Wie funktioniert Macht im Herzen der deutschen Politik wirklich? Dieses Buch enthüllt die verborgenen Mechanismen und historischen Wurzeln der Bundesregierung, von den ersten zaghaften Anfängen im Norddeutschen Bund bis zur komplexen Maschinerie der Berliner Republik. Tauchen Sie ein in die fesselnde Geschichte des Bundeskanzleramtes, von Bismarcks Zeiten bis zu den modernen Machtzentren, und erleben Sie, wie sich die Rolle des Kanzlers und seiner Minister im Laufe der Jahrzehnte gewandelt hat. Entdecken Sie die zentralen Prinzipien der Regierungstätigkeit – das Kanzlerprinzip, das Kabinettsprinzip und das Ressortprinzip – und verstehen Sie, wie diese Prinzipien die politische Landschaft prägen. Erfahren Sie mehr über die Bedeutung des Bundespresseamtes als Schnittstelle zwischen Regierung, Medien und Bürgern und gewinnen Sie Einblicke in die Arbeitsweise der einzelnen Ministerien, von Auswärtigem Amt bis zum Bundesministerium für Gesundheit. Analysen zur Weimarer Republik beleuchten die instabilen Machtverhältnisse und die dramatischen Ereignisse, die zum Aufstieg des Nationalsozialismus führten. Die Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entstehung des Grundgesetzes werden ebenso detailliert beleuchtet wie die Herausforderungen und Chancen der modernen deutschen Politik. Dieses Buch ist eine unverzichtbare Lektüre für alle, die verstehen wollen, wie die Bundesregierung funktioniert, wer die Fäden zieht und welche Kräfte die politische Agenda bestimmen. Eine spannende Reise durch die deutsche Regierungsgeschichte, die nicht nur informiert, sondern auch zum Nachdenken anregt. Schlüsselwörter: Bundesregierung, Bundeskanzler, Ministerien, Geschichte, Politik, Grundgesetz, Weimarer Republik, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt, Kabinett, Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Machtstrukturen, Deutschland, Demokratie, Parlament, politische Analyse, Regierungssystem, deutsche Geschichte, politische Institutionen, Staatssekretäre, Koalition, Regierungspolitik, politische Entscheidungen, Machtverteilung, Ämter, Bundestag, Bundesrat, Gesetze, Verordnungen, Richtlinienkompetenz, Föderalismus, Parteien, Wahlen, politische Prozesse, Staatsrecht, Regierungschef, Innenpolitik, Aussenpolitik, deutsche Politik.
Bundesregierung
1. Allgemeines
- besteht aus BK und seinen BM
- hat Stellung eines Vefassungs- u. obersten Bundesorgans
- gehört zu Exekutive, vollzieht Gesetze, BK bildet Spitze
- BM werden auf Vorschlag des BK vom BPräs ernannt und entlassen ( Art.64 )
- Art.66: „Der BK und die BM dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohneZustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerbgerichteten Unternehmens angehören.“
2. Geschichte
1. Norddeutscher Bund von 1867
- erste dt. Verfassung, die zum Amt eines Bundeskanzlers führte: 16.4.1867
- Bundesrat (Ländervertretung) = Bundesregierung
- Bundeskanzler nur Unterstaatssekretär im preuß. Außenministerium u. Geschäftsführung im Bundesrat haben, keine eigene parlam.
Verantwortlichkeit
- Mehrheit d. Bundestages gegen diese Konstruktion, wollte selbständiges, dem Reichstag unmittelbar verantwortliches Ministerkollegium
- Bundeskanzler Vorsitz im Bundesrat u. Leitung von dessen Geschäften
- Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums (also König Preußens) bedurften zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers
- dadurch Bundeskanzler eigenes oberstes Organ d. Norddt. Bundes
- preuß. Ministerpräsident u. Außenminister Otto von Bismarck Bundeskanzler
- 12.8.1867 „Bundeskanzleramt“ (oberste Behörde), Verwaltungsspitze für
Bundesangelegenheiten (aber nicht Angelegenheiten des Auswärtigen und der Marine, dafür weiterhin preuß. Ministerien)
- Beginn einer bundesstaatlichen Regierung mit eigenem Verwaltungsapparat
- Präsident Bundeskanzleramt: Rudolf Delbrück
2. Deutsches Reich
- Verfassung des Deutschen Reiches (Bismarcksche Reichsverfassung) von 16.4.1871 übernahm fast alles wortlautgleich
- Erweiterung d. Bundes (+süddt. Staaten)
- König Preußens war auch Deutscher Kaiser
- Bundeskanzler erhielt Bezeichnung Reichskanzler, Rechtsstellung unverändert
- 28.10.1918 Regelung der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber Parlament im sog. Parlamentarisierungsgesetz
- Art.15 : Vertrauen d. Reichstages zur Amtsführung + für Amtsführung außer für Bundesrat auch noch Reichstag verantwortlich
- 12.5.1871 Bundeskanzleramt zu Reichskanzleramt, weiter Delbrück Präsident
- Reichskanzleramt erst nur zentrales Verwaltungsbüro, jetzt Entwicklung in Richtung Ministerium, neue Abteilungen
- alle Aufgabengebiete außer Außenpolitik u. Marine
- schon 1870 Auswärtiges Amt, daraus ging ferner das Reichskolonialamt hervor
- Übertragung der Aufgaben d. Oberkommandos d. Marine und d.
Marineverwaltung auf kaiserliche Admiralität (1872) und AUF
Reichsmarineamt (1889)
- für alle anderen Angelegenheiten d. Bundes Reichskanzleramt zuständig
- nach und nach ausgegliedert:
- 1873 das Reichseisenbahnamt
- 1876 der Generalpostmeister (ab 1880 Reichspostamt)
- 1877 das Reichsjustizamt
- 1879 das Reichsschatzamt
- auch Behörden der Reichsbank, aber Reichskanzler untergeordnet u.
Reichskanzleramt gleichgestellt
- Behörden keine eigenständigen Ressorts, dem Reichskanzler als eigentlicher
Reichsminister untergeordnet
- Leiter d. Ämter Staatssekretäre
- Ab 17.3.1878 Reichsvizekanzler (Entlastung d. Reichskanzlers), sog.
Stellvertretergesetz
- Reichskanzleramt : Änderung der inhaltlichen Struktur, mehr und mehr Behörde für innere Angelegenheiten
- Reichskanzleramt in „Reichsamt d. Inneren“ umgewandelt (Vorschlag Reichskanzler, Erlaß König) am 24.12.1879
- Persönliches Büro für Reichskanzler notwendig, Reichskanzlei (erster Leiter ehem. Landrat Tiedemann aus Mettmann)
- Aufgaben: Verkehr d. Reichskanzlers mit dem ihm unterstehenden Chefs d.
Reichsbehörden zu vermitteln, seine Aufträge auszurichten, Reichskanzler zu informieren, ihn bei der persönlichen Wahrnehmung seiner eigenen Funktion zu unterstützen
- 1907 : Leiter Reichskanzlei hatte Rang von Unterstaatssekretär
3. Weimarer Republik
- 11.8.1919 erstmals Republik
- relativ starke Stellung d. Staatsoberhauptes, d. Reichspräsidenten, aber auch d. Reichstag
- Reichsregierung abhängig nach beiden Seiten: Art.53 Reichskanzler u. auf seinen Vorschlag Reichminister von Reichspräsidenten ernannt/erlassen,
Art.54 Reichskanzler u. Reichsminister brauchen d. Reichstages
- destruktives Mißtrauensvotum
- länger angelegte konsistente Politik erschwert: bis 1933 21 Kabinette
- bereits am 10.1.1919 beschloß Weimarer Nationalversammlung:
Reichspräsident muß Reichskanzler berufen, brauchen Vertrauen der
Volksvertretung
- 21.3.1919 Reichsamt des Inneren - Reichsministerium des Inneren
- Art.56 Reichskanzler Richtlinienkompetenz, räumte aber zugleich jedem
Reichsminister innerhalb dieser Richtlinien die Kompetenz ein, „den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber dem Reichstag“ zu leiten eigene Ressortsverantwortung selbständiger Ministerien war neu
- seit Bildung von Reichsregierungen - Reichskanzlei erhielt jetzt auch noch koordinierende
Aufgaben gegenüber Regierung, früher nur Büro d. Reichskanzlers
- Zusammenarbeit in Geschäftsordnung d. Reichsregierung geregelt
- Reichsministerien untereinander: Gemeinsame Geschäftsordnung d.
Reichsministerien
- Nach neuen Regeln: Reichskanzlei oblag Vorbereitung Kabinettssitzungen/
Ministerbesprechungen
- Reichskanzleichef Sitz, nicht Stimme in allen Sitzungen, seit 1924 Rang
Staatssekretär
-Zusammenbruch der WR
- WWK, Handlungsunfähigkeit des Parlamentarismus
- Entlassung d. Reichskanzlers Brüning, danach 1932 keine Mehrheit
- Reichspräsident Hindenburg: Notverordnungsrecht
- Parlamentarisches System in präsidiales System
- 30.1.1933 Ernennung Hitlers zum Reichskanzlers
- WR nie außer Kraft getreten, aber: „Verordnung d. Reichspräsidenten zum
Schutz von Volk und Staat“, Notverordnungsrecht am 28.2.1933
- Reichstagwahl am 5.3.1933 Nazis Mehrheit
- ab 23.3.1933 Ermächtigungsgesetz: Reichsgesetze auch durch
Reichsregierung beschlossen, konnten Reichsverfassung abweichen
- damit Reichsregierung absolute Macht
-Stellung d. Reichskanzlei
- jetzt Hilfsorgan d. Reichskanzlers Hitler (fragte oft nicht seine
Fachminister, allenfalls seine Untergebenen in Reichskanzlei)
- damit Reichskanzlei stärkere Stellung als Fachminister
- Chef d. Reichskanzlei Lammers 1937 zum Staatsminister ernannt
- immer mehr Partei Hilfsorgan, nicht Reichskanzlei (diese beendete Existenz
im Frühjahr 1945)
- Flucht von verbliebenen Beamten, Gefangennahme von fr. Truppen
- Anfang 1948: am./eng. haben Verwaltungsrat einberufen = Regierung
- Vorsitz Hermann Pünder
- ihm 6 Verwaltungen nachgeordnet (Wirtschaft; Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten; Verkehr; Post-u. Fernmeldewesen; Finanzen; etwas später Arbeit),
an Spitze Persönlichkeiten
- außerdem noch Vorsitz gesamter Personalrat, Rechtsamt u. Statistisches
Amt nachgeordnet
- 15.4.1948 Direktorialkanzlei (Vorbild Reichskanzlei)
- war Verwaltungsorgan d. Vorsitzendes/gesamten Verwaltungsapparates
- Chef Dr. Krautwig
- 23.6.1948 Pressechef d. Direktorialkanzlei
- nach ersten Bundestagswahlen u. Bundesregierungsbildung Ende
Verwaltungsrat
- Direktorialkanzlei bis 1950
4.Neubeginn unter GG
- Parlamentarischer Rat in weniger als 9 Monaten GG erarbeitet (vorher Verfassungskonvent von
Herrenchiemsee)
- 6.5.1949 Arbeit beendet
- 23.5.1949 in Kraft getreten
- wollte WR verbessern
- sprachlich und gedanklich prägnant, aufs Wesentliche konzentriert
- sollte eigentlich nur Grundlage sein, nicht geahnt, daß Wiedervereinigung so
lange dauern würde
- große Zustimmung des Volkes: hohe Wahlbeteiligung, extremistische Parteien
deutlich abgesagt
- 7.9.1949 erster gewählter Bundestag zusammengetreten
- 12.9.1949 Theodor Heuss erster Bundespräsident
- 15.9.1949 Konrad Adenauer erster Bundeskanzler
- 20.9.1949 Zusammentreten d. neuen Bundesregierung u. Reichserklärung von
Adenauer
- schon Juni 1949 Organisationsausschuß, soll Aufbau d. Bundesregierung
ausarbeiten
- verfaßte Schlangenbader Empfehlungen
- 8 gewissermaßen klassische Bundesministerien neben Bundeskanzler
- nach Sitzungen beschlossen: noch Spezialministerien
Adenauer und 13 Minister bildeten das Kabinett der ersten Bundesregierung.
3. Aufbau und Funktion
Arbeitsweise verläuft nach 3 Prinzipien
1. Kanzlerprinzip (GG Art.65)
- spricht Bundeskanzler Richtlinienkompetenz zu (er darf Richtlinien setzen)
à führende Persönlichkeit
Aufg.: *Verantwortung für Regierungspolitik
*sorgt für Ausrichtg. der Politik der jeweiligen Regierung nach einheitl. Leitlinien
- Richtlinienkompetenz festgelegt in Weimarer Verfassung (-> keine so hohe Bedeutg./wichtigste Entscheidg. In Koalitionsvereinbarungen vorweggenommen, oder werden in Koal.ausschüssen verabredet)
- Prinzip ist von Bedeutung weil es klarlegt, wer die eigentl. Führg. In der Regierg. hat
- RICHTLINIENKOMPETENZ bed.: Kanzler hat Recht+Pflicht notfalls gegen einen Minister auf Durchführg. seiner Richtlinien zu achten
B-kanler nehmen selten von Richtlinienkompetenz Gebrauch, weil ein Kanzler, der einer Koal.regierg. unter Berufg. Auf dieses „Instrument“ häufiger „einsame Entscheidungen“ verordnen würde, wäre bald gescheitert
(Bsp.: Helmut Schmidt hat in den ersten 4 ½ Jahren seiner Amtszeit nie auf dieses „Instrument“ zurückgegriffen)
2. Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip (näher beschrieben in §15 d.
Geschäftsordnung)
- wöchentl. Kabinettssitzg. unter Leitg. des B-kanzlers
- (alle Angelegenheiten von allgem., innen- oder außenpolit., wirtschaftl.,
sozialer, finanzieller, kultur. Bedeutg. Werden beraten u. beschlossen
- zusätzl.: Gesetzentwürfe, Entwürfe von Verordnungen d. B-regierg., Meinungsverschiedenheiten zw. Regiergs.mitgliedrn, Ernenng. d. Spitzenbeamten d. Ministers
- Kabinett entscheidet normalerweise mit einfacher Mehrheit
3. Ressortprinzip (Ressort= Geschäfts-/Aufgabenbereich)
- hat hohe Bedeutung
- B-minister muss seinen Ressort selbständig führen (innerhalb d.
Richtlinien d. Kanzlers u. d. Entscheidg. D. Kabinetts)
- er hat polit. Führg, Weisungs- u. Organisationsrecht in seinem
Ministerium
- Kanzler kann nicht in ein Ministerium über den Kopf d. zuständigen
Ministers hineinregieren (Bsp.: 1. sozial-liberale Koalition wollte B- kanzleramt stärkere Beteilig. an polit. Plang. verschaffenàscheiterte an einzelnen Ministern)
- (für das Gewicht eines Ministers im Entscheidungsprozess der B-
regierg. ist es darüber hinaus von Bedeutung, auf welche Hausmacht er in der Regierungsmehrheit bauen kann und welche Rückendeckung er bei den Interessenverbänden, die durch den Geschäftsbereich seines Ministeriums betroffen sind, genießt)
- Minister haben Leute ihres Vertrauens an Spitzenposition ihres
Ministeriums (damit sie ihre Führungsposition innerhalb diesem wahrnehmen können und nicht völlig ihrer Ministerbürokratie ausgesetzt sind)
- beamtete Staatssekretäre+Ministerdirektoren können jederzeit ohne
Begründung in vorläufigen Ruhezustand versetzt werden (nützlich bei Regierungswechsel :Neuer Minister kann sich die Führungsmannschaft seines Ministeriums nach seinen eigenen Vorstellungen zus.stellen)
- Verantwortlichkeit d. Minister erfordert genaue Abgrenzg. d. Ressort (nicht immer mögl.: Bsp.: B-ministerium für wirtschftl. Zus.arbeit für Entwicklgshilfe zuständig, berührt aber auch Angelegenheiten d. auswärtg. Amtes u. d. Wirtschaftsministeriums)
- Minister regeln Einrichtg. der ihnen unterstellten Behörden , überwachen in ihrem Geschäftsbereich die
Bundesauftragsverwaltung+Vollzug d. B-gesetze durch die Länder
Der parlamentarische Staatssekretär(STAATSMINISTER, nur bis 1998 parl. Staatssekretär)
- bei ihrer Schaffung während der Großen Koalition ging man davon aus, dass die parl. Staatssekr., die Bundestag angehören müssen auch als „Schule für Minister“ fungieren
- sollten Verbindung zw. Mehrheitsfraktion(en) + Regierung verbessern
- hatten als Ministernachfolger nur in 70er Jahren Erfolg, jetzt geringere Chancen
- sind teilweise von Ministern in ihre Führungsmannschaft eingebaut · Aufpasser des Koal.partners in den Ministerien
- nicht allzu wichtige Aufgaben
Regierung stellt zwar mächtigste Institution der obersten B-organe dar, kann aber vielen Beschränkungen ausgesetzt sein (z.B. durch Spannungen zw. Koal.partnern, wirtschaftl. Situation, öffentl. Meing., Interessenverbänden) Bundeskanzleramt
- wurde am 16. Sept. 1949 von Konrad Adenauer als „Geschäftsstelle der Bundesregierung“ eingerichtet (ein Tag nachdem Adenauer zum Bundeskanzler gewählt worden war)
- steht in Kontakt mit den Ministerien und den Bundesbehörden
- Hilfe des Bundeskanzlers zur Durchführung seiner Aufgaben :
- Rolle eines Sekretariats der Bundesregierung
- dient als Koordinationsstelle für Regierungspolitik und für Arbeit der Bundesminister
- unterrichtet Kanzler über umlaufende Fragen der allgemeinen Politik und Arbeit der Bundesministerien
- Kabinettsberatung : bereitet Sitzungen, Beschlüsse und
Entscheidungen des Kanzlers vor und achtet auf ihre Durchführung
- wird von einem Bundesminister als Chef des Bundeskanzleramtes geleitet
( Bundesminister wechseln sich nach bestimmten Zeitabschnitten ab )
Bundespresseamt ( Presse- und Informationsamt ) Geschichte
- beim Aufbau des BPA orientierte man sich an den Organisationsformen der Weimarer Republik
- 1919-1933 gab es bereits die „Vereinigte Pressestelle der Regierung“
- Reichspressechef war gleichzeitig Sprecher der Regierung
- für Konrad Adenauer stand 1949 fest :
- er wollte nicht nur eine „Pressestelle im Kanzleramt“, sondern eine Selbständige Behörde
- Gründungstag des Presse- und Informationsamtes der Regierung -
auch 16. Sept. 1949 à wurde also getrennt geführ t
- Selbständigkeit am 30. Juli 1958 mit Ernennung des
Regierungssprechers Felix Eckardt zum Staatssekretär formell abgeschlossen
( Eckardt war 1952-1955 und 1956-1962 Chef des BPA )
- im Laufe von mehr als 50 Jahren wurde das BPA ein moderner
Dienstleistungs betrieb und Informationsdrehscheibe für Regierung, Medien und Bürgertum Allgemeines
- untersteht dem Bundeskanzler
- Chef des BPA ist ein Staatssekretär, der gleichzeitig Regierungssprecher ist
- heute ist das Uwe-Karsten Heye (Bild); stellvertretender Chef ist Peter Ruhenstroth-
Bauer; stellvertretende Regierungssprecher sind Charima Reinhardt und Be`le Anda
- Regierungssprecher tritt regelmäßig vor Bundespressekonferenz auf
(Vereinigung der
Korrespondenten in Berlin)
à gibt amtliche Stellungnahme der Bundesregierung ab und beantwortet Fragen
- nach Artikel 5 und 20 des Grundgesetzes - Meinungs- und Pressefreiheit und Demo kratieprinzip
Aufgaben
- Informierung der Öffentlichkeit über Politik der Bundesregierung (u.a. auch bei Wahl en)
- unterrichtet die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und den
Bundestag rund um die Uhr über Nachrichtungen und Meinungen, die in den unterschiedlichen Medien verbreitet werden
- informiert gezielt und regelmäßig ausländische Journalisten über Deutschland und dessen Politik
4. Ministerien
- jeder BM leitet ein Ministerium (Verwaltungskörper der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung steht)
- Zahl der Ministerien nicht gesetzlich vorgeschrieben, entscheidet BK
- allerdings müssen manche immer bestehen: BM der Justiz, BM der Finanzen,
BM der Verteidigung
- BK muss einen BM als Stellvertreter ernennen = Vizekanzler (meist Außenminister)
- BM trägt für alle Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Ressortverantwortung
- Aufbau eines Ministeriums: Minister + ein oder mehrere Staatssekretäre
(Abgeordnete, die Verbindung zwischen Ministerium und Bundestag halten sollen, vertreten Minister bei Ausschüssen in Fragestunden, in Kabinettssitzungen und auch in der Öffentlichkeit)
- Ministerium ist in mehrere Abteilungen gegliedert ° Unterabteilungen mit mehreren Referaten (große Ministerien haben bis zu 100 Referaten)
- Arten der Ministerien + zugehörige Minister:
Auswärtiges Amt: vertritt unsren Saat, währt seine Interessen, schützt dt. Bürger und Bürgerinnen im jeweiligen Gastland
Joschka Fischer (Vizekanzler), Bündnis 90/ Grünen Polit. Laufbahn
- geb. 1948 in Baden-Württemberg
- seit 1982 Mitglied der Grünen
- 1983 bis 1985 Mitglied des dt. B-tages
- 1985 bis 1987 Staatsminister für Umwelt und
Energie des Landes Hessen und stellvertretendes Mitglied des B-rates
- 1987-1991 Vorsitzender/Mitglied der Fraktion der
Grünen im hessischen Landtag
- 1991-1994 Staatsminister für Umwelt, Energie und
Bundesangelegenheiten Hessens
- ab 1994 Sprecher der Fraktion Bündnis 90/die
Grünen im dt. B-tag
- seit 1998 Außenminister
BM des Inneren: Otto Schily (SPD)
BM der Justiz: zentrale Aufgabe ist Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtstaates, diesem Ziel entspricht Gesetz- geberische Arbeit des Ministeriums,
umfasst Vorbereitung,
Änderung und Aufhebung von Gesetzen
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
BM der Finanzen: Hans Eichel (SPD)
BM für Wirtschaft und Technologie: Werner Müller (parteilos) BM für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft: Renate Künast (Bündnis90/Grünen) BM für Arbeit und Sozialordnung: Walter Riester (SPD) BM der Verteidigung: Rudolf Scharping (SPD) Pol. Laufbahn:
- 1947 geb. in Neiderelbert/Westerland
- 1975-1994 Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz
- 1985-1993 Landesvorsitzender der SPD
Rheinland-Pfalz
- 1991.1995 Ministerpräsident des Landes
Rheinland-Pfalz
- 1993-1995 Vorsitzender der SPD
- seit 1994 Mitglied des dt. Bundestages
- seit 1995 stellvertretender Vorsitzender d. SPD
- 1994-1998 Vorsitzender der SPD-Bundestags-
Fraktion
- seit 1995 Vorsitzender der Sozialdemokratischen
Partei Europas
- seit 1998 Bundesminister für Verteidigung
Art.65a:Der Bundesminister für Verteidigung
hat die Befehls-u. Kommandogewalt über
Streitkräfte, er hat in Friedenszeiten alleinig dieLeitung der Bundeswehr
BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Christine Bergmann (SPD)
BM für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit: Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Lärmbekämpfung, Luftverunreinigung auch internationale Zusammenarbeit Jürgen Trittin (Bündnis90/Grünen)
BM für Bildung und Forschung: Edelgard Bulmahn (SPD) BM für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung: Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen, Förderung der
Entwicklungspolitischen Zusammen- Arbeit nichtstaatlicher Organi-
sationen, Erfolgskontrolle und Kon-
Trolle der Mittelverwendung, Un- terstützung von Entwicklungspro- grammen-u. Projekten der Partner- Länder
Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
BM für Verkehr, Bau-u. Wohnungwesen: Kurt Bodewig (SPD) BM für Gesundheit: Ulla Schmidt (SPD)
Das Bundeskabinett
- im Bundeskabinett sitzen alle genannten BM und BK
- Bundeskabinettmitglieder treten wöchentlich zur Kabinettsitzung zusammen
Kabinettssitzungen
- Sitzung der Bundesregierung als Kollegialorgan
- Nach §15 sind in diesem Kollegialorgan zur Beratung und Beschlußverfassung
zu unterbreiten alle Angelegenheiten von allgemeiner, innen-u.
außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung, dazu gehören insbesondere:
° alle Gesetzesentwürfe
° alle Entwürfe von Verordnungen der Bundesregierung
° sonstige Verordnungsentwürfe, wenn sie von besonderer pol. Bedeutung sind
° die Stellungnahme des Bundesrates zu den Vorlagen der Bundesregierung
° alle Angelegenheiten, für welche GG oder Gesetz dies vorschreiben ° Meinungsverschiedenheiten zw. Verschiedenen Bundesministern ° Unterbreitung von bestimmten Bundesministern
- was auf Tagesordnung gesetzt wird, ist Entscheidung des Regierungschefs
- üblicherweise Behandlung einer Angelegenheit auf Grundlage einer
Kabinettvorlage des federführenden Ministers
- unerläßlich ist Kabinettvorlage bei Entwürfen von Gesetzen oder einer
Verordnung der Bundesregierung
- Kabinettsitzungen leitet BK, wenn der verhindert, Vizekanzler als
Stellvertreter
- Teilnehmer der Sitzung:
° Bundesminister ° Bundeskanzler
° Chef des Bundeskanzleramtes
° der oder die Staatsminister beim BK ° Chef des Bundespräsidialamtes
° Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ° persönlicher Referent des Kanzlers
° der Schriftführer
- Personen können sich durch Staatssekretäre vertreten lassen, diese haben
aber kein Stimmrecht
- Chef des Bundespräsidialamtes ist einziger Teilnehmer, der nicht der
Bundesregierung zugeordnet ist, informiert Bundespräsidenten über Arbeit der Bundesregierung
- BK hat Möglichkeit, auch noch Gäste einzuladen, z.B. Vorsitzende bestimmter
Fraktionen
- Tagesordnung beginnt mit sog. TOP-1-Punkten ( Gesetzesentwürfe,
Verordnungen, Stellungnahmen + Berichten der Bundesregierung,...)
- Bedürfen nur Beschlußfassung, nicht aber mündlicher Aussprache im Kabinett
- Danach folgen einzelne Tagesordnungspunkte, zur mündlichen Erörterung
(Personalangelegenheiten, „Internationale Lage“, „Bundesrat/Bundestag“)
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Bundesregierung laut dem Text?
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler (BK) und seinen Bundesministern (BM). Sie hat die Stellung eines Verfassungs- und obersten Bundesorgans und gehört zur Exekutive.
Wie werden Bundesminister ernannt und entlassen?
Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten (BPräs) ernannt und entlassen (Art. 64).
Welche Einschränkungen gelten für den Bundeskanzler und die Bundesminister in Bezug auf andere Tätigkeiten?
Gemäß Art. 66 dürfen der Bundeskanzler und die Bundesminister kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wann entstand das Amt eines Bundeskanzlers zum ersten Mal in Deutschland?
Das Amt eines Bundeskanzlers entstand im Norddeutschen Bund von 1867, wobei die erste deutsche Verfassung, die dieses Amt einführte, am 16. April 1867 erlassen wurde.
Welche Rolle spielte Otto von Bismarck in der Geschichte des Bundeskanzleramtes?
Otto von Bismarck war der preußische Ministerpräsident und Außenminister und gleichzeitig der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
Wann wurde das Bundeskanzleramt gegründet?
Das Bundeskanzleramt wurde am 12. August 1867 als oberste Behörde und Verwaltungsspitze für Bundesangelegenheiten gegründet.
Wie unterschied sich die Rolle des Reichskanzlers von der des Bundeskanzlers im Deutschen Reich?
Die Rechtsstellung des Reichskanzlers im Deutschen Reich unterschied sich im Wesentlichen nicht von der des Bundeskanzlers im Norddeutschen Bund, obwohl der König von Preußen nun auch Deutscher Kaiser war.
Wann wurde die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber dem Parlament geregelt?
Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber dem Parlament wurde am 28. Oktober 1918 im Parlamentarisierungsgesetz geregelt.
Welche Aufgaben hatte die Reichskanzlei nach ihrer Gründung?
Die Reichskanzlei, ursprünglich ein persönliches Büro für den Reichskanzler, diente dazu, den Verkehr des Reichskanzlers mit den ihm unterstehenden Chefs der Reichsbehörden zu vermitteln, seine Aufträge auszurichten, ihn zu informieren und ihn bei der persönlichen Wahrnehmung seiner eigenen Funktion zu unterstützen.
Wie veränderte sich die Rolle des Reichskanzleramtes in der Weimarer Republik?
In der Weimarer Republik erhielt die Reichskanzlei koordinierende Aufgaben gegenüber der Regierung, während sie zuvor hauptsächlich das Büro des Reichskanzlers war.
Welche Rolle spielte das Notverordnungsrecht in der Endphase der Weimarer Republik?
Reichspräsident Hindenburg nutzte das Notverordnungsrecht, um das parlamentarische System in ein präsidiales System zu verwandeln, was zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 führte.
Welche Bedeutung hatte das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933?
Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte es der Reichsregierung, Reichsgesetze zu beschließen, die von der Reichsverfassung abweichen konnten, und verlieh der Reichsregierung damit absolute Macht.
Welche Rolle spielte die Reichskanzlei während der Zeit des Nationalsozialismus?
Die Reichskanzlei wurde zum Hilfsorgan des Reichskanzlers Hitler und erhielt eine stärkere Stellung als die Fachminister, da Hitler oft nicht seine Fachminister, sondern seine Untergebenen in der Reichskanzlei befragte.
Wie erfolgte der Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg?
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein Verwaltungsrat durch die amerikanischen und englischen Besatzungsbehörden einberufen, der als Regierung fungierte. Später wurde eine Direktorialkanzlei nach dem Vorbild der Reichskanzlei eingerichtet.
Wann trat das Grundgesetz in Kraft?
Das Grundgesetz (GG) trat am 23. Mai 1949 in Kraft.
Wer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?
Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, gewählt am 15. September 1949.
Welche Prinzipien bestimmen die Arbeitsweise der Bundesregierung?
Die Arbeitsweise der Bundesregierung verläuft nach drei Prinzipien: Kanzlerprinzip, Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip und Ressortprinzip.
Was bedeutet das Kanzlerprinzip (GG Art. 65)?
Das Kanzlerprinzip verleiht dem Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz, also das Recht, Richtlinien für die Regierungspolitik festzulegen.
Was ist das Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip?
Das Kabinettsprinzip beinhaltet wöchentliche Kabinettssitzungen unter der Leitung des Bundeskanzlers, in denen Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung beraten und beschlossen werden.
Was beinhaltet das Ressortprinzip?
Das Ressortprinzip besagt, dass Bundesminister ihren Geschäftsbereich selbstständig führen müssen, innerhalb der Richtlinien des Kanzlers und der Entscheidungen des Kabinetts.
Welche Rolle spielen Parlamentarische Staatssekretäre?
Parlamentarische Staatssekretäre sollen die Verbindung zwischen den Mehrheitsfraktionen im Bundestag und der Regierung verbessern.
Wann wurde das Bundeskanzleramt eingerichtet?
Das Bundeskanzleramt wurde am 16. September 1949 von Konrad Adenauer als "Geschäftsstelle der Bundesregierung" eingerichtet.
Was sind die Aufgaben des Bundeskanzleramtes?
Das Bundeskanzleramt dient als Sekretariat der Bundesregierung, Koordinationstelle für Regierungspolitik, unterrichtet den Kanzler über umlaufende Fragen und bereitet Kabinettsberatungen vor.
Was ist das Bundespresseamt (BPA) und welche Aufgaben hat es?
Das Bundespresseamt (BPA) informiert die Öffentlichkeit über die Politik der Bundesregierung, unterrichtet die Bundesregierung über Nachrichten in den Medien und informiert ausländische Journalisten über Deutschland und seine Politik.
Welche Arten von Ministerien gibt es und wer leitet sie?
Der Text listet verschiedene Ministerien auf, darunter das Auswärtige Amt (Joschka Fischer), das Bundesministerium des Inneren (Otto Schily), das Bundesministerium der Justiz (Herta Däubler-Gmelin), das Bundesministerium der Finanzen (Hans Eichel) u.a.
Was geschieht in den Kabinettssitzungen?
In den Kabinettssitzungen werden Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung beraten und Beschlüsse gefasst. Üblicherweise erfolgt die Behandlung einer Angelegenheit auf Grundlage einer Kabinettvorlage des federführenden Ministers.
- Quote paper
- Friederike Hüttig (Author), 2000, Bundesregierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103578