Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Definition „Blauer Engel“
1.2. Gründung des Umweltzeichens
2. Prinzip der Vergabe
2.1. Antragstellung
2.2. Vergabe
2.2.1. Produktanforderung
2.2.2. Prüfung Flußdiagramm
3. Bewertung ökologischer Produkte
3.1. Chancen
3.1.1. Industrie
3.1.2. Verbraucher
3.2. Probleme
3.2.1. Einstufung
3.2.2. Missbrauch
3.2.3. Kriterienverschärfung
3.2.4. Kosten
4. Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Definition „Blauer Engel“
Der „Blaue Engel“ ist ein Umweltzeichen, welches Produkte für besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnet. Das Zeichen besteht aus dem Umweltemblem der Vereinten Nationen und einer Inschrift, warum dieses Produkt, oder ein Teil des Produktes, umweltfreundlich ist.1
1.2. Gründung des Umweltzeichens
Die Einführung des Umweltzeichens erfolgte im Jahre 1977 auf Initiative des Bundesministers des Innern und der Umweltminister der Länder. Am 5. Juni 1978 fand die erste Sitzung der Jury Umweltzeichen statt und Ende 1978 wurden die ersten sechs Vergabegrundlagen von dieser verabschiedet.
Die ersten 48 Umweltzeichen wurden bis Mai 1979 vergeben und bis Ende Dezember 1997 stieg die Zahl der einzelnen Produkte auf ca. 4485 an.2
Die Zeicheninhaberschaft wurde 1986 vom Bundesinnenministerium an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgegeben.3
2. Prinzip der Vergabe
2.1. Antragstellung
Der Antragsteller muß seinen Antrag auf das Umweltzeichen bei RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. einreichen und bekommt bei erfolgreichem Abschluß des Antrags eine RAL-UZ-Nummer, wie auch die Berechtigung, sein Produkt mit dem „Blauen Engel“ zu versehen.4
2.2. Vergabe
2.2.1. Produktanforderung
Generell sind die Kriterien, die Produkte erfüllen müssen, um das Umweltzeichen zu erhalten, in den „Grundsätzen für die Vergabe von Umweltzeichen", festgelegt. Deshalb kann das Umweltzeichen nur an solche Produkte vergeben werden, die sich im Vergleich zu anderen, dem gleichen Gebrauchszweck bestimmten Produkten, durch ihre besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen.
Dabei muß zuerst das ganze Produkt betrachtet und auf die Umweltfreundlichkeit hin untersucht werden. Dies bedeutet, wenn ein Produkt im Gesamten gesehen umweltschädlich ist und nur ein kleiner Bestandteil umweltfreundlich, hat es nicht die Möglichkeit das beantragte Umweltzeichen zu erhalten. Ebenfalls sind die verschiedenen Phasen im Produktzyklus und die vom Produkt selbst ausgehenden Belastungen für die Umwelt in den einzelnen Phasen entscheidend.5
2.2.2. Prüfung
Hauptsächlich mit der Vergabe des Umweltzeichens ist der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. beauftragt, wobei ebenfalls das Umweltbundesministerium und eine unabhängige Kommission, die sogenannte Jury Umweltzeichen, welche sich aus Vertretern von Umwelt- und Verbraucherverbänden, Industrie, Handel, Gewerkschaften, Handwerk, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Kommunen und Bundesländern zusammensetzt, ein Mitentscheidungsrecht besitzen.6
Das Vergabeverfahren gliedert sich in einen oder zwei Schritte:
1. Erarbeitung der Vergabegrundlagen: (siehe Flußdiagramm Seite 5)7 Es muß eine Vergabegrundlage für eine bestimmte Produktgruppe, wie z. B. Bürobedarf und Möbel (besteht bereits), erarbeitet werden. Das heißt, dass Umweltbundesamt trägt Neuvorschläge von Jedermann zusammen und nimmt dazu Stellung.
Die Jury Umweltzeichen bearbeitet die eingebrachten Vorschläge in einem halbjährlichen Turnus und wählt bestimmte Produktgruppen aus, welche einer expliziten Prüfung unterliegen. Danach erfolgt durch das Umweltbundesamt eine fachliche Vorbereitung der Vergabegrundlagen. RAL organisiert danach eine Expertenanhörung um eine endgültige Entscheidungen der Jury Umweltzeichen herbeizuführen.
Wenn die Entscheidungen gefällt sind, gibt das Bundesministerium für Umwelt eine Pressemitteilung heraus, welche Produktgruppen das Umweltzeichen erhalten und welche nicht.8
2. Prüfung der Einzelanträge
Falls die Umwelt-Vergabegrundlagen bereits vorhanden sind, kann mit der Einzelfallprüfung der bei RAL eingereichten Anträge, begonnen werden. Diese Prüfung erfolgt durch RAL, wie auch durch das Bundesministerium für Umwelt und dem jeweiligen Bundesland des Produktionsortes des Zeichennehmers.9
Bundesland und Bundesministerium für Umwelt geben eine Stellungsnahme ab, woraufhin RAL Zeichennutzungsverträge, für einen festgelegten Zeitraum, meist bis zu drei Jahren, mit den Herstellern abschließt.10
Der „Blaue Engel“ ist eine Kompromisslösung auf die Anforderungen der Produkte bezogen, kann aber als richtiger Schritt in eine umweltfreundlichere Produktgestalltung gedeutet werden
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abkürzungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3. Bewertung ökologischer Produkte
3.1. Chancen
3.1.1. Industrie
Die Wettbewerbssituation auf dem Markt wird immer größer und die Unternehmen müssen mehr Geld in Bereiche von Marketing und Werbung investieren um Produkte verkaufen zu können. Der „Blaue Engel“ wird somit zu einem „billigen“ Werbemittel, da er nachweislich den Absatz eines Produktes auf dem Markt steigert.
Der Zeichennehmer wird den Anforderungen des Handels bzw. des Kunden nach umweltfreundlicheren Produkten und Produktionen gerecht. Folglich erzielt er einen Wettbewerbsvorteil, da der Konsument nun seinen Produkten, da sie mit dem Umweltengel versehen sind, vertrauen.
Dies sind auch die zwei am häufigsten genannten Gründe, welche Firmen angeben, die das Umweltzeichen nutzen.
Der eigentliche Aspekt, der Schutz der Umwelt, ist drittranig und steht immer noch den ökonomischen Gesichtspunkten nach. Unternehmen sehen aber auch, dass mit dieser Initiative die umweltverträglichere Entwicklung bestimmter Produkte vorangetrieben wird.11
3.1.2. Verbraucher
Ein Teil der Umweltprobleme ist auf unser Konsumverhalten zurückzuführen. Es werden für die Produktion von Konsumgütern viele natürliche Ressourcen verschwendet und die Umwelt somit belastet. Eine nachhaltige, also dauerhaft umweltgerechte Entwicklung wird nur möglich sein, wenn sich das Konsumverhalten der Menschen ändert - weltweit, vor allem aber in den Industriestaaten, da dort nur ein Sechstel der Weltbevölkerung lebt, die aber die Hälfte des Kohlendioxid- ausstosses zu verantworten haben. Es muß eine Verhaltensänderung bei den Konsumenten erfolgen, jedoch müssen diese auch über Alternativen informiert werden.12
Durch den „Blauen Engel“ wird dem Verbraucher beim Kauf versichert, dass ein Produkt wirklich umweltfreundlich, und nicht wie häufig nur mit inhaltslosen Floskeln wie „Natur-“ oder „Öko-“, versehen ist, da das Umweltzeichen von einer unabhängigen Jury vergeben wurde.13
Durch die Kennzeichnung, „Umweltzeichen, weil...“, erfährt der Verbraucher ebenfalls, warum das Produkt, oder welcher Teil des Produktes umweltfreundlich ist. Ein Beispiel hierfür können z. B. schadstoffarme Lacke sein, welche mit dem Logo „Umweltzeichen, weil schadstoffarm“ versehen sind.14
Diese genaue, zuverlässige und unkonventionelle Art von Kennzeichnung ist nötig, um beim Verbraucher einen umweltfreundlichen Konsum zu erreichen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.2. Probleme
3.2.1. Einstufung
Eines der Hauptprobleme bei der Bewertung von umweltfreundlichen Produkten ist, die Kriterien festzulegen, wann ein Produkt das Umweltzeichen bekommt und wann nicht.
Da die Weiterentwicklung in manchen Bereichen sehr schnell geht, hat die Jury Umweltzeichen das Recht, die Laufzeit des Vertrages mit dem Zeichennehmer selbst zu bestimmen. Wäre die Laufzeit z.B. länger als vier Jahre, würden neue, umweltfreundlichere Innovationen erst verzögert auf den Markt gelangen, da der Ansporn für die Firmen geringer wäre, einen Fortschritt im Sektor Umweltfreundlichkeit zu erzielen. Somit wäre der Sinn des Umweltzeichens unterlaufen, denn dieses soll und will nur Produkte kennzeichnen, die einen Fortschritt im Bereich Umweltfreundlichkeit und Umweltschonung erreicht haben.15
3.2.2. Missbrauch
„Missbrauch sollte besser verfolgt werden. Ab und zu Stichproben von entsprechenden Produkten der einzelnen Vertragspartner wären sinnvoll.“16
Allein diese Worte von einem Befragten Zeichenbenutzer sagen alles aus. Kontrollen sind nötig, da aber die Anzahl der mit dem Umweltzeichen versehenen Produkte 1996 bei 4135 lag, ist eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich.17
3.2.3. Kriterienverschärfung
Die Vergabekriterien für Produkte sind festgelegt, doch können sich diese im Laufe der Zeit durch eine technische Weiterentwicklung verschärfen. So können Produkte, die ein Umweltzeichen besitzen, herausfallen. Oft nützen die Firmen das Logo aber weiter, um bei den Konsumenten nicht einen Imageverlust zu erleiden. Dies führt wieder zu dem in 3.2.2. ausgeführten Missbrauch durch Kontrollenmangel.18
3.2.4. Kosten
Finanziert wird das Umweltzeichen von den Gebühren, die es gegenüber den Zeichennutzern erhebt.
Zusammensetzung:
- Einmalige Gebühr in Höhe von 300.- DM
- 20% der Jahresgebühr in einen Werbefond für das Umweltzeichen
- Jahresumsatzanteil (siehe Tabelle)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Mehrheit der Nutzer hält diese Gebühr für angemessen, aber es sind auch schon Zeichennutzer freiwillig ausgestiegen, da der Kostenaufwand für den Betrieb zu hoch war. Den jeder Zeichennutzer muß jährlich einen Nachweis über die eingehaltenen Vergabegrundlagen, wie z. B. durch neue Messungen, vorlegen. Diese Messungen kosten Geld und relativieren sich nicht immer mit dem ökonomischen Nutzen. Dies betrifft meistens kleine und mittelständige Betriebe.19
4. Literaturverzeichnis
1. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. „Umweltzeichen Richtlinien“ Sankt Augustin, 1999
2. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. „Produktanforderungen - Zeichenanwender und Produkte“ Sankt Augustin, 1999
3.
Umweltbundesamt „Erfolgskontrolle Umweltzeichen“ Berlin, 1998
4. Umweltbundesamt „Infoblatt zum Umweltzeichen“ Berlin, 1999
5. Umweltbundesamt „Im Zeichen der Zeit - umweltbewußter Konsum für eine nachhaltige Entwicklung“ Berlin, 1999
[...]
1 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2
2 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 7-8
3 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2
4 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2-4
5 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 7
6 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2
7 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 3
8 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2-4
9 Umweltbundesamt (4.), 1999, Seite 2-3
10 RAL (1.), 1999, Seite 4
11 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 15-16
12 Umweltbundesamt (5.), 1999, Seite 2-4
13 RAL (2.), 1999, Seite 5
14 RAL (2.), 1999, Seite 21
15 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 27
16 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 33
17 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 9
18 Umweltbundesamt (3.), 1998, Seite 33-34
Häufig gestellte Fragen
Was ist der "Blaue Engel" gemäß dieser Dokumentation?
Der "Blaue Engel" ist ein Umweltzeichen, das Produkte für besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnet. Das Zeichen besteht aus dem Umweltemblem der Vereinten Nationen und einer Inschrift, die erklärt, warum dieses Produkt oder ein Teil des Produkts umweltfreundlich ist.
Wann wurde der "Blaue Engel" eingeführt?
Das Umweltzeichen wurde im Jahr 1977 auf Initiative des Bundesministers des Innern und der Umweltminister der Länder eingeführt. Die erste Sitzung der Jury Umweltzeichen fand am 5. Juni 1978 statt.
Wie erfolgt die Vergabe des "Blauen Engel"?
Ein Antragsteller muss seinen Antrag beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. einreichen. Bei erfolgreichem Abschluss erhält er eine RAL-UZ-Nummer und die Berechtigung, sein Produkt mit dem "Blauen Engel" zu versehen. Die Jury Umweltzeichen, das Umweltbundesamt und das jeweilige Bundesland besitzen Mitentscheidungsrecht.
Welche Kriterien müssen Produkte erfüllen, um den "Blauen Engel" zu erhalten?
Die Produkte müssen sich im Vergleich zu anderen Produkten mit gleichem Gebrauchszweck durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen. Das gesamte Produkt muss betrachtet werden, und alle Phasen des Produktzyklus werden berücksichtigt. Es gibt "Grundsätze für die Vergabe von Umweltzeichen", die die Kriterien festlegen.
Was sind die Vorteile des "Blauen Engel" für die Industrie?
Der "Blaue Engel" dient als Werbemittel, steigert nachweislich den Absatz und verschafft Wettbewerbsvorteile, da er das Vertrauen der Konsumenten in die Umweltfreundlichkeit der Produkte stärkt. Es ermöglicht auch die Erfüllung von Kundenanforderungen nach umweltfreundlicheren Produkten.
Was sind die Vorteile des "Blauen Engel" für Verbraucher?
Der "Blaue Engel" versichert Verbrauchern, dass ein Produkt tatsächlich umweltfreundlich ist, im Gegensatz zu Produkten, die nur mit leeren Versprechungen wie "Natur-" oder "Öko-" versehen sind. Die Kennzeichnung erklärt, warum das Produkt umweltfreundlich ist, was eine informierte Kaufentscheidung ermöglicht.
Welche Probleme gibt es bei der Bewertung ökologischer Produkte?
Zu den Hauptproblemen gehören die Festlegung von Kriterien für die Vergabe des Zeichens, der mögliche Missbrauch des Zeichens durch mangelnde Kontrollen, die Verschärfung der Vergabekriterien im Laufe der Zeit und die damit verbundenen Kosten für die Zeichennutzer.
Wie wird der "Blaue Engel" finanziert?
Der "Blaue Engel" wird durch Gebühren finanziert, die von den Zeichennutzern erhoben werden. Diese setzen sich aus einer einmaligen Gebühr, einem Anteil der Jahresgebühr für einen Werbefond und einem Jahresumsatzanteil zusammen.
Was passiert, wenn Vergabekriterien verschärft werden?
Produkte können, durch technische Weiterentwicklungen, die das Umweltzeichen besitzen, herausfallen. Firmen nutzen das Logo aber oft weiter, um bei den Konsumenten nicht einen Imageverlust zu erleiden. Dies führt zu Missbrauch durch Kontrollenmangel.
Was beinhaltet der Antragsprozess für den "Blauen Engel"?
Ein Antragsteller muss seinen Antrag beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. einreichen. Bei erfolgreichem Abschluss des Antrags eine RAL-UZ-Nummer, sowie die Berechtigung, sein Produkt mit dem „Blauen Engel“ zu versehen.
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- Sonja Honold (Author), 2000, Prinzip der Vergabe des Blauen Engels - Chancen und Probleme bei der Bewertung ökologischer Produkte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98724