Die vorliegende Arbeit betrachtet das Thema Studiengebühren aus wissenschaftlicher Sicht und geht dabei speziell auf die soziologische Perspektive ein. Ziel ist es herauszufinden, ob allgemeine Studiengebühren eine Veränderung des Verhaltens von Studenten verursachen. Dieses ist sowohl im negativen, als auch im positiven Sinne gemeint.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte von studentischer Selbstbeteiligung an der Finanzierung ihres Studiums, erläutere ich die derzeitige Situation in Deutschland, um eine Basis für die spätere Untersuchung zu schaffen. Das zweite Kapitel wird durch eine Gegenüberstellung der Pro und Kontra-Argumente abgerundet. In Punkt drei analysiere ich einige soziologische Aspekte, wie zum Beispiel die Effekte von Studiengebühren auf Studierwillige bezüglich ihrer Studienplanung. Ich schließe mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Studiengebühren in Deutschland
2.1. Historische Entwicklung
2.2 Aktuelle Situation
2.3. Pro und Kontra
3. Soziologische Betrachtung
4. Fazit
5. Literatur
1. Einleitung
„Durch die Einführung von Studiengebühren verzichtet eine nennenswerte Zahl von Studienberechtigten auf das ursprünglich beabsichtigte Studium (Jahrgang 2006: zwischen 6.000 und 18.000). Insbesondere Frauen und Studienberechtigte aus hochschulfernen Elternhäusern entscheiden sich aufgrund von Studiengebühren gegen ein Studium.“ (Heine/Quast/Spangenberg 2008: 1)
In den letzten Jahren hat es vermutlich kein Thema gegeben, dass in der Hochschullandschaft so kontrovers diskutiert wurde wie Studiengebühren.
Dass diese Diskussion oftmals sehr emotional geführt wird, ist angesichts des obigen Zitats durchaus verständlich, geht es doch schließlich um ein äußerst heikles Thema: Dem freien Zugang zu höherer Bildung. Durch das Ausrufen der „Bildungsrepublik“ durch Bundeskanzlerin Angela Merkel, um „Bildung für alle“ zu gewährleisten, da „nur eine ausreichende Bildung (...) die Voraussetzung für Chancengleichheit für Kinder unterschiedlicher sozialer oder geografischer Herkunft (schaffe) und (...) den Grundstein für bessere Arbeitsplätze und soziale Aufstiegsmöglichkeiten (lege)“ (o. V. 2009), scheint sich auf den ersten Blick die Frage nach einer finanziellen Beteiligung der Studenten an den Kosten ihres Studiums gar nicht zu stellen.
Und doch ist die deutsche Bildungspolitik von einer einheitlichen Meinung, sowie einer bundeseinheitlichen Regelung, noch sehr weit entfernt.
Die vorliegende Arbeit möchte versuchen, das Thema Studiengebühren aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten und dabei speziell auf die soziologische Perspektive einzugehen.
Ziel ist es herauszufinden, ob allgemeine Studiengebühren eine Veränderung des Verhaltens von Studenten verursachen. Dieses ist sowohl im negativen als auch im positiven Sinne gemeint.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte von studentischer Selbstbeteiligung an der Finanzierung ihres Studiums, erläutere ich die derzeitige Situation in Deutschland, um eine Basis für die spätere Untersuchung zu schaffen. Das zweite Kapitel wird durch eine Gegenüberstellung der Pro und Kontra-Argumente abgerundet.
In Punkt drei analysiere ich einige soziologische Aspekte, wie zum Beispiel die Effekte von Studiengebühren auf Studierwillige bezüglich ihrer Studienplanung.
Ich schließe mit einem Fazit.
2. Studiengebühren in Deutschland
2.1. Historische Entwicklung
Finanzielle Selbstbeteiligung von Studenten gehörte, im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung, von Anfang an zur bundesdeutschen Hochschullandschaft. Allerdings verlief diese in den einzelnen Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich.
So wurden bereits 1949, nach einer Klage beim Staatsgerichtshof die hessischen Unterrichtsgelder abgeschafft (vgl. o. V. 2009a). Ironie der Geschichte war hierbei, dass der Student Karl-Heinz Koch, der einer der Hauptvertreter der Gebührengegner war, der Vater des amtierenden hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ist, welcher wiederum in Hessen 2007 allgemeine Studiengebühren einführte (vgl. o. V. 2009b).
Auch die in Teilen von Westdeutschland erhobenen Hörergelder wurde 1970 nach Protesten der Studenten abgeschafft (vgl. o. V. 2009c).
Eine einheitliche Regelung wurde in das 1976 in Kraft tretende Hochschulrahmengesetz jedoch nicht mit aufgenommen. Auch ein erneuter Versuch der Kultusminister der Länder, eine gesetzliche Ablehnung von Studiengebühren zu verfassen, schlug fehl. Angesichts der Erhebung von Modellen wie Langzeitstudiengebühren, beschloss die Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2002 folgende Änderung des Hochschulrahmengesetzes anzustreben.
„Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebührenfrei. In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen.“ (o. V. 2009d)
Sechs unionsgeführte Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) reichten beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Die Begründung lautete, dass sich die Länder in ihrer Gesetzgebungskompetenz verletzt sahen. Die Richter folgten dieser Argumentation und kippten das Studiengebührenverbot, jedoch nicht ohne einschränkende Mahnungen:
„Bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Studiums komme der finanziellen Situation der Studierwilligen erhebliche Bedeutung zu. Nach dem aktuellen Stand der Diskussion könnten Studiengebühren nicht sozialverträglich gestaltet werden, weil die diskutierten Modelle weit reichender Stipendiensysteme sowie nachgelagerter Studiengebühren gegenwärtig nicht realisierbar seien. Studiengebühren bedeuteten außerdem ein beträchtliches Mobilitätshemmnis und erschwerten die Zugangsbedingungen speziell für Kinder aus finanziell schwachen Familien. Ferner sei ein Ansturm auf Hochschulen in Ländern ohne Studiengebühren zu befürchten.“ (vgl. ebd.)
Beginnend ab dem Wintersemester 2006/2007 wurden in sieben Bundesländern (derzeit nur noch sechs) allgemeine Studiengebühren eingeführt. Diese Ländermodelle unterscheiden sich in Details teilweise erheblich.
2.2. Aktuelle Situation
Gegenwärtig werden in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland Studiengebühren erhoben. In Hessen wurden sie, nach einem Regierungswechsel, kurzfristig wieder abgeschafft.
Alle sieben Länder werden von den Unionsparteien und ggf. dem Koalitionspartner FDP regiert. Trotzdem kann die Aussage, dass CDU/CSU und FDP klare Gebührenbefürworter sind, nicht gänzlich bejaht werden, da inzwischen mehrere Landesverbände der CDU Studiengebühren äußerst kritisch diskutieren. In ihrem ersten Grundsatzprogramm lehnt die CDU Bremen Studiengebühren bis zur Erreichung des ersten Examens (6. Semester) sogar ganz ab (vgl. o. V. 2009e).
Klare Ablehnung hingegen ist auf Seiten der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei zu verzeichnen.
Generell liegt die Obergrenze für Gebühren bei 500€ pro Semester. Diese wird jedoch nicht in allen Ländern voll ausgeschöpft. Während einige Bundesländer generell 500€ an Studiengebühren eingeführt haben, haben andere eine bis-maximal-500€ Regelung getroffen. So werden im Saarland für die ersten beiden Semester nur 300€ und erst ab dem 3. Semester 500€ erhoben. Hinzu kommen Unterscheidungen bei der Art der Hochschule. Bayrischen Fachhochschulen haben mindestens 100€ einzufordern, währen die Universitäten im Freistaat einen Betrag von Minimum 300€ erheben.
Neben diesen Regelungen für ein Erststudium gibt es darüber hinaus (auch durchaus in Ländern ohne Studiengebühren) weitere Gebühren für ein Zweitstudium oder Landzeitstudenten.
2.3. Pro und Kontra
Die Befürworter von Studiengebühren bzw. Studienbeiträgen folgen zumeist einem System von vier zentralen Hauptgründen, die teilweise noch in weitere unterteilt sein können (vgl. Daxner 1997: 159).
Ein Studium privilegiere demnach Studenten in erheblichen Umfang. Nicht nur sozial und kulturell durch den Erhalt einer höheren Bildung, sondern auch ganz klar ökonomisch, da erstens die Akademikerarbeitslosigkeit verhältnismäßig gering ist und zweitens die Gehälter relativ hoch sind (vgl. Birkmann/Daxner 1998: 52). Daher sei eine Beteiligung von Studenten tatsächlich sogar als sozial gerecht anzusehen!
Selbst bei Karl Marx lässt sich dieser, sicherlich provokante, Gedankengang finden:
„Wenn [...] auch ,höhere' Unterrichtsanstalten unentgeltlich sind, so heißt das faktisch nur, den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel zu bestreiten“ (o. V. 2009f).
Auch wenn die Benutzung dieses Zitats sicherlich kritisch zu betrachten ist, da es stark aus dem Zusammenhang gerissen ist, so muss über die Aussage dennoch diskutiert werden, denn die Frage, ob es gerecht ist, dass Arbeiter mit ihren Steuern Studenten ihre Ausbildung bezahlen, damit diese im Anschluss auch noch ein höheres Gehalt bekommen, ist definitiv berechtigt.
Somit würde die Umkehrung dieses Punktes lauten, die nichtakademischen Steuerzahler zu entlasten, denn deren Mitnahmeeffekte sind nicht mit den individuellen Vorteilen eines Hochschulstudiums zu vergleichen (vgl. Daxner 1997: 159).
Neben diesen, eher sozialpolitisch motivierten Begründungen, gibt es auch rationale Ansatzpunkte. So gehen die Befürworter von regulativen Effekten aus. Studenten würden angehalten werden, ihr Studium straffer und leistungsorientierter zu gestalten (vgl. ebd.). Und dies bei gleichzeitiger Mehrung von eigenen Mitspracherechten, welches durch eine neue Kundenmentalität und die Zweckgebundenheit der Gebühren entstehen würde (vgl. ebd.).
Als letztes Hauptargument wird das Problem der Unterfinanzierung von Hochschulen genannt, welche durch Studiengebühren zumindest gemildert werden könnte (vgl. ebd.).
Auf der Seite der Gegner besteht nun aber die Befürchtung, dass der Staat sich nun noch weiter aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht oder die Gelder für andere Zwecke als Lehre verwenden werden (vgl. ebd.). Außerdem würden Studiengebühren ohnehin nur einen kleinen Teil der Etats einer Hochschule ausmachen, so dass erstens die „politische Kosten“ extrem hoch wären und zweitens nur minimale Veränderungen möglich wären. Auch sei es unmöglich zu berechnen, wie hoch Studiengebühren sein müssten, da Bildung eben keine Ware sei. Daher sind die derzeitigen Summe willkürlich.
[...]
- Citation du texte
- Anonyme,, 2009, Auswirkungen von Studiengebühren in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002109
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