In dieser Arbeit werden die Bedeutung und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages zugunsten des Verurteilten unter einer besonderen Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Beweismittel dargestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Das Wiederaufnahmeverfahren gilt in der Rechtsordnung als ultima ratio; vorher müssen alle anderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden sein. Unter Beachtung der Struktur des Wiederaufnahmerechts liegt ein Fehlurteil dann vor, wenn das Urteil ganz oder teilweise nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt und der Verurteilte somit zu Unrecht bestraft wurde. Im Wiederaufnahmeverfahren kommt es zur außerordentlichen Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidung durch ein Gericht.
Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten wird auch vom Grundsatz der Treuepflicht des Staates getragen. In der Gesellschaft ist der Bürger dem Staat, welcher das Strafrecht anwendet, unterworfen und hat dabei gleichzeitig einen Anspruch darauf, eine gerechte und sichere Behandlung zu erhalten. Wird eine Person zu Unrecht verurteilt, hat sie somit im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Kontrolle und Rehabilitierung. Ein Wiederaufnahmeantrag muss eingereicht werden, der die Gründe für den Antrag darlegt und das Ziel, mit dem die getroffene Entscheidung angegriffen werden soll.
Gliederung
A.Einführung
B. Bedeutung und Struktur des Wiederaufnahmerechts
C. Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens
I. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
1. Antragsberechtigung, §§ 365, 296
2. Kein entgegenstehender rechtskräftiger Verwerfungsbeschluss
3. Statthaftigkeit
4. Beschwer
5. Zuständigkeit
6. Rücknahme, Verzicht und Verwirkung
7. Beschränkung der Wiederaufnahme
II. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen
D. Die verschiedenen Wiederaufnahmegründe
I. Wiederaufnahmegründe nach §359 Nr. 1 bis 3 StPO
II. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 4 StPO
III. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 5 StPO
IV. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 6 StPO
V. Verhältnis der Wiederaufnahmegründe zueinander
E. Das Wiederaufnahmeverfahren nach §359 Nr. 5 StPO
I. Tatsachen und Beweismittel
1. Tatsachen
2. Beweismittel
II. Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
III. Geeignetheit von Tatsachen oder Beweismitteln
IV. Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel
V. Bekannte Fälle nach §359 Nr. 5 StPO
1. Die Ereignisse des Falles Weimar
2. Kriminalistische Ausgangslage
3. Neue und alte Beweise
a. Widersprechende Beweise und Tatsachen
b. Die Wiederaufnahme und erneute Verurteilung
4. Schlussbemerkung zum Fall Weimar
F. Schlussbemerkung zur Wiederaufnahme
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- Julia Dziwniel (Author), 2018, Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002089
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