Welche Maßnahmen und Leistungen es in Notsituationen von der ambulanten Pflege gibt, soll in der Ausarbeitung zum Referatsthema des Handlungsfeldes II fokussiert und erläutert werden.
Um Familien frühzeitig und durch geeignete Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu fördern, sieht der Gesetzgeber verschiedene präventiv orientierte sozialpädagogische Angebote vor. Für die Bereitstellung dieser Angebote und Leistungen der Familienbildung sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe/Jugendämter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung (§ 79 SGB VIII) zuständig. Angebote der Familienbildung werden von einer Vielfalt von Trägern und Akteuren innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe bereitgestellt.
Beispielsweise sind Kinder und Jugendliche, die in Familien mit suchtkranken Eltern aufwachsen, in vielfältiger Weise durch die elterliche Erkrankung betroffen und benötigen eine frühzeitige Intervention zur Vermeidung von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdungen. Aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wechselseitig miteinander verwoben, denn die Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit beider Elternteile stellt einen neuen zentralen Einflussfaktor für das Leben in Familien dar. Die veränderten sozialen Strukturen mit dem beinahe kompletten Wegfall der Großfamilien, einem Anstieg von Alleinerziehenden und die steigenden Erwartungshaltungen an Familien haben häufig zur Folge, dass bei Problemen, Krisen und Krankheiten der Hauptbetreuungsperson die Versorgung des Kindes nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier kann die ambulante familienergänzende Hilfe zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen zum Einsatz kommen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe
- 2.1 Definition KJHG und SGB VIII
- 2.2 Leistungsmerkmale und Erläuterungen der §§ 16 – 21: Förderung der Erziehung in der Familie
- 3. Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch die ambulante Familienpflege
- 3.1 Aufgaben und Leistungen der ambulanten Pflege
- 3.2 Abgrenzungen der Hilfe nach § 20 SGB VIII zu anderen Hilfen
- 4. Fazit / Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung untersucht die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 16-21 SGB VIII und beleuchtet insbesondere die familienunterstützenden Leistungen in Notsituationen. Der Fokus liegt auf der ambulanten Familienpflege und deren Rolle bei der Betreuung und Versorgung von Kindern in Krisensituationen.
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16-21 SGB VIII)
- Ambulante Familienpflege als Unterstützung in Notsituationen
- Leistungen und Aufgaben der ambulanten Familienpflege
- Abgrenzung zu anderen Hilfen im SGB VIII
- Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Familien
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ein und hebt die Bedeutung präventiver Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe hervor. Sie benennt den Kontext veränderter sozialer Strukturen (z.B. steigende Alleinerziehendenquote) und die damit verbundene Notwendigkeit von Unterstützung für Familien in Notsituationen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der ambulanten Familienpflege als eine Möglichkeit der Unterstützung in solchen Situationen.
2. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe: Dieses Kapitel definiert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Teil des SGB VIII und beschreibt dessen grundlegende Leistungsbereiche, darunter die Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16-21). Es werden die verschiedenen Leistungen der §§ 16-21 im Detail erläutert, insbesondere die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, welche beziehungsstärkende Maßnahmen wie Kurse, Beratungen und Familienbildung umfasst. Die Bedeutung von Prävention wird hervorgehoben.
3. Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch die ambulante Familienpflege: Dieses Kapitel beschreibt die ambulante Familienpflege als eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Familien in Notsituationen. Es wird auf die Aufgaben und Leistungen der ambulanten Pflege eingegangen und die Abgrenzung zu anderen Hilfen im SGB VIII vorgenommen. Der Fokus liegt auf der konkreten Hilfeleistung für Kinder, deren Versorgung in Krisensituationen nicht mehr gewährleistet ist. Die ausführliche Erläuterung der Leistungen und der Abgrenzung zeigt die spezifischen Einsatzmöglichkeiten der ambulanten Familienpflege auf.
Schlüsselwörter
Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, §§ 16-21, Familienförderung, ambulante Familienpflege, Prävention, Notsituationen, Kindeswohl, Erziehungsberatung, Familienbildung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument: "Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 16-21 SGB VIII und Ambulante Familienpflege"
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 16-21 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der ambulanten Familienpflege und deren Rolle in Notsituationen. Es werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen, Leistungen und Abgrenzungen zu anderen Hilfen erläutert.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16-21 SGB VIII, die ambulante Familienpflege als Unterstützung in Notsituationen, die Aufgaben und Leistungen der ambulanten Familienpflege, die Abgrenzung zu anderen Hilfen im SGB VIII und präventive Maßnahmen zur Stärkung von Familien.
Was ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)?
Das SGB VIII, auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt, regelt die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Ein wichtiger Bestandteil sind die §§ 16-21, die die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie beschreiben.
Was versteht man unter ambulanter Familienpflege?
Die ambulante Familienpflege ist eine unterstützende Maßnahme für Familien in Notsituationen. Sie bietet praktische Hilfe und Betreuung, um das Kindeswohl zu sichern und die Familie zu stabilisieren. Die Hilfe erfolgt im häuslichen Umfeld der Familie.
Welche Leistungen umfasst die Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16-21 SGB VIII?
Die §§ 16-21 SGB VIII umfassen verschiedene Leistungen zur Unterstützung von Familien, z.B. Erziehungsberatung, Kurse zur Familienbildung und andere Maßnahmen zur Stärkung der Familie und der elterlichen Erziehungsfähigkeit. Der Fokus liegt auf präventiven Maßnahmen.
Wie grenzt sich die ambulante Familienpflege von anderen Hilfen im SGB VIII ab?
Das Dokument beschreibt detailliert die Abgrenzung der ambulanten Familienpflege zu anderen Hilfen im SGB VIII. Diese Abgrenzung wird anhand der spezifischen Leistungen und Einsatzmöglichkeiten der ambulanten Familienpflege verdeutlicht.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt des Dokuments?
Schlüsselwörter sind: Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, §§ 16-21, Familienförderung, ambulante Familienpflege, Prävention, Notsituationen, Kindeswohl, Erziehungsberatung, Familienbildung.
Welche Kapitel umfasst das Dokument?
Das Dokument enthält eine Einleitung, ein Kapitel zum SGB VIII und den §§ 16-21, ein Kapitel zur ambulanten Familienpflege und ein Fazit/Ausblick. Jedes Kapitel wird im Dokument zusammengefasst.
Für wen ist dieses Dokument relevant?
Dieses Dokument ist relevant für alle, die sich mit der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Förderung der Erziehung in der Familie und der ambulanten Familienpflege, auseinandersetzen. Dies umfasst beispielsweise Fachkräfte in der Sozialarbeit, Studenten der Sozialwissenschaften und interessierte Bürger.
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- Silvia B.- Di Leo (Author), 2020, Allgemeine Förderung der Erziehung des Kindes nach § 16 - 21 SGB. Welche Leistungen gibt es bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990202