Die Regelungen der 7. EG-Richtlinie und deren nationale Transformation im deutschen HGB, in denen insbesondere die Kapitalkonsolidierung (nach der Erwerbsfiktion) bei Vollkonsolidierung und die Behandlung von Minderheitsgesellschaftern detailliert in den §§ 301, 302, 307 und 309 HGB geregelt sind, beziehen sich ausschließlich auf einfache Konzernstrukturen, bei welchen das Mutterunternehmen lediglich Beteiligungen an Tochterunternehmen einer nachfolgenden Ebene hält. Indes weisen viele Konzerne mehrstufige Strukturen auf, d.h. Tochterunternehmen sind selbst Mutterunternehmen eines Unternehmens (Enkelunternehmen). Da nach Görling ca. 43% aller deutschen Aktiengesellschaften und sogar fast 72% aller börsennotierten Aktiengesellschaften eine derartige Struktur aufweisen, kommt somit der Kapitalkonsolidierung von mehrstufigen Konzernen eine große Bedeutung zu. Daraus muss geschlussfolgert werden, dass die Vorschriften für einstufige Konzerne auch für die Konzerne mit mehrstufigen Strukturen anzuwenden sind. Bei der Kapitalkonsolidierung ergeben sich insbesondere bei der Ermittlung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an untergeordneten Unternehmen und bei der Bestimmung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals spezielle Probleme, wenn andere Gesellschafter beteiligt sind. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich, wenn zusätzlich Tochterunternehmen eine gegenseitige Beteiligung aufweisen. Die Kapitalkonsolidierung in einem mehrstufigen Konzern kann mit Hilfe zweier Verfahren durchgeführt werden, die bezüglich ihrer Vorgehensweise nach der Ketten-konsolidierung und der Simultankonsolidierung zu unterscheiden sind, wobei sich letztere noch nach dem Gleichungsverfahren und dem Matrizenkalkül einteilen lässt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Besondere Problembereiche bei der Kettenkonsolidierung
2.1 Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote
2.2 Bestimmung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals
3 Lösungsansätze anhand zweier Konsolidierungsmethoden
3.1 Die Kettenkonsolidierung nach der Buchwertmethode
3.2 Die Kettenkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode
4 Schlussbetrachtung
Anhang I: Kettenkonsolidierung nach der Buchwertmethode
Anhang II: Kettenkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der verwendeten Gesetze und Verwaltungsanweisungen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beteiligungsverhältnisse eines zweistufigen Konzerns
Abbildung 2: Bilanzdaten des Ausgangsbeispiels
1 Einleitung
Die Regelungen der 7. EG-Richtlinie und deren nationale Transformation im deutschen HGB, in denen insbesondere die Kapitalkonsolidierung (nach der Erwerbsfiktion) bei Vollkonsolidierung und die Behandlung von Minderheitsgesellschaftern detailliert in den §§ 301, 302, 307 und 309 HGB geregelt sind, beziehen sich ausschließlich auf einfache Konzernstrukturen, bei welchen das Mutterunternehmen lediglich Beteiligungen an Tochterunternehmen einer nachfolgenden Ebene hält. Indes weisen viele Konzerne mehrstufige Strukturen auf, d.h. Tochterunternehmen sind selbst Mutterunternehmen eines Unternehmens (Enkelunternehmen).[1] Da nach Görling ca. 43% aller deutschen Aktiengesellschaften und sogar fast 72% aller börsennotierten Aktiengesellschaften eine derartige Struktur aufweisen, kommt somit der Kapitalkonsolidierung von mehrstufigen Konzernen eine große Bedeutung zu.[2] Daraus muss geschlussfolgert werden, dass die Vorschriften für einstufige Konzerne auch für die Konzerne mit mehrstufigen Strukturen anzuwenden sind. Bei der Kapitalkonsolidierung ergeben sich insbesondere bei der Ermittlung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an untergeordneten Unternehmen und bei der Bestimmung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals spezielle Probleme, wenn andere Gesellschafter beteiligt sind. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich, wenn zusätzlich Tochterunternehmen eine gegenseitige Beteiligung aufweisen.[3] Die Kapitalkonsolidierung in einem mehrstufigen Konzern kann mit Hilfe zweier Verfahren durchgeführt werden, die bezüglich ihrer Vorgehensweise nach der Ketten-konsolidierung und der Simultankonsolidierung zu unterscheiden sind, wobei sich letztere noch nach dem Gleichungsverfahren und dem Matrizenkalkül einteilen lässt.[4]
Im folgenden wird anhand einer Fallstudie die Kapitalkonsolidierung eines zweistufigen Konzerns unter Verwendung der Kettenkonsolidierung - sowohl nach der Buchwertmethode, als auch nach der Neubewertungsmethode - dargelegt. Bevor diese Lösungskonzepte jedoch vorgestellt werden, sollen einige Problembereiche - wie etwa die Ermittlung der Beteiligungsquote von einem Mutterunternehmen an den ihr
nachgeordneten Konzernunternehmen, die Bestimmung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals und deren Auswirkungen auf die Höhe des Ausgleichspostens für Anteile anderer Gesellschafter - untersucht werden. Im Fokus der Untersuchung stehen ausschließlich zweistufige Konzerne mit lediglich einseitiger Kapitalverflechtung. Auf die Kapitalkonsolidierung von Konzernen mit wechselseitiger Kapitalverflechtungen, die mit Hilfe des Matrizenverfahrens durchgeführt wird, soll hierbei nicht näher eingegangen werden.[5] Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit besteht vorwiegend darin, Lösungsansätze zur Konsolidierungstechnik so darzustellen, dass der Konzernabschluss die Generalnorm des § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt, d.h. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
2 Besondere Problembereiche bei der Kettenkonsolidierung
2.1 Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote
Bei der Kettenkonsolidierung mehrstufiger Konzerne werden die einzelnen Konzernunternehmen von der untersten Konzernstufe an aufsteigend einbezogen. Daher wird zuerst das hierarchisch am niedrigsten stehende Unternehmen mit dem direkt nachfolgenden zum Kettenzwischenabschluss (KZA) konsolidiert. Dieser wird wiederum mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens zum letztendlichen Konzernabschluss zusammengeführt.[6] Als Ausgangsbeispiel soll das folgende, stark vereinfachte Modell eines zweistufigen Konzerns dienen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Beteiligungsverhältnisse eines zweistufigen Konzerns[7]
[...]
[1] Vgl. Baetge, J. (1995): Kapitalkonsolidierung, S. 19 f.
[2] Vgl. Görling, H. (1993): Unternehmensverbindungen, S. 542-546.
[3] Vgl. Faß, J. (1989): Kapitalkonsolidierung, S. 1162; Küting, K./Göth, P. (1997): Konzernabschluß,
S. 305.
[4] Vgl. Küting, K./Weber, C./Dusemond, M. (1991): Kapitalkonsolidierung, S. 1082.
[5] Zur Lösung dieses Problems vgl. Ewert, R./Schenk, G. (1993): Kapitalkonsolidierung, S. 9-13.;
Eisle, W./Kratz, N. (1997): Ausweis, S.303-309.
[6] Vgl. Wysocki, K. v./Wohlgemuth, M. (1996): Konzernrechnungslegung, S. 126.
[7] Vgl. Mandl, G./Königsmaier, H. (1997): Kapitalkonsolidierung, S. 242.
- Arbeit zitieren
- Patrick Witzmann (Autor:in), 2001, Kettenkonsolidierung - Problemfelder und Lösungsansätze dargelegt anhand einer Fallstudie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9863
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