Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Südafrika auf der Suche nach Versöhnung und nationaler Einheit
1.2 Fragestellung
1.3 Definition der Arbeitsbegriffe
1.3.1 Kompromiß
1.3.2 Konsens
1.4 Das Konzept der ,,Konkordanzdemokratie" Arend Lijpharts
1.4.1 Bestimmung der Kriterien
1.4.2 Einschränkung der Modellgültigkeit
1.5 Quellenlage
2 Die ,,Truth and Reconciliation Commission": Historische Genese, rechtliche Grundlagen und Struktur
2.1 Die Verhandlungen auf der ,,Convention for a Democratic South Africa (CODESA)"
2.1.1 Die Einigungsleistung 1991 bis 1993
2.1.2 Ergebnisse der Verhandlungen
2.2 Der ,,Promotion of National Unity and Reconciliation Act"
2.3 Die Struktur der Kommission
2.3.1 Der Menschenrechtsausschuß
2.3.2 Der Ausschuß für Reparation und Rehabilitation
2.3.3 Der Amnestierungsausschuß
3 Die TRC- eine konkordanzdemokratische Institution? Versuch einer Abschätzung
3.1 Untersuchung der ,,harten Kriterien"
3.1.1 Bestand einer ,,Grand Coalition" im Gesetzgebungsprozeß?
3.1.2 Rekrutierung des Personals der Kommission
3.1.3 Autonomie der Kommission und ihrer Ausschüsse
3.1.4 Vetorechte innerhalb der Kommission
3.2 Untersuchung ,,weicher" Kriterien
3.2.1 Bekenntnis zur nationalen Einheit und Versöhnung
3.2.2 Überzeugungsfähigkeit der Kommission
3.2.3 Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, prozeduraler Fairneß und Unparteilichkeit
3.2.4 Kompromißbereitschaft der Kommission
3.2.5 Aufbau von ,,cross cutting cleavages" am Ende der Kommissionsarbeit
3.2.6 Politischer ,,Quietismus" der Massen
4 Beurteilung und Aussicht
4.1 Die TRC - keine konkordanzdemokratische Institution im Sinne Lijpharts
4.2 Die Zukunft des Nationbuildingprozesses in Südafrika: Eine Perspektive
5 Abkürzungen
6 Literatur
1 Einführung
1.1 Südafrika auf der Suche nach Versöhnung und nationaler Einheit
Gesellschaften, die sich in einem Übergangsprozeß von einem autoritären Regime zu einer demokratischen Ordnung befinden, sehen sich regelmäßig mit dem Dilemma konfrontiert, die Institutionen und Eliten der alten Ordnung auf eine Weise entmachten zu müssen, die diese nicht dazu verleitet, die ihnen noch verbliebene Macht gegen die Institutionalisierung der Demokratie anzuwenden. Zu diesem Zweck werden Mechanismen entwickelt, die den Machtablösungsprozeß verlangsamen, seine Konsequenzen voraussehbar machen und die Verluste der Auseinandersetzung so gering wie möglich halten.
Seit der Entlassung Nelson Mandelas aus dem Gefängnis im Februar 1990 wurden wir Zeuge einer Zeitenwende in Südafrika: In schwierigen und komplexen Verhandlungen war es der als Hauptstütze der Apartheid geltenden ,,National Party (NP)" und dem vom ,,African National Congress (ANC)" geführten Widerstand gelungen, einen Kompromiß über die friedliche Machtübergabe von einem autoritären Minderheitenregime zu einer durch die Mehrheit der Bevölkerung gestützten, demokratischen Regierungsform auszuhandeln. Mit der Einigung auf eine Interimverfassung im Winter 1993, den ersten demokratischen Wahlen im April 1994 und der Bildung einer ,,Government of National Unity (GNU)" hat das Land einen Weg eingeschlagen, der von den Bemühungen aller Akteure um einen friedlichen Ausgleich von Gruppeninteressen innerhalb einer stark fragmentierten Gesellschaft geprägt ist. Kompromiß und Konsens sollten die jahrhundertelange Spaltung der Gesellschaft schließlich überwinden.
Wichtiger Bestandteil für ein friedliches Zusammenleben sollte das gemeinsame Aufarbeiten der Vergangenheit durch eine ,,Truth and Reconciliation Commission (TRC)" sein, welche die Motive, Perspektiven und Folgen von während der Apartheid begangenen Menschenrechtsverletzungen untersuchen sollte. Doch besonders diese Institution, die so sehr auf Konsens und Kompromiß bedacht war, weckte sowohl in der ,,Alten Garde" als auch in der Gruppe der Opfer von Menschenrechtsverletzungen einen derart vehementen Widerspruch, daß die Frage im Raum steht, ob sie durch ihre Arbeit nicht mehr zur Spaltung denn zur Versöhnung der Gesellschaft beigetragen hat.
1.2 Fragestellung
Werden Gesellschaften mit dem Schrecken ihrer Vergangenheit konfrontiert, so können die Reaktionen auf die Enthüllungen derart stark werden, daß sie die heutigen Herrschaftsverhältnisse in Gefahr bringen. Die Vermeidung einer solchen Gefahr setzt einen gewissen Grad an gesellschaftlicher und politischer Integration voraus, wie sie in konkordanzdemokratischen Institutionen zu finden ist. Grundlage ist dabei vor allem das wechselseitige Anerkennen von sich widersprechenden Interessen und Perzeptionen und die sorgsame Auslotung eines Kompromisses im gemeinsamen Urteil über die Vergangenheit. Diese Arbeit soll die Frage beantworten, inwiefern die ,,Truth and Reconciliation Commission (TRC)" im Sinne einer konkordanzdemokratischen Institution dazu beigetragen hat, einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien herzustellen.
Einführend soll eine Skizze des zur Etablierung der TRC führenden historischen Kompromisses gezeichnet, die rechtliche Grundlage der Kommission - der ,,Promotion of National Unity and Reconciliation Act" - vorgestellt und ihre Struktur erläutert werden. Der Hauptteil der Arbeit soll versuchen, die Frage nach dem Bestehen der ,,Truth and Reconciliation Commission" als konkordanzdemokratischer Institution im Sinne der von Lijphart aufgestellten Kriterien zu beantworten.
Von den ,,harten" Kriterien einer konkordanzdemokratischen Institution geht die Abhandlung über in eine Betrachtung der konkordanzförderlichen - also eher ,,weichen" Kriterien, die die Interaktion der Kommission mit der Gesellschaft beschreiben und dort das Verständnis für die Institution TRC fördern können.
Schließlich sollen die Kriterien bewertet und eine Perspektive über den Erfolg des Transformationsprozesses in Südafrika dargelegt werden.
1.3 Definition der Arbeitsbegriffe
Im folgenden Abschnitt soll auf die verwendeten Begriffe des ,,Kompromisses", des ,,Konsenses" und schließlich der ,,Konkordanzdemokratie" eingegangen werden.
1.3.1 Kompromiß
Unter einem ,,Kompromiß" versteht man eine Vereinbarung zwischen Partnern, die durch gegenseitige Zugeständnisse erreicht wird. Die Erarbeitung einer politischen Vereinbarung setzt die Existenz eines Machtgleichgewichts der verhandelnden Partner voraus. ,,Von `Machtgleichgewicht' oder `Gleichgewicht der Verhandlungsstärke' spricht man, wenn keine Interessengruppe ihren Willen der anderen (...) aufzwingen kann oder daß jede Gruppe die Macht hat, eine für alle ausweglose Lage zu schaffen."1 Diese Lage könne dazu führen, daß sich entweder die Gruppen abwechselnd gegenseitig dominieren oder daß alle politischen Vorgänge das Ergebnis eines Kompromisses sind, so daß kein Partner alles, sondern jeder etwas gewinnt. Mills stellt jedoch fest, es komme regelmäßig vor, daß ,,des einen ehrenhaftes Gleichgewicht des anderen unfaires Übergewicht"2 sei. So würden aufsteigende Gruppen jederzeit bereitwillig von gerechtem Machtgleichgewicht und wahrer Übereinstimmung der Interessen sprechen, da sie hoffen, ihre Vorherrschaft dauerhaft und ungestört zu begründen. Infolge dieses Verständnisses von ,,Gleichgewicht" bei den Verhandlungspartnern ist die Gefahr groß, daß eine Einigung gewählt wird, die ,,die anstehende(n) Probleme nur scheinbar löst, d.h. den zugrunde liegenden und weiterbestehenden Dissenz mit einer Formel bloß überdeckt - ein `Formelkompromiß´ also"3, so daß hier der Wille zu einem ehrlichen Konsens fehlt.
1.3.2 Konsens
Unter ,,Konsens" versteht man die Übereinstimmung mehrerer Verhandlungspartner über die Grundsätze der Politik und der Gesellschaftsordnung als Voraussetzung für den Bestand eines Staates. ,,Der Konsens kann in einer Demokratie nicht einfach vorausgesetzt werden, er muß vielmehr Ergebnis eines dauernden politischen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung sein."4 Holtmann und Brinkmann betonen, daß die unterste Schwelle im Prozeß vom Konsens über die Verfahren zur gewaltfreien Regelung von Konflikten gebildet wird. ,,Wird der bestandsnotwendige Konsensbedarf höher angesetzt, entsteht das Problem der Begründung des Geltungsanspruchs entsprechender Kataloge bzw. deren Willkürlichkeit. Mitunter wird versucht, dieses Problem durch einen Rückgriff auf das Naturrecht zu bewältigen, mit dessen Hilfe eine der Gesellschaft vorgegebene- v.a. auf das Gemeinwohl und Gerechtigkeit bezogene Wertebasis konstruiert wird."5 Auch hier spielt die unterschiedliche Auffassung der Partner über das ,,Gleichgewicht" eine Rolle, denn derjenige, der sich im Vorteil historischer Entwicklungen sieht, wird auf die Implementierung seiner Werte drängen, so daß ein Konsens wiederum nur oberflächlich erreicht werden kann.
1.4 Das Konzept der ,,Konkordanzdemokratie" Arend Lijpharts
Arend Lijphart erkennt in dem Konzept des ,,consociationalism" oder der sogenannten ,,Konkordanz-/ Konsensdemokratie" ein Gegenmodell zur Mehrheitsdemokratie vom Zuschnitt des englischen Westminster- Modells.6 Der von ihm geprägte Begriff basiert auf der Annahme, daß politische Stabilität in fragmentierten Gesellschaften durch die Institutionalisierung der innerhalb der Gesellschaft bestehenden ,,cleavages" genannte Konfliktlinien am ehesten realisiert werden könne.
1.4.1 Bestimmung der Kriterien
Lijphart charakterisiert die ,,Konkordanz-/ Konsensdemokratie" mit folgenden Eigenschaften: dem Bestehen einer ,,Großen Koalition" zwischen den Eliten der verhandlungsführenden Parteien, dem gegenseitigen Zugestehen von Vetorechten, ihrer durchproportionalisierten Repräsentation in den gemeinsamen Entscheidungsgremien und einem hohen Grad an politischer Autonomie innerhalb der einzelnen Segmente.7
Fördernd auf den Erfolg der Konkordanzdemokratie wirke sich vor allem das Bekenntnis der einzelnen Akteure zur nationalen Einheit und zu den beschlossenen demokratischen Praktiken und Prinzipien, pragmatische Kompromißbereitschaft und die Überzeugungsfähigkeit der Eliten gegenüber ihren Anhängern und Unterstützern aus. Desweiteren könne die Existenz von ,,cross cutting cleavages" - also einer Zusammenarbeit mehrerer Gruppen in einzelnen Bereichen gleichen Interesses - innerhalb und zwischen den Segmenten der Gesellschaft positive Wirkung haben, da diese zu moderaten Verhaltensweisen führten und die Verhandlungsbereitschaft stärkten. Eine weitere günstige Vorbedingung sei der ,,politische Quietismus der Massen", also die relative Passivität einer sich nicht organisierenden Zivilgesellschaft.8
1.4.2 Einschränkung der Modellgültigkeit
Die Gültigkeit des Lijphartschen Modells muß an dieser Stelle eingeschränkt werden, da sich einige Widersprüche ergeben, mit denen der Leser zu Beginn konfrontiert werden sollte. So ist das Ziel der Konkordanztheorie primär der reine Erhalt der Stabilität eines politischen Systems. Es handelt sich bei dieser Betrachtungsweise nicht um eine Auseinandersetzung über die Werte der zu schaffenden demokratischen Ordnung.
Desweiteren wird von der simplifizierenden Prämisse ,,ethnicity equals conflict, conflict requires regulation, consociationalism can provide it"9 ausgegangen, da Lijphart die Ethnien für die ,,by far (...) strongest candidates for acting as segments" hält. Natürlich dürfte eine holistische Betrachtung der Situation nicht nur von der Existenz verschiedener Ethnizitäten ausgehen, deren Interessen mittels der Konkordanztheorie ausgeglichen werden sollen. Vielmehr handelt es sich hier um einen flüssigen Zustand der Identitäten und einer mit ihnen verbundenen Unbestimmbarkeit politischer Präferenzen. Ethnien sind immer Produkte sozialer Mobilisierungen und dürfen niemals als unveränderliche primordiale Einheiten verstanden werden. Wird dieser Umstand akzeptiert, öffnet diese Ansicht die Grenzen für einen politischen Wandel von immens größerer Tragweite als das eng umfaßte Konzept der Konkordanzdemokratie leisten kann. Ein neues organisationspolitisches Konzept muß daher mehr lebensweltliche Realitäten umfassen als ein auf der Ethnizität aufbauendes Konstrukt der ,,Konkordanzdemokratie".
Jedoch sind die Folgen des organisationspolitischen Konzeptes der Apartheid auch zehn Jahre nach ihrem Ende immer noch deutlich nachzuvollziehen: Die Gliederung ethnischer Gruppen durch das System gab jedem Südafrikaner primär eine ethnische Identifikation. So ist auch heute noch die größte ethnische Gruppe in Südafrika die der Zulus. Sie entsprechen mit 9 Millionen rund 22% der Bevölkerung, die Xhosas folgen mit 7,5 Millionen (18%) und 6 Millionen Afrikaanern, was einem Bevölkerungsanteil von 14,5% entspricht. Die nördlichen Sothos mit 9 % entsprechen ungefähr der Stärke der englischsprachigen Südafrikaner (8,5%), was einem Bevölkerungsanteil von 3,7 bzw. 3,4 Millionen entspricht. Ergänzt wird dieses ,,Identitätskonzert" durch weitere kleiner Gruppen, die zwischen 300.000 und 3 Millionen Menschen stark sind.10
Mit dem Ende der weißen Minderheitsregierung hat die ethnische Differenzierung, der sich jeder Gesellschaftsbereich und jedes Individuum unterzuordnen hatte, nicht aufgehört: ,,when minority rule ends, ethnicity, instead of quietly disappearing, is bound to reassert itself."11 Die ethnische Teilung der südafrikanischen Gesellschaft ist Fakt und wird wohl auch in Zukunft bestehen bleiben, wenn sich die relative Deckungsgeichheit von Armut und Ungleichheiten mit Ethnien und Rassen abgeschwächt haben wird.
Zur Verteidigung des Konkordanzmodells für die Betrachtung des Parteienspektrums mag die Tatsache herangeführt werden, daß die bisherigen zwei demokratischen Wahlen als ,,demographic census" interpretiert werden können und damit ein guter Grund zur Annahme besteht, daß bisher keiner Partei der Einbruch in andere soziale oder ethnische Gruppen gelungen ist. Folgerichtig wird man sie wohl noch für längere Zeit bestimmten ethnischen Gruppen zuordnen können, womit die gegenwärtige Gültigkeit des Konkordanzmodell gewährt wäre.
Auf der anderen Seite wäre die Feststellung sicherlich verfehlt, wenn man die Parteien auch heute noch als bloße Vertreter ethnischer Interessen darstellen würde. Hier haben sich die Trennungslinien doch etwas verzerrt, und mittlerweile ist das Schicksal der gesamten Nation Objekt wenigstens der parteipolitischen Agenden aller Parteien in Südafrika, was die Verhandlungen zu einem friedlichen und demokratischen Südafrika wohl bewiesen haben.
1.5 Quellenlage
Für die Fragestellung war Arend Lijpharts ,,Democracy in Plural Societies" richtungsweisend. Als weitere Quellen sei hier der Abschlußbericht der Kommission zu erwähnen, der im CDFormat eine umfangreiche Quelle über die Anhörungen, Amnestieentscheidungen, rechtliche Grundlagen etc. bietet.
Abgerundet wurde das Bild durch eine Zahl von journalistischen Artikeln - teilweise aus Fachzeitschriften - , in denen sich mit der TRC mehr oder weniger kritisch auseinandergesetzt wurde.
Dank der Unterstützung des ,,Kirchlichen Entwicklungsdienstes" und des ,,Nordelbischen Zentrums für Weltmission und Kirchlichen Weltdienst Hamburg" konnte eine Reise nach Südafrika stattfinden. Nicht nur wurden damit dem Verfasser zahlreiche Bibliotheken zugänglich; es ist dadurch auch der Besuch einer Tagung zur ,,Truth and Reconciliation Commission" an der University of Cape Town möglich geworden. Der direkte Kontakt zu zahlreichen gesellschaftspolitisch engagierten Südafrikanern hat interessante Perspektiven zur Bearbeitung des gestellten Themas eröffnet.
2 Die ,,Truth and Reconciliation Commission": Historische Genese, rechtliche Grundlagen und Struktur
2.1 Die Verhandlungen auf der ,,Convention for a Democratic South Africa (CODESA)"
Von November 1991 bis Ende des Jahres 1993 dauerten im World Trade Center in Kempton Park in Johannesburg die Verhandlungen der ,,Convention for a Democratic South Africa (CODESA)", an denen 20 verschiedene Parteien und Organisationen teilnahmen. Die verhandlungsführenden Akteure hatten nach den Worten Mills ,,eingesehen, daß keine Interessengruppe ihren Willen der anderen aufzwingen konnte" und daß sowohl die für die Apartheid verantwortliche ,,National Party (NP)" als auch der vom ,,African National Congress (ANC)" angeführte Widerstand12, ,,jeweils die Macht hatten, eine für alle ausweglose Lage zu schaffen."13
Aus diesem ,,Gleichgewicht der Verhandlungsstärke"14 erwuchs schließlich der von der internationalen Gemeinschaft so bewunderte Kompromiß, der die Grundlage zu einem Neuen Südafrika legen sollte.
2.1.1 Die Einigungsleistung 1991 bis 1993
Der Konsensfindung ging jedoch eine konfliktreiche Zeit voraus: Die frühe Verhandlungsperiode vom Februar 1990 bis September 1992 war durch einen starken Antagonismus zwischen der von Nelson Mandela geführten ANC- Allianz und regierender NP unter F.W. de Klerk gekennzeichnet, da sich beide Parteien am Verhandlungstisch eher gegenseitig besiegen als einen Kompromiß aushandeln wollten.15 Die Allianz versuchte in der Rolle der ,,zukünftigen aufsteigenden Gruppe" selbstbewußt die Machtübergabe einzufordern, wogegen sich die NP einem zunehmenden, als ,,unfair" perzepierten Übergewicht des Widerstands ausgesetzt sah und sich energisch mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Entwicklung wehrte. Es folgte eine Periode der Feindseligkeiten, in der die Parteien ihre gegenseitige Stärke so lange testeten, bis die erste Verhandlungsrunde schließlich scheiterte.16
Die in den Verhandlungen hervortretende Unversöhnlichkeit übertrug sich auch in Form politischer Gewalt auf einzelne Regionen des Landes. Besonders im Homeland KwaZulu ereigneten sich gewalttätige Zusammenstöße zwischen den traditionellen, ländlich geprägten Zulus der ,,Inkatha Freedom Party (IFP)" und städtisch-modern orientierten ANC- Anhängern.17 Innerhalb von zwei Jahren sollten bei politischen Unruhen mehr Menschen gestorben sein als in der gesamten Zeit der Apartheid.18
Unter dem Eindruck dieser Gewalt und dem ständig im Raum stehenden Verdacht, die Regierung trage als ,,Dritte Kraft" zur Eskalation der Auseinandersetzungen zwischen IFPund ANC- Anhängern bei, ,,the two major parties had merely agreed on the terms of transition; they had not become allies or partners (...) negotiation was often portrayed as a continuation of war by other means rather than a process of reconciliation."19 Und doch hatte man die unterste Schwelle des Konsenses erreicht, indem man sich auf die Verfahren zur gewaltfreien Regelung des Konfliktes einigte.
2.1.2 Ergebnisse der Verhandlungen
Es gab Aspekte, auf die sich die beiden Hauptakteure sofort einigten, wie zum Beispiel die Festlegung des Mehrheitswahlprinzips, die Schaffung eines Grundrechtskataloges und einer ihn schützenden unabhängigen Judikative. Besonders hervorzuheben war die Garantie des Privateigentums (nicht nur, aber zum größten Teil ein Zugeständnis an den wohlhabenden Teil der weißen Minorität) und die Festschreibung einer fünfjährigen Beschäftigungsgarantie für die Beamten des Apartheidstaates, welche eine Schlüsselrolle in der Wählerschaft de Klerks gespielt hatten.
Schließlich wurde im Dezember 1993 eine auf 34 verfassungsrechtlichen Prinzipien beruhende Interimverfassung verabschiedet, die zum 24. April 1994, dem Tag der ersten demokratischen Wahlen, in Kraft treten sollte. Innerhalb von zwei weiteren Jahren sollte diese in eine ,,endgültige Verfassung" übertragen werden.
Der Kompromiß sah desweiteren die Bildung einer ,,Government of National Unity (GNU)" vor, die wohl im Lijphartschen Sinn als ,,Grand Coalition" bezeichnet werden konnte und die sich aus Vertretern möglichst vieler Parteien zusammensetzen sollte.
Die Interimverfassung betonte desweiteren die Notwendigkeit des Aufbaus einer gemeinsamen südafrikanischen Nation, die die Gräben der Vergangenheit überwinden solle, und gab unter anderem den Parteien somit eine Zielsetzung vor, die eine höhere Wertebasis anstrebte als die bloße Einigung auf ,,Spielregeln" der Konfliktmoderation. Zu diesem Zweck mußte primär eine Einigung in der Frage der Amnestierung von während der Apartheid begangenem Unrecht erreicht werden, über die noch bis zum April 1994 Unklarheit herrschen sollte: Die ANC-Allianz konnte davon ausgehen, daß sich ihre Machtposition nach den ersten demokratischen Wahlen verstärken würde und bestand daher auf einer durch die erste demokratische Regierung zukünftig zu gewährende Amnestierung, deren Bedingungen zweifellos zum größten Teil von ihr hätten bestimmt werden können. De Klerk dagegen war sich des Zeitdruckes und des Machtverfalls seiner Partei durchaus bewußt und bestand darauf, daß die Form der Amnestierung vor den Wahlen im April 1994 festgelegt werden sollte.20 Ihm schwebte eine Amnestierung nach dem Beispiel zahlreicher südamerikanischer Länder vor, in denen lediglich ein Antrag auf Amnestie auszufüllen war und diese ohne weitere Anhörungen gewährt wurde.21 Diese Uneinigkeit darüber, wann die Regeln festzulegen seien, stellte sich als das Haupthindernis für das Erreichen einer schnellen Einigung heraus.22
Zur Lösung der Amnestiefrage verfaßte man schließlich eine von Beobachtern als ,,fomaljuristisch nicht einwandfrei"23 bewertete Postambel zur Interimverfassung, die sogenannte ,,sunset clause", die die erste demokratische Regierung zur Gewährung einer Form von Amnestie verpflichtete, in dem sie ein dementsprechendes Instrument schaffen sollte - die ,,Truth and Reconciliation Commission".
Im März 1994 holten die beiden Hauptakteure die von den CODESA-Verhandlungen ferngebliebenen Parteien der IFP und der weißen rechtsextremen Gruppierungen sogenannter ,,ethnischer Afrikaaner" zurück an den Verhandlungstisch und konnten diese wichtigen Vetoakteure davon überzeugen, das nationale Projekt nicht zu unterminieren und sich an den Wahlen im April 1994 zu beteiligen, aus der dann das erste demokratische Parlament und die ,,Government of National Unity" hervorgingen, deren erste Handlung die Schaffung eines Gesetzes zur Etablierung der TRC war.
2.2 Der ,,Promotion of National Unity and Reconciliation Act"
Mit dem ,,Promotion of National Unity and Reconciliation Act"24 beauftragte das Parlament die Kommission mit einer möglichst umfangreichen Dokumentation des Konfliktes: Ihr Untersuchungsmandat begann mit dem Massaker von Sharpeville im März 196025 und sollte am 5. Dezember 1993, dem Tag der Einigung auf die Interimverfassung beendet sein.26
Sich als ein Teil eines breit angelegten nationalen Prozesses verstehend, erhielt sie die Aufgabe ,,to build a bridge between a deeply divided past of untold suffering and injustice and a future founded on the recognition of human rights, democracy, peaceful co-existence, and development opportunities for all".27
Der erste Schwerpunkt der Kommissionsarbeit sollte eine Bestimmung des Ausmaßes und der Art der begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen sein. Desweiteren sollte die TRC eine Form von ,,konditionierter Amnestie" gewähren, Empfehlungen zur Rehabilitierung von Opfern ausarbeiten und Vorschläge zur institutionellen Transformation unterbreiten. Zu diesem Zweck sah das TRC- Gesetz den Aufbau dreier Ausschüsse vor, die jeweils eine dieser Aufgaben übernehmen und abschließend ihre Ergebnisse in einem Abschlußbericht zusammenführen sollten. Die im Abschlußbericht enthaltenen Aussagen sollten auf Fakten und objektiv nachprüfbaren Informationen beruhen.28
Es ist wichtig festzuhalten, daß die Kommission keinerlei Bestrafungskompetenzen besaß. Ihre ,,Waffe" war die der Aufklärung von bisher unbekannten Verbrechen. Die Tätigkeitsdauer der Kommission wurde auf einen Zeitraum von 18 Monaten beschränkt, um einer von allen Parteien nicht beabsichtigten Verlängerung dieses Prozesses vorzubeugen. Eine einmalige Verlängerung der Tätigkeitsdauer um sechs Monate sollte jedoch möglich sein.
Das Inkrafttreten des TRC-Gesetzes ließ sämtliche von der NP-Regierung Anfang der 90er Jahre erlassenen Indemnitätsgesetze ungültig werden.
2.3 Die Struktur der Kommission
Die Kommission errichtete mehrere Regionalbüros: Das Hauptquartier entstand in Kapstadt, desweiteren wurden drei Regionalbüros in Johannesburg, Durban und East London eingerichtet. Im folgenden Abschnitt sollen die drei Ausschüsse der TRC kurz vorgestellt werden.
2.3.1 Der Menschenrechtsausschuß
Der Menschenrechtsausschuß wurde mit der Feststellung des Ausmaßes der während der Apartheid begangenen Menschenrechtsverletzungen beauftragt. Die Kommission bediente sich dazu des Begriffes der ,,schweren Menschenrechtsverletzung" im Sinne einer politisch motivierten Tötung, Entführung, Folter oder Körpermißhandlung einer Person durch eine andere. Auch der Versuch und die Planung dieser Aktivitäten gehörten zum Umfang des Begriffes.29 Personen, gegen die sich diese Taten richteten, sollten als ,,Opfer" öffentlich anerkannt und rehabilitiert werden.
Zu diesem Zweck sollten landesweit öffentliche Anhörungen stattfinden und den zahlreichen - meist schwarzen - Menschen ein Forum zur Berichterstattung bieten. Die Anhörungen der Opfer sollten einfühlsam und unter Berücksichtigung ihrer Würde durchgeführt werden.30
Anhand der zahlreichen, individuellen Aussagen sollten systematische Unterdrückungsmuster untersucht, die Art, Motivationen und Ausmaße von Menschenrechtsverletzungen analysiert, die Identität der an ihnen beteiligten Personen, Authoritäten, Institutionen und Organisationen ermittelt und die Verantwortlichkeiten für diese Verletzungen geklärt werden. Mitunter sollten Personen, die sich durch ihre öffentlichen Aussagen in Gefahr brachten, anhand eines Zeugenschutzprogramms vor Racheakten abgeschirmt werden.31
Desweiteren sollte der Ausschuß die Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen nach ihren Entschädigungswünschen befragen und diese zur Bearbeitung an den ,,Ausschuß für Reparation und Rehabilitation" weiterleiten.
Mit zehn Kommissaren und neun weiteren Mitgliedern arbeitete weit mehr als die Hälfte des Personals der Kommission in diesem Ausschuß, was die Wichtigkeit dieses Teils der Kommissionsarbeit symbolisieren sollte. Die Mitarbeiter waren auf die vier Regionalbüros verteilt, um einen möglichst breit angelegten geographischen Untersuchungsraum abdecken zu können.
Zur zusätzlichen Informationsgewinnung wurden einige hundert ehrenamtliche Mitarbeiter als sogenannte ,,statement-takers" ins Land ausgesendet, um Aussagen von Opfern und Zeugen entgegenzunehmen.32 Insgesamt arbeiteten rund 400 Angestellte und weitere ehrenamtliche Mitarbeiter für die Kommission.33 Desweiteren wurde ihre Arbeit von einer aus 60 Mitarbeitern bestehenden Ermittlungseinheit unterstützt.
2.3.2 Der Ausschuß für Reparation und Rehabilitation
Primäre Aufgabe des Ausschusses war die Feststellung der Zahl von entschädigungsberechtigten Personen. Jede Person, die glaubte, Opfer einer schweren Menschenrechtsverletzung zu sein und an ihren Folgen zu leiden, konnte einen Antrag auf Wiedergutmachung beim Ausschuß stellen, über den individuell entschieden werden sollte. Der Ausschuß sollte desweiteren Grundlagenkategorien ermitteln, auf deren Basis Wiedergutmachungsleistungen getätigt werden sollten, und Empfehlungen zur Transformation staatlicher Institutionen geben.34 Ebenso sollte er Vorschläge zur Schaffung neuer Institutionen unterbreiten, um zukünftige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Neben fünf Kommissaren waren weitere vier Mitglieder für diesen Ausschuß tätig. Ihre Wiedergutmachungsvorschläge sollten sowohl vom Präsidenten als auch vom Parlament erörtert werden35. Eine Implementierungspflicht des Parlaments bestand nicht.36
2.3.3 Der Amnestierungsausschuß
Dieser dritte Ausschuß sollte Personen, die vor dem Hintergrund des Konflikts Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, eine Art ,,konditionelle" - das heißt an die Erfüllung bestimmter Kriterien gebundene - Amnestierung gewähren. Voraussetzung für diese Amnestiegewährung war die Feststellung einer ,,schweren Menschenrechtsverletzung", die uneingeschränkte Zusammenarbeit der Antragssteller mit dem Ausschuß bei der Aufklärung der mit der Menschenrechtsverletzung in Zusammenhang stehenden Umstände (,,full disclosure") sowie der Nachweis eines die Tat rechtfertigenden politischen Motives. Auszuschließen von jeder Amnestiegewährung seien Personen, die ihre Taten mit nichtpolitischen Motiven zu begründen versuchten.37
Der Präsident war von sämtlichen Amnestierungsentscheidungen zu unterrichten,38 und diese sollten in der ,,Government Gazette", der Parlamentszeitung, mit einer kurzen Darstellung der Tat veröffentlicht werden.
Bevorzugt behandelt werden sollten die Anträge von rund 1.200 bereits in Haft sitzenden Gefangenen, die bereits unter dem alten Indemnitätsgesetz des NP-Regimes Amnestie beantragt hatten und nun einen neuen Antrag stellen mußten.39
Mit der Amnestierung erlosch jede straf- beziehungsweise zivilrechtliche Verantwortung des Antragsstellers für die amnestierte Tat, Haftstrafen sollten erlassen und die Akten der amnestierten Personen gesäubert werden. Es sei am Rande erwähnt, daß das Instrument der Amnestierung kein Freispruch, sondern ein Gnadenakt war: ,,Kein Täter wird von seiner Schuld freigesprochen, seine Tat wird nur gnadenhalber nicht gesühnt."40 Der Ausschuß sollte sich bei der Durchführung der Anhörungen um prozedurale Fairneß (,,due process") und objektiv-überprüfbare Verfahren bemühen. So hatten zum Beispiel Opfer von Menschenrechtsverletzungen beziehungsweise deren Angehörigen ein Anwesenheitsrecht in den Amnestieanhörungen sowie das Recht, Beweise vorzulegen, die gegen eine Amnestierung des Antragsstellers sprechen.41
Der Ausschuß konnte desweiteren in bereits laufende strafrechtliche Verfahren eingreifen,42 um mit ihnen verbundene Amnestieanträge zu prüfen. Das bedeutete, daß zahlreiche Angeklagte nun vor der Wahl standen, sich einem Gerichtsverfahren zu stellen oder aber um Amnestie nachzukommen und damit ihre Schuld öffentlich einzugestehen.43 Bei Aufnahme seiner Tätigkeit umfaßte der Amnestierungsausschuß fünf Personen, sollte aber später, mit dem Anstieg der Antragsmenge, dementsprechend vergrößert werden.44
3 Die TRC- eine konkordanzdemokratische Institution? Versuch einer Abschätzung
3.1 Untersuchung der ,,harten Kriterien"
3.1.1 Bestand einer ,,Grand Coalition" im Gesetzgebungsprozeß?
Als Justizminister Dullah Omar kurz nach der Einsetzung der GNU mit dem Gesetzentwurf zur Etablierung einer ,,Truth and Reconciliation Commission" vor das Parlament trat, ergaben sich zwischen den Parteien erhebliche Differenzen bei der Konkretisierung seiner Gesetzesinitiative. Seit Anfang März 1995 traf sich das ,,Justice Portfolio Committee" zu einem ,,beschwerliche(n) Ringen um einen Kompromiß", das sich ,,in über dreihundert Änderungsanträgen und einhundertdreißig Stunden Beratung im Rechtsausschuß"45 widerspiegelte. Eine ungewöhnlich langwierige Diskussion sollte gewährleisten, daß möglichst viele Meinungen gehört und der bestmögliche Konsens über den Gesetzentwurf gefunden werden konnte.46
In den Diskussionen kamen die unterschiedlichen Positionen der Parteien zum Ausdruck. Die NP forderte die Gleichbehandlung aller Menschenrechtsverletzer unabhängig davon, ob sie für das Regime oder für die Befreiungsbewegungen gekämpft hatten. Sie räumte ein, daß die Apartheid großen Schaden angerichtet habe, bemühte sich aber zu betonen, daß diese eine Abwehrmaßnahme gegen die kommunistische Bedrohung durch die ANC-Allianz gewesen sei. Die Allianz war durchaus dem Gedanken einer Gleichbehandlung von Amnestierungen aufgeschlossen, beanspruchte für sich aber eine höhere Moralität gegenüber den Verteidigern des Regimes. Besonders erniedrigend empfand sie vor allem die Forderung der NP, daß die Führung der Allianz ebenfalls Amnestie zu beantragen hätte. Der ,,Pan African Congress (PAC)", eine schwarzafrikanische Partei mit links von der Allianz befindlicher politischer Orientierung und hoher Radikalität, lehnte eine Amnestierung für Taten, die zur Aufrechterhaltung des Apartheidregimes beigetragen hatten, kategorisch ab, und die Inkatha Freedom Party argumentierte, daß die Allianz ihre politische Vormachtstellung würde nutzen können, um Untersuchungen und Ergebnisse der Kommission zu beeinflussen.47 Die in der ,,Freedom Front" organisierten ,,ethnischen Afrikaaner" forderten eine Generalamnestie, die allen ,,Kriegsparteien" in Südafrika unabhängig von jeder Moralisierung zu gewähren sei. Sie lehnten den Ansatz einer ,,Truth and Reconciliation Commission" grundsätzlich ab. Schließlich gelang keine vollständige Inklusion aller Akteure: Der ,,Promotion of National Unity and Reconciliation Act" (das ,,TRC- Gesetz") wurde im Parlament von der ANC- Allianz, der NP angenommen, während die FF den Entwurf ablehnte und die IFP der Abstimmung fernblieb.
Zwar kann das erste Kriterium Lijpharts, das Bestehen einer ,,Grand Coalition", bei der Verabschiedung des TRC- Gesetzes im Parlament positiv festgestellt werden, da die beiden größten Parteien (ANC mit 65% und die NP mit rund 20% der Wählerstimmen) durchaus eine große Koalition bildeten. Jedoch ist es ihnen nicht gelungen, die beiden Vetoakteure, die bereits während der CODESA- Verhandlungen eine wichtige Rolle gespielt hatten, an das Gesetz zu binden. Dieses Defizit sollte sich für die Dauer der Kommissionsarbeit immer wieder negativ auswirken.
3.1.2 Rekrutierung des Personals der Kommission
Nachdem das TRC-Gesetz nun mit einem möglichst großen Konsens beschlossen worden war, sollte nun die Auswahl der Kommissare der TRC stattfinden.
Ursprünglich legte das TRC- Gesetz fest, daß eine Zahl von 11 bis 17 Kommissaren vom Präsidenten in Konsultation mit dem Kabinett der GNU als Institutionalisierung des erlangten historischen Kompromisses bestimmt und von diesem ernannt werden sollte.48 Nachdem es in der Öffentlichkeit jedoch eine äußerst kontroverse Diskussion über die Besetzung der Kommission gegeben hatte, berief Präsident Mandela im September 1995 ein Auswahlkomitee, das die Kandidaten nominieren sollte.49 Dieses Komitee setzte sich aus Delegierten der Parteien und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen. So schien die Anwesenheit letzterer dem sogenannten ,,horse-trading" der Parteien bei der Postenvergabe gewisse Grenzen zu setzen, wogegen die ersteren dafür garantierten, daß die Kandidatenliste einigermaßen repräsentativ gestaltet wurde.50
Von 299 Bewerbern unterzog das Auswahlkomitee 46 Kandidaten einer näheren Befragung und legte schließlich im November 1995 Mandela eine Liste von 25 Personen vor. Dieser ernannte nach Absprache mit seinem Kabinett51 eine Gruppe von 17 Kommissaren, deren Namen am 15. Dezember 1995 offiziell bekanntgegeben wurden.
Der Kommissionsvorsitz erhielt mit dem anglikanischen Erzbischof Desmond Tutu und Alex Boraine, einem ehemaligen Abgeordneter der weiß-liberalen ,,Progressive Federal Party" und Leiter des ,,Institute for Democracy in South Africa (IDASA)" sozusagen eine ,,integrative Doppelspitze". Der eine war neben Nelson Mandela die Integrationsfigur des schwarzen Widerstandes in Südafrika, der andere ein Vertreter einer liberalen, englischsprachigen Partei, die zwar bereits Bestandteil des diskriminierenden Drei-Kammer-Parlaments unter P.W. Botha war, aufgrund ihrer Geschichte aber eher auf einen Ausgleich mit der neuen regierenden Mehrheit bedacht war als die Vertreter der NP. Dieses Gespann sollte sich des öfteren als wirkungsvolles Krisenmanagement bewähren, wenn die Parteien miteinander in Konflikt gerieten oder die TRC ihrer von den Parteien perzepierten Voreingenommenheit wegen kritisiert wurde.
Das TRC-Gesetz hatte keinerlei Kriterien für die Wahl der Kommissare vorgegeben. Offiziell richtete sie sich nach der ,,Diversität der Lebenserfahrungen", eine nähere Begründung der Wahl entfiel allerdings.52 Als besonders qualifiziert galten Personen, die mit einem lediglich ,,geringen politischen Profil" ausgestattet waren und sich während der Apartheid vor allem für die Armen und Schwachen der Gesellschaft eingesetzt hatten. Dieser Aspekt scheint dazu geführt zu haben, daß sich unter den Kommissaren schließlich eine große Anzahl von Medizinern, Juristen oder Geistlichen wiederfand. Die Dominanz dieser Berufsgruppen stellte sicherlich keinen repräsentativen Querschnitt durch die Bevölkerung dar, jedoch waren sie im Apartheidwiderstand besonders auf dem sogenannten ,,grassroot-level" engagiert, einer Arbeit, die wenig politisches Profil, dafür aber mehr Konfrontation mit dem täglichen Elend der Menschen versprach.
Es sei zu bemerken, daß die Rekrutierung eine substantielle Vernachlässigung von Frauen in der Postenbesetzung aufweist: nur drei Frauen sind zu Kommissaren berufen worden.53 Weitere Bedenken mag die Tatsache hervorgerufen haben, daß die Kommissare die Mitarbeiter der jeweiligen Ausschüsse - mit Ausnahme des Amnestierungsauschusses - in eigener Verantwortung rekrutierten.54 Söll gibt zu bedenken, daß die Auswahl dieser Mitarbeiter zumindest vom Parlament, wenn nicht durch das Auswahlkomitee zur Bestimmung der Kommissare hätte getroffen werden müssen, um die Möglichkeit einer einseitigen Ausrichtung zugunsten einer Konfliktpartei grundsätzlich auszuschließen.55 Jedoch sei hier anzumerken, daß weder ein geringes politisches Profil noch die Auswahl durch das Parlament einer Instrumentalisierung der Kommissare durch die Parteien vorgebeugt hätte.
Auch wenn Simpson das Defizit der TRC mit dem Kommentar beschreibt, daß ,,the TRC did not convince parties crucial to the reconciliation process that their stories would be safe with them (...) More care should have been taken to ensure that all the relevant parties felt comfortable with the composition of the TRC,"56 so ist es wohl doch unmöglich gewesen, die Rekrutierung zur Zufriedenheit aller Akteure ausfallen zu lassen. Das Ziel war, über das breiteste Spektrum der Gesellschaft das größtmögliche Vertrauen zur Kommission und seinem Personal zu schaffen. Eine ,,mechanische" Bestimmung geeigneter Kandidaten nach festen Auswahlkriterien war wohl nicht zu erreichen.
Natürlich wurde die Besetzung der Kommission von Beginn an zum Angriffspunkt für Kritik aus den Reihen der Parteien. Daran änderte auch die Tatsache nichts, daß sie durch ihr Veto im Kabinett der GNU einige Nominierungen umstrittener Kandidaten vielleicht hätten ablehnen können.
Während der ANC die Nähe der Kommissare zur Bevölkerung und die Wichtigkeit des Aufbaus ihres Vertrauens zu den gewählten Personen betonte, forderte die NP, vor allem von der Sorge getrieben, ungerecht behandelt zu werden, daß die Kommission mindestens zur Hälfte von Juristen besetzt werden müßte.57
Die Kommission hatte mit ihrer Schwerpunktlegung auf die Tätigkeitsbereiche der Kandidaten deren ethnische Herkunft als Qualifikationsmerkmal möglichst auszuschalten versucht. Trotzdem war die ethnische Repräsentativität der Kommission stets ein Streitthema: So wiederholte sich der Vorwurf, eine ,,weiße liberale Clique" hätte Schlüsselpositionen der TRC besetzt, während schwarze Mitarbeiter marginalisiert würden.58 Andere wiederum beklagten die betonte Einseitigkeit der Kommissare, welche zum größten Teil als sogenannte ,,struggle types" ANC-Positionen vertreten würden, was zu einem bewußten Ausschluß von schwarzen und weißen ANC-Gegnern geführt hätte.59 Diesem Vorwurf versuchten Tutu und Boraine unermütlich entgegenzutreten.60 Er konnte aber nie ausgeräumt werden. Zur Repräsentativität der Kommission läßt sich abschließend feststellen, daß die Auswahl der Kommissare ,,weitestgehend demokratisch" und mit stark ausgeprägter Partizipation der Gesellschaft durchgeführt worden ist. Der Konflikt im Kabinett der ,,Government of National Unity" um die endgültige Vergabe der Kommissarsposten ist gegenwärtig nicht nachzuvollziehen, so daß ein Urteil über eine gerecht ausfallende Repräsentativität des Personals der Kommission schwerfällt.
3.1.3 Autonomie der Kommission und ihrer Ausschüsse
Die TRC sollte als eine eigenständige juristische Person und frei von parteipolitischer Einflußnahme arbeiten. Die Rekrutierung des Mitarbeiterstammes, die Einrichtung der vier Regionalbüros und die Aufstellung ihres Budgets wurden ihrer eigenen Regie überlassen. Finanziert wurde sie jedoch aus dem Staatshaushalt und unterlag somit wiederum öffentlicher Kontrolle.61
Durch den Auftrag des TRC-Gesetzes war jedem Ausschuß eine bestimmte Aufgabe zugewiesen, die dieser in eigener Verantwortung, aber auch in Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen, dem Exekutivkomitee und der Untersuchungseinheit zu lösen hatte. Die Gremien erhielten jeweils gerichtsähnliche Kompetenzen wie Zeugenvorladungs-, Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsrechte und konnten auf eigene Initiative in jedem Sachverhalt ermitteln, der von ihnen zur Erfüllung ihres Mandats für notwendig gehalten wurde.62
So entschied sich zum Beispiel der Menschenrechtsausschuß bald schon für eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes von der Betrachtung individueller Menschenrechtsverletzungen auf eine Analyse der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umstände, die für die Verübung schwerer Menschenrechtsverletzungen förderlich gewesen waren. In sogenannten ,,institutionellen Anhörungen" suchte er nach einer Antwort auf die Frage, ,,how did so many people, working within so many influential sectors and institutions, react to what was happening around them?"63 Neben den Verhältnissen im Wirtschaftssektor, den diversen Glaubensgemeinschaften und der Justiz wurden das Gesundheitssystem, der Strafvollzug, die Medien und natürlich die Parteien einer näheren Untersuchung unterworfen. Eine Besonderheit bildete der Amnestierungsausschuß. Anders als die anderen Ausschüssen setzte sich dieser aus Berufsrichtern zusammen64 und war von Weisungen sowohl des Exekutivkomitees als auch von Interventionen von Mitgliedern anderer Ausschüsse unabhängig.65 Die Wahl von Berufsrichtern sollte die Verbindlichkeit des Prozesses sichern und somit zur gesellschaftlichen Anerkennung der Kommission beitragen. Damit unterlag sie aber auch der Normenkontrolle der südafrikanischen Judikative, die des öfteren Urteile zu Verfahrensfragen der Kommission fällte, die Einhaltung des ,,due process" gegenüber den Antragsstellern kontrollierte und damit die Autonomie der Kommission einschränkte.66 Eine nur sehr schwach ausgeprägte Autonomie besaß dagegen der Reparationsausschuß: Es gibt keinen Zweifel daran, daß die Entschädigungsempfehlungen der Kommission ein äußerst ,,poor approach to reparation"67 waren. Dieses Defizit wurde vom Zweiten Vorsitzenden auf interne Differenzen, das Fehlen klarer Verantwortungen und die begrenzenden Vollmachten der Kommission zurückgeführt, die ihr lediglich eine Empfehlungsformulierung zugestanden und keine Implementierungsmacht definiert hätten.68
Die Kommission versuchte mit Verweisen auf ihre Autonomie regelmäßig Vorwürfen der Einseitigkeit zu begegnen und ließ es sogar auf Gerichtsverfahren ankommen, um sich ihre Unabhängigkeit gegenüber den politischen Parteien bestätigen zu lassen. Die Parteien dagegen versuchten, über das Instrument der parlamentarischen Finanzkontrolle mäßigend auf die Kommission einzuwirken: Sie mahnten des öfteren Unregelmäßigkeiten in der Buchführung an, desweiteren hätten Kommissare persönliche Ausgaben auf Kosten der TRC getätigt, und Finanzplanungen seien nicht einwandfrei eingehalten worden. Besonders von der primär weiß und wirtschaftsliberal zu charakterisierenden ,,Democratic Party" wurde die Institution der TRC als eine immense Verschwendung von Finanzmitteln gebrandmarkt.69 Ihre Abgeordneten bemühten sich zwar, ihre Unterstützung der Kommission zu betonen, doch als eine Partei, die nicht vom Amnestierungsprozeß profitierte, mahnte sie stärkere Opferfreundlichkeit an und bemerkte, daß die Mittel für die Kommission direkt in einen Reparationsfonds hätten fließen müssen, um Soforthilfe an die bedürftigsten Überlebenden zu leisten.
Die NP indessen mahnte bei der von der ANC-Allianz geführten Regierung eine schnellere Gangart im Transformationsprozeß an, indem sie darauf hinwies, daß das Justizministerium hoffnungslos unterfinanziert sei, dagegen aber 200 Milllionen Rand für die ,,one-sided, unbalanced Truth and Reconciliation Commission" ausgegeben worden seien. Dieser sich nunmehr als ein ,,bad way to start reconciliation"70 herausstellende Ausgabenposten würde den Aufbau einer starken Justiz behindern und zu ihrem ,,institutionellen Kollaps" beitragen. Die ANC-Allianz verteidigte die mit dem Versöhnungsprojekt zusammenhängenden Ausgaben, wollte jedoch anscheinend selbst eine allzu große Ausweitung der Autonomie der Kommission verhindern.
Der Hinweis auf die Ressourcenknappheit war somit generell bei allen Parteien anzutreffen und hat sicherlich auf das gesamte Ausmaß der Kommissionstätigkeit einen beschränkenden Einfluß gehabt. Es ist aber nicht nachzuweisen, daß die Parteien mit diesem Argument aktiv in die Arbeit der Kommission eingegriffen haben.
3.1.4 Vetorechte innerhalb der Kommission
Eine Beurteilung des Vetorechts der Kommissare innerhalb der einzelnen Ausschüsse und im Exekutivkomitee der TRC kann sich gegenwärtig lediglich an vereinzelten Indizien orientieren. Bei der Diversität der gesellschaftlichen Hintergründe der Kommissare wird ihre Gruppe bei weitem keinen ,,collective character"71 gebildet haben, doch ist noch zu wenig über die Entscheidungsverfahren und die ,,Diskussionskultur" der Kommission bekannt. Sowohl der Menschenrechts- als auch der Reparationsausschuß sind bis zum endgültigen Abschluß der Arbeit des Amnestierungsausschusses suspendiert, ihre Mitglieder bleiben aber weiterhin im Amt; sie sind noch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Da das TRC-Gesetz die Kommissare zur Vertraulichkeit von Informationen und Verfahren innerhalb der Kommission ermahnt hat,72 wird wohl erst nach dem endgültigen Abschluß aller Amnestierungsverfahren und der endgültigen Pflichtentlassung der Kommissare mit der Offenlegung von Kommissionsinterna zu rechnen sein. Hier wird sich in Gestalt der Aufzeichnungen von Ausschußsitzungen und der Protokolle des Exekutivkomitees, die nach dem TRC-Gesetz angefertigt werden mußten, ein ungemein spannender Untersuchungsgegenstand erschließen.73
Während es bei der Feststellung des Ausmaßes begangener Menschenrechtsverletzungen für die Kommissare anscheinend wenig Anlaß zum Streit gab, ergaben sich doch Konflikte aus den unterschiedlichen Interpretationen der erworbenen Informationen. Ein Zeugnis dieser Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Entscheidungsgremien der Kommission scheint die Ergänzung des Abschlußbericht durch eine ,,Minderheitenposition"74 zu sein, die vom Kommissar und Afrikaaner Wynand Malan formuliert wurde.75 Die Kommission sei dem Prinzip des TRC-Gesetzes, ihre Untersuchungen auf der Basis anerkannter rechtlicher Prinzipien durchzuführen,76 nicht ausreichend genug gefolgt.77 Desweiteren habe die Formulierung des Abschlußberichtes unter extremem Zeitdruck stattgefunden,78 so daß eine adäquate Behandlung des gesammelten Materials nicht möglich gewesen sei.79 Diese Umstände hätten zu dem Ergebnis geführt, daß die Mehrheit der Kommissare Vermutungen und voreilige Schlüsse als endgültige Fakten präsentierte, wie zum Beispiel die Feststellung, Rassismus sei die tragende Kraft der Apartheid gewesen und nicht die Angst des Regimes vor einem kommunistischen Umsturz durch den Widerstand (,,total onslaught"). Desweiteren beklagte Malan ein Defizit an Empathie für die Position der Afrikaaner und die Überbetonung der religiösen Komponente in der Kommissionsarbeit, deren extrem stark ausfallende moralische Bewertung des Konfliktes eine weitere Polarisierung in der Gesellschaft erzeugt hätte.80
Malans Antrag auf eine Verschiebung des Abgabetermins fand beim Rest des Exekutivkomitees der TRC keinerlei Unterstützung.81 Das Exekutivkomitee beklagte in seiner Antwort, Malan habe sich dem Wahrheitsfindungsverfahren entzogen, ja noch schlimmer, seine Position sei ,,drafted in subjective terms and apparently from the perspective of an erstwhile member of the parliamentary caucus of the then ruling National Party at the height of apartheid. This emphasis, and the personal historical and political account set out by Commissioner Malan, is most unfortunate and even inappropriate in the context of the Commission's statutory framework (...)." Die Unfähigkeit, sich über subjektive Perzeptionen zu erheben und diese den Zielen der Nationalen Einheit und der Versöhnung unterzuordnen, hätte Malan den Rücktritt vom Kommissarsposten nahelegen müssen.82 Die Tatsache, daß sich das Exekutivkomitee zur Veröffentlichung der Minderheitsposition entschieden hat, zeigt, daß die Kommission durchaus die Existenz unterschiedlicher Ansichten ihrer Kommissare - sozusagen ,,Apartheid from yet another angle"83 - akzeptiert hat. Eine nähere Betrachtung ihrer Reaktion hat aber auch verdeutlicht, daß die Mehrheit der Kommissare im Sinne der zahllosen Opfer von Menschenrechtsverletzungen keinen Zweifel daran aufkommen lassen wollte, wer die ,,schlimmeren Täter" im Land gewesen seien und daß sie daher eine abweichende Meinung erst gar nicht in ein gemeinsames Statement zu integrieren bereit war - ganz zu schweigen von der Gewährung eines Vetorechts gegen die Veröffentlichung des Berichts.
3.2 Untersuchung ,,weicher" Kriterien
3.2.1 Bekenntnis zur nationalen Einheit und Versöhnung
Die Kommission verfolgte den Auftrag des TRC - Gesetzes ,,to promote national unity and reconciliation in a spirit of understanding which transcends the conflicts and divisions of the past"84, indem sie eine ganze Reihe von ,,visionären Angeboten" allen Südafrikanern zur Verfügung stellte. Im folgenden Abschnitt sollen die zentralen Begriffe skizziert werden, mit denen die Kommission die Schaffung nationaler Einheit und den Versöhnungsprozeß unterstützen wollte. Diese Begriffe unterlagen einer gewissen Willkürlichkeit, die die Kommission mit besonders auf das Gemeinwohl der Gesellschaft konstruierten Termini zu rechtfertigen suchte.
Die offensichtlichste Botschaft der Kommission war ihr Name, der ,,reflects the hope that truth-telling can help reconcile the contradictory experience, memories and perceptions that churn through society, thereby changing the ways in which the South Africans relate to each other."85 Auch wenn die Feststellung der Wahrheit noch keine Versöhnung bedeute, gebe es auf jeden Fall keine wirklich genuine Versöhnung ohne Wahrheit, da ,,a litany of lies, halftrues and denial are not a desireable foundation on which to build a new South Africa."86 Versöhnung beinhalte aber den Aufbau von Verständigungsmechanismen87 über die Frage der Vergangenheit und damit vor allem die Vergrößerung gegenseitiger Interdependenz. Ein wichtiger Teil aus diesem ,,visionären Angebot" ist die Rhetorik von der ,,Heilung der Nation"88, die feststellt, daß ,,however painful the experience, the wounds of the past must not be allowed to fester. They must be opened. They must be cleansed. And balm must be poured on them so they can heal. This is not to be obsessed with the past. It is to take care that the past is properly dealt with for the sake of the future."89 Die Heilung könne als Kombination mehrerer Schritte verstanden werden: als eine persönliche Katharsis durch das Erzählen der eigenen Leidensgeschichte, als ein ,,moralischer Wiederaufbau" der Gesellschaft durch die Transformation beziehungsweise Schaffung von Institutionen zum Schutze fundamentaler Rechte der Bürger und als das Übernehmen von Verantwortung für die während der Apartheid begangenen Menschenrechtsverletzungen.
Kern dieser Heilung sei das vom Vorsitzenden der TRC, Desmond Tutu, beschworene Konzept des ,,ubuntu" als einem leitenden Sozialkodex, nach dem das Menschsein des Einzelnen von seinem persönlichen Umgang mit Fremden abhänge. So impliziere diese Konzeption Verhaltensweisen wie Brüderlichkeit, Freundlichkeit, Mitgefühl und Gnade. Zum ersten Mal manifestierte sich ,,ubuntu" in der Postambel der Interimverfassung von 1993, in der es heißt: ,,there is a need for understanding but not for vengeance, a need for reparation but not for retaliation, a need for ubuntu but not for victimisation."90 Dieser Passus wurde in das TRC- Gesetze übernommen, und ,,ubuntu" erscheint sogar in mehreren Urteilen des neu eingerichteten Verfassungsgerichtes.91
Der Begriff läßt sich jedoch in vielerlei Hinsicht gestalten, so zum Beispiel als der Versuch der Entwicklung einer ,,afrikanischen" Kultur mit ,,typisch schwarzen Eigenschaften", die von den Weißen nun schnellstens zu erlernen seien, wollten sie sich weiterhin als Teil der südafrikanischen Gesellschaft verstehen. Andere Interpretationen sehen in ,,ubuntu" eher die begriffliche Verkörperung des gegenseitigen Respekts traditioneller Werte, gepaart mit der Achtung der Menschenrechte und des Aufbaus einer gemeinsamen interkulturellen Nation.92 Desweiteren bediente sich die TRC der Rhetorik von der ,,Rainbow Nation of God", deren Konzept auf die sogenannte ,,Freedom Charter" des ANC von 1955 zurückzuführen ist, die als weitreichende Plattform zahlreiche Anti-Apartheid-Kräfte im ,,struggle" vereinigte. Um den damals zum gemeinsamen Widerstand benötigten Konsens tolerant und pluralistisch gestalten zu können,93 einigte man sich in dieser sozusagen ,,inoffiziellen Verfassung eines späteren demokratischen Südafrikas" darauf, daß ,,South Africa belongs to all who live in it" und ,,all people shall have equal rights to use their own language and to develop their own folk culture and customs."94 Tutus ,,Regenbogennation" lehnte sich desweiteren an die Analogie zur alttestamentarischen Flutgeschichte an, die sinnbildlich eine von der Geißel der Apartheid befreite südafrikanische Gesellschaft darstellte. In der Kultur der Xhosa dagegen sei der ,,Regenbogen" die Ankündigung einer ,,leuchtenden Zukunft". Eine weitere Interpretation erkannte den Regenbogen eher als ein Symbol für die Existenz einer multikulturellen Gesellschaft und hatte einen eher politischen Ursprung. Allerdings vermied diese Rhetorik direkte Anspielungen auf die Analogie der Regenbogenfarben mit Rassen und Ethnien; stattdessen symbolisierten die Farben die Diversität der südafrikanischen Gesellschaft.95
Die Verwendung der oben genannten Begriffe stieß nicht nur in den Parteien auf Kritik. Tutus ,,ubuntu"- Begriff geriet alsbald von seiten radikaler Afrikanisten in den Verdacht ,,to be exploited by (...) ´nation builders´ to sell political compromise as indigenous virtue" oder sogar ,,to make the poor and powerless accept their fate."96
Mit dem Konzept der ,,Rainbow Nation" wollte Tutu einem Wunschzustand Ausdruck verleihen, den es anzustreben gelte, doch unglücklicherweise mißverstanden die meisten seiner Kritiker dieses als einen Versuch ,,to mask and delegitimise the need for any active, ongoing struggle - political, socio-economic and moral - for the forging of a relatively united and democratic South Africa."97 So mancher Kritiker nannte sie eine bloße ,,marketing tour which was never the less a charade."98
Der nationalen Einheit nicht förderlich schien allerdings auch die Festlegung der TRC auf die einseitigen und wenig eindeutigen Begriffe des ,,Opfers" und des ,,Täters". Die Kommisare taten sich anfangs bei ihrer Verwendung schwer, schien der Begriff des ,,Opfers" Passivität und Ablehnung zu implizieren und einen diskriminierenden Unterton zu besitzen. Vertreter zahlreicher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) favorisierten die Verwendung des Begriffes des ,,Überlebenden", dessen Bedeutung positiv besetzt sei. In den Augen der Kommission sei aber, auf den Tatbestand einer schweren Menschenrechtsverletzung angewandt, die Beschreibung der Person, gegen die sich diese Aktion richtete, als ,,Opfer" zulässig, unabhängig davon, ob sie den Anschlag auf ihr Leben überlebt hat oder nicht. In diesem Sinne bestimme die Intention des Ausführenden die Bestimmung einer Person zum ,,Opfer". Die Kommission beließ es deshalb bei der Verwendung des Begriffes des ,,Opfers". Die Benutzung des Begriffes ,,Täter" löste ebenso durchaus Mißmut aus, beschrieb dieser alle Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Beweggründe, dem Ausmaß der Taten selbst und der Konsequenzen oder des Kontextes, in dem sie begangen worden waren. Er unterschied ebenfalls nicht zwischen ,,Tätern", die lediglich eine einzige Tat begangen hatten, und anderen Personen, deren Aufgabe es war, ständig Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Trotzdem blieb die Kommission bei der Verwendung auch dieses Begriffes99 und sorgte damit von Beginn an für eine Polarisierung in der Gesellschaft.
Zusammenfassend läßt sich das ,,visionäre Angebot" der Kommission als ein Versuch darstellen, Konzepte für ein zukünftig friedliches Zusammenleben in Südafrika zu finden. Begriffe wie ,,ubuntu", ,,Rainbow Nation" sind zukunftsgewandt und optimistisch. Doch steht einer optimistischen Entwicklung die Vergangenheit im Weg, die die Kommission durch die ,,Heilung der Nation" und die Zuweisung der Rollen von ,,Opfern" und ,,Tätern" zu verarbeiten suchte. Kritiker entdeckten dabei das ironische Dilemma, daß nach dem Verständnis vor allem der Dichotomie von ,,Opfer" zu ,,Täter" letztenendes ,,our common South Africanness can be affirmed, national unity can be built on the grounds that we are all little perpetrators, all falling beings. But we were also all victims, and we are all victims of ... our own perpetrations! The bridge to the future is in danger of being a moral Möbius band."100 Die Auseinandersetzungen über das ,,visionäre Angebot" der Kommission zeigten besonders deutlich, daß sich hier unterschiedliche Wertvorstellungen innerhalb der südafrikanischen Gesellschaft widerspiegelten, die noch weit davon entfernt sind, eine Basis zur Schaffung einer gemeinsamen südafrikanischen Nation zu bilden.
3.2.2 Überzeugungsfähigkeit der Kommission
3.2.2.1 Überzeugende Medienarbeit?
Die Kommission bediente sich zur Vermittlung ihrer Werte unterschiedlicher öffentlich wirksamer Methoden. Besonders soll hier ihre intensive Medienarbeit hervorgehoben und eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit bei der Vermittlung ihrer Werte gegeben werden. Die TRC erkannte von Anfang an die besondere Rolle der Medien in der Meinungsbildung101 und nutzte diese über die Jahre 1996 bis 1998 als Multiplikator, der die Rhetorik der Kommission im Land verbreitete.102 Die staatliche ,,South African Press Association (SAPA)" veröffentlichte täglich fünf Pressemitteilungen zu Anhörungen der Kommission, und Berichte wie der ,,Truth Report"103 auf SABC sorgten für einen starken Verbreitungseffekt.104
Mit Aufrufen wie ,,Don´t let our nightmares become our children's", ,,Truth- the Road to Reconciliation", ,,Your story counts" oder ,,Revealing is healing" machte die Kommission auf das größte Problem aufmerksam, dem die südafrikanische Gesellschaft gegenüberstehe: dem Schweigen über begangenes Unrecht.
Doch schon bald nach Beginn der Ausstrahlung des ,,Truth Reports" ließ das Interesse in der weißen Bevölkerung an den Enthüllungen der Kommission nach: Eine Umfrage des ,,Centre for the Studies of Violence and Reconciliation (CSVR)" vom Mai 1996 stellte fest, daß 44% der befragten Weißen das System der Apartheid nicht als entschieden ungerecht betrachteten. Im Gegenteil: Der gleiche Anteil behauptete, die Idee der Apartheid sei im Grunde genommen gut gewesen, aber schlecht durchgeführt worden, und ein Drittel glaubte, Apartheid habe dem Land mehr Gutes als Schlechtes gebracht. ,,This indicates that (...) there are still many white South Africans who remain uncritical of the Apartheid past and do not see the system as inherently problematic."105 Somit kann wohl festgehalten werden, daß auch die aus dem Prozeß der TRC gewonnenen Information hier nicht zum Wandel beigetragen haben, denn nur 14% der Befragten fühlten sich für die Unterdrückung der schwarzen Mehrheit verantwortlich, 81% der Befragten stellten keinen moralischen Unterschied zwischen den vom Apartheidregime und Befreiungsbewegungen begangenen Taten fest.106 46% der Befragten glaubten bereits im Mai 1996, daß ,,the TRC was an ANC-inspired witch- hunt to discredit its enemies", weitere 46% verneinten jedoch wiederum diese Perzeption.107 36% glaubten an die Wahrheit der meisten vor der TRC gemachten Aussagen, 41% hielten sie für übertrieben. Besonders ältere Weiße äußerten hier häufiger Zweifel. Die einzige Gruppe, die die TRC uneingeschränkt unterstützte, war die der unter 30jährigen weißen Südafrikaner.108
Ein großer Teil der Weißen bekannte, daß es ihnen unter der Apartheid besser ging, und leider ,,the liberation of South Africa from an authoritarian minority rule is not seen as such a contribution towards the quality of life, that it can neutralize negative perceptions of the new democratic order of many white South Africans."109
Für die nichtweiße Bevölkerung sei festgestellt, daß sich ihre Partizipation besonders an den Anhörungen der Kommission fast durchgängig stabil und auf hohem Niveau gehalten hatte. Es fällt jedoch schwer, über diese Feststellung hinaus Aussagen bezüglich der Akzeptanz der Wertvorstellungen der Kommission zu treffen, doch hat Theissen folgende ,,Trends" herausgearbeitet, die erste Anhaltspunkte für eine vorsichtige Prognose der Überzeugungsfähigkeit der Kommission liefern können:
So sei der Wille zur Vergebung weniger stark ausgeprägt als die Akzeptanz der durch den Staat gewährten Amnestien gegenüber den ,,Tätern". Von Bedeutung sei auch hier die Feststellung, daß Amnestierung als Gnadenakt verstanden wird und nicht automatisch die Verpflichtung zur Wiedergutmachung ausschließt. Zudem war die Mehrheit der Befragten eher geneigt, bereits bestraften Tätern zu vergeben, als den Antragsstellern, die bisher noch nicht verfolgt worden sind. Desweiteren sollte den Opfern und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit der Zivilklage gegen die Antragssteller eingeräumt werden, statt dessen sie sämtliche Verfolgungsrechte verlieren: Gerechtigkeit werde nicht geopfert, weil die Täter nicht bestraft werden, sondern weil die Opfer nicht rehabilitiert werden.110
Die recht dürftig ausfallenden Daten lassen nur äußerst eingeschränkte Aussagen zu dem Überzeugungserfolg der Kommission zu. Sie zeigen aber Trends auf, die vor allem das Bild vom uneinsichtigen weißen ,,beneficiary" der Apartheid zu bestätigen scheinen, während eine Abschätzung der Tendenzen innerhalb der nichtweißen Bevölkerung vielschichtiger ausfällt.
3.2.2.2 Überzeugte Parteien?
Besser dokumentiert ist dagegen die Reaktion aller politischen Parteien auf die Veröffentlichung des Abschlußberichts der Kommission, auf die im folgenden Abschnitt eingegegangen werden soll.
Mit einer Zeremonie überreichte am 30. Oktober 1998 der Vorsitzende der Kommission Staatspräsident Mandela einen 3.500 - seitigen Abschlußbericht. NP, FF und IFP waren dem Ereignis ferngeblieben. Der Abschlußbericht besteht aus fünf Bänden,111 die die Ergebnisse der einzelnen Arbeits- und Untersuchungsbereiche der TRC zusammenfassen. Solange der Amnestieausschuß seine Arbeit noch nicht beendet hat, gilt der Bericht als unvollständig. Nach Beendigung seiner Arbeit sollen seine Ergebnisse in einem zusätzlichen sechsten Band veröffentlicht werden.
Der Bericht stellte fest, daß sich sowohl das Regime als auch die sich zu ihm im Widerstand befindlichen Oppositionsgruppen schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hätten. Er warf zahlreichen Politikern die Legitimierung von Menschenrechtsverletzungen vor: So hätten Politiker wie die ehemaligen Präsidenten Peter W. Botha und Frederik W. de Klerk, aber auch Inkatha Freedom Party Führer Mangosuthu Buthelezi, Freedom Front Führer General Constand Viljoen und der Kopf der Afrikaaner Weerstandsbeweging Eugene Terre'Blanche die Verantwortung für die Eskalation der Gewalt zu tragen.112 Der Abschlußbericht der TRC wies die Hauptschuld für die begangenen Menschenrechtsverletzungen dem Regime der NP zu: ,,The period during which the South African state ventured into the realm of criminal misconduct stretches from P.W. Botha´s accession to power in 1978 into the early 1990s, including a part of the period in which his successor held office."113 Sie ließ keinen Zweifel an der Feststellung, daß ,,the struggle for South and southern Africa was a racial one, and that notions of the `red peril' were manipulated to justify the perpetration of the gross human rights violations."114 Das Urteil der Kommission über das Verhalten der Widerstandsorganisationen brachte auch deren Verfehlungen zutage: Zwar habe der ANC als einzige Organisation im Konflikt die Genfer Konvention bezüglich des Verhaltens in nationalen Befreiungskriegen unterschrieben,115 doch legitimiere dies nicht das Gefühl moralischer Überlegenheit, das in diesen Organisationen anzutreffen gewesen sei, und erst recht nicht die Mittel, zu denen manche Mitglieder der Organisationen gegriffen hätten.116 Auch der Stellvertreter des damals in Südafrika verbotenen ANC, die ,,United Democratic Front (UDF)" habe sich in den 80er Jahren durch die Bildung sogenannter ,,Self Defence Units (SDU)" in den schwarzen Townships schwerer Verbrechen schuldig gemacht. In diesem Zusammenhang habe der ANC die Verantwortung für die Taten der heutigen Präsidentin der ANC-Frauenliga Winnie Madikizela-Mandela und die Verwicklung ihres ,,Mandela United Football Club" in zahlreiche Entführungen, Körperverletzungen und Ermordungen im schwarzen Township Soweto bei Johannesburg zu tragen.117
Mit der Feststellung, daß niemand im Konflikt ohne Schuld gewesen sei, hatte Erzbischof Desmond Tutu alle Parteivorsitzenden zu Wallfahrten zu den Orten aufgerufen, an denen in ihrem Namen Verbrechen begangen wurden. Ihm schwebte eine Geste vor, deren Wirkungsgrad er mit der des ehemaligen deutschen Kanzlers Willy Brandt vor dem Mahnmal des Warschauer Ghettos verglich. Und so bat er Präsident Nelson Mandela, in die Church Street in Pretoria zu gehen und der Opfer einer Autobombe zu gedenken, F. W. de Klerk sollte den Ort des Massakers von Boipatong besuchen, der Vorsitzende des PAC, Dr. Stanley Mogoba sollte sich vor der St James Church in Kenilworth, Cape Town, entschuldigen und Mangosuthu Buthelezi für das Massaker von KwaMakhutha. Doch bis heute hat sich keiner der von ihm persönlich angesprochenen Personen zu einer derartigen Geste durchringen können.
Die Reaktionen der Parteien waren alles andere als versöhnlich.
Das widersprüchlichste Bild zeichnete das ANC- Parteienbündnis: Auf der einen Seite hatte der damalige noch amtierende Präsident und ANC- Vorsitzende Nelson Mandela bei der Übergabezeremonie erklärt, er würde den Inhalt des Berichtes ,,with all its imperfections"118 akzeptieren, doch wurde wenige Stunden vor der Übergabezeremonie eine Klage von ANC- Mitgliedern gegen die Veröffentlichung des Berichtes beim Cape High Court eingelegt. Mandela schien über diese Entscheidung wahrscheinlich nicht unterrichtet worden zu sein.119 Bei aller ,,Würdigung der Verdienste der Kommission" kritisierten die ANC-Mitglieder den Inhalt des Berichtes: ,,The most unfortunate thing is that the TRC report, being one of the most important historical documents of South Africa, will contain gross misrepresentation of the facts of history."120
Teile des ANC - unter anderem auch der damalige Stellvertretende Vorsitzende und heutige Staatspräsident Südafrikas Thabo Mbeki - beschuldigten die TRC, sie hätte den Befreiungskampf mit dem Aufrechterhalten des Apartheidregimes moralisch gleichgesetzt und damit die ,,Helden des Widerstands" diskreditiert. Die von ANC-Anhängern begangenen Menschenrechtsverletzungen seien von den Konsequenzen eines legitimen Befreiungskampfes nicht zu trennen.121 Desweiteren hätten die Organisationen des ANC sich bei der Führung des bewaffneten ,,struggle" gegenüber Zivilisten in Zurückhaltung geübt, so daß ,,,when compared to the police directions and armed actions of other freedom parties in Africa and elsewhere, the degree of self-control by the ANC and MK was extraordinary.122 Bei aller Kritik wies der ANC jedoch gleichzeitig Behauptungen, die TRC sei eine Verschwörung ANC-freundlicher Kräfte gewesen, zurück. Die Regierung der ANC-Allianz hatte immer die Wichtigkeit der TRC hervorgehoben, aber auf der anderen Seite anscheinend gehofft, es würde ein kurzes und mit Schwerpunkt auf den Verbrechen des Apartheidsystems durchgeführtes ,,Erinnerungsprojekt"123 werden.
Dagegen ist aus der anfänglichen Unterstützung der Kommission durch die National Party mittlerweile eine heftige Opposition erwachsen. Ereignisse wie die versuchte Generalamnestierung führender Mitglieder des ANC,124 die angeblich fehlende Repräsentativität des Kommissionspersonals125 und der ungeduldige Umgang des Untersuchungsausschusses mit P.W. Botha und F. W. de Klerk erodierten die Unterstützung durch diese noch heute einen großen Teil der afrikaanischen Bevölkerung repräsentierenden Partei. Die Kommission habe keinen Beitrag zur Versöhnung geleistet und hätte sich durch ihre eigenen Handlungen diskreditiert. Die NP habe daher des öfteren die Vorsitzenden Tutu und Boraine verklagt, weil sie angeblich durch ihre Verhalten die Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit der Kommission in Frage gestellt hätten.126
Die sich seit 1997 ,,New National Party" nennende Partei konnte sich nicht von ihren alten Konzepten trennen. Oft verteidigt sie sich auch heute noch mit dem Argument, daß die Apartheidpolitik ,,was not the intention to deprive other people of their rights and to contribute to their misery - but eventually it led to just that. Insofar as that occurred we deeply regret it."127 Und nach ,,profound and honest self-searching" habe man einen neuen Weg der Politik beschritten, auf der ,,we have committed ourselves to strive for a free and non-racial democracy without any form of domination."128 Diese Umorientierung ist bis heute jedoch nur unzureichend vollzogen.
Mit der Ernennung des neuen Vorsitzenden Marthinus van Schalkwyk im September 1997 schien sich jedoch ein neues Verhältnis zwischen der (N)NP und der TRC anzudeuten.129 Die Hoffnung der TRC auf die neue Führung erwies sich jedoch als unbegründet, bediente sich der neue Vorsitzende doch der gleichen Terminologie wie sein Vorgänger. Zum Ergebnis des Abschlußberichtes ließ dieser sich vernehmen, daß ,,to find that the motivating force (for Apartheid) was racism is a negation of all former, a contradiction in terms, an arrival at a single truth again, not in the least conducive to reconciliation and national unity."130 Mittlerweile haben sich die Fronten zwischen Tutu und de Klerk verhärtet. Tutu nannte diesen "a small man lacking magnanimity and generosity of spirit", während de Klerk dagegen erwidert, Tutu sei "blinded by his own narrow perception of the truth."131 Mittlerweile gibt Tutu offen zu, er bedaure es, die Nominierung de Klerks für den Friedensnobelpreis unterstützt zu haben.132
Kurz vor der Veröffentlichung des Berichtes hatte de Klerk eine zeitweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der Teile des Berichtes erwirkt, in denen er persönlich der Planung beziehungsweise Billigung terroristischer Akte durch Sicherheitskräfte bezichtigt wurde.133 Diese Passagen wurden im Bericht geschwärzt. Das Exekutivkomitee der TRC besteht aber auf seinem Recht, diese Passagen im endgültigen Bericht zu veröffentlichen. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.134
Ebenso wie die (N)NP hat die IFP bis zum heutigen Tage Ressentiments gegen die ausgehandelte Form des Versöhnungsprozesses im allgemeinen - und damit auch gegen die TRC im besonderen.135 In den Augen der IFP sei die TRC in erster Linie das Produkt einer bilateralen Einigung gewesen136 und habe dem ANC als Druckmittel zur Ausweitung seiner politischen Hegemonie gedient. Die TRC sei sich dieser Tatsache bewußt gewesen und hätte sich zur Einschüchterung der IFP benutzen lassen. Der Schluß liege nahe, daß der Abschlußbericht der TRC lediglich versucht habe, ,,to give credibility to yesterdays liberation propaganda."137 Noch heute haben sich die Vorbehalte der Partei gegenüber der Kommission nicht entkräftet.138
Die Beziehungen zwischen der IFP und den Sicherheitskräften, die von John Daniel als ,,marriage of convenience" beschrieben wurde,139 sind für die IFP ein sogenanntes ,,schweres Gepäck": So hat sie mit den südafrikanischen Streitkräften konspiriert, um im Kampf gegen den ANC mit sogenannten ,,hitsquads" ausgerüstet zu werden, und Buthelezi sei politisch in seiner Kapazität als Polizeiminister im ehemaligen Homeland Kwazulu Natal und als Präsident der IFP für die systematische Mißhandlungen von Menschen verantwortlich gewesen. Des weiteren habe die Partei offensiv die Eskalation der Gewalt während der CODESA-Verhandlungen betrieben.140
Die IFP kommentierte die sie betreffenden Untersuchungsergebnisse der TRC als abwegig. Die ihren Parteichef Buthelezi betreffenden Aussagen seien eine Gefährdung des Versöhnungs- und des Nationbuildingprozesses. Des weiteren sei die Darstellung des Apartheidkonfliktes zu sehr von der weiß-schwarzen Dichotomie bestimmt worden, wogegen die Ausmaße der Auseinandersetzungen zwischen IFP und ANC bei weitem nicht akzeptabel dargestellt worden seien.141 Dieses Versäumnis sei für die IFP ,,the most clear proof of the TRC´s bias and its incapacity to comprehend the black-on-black conflict."142 Die Partei reichte eine Klage beim ,,Public Protector´s Office" ein, einer staatlichen Institution, die Beschwerden über unfaire Behandlung von Bürgern durch ein Staatsorgan nachzugehen hat, wegen Voreingenommenheit der TRC.
Die ,,Freedom Front" hatte als Partei der ,,ethnischen Afrikaaner" im Jahre 1995 bereits die Verabschiedung des TRC-Gesetzes nicht mitgetragen und sich damit einer ,,Grand Coalition" bezüglich eines von allen Parteien getragenen Versöhnungsprozesses verschlossen. Ihr Vorsitzender Viljoen konzentrierte sich jedoch auf die Verhandlung einzelner für ihn wichtiger Punkte, wie die Ausweitung des Annahmeschlußtermins für Amnestieanträge und die Erweiterung des Untersuchungsmandates der Kommission.
Trotz dieser seinem persönlichen Einsatz zuzuschreibenden Erfolge, zeigte sich Viljoen in der parlamentarischen Debatte über den Bericht im Februar 1999 mit dem Ergebnis der TRC unzufrieden: ,,I would rather die an honourable death through the sword than stand the humiliation which is being dealt to me and my people in this debate. (...) This report fails to reach the heart of our Afrikaner people. (...) We lost interest as the TRC lost its way to reconciliation."143
Was die ,,ethnischen Afrikaaner" angehe, habe die Kommission nicht überzeugend gearbeitet, so daß ,,there is no sign of any reconciliation at all; on the contrary, we believe there is now more polarisation between races than ever before (...) This commission is sending a message that the Afrikaner is the `bad guy' in the country."144
Viljoen betonte dagegen nunmehr die Notwendigkeit einer nach Abschluß der Kommissionsarbeit zu gewährenden Generalamnestie vor allem gegenüber den Angehörigen der südafrikanischen Streitkräfte.145
Tony Leon, Vorsitzender der ,,unbelasteten" DP und Chef der mit 10% größten Oppositionspartei im Parlament, hat den Bericht in der Diskussion als ,,abuse of power"146 bezeichnet. Auch hielt er den Prozeß der Versöhnung für nicht weit fortgeschritten, da trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung die im TRC-Gesetz benannte ,,Brücke" unvollständig sei. Desweiteren erkannte Leon eine Tendenz bei ANC, (N)NP und der IFP ,,to bargain away the constitution and South Africa's hard-won human rights." Besonders die ANC-Allianz würde mittlerweile dem Apartheidregime ähnliche Mentalitäten entwickeln, die sich ,,durch die Hintertür" ausbreiteten.147 Dieser Tendenz müsse begegnet werden, stelle sie doch eine Negierung des bislang Erreichten dar.148
3.2.2.3 Überzeugung der Opfer?
Die Kommission hatte besonders die Belange der Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Wiederherstellung ihrer Würde in den Vordergrund gestellt. Mittlerweile haben jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen kritisiert, daß die Belange der Opfer bezüglich Reparationsleistungen für erlittenes Unrecht von ihr nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.149 Doch wie bereits im Abschnitt über die Autonomie der Kommission berichtet, hatte bereits das TRC-Gesetz der Kommission nur wenige Kompetenzen im Hinblick auf Reparationsleistungen zugestanden.150 Im Oktober 1999 nun äußerte sich Alexander Boraine auf einer Tagung zur TRC an der Universität von Kapstadt folgendermaßen: ,,I have no idea what the government is going to do with the 40 pages of recommendations (...) It is out of the debate (...) I don´t want to blame the government (...) but the silence is definite."151
Der Regierung fehlt das Geld, um die Empfehlungen der Kommission adäquat umzusetzen. Die TRC hatte einen jährlichen Zahlungsumfang von 500 Millionen Rand über die nächsten sechs Jahre empfohlen,152 doch bleibt die Leistung der Regierung deutlich darunter. Bis zum Ende des Finanzjahres 1998/99 hat die Regierung R100 Millionen für Reparationszahlungen vorgesehen. Finanzminister Trevor Manuel hat angekündigt, die Mittel im Finanzjahr 1999/2000 auf 200 Millionen Rand und im Finanzjahr 2000/01 auf 300 Millionen Rand zu erhöhen. Die Kommission hatte zwar rund 25.000 Überlebende zu offiziellen Empfängern erklärt,153 doch hat die Regierung bis zum heutigen Tag 16.700 Personen Wiedergutmachungen zukommen lassen.154
Die Regierung hat mittlerweile zu erkennen gegeben, daß das Ende ihrer Leistungskapazität erreicht sei und daß nun "those beneficiaries of apartheid, including business, especially big business, must go further and say what they propose to contribute towards making reparation real. (...) The preception exists (...) that those who benefited and continue to enjoy privilege were not prepared to make any sacrifices or contribution to promoting reconciliation."155 So verstärkt sich nun unter dem Eindruck, allein gelassen worden zu sein, in manchen Opferorganisationen zunehmend der Eindruck, daß die TRC vor allem eine ,,rescue operation for apartheid's beneficiaries" gewesen zu sein scheint.156
Zusammenfassend läßt sich bezüglich dieses schweren Teils der Beurteilung der Überzeugungsfähigkeit der Kommission die Feststellung machen, daß der von der TRC angestrebte versöhnliche Geist nur in sehr geringem Maße präsent zu sein scheint. Die ,,beneficiaries" der Apartheid möchten sich von ihrer Verantwortung lösen, die Parteien kämpfen um die ,,richtige Darstellung" ihrer Konfliktgeschichte und die Opferverbände sehen sich nun bereits zum zweiten Mal als die Verlierer - erst durch die Apartheid, nun durch die errungene Demokratie.
3.2.3 Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, prozeduraler Fairneß und Unparteilichkeit
3.2.3.1 Vereinbarkeit der TRC mit internationalen Rechtsstandards
Noch vor den ersten Opferanhörungen in East London hatte die ,,Azanian Peoples Organization (AZAPO)" zusammen mit den Familien der vom Regime ermordeten Menschenrechtlern Biko, Mxenge und Ribeiro die Rechtmäßgkeit der TRC durch eine Verfassungsklage in Frage gestellt. Hauptvorwurf war, daß die Kommission sich mit der Amnestierung überführter Menschenrechtsverletzer Kompetenzen angeeignet hätte, die ihr nicht zustünden.
Die Kläger sahen vor allem einen Konflikt zwischen dem Artikel 22 der südafrikanischen Interimverfassung: ,,Every person shall have the right to have justiciable disputes settled by a court of law or, where appropriate, another independent or impartial forum" und dem Artikel 20 (7) des TRC- Gesetzes: ,,No person who has been granted amnesty in respect of an act, ommission or offence shall be criminally or civily liable in respect of such act, ommission or offence." Diese Regelung verstoße nach ihrer Ansicht desweiteren gegen internationale Rechtsnormen und sei demnach verfassungswidrig.157
Das Verfassungsgericht lehnte die Klage ab und bestätigte das Recht der TRC zur Amnestiegewährung.158 Die Erklärung der elf Verfassungsrichter war einstimmig gefallen und wurde mit dem Argument begründet, daß die Amnestieklausel ein wichtiger Teil der politischen Verhandlungen 1991 bis 1993 gewesen sei, ohne die die neue Verfassung von 1997 und damit auch das Verfassungsgericht selbst - niemals ins Leben gerufen worden wäre. Die Richter argumentierten des weiteren, daß es ohne die Gewährung von Amnestien keine Anreize zur bereitwilligen Aussage über Menschenrechtsverletzungen gegeben hätte, ihr Ausmaß daher nicht annähernd adäquat hätte dokumentiert werden können und sich dieses Defizit letzten Endes negativ auf die Konsolidierung des demokratischen Systems ausgewirkt hätte. Daher sei die Einschränkung des Strafverfolgungsrechts unter gewissen Bedingungen durchaus vertretbar gewesen.159
Als weitere Begründung führte das Gericht an, daß der Status des TRC-Gesetzes auf internationaler Ebene ungeklärt sei.160 Es gäbe keine einheitliche internationale Praxis der Amnestiegewährung, aus der eine Verpflichtung zur Verfolgung abgeleitet werden könne.161 Das Gericht bestätigte das Recht des Parlaments, Reparationskonzepte zu erarbeiten und somit die Verantwortung zur Wiedergutmachung zu übernehmen.162
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu einem sehr frühen Zeitpunkt hat die Legitimität der TRC sicherlich gestärkt. Die Entscheidung traf auch bei den Parteien auf keinerlei Widerspruch.
3.2.3.2 Die Einflüsse der Kommission auf die Rechtsstaatlichkeit
Die Kommission hatte sich verpflichtet, ihre Untersuchungen auf der Basis der anerkannten Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen. Diese Prinzipien lassen sich schlagwortartig in der Möglichkeit der Nachprüfbarkeit von Beweisen, dem Zugang zu allen für den jeweiligen Fall relevanten Informationen, dem Grundsatz des audi alteram partem, der Transparenz des Prozesses und einer ausreichenden Begründung für anfallende Untersuchungen zusammenfassen.163
Die TRC entfaltete eine besondere Kreativität bei der Verfolgung dieser Prinzipien. Ausgangspunkt dieser neuen Verfahrensweisen war die mehrdimensionale Definition des Begriffes der ,,Wahrheit": So unterschied sie ,,factual or forensic truth; personal or narrative truth; social or `dialogue' truth (see below) and healing and restorative truth."164 Während die erste faktische Wahrheit durch handfeste Beweise, reliable, objektive Informationen belegt werde, betone die ,,persönliche Wahrheit" die Perzeption einer Person von der Wahrheit, ein Konzept, das die Kommission mit dem Begriff des ,,story-telling"165 in ihren Anhörungen angewendet hat. ,,Dialogue truth" wiederum werde durch Interaktionen und Diskussionen ,,in an environment in which all possible views could be considered and weighed, one against the other"166 gewonnen. Die Kommission habe diese Umgebung in ihren Anhörungen geschaffen. Wiederherstellende oder ,,healing truth" besage schließlich, daß die bloße Feststellung faktischer Wahrheit nicht ausreiche, sondern die öffentliche und uneingeschränkte Anerkennung dieser Wahrheit sich in Taten umsetzen müsse, um die Würde der Opfer und Überlebenden wiederherzustellen.
Die Mehrheit der Kommissare schien davon durchaus überzeugt zu sein, daß ,,there is much the judiciary can learn from the TRC process"167, und so manche haben in ihrer Kapazität als Anwälte oder Richter begonnen, das Konzept der unterschiedlichen Wahrheiten in die Rechtsprechung des Landes einfließen zu lassen.168
Die schärfste Kritik an diesem Konzept wird von Anthea Jeffrey geübt, daß ,,although the TRC´s legislation required it to generate a factual, comprehensive, and properly contextualised rendition of past conflict, the report it has produced is anything but."169 So seien die ,,methods used (...) deeply flawed. From flawed methods flow flawed conclusions."170
Die Kommission habe ihre Untersuchungsergebnisse auf ungeprüften Aussagen aufgebaut, die sich größtenteils auf Hörensagen beriefen. Diese Art mit Beweisen umzugehen ,,failed to comply with basic principles of fairness."171
Die Kommission habe bereits Erklärungen zu dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen abgegeben, als noch ganze 90% der Amnestieanträge einer Bearbeitung harrten. Des weiteren habe sie besonders diejenigen Morde unaufgeklärt gelassen, die während der besonders turbulenten Jahre 1993 bis 1994 verübt worden seien. Diese anscheinend selektiv ihre Schwerpunkte suchende Arbeitsweise der Kommission hat Jeffrey als ,,simply sloppy"172 bezeichnet.
Desweiteren habe die Kommission frühere Untersuchungsergebnisse nicht anerkannt und so manche Wiederaufnahme von Untersuchungen nicht begründet.173,,Both the (TRC-) law and principles of transparency and fairness require judges to give reasons for their findings. Often the TRC did not bother."174
Die Kommission habe zum größten Teil die konterrevolutionären Strategien und Aktivitäten der Regierung untersucht, vernachlässigte aber eine Betrachtung der Aktivitäten des Widerstandes175, besonders den seit Anfang der 80er Jahre bestehenden ,,people´s war" der Allianz, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, das Land unregierbar zu machen. Doch dieser Teil der Geschichte verschwinde ,,in a Orwellian ´memory hole´."176
Im Licht dieser scharf gezeichneten Kritik sind allerdings einige der Kommissare anscheinend der Meinung, daß ihre Methoden der Wahrheitsfindung und Schuldfeststellung denen der Gerichte überlegen und deshalb in das Rechtssystem übernommen werden sollten. So behauptete Desmond Tutu, daß ,,the commission can claim, without fear of being contradicted, that it has contributed more to uncovering the truth about the past than all the court cases in the history of apartheid."177 Doch für Jeffrey bedeute eine Annahme dieser in ihren Augen zweifelhaften Untersuchungsmethoden eine Unterminierung der Rechtsstaatlichkeit im Neuen Südafrika178 und impliziere schließlich sogar, daß ,,the commission seems to misunderstand the present legal order and the major gains that it reflects."179 Die Schaffung unterschiedlicher Wahrheiten durch die Kommission sei somit eine Gefahr für die Rechtsprechung in Südafrika. So äußerte Jeffrey die Befürchtung, daß zukünftig Zeugenaussagen ohne die Instrumente des Kreuzverhörs (,,cross-examination"), der zuverlässigen Beweisaufnahme (,,proper corrobaration") und des Ausschlusses von unbewiesenen Behauptungen (,,exclusion of hearsay allegations") als faktische Aussagen gewertet werden könnten. Die sogenannte ,,truth of wounded memories" - die persönliche Wahrheit - und instinktive Verdächtigungen würden als straffähig angesehen und unterstünden nicht mehr den technischen Regeln der Beweisführung eines Gerichtes. Eine Senkung der Beweisqualität könne eine Folge sein, so daß sich von der Gesellschaft stigmatisierte ,,wrongdoers" nicht mehr gegen eine voreingenommene Justiz schützen könnten.
Urteile könnten ohne die ausreichende Begründung durch Beweise gefällt werden - sozusagen durch ,,Dialog" oder auch auf der Basis der Einschätzungen vermeindlich integrer Personen (,,people of integrity"180 ) erzielte Ergebnisse.
Eine Beurteilung der Frage nach Rechtsstaatlichkeit, prozeduraler Fairneß und Unparteilichkeit fällt ambivalent aus. Primär war die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum frühesten Zeitpunkt ein starker Legitimationsgewinn für die Kommission.
Es ist dagegen festzustellen, daß die kreative Verfahrensweise der Kommission sich auf der einen Seite zwar als ein Instrument des Vertrauensaufbaus zu den Opfern bewährt hatte, auf der anderen Seite der von ihr doch eigentlich einzuhaltenen rechtsstaatlichen Verfahrensweise widersprach.
Sich hat sich selbst aber des öfteren der Geltung dieser Rechtsstaatlichkeit unterworfen, so daß von einer übermäßigen Beugung rechtsstaatlicher Normen nicht die Rede sein kann. Trotzdem weisen die Warnungen Jeffreys auf einen problematischen Charakterzug der Kommission hin.
3.2.4 Kompromißbereitschaft der Kommission
An die TRC wurden zahllose Ansprüche gestellt, denen sie in einigen Fällen bereit war, zu entsprechen, wenn sie sich davon einen Vorteil für die Erreichung des im TRC-Gesetz formulierten Zieles versprach. Manchmal wurde ihre Kompromißbereitschaft allerdings auch überfordert.
Im Oktober 1996 bat die TRC das Parlament um eine Erweiterung ihres Untersuchungsmandats vom Dezember 1993 auf den 10. Mai 1994, da dieser Tag einen erheblich größeren symbolischen Wert für die Geschichte des neuen Südafrikas habe als die Einigung der CODESA-Verhandlungspartner auf die Interimverfassung.
Dieser Vorschlag schien eine Reaktion auf die stete Forderung der FF nach Erweiterung des Untersuchungsmandates gewesen zu sein, damit auch die Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum zwischen Dezember 1993 und April 1994, in den die meisten Gewalttaten radikaler, sogenannter ,,ethnischer Afrikaaner" fielen, berücksichtigt würden. Constand Viljoen bediente sich stets ,,höflicher Diplomatie", um die Interessen vor allem der Sicherheitsdienste und der Militärs bei der neuen Regierung nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und hatte bereits das Problem seiner Partei mit dem Untersuchungsmandat Präsident Mandela des öfteren vorgetragen.181 Dieser hatte anfänglich jede Modifizierung des Untersuchungsmandates mit dem Argument, eine Ausweitung würde ein falsches Zeichen für den Versöhnungsprozeß setzen, abgelehnt.182 Doch Viljoen insistierte regelmäßig auf einer Verlängerung mit der Begründung, dieses Datum würde in politische Gewalt involvierte Afrikaaner vorsätzlich von der Amnestiegewährung ausschließen: ,,Already prosecutions are on course and some of our people have already been jailed for offences of a political nature which cannot even be remotely compared with offences committed by other South Africans for which they are eligible for amnesty."183 Mit dem Hinweis, die Situation sei ,,unacceptable and certainly not helpful to the commission in its work (...) I will certainly have to seriously reconsider my position as a leader that has given strategic guidance towards reconciliatory politics to the people who put faith in me."184 setzte er nicht nur die TRC und Mandela, sondern das gesamte Parlament unter Druck und hatte schließlich Erfolg.
Im Dezember 1996 verlängerte die Mehrheit des Parlaments mittels einer Verfassungsänderung sowohl das Ende des Untersuchungsmandats vom Dezember 1993 auf den 10. Mai 1994 als auch das Schlußdatum für Amnestieantragseinreichungen auf den 10. Mai 1997. Diese Entscheidung war umstritten, denn in den kleineren Parteien herrschte die Einstellung vor, daß mit dem Inkrafttreten der Interimverfassung im Dezember 1993 jeder Grund zur Gewaltanwendung entfallen sei.185 Man interpretierte diese Modifikationen als die offizielle Darbietung eines ,,weiteren Olivenstrauches" an die ,,ethnischen Afrikaaner" und als eindeutiges Zeichen für die Bindung aller Parteien an den Versöhnungsprozeß,186 doch darf nicht vergessen werden, daß auch die anderen Parteien von der Ausweitung der Fristen profitieren würden, dachte man nur an die politische Gewalt zwischen ANC und IFP. Mehr als 7700 Anträge waren schließlich noch in den Büros der TRC bis zum 10. Mai 1997 eingegangen,187 und der Bewerbungsschluß wurde schließlich sogar noch auf den 30. September 1997 wegen Verspätung in der parlamentarischen Arbeit verlängert.188
Keinerlei Kompromißbereitschaft zeigte die Kommission gegenüber Vorschlägen zugunsten einer Generalamnestierung, die im Verlauf ihrer Arbeit immer wieder von unterschiedlichster Seite geäußert worden waren.
Bischof Tutu drohte mit seinem Rücktritt vom Vorsitzendenamt, als z.B. von der Seite des ANC Menschenrechtsverletzungen mit dem Führen eines "just war" gerechtfertigt wurde, für die keinerlei Amnestie zu beantragen sei.189 So hatte im November 1996 der damalige ANCPremier der Provinz Mpumalanga, Mathews Phosa, die Meinung geäußert, daß Anhänger seiner Partei keine Amnestie für Taten wie das Bombenattentat auf die Church Street zu beantragen brauchten, da diese eine Kriegshandlung gewesen sei.190
Unterstützung erhielt die Kommission von der DP, die als eine der wenigen Parteien ohne mit den anderen Akteuren vergleichbares historisches ,,Gepäck" die Gewährung einer Generalamnestie ebenso ablehnte. So würde diese nicht nur den ,,enormously disruptive and hugely expensive Truth and Reconciliation Commission process" gefährden, sondern ,,far worse than this, it will prevent us from knowing whether or not some of our current and future rulers are fit for office, or destined for the criminal courts."191
Auch die in ,,New National Party" umbenannte NP sprach sich gegen die Gewährung einer Generalamnestie aus, da diese rechtliche Unsicherheiten erzeuge. Sie schlug statt dessen eine ,,kollektive Amnestierung" vor, die Personen automatisch Amnestie gewähre, wenn diese öffentlich verkünden, für welche Taten sie diese beantragten. Von diesem Prozeß würden dann schließlich alle Seiten profitieren.192
Ein weiterer Fall der ,,Überanstrengung" der Kompromißbereitschaft der Kommission waren die Auseinandersetzungen um den ehemaligen Staatspräsidenten P.W. Botha. Die TRC wollte eine Aussage Bothas - dessen autokratische Regierung zwischen 1978 und 1989 ihm den Spitznamen ,,Great Crocodile" eingebracht hatte - über den von ihm geführten ,,State Security Council (SSC)" aufnehmen. Dieses Gremium hatte, bestehend aus Chefs der Sicherheitskräfte und unter dem Vorsitz Bothas, politische Attentate und blutige Anschläge im Ausland verüben lassen. Eine große Anzahl von Zeugen, darunter der Kommandat der Todesschwadron ,,Vlakplaas" Eugene de Kock, sagten aus, der SSC habe die Ermordung von Antiapartheidaktivisten befohlen und Botha persönlich hätte Bombenanschläge auf die Hauptquartiere von Antiapartheidgruppen angeordnet.193
Botha hatte sich im Dezember 1997 geweigert, einer Vorladung der Kommission zu dieser Anhörung folge zu leisten. Nach Sektion 39 des TRC-Gesetzes war jedoch jede Person, die ohne nachvollziehbare Begründung zu dem in der Vorladung angezeigten Termin der Anhörung nicht erscheint, der Mißachtung der Kommission schuldig und mußte mit der Verhängung einer Geldstrafe oder mit Gefängnis von bis zu zwei Jahren rechnen.194 Es folgte eine mehrmonatige Auseinandersetzung zwischen der Kommission und Bothas Anwälten, in deren Verlauf sich von Tutu bis Mandela zahlreiche Personen auf informellen Wegen für ein Erscheinen des ehemaligen Staatspräsidenten einsetzten und ihn zu überzeugen versuchten, er habe die Pflicht zu erscheinen. Doch alle Zugeständnisse führten nicht zum gewünschten Erfolg, so daß schließlich ein uneinsichtiger P. W. Botha vom Regionalgericht seiner Heimatstadt George zu einer Geldstrafe von R10.000 beziehungsweise 12 Monaten Haft wegen Mißachtung der Kommission verurteilt wurde. Nach Ansicht der TRC bestätigte Bothas Prozeß, daß ,,we now have a society in which no one is above the law (...) Mr Botha has been publicly held accountable for his actions in a court of law, and he has been afforded every opportunity to defend himself - something which was often denied to his political opponents during the years of his rule."195
Der Ausgang des Verfahrens gegen Botha ließ die Unparteilichkeit der Kommission wiederum zum regelmäßigen Gegenstand parlamentarischer Debatten werden. Kritiker griffen die TRC wegen unfairem Verhalten gegenüber dem alten Mann an. Der ANC zeigte sich von der Unparteilichkeit der TRC überzeugt, wogegen die (N)NP, IFP und FF regelmäßig behaupteten, die Kommission habe das Ziel des TRC-Gesetzes aus den Augen verloren.196 War das Urteil im Botha-Prozeß ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und für die Kommission, so mußte sie sich jedoch kurz vor Veröffentlichung des Abschlußberichtes einer zeitweiligen Verfügung eines anderen Gerichtes unterwerfen, welches ihr die Veröffentlichung von Teilen des Berichtes untersagte, in denen der ehemalige Staatspräsident und NP- Vorsitzende F.W. de Klerk persönlich der Planung oder zumindest Billigung terroristischer Akte durch seine Sicherheitskräfte bezichtigt wurde, weil ihr für derartige Behauptungen doch schließlich die notwendigen Beweise fehlten.197 So kehrte sich die Rechtsstaatlichkeit gegen die Kommission: Die genannten Passagen wurden im Abschlußbericht geschwärzt. Das Exekutivkomitee der TRC besteht aber auf seinem Recht, diese Passagen im endgültigen Bericht zu veröffentlichen. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.
Es hat sich für die Kommission sicherlich ausgezahlt, eine gewisse Kompromißbereitschaft zu zeigen, um möglichst viele Akteure in den Prozeß einzubeziehen. Sowohl die Ausweitung der Mandate und Antragsschlußtermine, als auch die Gewährung größter prozeduraler Fairneß sollten den breitesten Konsens schaffen.
Die Behandlung von P.W. Botha entsprach durchaus nicht dem vorgesehenen Prozedere: die Kommission hatte durchaus das Recht der Bestrafung und mußte eigentlich nicht über inoffizielle Wege Botha zur Teilnahme an der Anhörung bewegen. Das sie dies trotzdem tat, ist ein Zeichen erheblicher Kompromißbereitschaft gewesen.
Die kompromißlose Ablehnung jeglicher Generalamnestien war dagegen zu erwarten, hätte eine auch nur verständnißvolle Reaktion auf diese Forderungen den gesamten Prozeß unterminiert.
3.2.5 Aufbau von ,,cross cutting cleavages" am Ende der Kommissionsarbeit
Im Sinne Lijpharts kann der Aufbau sogenannter ,,cross cutting cleavages" - also die Zusammenarbeit einzelner Segmente der Gesellschaft in einzelnen Themenbereichen gleichen Interesses - der nationalen Einheit förderlich sein.
Eine etwas zweifelhafte Zusammenarbeit über die ehemaligen ,,cleavages" - die Parteiengrenzen nämlich - scheint sich mittlerweile für die Zukunft bei der Fortführung des Amnestierungsprozesses anzubahnen. Der folgende Abschnitt soll ein Schlaglicht auf diese kritische Entwicklung werfen, besteht hier doch die Gefahr, daß die Errungenschaften der Kommission durch einen in allen Parteien vorhandenen Hang zur Generalamnestierung unterminiert werden.
Noch hat der Amnestierungsausschuß seine Arbeit nicht abgeschlossen, doch wird das Parlament bald gefordert sein, eine Gesetzesinitiative einzuleiten, die den Versöhnungsprozeß nach dem Ende der TRC fortführen soll und vor allem die Form des Umgangs mit bis heute noch unbekannten Menschenrechtsverletzern festlegen müßte.198 Hier scheint sich ein Dilemma anzukündigen, wenn es nicht gelingt, erneut einen Kompromiß zu erzielen, der dem der Einigungsleistung von 1993 entspricht. Doch während man auf dem politischen Parkett eine Antwort auf diese Dilemmata sucht, werden anderswo bereits Fakten geschaffen. So scheint im politischen Konflikt in der Region KwaZulu Natal eine Verselbständigung der Amnestierung außerhalb des TRC-Prozesses zwischen den Konfliktparteien stattzufinden.199 Die regionale ANC-Führung hat ihrem langjährigen Gegner, der zulunahen IFP, vorgeschlagen, gemeinsam Amnestien auch für nach dem 10. Mai 1994 begangene Taten zu gewähren200 und diese in einem aus Vertretern beider Parteien gebildeten Gremium hinter verschlossenen Türen ,,auszuhandeln".201
Gefördert wird diese Entwicklung durch Stimmen, die dazu aufrufen, nach Beendigung der Kommissionsarbeit ,,die Bücher endlich zu schließen". So gibt der Generalstaatsanwalt Bulelani Ngcuka zu bedenken: ,,Does South Africa want me to continue digging into the past, or do you want me to spend your money focusing on problems we have now?"202 und der Vorsitzende der Human Rights Commission Barney Pityana fordert die Gewährung einer Art ,,kollektiver Amnestie"203 durch das Parlament. Doch hat die TRC jede Art der Generalamnestierung außerhalb ihrer Institution verurteilt und in ihrem Abschlußbericht die Verfolgung aller Menschenrechtsverletzer gefordert.
Mittlerweile mehren sich aber auch aus der Gruppe ihrer Kommissare pragmatischere Vorschläge: Nach Meinung des TRC-Kommissars Charles Villa-Vicencio könnte eine geringe Zahl von Anklageverfahren zu einem ,,pragmatischen Mittelweg" führen. Es würde also in Anlehnung an den Nachsatz der Interimverfassung keine ,,Pflicht zur Verfolgung" der Täter geben.
Die Problematik beginnt sich damit aber zu entfalten: Wer soll angeklagt werden und wer nicht? Wer trifft die Entscheidung darüber? Welche Rolle werden Macht, Einfluß und politische Verbindungen spielen? Werden sich bestimmte ,,Täter" einem Verfahren entziehen können? Eine Festlegung also, wer anzuklagen ist und wer nicht, konterkariert den Gedanken der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gleichheit bei der Strafverfolgung. Ebenso wäre die Gewährung einer Generalamnestie aber eine Festschreibung der Straflosigkeit in einer Gesellschaft, die noch um die Festigung des Rechtsstaatsprinzips kämpft.204 Während die DP diese Einigung ablehnt,205 scheint die nationale Vertretung des ANC durchaus Verständnis für den Versuch einer verhandelten Amnestierung aufzubringen. Thabo Mbeki möchte generell eine Annäherung zwischen ANC und IFP, die bereits in der nationalen Regierung zusammenarbeiten, vorantreiben und beweisen, daß der Versöhnungsprozeß Fortschritte macht.206
Durch die Verhandlungen in KwaZulu Natal motiviert fordert nun auch Constand Viljoen von der FF umso stärker wieder die Gewährung einer Generalamnestie für Angehörige der von ihm in den 80er Jahren geführten Streitkräfte.
Gelingt Mbekis ANC nun eine Einigung mit der IFP in KwaZulu Natal, wird er ein ähnliches Arrangement mit den Streitkräften folgen lassen müssen,207 was gegenwärtig allerdings noch ein Zugeständnis darstellt, das Mbeki seinen Anhängern gegenüber nur schwerlich verteidigen können wird. Von seinen Zugeständnissen wird letztenendes aber auf längere Sicht der ANC ebenfalls profitieren, reduziert er mit der politischen Aushandlung weiterer Amnestien doch auch seine eigene Verantwortung für die unter seiner Autorität begangenen Menschenrechtsverletzungen.208 Hintergrund dieser Entwicklung kann dabei die Debatte über die ablehnende Entscheidung des Amnestierungsausschusses über die Anträge von 27 führenden ANC-Mitgliedern - darunter Thabo Mbeki, Verteidigungsminister Joe Modise und Außenminister Alfred Nzo - gewesen sein. Hätten die Antragssteller Amnestie für alle Aktivitäten unter ihrer Autorität erhalten, wäre dies einer Generalamnestie für den ANC gleichgekommen. Eine ähnliche Regelung wäre nun durch eine politische Verhandlung möglich
Diese Entwicklung von ,,cross cutting cleavages" in der Frage der Erweiterung des Amnestierungsprozesses außerhalb des TRC-Prozesses ist die besorgniserregendste aller Entwicklungen: Das Verfolgen dieses gemeinsamen Interesses aller Parteien ist eine ,,Einigung" im Sinne Lijpharts, von der man allerdings noch nicht weiß, welche Reaktionen sie bei der Bevölkerung auslösen wird. Bisher zeichnet sich diese durch einen relativ schwachen Organisationsgrad aus, der ihr die Interessenvertretung schwer macht. Dieser politische ,,Quietismus" ist das letzte Kriterium, das betrachtet werden soll.
3.2.6 Politischer ,,Quietismus" der Massen
Der letzte zu untersuchende Punkt ist von einer widersprüchlichen Natur: Lijphart hat zwar die förderliche Wirkung passiver Massen auf den Machtablösungsprozeß festgestellt, doch kann sich eine zu stark ausgeprägte Passivität wiederum auf die Steuerungsfähigkeit politischer und anderer Institutionen - wie die der TRC - negativ auswirken, wenn es diesen nicht gelingt, auf sie steuernd zurückzugreifen.
Bereits während der CODESA-Verhandlungen hatten sich Institutionen der Zivilgesellschaft (Gewerkschaften, Kirchen, Bürgerorganisationen etc.) in die Diskussionen eingeschaltet und hatten auch bei der TRC-Gesetzgebung aktiv mitgewirkt. Allein der Einfluß des ,,Institute for Democracy in South Africa (IDASA)" auf die Konzeption der Kommission ist nicht zu unterschätzen. Desweiteren haben zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Kirchen der Kommission die für die Rehabilitierung und Betreuung von Gewaltopfern notwendige Infrastruktur bereitgestellt. Im Kontrast zu anderen afrikanischen Ländern verfügt die südafrikanische Zivilgesellschaft über die Expertise, die sie zur Beeinflussung des Transformationsprozesses befähigen und durch die Problemlösungen bereitgestellt werden können.
Friedman beurteilt jedoch die Stärke der Zivilgesellschaft, sie sei zwar ,,strong enough to impose limits on state power but too weak to offer most citizens a channel for social and political participation."209 Und tatsächlich gelingt es nur kleinen Teilen der Gesellschaft, die Vertretung ihrer Interessen zu organisieren. So haben die Frustrationen über die Wiedergutmachungspolitik der Regierung ein Artikulationsinstrument geschaffen: Die ,,Khulumani Support Group" setzt sich für die Interessen der ,,Opfer" ein und hat im Oktober 1999 eine Petition beim Justizminister eingereicht: Sie sei verärgert, frustriert und enttäuscht über den ,,cynical process of political expediency"210, an dem die Regierung und die TRC teilgenommen hätten.
Desweiteren forderte die Koalition südafrikanischer Nichtregierungsorganisationen (SANGOCO) den Justizminister auf, die Fortsetzung der Untersuchungen von vergangenen Verbrechen durch ein permanentes ,,office of investigation" zu betreiben, da ein Ausbleiben straf- und zivilrechtlicher Verfolgung das gesamte Projekt der TRC in Frage stellen würde.211 Die Regierung aber wird alle Forderungen nach umfangreichen Wiedergutmachungen und nach übermäßigen Verfolgungen von Menschenrechtsverletzern mit dem Hinweis auf die knappen Ressourcen und die Notwendigkeit einer Strukturanpassung der Gesellschaft ablehnen. Die Kommission hatte zwei Jahre lang diesbezüglich einen disziplinierenden Effekt auf alle diejenigen Kräfte gehabt, die sich für einen radikalen Wandel in der Gesellschaft einsetzten.212 Jede Radikalität wurde durch die Omnipräsenz des Versöhnungsprozesses in ihre Schranken verwiesen. Nun, nach dem baldigen Abschluß der Kommissionsarbeit, werden die Auseinandersetzungen um Reparation, Rehabilitation, Wahrheit und Gerechtigkeit in eine neue, härtere Runde gehen, in der sich beweisen muß, ob die parallel zur Versöhnungsarbeit der Kommission aufgebauten demokratischen Institutionen die Konflikte friedlich zu moderieren wissen.
4 Beurteilung und Aussicht
4.1 Die TRC - keine konkordanzdemokratische Institution im Sinne Lijpharts
Man kann feststellen, daß die Kommission nur wenige Kriterien Lijpharts erfüllte, um tatsächlich als eine konkordanzdemokratische Institution gelten zu können. Die wichtigsten Aspekte sollen hier noch einmal zusammengefaßt werden.
Das größte Versäumnis der Kommission ließ sich gleich zu Anfang ihrer Etablierung feststellen: Mit der nicht erreichten Inklusion der FF und der IFP in den Gesetzgebungsprozeß im Jahr 1995 hat man versäumt, wichtige Vetoakteure an das Gesetz zu binden und im Sinne der ,,Grand Coalition" in die verbindliche Mitverantwortung für den Demokratisierungsprozeß zu nehmen. Dieses Defizit wirkte sich auf alle anderen betrachteten Ebenen der Untersuchung aus, so daß in jeder Kritik von Seiten dieser beiden Akteure allein schon eine fundamentale Ablehnung der Institution der TRC mitschwebte. Die Rekrutierung des Personals der Kommission schien so demokratisch wie möglich durchgeführt worden zu sein, sie verhinderte allerdings nicht den fortdauernden Vorwurf der Einseitigkeit. Diesen konnte die Kommission jedoch teilweise durch die eigenwillige Ausweitung ihres Untersuchungsauftrages und die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit allen politischen Parteien entkräften. Wichtig für ihre allseitige Anerkennung war vor allem das Urteil des Verfassungsgerichtes.
Das größte Verdienst der Kommission liegt wahrscheinlich in der Ausgewogenheit ihres Abschlußberichts: So hat der Nachweis von Verfehlungen aller Parteien zu deren Disziplinierung und der Unterdrückung von Forderungen nach radikalen Veränderungen im Land beigetragen, indem jeder Konfliktpartei ein Teil der Mitschuld an der Eskalation der Gewalt und damit eine Mitverantwortung für den Erhalt des gegenwärtigen gesellschaftlichen Waffenstillstands zugewiesen wurde.
Lobenswert war die relativ ausgeprägte Transparenz, die die Arbeit der TRC kennzeichnete. Die Kommission hat auf äußerst kreative Art und Weise versucht, das Dilemma zwischen einer gewalttätigen Vergangenheit mit ihren desaströsen Auswirkungen auf das gegenwärtige gesellschaftliche Leben und der optimistischen Vision einer friedlichen, prosperierenden südafrikanischen Nation zu überwinden.
Die nicht immer mit rechtsstaatlichen Kriterien übereinstimmende, äußerst kreative Verfahrensweise der Kommission hat vor allem ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern aufgebaut, die zahlenmäßig die größte Gruppe im Land darstellen. Jedoch hat die fehlende Kompetenz bei der Implementierung ihrer Wiedergutmachungsempfehlungen die Kommission vieles von diesem Vertrauen gekostet. Desweiteren hat der Amnestierungsprozeß dazu beigetragen, daß sich die Opfer mehr und mehr betrogen fühlen. So muß zum Schluß festgestellt werden, daß sich die TRC entgegen ihrem Anspruch nicht wie eine idealtypische konkordanzdemokratische Institution verhalten hat und somit auch das Ergebnis ihrer Arbeit anscheinend keinen wirklichen Ausgleich der Interessen aller Akteure hervorgebracht hat. Sie war auf der einen Seite ein Produkt der Einigung und wird nunmehr eine weitere Quelle des Dissenz.
4.2 Die Zukunft des Nationbuildingprozesses in Südafrika: Eine Perspektive
,,Der Ausgang aller Systemwechsel ist prinzipiell offen. Entsprechend ungünstige Kontextfaktoren und gezielte antidemokratische Strategien von mächtigen Vetoakteuren, Fehlentscheidungen, unterlassene Handlungen prodemokratischer Eliten können die Konsolidierung ernsthaft beeinflussen. Je weiter der Konsolidierungsprozeß fortgeschritten ist, desto besser sind die Erfolgsaussichten des Prozesses. Es kommt auf einen ,,langen Atem" der demokratiegeneigten Kräfte (...) an, um den demokratischen Konsolidierungskurs selbst bei zeitweiligen Rückschlägen weiter verfolgen zu wollen.213 " Sichtbare Etappenerfolge sind dazu nötig, um eine fortdauernde Legitimitätszufuhr zu gewährleisten.214
Die Arbeit der TRC war nur ein Teil der Bemühungen um innere Stabilität und sollte in ihren Auswirkungen auf den Transformationsprozeß in Südafrika nicht überbewertet werden. Es ist sicherlich richtig, daß individuelle Aufklärung über das Schicksal von vermißten, mißhandelten und getöteten Menschen ein Wert für sich ist; ob dies allerdings einen Einfluß auf den Versöhnungsprozeß hat, ist fragwürdig. Beobachter klagen, daß die individuelle Versöhnung kein Echo im Land gefunden habe.215 Eher scheint ein gewisser Pragmatismus zu herrschen, der feststellt, daß Südafrikas Bürger ,,are swimming and sinking together."216 Ressourcenknappheit, die nur langsam vorangehende Revision struktureller Defizite und sozioökonomischer Schieflagen und ein ausgeprägtes Potential an Intoleranz und Gewalt in der Gesellschaft stellen sich als die Hauptachsen heraus, an denen sich die zukünftige Suche nach Konsens und Kompromiß in Südafrika ausrichten wird. Parallel zur TRC sind - von der ,,Human Rights Commission" über die ,,Commission for Gender Equality" bis zum ,,Public Protector" - neue Institutionen entstanden, die die Konflikte in friedlicher Weise lösen sollen. Doch bei allen Problemen kann man die Existenz eines über die Grenzen der einzelnen Teilgesellschaften hinausreichenden Grundkonsenses feststellen: Es ist die Vision einer neuen auf gegenseitigem Respekt und Toleranz aufbauenden Gesellschaft, welche sich durch Solidarität mit den Armen und Marginalisierten auszeichnet - das Ziel ist der Aufbau einer realistischen, verantwortungsvollen und inklusiven südafrikanischen Bürgergesellschaft.
5 Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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Bundy, Colin: The TRC Report as History, UCT 10. August 1999.
Cronin, Jeremy: A Luta Dis-Continua? The TRC Final Report and the Nation Building Project, Universität von Witwatersrand 11. bis 14. Juni 1999.
Nyatsumba, Kaiser: Domestic Responses to the TRC, UCT 10. August 1999.
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Weitere Quellen:
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[...]
1 Mills: Die amerikanische Elite, S. 273- 274.
2 Mills: Die amerikanische Elite, S. 273- 274.
3 Drechsler, et.al.: Gesellschaft und Staat, S. 471.
4 Holtmann und Brinkmann: Politik Lexikon, S. 473.
5 Holtmann und Brinkmann: Politik Lexikon, S. 307.
6 Klöti, Knoepfel et.al.: Handbuch der Schweizer Politik, S. 24.
7 Lijphart, Arend: Democracy in Plural Societies, S.
8 Connors: The Eclipse of Consociationalism, S. 421.
9 Connors: The Eclipse of Consociationalism, S. 425.
10 Lane und Faure: Introduction, S. 3.
11 Lijphart: The Ethnic Factor, S. 14.
12 Mit der aus dem ,,African National Congress (ANC)", der ,,South African Communist Party (SACP)" und dem schwarzen Gewerkschaftsdachverband ,,Congress of South African Trade Unions (COSATU)" bestehenden Allianz (nachfolgend ,,die ANC- Allianz") hat sich das größte Parteienbündnis Südafrikas institutionalisiert, dessen einigendes Band der zunächst gewaltfreie und später bewaffnete Kampf gegen das Apartheidregime darstellt. Die Unterstützung des Bündnisses wird auf zwischen 62 und 71% der schwarzen Bevölkerung geschätzt. In: Sisk: Democratization in South Africa, S. 153.
13 Mills: Die amerikanische Elite, S. 273- 274.
14 Mills: Die amerikanische Elite, S. 273- 274.
15 Der ANC wollte sich, um das Symbol des fundamentalen Wandels im Land nicht zu gefährden, nicht von den Forderungen der auf den Erhalt des Status Quo ausgerichteten Regierung einengen lassen, während die NP ebenfalls darum bemüht war, ihren Anhängern zu zeigen, daß sie nicht vor dem ANC kapituliert hatte. In: Herbst: Prospects for Elite- Driven Democracy, S. 606.
16 Das Scheitern wird mit unterschiedlichen Gründen in Verbindung gebracht, so zum Beispiel mit dem grundsätzlich unterschiedlichen Verständnis der Bedeutung und des Inhalts des Begriffes der Demokratie oder mit der Umverteilungs- und Verstaatlichungspolitik, die der ANC verfolgte, welche sich nicht mit den eher klassisch- liberalen Konzepten von NP, IFP und DP deckte. Vor allem trug aber die mangelnde Kompromißbereitschaft auf beiden Seiten zum Mißlingen der ersten Verhandlungsrunde bei. In: Kotzé: South Africa: From Apartheid to Democracy, S. 218- 219.
17 Mandela drückte die Notwendigkeit eines Kompromisses zwischen ANC und NP wie folgt aus: ,,The youths in the townships have had over the decades a visible enemy, the government. Now that enemy is no longer visible, because of the transformation that is taking place. Their enemy now is you and me, people who drive a car and have a house. It´s order, anything that relates to order, and it is a very grave situation." In: Herbst: Prospects for Elite- Driven Democracy, S. 607.
18 Weiss schätzt ihre Zahl auf etwa 12.000 Tote. In: Weiss: Wahrheitsfindung, S. 211. Das ,,Human Rights Committee (HRC)" schätzte die Zahl der allein in KwaZulu Natal zwischen 1990 und 1993 durch politisch motivierte Gewalt ums Leben gekommen auf 101 Personen monatlich und setzte die Zahl der Getöteten auf 3653 an. Von Juli 1993 bis April 1994 intensivierte sich der Konflikt noch weiter. In: TRC: Report, Vol. 2 Chpt 7.
19 Friedman: South Africa: Divided in a special way, S. 556.
20 Herbst: Prospects for Elite- Driven Democracy, S. 605.
21 Nach diesem Muster hatten zwischen 1990 und 1994 rund 3.500 Angehörige der Sicherheitskräfte auf diese Weise bereits Amnestien beantragt. In: Weiss: Wahrheitsfindung, S. 215.
22 So konnte man sich damals nicht auf die Annahme einer Amnestieklausel in die Interimverfassung einigen.
23 Trotz der für einen Gesetzestext ,,ungewöhnlichen Form" habe dieser die gleiche Verbindlichkeit wie andere Teile der Interimverfassung. In: Söll: Vergebung oder Vergeltung, S. 51.
24 Act No 34 of 1995, im folgenden ,,TRC-Gesetz" genannt.
25 Am 21. März 1960 versammelten sich rund 20.000 Demonstranten vor der Polizeistation von Sharpeville, um gegen die erlassenen Paßgesetze friedlich zu protestieren. Die Beamten eröffneten das Feuer, in dem 69 Personen umkamen und 186 weitere zum Teil schwer verletzt wurden. Zahlreichen Menschen soll in den Rücken geschossen worden sein. Nach diesem Ereignis wurden der ANC und andere Oppositionsgruppen von der Regierung gebannt. In: TRC: Events.
26 TRC Interim Report: Origins and Objectives.
27 TRC Report: Concepts and Principles,Vol. 1, chapter 5.
28 TRC-Gesetz: Truth and Reconciliation Commission, Chapter 2, ss. 3 (1).
29 TRC Interim Report: Origins and Objectives.
30 TRC-Gesetz: Interpretation and application, chapter 1 (11).
31 TRC-Gesetz: Truth and Reconciliation Commission, chapter 2, 4 (a).
32 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 75.
33 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 68.
34 TRC-Gesetz: Reparation and rehabilitation of victims, chapter 5, 27 (3).
35 TRC-Gesetz: Reparation and rehabilitation of victims, chapter 5, 27.
36 TRC-Gesetz:: Amnesty Mechanisms and Procedures, chapter 4, 20 (7) (a) und 20 (10).
37 TRC-Gesetz: Amnesty mechnisms and procedures, chapter 4, 20.
38 TRC Report: EXPLANATORY MEMORANDUM TO THE PARLIAMENTARY BILL.
39 SAPA: STATEMENT BY ARCHBISHOP DESMOND TUTU, CHAIRPERSON, AND DR ALEX BORAINE, VICE-CHAIRPERSON.
40 TRC-Gesetz: Amnesty Mechanisms and Procedures, chapter 4, 22.
41 TRC-Gesetz: Amnesty mechanisms and procedures, chapter 4, 19 (4).
42 TRC-Gesetz: Amnesty Mechanisms and Procedures, chapter 4, 19 (6).
43 Weiss: Wahrheitsfindung, S. 217.
44 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 67.
45 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 58.
46 Ein mit der Abfassung des Gesetzes beauftragter Staatsbediensteter kommentierte: ,,If I personally had to draft this legislation (...) it would have been a lean, simple law (...) But because this has to be a process, it is developing into a hell of a unique, but impossibly complex law." In: Krog: Country of my Skull, S. 4. Auch Bundy weist auf den äußerst komplizierten Vorgang der Ausformulierung des TRC- Gesetzes hin: ,,Ultimately (...) the TRC legislation was a (...) intricate ballancing exercise between our and their lawyers. (...) we gave up this and they gave up that." In: Bundy. Vortrag UCT.
47 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 59- 60.
48 TRC-Gesetz: Truth and Reconciliation Commission, chapter 7.
49 Die Anhörungen zur Bestimmung der Kommissare fanden vom 13. bis 18. November 1995 in Johannesburg statt. Die mit der Auswahl der Personen betreute ,,presidential jury" setzte sich aus Vertretern aller am Kompromiß beteiligten Gruppen: dem ANC, der NP, der IFP und der FF. Ergänzt wurde das Spektrum durch Vertreter der Kirchen, Juristenvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen. In: Van In: The Truth and Reconciliation Commission, S. 6.
50 van Zyl und Kelly: Truth Commission selection process was not soft.
51 Der Entscheidungsprozeß innerhalb des Kabinetts ist nicht näher nachzuvollziehen.
52 SAPA: MANDELA REJECTED OUTSTANDING CANDIDATES FOR TRUTH BODY: MBEKI.
53 Krog: Country of my Skull, S. 20.
54 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 66.
55 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 90.
56 Simpson: A Brief Evaluation, S. 13.
57 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 61.
58 Zum Januar 1997 sollen im Regionalbüro von Durban mehrere weiße Mitarbeiter der Kommission den dortigen Leiter, Dr. Khoza Mgojo zunehmend marginalisiert haben. In: Meiring: Chronicle of the Truth Commission, S.106- 108.
59 DP: Policy.
60 In dem Vorwort zum Abschlußbericht gibt Tutu zu Protokoll: ,,We want to say categorically we did not choose ourselves, nor did we put our own names forward. We were nominated in a process open to anyone - whatever their political affiliation or lack of it. (...) No one, as far as we know, objected publicly at the time to those who were so appointed (...) I am myself, even today, not a card-carrying member of any political party. I believe, on the other hand, that some of my colleagues may have been chosen precisely because of their party affiliation, to ensure broad representivity." In: TRC Report: Chairperson´s Foreword.
61 TRC-Gesetz: Conditions of Service, chapter 9.
62 TRC-Gesetz: Powers of Commission chapter 5.
63 TRC Report: Institutional hearings, Vol. 4, chapter 1.
64 TRC-Gesetz: Amnesty Mechanisms and Procedures, chapter 4 (17).
65 TRC-Gesetz: Truth and Reconciliation Commission, chapter 1, 5 (e).
66 SAPA: NEWS RELEASE FROM THE TRUTH AND RECONCILIATION COMMISSION.
67 Alexander Boraine gab dieses Defizit in einer Gesprächsrunde in der University Cape Town offen zu. In: Boraine: International Responses.
68 Boraine: International Responses.
69 Justizminister Dullah Omar nannte eine Summe von 173,505 Millionen Rand, die die Kommission gekostet haben soll. In: SAPA: TRUTH COMMISSION TO COST R173M: OMAR.
70 SAPA: MBEKI WARNS ON PROCRASTINATION.
71 Van In: The Truth and Reconciliation Commission, S. 9.
72 TRC-Gesetz: Confidentiality of matters and information, chapter 7, 38.
73 TRC-Gesetz: Meetings, procedure at and quorum for meetings, chapter 2, 10 (3).
74 TRC Report: Volume FIVE, Minority Position, Submitted by Commissioner Wynand Malan.
75 Grundsätzlich formulierte Malan seine Kritik folgendermaßen: ,,By definition, we had to have different understandings of our history and immediate past. We were differently exposed and therefore differently disposed. Even where we agreed on facts, their interpretation differed according to our various dispositions." In: TRC Report: Minority Position, Vol. 5 chapter 9, 1.
76 Diese Prinzipien der prozessualen Fairness beinhalten: die Möglichkeit der Nachprüfbarkeit von Beweisen, den Zugang zu allen für den jeweiligen Fall relevanten Informationen, den Grundsatz des audi alteram partem, die Transparenz des Prozesses, eine ausreichende Begründung für anfallende Untersuchungen. In: Jeffrey: The truth about the truth, S. 8.
77 Jeffrey: The truth about the truth, S. 5.
78 TRC Report: Response of the TRC to Wynand Malan, Vol. 5 Chapter 10, 8.
79 TRC Report: Minority Position, Vol. 5, Chapter 9, 86.
80,,The Bible was used not as canon but as cannon. Most gross violations were committed, as has often been testified, because of a belief in the justness of one cause and the evil of another." In: TRC Report: Minority Position, Vol. 5 chapter 9, 17.
81 TRC Report: Minority Position, Vol. 5 chapter 9, 6- 12.
82 TRC Report: Response of the Commission to the Minority Position of Commissioner Wynand Malan, Vol. 5 chapter 9.
83 TRC Report: ibid.
84 TRC-Gesetz: Objectives of Commission, chapter 2(3).
85 Marais: Limits to Change, S. 258.
86 Boraine: International Responses.
87 Lederach: building Peace, S. 26.
88 Marais: Limits of Change, S. 258.
89 TRC Report: Chairperson´s Foreword.
90 TRC- Gesetz: Agenda.
91 Wilson: The Sizwe, S.12.
92 Wilson: The Sizwe, S. 13.
93 Relativieren muß man diese Toleranz in der Hinsicht, daß erst im Jahre 1985 NichtAfrikanern der Zutritt zum Exekutivkomitee des ANC erlaubt wurde. In: Filatova: At the rainbow´s end, S. 14.
94 ANC: Documents.
95 Baines: The Rainbow Nation?, S. 1.
96 Theissen: Common Past, Divided Truth, S. 24.
97 Cronin: A Luta Dis-Continua? S. 12.
98 Nyatsumba: Vortrag UCT.
99 TRC Report: Terminology, Vol. 1, Chapter 4, 41.
100 Cronin: A Luta Dis-Continua? S. 10.
101,,It is only through maximum exposure of what we are doing and what has happened in the past that we could get the process of reconciliation going." In: Merten: Reconciliation in South Africa, S. 17.
102 Der englischsprachige Journalist und Mitarbeiter der TRC, Hugh Lewin, brachte es auf den Punkt: "The TRC won't deliver reconciliation, but it has put it on the national agenda. The challenge is to journalists to be the first to pick up the baton and take the work forward." In. Garman: Media Creation. Der stellvertretende Vorsitzende der TRC, Alex Boraine, kommentierte: "The TRC owes a huge debt to the media (...) without the account of proceedings on TV screens and without the voice of the TRC being beamed through radio across the land, its work would be disadvantaged and immeasurably poorer." In: Garman: Media Creation.
103 Der vom SABC- Redakteur Max Du Preez konzipierte, 60 Folgen beinhaltende ,,Truth Commission Special Report" berichtete umfassend über die in den Anhörungen gewonnen Informationen. Dieser Sendung wird ein äußerst starker Einfluß auf die Meinungsbildung zugerechnet. Du Preez wurde für exellenten Journalismus ausgezeichnet In: Marais: Still crazy, S. 38.
104 Söll: Institutionalisierte Vergangenheitsbewältigung, S. 93.
105 Theissen und Hamber: A State of denial, S. 9.
106 Theissen und Hamber: A State of denial, S. 10.
107 Theissen und Hamber: ibid.
108 Theissen und Hamber: ibid.
109 Theissen: Common Past, Divided Truth, S.19.
110 Theissen: Common Past, Divided Truth, S. 29-30.
111 Band 1 beschreibt die Methoden und Konzepte der Kommissionsarbeit zur Erfüllung der im TRC- Gesetz festgeschriebenen Aufgaben. Band 2 enthält eine Analyse des Konfliktes, wie er sich den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses erschlossen hat. Dabei werden die Perioden 1960 bis 1990 und die Periode nach 1990 getrennt behandelt. Die Rolle der staatlichen Akteure untergliedert sich in eine Betrachtung ihrer Aktivitäten im In- und im Ausland. Homelands und die in ihnen herrschenden Umstände werden in einem eigenen Kapitel behandelt, wie auch die Rolle der Befreiungsbewegungen im Konflikt. Band 3 gibt Perspektiven der Opfer von Menschenrechtsverletzungen wieder. Die Aussagen sind nach Regionen gegliedert. Band 4 beschreibt das ,,institutionelle Klima", in dem Menschenrechtsverletzungen verübt worden sind. Eine Serie von ,,institutionellen Anhörungen" wird hier nachgezeichnet und Empfehlungen für eine Modifizierung zahlreicher gesellschaftlicher Ebenen gegeben. Band 5 enthält die Schlußfolgerungen aus der zweieinhalbjährigen Arbeit der Kommission. Desweiteren enthält er die Minderheitenposition des Kommissars Wynand Malan sowie die Antwort der Kommissionsmehrheit darauf. In: TRC Report: Summary and Guide to Contents.
112 TRC Report: Chairperson´s Foreword.
113 Lawrence: The New National Party, S. 34
114 TRC Report: Volume ONE Chapter TWO, 50.
115 TRC Report: Recommendations, Volume 5, Chapter 8.
116 TRC Report: Chairperson´s Foreword, Volume 1, Chapter 1.
117 Freedom House: Country Survey South Africa.
118 Hansard: National Response to TRC Report, Nelson Mandela,S. 37.
119 SAPA: PRESIDENTIAL OFFICE DECLINES TO COMMENT ON HIGH COURT DECISION.
120 ANC: Documents.
121 SAPA: ANC ACCUSES TRC OF CRIMINALISING APARTHEID STRUGGLE.
122 Meiring: Chronicle of the Truth Commission, S. 137-138.
123 Hamber: Past Imperfect, S. 1.
124 Nyatsumba: Vortrag UCT.
125 Hansard: National Response to TRC Report, Van Schalkwyk, S. 57.
126 Meiring: Chronicle of the Truth Commission, S. 151- 152.
127 DAWIE DE VILLIERS: LEADER OF THE NATIONAL PARTY DELEGATION, CODESA I.
128 DAWIE DE VILLIERS: ibid.
129 Meiring: Chronicle of the Truth Commission, S. 221- 222.
130 Hansard: National Response to TRC Report, Van Schalkwyk, S. 58.
131 SAPA: TUTU SAYS DE KLERK "TOO CLEVER BY HALF" OVER TORTURE.
132 N.N.: Mandela defends F.W. de Klerk.
133 SAPA: FW'S COURT BID TO STOP TRC REPORT SET DOWN FOR WEDNESDAY.
134 Hansard: National Response to TRC Report, Mangaqa Albert Mncwango (IFP), S. 69.
135 Besonders schien sich die IFP nicht damit abfinden zu können, daß sowohl ANC als auch die NP- Regierung eine von ihr geforderten internationale Vermittlung über die Frage einer Autonomieregelung für die Provinz KwaZulu Natal abgelehnt hatten.
136 Hansard: National Response to TRC Report, Mangaqa Albert Mncwango (IFP), S. 69.
137 Albert Mncwango geht in seiner Schmähung ziemlich weit: ,,The TRC will be hounded by the spirits of thousands of our supporters and leaders who were the victims of serial killings. It will be despised by millions of our people who still live with sorrow of the killing of their loved ones and the wrongs done to them." In: Hansard: National Response to TRC Report, S. 77.
138 SAPA: IFP SUPPORTERS PROTEST AGAINST "TRC BIAS".
139,,The relationship between the IFP and the SADF was perfectly complimentary. I don´t think that existed anywhere else- nothing on this scale, nothing as sustained." In: John Daniels in: Ardé: Empty chairs, silent voices, S. 28.
140 TRC- Report: Vol. 2 Chpt 7.
141 SAPA: BUTHELEZI ASKS TRC FOR EVIDENCE ON WHICH IT BASED ITS FINAL REPORT.
142 Hansard: National Response to TRC Report, S. 74.
143 Hansard: National Response to TRC Report, Constant Viljoen (FF): S. 86.
144 Freedom Front: Interview mit P.D. Uys.
145 SAPA: ANC INTERDICT THROWS TRC'S FINAL REPORT INTO DISARRAY.
146 Hansard: National Response to TRC Report, Anthony James Leon (DP), S. 105.
147,,There is a new class of high priests and curators in this country. They will determine who is an african, and they will determine who contributes to and who retards national unity and reconciliation. Reconciliation is going to make or break the deputy president, if he shows us the correct direction to go in, it is the duty of all of us to co-operate with him and to seek solutions to this problem in association with him. There is governmental interference in civil communities and the enforcement of state (...), there is threatening attitude towards judges, intimidation etc. We do have the prescriptions but we do not follow them." In: Hansard: Reconciliation, S. 3405- 3411.
148 APARTHEID WEALTH TAX PROPOSAL ABSURD: DP
149 Organisationen wie die ,,Khulumani Support Group" zeigten sich verärgert, frustriert und enttäuscht über den ,,cynical process of political expediency", in dem die Regierung und die TRC Akteure gewesen seien. In: Brandon Hamber: Repairing, S. 7.
150 Boraine: International Responses.
151 Boraine: International Responses.
152 SAPA: TRC WELCOMES REPARATIONS ALLOCATION.
153 Die Betragshöhe wurde auf rd. R 21.700 Person/p.a. festgelegt, was eine finanzielle Unterstützung von rd. DM 5.500,- Person/p.a bedeutet. Nach einer Laufzeit von 6 Jahren (für diese Zeitspanne sind die meisten Zahlungen vorgesehen) beliefe sich das Ausgabenvolumen auf R 3,25 Mrd. oder DM 813 Mio. In: Regierungskommentar: THE FIRST ANNIVERSARY OF THE TRC REPORT.
154 Barry Streek: TRC pays out a pittance.
155 SAPA: ANC CALLS FOR APARTHEID'S BENEFICIARIES TO PAY UP.
156 SAPA: TRC HAS MARGINALISED ORDINARY APARTHEID VICTIMS: ACADEMIC.
157 SAPA: COURT CASE MAY FORCE POSTPONEMENT OF EL TRUTH HEARING.
158 Nachzulesen ist die Entscheidung in: AZAPO vs. President of the Republic of South Africa (1996 (4) South African Law Reports 671 (CC)) oder http://www.truth.org.za/legal/azaposum.htm.
159 Die Verfassungsrichter nennen hier die ,,limitation clause", Artikel 33 der Verfassung. Ebenso rechtfertige die Betonung der Begriffe ,,National Unity" und ,,Reconciliation" in der Verfassung die Einschränkung des Strafverfolgungsrechtes.
160 Klaaren, Jonathan: The TRC, the South African judiciary, S. 199.
161 Simpson: A Brief Evaluation, S. 19.
162 TRC: Constitutional Court, 25 July 1996, AZAPO vs. The President of the Republic of South Africa.
163 Jeffrey: The truth about the truth, S. 8.
164 TRC- Report: Concepts and Principles, Vol. 1, chapter 5.
165,,The stories told to the Commission were not presented as arguments or claims in a court of law. Rather, they provided unique insights into the pain of South Africa's past, often touching the hearts of all that heard them." In: TRC- Report: Concepts and Principles, ibid.
166 TRC- Report: Concepts and Principles, ibid.
167 Jeffrey: The truth about the truth, S. 19.
168 Jeffrey: ibid.
169 Jeffrey: The truth about the truth, S. 5.
170 Jeffrey: ibid.
171 Jeffrey: The truth about the truth, S. 2.
172 Jeffrey: ibid.
173 So seien nur einige Beispiele genannt: Die TRC-Untersuchung des Massakers in Sebokeng im März 1990 stellte mindestens 13 Opfer fest, wogegen die ,,Commission of Inquiry Regarding the Prevention of Public Violence and Intimidation" unter dem Vorsitz Richter Richard Goldstones (sie war von 1991 bis 1994 tätig) lediglich fünf Tote feststellen konnte. Auch wurde Goldstones Darstellung der Hintergründe der Tat falsch wiedergegeben. Ein Schlüsselereignis, das zeige, wie die TRC bereits festgestellte Fakten zugunsten ihrer eigenen Darstellung der Ereignisse vernachlässigt habe, sei das Boipatong Massaker im Juni 1992 gewesen: Obwohl die Goldstone Kommission keine Teilnahme der Polizei an der Aktion feststellen konnte, die Kommission diese Beurteilung sogar in ihren Untersuchungen erwähnt hat, kam diese am Ende zu dem umgekehrten Schluß; daß nämlich die Polizei die Aktion nicht nur geplant hätte, sondern auch daran beteiligt war. In: Jeffrey: The truth about the truth, S. 15.
174 Jeffrey: The truth about the truth, S. 3.
175 Jeffrey: ibid.
176 Jeffrey: The truth about the truth, S. 5.
177 Jeffrey: The truth about the truth, S. 17.
178 Jeffrey: The truth about the truth, S. 5.
179 Jeffrey: The truth about the truth, S. 18.
180 Jeffrey: The truth about the truth, S. 19.
181 SAPA: VILJOEN AVOIDS APOLOGY FOR APARTHEID ERA CRIMES, CAPE TOWN.
182 Mandela ließ keinen Zweifel, daß, hätte die Entscheidung bei ihm allein gelegen, er sich gegen eine Verlängerung entschieden hätte: ,,We have been negotiating... since 1990, and people who committed offences after the start of negotiations are to me not at all entitled to consideration." In: Sapa: MANDELA FIRMLY AGAINST AMNESTY EXTENSION.
183 SAPA: POLITICIANS MUST COME CLEAN: VILJOEN.
184 SAPA: IBID.
185 SAPA: TRUTH BODY CANNOT COPE WITH FLOOD OF AMNESTY APPLICATIONS.
186 SAPA: STATEMENT BY ARCHBISHOP DESMOND TUTU ON THE EXTENSION OF AMNESTY DEADLINES.
187 SAPA: AMNESTY CUT-OFF DATE EXTENDED.
188 SAPA: NEW AMNESTY CUT-OFF DATE COMES INTO EFFECT.
189 SAPA: TRANSCRIPT OF OPENING STATEMENTS MADE AT A NEWS CONFERENCE.
190 SAPA: ANC DELEGATION TO MEET TUTU ON AMNESTY, CAPE TOWN, 7. NOVEMBER 1996.
191 SAPA: PARTIES SHOULD AVOID CALL FOR GENERAL AMNESTY: TONY LEON.
192 Edmunds: We´ll stick with these devils thank you.
193 Mittlerweile hatte auch der ehemalige Polizeiminister Adriaan Vlok Teile der Aussagen de Kocks bestätigt. In: SAPA: TRUTH COMMISSION'S DOOR SLAMS SHUT ON P.W. BOTHA.
194 SAPA: STATEMENT ON PW BOTHA'S REFUSAL TO APPEAR AT HEARING.
195 SAPA: BOTHA SENTENCED.
196 SAPA: ANC: OPPOSITION PARTIES AT LOGGERHEADS ON TRC.
197 SAPA: FW'S COURT BID TO STOP TRC REPORT SET DOWN FOR WEDNESDAY.
198 Der Amnestierungsprozeß wird mindestens bis Mitte des Jahres 2000 andauern. Wegen Verzögerungen im prozessualen Verlauf zahlreicher Amnestierungsverfahren wurde noch kein Datum für den endgültigen Abschluß der Kommissionsarbeit festgelegt. Die derzeitigen Anhörungen seien meist Angehörigen der Sicherheitskräfte gewidmet, deren Vernehmung regelmäßig eine große Zahl anderer Personen beinhalte, denen jeweils eine Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden müsse. Der Ausschuß sei an die vom Parlament festgelegten Verfahren verbunden und dürfe keinerlei ,,Abkürzungen" vornehmen. In: SAPA: Amnesty hearings may end next year.
199 SAPA: PEACE AND RECONCILIATION MEETING GOES AHEAD IN KWAZULU- NATAL.
200 Sowürden dann auch die Täter des Shobashobane Christmas Day Massakers im Jahre 1995 eine Amnestierung erhalten. In: SAPA: KWAZULU-NATAL'S SPECIAL AMNESTY DEBATE CONTINUES.
201 Laurence: After the TRC, S. 19.
202 Dube: 22 years on.
203 Pigou: No reconciliation possible without investigation.
204 Villa-Vicencio: Wie viele der Verstockten kann man nun bestrafen?, S. 12.
205 SAPA: DP TO OPPOSE KWAZULU-NATAL'S PROPOSED AMNESTY DEAL.
206 Nyatsumba: Vortrag UCT.
207 Mbeki bestätigte in seiner Rede am 25. Februar 1999, die Generäle er SADF ,,themselves reconfirmed their loyalty to the country and it´s Constitution, as well as their commitment to peace and stability in our country and region", in: Hansard: National Response to TRC Report, S. 55.
208 Lawrence: After the TRC, S. 19.
209 Friedman: South Africa: Divided in a special way, S. 568.
210 Lawrence: After the TRC, S. 20.
211 Brandon Hamber: Repairing, S. 7.
212 Barchiesi, Franco: Socio-Economic Exploitation.
213 Merkel und Puhle: Von der Diktatur zur Demokratie, S. 181.
214 CSVR: Message from Graeme Simpson.
215 Nyatsumba: Domestice Responses. 216 Boraine: International Responses.
- Arbeit zitieren
- Björn Jürgensen (Autor:in), 2000, Südafrika zwischen Konsens und Konflikt - die Truth and Reconciliation Commission. Beispiel einer konkordanzdemokratischen Institution?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99437
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