Das wichtigste über die Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin
Verhältnis zur Obrigkeit:
Bei Luther: Luther stand auf der Seite der Obrigkeit. Das zeigt sich darin, dass er, als es vermehrt zu Bauernaufständen kam die Protestschrift „Wider die sturmenden Bawren“ verfasste, in der er die Machtanmaßung und Gewalttätigkeit der Bauern verurteilte. Er wollte seine Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ nicht missbrauchen lassen, da diese von den Bauern als Aufruf zum Kampf für soziale Gerechtigkeit verstanden wurde. Er stellte sich auf die Seite der Fürsten, welche die Aufstände grausam niederschlugen.
Bei Zwingli: Er war entschlossen auf der Seite der Herrschenden. In Anlehnung an den Römerbrief der Bibel, (13, 1f) bestätigte er die Rechtmäßigkeit der Zinsen und betonte die Notwendigkeit des Gehorsams gegen die Obrigkeit und ihre Verordnungen.
Bei Calvin: Bei ihm war die Obrigkeit an die Konfession gebunden. Es war nicht möglich, dass die Obrigkeit nicht die konfessionelle Meinung des Volkes vertrat. War das der Fall, so hatte das Volk ein Widerstandsrecht. Das heisst, es durfte sich offiziell gegen die Obrigkeit auflehnen.
Der Abendmahlsstreit zwischen Zwingli und Luther:
Luther hielt an den Einsetzungsworten „Dies ist mein Leib“ und „Dies ist mein Blut“ fest (Realpräsenz). Das bedeutet, er glaubte an die leibliche Gegenwart Christi im Brot (wahrer Leib) und Wein (wahres Blut). Dem gegenüber betrachtete Zwingli das Abendmahl als eine Feier des Gedenkens und der Erinnerung an Christi Opfer, ohne das dabei Christus präsent ist. Später lud Landgraf Philipp von Hessen beide nach Marburg ein um den Streit zu beenden. Doch die beiden Reformatoren konnten sich nicht einigen, weil Luther an seinem Verständnis des Abendmahls festhielt und keinerlei Kompromißbereitschaft zeigte. Nach einem Gespräch mit Bullinger, Zwinglis Nachfolger, stimmte Calvin 1549 in der Abendmahlsfrage mit Zwingli überein.
Einfluss des Glaubens auf den Einzelnen:
Bei Calvin: Jeder Luxus und Vergnügungen waren verboten. Predigtbesuch und Teilnahme am Abendmahl waren Pflicht. Es herrschte absolute Sittenzucht. Das gesamte bürgerliche Leben wurde unter die kirchliche Disziplin gestellt. Widerspenstigen drohte die Verbannung.
Bei Luther: Der menschliche Willen ist in allen Fragen des Heils unfrei. Es obliegt allein der göttlichen Gnade den Menschen von Schuld zu befreien (sola gratia); allein durch den Glauben (sola fide) könne diese Gnade empfangen werden. Dieser Glaube aber verlangt die völlige Selbstaufgabe, das vertrauende Sich-Ausliefern an Gott auf Gnade und Ungnade.
Bei Zwingli: Jeder Christ war anhand der Heiligen Schrift urteilsfähig und die Gemeinde besaß die volle Kirchengewalt. Die strenge sittliche Ordnung verbot jede Lustbarkeit und jeden Luxus. Demgegenüber wurde die Arbeit im Leben der Menschen umso wichtiger. Es herrschte der Glauben im Volk, das die wirtschaftliche Arbeit sehr wichtig für das ewige Heil sei. Die Bewährung im wirtschaftlichen Bereich gab Recht vor Gott und Ansehen vor den Menschen. Es entstand ein Arbeitsethos, das ein bestimmender Faktor in der weiteren Entwicklung der Schweiz und Westeuropas war.
Ausstattung der Kirchen:
Bei Luther: Normale Kirchenausstattung mit Bildern, etc. Bei Calvin: Keine Besonderheiten.
Bei Zwingli: Zwingli ließ die äußeren kultischen Dinge wie Bilder, Altäre,
Kirchengewänder, etc. aus den Kirchen entfernen, weil sie seiner Meinung nach vom eigentlichen wiederentdeckten Kern des Glaubens ablenkten.
- Quote paper
- Heiko Ratter (Author), 2000, Die Entstehung der USA bis 1861, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99000
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.