Inwieweit gelang es dem NS-Regime die Jugendlichen freiwillig zum Beitritt der HJ zu bewegen? Wie hat Hitler es geschafft seine politischen und ideologischen Konzepte innerhalb der Hitler-Jugend umstandslos den ahnungslosen Minderjährigen beizubringen? Wie sah die Erziehung aus und welche Ziele verfolgte der Reichskanzler? Kann man die HJ als Propagandastreifen kategorisieren? Und wie entwickelte sich die Jugendorganisation über die 19 Jahre?
Im folgenden soll es darum gehen, diese Fragen zu beantworten. Um dies tun zu können, wird in dieser Hausarbeit auf zahlreiche Aspekte eingegangen. Dazugehörend unter anderem die NS-Ideologie, die Entstehung der HJ, die Mitgliedschaft, die Erziehung der Jugendlichen und die Militarisierung im Krieg.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. NSDAP und NS Ideologie
3. Die Entstehung der HJ 5-
3.1 Entstehungsgeschichte
3.2 Der Machtanspruch Hitlers
4. Lapidarer Aufbau und Gliederung der HJ
5. Zugangsvorraussetzungen
6. Mitgliedschaft der Jugendorganisation 7-
5.1 Die Beweggründe der Mitgliedschaft
5.2 Die Jugenddienstpflicht
5.3 Der Mitgliederzuwachs
7. Aktivitäten innerhalb der HJ 9-
7.1 Der Sport
7.2 Die Fahrten
7.3 Die Lager
8. Die Erziehung der Jugendlichen 12-
8.1 Die Erziehungsmethoden- und Ziele
8.2 Das Konzept der Selbstführung nach Schirach
8.3 Die Heimatabende
8.4 Der psychologische Hintergrund
8.5 Die Schulung der HJ
9. Der Dienst in der HJ 15-
9.1 Die Militarisierung und die resultierenden Folgen
9.2 Die HJ und das Ausland
9.2.1 Die Reaktionen des Auslands
10. Das Ende der Organisation
11. Zusammenfassung und Reflexion
12. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
„Wir wollen, dass dieses Volk dereinst wieder ehrliebend wird und ihr müsst euch schon in jüngsten Jahren zu diesem Begriff der Ehre bekennen. In unseren Augen muss der deutsche Junge der Zukunft schlank und rank sein, flink wie Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl.“1 Diese direkte Ansprache an die deutsche Jugend vom Reichskanzler Adolf Hitler im September 1934 auf dem Reichsparteitag, beschreibt eindeutig die damals herrschenden Forderungen und Ansprüche. Die ideale Jugend gilt hier mit positiver Darstellung als Publikum und soll sich angesprochen fühlen, denn gerade diese Jugend müsse bereits von Kindesbein an erzogen und gefördert werden. Berichtet wird hier nicht von irgendeiner Jugend, sondern von der sogenannten Hitler-Jugend, in der Hitler die Zukunft des Deutschen Reiches sah, weshalb sie dementsprechend zur Stärke geführt werden sollte.
Bei der Hitler-Jugend handelt es sich um eine Jugendorganisation der NSDAP, welche am 4. Juli 1926 gegründet und am 10. Oktober 1945 aufgelöst würde. Am Namen der Organisation, kann man den Führer dieser entnehmen, nämlich den damaligen, an der spitze Stehenden, Reichskanzler Adolf Hitler. Einerseits galt diese Organisation als zentrales Werkzeug zur Erziehung der Jugend, anderseits auch als Reserve für arische Expansionspläne. Ab dem 14. Lebensjahr, später bereits ab dem 10. Lebensjahr, wird das Leben der Jugendlichen streng und durchgreifend von der NSDAP festgelegt.
Doch inwieweit gelang es dem NS-Regime die Jugendlichen freiwillig zum Beitritt der HJ zu bewegen? Wie hat Hitler es geschafft seine politischen und ideologischen Konzepte innerhalb der Hitler-Jugend umstandslos den ahnungslosen Minderjährigen beizubringen? Wie sah die Erziehung aus und welche Ziele verfolgte der Reichskanzler? Kann man die HJ als Propagandastreifen kategorisieren? Und wie entwickelte sich die Jugendorganisation über die 19 Jahre?
Im folgenden soll es darum gehen, diese Fragen zu beantworten. Um dies tun zu können, werde ich in meiner Hausarbeit auf zahlreiche Aspekte eingehen. Dazugehörend unter anderem die NS-Ideologie, die Entstehung der HJ, die Mitgliedschaft, die Erziehung der Jugendlichen und die Militarisierung im Krieg.
2. NSDAP und NS Ideologie
Im Jahr 1919 wird in München die Arbeiterpartei DAP gegründet, welche einer rechten Gruppierung von vielen weiteren Parteien entspricht. Adolf Hitler trat dieser Partei bereits sehr früh bei und stieg schnell innerhalb dieser auf. Die Umbenennung in NSDAP, 1920, wird bei der ersten Massenversammlung im Münchener Hofbräuhaus bekannt gegeben und die Veröffentlichung des 25-Punkte-Programms ereignete sich am selben Tag. In diesem wurden bereits die Ziele der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei deutlich, wie zum Beispiel der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft der Juden. 1921 wird Hitler zum ersten Vorsitzenden gewählt und ist von nun an „Führer“ der Partei. Aufgrund des gescheiterten Putschversuches am 8. und 9. November 1923 wurde die Partei verboten und Hitler vollzog eine Freiheitsstrafe von neun M onaten. Eine Neugründung der Partei im Jahr 1925 kam mit einer neuen Vorgehensweise und zwar mit den Wahlen als Mittel der Machtergreifung Legalitätstechnik). Die Weltanschauung blieb nichtsdestotrotz die selbe, der „Weg“ ist lediglich geändert worden.
Die NS-Ideologie gilt als Ausgangspunkt der Diktatur und der Schreckenstaten. In den Bereichen Rassismus, Antisemitismus, Lebensraum, Volksgemeinschaft und Führerprinzip gab es ausdrückliche und unmissverständliche Vorschriften an die sich das Volk halten musste. In kürzester Zeit wurden Rechtsstaat und Meinungsfreiheit abgeschafft, Parteien verboten und Berufsverbände gleichgeschaltet. Ziel war es, ein neues Reich zu erschaffen, welches von der NS-Ideologie geprägt ist. Jeder Deutsche Arier sollte Adolf Hitler folgen, dazugehörend die neun Millionen Kinder im Land, die zu linientreuen Nationalsozialisten erzogen werden sollten. Allgemein galten sie nämlich als militanter Nachwuchs und menschliche Resource für den politischen Nutzen der NSDAP.
3. Die Entstehung der HJ
3.1 Entstehungsgeschichte
Schon bevor Adolf Hitler an die Macht gelang gab es Parteijugendverbände der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Der Jugendbund gilt als Vorgänger dieser Partei, doch im Jahr 1923 zerfiel diese Organisation und löste sich auf, aus Gründen des Freiheitsentzuges Hitlers. Eine Neugründung der NSDAP und des „Wehrjugendverband Schill“ (später; „Großdeutsche Jugendbewegung“) ist das Ergebnis der Entlassung aus der Haft am 27. Februar 1925 gewesen. Diese hat jedoch kaum an Anerkennung und Beachtung erlangt, und durch eine Knappheit an weitergebildeten Führern und einer Finanzlage, die von Defätismus geprägt war, eine schwierige Anfangszeit durchmachen müssen. Gemeinsam mit dem anfänglichen Entwicklungsprozess ereignete sich die Namensänderung des militanten Nachwuchses in die „Hitler-Jugend, Bund Deutscher Arbeiterjugend“. Am Rande ist der sogenannte „Bund Deutscher Mädel“ zu erwähnen, welcher einer Mädchen Organisation der NSDAP nachkommt. Doch allgemein gesehen, sollte „die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes in der Hitler-Jugend zusammengefaßt sein.“2
3.2 Der Machtanspruch Hitlers
Gemeinsam mit der Machtübergabe an Hitler und der NSDAP in der ersten Zeit des Jahres 1933, prätendierte er das Monopol innerhalb der deutschen Jugendarbeit. Dabei hatte man viele Ziele vor Augen, um die Autokratie zu erreichen. Dazugehörend die Entmachtung der rivalisierenden Organisationen und Instituten, die Kontrolle über Privatvergnügen und Jugendarbeit, und das Ergreifen der allumfassenden Deutschen Jugend. Das Durchsetzen des Monopols ging der Absicht des Gleichschalten und Verbieten anderer Jugendgruppen nach, als Abweichung der geltenden Regel galt die katholische Jugend. Im Frühjahr 1933 kam es zu einer Besetzung der Geschäftsräume des „Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände“, welche wiederum zur Beschaffung wichtiger Adressmaterialien führte. Bei dem Reichsausschuss der deutschen Jugendverbände geht es einerseits um einen Vertreter der Jugend mit 5 Millionen Jugendlichen, welche dort organisiert gewesen sind, und andererseits um „den Ansprechpartner und die Koordinationsstelle für staatliche Förderung“3
Mit dem Ernennen des „Reichsjugendführer der NSDAP“ in „Jugendführer des deutschen Reiches“ am 22. Juli 1933, kam es zu der formellen Auflösung der RddJ und einer anschließenden Eingliederung in die HJ. Darauf folgend, wurden alle jüdischen, sozialistischen und marxistischen Jugendverbände verboten und die rechtsorientierten, die Landjugend und die Reichssportjugend, genau so wie die RddJ, in die Hitler-Jugend eingegliedert.4 Wie bereits erwähnt, wurden die katholischen Jugendverbände für das Erste genehmigt, doch durch zahlreiche Gesetze, stark behindert, mit einem späteren Ergebnis eines Verbotes im Jahr 1939.
Auch das „Gesetz über die deutsche Hitler-Jugend“ hat viel zu der Entscheidungskraft beigetragen, denn in diesem hieß es u.a., dass die Hitler-Jugend abgesehen von Familie und Schule als alleinige Erziehungsinstitution gilt.5
Von nun an war der Zugang so gut wie uneingeschränkt und das Leben der Jugendlichen war dem Führer unterliegen. Durch die Hilfe von B. v. Schirach gelang es Hitler in einer kurzen Zeitspanne ein Monopol aufzubauen. Als rechtliche Bestätigung für seinen Totalitätsanspruch gelten ebenso, das Gesetz über die HJ am 1.Dezember 1936 und die Durchführungsverordnungen am 25. März 1939.
4. Lapidarer Aufbau und Gliederung der HJ
Innerhalb der Jugendorganisation gab es eine strenge Rangfolge, bei der, der Reichsjugendführer der NSDAP an der Spitze stand. Ihm wurde von einem Amt mit ca. 1000 Mitarbeitern gefolgt, dessen Aufgabe das Ausarbeiten von Reichsbefehlen und Verordnungsblättern war. Diese waren dann an darunter folgende Einheiten weiterzuleiten. Die Jugendlichen, welche in den verschiedensten organisatorischen Bereichen kategorisiert wurden, hatten diese Befehle dann zu absolvieren. Das Jungvolk wurde ein weiteres Mal in Einheiten unterteilt, welche jeweils einen Leiter benötigten bzw. forderten. Auf der Seite 21 ist eine Veranschaulichung der genauen Aufteilung der Hitler-Jugend zu finden.
5. Zugangsvoraussetzungen
Kurz gesagt, war es für die Mitglieder der Hitler-Jugend eine Voraussetzung die arischen Kriterien zu umfassen. Das bedeutet also, dass die Mitgliedschaft den behinderten, kranken und jüdischen Kindern verboten wurde. Eine „Mutprobe“ musste absolviert werden, und das Aufsagen des Lebenslaufes von Adolf Hitler gehörte ebenso dazu. Zu einer vollwertigen Mitgliedschaft kam es erst, sobald die Jugendlichen folgendes Eid abgelegt haben: „Ich verspreche in der Hitler-Jugend allezeit meine Pflicht zutun, in Liebe und Treue zu unserem Führer und zu unserer Fahne. So wahr mir Gott helfe.“6
6. Mitgliedschaft
6.1 Die Beweggründe der Mitgliedschaft
Der Logik entsprechend, ist es eine Tatsache, dass eine exorbitante Mitgliederanzahl von Vorteil ist. Um genau diesen Vorsatz erreichen zu können, hat man bewusst die Jugendlichen bezüglich der Teilnahmeinteresse beeinflusst. Viele kamen aus schlechten Verhältnissen und mussten bereits im Kindesalter arbeiten, ihr Leben war also weder abwechslungsreich noch abenteuerfroh. Ihnen wurde die Jugendorganisation so vermittelt, dass sie genau diese, ihnen fehlende Abwechslung, in den Jugendgruppen finden würden. Spaß, Spiel und Kameradschaft ermöglicht die HJ durch zahlreiche Angebote. Die einheitliche Uniform bzw. Dienstbekleidung verdeckt die sozialen Unterschiede und es entsteht das Gefühl einer Gemeinschaft, denn sie gehörten schließlich einer Gruppe an. Da die HJ innerhalb der Gesellschaft von Bedeutung war, wurden die Jugendlichen oftmals ernster genommen als im Elternhaus und erhielten somit eine gewisse Anerkennung, welche sie sonst nicht erlangten. Die Mitglieder sind zwischen 14 und 18 Jahre alt und die Teilnahme war in den ersten beiden Jahren freiwillig. Bis zum 18. Juni 1937, war abgesehen von der Mitgliedschaft in der HJ eine weitere Mitgliedschaft in Turn- und Sportvereinen zugelassen, doch durch die Erlassung eines Gesetztes was dieses Doppelmitgliedschaft unterließ, wurde dies verboten, sodass sie sich uneingeschränkt der HJ widmen konnten.
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1 Rede vom 8. September 1924 des Reichskanzlers Adolf Hitler
2 Gesetz über die Hitler-Jugend §1 (1936)
3 https://jugend1918-1945.de/portal/Jugend/default.aspx?id=5387#!prettyPhoto
4 Jugend im Dritten Reich von Arno Klönne, S.26
5 §2 Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.“ —> Reichsgesetzblatt (3. Dezember 1936)
6 Hitlers Kinder von Guido Knopp, S. 21
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