlungen, möglichst viele der Einzelstaaten auf ihre Seite zu ziehen, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Der freiwillige Verzicht auf die habsburgischen Niederlande und Vorderösterreich beendete die Feindseligkeiten zwischen Österreich und Bayern und hatte das Ergebnis, daß nun Österreich mit Bayern ein Gegengewicht zu Preußen bilden konnte.29
Anfangs beanspruchten Österreich und Preußen gemeinsam eine gewisse Vormachtstellung30, was eine enge Zusammenarbeit der beiden Staaten vorausgesetzt hätte. Dies war allerdings aufgrund der ständig vorhandenen und sich während des Kongresses immer mehr verstärkenden Gegensätze kaum gewährleistet.31 Es war außerdem geplant, nur den Königreichen die Selbständigkeit zuzugestehen und die kleineren Staaten den großen anzuschließen bzw. sie in Kreisen zusammen zufassen. Dies stieß aber auf den Widerstand der meisten deutschen Staaten, und sogar die Mittelstaaten Bayern und Württemberg sahen in der Hegemonie Österreichs und Preußens eine zu starke Schwächung ihrer Macht. Dies zeigt, das man auch in Deutschland selbst der Meinung war, daß kein Staat eine zu starke Vormachtstellung im deutschen Bund haben sollte. Auch der Vorschlag eines 5-Mächte Direktoriums unter der Führung Österreichs und Preußens scheiterte.
Die 29 deutschen Kleinstaaten schrieben (am 16. November 1814) eine Kollektivnote an Metternich und Hardenberg. Diese beinhaltete vor allem die Forderung nach einem Mitspracherecht aller deutschen Staaten, der Einführung landständischer Verfassungen und „ ein gemeinsames Oberhaupt “ „ an der Spitze der Deutschen Staatenverbindung “.32 Am selben Tag noch wurden die Verhandlungen abgebrochen, weil Württemberg sich weigerte, weiter zu verhandeln. In der Folgezeit zerteilte sich die anfängliche Interessengemeinschaft Österreichs und Preußens (auch aufgrund des „ polnisch-sächsischen Konfliktes“) immer mehr. Preußen versuchte weiterhin wichtige Bestandteile der ehemaligen Verfassungsentwürfe zu retten. Im Gegensatz dazu begann Metternich damit den kleineren Staaten ihre Souveränität zuzugestehen, da er merkte, daß es kaum möglich gewesen wäre, die Mittelstaaten zu stark zu binden.
Als im Mai 1815 die Verhandlungen des deutschen Komitees wieder begannen, wurden zum ersten Mal alle deutschen Staaten zur Beratung über einen Verfassungsentwurf herangezogen. Das führte dazu, daß es zu einer immer stärkeren Verwässerung des alten österreichisch-preußischen Verfassungsplans kam.33 Eine Vormachtstellung der großen Staaten wurde verworfen, und man war darauf bedacht, zwischen den kleineren und den größeren Staaten ein Gleichgewicht der Stimmen im Bundestag zu schaffen. Jegliche engere Bindung an den Bund durch z.B. Gerichte u.ä. fiel dem Widerstand der Einzelstaaten zum Opfer.34 Die Souveränität aller Staaten sollte gewährleistet werden, was besonders ein Anliegen der Mittelstaaten war. Als weiterer Faktor kam nun hinzu, daß die Verhandlungen
langsam unter Zeitdruck gerieten, da der Kongreß seinem Ende zuging. Metternich war aber darauf bedacht, daß man wenigstens eine schwache Rahmenverfassung für den deutschen Bund in die Wiener Schlußakte aufnehmen sollte, um somit den preußischen Plänen eines Sonderbundes in Norddeutschland zuvorzukommen. „ So kam es aus verschiedenen Motiven dazu, daßnoch unmittelbar vor dem Auseinandergehen in aller Eile eine notdürftige Bundesverfassung fertiggestellt wurde, die der europäischen Gleichgewichtspolitik [!] , die Metternich und die Engländer vertraten, nicht den eigentlichen deutschen Bedürfnissen dienen sollte.35 Als Ergebnis kam am 8. Juni 1815 die Deutsche Bundesakte zustande. Der Deutsche Bund war nun ein lockerer Staatenbund, in dem alle 38 Staaten und Städte nach innen hin souverän und trotz ihrer unterschiedlichen Macht und Größe prinzipiell gleichberechtigt waren.36 Der Bundestag wahr eine ständig tagende Versammlung der Vertreter aller deutschen Staaten und regelte die Bundesangelegenheiten. Der Staatenbund hatte einen rein defensiven Charakter, und die Staaten waren nur nach außen hin zu einer Einheit zusammengeschlossen. Österreich und Preußen gehörten nur zu einem Teil ihres Gebietes dem Deutschen Bund an. England, Dänemark und die Niederlande waren durch ihre Personalunion mit Hannover, Holstein bzw. Luxemburg indirekt mit Deutschland verbunden und auch der Zar hatte durch seine verwandtschaftlichen Verbindung mit deutschen Fürstenhäusern Einfluß auf den Bund. Dies trug auch bis zu einem gewissen Grad zu einem internationalen Schutz dieser Form des Bundes bei.37
2.3 Bewertung der Ergebnisse des Wiener Kohhngresses
Im großen und ganzen kann man die Verwirklichung der an den Wiener Kongreß gestellten Ansprüche als durchaus gelungen bezeichnen. Zumindest dem Gleichgewichtsgedanken wurde befriedigend Folge geleistet, was dazu führte, daß ein relativ ausgeglichenes Mächtegleichgewicht geschaffen wurde, welches auch immerhin für gut drei Jahrzehnte den allgemeinen Frieden in Europa sicherte. Dies ist wohl zu einem nicht unwesentlichen Teil der Verdienst Metternichs. Der größte Teil der Gebietsansprüche der meisten Staaten wurden zufriedengestellt, wobei natürlich oftmals Kompromisse als Lösung dienten.
In bezug auf den Deutschen Bund sehe ich die anfangs angestrebten Ziele als nur unzureichend verwirklicht. Zwar war diese Form des Deutschen Bundes, wie sie in der Wiener Schlußakte festgehalten wurde, im Sinne des europäischen Gleichgewichts durchaus sinnvoll und zweckdienlich, aber auf innerdeutsche Verhältnisse bezogen nur eine unzureichende Übergangslösung. Der Pluralismus zwischen Österreich und Preußen und der nur schwache Verfassungsrahmen waren Garant für zukünftige Konflikte. Die fehlende Verbindung zwischen West- und Ostpreußen lud förmlich zur Eroberung einer Landverbindung der beiden Landesteile ein. Außerdem diente der Deutsche Bund der Unterdrückung nationalistischer und liberaler Interessen, da er allen Staaten und ihren Monarchen die Souveränität garantierte und somit im liberalen Sinn keinen Fortschritt bedeutete. Trotz dieser aus heutiger Sicht eher negativen Seiten waren die auf dem Wiener Kongreß getroffenen Entscheidungen den Deutschen Bund betreffend ohne Frage ein wichtiger Schritt in Richtung eines gesamtdeutschen Staates.
Das Problem der österreichischen Gebietsveränderungen bestand darin, daß Österreich deutschsprachige Gebiete einbüßte und dafür Gebiete in denen andere Nationalitäten vertreten waren hinzugewann. Dies wirkte sich schlecht für ein aufkommendes Nationalbewußtsein aus und beeinflußte die weitere Entwicklung Österreichs nicht unwesentlich. An den Ergebnissen des Wiener Kongreß kann man deutlich erkennen, daß Gebietsveränderungen ohne Ansicht der betroffenen Menschen und nur unter mathematischen Gesichtspunkten durchgeführt wurden. Dies zeigt sich auch in dem von Hardenberg entworfenen ‘ Plan für die zukünftige Gestaltung Europas’38 , in dem er territoriale Veränderungen vorschlägt, deren Gewichtung er anhand von Einwohnerzahlen vornimmt. Die Menschen werden ohne Ansehen der Nationalität und des Zugehörigkeitsbewußtseins, an die verschiedenen Länder verteilt, als ob es sich um Güter handelt.
Somit wird wiederum deutlich, daß die Entscheidungen und deren Machtstützen auf rein monarchischen Prinzipien basierten. Die Legitimität und die Souveränität der Fürsten hatte einen starken Stellenwert. Das Volk wurde nicht im geringsten in die Entscheidungen mit einbezogen und hatten sich den Monarchen zu beugen.
3. Schluß
3.1 Schlußwort / Fazit
Insgesamt möchte ich die Erkenntnisse, die ich aus dieser Hausarbeit gewonnen habe, als durchaus lehrreich bezeichnen. Mir ist klargeworden, daß die Entscheidungen auf dem Wiener Kongreß stark von vielen politischen Prinzipien, zu denen auch das Mächtegleichgewicht zählte, beeinflußt wurden. Nicht immer standen Macht und Gebietserweiterung im Mittelpunkt. Besonders eine beständige Ordnung wurde von vielen Diplomaten gezielt angestrebt. Welche Einflüsse dabei eine Rolle spielten ist bei näherer Betrachtung eigentlich leichter verständlich, als mir anfangs bewußt war. Die oft gegensätzlichen Ziele und Arbeitsweisen der vertretenen Staaten, und die geschickte Diplomatie (hauptsächlich der Vertreter der Großmächte), hat schließlich dazu geführt, ein relativ stabiles Gleichgewicht, unter der weitgehenden Berücksichtigung der Legalität und Legitimität, zu schaffen. Die intensive Beschäftigung mit den Materialien und der dadurch entstandene Gesamtüberblick über die Ereignisse in Wien haben es mir ermöglicht, Quellen und Texte besser in den Gesamtzusammenhang zu bringen. Auch anhand von scheinbar beziehungslosen Quellen und Textpassagen war ich imstande, meiner Meinung nach mögliche und wichtige Schlußfolgerungen zu ziehen.
Der Umfang einer Hausarbeit geht natürlich weit über den einer ‘normalen’ Klausur hinaus. Doch wenn ich einmal vom übermäßigen Zeitaufwand absehe, betrachte ich, auch mit Hinsicht auf ein eventuell angestrebtes Studium, eine solche Aufgabe als durchaus sinnvoll. Man hat somit die Möglichkeit diese Form der Arbeitsweise, die über den herkömmlichen Unterrichtsrahmen hinausgeht, kennen zu lernen.
4.Literaturverzeichnis
4.1 Quellen
1.) Geschichte in Quellen, Das bürgerliche Zeitalter 1815-1914, Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke (Hrsg.)
Im einzelnen wurden benutzt:
a) Hardenbergs ‘Plan für die künftige gestaltung Europas’, 29.4.1814 (Dokument Nr. 1, Seite 33)
b) Weisung Metternichs an Zichy (Auszug), 1.8.1814 (Dokument Nr. 5, Seite 66)
c) Note Metternichs an Hardenberg (Auszug), 10.12.1814 (Dokument Nr. 47, Seite 245)
d) Note Hardenbergs an Metternich, 16.12.1814 (Dokument Nr. 48, Seite 259)
e) Note Talleyrands an Metternich, 19.12.1814 (Dokument Nr. 51, Seite 268)
f) Note der Bevollmächtigten von 19 Fürsten und Freien Städten an Metternich und Hardenberg, 16.11.1814 (Dokument Nr. 81, Seite 375)
g) Note Hardenbergs an Castlereagh (Auszug), 28.9.1814 (Dokument Nr. 93, Seite 434)
2.) Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses 1814/1815, Bd. 23, Klaus Müller (Hrsg.)
Im einzelnen wurden benutzt:
a) Auszug aus einem Brief des Generalsekretärs, des Kongresses, Friedrich Gentz, an den Fürsten der Walachei, Caradja, 27.9.1814, (Dokument Nr. 2, Seite 15)
b) Auszug aus dem Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 6.11.1814, (Dokument Nr. 5, Seite 17)
c) Auszug aus dem Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 6.1.1815, (Dokument Nr. 6, Seite 17)
d) Auszug aus einer Denkschrift von Wilhelm von Humbodt, 9.11.1814, (Dokument Nr. 7, Seite 18)
e) Auszug aus dem Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 12.11.1814, (Dokument Nr. 8, Seite 18)
f) Auszug aus einem Bericht Lord Castlereaghs an den Premierminister Lord Liverpool, 1.1.1815, (Dokument Nr. 9, Seite 18)
g) Auszug aus dem Geheimen Defensivvertrag zwischen Österreich, Frankreich und Großbritannien, 3.1.1815, (Dokument Nr. 10, Seite 19)
h) Auszug aus dem Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 4.1.1815, (Dokument Nr. 11, Seite 19)
i) Auszug aus einem Bericht von Friedrich Gentz an den Fürsten der Walachei, Caradja, 14.1.1815, (Dokument Nr. 12, Seite 20)
j) Auszug aus einem Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 25.1.1815, (Dokument Nr. 12, Seite 20)
k) Auszug aus einem Bericht Lord Castlereaghs an Lord Liverpool, 6.2.1815, (Dokument Nr. 12, Seite 20)
l) Auszug aus einer Denkschrift des Freiherrn von Stein, 24.6.1815, (Dokument Nr. 17, Seite 27)
4.2 Literatur
1.) Craig, Gordon A.: Geschichte Europas 1815-1980: vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart. München 1983
2.)Griewank, Karl: Der Wiener Kongress. Leipzig 1954 (2. Auflage)
3.) Grütter, Werner (Hrsg.):Politik, Gesellschaft, Wirtschaft von 1776 bis 1918. Paderborn 1989 (Zeiten und Menschen, Ausgabe K, Bd.3)
4.) Mann, Golo: Deutsche Geschichte des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts. Frankfurt am Main 1958
5.) Raumer, Kurt von & Botenhart, Manfred: Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert (von 1789-1815). Wiesbaden 1980, (Handbuch der deutschen Geschichte, Bd.3/1a)
6.) Schnabel, Franz: Der Aufstieg der Nationen. Freiburg im Breisgau 1964 (Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert Bd.2)
7.) Schnabel, Franz: Monarchie und Volkssouveränität. Freiburg im Breisgau 1964 (Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert Bd.3)
[...]
1 Die Einschätzung Metternichs stützt sich auf: Karl Griewank, Der Wiener Kongress, Leipzig 1954, S.122ff und Franz Schnabel: Monarchie und Volkssouveränität, Freiburg im Breisgau 1964, (Deutsche Geschichte im 19.Jhdt., Bd.3) S.81- 85
2 Karl Griewank, ebd.,S. 134
3 Die Einschätzungen Hardenbergs, Humboldts und des preußischen Königs stützen sich auf: Karl Griewank, a.a.O., S. 130 und Gordon A. Craig, Geschichte Europas von 1815-1980: vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart, München 1983, S.31
4 Karl Griewank, a.a.O., S. 138
5 Kurt von Raumer, Deutsche Geschichte im 19.Jhdt.(Bd.3), Wiesbaden 1980, S. 584
6 aus einer Note Talleyrands an Metternich vom 10.12.1814 in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses 1814/1815, Bd.23, Klaus Müller (Hrsg.), S.268 - 273
7 genauer Ursprung nicht bekannt, aus Werner Grütter (Hrsg.):Politik, Gesellschaft, Wirtschaft von 1776 bis 1918., Paderborn 1989 (Zeiten und Menschen, Ausgabe K, Bd.3), S.84
8 Bsp. in Geschichte in Quellen, Das bürgerliche Zeitalter 1815 -1915, Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke (Hrsg.): Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 6.11.1814; Bericht Talleyrands an König Ludwig XVIII., 12.11.1814;
9 Zitat: Hardenbergs ‘Plan für die künftige Gestaltung Europas’, 29.4.1814 in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses 1814/1815, Bd.23, Klaus Müller (Hrsg.), S.33
10 Gordon A. Craig, a.a.O., S.31
11 ebd., S.36
12 aus einer Note Talleyrands an Metternich vom 10.12.1814 in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses 1814/1815, Bd.23, Klaus Müller (Hrsg.), S. 268 ff
13 Geheimer Defensivvertrag zwischen Österreich, Frankreich und Großbritannien, 3.1.1814 in Geschichte in Quellen, a.a.O., S.19
14 Franz Schnabel, Der Aufstieg der Nationen, Freiburg im Breisgau 1964 (Deutsche Geschichte im 19.Jahrhundert Bd.2), S.317/318 und Gordon A. Craig, a.a.O., S.33
15 Gordon A. Craig, a.a.O., S.33
16 F. Schnabel, Der Aufstieg der Nationen, a.a.O., S.317
17 Absatz sinngemäß übernommen aus einer Weisung Metternichs an Zichy in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses, a.a.O., S.66
18 Kurt von Raumer, a.a.O., S. 586
19 aus einem Bericht Talleyrands an Ludwig XVIII., 12.11.1814, Geschichte in Quellen, a.a.O., S.1820 Kurt von Raumer, a.a.O., S. 586/587
21 Ausdruck übernommen aus Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses, a.a.O.
22 aus einem Bericht Friedrich Gentz’ an den Fürsten der Walachei, 14.1.1815 in Geschichte in Quellen, a.a.O., S.20
23 Kurt von Raumer, Deutsche Geschichte im 19.Jhdt. und Bericht Lord Castlereaghs an Lord Liverpool, 6.2.1815 in Geschichte in Quellen, a.a.O., S.20/21
24 aus einem Bericht Lord Castlereaghs an Lord Liverpool, 6.2.1815 in Geschichte in Quellen, a.a.O., S.20/21
25 aus einer Note Hardenbergs an Castlereagh, 28.9.1814 in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses, a.a.O., S. 434 - 440
26 F. Schnabel, Der Aufstieg der Nationen, a.a.O., S. 325
27 Karl Griewank, a.a.O., S.164 und S.168
28 Kurt von Raumer, a.a.O., S.587 und Note der Bevollmächtigten von 29 Fürsten und freien Städten an Metternich und Hardenberg in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses, a.a.O., S. 375-378
29 F. Schnabel, Der Aufstieg der Nationen, a.a.O., S.327
30 Kurt von Raumer, a.a.O., S.588
31 Verweiß auf polnisch-sächsischen Konflikt (s.o.)
32 aus der Note der Bevollmächtigten von 29 Fürsten und freien Städten an Metternich und Hardenberg in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses, a.a.O., S. 375-378
33 Kurt von Raumer, Deutsche Geschichte im 19.Jhdt., S.589
34 Karl Griewank, a.a.O., S.277
35 Zitat: Karl Griewank, a.a.O., S.276 (mitte)36 Kurt von Raumer, a.a.O.,S. 589
37 Werner Grütter (Hrsg.), a.a.O., S.84
38 Hardenbergs ‘Plan für die künftige Gestaltung Europas’, 29.4.1814 in Quellen zur Geschichte des Wiener Kongresses 1814/1815, a.a.O., S.33
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- Mike Blicker (Author), 2001, Der Wiener Kongress, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100339
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