"Reichsbürger" als Herausforderung für die öffentliche Verwaltung


Master's Thesis, 2020

118 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


I. Inhaltsverzeichnis

I Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

III. Zusammenfassung / Abstract

1. Einleitung

2. Vorgeschichte
2.1. Militärische Niederlage des deutschen Reiches und Übernahme der Regierungsgewalt durch die Siegermächte
2.2. Staatsgründung zweier deutschen Staaten
2.3. Staatsrechtsverständnis
2.4. Das endgültige Ende des Mythos „Deutsches Reich"

3. Wer sind die „Reichsbürger“?
3.1. „Reichs“-Ideologie
3.1.1. Orientierung an extremistischen Ideologien
3.1.1.1. Dogmatischer Absolutheitsanspruch
3.1.1.2. Identitäre Gesellschaftskonzeption
3.1.1.3. Dualistischer Rigorismus
3.1.1.4. Holistische Steuerungsabsichten
3.1.1.5. Fundamentale Verwerfung
3.1.1.6. Gewaltbereitschaft und –tätigkeit
3.2. Soziokulturelle Feststellungen
3.2.1. Personenpotential
3.2.2. Geschlechterverhältnis
3.2.3. Altersstruktur
3.3. Öffentliche Präsenz, insbesondere in den sozialen Medien

4. Gruppen und Agitatoren der Szene
4.1. Vorläufer – Sozialistische Reichspartei
4.2. Manfred Roeder
4.3. Kommissarische Reichsregierung – der „Ur“-Reichsbürger Wolfgang Gerhard Günter Ebel
4.4. Exilregierung Deutsches Reich – Norbert Schittke
4.5. Königreich Deutschland – Peter Fitzek
4.6. Staat „Ur“ – Adrian Ursache
4.7. Deutsches Polizei Hilfswerk – Volker Schöne

5. Argumentationen der „Reichsbürger“
5.1. Die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, sondern ein Unternehmen: „die BRD GmbH“
5.2. Die Bundesrepublik wurde nie unabhängig von den Siegermächten
5.3. Das Grundgesetz sei keine Verfassung
5.4 Dem Grundgesetz fehle es an demokratischer Legitimation
5.5. Deutschland habe keinen Friedensvertrag abgeschlossen und
5.6. Zwischenfazit

6. Erscheinungsformen sowie Vorgehensweise der „Reichsbürger“
6.1. „Vielschreiberei“ und aggressive Bedrohung von Behördenmitarbeitern
6.2. Ablehnung der Zahlung von Abgaben, wie Steuern oder Bußgelder sowie weiterer Widerstand gegen hoheitliche Maßnahmen
6.3. Beanspruchung hoheitlicher Titel, Rechte und Aufgaben
6.4. „Milieumanager“
6.5. „Malta-Masche“

7. Überschneidung der Ideologie mit anderen politischen Ausrichtungen
7.1. Die Selbstverwalter
7.2. Der politische Rechtsextremismus
7.3. Ansichten der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida)“

8. Psychologische Einordnung
8.1. Motivation
8.2. Sozialpsychologische Dimension
8.3. Tiefenpsychologische Einordnung
8.4. Zwischenfazit

9. Umgang mit „Reichsbürger“ – Prävention und Entgegentreten
9.1. Aufklärung der Bevölkerung über „Reichsbürger“ und Ausbau der politischen Bildung
9.2. Zivilgesellschaftliche Intervention
9.3. Optimierung der politischen Teilhabe
9.4. Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Optionen
9.4.1. Hochverrat gem. § 81 StGB
9.4.2. Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB
9.4.3. Amtsanmaßung gem. § 132 StGB
9.4.4. Urkundenfälschung gem. § 267 StGB
9.4.5. Weitere Straftatbestände
9.4.5.1. Volksverhetzung gem. § 130 StGB
9.4.5.2. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86 a StGB
9.4.5.3. Bedrohungen, Beleidigungen und Nötigungen gem. §§ 241, 185, 240 StGB
9.4.5.4. Delikte im Zusammenhang mit staatlichen Vorgehen gegen „Reichsbürger“
9.4.5.5. Übrige Tatbestände
9.5. Konsequentes Durchsetzen des öffentlichen Auftrages
9.5.1. Handlungsempfehlungen bei Bescheidungen
9.5.2. Telefonate, persönliche Vorsprache
9.5.3. Hausverbot
9.5.4. Rechtsbehelfe
9.5.5. Prüfung der Fahrtauglichkeit und Zuverlässigkeitsprüfung
9.5.6. Waffenrecht
9.5.7. Melderecht / Staatsangehörigkeitsrecht
9.5.8. Sozialhilfe für „Reichsbürger“
9.5.9. Beamten- und Disziplinarrecht
9.5.10. Zwischenfazit
9.6. Beobachtung der Szene durch die Verfassungsschutzbehörden

10. Zusammenfassung / Fazit

IV. Literaturverzeichnis

Zustellungsurkunde

„Reichsbürger" erscheinen in der Öffentlichkeit oder im Zusammentreffen mit der öffentlichen Verwaltung zunehmend als gefährliche Exzentriker, welche auch von der Waffe Gebrauch machen oder in der Gruppe agieren. Ihr Sehnsuchtsort, das Deutsche Reich, ist zwar untergegangen. Unabhängig davon beziehen sie sich darauf und vertreten energisch ihre verqueren, widersprüchlichen Positionen. Damit geht einher, dass sie die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung ablehnen. Das führt die öffentliche Verwaltung vor eine komplexe Problemstellung, da sie Umgang mit diesen Personen hat, welche sich nicht an Gesetze gebunden fühlen. Daher bietet sich die Ausarbeitung klassischer Handlungsempfehlungen an. Darüber hinaus begehen diverse „Reichsbürger" bei Ihren Handlungen Straftatbestände, welche der Staat vehement zu verfolgen hat.

Abstract

In public or in meetings with the public administration, "Reichsbürger" increasingly appear as dangerous eccentrics who also use weapons or act in groups. Their place of longing, the German Reich, has indeed gone under. Independently of this, they refer to it and vigorously defend their confused and contradictory positions. This is accompanied by their rejection of the Federal Republic of Germany and its legal system. This confronts the public administration with a complex problem, since it has dealings with these people who do not feel bound by law. For this reason, the elaboration of classic recommendations for action makes sense. Furthermore, various "Reichsbürger" commit criminal offences in their actions which the state has to pursue vehemently.

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die „Reichsbürger"1 sind zweifelsohne ein von der öffentlichen Verwaltung regelmäßig und seit vielen Jahren beobachtetes Phänomen. Die „Reichsbürger"-Szene existiert bereits seit mehr als 30 Jahren, werden die Aktivitäten der Sozialistischen Reichspartei (SRP) dazugezählt, sogar schon mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Bis zur Gegenwart kamen immer neue Argumentationsmuster und ideologische Ansätze hinzu oder bestehende Standpunkte haben sich entwickelt; das Personenpotential ist ebenfalls stetig angewachsen. Dennoch ist das „Reichs- bürger"-Milieu in den Fokus der Öffentlichkeit erst mit den Gewalttaten von Wolfgang Plan in Bayern und Adrian Ursache in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016, bei denen mehrere Polizeibeamte verletzt und einer getötet wurde, gerückt. Spätestens seit 2016 wird explizit von „Reichsbürgern" gesprochen. Den deutschen Behörden wird vorgeworfen, „Reichsbürger" zu lange verharmlost und als Spinner abgetan zu haben. Als Reaktion auf die Ereignisse im Jahr 2016 wurden „Reichsbürger" als Sammelbeobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingestuft. Zwischenzeitlich standen die Reichsbürger nicht mehr ganz so stark im Fokus, dennoch wurde weiterhin über sie berichtet und ihre Aktivitäten ließen tatsächlich kaum nach.

In der jüngsten Vergangenheit hatte sich u. a. Xavier Naidoo als prominenter Anhänger der „Reichsbürger" offenbart. Er trifft öffentlich auf ihren Veranstaltungen auf und hat ebenfalls am 25.11.2011 im ARD-„Morgenmagazin" davon gesprochen, dass Deutschland ein besetztes Land sei und immer noch kein Friedensvertrag habe, dementsprechend sei Deutschland auch kein echter Staat.2 Das war kein kleiner, verwirrter verbaler Ausrutscher, sondern Xavier Naidoo hatte erstmals typische Argumentationen der „Reichsbürger" öffentlich kundgetan. Es folgten im Mai 2017 der Song „Marionetten", der in der Szene als „Reichsbürger"-Hymne befeuert wird.3

Am 19.03.2020 hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer öffentlich bekannt gegeben, dass die „Reichsbürger"-Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt) und seiner Teilorganisation "Osnab- rücker Landmark" verboten wurde. Seehofer erklärte dazu:

„ Wir haben es mit einer Vereinigung zu tun, die rassistische und antisemitische Schriften verbreitet und damit unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch vergiftet. Auch die verbale Militanz und massive Drohungen gegenüber Amtsträgern und ihren Familien belegen die verfassungsfeindliche Haltung dieser Vereinigung. Wir setzen den Kampf gegen den Rechtsextremismus auch in Krisenzeiten unerbittlich fort. Für Rassismus und Antisemitismus haben wir in unserer Gesellschaft keinen Millimeter Platz."4

Die GdVuSt bringt durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und verstößt damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Verein leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebt ein eigenes "naturstaatliches" Rechtssystem an. Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland als "niedrigste Staatsform" und "Handelskonstrukt" diskreditiert. Die Vereinsmitglieder schrecken auch nicht vor der Begehung von Straftaten zurück.5 Grund genug die GdVuSt gem. Art. 9 (2) des Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 3 des Vereinsgesetzes zu verbieten.

Bei dem Sturm auf den Reichstag am 29.08.2020, wobei es bei einer Kundgebung gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pande- mie zu Ausschreitungen kam, wurden auf den Treppen des höchsten Hauses unserer Demokratie Reichsflaggen geschwenkt. Dabei haben sich Rechtsradikale und „Reichsbürger" unter die Demonstranten gemischt und nutzten einen chaotischen Moment aus um zu dem Reichstagsgebäude zu stürmen.6 Die schwarz-weiß-rote Reichsflagge des Kaiserreiches war bis 1919 die offizielle Flagge des Deutschen Reiches. Auch spätere antidemokratische Kreise der Weimarer Republik und insbesondere die Nationalsozialisten im „Dritten Reich" nutzen diese Farben. Sie symbolisieren die Ablehnung der deutschen Demokratie und die Verachtung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

In Niedersachsen ist das Zeigen der Reichsflagge und Reichskriegsflagge zum 01.10.2020 per Erlass verboten worden.7

Zu den Feindbildern des fraglichen Personenkreises gehören alle Staatsorgane, insbesondere die Regierungen, hohe Repräsentanten wie Bundespräsident FrankWalter Steinmeier oder Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, aber insbesondere Verwaltungsbehörden, Polizei, Gerichte, Finanzämter.

Es kann eine umfangreiche Phänomenologie beschrieben werden: „Reichsbürger" wiedersetzen sich hartnäckig jeglicher staatlichen Maßnahmen, sei es die Begleichung von Abgaben, wie Steuern, Bußgelder oder Rundfunkbeiträge, aber auch gegenüber Pfändungen oder richterlichen Beschlüssen. Sie richten umfangreiche schriftliche Eingaben an die öffentliche Verwaltung. Darin bemängeln sie langatmig etwa fehlende Unterschriften oder Rechtsgrundlagen und bekunden die „Reichs"- Ideologie mit ihren abwegigen Vorstellungen. Behördenmitarbeiter müssen dabei einen hohen psychischen als auch gewaltbereiten Druck standhalten. Es werden Beamtenausweise, Gründungsurkunden der Kommune oder „Bestallungsurkunden" verlangt, Personalausweise und Führerscheine zurückgegeben, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweise oder Beglaubigung von „Reichsbürger"-Do- kumenten verlangt. Nicht selten treten die „Reichsbürger" in Gruppen in Erscheinung um den Druck weiter zu erhöhen oder filmen den Behördenmitarbeiter um ihn einzuschüchtern. Solches Filmmaterial wird gerne im Internet veröffentlicht um weitere Anhänger zu gewinnen oder als Verhaltenshinweise zu dienen. Versuche des Vollzugsdienstes, Gebühren, Steuern und gerichtliche Titel zu betreiben, werden als „Plünderungen" oder Kriegserklärung aufgefasst. Behörden werden als illegitime Firmen oder Unternehmen diskreditiert, die Bundesrepublik Deutschland wird gerne als „BRD GmbH" abgewertet. Anstatt der Bundesrepublik soll das Deutsche Reich weiter existieren oder die „Reichsbürger" rufen gleich eigene Staaten aus, wie das „Königreich Deutschland" unter der Regentschaft des gelernten Koches und Esoteriker Peter Fitzek. Vertreten wird das handlungsunfähige Deutsche Reich durch diverse untereinander rivalisierende „Reichsregierungen" oder „Exilregierungen", welche wiederrum durch diverse „Reichskanzler" repräsentiert werden, die eine eigene Staats- und Hoheitsgewalt für sich in Anspruch nehmen. Zur Phänomenologie gehört ebenso der Verkauf von „Reichsausweisen", Abhalten von Lehrgängen oder Verwaltungsakten.

Mit der Gewaltbereitschaft der „Reichsbürger" geht einher, dass sie sehr waffenaffin sind und auch Schusswaffen besitzen. Sie begehen in erheblichen Umfang Straftaten; diese reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstöße gegen das Waffengesetz, Volksverhetzung, Beleidigungen, Nötigungen bis hin zu Eingriff in den Straßenverkehr durch Durchführung eigener Verkehrskontrollen durch „Reichsbürger".

Nach einer kurzen schlagartigen Rundumbeleuchtung der „Reichsbürger" wird nun der Aufbau der nachfolgenden Arbeit dargestellt.

Die „Reichsbürger" beziehen sich auf ein wie auch immer geartetes Deutsches Reich. Zunächst wird im zweiten Kapital erläutert, dass das historisch betrachtet letzte Deutsche Reich untergegangen ist. Beginnend mit der militärischen Niederlage des „Dritten Reiches", nach anschließender Besatzungszeit wurden auf dem deutschen Boden nach den Gebietsabtretungen zwei deutsche Staaten gegründet; es wird deren Staatsrechtsverständnis erläutert und abschließend das endgültige Ende des Mythos vom Deutschen Reich beschrieben.

In dem dritten Kapitel wird auf die „Reichsbürger" an sich näher eingegangen, wer lässt sich per Definition dem fraglichen Personenkreis zuordnen und wie baut sich deren Weltanschauung auf? Dazu werden die soziokulturellen Erkenntnisse hinsichtlich Personenpotential, Geschlechterverhältnis und Altersstruktur näher aufgeklärt.

In der Szene gibt es bundesweit diverse „Reichsbürger"-Projekte oder -Verbände, je nach Quelle 268 - 339 an der Zahl, und diverse selbständige Individuen, welche sich der „Reichsbürger"-Ideologie verschrieben haben. In dem vierten Kapitel werden daher sieben interessante Gruppierungen oder Personen näher betrachtet.

Die „Reichsbürger" beziehen sich bei ihren Eingaben und Vorträgen auf ein großes Portfolio an skurrilen Begründungen, weshalb das Deutsche Reich fortbestehe und die Bundesrepublik gerade nicht existiere. Im fünften Kapitel werden zunächst fünf typische Behauptungen der „Reichsbürger" dargestellt und mit Fakten abgeglichen.

In dem sechsten Kapitel wird die Vorgehensweise der „Reichsbürger" gegenüber der öffentlichen Verwaltung, aber auch im Rechtsverkehr und das Auftreten der „Reichsbürger" in der Gesellschaft aufgeführt.

Wie viele Gruppierungen stehen auch die „Reichsbürger" im Verhältnis zu anderen Weltanschauungen. Im siebten Kapitel werden die „Selbstverwalter" vorgestellt; diese sehen sich als außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehend. Anschließend werden die Nähe zu dem Rechtsextremismus und zu den Ansichten von „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) beschrieben.

In dem achten Kapitel wird prägnant auf die psychologische Einordnung der Anhänger der „Reichs"-Ideologie eingegangen, besonders interessant ist hierbei die sozial- und tiefenpsychologische Dimension.

Der umfangreichere Kern dieser Arbeit ist in dem neunten Kapitel abgebildet, hier wird der Umgang mit „Reichsbürgern" erläutert. Eingangs wird die Aufklärung der Bevölkerung mit zivilgesellschaftlicher Intervention vorgestellt. Es folgt der Vorschlag zur Optimierung der politischen Teilhabe. Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Möglichkeiten sowie konsequentes Durchsetzen des öffentlichen Auftrages bilden neben der Beobachtung durch den Verfassungsschutz den Abschluss dieses Kapitels.

Abschließend erfolgt im zehnten Kapitel eine Zusammenfassung mit einem Fazit.

2. Vorgeschichte

Die „Reichsbürger" beziehen sich, wie ihr Bezeichnung schon verrät, auf ein „Deutsches Reich". Der letzte deutsche Staat, der diese Bezeichnung führte, war der deutsche Nationalstaat Deutsches Reich in der Zeit von 1871 bis 1945. In diese Zeit veränderte sich das sprichwörtliche Gesicht des Staates vielfältig, denn diese Zeitperiode war für die Deutschen durch

- die Monarchie des deutschen Kaiserreiches,
- den ersten Weltkrieg,
- die demokratische „Weimar Republik", sowie
- die diktatorische Regentschaft der Nationalsozialisten und
- den zweiten Weltkrieg

gekennzeichnet.

Nun wird erläutert, was mit dem Deutschen Reich zum Kriegsende 1945 staatsrechtlich eingetreten ist und wie die Imagination des Sehnsuchtsortes der „Reichsbürger" Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland sowie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) als „Nachfolgestaaten" hervorgerufen hat.

2.1. Die militärische Niederlage des deutschen Reiches und die Übernahme der Regierungsgewalt durch die alliierten Siegermächte

Am 08.05.1945 unterzeichneten die Generäle Wilhelm Keitel, Hans-Georg von Friedeburg sowie Hans-Jürgen Stumpf als Unterhändler gegenüber den Vertretern der alliierten vier Siegermächte die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht. Die deutschen Gesandten waren von dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Kriegsminister und Reichspräsidenten Karl Dönitz entsprechend bevollmächtigt worden. Dies galt als Schlussakt diverser vorheriger Teilkapitulationen und markierte das Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen im zweiten Weltkrieg auf dem Schauplatz in Europa.

Mangels militärischer Möglichkeiten war das Deutsche Reich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sich dem Willen der Siegermächte zu widersetzen. Die gesamte Administration der deutschen Verwaltung war zum Kriegsende nicht mehr handlungsfähig. Karl Dönitz wurde am 23.05.1945 mitsamt seiner geschäftsführenden Reichsregierung in Flensburg verhaftet. Damit galt die amtierende deutsche Regierung als aufgelöst.

Ob es sich bei ihr überhaupt um eine rechtmäßige Regierung des Deutschen Reiches handelte, bleibt bis heute zweifelhaft. Formell entsprach ihre Ernennung nicht der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Verfassung des Deutschen Reichs. Doch der Reichskanzler Adolf Hitler hatte sich sein Gesetz für den Vorgang seines politischen Erbes selbst erlassen: Das Gesetz über den Nachfolger des Führers und Reichskanzlers vom 13.12.1934, dass Hitler am selben Tag zwar ausfertigte, jedoch nie veröffentlichte. Darin deklarierte er für sich die Vollmacht „für den Fall seines Todes oder sonstiger Erledigung der in seiner Person vereinigten Ämter des Reichspräsidenten und Reichskanzler seinen Nachfolger" testamentarisch selbst zu bestimmen.10

Am 05.06.1945 übernahmen die alliierten Siegermächte kraft Besatzungsrechts die vollständige Regierungsgewalt in dem Deutschen Reich. Dies beinhaltete die Befugnisse der deutschen Zentralregierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden.11

Die Besatzungszonen wurden anhand der Grenzen des deutschen Reiches vom 31.12.1937 eingerichtet.12

Am 02.08.1945 veröffentlichten die Siegermächte in einem Kommuniqué, dass künftige Entscheidungen in Bezug auf das Deutsche Reich von der Institution des Alliierten Kontrollrates getroffen werden, da bis auf weiteres keine zentrale deutsche Regierung eingerichtet werden sollte.13

Deutschland schien nach Auffassung aller Alliierten noch in Gänze existent: Die territoriale Verkleinerung des Gesamtstaates wurde jedoch zunächst verschoben. Zu abschließenden Friedensverhandlungen mit dem deutschen Staat kam es nicht mehr.

2.2. Staatsgründung zweier deutschen Staaten

Im Zuge der vierjährigen Besatzungszeit erhielten die Deutschen in den westlichen Besatzungszonen schließlich die Möglichkeit sich selbst eine „provisorische" Verfassung zu geben. Zu diesem Zweck kamen von den gewählten Länderkammern entsandte Vertreter zum Parlamentarischen Rat zusammen um das geforderte Statut zu formulieren.

Am 23.05.1949 unterzeichneten Konrad Adenauer, Adolph Schönfelder und Hermann Schäfer das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.14

Das Selbstverständnis des konstituierenden Staates ergab sich neben der Präambel auch aus den Art. 23, 166 und 146 GG (a.F):

- Das Grundgesetz sollte für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben. Es wird auch im Namen jener Deutschen beschlossen, denen die Mitwirkung am Grundgesetz verwehrt wurde. Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".
- Art. 23 GG (a.F.) eröffnete die Möglichkeit, der Bundesrepublik beizutreten.
- Art. 116 GG (a.F.) definierten als „Deutschen" u.a., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hatte. Damit waren neben den Bundesbürgern auch der Personenkreis um die Bürger der DDR oder der abgetrennten Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie miteingeschlossen.

Der interimistische Charakter des Grundgesetzes wurde damit begründet, dass die Möglichkeit eines vereinigten Deutschlands zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch möglich erscheint und mit der Verfassung die Trennung Deutschlands nicht manifestiert werden sollte.

Aufgrund dieser Verfassung wurde in der am 23.05.1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 abgehalten. Die hohe Wahlbeteiligung i.H.v. 78,5 % und der Sieg demokratischer Parteien konnte als Zuspruch der Bevölkerung zu dem Grundgesetz und dem neuen Staat beurteilt werden.15

In der sowjetischen Besatzungszone wurde am 07.10.1949 ebenfalls eine Verfassung durch die provisorische Volkskammer proklamiert.16 Die Geburtsstunde des „zweiten" deutschen Staates: der Deutschen Demokratischen Republik oder des „ersten" sozialistischen Staates auf deutschem Boden. Auch in der Präambel dieser Verfassung wurde als verfassungsgebendes Subjekt das „deutsche Volk" benannt. In Art. 1 (1) wurde Deutschland als unteilbare demokratische Republik bezeichnet; Art. 1 (4) besagte ferner, dass nur eine deutsche Staatsangehörigkeit existiere. Die Verfassung der DDR endete mit dem Satz, dass sie unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet worden sei. Die Frage, was jedoch das „gesamte Volk" umfasst, blieb ungeklärt.

Am 06.04.1968 wurde eine revidierte sozialistische Verfassung der DDR beschlossen.17 Deren Selbstverständnis ergab sich aus der Präambel:

„Getragen von der Verantwortung, der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zu weisen in Ansehung der geschichtlichen Tatsache, dass der Imperialismus unter Führung der USA im Einvernehmen mit Kreisen des westdeutschen Monopolkapitals Deutschland gespalten hat, (...)."

Gem. Art. 1 der Verfassung war die DDR ein sozialistischer Staat deutscher Nation.

2.3. Staatsrechtsverständnis

Bei Staatsgründung wiesen die Verfassungen beider deutscher Staaten im Hinblick auf die Definition „Deutschlands" und des „deutschen Volkes" eine Gemeinsamkeit auf: einen Hauch des Rätselhaften. Beide Verfassungen bezogen sich darauf und beanspruchten es für sich, erläutern es jedoch nicht.

Bei der Proklamation des Grundgesetzes wurde von dem Fortbestand „Deutschlands" ausgegangen, aber einige Deutsche waren bei deren Mitarbeit und Beschluss verhindert. Das Staatsgebiet „Deutschlands" wurde nicht explizit bestimmt, es wurde jedoch auf die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 Bezug genommen.

Prägnant formulierte das BVerfG im Urteil zum Grundlagenvertrag für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, dass

„(...) das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland noch später untergegangen ist. Das Deutsche Reich besteht fort (...), besitzt nach wir vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Deutschen Reich, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch".18

Zusammenfassend bedeutet diese Ausführung, dass niemand das Deutsche Reich für aufgelöst erklärt hat, sondern alleinig die Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtliches Objekt identisch mit dem Deutschen Reich zu verstehen ist.

Der Akzeptanz des fortbestehenden Deutschen Reiches stand jedoch entgegen, dass sich neben der Bundesrepublik Deutschland noch ein zweiter Staat auf dem Gebiet des Deutschen Reiches etabliert hatte, welcher gem. der Drei-ElementeLehre von dem Staat von Georg Jellinek19 über ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk sowie eine Staatsgewalt verfügte.

Dem BVerfG oblag in seinem Urteil von 1973 die schwierige Aufgabe den Inhalt des Grundgesetzes auslegen zu müssen, obwohl die Tatsachen der Verfassung entgegenstanden. Um der faktischen Beendigung des Deutschen Reiches zu entgehen, erkannte die Bundesrepublik Deutschland die DDR als Staat schlicht nicht an und erklärte in der „Hallstein-Doktrin" jeglichen diplomatischen Kontakt eines anderen Staates zu der DDR als „unfreundlichen Akt" gegenüber der Bundesrepublik.

Im Gegensatz zu der Auffassung bundesdeutscher Juristen besagt die Staatsrechtsauffassung der DDR, dass mit dem Zusammenbruch der militärischen und politischen Organisationsformen der tatsächliche und rechtliche Untergang des Deutschen Reiches einherginge.20 Im Bereich der Jurisdiktion sah sich die DDR als Nachfolgestaat an, ansonsten ist mit der Gründung der DDR ein „neues Deutschland" auf deutschem Boden entstanden.21

Im Zuge der Novellierung der Verfassung der DDR im Jahr 1968 wurde expliziert nicht der Personenkreis nur um die Bürger oder Staatsangehörige der DDR geschlossen, sondern die Angehörigen der „deutsche Nation" wurden umfasst. Nach Auffassung der Autoren umfasste sie mehr als jene Deutsche, die nur in der DDR lebten. Allerdings hatte die DDR mit der Volksrepublik Polen am 06.06.1950 mit dem „Görlitzer Abkommen"22 einen völkerrechtlichen Vertrag über die Oder-NeißeGrenze als unumstößliche Ostgrenze der DDR geschlossen. Somit war für die politische Führung der DDR klar, welcher Personenkreis nicht mehr zu der „deutschen Nation" gehörte. Damit wurden die ehemaligen Ostgebiete samt Bevölkerung der Volksrepublik Polen vertraglich zugesprochen.

2.4. Das endgültige Ende vom Mythos des Deutschen Reiches

Nach etwa 40 Jahren politischer und räumlicher Trennung beschloss die erstmalig frei gewählte Volkskammer der DDR am 23.08.1990 der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 23 GG (a.F.) mit Wirkung zum 03.10.1990 beizutreten.23 Die DDR bekundete damit die unmissverständliche Absicht ein Teil der Bundesrepublik Deutschland zu werden.

Parallel dazu fanden von Juni bis September 1990 Verhandlungen zwischen den Regierungen der vier Siegermächte des zweiten Weltkrieges sowie beider deutschen Staaten statt. Beide deutschen Staaten waren in Bezug auf eine Vereinigung lediglich teilsouverän, es bedurfte der Zustimmung der vier alliierten Siegermächte. Der Grund dafür lag zum einen in deren Vorbehaltsrechten, die ihren Ursprung in der "Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" gemäß der Erklärung der Siegermächte vom 05.06.1945 hatten und die wegen eines fehlenden Friedensvertrages nie gänzlich aufgehoben wurden. In den Pariser Verträgen zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten vom 23.10.1954 war folglich ausdrücklich auf die "Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung" hingewiesen worden.

Die Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten und den Siegermächten mündeten 1990 in dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages.24

Demnach umfasste das vereinigte Deutschland die Hoheitsgebiete der Bundesrepublik Deutschland sowie der DDR. Deutschland verpflichtete sich mit der Republik Polen eine vertragliche Regelung über eine verbindliche Staatsgrenze schließen, im Kern wurden dazu am 14.11.1990 die Ausführungen zu dem Görlitzer Abkommen von 1950 erneut ratifiziert.25 Ferner durfte die Verfassung Deutschlands den Regelungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages nicht widersprechen, das betraf insb. die Präambel sowie Art. 23 S. 2 und 146 GG (a.F.).

Der praktische Vollzug des Zwei-plus-Vier-Vertrages wurden mit dem Einigungsvertrag (EV)26 zwischen beiden deutschen Staaten ausgehandelt und festgehalten. Der Vertrag wurde durch die Volkskammer der DDR und den Bundestag am 20.09.1990 im Form des Einigungsvertragsgesetzes angenommen, der Bundesrat stimmte am 21.09.1990 zu.27

Das Grundgesetz gilt seitdem abschließend „für das gesamte deutsche Volk", gem. Art. 1. EV wurden nach Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 GG (a.F.) die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland; die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin. Die Entstehung und Grenzen dieser neuen Bundesländer wurden durch das Ländereinführungsgesetz geregelt. Weitere Beitritte sind seither ausgeschlossen.

Die Fiktion des fortbestehenden Deutschen Reiches in den Grenzen von 31.12.1937 hatte somit ein Ende gefunden. Die heutige Bundesrepublik Deutschland entspricht dem Deutschen Reich, welches 1945 nur institutionell untergegangen ist.28

3. Wer sind die „Reichsbürger"?

In diesem Kapitel wird näher auf die ideologischen Vorstellungen der „Reichsbürger" und den betreffenden Personenkreis an sich eingegangen. Anschließend werden demografische Faktoren und ihr Standpunkt in der öffentlichen Wahrnehmung vorgestellt.

3.1. Die „Reichs"-Ideologie

An dieser Stelle wird nun prägnant erläutert, wer oder was die „Reichsbürger" im eigentlichen Sinne sind und wie sich ihre Weltanschauung darstellt.

„Reichsbürger" sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und Begründungen, u.a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich oder verschwörungstheoretische Argumentationsmuster, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen sowie den Repräsentanten die Legitimation absprechen. Deshalb besteht die Besorgnis, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.29

Eine Ideologie fundiert sich auf Ideen, Erkenntnisse, Kategorien und Wertvorstellungen, die zur Begründung oder Rechtfertigung des eigenen Handelns dienen.30 An dieser Stelle lässt sich bereits per o.g. Definition feststellen, dass sich das „Reichs- bürger"-Milieu über keine geschlossene, sondern eher über eine fragmentarische Ideologie stützt. Allen Strömungen der Szene haben jedoch eines gemeinsam:

Ihr verbindendes Element ist die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren bestehender Rechtsordnung. Diese Ablehnung ist das Ergebnis verschiedener ideologischer Positionen, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Dennoch sind sie insgesamt dazu geeignet, Personen ein verschwörungstheoretisches Weltbild zu vermitteln, dessen Ergebnis die Ablehnung des Staates sein kann.31

Einige wenige programmatische Dokumente sind die

- 21 Punkte zur tatsächlichen Situation in Deutschland,32
- die "BRD"-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland33 und
- das Deutschland Protokoll34

3.1.1. Orientierung an extremistischen Ideologien

Die Ansichten der „Reichsbürger", welche in diversen Videoclips, Kommentaren oder Schreiben veröffentlichen wurden, sind alles andere als harmlos oder skurril. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bestimmte politische Positionen tief im Rechtsextremismus verwurzelt sind. Das der Rechtsextremismus als eine Art Wirtsideologie herangezogen wird, wird von den Reichsbürgern vehement in Abrede gestellt. Aus der Perspektive einer streitbaren und robusten Demokratie ist es jedoch deutlich entscheidender, was jemand tatsächlich ist als für was er sich selbst hält. Zur Identifikation werden typische Merkmale extremistischer Ideologien herangezogen:

- Dogmatische Absolutheitsanspruch,
- Identitäre Gesellschaftskonzeption,
- Dualistischer Rigorismus,
- Holistische Steuerungsabsichten,
- Fundamentale Verwerfung,
- Gewaltbereitschaft und —tätigkeit.35

3.1.1.1. Dogmatischer Absolutheitsanspruch

Dieser Anspruch zeigt sich bei Extremisten in der Feststellung, ihre Ansichten und Behauptungen entsprechen der unangefochtenen Wahrheit, sind als allgemeingültig und zweifelsfrei anzusehen. Die daraus folgende Kritikimmunität sowie der Anspruch auf die alleinige Wahrheit spiegeln sich ebenfalls bei den „Reichsbürgern" wieder, diese halten die Bundesrepublik Deutschland für nichtexistierend und sind dahingehend nicht belehrbar, wie sie in Schreiben an Behörden deutlich zeigen. Jegliche sachgerechte Diskussion sowie das Vorbringen unumstößlicher Gegenbeweise ist nicht erwünscht und wird als Verleumdungskampagne abgetan. Aus psychologischer Sicht kann hier von Wahnvorstellungen gesprochen werden bzw. überwertigen oder unkorrigierbaren Ideen.36 Ein bedeutender Teil der Ideologie der „Reichsbürger" beruht auf dem Fundament der Ethnie als konstituierendem Faktor für das künftige soziale Miteinander in einem Deutschen Reich, das an die Stelle der Bundesrepublik und damit auch an die Stelle der freiheitlich demokratischen Grundordnung treten soll.37 Die Reduzierung auf die Abstammung als entscheidendes Element ist zweifelsohne rassistisch und verdeutlicht die ideelle Nähe zum Rechtsextremismus.

Eine identitäre Gesellschaftskonzeption überhöht die Bedeutung der Gruppe, der Gesellschaft oder des Staates gegenüber dem Stellenwert des Individuums und fordert dessen konformistische Unterordnung. Der Einzelne wird nicht als eigenständiges Subjekt angesehen, sondern sein Wert und seine Würde werden nur durch die Zugehörigkeit zu einer übergeordneten Fraktion definiert. Übereinstimmende Auffassungen plädieren für die politische Einheit zwischen Regierenden und Regierten, dieses richtet sich gegen den Pluralismus einer offenen Gesellschaft.38 Ein konkretes Beispiel für die Einheit zwischen vermeidlich Regierenden mit seinem „Staatsvolk" im Milieu hatte der Reichsbürger Peter Fitzek in seinem „Königreich Deutschland" aufgetan. Die Vorstellung der „direkt aufsteigenden Demokratie" im Rahmen einer konstitutionellen Wahlmonarchie war, dass sich ein erhaltendes aktives und passives Wahlrecht verdient werden musste und daher als nicht selbstverständlich erachtet werden konnte.39 Es spiegelt sich daraus eine Fixierung auf Einheit sowie Geschlossenheit aus, abweichende Auffassungen werden mit Ausschluss von Privilegien geahndet. Ein solches Staatsverständnis wäre als diktatorisch und autoritär einzustufen.

3.1.1.3. Dualistischer Rigorismus

Die typische Eigenschaft des dualistischen Rigorismus ist der Hang zur starrsinnigen Polarisierung. Extremisten werten einerseits ihre eigenen Standpunkte als ausschließlich richtig, anderslautende Auffassungen diffamieren sie als unkorrekt und daher verwerflich. Solche Einstellungen führen häufig zu zweigeteilten Deutungsrastern und ggf. zu dämonischen Feindbildern. Besonders bei Anhängern des „Reichsbürger"-Milieus lässt sich diese Einstellung feststellen.40 Mit Rückgriffen auf diverse Verschwörungstheorien, welche häufig auf fremdenfeindlichen oder antisemitischen Annahmen beruhen, werden mannigfaltige Feindbilder konstruiert. Häufig werden demokratisch gewählte Regierungen oder Vertreter des Staates als Ziel ausgewählt. Die Verantwortlichen in der Szene scheuen dabei auch nicht zurück, den Feind in den eigenen Reihen zu suchen. So versuchte bspw. Peter Fitzek mit folgender Äußerung einen Kritiker mundtot zu machen:

„Die Rolle des Judas spielst Du wirklich gut [...]. Eine gewisse Volksgruppe, die vorherrschend Deiner Nasenform hat, lebt seit Langem in ähnlichen Lügen und wartet immer noch auf Ihren Erlöser. Erlöst werden Sie dann, wenn sie diesem dann in der entsprechenden Zeit Ihre Mittel und Kraft zur Transformation der Welt zur Verfügung stellen und ihre Rolle als Sklaven des Dunklen freiwillig beenden. "41

Auch zeigt sich Peter Fitzek im Umgang mit diskussionsfreudigen Andersdenken in den eigenen Reihen als unnachgiebig:

„(...) wie kann Ich denn daherkommen und sagen, ich mache jetzt eine Demokratie, wo alle gleichberechtigt was zu sagen hätten. Das ist doch völlig wieder der Natur!"

Kritiker:

„Nein, aber das kann doch nicht von oben durch Diktat bestimmt werden, sondern es muss von unten (weiteres unverständlich, da Peter Fitzek den Redner unterbricht)."

Peter Fitzek:

„Das wird durch eine Verfassung bestimmt und nicht durch ein Diktat!"42

Kurzerhand lässt Peter Fitzek den Kritiker festnehmen um ihn vor sein eigenes kurzfristig einberufenes Gericht zu stellen: der Vorwurf lautet Hochverrat.

3.1.1.4. Holistische Steuerungsabsichten

Hierunter wird der Anspruch nach ganzheitlichen und allumfassenden Aussagen über die Beschaffenheit und Entwicklung von Gesellschaften verstanden. Daraus wird häufig die Ambition auf eine totale Steuerung der Gesellschaft abgeleitet.43 Als exemplarisch für die „Reichsbürger" kann damit die Überwindung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin zu einem anderen Staatskonstrukt verstanden werden, einem eindeutig verfassungsfeindlichen Ansatz.44

In einem öffentlich in Cottbus verteilten Flugblatt des „Vereines zur Förderung des Rechtssachverstandes in der Bevölkerung - Brandenburg e.V." heißt es passend dazu:

„Die nach dem Krieg von den Siegermächten eingesetzte Verwaltungsorganisation des besetzten Gebietes (sprich: BRD GmbH; Handelsregistereintragung HRB 51411; haftbar mit 25.000 Euro) hat im Namen für Deutschland (also uns Bürgern) 2 Billionen Euro Schulden aufgenommen. [...] Das Kasperletheater demokratische (Volksbestimmte) Wahl dürfte jeder als Betrug und alles andere als Demokratie erkannt haben [...] Wer in diesem Land unzufrieden ist, sollte [...] andere Menschen über diese Zusammenhänge und Ungerechtigkeit aufklären und dann als Gruppe direkten Einfluß auf die unterste Verwaltungsebene Bürgermeister ausüben. [...] Die Bürgermeister muß man [...] mit Masse damit konfrontieren. "45

Solche Aussagen sollen meinungsbildend die Gesellschaft ganzheitlich prägen, welches unausweichlich auch drastische Maßnahmen seitens des Verfassers nach sich ziehen kann oder dazu animieren soll.

3.1.1.5. Fundamentale Verwerfung

Die Ablehnung der Werte eines parlamentarischen Verfassungsstaates mit seiner freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört zu der Einstellung der fundamentalen Verwerfung. Es stellt das Kernmerkmal des politischen Extremismus dar, in der extremistischen Gedankenwelt ist die bestehende politische Ordnung etwas grundlegend Schlechtes. Dieses abgelehnte System bedarf einer vollständigen Umwälzung hin zu einem glorifizierten Gesellschaftsmodell, auch wenn der überwiegende Anteil der Gesellschaft dieses neue System gewissermaßen ablehnt.46

Bei den „Reichsbürgern" nimmt die fundamentale Verwerfung eine elementare Rolle ein. Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat ist ihrem Verständnis nach nicht legitimiert und weist ausschließlich unterdrückende sowie daher verachtenswerte Merkmale auf. Die Bundesrepublik scheint aus der Sicht der Reichsbürger eine Art politische Büchse der Pandora zu sein, die es zu überwinden oder beseitigen gilt. Durch die Verleumdung als „Scheinstaat" oder „BRD GmbH" wird der Bundesrepublik jegliche Staatlichkeit abgesprochen. Die Teilnahme im Rahmen des bestehenden Systems als politische Kraft würde daher nur als Akzeptanz dessen gewertet und ist keine Option. Die „Reichsbürger" sehen sich als politische Gefangene in einem fremden Feindstaat und verfolgen daher eine Blockade- oder Behinderungsstrategie hinsichtlich jeglichen staatlichen Handelns. Die „Reichsbürger" wollen die Bundesrepublik mit seiner verfassungsgemäßen Ordnung abwickeln und an deren Stelle ein wie auch immer geartetes Reichsfantasiegebilde mit sich selbst in verantwortlicher Stelle setzen.

3.1.1.6. Gewaltbereitschaft und —tätigkeit

Der extremistische Charakter einer Bewegung leitet sich nicht nur durch programmatische Inhalte ab, sondern ist außerdem aus dessen Handlungsstil ableitbar. Dazu gehört auch die Drohung oder Anwendung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel als Mittel zur Zielerreichung.47 Die verbale Bedrohung der Nötigung gehört schon seit langem zu dem Repertoire der „Reichsbürger", einerseits zur Einschüchterung von Behördenmitarbeitern oder zur Behinderung staatlichen Handelns. In der näheren Vergangenheit ist es jedoch nicht nur bei verbalen Auseinandersetzung geblieben, sondern bereits zur tätlichen Angriffen unter zu Hilfenahme von Waffen gekommen.

Der Aktivist der Reichsbürgerbewegung Adrian Ursache hatte 2016 bei der Zwangsräumung seines Wohnhauses samt Grundstück zunächst die persönlichen Daten des zuständigen Gerichtsvollziehers im Internet preisgegeben und in einem veröffentlichten Video drohte er weiter „jeden abzuschlachten", der es wagen sollte, seinen Staat zum Zwecke der Zwangsräumung zu betreten.48

Vor diesem Eindruck wurde die Zwangsräumung mit Amtshilfe der Landespolizei durchgeführt. Es kam zu einem Schusswechsel mit den Beamten des Spezialeinsatzkommandos. Adrian Ursache schoss mit einem Revolver einem Polizisten ins Gesicht. Das Geschoss prallte an dessen Helmvisier ab und verletzte den Polizisten am Hals. Ursache wurde niedergeschossen und schwer verletzt ins Universitätsklinikum Leipzig geflogen.49

Bei diesem Geschehen war Wolfgang Plan anwesend, ebenfalls ein bekennender Anhänger der Reichsbürgerideologie. Ihm wurde 2016 die Waffenbesitzkarte entzogen, in dessen Folge sollten sämtliche Waffen in seinem Haus in Georgensgmünd beschlagnahmt werden. Die örtlich zuständige Polizeibehörde sah ein entsprechendes Gefährdungspotential und so wurde auch hier das Spezialeinsatzkommando eingesetzt. Am 19. Oktober 2016 um 6 Uhr morgens drangen die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) gewaltsam in das Haus von Wolfang Plan ein, nachdem ihnen nicht geöffnet wurde. Ihre Präsenz hatten die Beamten durch Blaulicht samt Martinshorn angekündigt. Der „Reichsbürger" befand sich in einem abgeschlossenen Raum im oberen Stockwerk und hatte seine Waffen griffbereit. Er trug, ebenso wie die eingesetzten Beamten, eine schusssichere Weste. Durch eine geschlossene Tür eröffnete er sofort mit einer Kurzwaffe das Feuer auf die Beamten. In der Folge kam es zu einem Schusswechsel, bei dem vier Polizisten verletzt wurden. Ein 32-jähriger Beamter wurde so schwer verletzt, dass er in den frühen Morgenstunden des Folgetages an seinen Schussverletzungen starb. Ein Beamter wurde am Oberarm getroffen und zwei weitere Beamte wurden durch Glassplitter verletzt. Das SEK konnte den Mann nach dem Schusswechsel festnehmen.50

Zu diesem Zeitpunkt war bereits fraglich, ob Wolfang Plan über den Einsatz des SEK informiert worden war. Zu diesem Zweck wurde Nachforschungen eingeleitet. Kurz nachdem die Ermittlungen bekannt geworden waren, erschoss sich ein damals bei dem Einsatz in Georgensgmünd beteiligter Beamter des SEK.51

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Wolfgang Plan am 23. Oktober 2017 wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. In der Anhörung gab er mit der Äußerung, dass für ihn nur ein Amtsträger und kein Mensch gestorben sei, seine menschenverachtende Gesinnung preis. Die Revision vor dem BGH wurde 2019 abgelehnt.52

Aus Äußerungen von „Reichsbürgern" in den sozialen Median kann entnommen werden, dass die Ermordung von Polizeibeamten als Folge destruktiverer Maßnahmen in Kauf genommen wird. Bspw. wurde sich im Vorfeld der Aktion „Sturm auf den Reichstag" am 08.05.2015 bei Facebook entsprechend geäußert:

„Wer sich uns in den Weg stellt, muss damit rechnen vernichtet zu werden. Sollten uns Polizisten ohne Gegenwehr passieren lassen, gibt es auch keinen Grund, Widerstand zu leisten."53

3.2. Soziostrukturelle Feststellungen

3.2.1. Personenpotential

Zum Stichtag 31.12.2019 werden der „Reichsbürger"-Bewegung etwa 19.000 Anhänger zugerechnet, davon werden 950 als rechtsextremistisch eingestuft.54

Seit einer ersten Schätzung 2015/2016 umfasste die Szene um die „Reichsbürger" lediglich 10.000 Mitglieder.55 Die Anzahl hat sich somit erschreckend erhöht, dies ist jedoch nicht primär mit einem massiven Zulauf zu erklären, sondern mit einer Aufhellung des Milieus durch die Sicherheitsbehörden.

Ein weiterer Anstieg ist in den kommenden Jahren wenig wahrscheinlich. Ein Grund hierfür sind nicht zuletzt umfangreiche und konsequente Maßnahmen der Behörden. Ein deutlicher Rückgang des bestehenden Personenpotenzials ist jedoch ebenfalls nicht zu erwarten, da sich die ideologischen Überzeugungen bei „Reichsbürgern" beständig verfestigt haben. Daher ist eine stagnierende Mitgliederanzahl anzunehmen.

Die „Reichsbürger" sind häufig als Einzelpersonen oder personenmäßig übersichtliche Gruppe anzutreffen.56

Geschlechterverhältnis

Bei dem „Reichsbürger"-Milieu handelt es sich um ein stark männlich dominiertes Phänomen; die Szene ist zu circa drei Vierteln männlichen Geschlechts.57 Obgleich der Frauenanteil gering erscheinen mag, ist er, verglichen mit der rechtsextremistischen Szene, erkennbar höher. In der rechtsextremen Szene liegt der weibliche Anteil bei 20 %. Zudem sind Reichbürgerinnen in herausragenden Funktionen in einigen Gruppierungen tätig und dominieren diese teilweise.

Die Zahlen des Bundesamtes für Verfassungsschutz können jedoch nur Auskunft über das quantitative Geschlechterverhältnis geben, hinsichtlich einer qualitativen Differenzierung gibt es derweil nur die Erkenntnis, dass mit zunehmender Organisationsdichte der weibliche Anteil der Reichsbürger proportional abnimmt.

Warum das Milieu so deutlich männlich dominiert, kann nicht abschließend beantwortet werden. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass die Szene eine besondere Anziehungskraft für Männer bietet, „die auch über die Selbstaufwertung zum implizit männlichen Staat („der Staat", „das Vaterland") und zum explizit männlichen Kämpfer („der Kämpfer", „der Widerständler") für diesen Staat funktioniert".58

3.2.3. Altersstruktur

Die überwiegende Anteil der „Reichsbürger"-Szene ist zwischen 40 und 60 Jahren alt, lediglich 22 % sind jünger als 40 Jahre und 25 % sind älter als 60 Jahre.59

Ein möglicher Erklärungsansatz könnte im deutlich höheren Einstiegsalter liegen, die Personen kommen mit der Szene durchschnittlich erst zwischen 40 und 50 Jahren in Kontakt. Die ist vermutlich auch mit den spezifischen Rahmenbedingungen zu erklären unter denen sich „Reichsbürger" dem Milieu zuwenden.

Demnach ist der stereotypische „Reichsbürger" eher männlichen Geschlechtes und zwischen 40 bis 60 Jahren alt, darüber hinaus gibt es noch weitere Merkmale. Unter anderem gehören dazu, dass der „Reichsbürger" alleinstehend und sozial distanziert oder sogar isoliert seien. Häufig ist die einzige Bezugsgruppe ausschließlich die Szene der „Reichsbürger". In zahlreichen Fällen lassen sich in den persönlichen Biografien der Anhänger einschneidende Ereignisse, wie bspw. Scheidungen, Arbeitsplatzverlust oder finanzielle Probleme, feststellen, die in einigen Fällen auch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung führten.60

3.3. Öffentliche Präsenz, insbesondere in den sozialen Medien

Im Januar 2020 lag die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer von sozialen Netzwerken bei rund 3,8 Milliarden Anwendern. Im Ranking der größten sozialen Netzwerke und Messenger lag dabei Facebook unangefochten an erster Stelle.61 Die vorhandenen Informationen und Berichte werden konsumiert, unabhängig von dessen Richtigkeit oder Quellensicherheit.

Diesen Umstand nutzen auch die „Reichsbürger" um ihre Verschwörungstheorien mit wenig Aufwand einem großen Publikum zu offenbaren. Aufgrund der vielschichtigen Vernetzungsmöglichkeiten ist ein Austausch mit Menschen, die ähnliche Ängste und Auffassungen haben, möglich. Eine Aneignung der „Reichsbürger"- Ideen finden vor allem dann statt, wenn Befinden angesprochen werden, die nach individueller Einschätzung ungenügend von der Politik oder Gesellschaft beachtet werden. Dies ist vermehrt in pluralistischen Gesellschaften anzutreffen, die einen wiederkehrenden Modernisierungsprozess durchlaufen. Dadurch entstehen auf Werte, Einstellungen und Überzeugungen ein permanenter Anpassungsdruck.62

Die „Reichsbürger" nutzen für die Verbreitung ihrer Theorien und politischen Phantasmen den schnellen Informationsaustausch von Sozialen Medien. Der sachliche Dialog wird dabei gemieden, wie bspw. Interviews mit kritischen Journalisten. Mediales Gehör verschaffen sich „Reichsbürger" ebenfalls über YouTube. Zu den bekanntesten Kanälen gehört „BewusstTV" oder „Quer Denken TV", diese verstehen sich als Gegenpol zu den klassischen Medien und vermitteln eine parallele Realität.63 Mit vermeintlichen „Dokumentationen" wird versucht die Glaubwürdigkeit der „Reichsbürger" zu erhöhen.

Anhänger der „Reichsbürger" betreiben außerdem Internetpräsenzen. Diese werden nicht nur für Agitationszwecke genutzt, sondern auch als Einnahmequell. Dort werden Artikel, wie „Reichspässe" oder „Reichsführerscheine" zum Kauf angebo- ten.64 Es werden verschiedene Informationsveranstaltungen und Schulungen gegen hohe Teilnahmegebühren angeboten.65 Die Betreiber erzielen mit der Veräußerung wertloser „Reichsbürger"-Dokumente hohe Gewinne und leichtgläubige Anhänger zahlen gerne für „Rechtsberatungen" oder „Ausbildungen" um ihre persönliche Situationen zu verbessern. Im besten Fall können die rechtlichen Konsequenzen lediglich hinausgezögert, jedoch nicht beseitigt werden - im Gegenteil!

Das „Königreich von Deutschland" von Peter Fitzek veröffentlichte auf seiner Internetseite Bilder von glücklichen und zufriedenen Menschen. Sie werden bei der gemeinsamen Gartenarbeit, Handwerken, Kochen oder Essen gezeigt. Es soll den Eindruck einer harmonischen Lebensgemeinschaft vermittelt werden. Das „Reichsbür- ger"-Milieu soll dadurch attraktiver wirken, sodass sich mögliche neue Mitglieder angesprochen fühlen.66

Die fortwährende Digitalisierung und soziale Medien leisten einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass sich die „Reichsbürger"-Ideologie verbreiten konnte. Dadurch könnte der Zulauf zu dem Milieu in den letzten Jahren erklärt werden. „Reichsbürger" schöpfen aus den Vorteilen des Internet, wie Anonymität, Informationsaustausch, Versandhandel oder Propaganda, und regen das Radikalisierungspotential weiter an. Sie können die Gesellschaft mit ihren Verschwörungstheorien erreichen um neue Mitglieder zu rekrutieren - auch gerne um sie finanziell auszubeuten.

4. Gruppen und Agitatoren der Szene

Bereits zu Lebzeiten musste der „Reichskanzler" Wolfang Ebel miterleben wie Abtrünnige seine Kommissarische Reichregierung (KRR) verließen und eigene „Regierungen" bildeten. Diese Abspaltungen übernahmen Titel, Argumentationen und Aktionsformen. Unabhängig davon formten sich auch andere „Reichsbürger"-Ver- bände. Inzwischen hat sich ein äußerst heterogenes Spektrum herausgebildet, das fest etablierte Organisationen, aber auch zeitweilige Projekte oder locker strukturierte Unterstützungsgruppen und eigene Medien umfasst.

Je nach Quelle fielen etwa 2667, 3368 oder 4069 bundesweit verstreute „Reichsbür- ger"-Projekte oder -Gruppen auf, darüber hinaus existieren unorganisierte Individuen der „Reichsbürger"-Ideologie.

Einzelne Akteure streiten ab, Reichsbürger zu sein oder zu der Bewegung zu gehören. So erklärte Rüdiger Hoffmann vom Verein „staatenlos.info", dass sie keine „Reichsbürger" seien, sondern lediglich Regimekritiker. Hoffmann, der vormals Kla- sen hieß, war u.a. in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) aktiv, will eine „geheime staatsrechtliche Weiterführung des Dritten Reichs durch dessen Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland" beweisen können.70

Die „Vereinigung Einiges Deutschland" stellt in dem „Reichsbürger"-Milieu eine Besonderheit dar, da diese in dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Partei auftritt. Das steht natürlich im extremen Widerspruch; einerseits wird die Bundesrepublik mit den üblichen Argumentationen abgelehnt71, andererseits jedoch wird Wahlkampf, mit dem Ziel in die parlamentarische Vertretung gerade eben dieses Staates aufgenommen zu werden, ausgeübt. Bei der letzten Bundestageswahl 2017 wollte die „Vereinigung Einiges Deutschland" zur Wahl antreten, jedoch aufgrund nicht beigebrachter Unterlagen hinsichtlich des Wahlprogrammes, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Vereinigung nicht kandidieren durfte.72

Anschließend wird nun eine Auswahl an Organisationen und Einzelpersonen der „Reichsbürger"-Szene dargestellt.

Die Sozialistische Reichspartei (SRP) sollte nicht unbedingt mit den „Reichsbürgern" in Verbindung gebracht werden, jedoch diente deren Gedankengut als möglicher Ausgangspunkt für der „Reichsbürger"-Ideologie.

Manfred Roeder hatte mit seinen Aussagen die Grundlage für die späteren „Reichs- bürger"-Argumente kundgetan.

Bei Wolfgang Ebel handelte es sich um den ursprünglichen „Reichsbürger". Von seiner Kommissarischen Reichsregierung spaltete sich Norbert Schittke mit seiner Exilregierung Deutsches Reich ab.

Der „König von Deutschland" Peter Fitzek kann als besonders schillernde Figur der „Reichsbürger"-Szene verstanden werden.

Adrian Ursache versetzte mit seinem Schusswaffengebrauch gegen Vollzugsbeamte bei einer Zwangsräumung die „Reichsbürger"-Szene in den Fokus medialer Nachrichtenerstattung.73

Das Deutsches Polizei Hilfswerk (DPHW) war der Versuch einer exekutiven Unterstützungstruppe für die „Reichsbürger".74

4.1. Vorläufer - Sozialistische Reichspartei (SRP)

Die ideologischen Wurzeln des Phänomens vom Fortbestand des Deutschen Reiches und der Illegalität der noch jungen Bundesrepublik Deutschland reichen zurück bis in die direkte Nachkriegszeit. Diese waren zentrale Positionen der 1949 gegründeten SRP.

Die politische Programmatik ging von dem Grundsatz aus, dass das Deutsche Reich nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht weiter bestehe.75

Die Reichsregierung um Karl Dönitz wurde von den alliierten Siegermächten an der Ausübung der Regierungsgewalt gehindert. Aus dieser Fiktion wurde ein Widerstandsrecht gegen die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet. Das Deutsche Reich sollte auf der Basis einer völkischen Gemeinschaft wiedererrichtet werden, die parlamentarische Demokratie sollte dabei durch eine Art autoritäre „Führungsdemokratie" ersetzt werden. Das Deutsche Reich in seinem Grenzen vor dem Zweiten Weltkrieg sollten wiederrichtet werden. Die Staatsangehörigen sollten nur Angehörige der „deutschen Volksgemeinschaft" umfassen.76

Das politische Programm der SRP basierte inhaltlich auf die Weltanschauung des totalitären Nationalsozialismus der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Aus ihrer Gegnerschaft zur parlamentarischen Demokratie machte die SRP keinen Hehl. Ein Parteiredner stellte dazu fest:

„ Wir lehnen die westliche Parteidemokratie genauso ab wie die ostzonale Volksdemokratie, erstreben aber die wahre Demokratie der verantwortlichen und gemeinschaftserhaltenden Persönlichkeiten. "71

Auf einer anderen Veranstaltung der SRP hieß es:

„Die Parteiendemokratie ist die Staatsform, die wir nach dem ersten Weltkrieg schon einmal am eigenen Leibe erfahren durften. Ihre Unfähigkeit, dem deutschen Volk eine gerechte Lebensordnung zu schaffen, hat sie klar bewiesen. Sie bedeutet für uns die Zerreißung des deutschen Volkes in einander bekämpfende Gruppen und die Lähmung der nationalen Energie. Sie ist als Kampf aller gegen alle das System der deutschen Selbstzerfleischung.'m

In dem offiziellen Parteiprogramm machte die SRP Stimmung gegen die demokratischen Parteien der Bundesrepublik:

„Die Restaurationsparteien haben bereits in der Weimarer Republik ihre Unfähigkeit ausreichend unter Beweis gestellt. Die gleichen überalterten Vertreter, die früher versagt haben, liefern auch heute wieder eindrucksvolle Beweise ihrer politischen Einsichts- und Talentlosigkeit. Wir wenden uns nicht an die Masse der Mitläufer, Postenjäger und Opportunisten, sondern den anständigen, zur aktiven Mitarbeit entschlossenen Teil unseres Volkes. Wir wollen keine Auferstehung des Weimarer Schaukel- und Splitterparlamentarismus. Der politischen Linken und dem schwarzroten Kollisionen muß eine große, starke Rechtspartei entgegengestellt werden."79

Die SRP wurde am 23. 10.1952 schließlich wegen ihrer offenen Bezugnahme zu der NSDAP verboten.80

Entsprechende Ersatzorganisationen scheiterten ebenfalls, da sie frühzeitig erkannt und ebenfalls verboten wurden.

[...]


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

2 Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=VrShS5eKCGI; 03.10.2020.

3 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/marionetten-von-xavier-naidoo-soll-reichsbuerger- hymne-sein-14998067.html; 10.10.2020.

4 Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/verbot-reichbuergervereini- gung.html; 03.10.2020.

5 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI); Verfassungsschutzbericht 2019; (2020); S. 103.

6 Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-demonstration-reichstag-100.html; 03.10.2020.

7 Vgl. https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neuer-erlass-des-innenminis- teriums-polizei-und-verwaltungsbehorden-konnen-das-schwenken-von-reichs-und-reichskriegsflaggen-in-der- offentlichkeit-unterbinden-193198.html; 03.10.2020.

8 Vgl. BMI; Verfassungsschutzbericht Bund 2019; (2020); S. 109.

9 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 13, 14.

10 Vgl. Moritz, T., Neubauer, R. in Kritischer Justiz (Hrsg.); (1989); S. 475 ff.

11 „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik"

12 „Londoner Protokolle von 1944"; in denen wurden die Gebietserweiterungen des deutschen Reiches ab dem 31.12.1937 von den alliierten Siegermächten als illegitim und völkerrechtswidrig eingestuft.

13 „Potsdamer Abkommen" vom 02.08.1945

14 Vgl. Bundesgesetzgebungsblatt (BGBl.); (23.05.1949); 1.

15 Vgl. https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/1949.html; 27.10.2020.

16 Vgl. Gesetzgebungsblatt (GBl.) DDR; (01.10.1949); 1.

17 Vgl. GBl. DDR; (06.04.1968); 201.

18 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.07.1973 - 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, S.15 ff.

19 Vgl. Jellinek, G.; (1900), S. 381 ff.

20 Vgl. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR, Staatsrecht der DDR - Lehrbuch, 1977, S. 49 ff.

21 Vgl. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR, Staatsrecht der DDR - Lehrbuch, 1977, S. 63 ff.

22 „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom 6. Juli 1950

23 Vgl. GBl. DDR (1990), 1324.

24 „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“

25 „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze“

26 „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“

27 Vgl. BGBl., (28.09.1990); 45.

28 OLG Jena, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

29 Vgl. Steinbeis, M. in Schöneberger, S.& C. (Hrsg.), (2020), S.12

30 Vgl. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161222/ideologie; 27.09.2020.

31 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI); (2020); Verfassungsschutzbericht 2019; S. 102.

32 Vgl. https://sonnenstaatland.wordpress.com/2013/04/05/21-punkte-zur-tatsachlichen-situation-in-deutsch- land-analyse-aufklarung; 30.06.2020.

33 Vgl. Maurer, K.; (2016), die "BRD"-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland.

34 Vgl. Fröhner; H. (2017); Das Deutschland Protokoll.

35 Vgl. Pfahl-Traughber, A.; (2012), S. 12 ff.

36 Vgl. Keil, J.-G. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 71 ff.

37 Vgl. http://reichsmeldestelle.org; 27.09.2020.

38 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 42 - 43.

39 Vgl. http://koenigreichtdeutschland.org/de/verfassung.html#deu_verfassung; 27.09.2020.

40 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 43.

41 Vgl. https://www.sonnenstaatland.com/2015/05/25/fitzek-demontiert-sich-selbst-emailverkehr-zwischen-pe- ter-fitzek-und-richard-gantz; 05.07.2020.

42 Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=7MxUBgJF5JU&t=9s; 05.07.2020.

43 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 43.

44 Vgl. Bötticher, A, Mares, M.; (2012); S. 73 ff.

45 Vgl. https://rsv-brandenburg.de/dokumente/ordner/dl.php?datei=51; 05.07.2020.

46 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 45.

47 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 45.

48 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 126 ff.

49 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 126 ff.

50 Vgl. Speit, A.; (2017), S. 126 ff. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 45, 46.

51 Vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-soko-ermittelt-nach-suizid-eines-sek-beamten-a- 1132041.html; 07.07.2020.

52 BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 209/18. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23. Oktober 2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16.

53 Vgl. https://www.facebook.com/kundgebungen/posts/805942409474242; 07.07.2020.

54 Vgl. BMI; Verfassungsschutzbericht 2019; (2020); S.107.

55 Vgl. BMI; Verfassungsschutzbericht 2016; (2017); S. 97.

56 Vgl. Legath, L. in Schönberger, S. & C. (Hrsg.); (2020); S. 29.

57 Vgl. BMI; Verfassungsschutzbericht 2019; (2020); S.103.

58 Vgl. Legath, L. in Schönberger, S. & C. (Hrsg.); (2020); S. 31.

59 Vgl. Legath, L. in Schönberger, S. & C. (Hrsg.); (2020); S. 31. BMI; Verfassungsschutzbericht 2019; (2020); S.103.

60 Vgl. Legath, L. in Schönberger, S. & C. (Hrsg.); (2020); S. 32. Keil, J.-G. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 100.

61 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/739881/umfrage/monatlich-aktive-social-media-nutzer weltweit/#:~:text=Im%20Januar%202020%20lag%20die,bei%20rund%202%2C08%20Milliarden; 05.10.2020.

62 Vgl. Hüllen, M., Homburg, H. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 23.

63 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 49 ff.

64 Vgl. https://www.reichsmeldestelle.org/index.php/gebuehren; 05.10.2020.

65 Vgl. Legath, L. in Wilking, D. (Hrsg.); (2017); S. 32.

66 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 63.

67 Vgl. BMI; Verfassungsschutzbericht 2019; (2020); S. 109.

68 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 13, 14.

69 Vgl. Rathje, J.; (2017); S. 12.

70 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 14.

71 Vgl. http://einiges-deutschland.com/wahlprogramm; 10.10.2020.

72 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.07.2017 - Az. 2 BvC 4/17.

73 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 126 ff.

74 Vgl. Speit, A.; (2017); S. 104.

75 Vgl. Deutsches Institut für Zeitgeschichte; (1966); S. 493 ff.

76 Vgl. Lausberg, M.; (2015); 3.

Excerpt out of 118 pages

Details

Title
"Reichsbürger" als Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
College
University of Applied Sciences Osnabrück
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
118
Catalog Number
V991154
ISBN (eBook)
9783346354570
ISBN (Book)
9783346354587
Language
German
Keywords
reichsbürger, herausforderung, verwaltung
Quote paper
Matthias Pilgrim (Author), 2020, "Reichsbürger" als Herausforderung für die öffentliche Verwaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/991154

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