Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung
2. Einleitung
3. Ziele der Kriminalprävention
4. Kriminalprävention
4.1 Primäre Prävention
4.1.1 Praktisches Beispiel: ,,Mobilization for Youth"
4.2 Sekundäre Prävention
4.2.1 Praktisches Beispiel: Wohnumfeld und Kriminalität
a) ,,Defensible space"
4.3 Tertiäre Prävention
4.3.1 Praktisches Beispiel: ,,Das Braunschweiger Modell"
5. Schluss
6. Literatur
1. Zusammenfassung
Polizei, Justiz und anderen Institutionen haben bei ihrer Arbeit regelmäßig zwei Ziele im Auge:
- Reduzierung des objektiven Viktimierungsrisiko und
- die Beeinflussung der Ursachen die Kriminalitätsfurcht auslösen.
Zum Erreichen dieser Ziele können drei Dimensionen unterschieden werden: Die primäre Prävention: die Delinquenz soll hier an der Wurzel getroffen werden und idealtypisch die tiefere Ursache kriminellen Verhaltens beseitigt werden. z.B. durch das ,,Mobilization for Youth"- Konzept der Stadt New York in den 60er Jahren, indem unterprivilegierten Jugendlichen Ausbildungsplätze, Weiterbildungsmaßnahmen, Verbesserung der Wohnsituation und Familienberatung angeboten wurden um sie vom Einstieg in eine kriminelle Kariere abzuhalten.
Die sekundäre Prävention: aktuell gefährdete oder tatbereite Personen sollen durch eine Veränderung der Tatgelegenheitsstruktur oder aber durch eine aktive Stützung normangepassten Verhaltens von der Straftatbegehung abgehalten werden. z.B. wurden hierzu architektonische Ansätze erarbeitet, am bekanntesten ist wohl der Architekt Oscar Neumann mit seinem Konzept des ,,defensible space", diese ,,kriminalitätsabwehrende Architektur" hat zum Ziel, zum einen durch ,,anheimelndes Ambiente" Vandalismus und Zerstörung zu verhindern, zum anderen durch erhöhte Kontrolle und der Zusammenarbeit der Nachbarn, die Sicherheit zu erhöhen.
Die tertiäre Prävention: diese zielt darauf ab den überführten Straftäter vor einem Rückfall zu bewahren, z.B. durch Diversionskonzepte ( Täter-Opfer Ausgleich ). Kriminalprävention besitzt angesichts steigender Kriminalität und wachsender Kriminalitätsfurcht zunehmende Bedeutung. Es ist jedoch illusorisch zu denken, dass kriminalpräventive Strategien auf globaler Ebene rasche und durchgreifende Erfolge erzielen. Vielmehr gilt es, Prioritäten zu setzen und in einzelnen Kriminalitätsfeldern Konzepte zu entwickeln, die wesentlich auf sekundärer Ebene einsetzen und Polizei, Justiz, Jugend-, Sozial-, und weitere Fachressorts, freie Träger und gesellschaftliche Gruppen mit einbeziehen.
2. Einleitung
In den vorangegangenen Vorlesungen haben wir viel über Delinquenz, Aggression, Drogen- und Alkoholmissbrauch als psychologische Verhaltensauffälligkeit gehört. Auch über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten von der ,, 1:1 Therapie" ( Patient-Therapeut ), über die Meditation mit der Familie, bis hin zu Konzepten, die mit großen Gruppen arbeiten, z.B. Schulklassen. Die o.g. Problematiken sind jedoch nicht nur psychologischer Natur, sondern auch gesamtgesellschaftliche, vor allem wenn ,,unsere" Patienten aufgrund von Beschaffungskriminalität, Drogenbesitz, Körperverletzung oder Vandalismus mit Polizei und Justiz in Kotakt geraten.
Meine Hausarbeit zum Thema psychologische Präventionskonzepte beschäftigt sich daher insbesondere mit dem Bereich der Kriminalprävention und damit welche Maßnahmen Polizei und Justiz ergreifen um dieser Problematik präventiv zu begegnen.
Institutionen die kriminalpräventiv arbeiten, im Idealfall mit vielen verschiedenen Einrichtungen zusammen, verfolgen regelmäßig mindestens zwei Ziele:
3. Ziele der Kriminalprävention
( Ammer, 1992)
- Reduzierung des objektiven Viktimierungsrisiko d.h die reelle Anzahl von Verbrechen und Straftaten zu vermindern, also das Risiko Opfer eines Verbrechens zu werden, zu verkleinern.
- Beeinflussung der Bedingungen, die Kriminalitätsfurcht auslösen Kriminalitätsfurcht ist die Angst des einzelnen oder der Bevölkerung einem Verbrechen zum Opfer zu fallen, also die Angst vor dem Verbrechen.
Kriminalitätsfurcht ist besonders stark bei Frauen und bei älteren Menschen zu beobachten. Ebenso bei ledigen, geschiedenen und verwitweten Personen. Weitere Zusammenhänge fand man zwischen Kriminalitätsfurcht und niedrigem sozialökonomischen Status und niedrigem Bildungsniveau.
Obwohl, bezogen auf die schweren Delikte deren Begehung Kriminalitätsfurcht am ehesten und am häufigsten hervorruft ( Tötungsdelikte, Raub, Sexualdelikte), statistisch gesehen die Chance Opfer eines solchen Verbrechens zu werden sehr gering ist.
Außerdem wurde die Neigung beobachtet, die Gefahr durch Kriminalität nach außen zu verschieben: im eigenen sozialen Nahraum ist die Kriminalitätsfurcht ziemlich gering. Obwohl die o.g. Delikte wie Sexualdelikte oder Tötungsdelikte sehr häufig im sozialen Nahraum, in der Familie, stattfinden.
Massive Kriminalitätsfurcht kann zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der individuellen Lebensgestaltung und zu einer erheblichen Einbuße der Lebensqualität führen. Das routinemäßige Sozialverhalten ändert sich und wird durch ein vorbeugendes Vermeidungsverhalten geprägt. Aktivitäten werden reduziert, ein allgemeines Misstrauen und eine Furcht vor Fremden schwächt die soziale Integration und damit auch die informelle Sozialkontrolle. Das Viktimierungsrisiko wird insgesamt dadurch höher als niedriger. Die Kriminalitätsfurcht scheint in allgemeine Zivilisationsängste, in eine oftmals ,,diffuse Lebensangst" eingebettet. Dies macht es so schwer, auf diese präventiv einzuwirken oder diese für den wissenschaftlichen Bereich zu operationalisieren.
Eine anspruchsvolle Kriminalprävention muss sich auch über die subjektive Prävention Gedanken machen, also über die Frage der öffentlichen Wahrnehmung von Kriminalität und ihrer Bedeutung.
4. Kriminalprävention
Dimensionen der Kriminalprävention aus: Jehle, 1996, S.48
4.1 Primäre Prävention
Primäre Prävention soll Delinquenz an der Wurzel treffen und idealtypisch die tieferen Ursachen krimineller Verhaltensweisen beseitigen.
Und zwar durch folgende Maßnahmen:
a) Normverdeutlichung/Stabilisierung des Rechtsbewusstsein (positive Generalprävention), z.B. das Gewalt kein adäquates, ja strafbares Mittel der Konfliktlösung ist.
b) Beseitigung der ,,tieferliegenden" Ursachen der Kriminalität, z.B Sozialisationsdefizite oder sozio-strukturelle Mängellagen.
c) Anreizsysteme: im Vorfeld von Kriminalität möglicher Delinquenten Hilfe im weitesten Sinne anzubieten, z.B der Discobus um alkoholisiertes Auto fahren und damit das Begehen einer Straftat zu vermeiden ( Jehle, 1996)
Es ist leicht vorstellbar, dass besonders der Bereich der primären Prävention nur sehr schwer umsetzbar und realisierbar ist, da hier vorausgesetzt wird, dass man zum einen die tieferliegenden Ursachen der Delinquenz kennt und zum zweiten diese Ursachen der Reihenfolge nach ihrer Wichtigkeit aufreiht, sie in ein Präventionskonzept ,,quetscht" und diese dort abarbeitet. Gar nicht zu reden von der Mitarbeit des ,,Zielobjektes", dass von ihrer Delinquenz befreit werden soll. Trotzdem gab es in den 60er Jahren ein Konzept, dass versuchte präventiv anzusetzen:
4.1.1 Praktisches Beispiel:
,,Mobilization for Youth"
Ein Delinquenzverhütungsprogramm ,,Aktivierung für die Jugend" legte seinen 30 unterschiedlichen Aktionsprogrammen die Theorie der unterschiedlichen Zugangschancen zugrunde (Cloward & Ohnlin, zitiert nach Kube, 1987):
Unterschichtjugendliche haben Mittelschichtwerte verinnerlicht, deren rechtmäßige Realisierung ihnen durch die Sozialstruktur verwehrt wird. Da sie ihre so internalisierten Wünsche nicht aufgeben wollen und können, einsteht aus der Blockierung ihrer Absichten Frustationen und Versagen, die zur Delinquenz führen.
In diesem Experiment sollten nun Unterschichtjugendlichen Gelegenheiten gegeben werden, in eigener Verantwortung ihre Probleme zu lösen und entsprechenden Versagungsgefühlen abbauende Gelegenheiten zu bieten. Als Grundprämisse ging man in diesem Präventionskonzept von der Kompetenz der Jugendlichen zur selbstverantwortlichen Lösung ihrer Probleme aus.
Das in einem Slum Gebiet in NY City - aus 67 Häuserblocks bestehende - Präventionsprogramm bot Berufsberatung und Berufsausbildung für Jugendliche, Arbeitsbeschaffungsprogramme, Weiterbildungsangebote, kulturelle Aktivitäten. Des weiteren wurde eine Verbesserung der Wohnsituation und Familienberatungen angestrebt. Das Programm wurde ein kostenspieliger Fehlschlag, die Beseitigung von Armut ist zur Delinquenzverhütung nicht ausreichend. Die Programme wurden aufs Gratewohl in Bewegung gesetzt, waren schlecht geplant, und wurden unzureichend verwaltet. Es war illusorisch, Verhaltensstile von Gruppen in kürzester Zeit grundlegend ändern zu wollen. , die sich während vieler Generationen in Arbeit und Benachteiligung eingeschlichen hatten (Kube, 1987)
4.2 Sekundäre Prävention
Aktuell gefährdete oder tatbereite Personen sollen durch eine Veränderung der Tatgelegenheitsstruktur oder aber durch eine aktive Stützung normangepassten Verhaltens von der Straftatbegehung abgehalten werden. Kriminalität wird an der ,,Oberfläche" bekämpft.
Durch folgende Maßnahmen:
a) Die Tatgelegenheitsstruktur wird zum Nachteil des potentiellen Täters geändert, bezogen auf:
aa) Vorhandensein von Zielobjekten kriminellen Verhaltens, z.B minimaler Bargeldbestand im Schalterbereich, Präsenz von Sicherheitskräften, bedienungsfreundliches Alarmierungssystem, Verfärbung des Geldes.
bb) Schwellenwert der erforderlichen kriminellen Energie/Zugänglichkeit der Zielobjekte und Tatmitteln, z.B soziale und bauliche Merkmale, sowie die informelle soziale Kontrolle ( gute nachbarschaftliche Kontakte), Zugänglichkeit, Waffebesitz. cc) Risiko der Tataufklärung/Tatüberführung
dd) Verbleib des Tatertrag, z.B Verfärbung des geraubten Geldes, zivilrechtliche Interventionen mit Schadensersatz, ,,waschen" des Geldes als strafbare Handlung, Kennzeichnung von Wertgegenständen z.B. Registriernummer beim Fahrrad, beim Autoradio oder beim Motorblock.
b) Direkte oder indirekte ,,Stützung" sozial adäquaten Verhaltens gefährdeter und tatbereiter Personen, z.B. street work, Polizeipräsenz. ( Jehle, 1996)
4.2.1 Praktisches Beispiel: Wohnumfeld und Kriminalität
Die sekundäre Prävention legt ihr Schwergewicht auf den Abschreckungseffekt im Sinne der negativen Generalprävention. In den USA soll z.B. die Todesstrafe von der Begehung eines Mordes abschrecken, bzw. den tatbereiten Täter davon abhalten.
Ein weniger extremes Beispiel ist der Zusammenhang zwischen Wohnumfeld und Kriminalität. In amerikanischen Untersuchungen fand man viktimogene Siedlungs-, Raumund Baustrukturen, die anscheinend aufgrund von architektonischen Besonderheiten besonders häufig zum Tatort wurden. :
- Wohnhäuser mit hoher Kriminalitätsbelastung sind sehr groß, 150 - 500 Familien; turmartige Wohnhochhäuser mit mehr als 7 Stockwerken.
- Die Gebäude sind willkürlich auf einem weiträumigen Gelände verteilt und nicht sinnvoll zueinander geordnet; Flächen um die Hochhäuser sind nicht angebunden bzw. sinnvoll geordnet; Flure, Treppen, Aufzüge sind offen und zugänglich für jedermann; Flure, Eingansbereiche Grünanlagen sind unzureichend beleuchtet und kaum gesichert.
Dadurch werden Einstellungen der Anonymität und Pflichtvergessenheit sowie der Mangel an Territorialitätssinn der Bewohner gefördert. ( Ammer, 1992 )
Aus diesen und anderen Ergebnissen entwickelten sich sozial - architektonische Konzepte, die zum Ziel haben, durch Veränderungen der architektonischen Umgebung Kriminalität zu verhindern bzw. zu vermindern.
a) ,,defensible space"
Eines der bekanntesten Konzepte ist wohl der ,,defensible space" Ansatz von Newman. Der NYer Architekt Oscar Newman entwickelte in den 70er Jahren die ,,kriminalitätsabwehrende Architektur".
Nach Newman (1975) sind 4 Kategorien baulicher Charakteristika für den defensible-Ansatz von Bedeutung, die
1. dazu dienen, bei den Bewohnern durch Einteilung des Wohnumfeldes in arealbezogene Einflusszonen Territorialitätsansprüche hervorzurufen.
2. den Bewohnern ermöglichen, den inneren und äußeren halbprivaten und halböffentlichen sowie den angrenzenden öffentlichen Raum optimal einzusehen.
3. sich auf Baugestaltung und Bauausführung beziehen und geeignet sind, das Stigma von Einfachbauweise und damit verbunden die Stigmatisierung der dortigen Bewohner zu vermeiden.
4. die an die Wohnanlage angrenzenden Areale zu verbessern, insbesondere auch durch die Standortwahl für intensiv genutzte kommunale Einrichtungen
Später betonte Newman ( 1980) vor allem den Aspekt der sozialen Zusammensetzung der Bewohner eines Wohnareals und den Grad der sozialen Integration. Newman favorisierte kleine Interessengemeinschaften, die von Bewohnern mit gleichen soziokulturellen Hintergrund (gleicher Lebenszyklus) gebildet werden. Unterschichtangehörige -in geringer Zahl- sollten in die Gemeinschaft integriert werden. Sozialer Zusammenhalt der Bewohner und Territorialitätsgefühl für das Wohnumfeld sollen zu verstärkter informeller sozialer Kontrolle, zur Verantwortungsbereitschaft für Einander, sowie zur Aneignung der Wohnumwelt auch durch den Mieter führen.
( Kube, 1987 )
Trotz aller Überlegungen konnte bisher ein direkter Zusammenhang zwischen Kriminalität und der Art des Wohngebäudes nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden ( Jehle, 1996 )
4.3 Tertiäre Prävention
Die tertiäre Prävention zielt darauf ab, den überführten Straftäter vor dem Rückfall zu bewahren. Hier geht es um die sachgerechte Sanktion, Behandlung und Wiedereingliederung des Täters.
Unter anderem durch ( Jehle, 1996 ) :
a) Diversion / Meditation
b) Ambulante Maßnahmen, z.B soziale Trainingskurse / Jugendarrest / Jugendstrafvollzug
c) Geldstrafe / Bewährungshilfe / Behandlungs- / ,,Verwahrungsvollzug"
d) Straffälligenhilfe / Resozialisierungsfonds
Die tertiäre oder auch ,,postdeliktische" Prävention zielt darauf ab, jugendliche Straftäter durch sachgerechte Reaktionen von Staat und Gesellschaft zu helfen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (Ammer, 1992).
Besondere Schlagzeilen haben einige exotische Diversionskonzepte hervorgerufen, in denen ein Betreuer mit einem Jugendlichen Mehrfachtäter ein halbes Jahr im Amazonas verbringt. Die Diversion hat zum Ziel den Delinquenten vor einer kriminellen Kariere zu bewahren, sowie strafrechtliche Kontrollinstanzen, einschl. Strafvollzug, zu entlasten (Ammer, 1992).
Unspektatulärer und häufiger sind da z.B verschiedene Institutionen zu nennen die mit einem anderen Diversionsprinzip, dem Täter- Opfer - Ausgleich Konzept arbeiten. Die Überlegung dabei ist, Sanktionen angemessen und effektiv zu gestalten um durch eine Auflockerung des Strafverfolgungszwanges und eine zum Teil opferorientierte Umgestaltung des Strafverfahrens, insbesondere bei jugendlichen Ersttätern, diese weitgehend aus dem strafrechtlichen Kontrollsystem herauszuhalten
Die negative Stigmatisierung, die ansonsten durch eine rechtskräftige Verurteilung und Bestrafung in Kraft treten würde, soll durch den vorgeschalteten Täter - Opfer - Ausgleich vermieden werden (Ammer, 1992).
Kritisch lässt sich natürlich zu den Diversionskonzepten sagen, dass diese nicht auf ihre präventive Wirksamkeit hin empirisch überprüfbar sind.
Außerdem kann es durch diese Konzepte zu einer Ausweitung und erheblichen
Vorverlagerung des Netzes der sozialen Kontrolle kommen, d.h. sozial stigmatisierende Maßnahmen werden evnt. über Personen verhängt, die ohnehin zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt wären, die prozessuale Schutzfunktionen greifen hier nicht (Kube, 1987).
4.3.1 Praktisches Beispiel:
,,Das Braunschweiger Modell"
Das Braunschweiger Modell ist auf das Jugendgerichtsverfahren beschränkt und am Täter - Opfer - Ausgleich orientiert. Es wird von der Jugendgerichtshilfe praktiziert, die vor der Hauptverhandlung ein Gespräch zwischen Opfer und Täter vermittelt und moderiert. Das Ziel dabei ist, über die Wiedergutmachung des materiellen Schadens sowie die Zahlung von Schmerzensgeld hinaus das durch die Tat betroffene Opfer mit dem Täter direkt konfrontieren.
Der Täter soll durch Konfrontation mit der Opfersicht Tat und Tatfolgen zur Auseinandersetzung mit dem von ihm verursachtem Unrecht und Schaden angehalten werden. Eine dabei von ihm abgegebene Entschuldigung wirkt glaubwürdiger, als wenn sie durch ein Urteil abverlangt würde.
Dem Opfer soll geholfen werden Ängste und Hassgefühle abzubauen.
Bei schweren Delikten, versuchter Tötung oder Vergewaltigung, nimmt das Braunschweiger Modell von einer Kontaktvermittlung Abstand.
Zweckmäßig scheint dieses Verfahren bei Beleidigung, Sachbeschädigung, leichter Körperverletzung und Handtaschenraub zu sein.
Die Schadenswiedergutmachung läuft teilweise über das sog. Opferkonto der Jugendgerichtshilfe. Eine Geldzahlung setzt dabei voraus, dass ein Jugendlicher, dem keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, gemeinnützige Arbeit für einen Stundenlohn von sieben DM leistet und damit den Schadensersatz abarbeitet.
Problematisch ist hier die Angemessenheit der Höhe der Schadensersatzforderung und der den starken moralischen Druck, den der Täter auf das Opfer ausüben kann ( Ammer, 1992).
5. Schluss
Kriminalprävention besitzt angesichts steigender Kriminalität und wachsender Kriminalitätsfurcht zunehmende Bedeutung.
Es ist jedoch illusorisch zu denken, dass kriminalpräventive Strategien auf globaler Ebene rasche und durchgreifende Erfolge erzielen. Vielmehr gilt es Prioritäten zu setzen und in einzelnen Kriminalitätsfeldern Konzepte zu entwickeln, die wesentlich auf sekundärer Ebene einsetzen und Polizei, Justiz, Jugend-, Sozial-, und weitere Fachressorts, freie Träger und gesellschaftliche Gruppen einbeziehen.
6. Literatur
Ammer, A. (1992). Kommunale Kriminalitätsprophylaxe. Zusammenfassung und Analyse des internationalen Kolloquins ,,Gewalt in unseren Städten als Beispiel für Aufgaben der hemmenden Kriminalpolitik" vom 26.3. - 30.9 1988. Mainz : Weißer Ring Verlags GmbH.
Jehle, J.M. (1996). Kriminalprävention und Strafjustiz. Kriminologie und Praxis, Band 17. Wiesbaden : Kriminologische Zentralstelle e.V.
Kube K. (1987). Kriminalprävention als die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen zur Verhütung von Straftaten. Wiesbaden : Kriminologische Zentralstelle e.V.
- Quote paper
- Lucie Emelie (Author), 2000, Kriminalprävention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99351
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