Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, ob und in welcher konkreten Gestalt die missbräuchliche Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen den Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB erfüllen kann.
Für diesen Zweck erfolgt zunächst eine systematische Betrachtung dieser Norm in Kapitel B. einschließlich einer Abgrenzung zum Betrug nach § 263 StGB und einer kritischen Würdigung. Daraufhin werden das Corona-Förderungssystem im Allgemeinen und die Corona-Soforthilfen im Speziellen unter Einbeziehung einschlägiger Verordnungen, Verwaltungsvorschriften des Bundeslandes Baden-Württemberg und des dazu gehörigen Antragsformulars in Kapitel C. durchleuchtet.
Sodann wird in D. anhand von Beispielsfällen die rechtliche Würdigung der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen vorgenommen. Das Fazit, welches die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfasst, und ein Ausblick über noch Offenes in Kapitel E. runden die Arbeit ab. Das Antragsformular für Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg im Anhang trägt zur Veranschaulichung bei.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Ziel und Aufbau der Arbeit
B. Der Subventionsbetrug nach § 264 StGB
I. Entstehungsgeschichte
II. Das Rechtsgut des § 264 StGB
III. Begriff der Subvention
1. Subventionen nach dem nationalen Recht
a) Merkmal „Leistung aus öffentlichen Mitteln“
b) Merkmal „Betrieb oder Unternehmen“
c) Merkmal „Wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung“
d) Merkmal „Wenigstens zum Teil zur Wirtschaftsförderung“
2. Subventionen nach EG-Recht
IV. Subventionserhebliche Tatsachen
V. Tathandlungen
1. Machen unrichtiger oder unvollständiger Angaben
2. Verwendung entgegen Verwendungsbeschränkungen
3. Verschweigen subventionserheblicher Tatsachen
4. Gebrauch erlangter Bescheinigungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben
VI. Rechtsfolgen
VII. Tätige Reue
VIII. Abgrenzung zu § 263 StGB
IX. Kritik am § 264 StGB
C. Das Corona-Förderungssystem
I. Hintergrund und Entwicklung
II. Corona-Förderprogramme im Überblick
1. Soforthilfen
2. Überbrückungshilfen
3. Förderprogramme der Länder
4. Weitere Hilfsprogramme
5. Zusammenfassung
III. Die Corona-Soforthilfen im Detail
1. Höhe der Auszahlungen
2. Das Vergabeverfahren
3. Voraussetzungen für die Gewährung
4. Die Überprüfbarkeit der Erklärungen
a) Das Antragsformular
b) Die prüfenden Stellen
D. Die Strafbarkeit missbräuchlicher Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen
I. Allgemeine Übersicht der Betrugsfälle
II. Betrachtung eines beispielhaften Falls
1. Ausgangsfall
2. Abwandlungen
III. Spezialproblem: Straffreiheit durch tätige Reue nach leichtfertig gemachter Falschangabe
E. Fazit und Ausblick
I. Fazit
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Seminararbeit besteht darin, zu analysieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Corona-Soforthilfen den Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB erfüllt. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei auf die strafrechtliche Einordnung der verschiedenen Tathandlungen im Kontext der unbürokratischen Vergabe von Wirtschaftshilfen während der Pandemie.
- Rechtliche Grundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen des § 264 StGB
- Systematik der Corona-Förderprogramme und deren Einordnung als Subventionen
- Analyse typischer Fallkonstellationen bei missbräuchlicher Inanspruchnahme
- Strafrechtliche Relevanz von Täuschungshandlungen und Verstößen gegen Verwendungsbeschränkungen
- Möglichkeiten der Straffreiheit durch tätige Reue im Kontext leichtfertiger Falschangaben
Auszug aus dem Buch
I. Problemaufriss
„Über die [...] zeitlichen Zäsuren hinaus lassen sich [...] mehrere Haupttypen der Eiersubventionserschleichung unterscheiden, die im einzelnen [sic!] nach konkreter Erscheinungsform [...] aufgeteilt werden können [...]: Subventionen wurden zu Unrecht erlangt für ungekennzeichnete (ungestempelte) Eier (sog. Blankeier), für bereits subventionierte Eier (sog. Karuselleier) und für überhaupt nicht existierende, also fingierte Eier (sog. Lufteier).“
Diese Darstellung erfolgte aufgrund eines Forschungsauftrags des Justizministers im Jahre 1970, also noch vor der Schaffung des § 264 StGB. Zwischen den Jahren 1956 und 1963 hatte das EFG Bestand, nach dessen § 1 deutsche, gestempelte Eier mit bis zu drei Pfennigen subventioniert werden sollten. Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Eiersubventionen und die daraus hervorgehenden zahlreichen Strafverfahren wegen Eiersubventionsbetrugs sind nur ein Beispiel für die Relevanz der kritischen Auseinandersetzung mit Subventionsbetrügen seit der Nachkriegsgeschichte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Relevanz von Subventionsbetrug ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Strafbarkeit von missbräuchlich in Anspruch genommenen Corona-Hilfen zu untersuchen.
B. Der Subventionsbetrug nach § 264 StGB: Hier erfolgt eine systematische juristische Aufarbeitung der Norm, einschließlich des Subventionsbegriffs, der Tathandlungen und der Rechtsfolgen.
C. Das Corona-Förderungssystem: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die verschiedenen staatlichen Hilfsprogramme während der Pandemie und beleuchtet die Details der Corona-Soforthilfe.
D. Die Strafbarkeit missbräuchlicher Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen: Der Hauptteil analysiert konkrete Betrugsfälle und Anwendungsbeispiele unter Einbeziehung von Strafrechtsdogmatik und aktuellen Fallgestaltungen.
E. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und der Ausblick widmet sich offenen Fragen bezüglich zukünftiger Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Subventionsbetrug, § 264 StGB, Corona-Soforthilfen, Wirtschaftsförderung, Strafrecht, Subventionserhebliche Tatsachen, Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensgefährdung, Tätige Reue, Leichtfertigkeit, Zweckverfehlung, Betrugsdelikte, Subventionsgesetz, Corona-Krise, Bewilligungsstelle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von missbräuchlichen Anträgen auf staatliche Corona-Soforthilfen und prüft deren Einordnung als Subventionsbetrug nach § 264 StGB.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die dogmatischen Grundlagen des Subventionsbetrugs, die Struktur der Corona-Hilfsprogramme und die strafrechtliche Würdigung von Falschangaben im Antragsverfahren.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt danach, ob und in welcher Form das Erschleichen von Corona-Soforthilfen durch Falschangaben oder zweckwidrige Verwendung den Straftatbestand des § 264 StGB erfüllt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine systematische juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Kommentaren, Rechtsprechung und den spezifischen Antragsunterlagen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale, illustriert diese anhand eines nachempfundenen Falls (Gaststättenbetrieb) und bewertet die Strafbarkeit bei unterschiedlichen Abwandlungen des Sachverhalts.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Typische Begriffe sind unter anderem Subventionsbetrug, Corona-Soforthilfen, Tathandlung, Wirtschaftsförderung und das Rechtsgut der Norm.
Wie bewertet der Autor die unbürokratische Vergabe der Hilfen?
Der Autor merkt kritisch an, dass der Verzicht auf das Einreichen von Belegen während des Antragsverfahrens zwar die Schnelligkeit förderte, jedoch erhebliche Missbrauchspotenziale schuf.
Was gilt bezüglich der „tätigen Reue“ bei Corona-Hilfen?
Die Arbeit erläutert, dass eine Straffreiheit durch tätige Reue nur möglich ist, wenn der Antragsteller die tatsächliche Auszahlung der Subvention verhindert; nach erfolgter Auszahlung wirkt eine Rückzahlung nur noch auf das Strafmaß.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Subventionsbetrug in der Corona-Krise. Der § 264 StGB im Lichte missbräuchlicher Inanspruchnahmen der "Corona-Soforthilfen", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/989286