Die Monarchie ohne Monarchen mit dem Admiral ohne Marine an der Spitze - Ungarn 1921 bis 1931 - ein autoritäres Regime?


Seminar Paper, 1999

35 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. WAS BEZEICHNET AUTORITÄRE REGIME?

3. ,,EINE MONARCHIE OHNE MONARCHEN MIT DEM ADMIRAL OHNE MARINE AN DER SPITZE": UNGARN 1921 - 1931
3a. Ungarn 1918-1921: Zusammenbruch der Donaumonarchie, Volksrepublik, Revolution und Gegenrevolution, der ,,Schmachfriede" von Trianon
3b. Die Bethlen - Ära: Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur 3c. Die Bethlen - Ära: Das Politische System

4. RESÜMEE

5. LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Mit folgender Hausarbeit soll die Frage diskutiert werden, ob ,,die Monarchie ohne Monarchen mit dem Admiral ohne Marine an der Spitze"1 - also der Staat Ungarn - in den Jahren von 1921 bis 1931 ein autoritärer Staat gewesen ist oder nicht. Dieser zeitliche Rahmen ist bewußt gewählt worden, denn er markiert Anfang und Ende der Ministerpräsidentschaft von Graf Stefan Bethlen, einem Politiker, der diese Zeit wie kein anderer geprägt hat und nicht selten als der bedeutenste Politiker der Zwischenkriegszeit überhaupt bezeichnet wird2. Eine Einschränkung des Betrachtungszeitraumes war darüber hinaus notwendig, denn eine Diskussion der gesamten 21 Jahre vom Ende des 1. bis zum Beginn des 2. Weltkrieges hätte den Rahmen dieser Hausarbeit sicherlich gesprengt.

Bei der Beantwortung der Frage soll nun in drei Schritten vorgegangen werden. Zuerst wird der Begriff des ,,autoritären Regimes" zu klären sein, denn eine fundierte theoretische Basis und allgemeingültige Kriterien sind für eine möglichst objektive Beurteilung der konkreten historischen Situation unerläßlich. Dabei habe ich mich vor allem auf die Studien von Juan Linz bezogen, denn so ausgiebig und kontrovers gerade in den vergangenen Jahren über die Entstehung und die Struktur totalitärer Systeme diskutiert worden ist3, so wenig hat sich die Forschung mit dem Autoritarismus beschäftigt - und wenn, dann vor dem Hintergrund der Erforschung von aktuellen Systemwechsel- und Transformationsprozessen4.

In einem zweiten Schritt soll die Geschichte Ungarns in dem zu betrachtenden Zeitraum beleuchtet werden, wobei neben der allgemeinen Entwicklung, die Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur sowie das Politische System im Vordergrund stehen werden. Bei der Erarbeitung dieses Kapitels habe ich mich auf die vorhandene Sekundärliteratur und nicht auf historisches Quellenmaterial bezogen. Eine fundierte Quellenarbeit war leider nicht möglich, da nur ein Bruchteil der für die innenpolitische Entwicklung wichtigen Quellen in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Zu der mir vorliegenden Sekundärliteratur scheinen meines Erachtens allerdings noch einige Anmerkungen notwendig zu sein. Auffällig ist zum einen, daß es kaum aktuelle Forschungsergebnisse gibt, was wohl unter anderem damit zu erklären ist, daß nach der Wende von 1989 die aktuelle ungarische Geschichte in der zeitgenössischen Historik einen besonderen Raum eingenommen hat. Das Gros der Literatur stammt daher aus den 1970er und 1980er Jahren und ist - zumindest was die ungarischen Autoren betrifft - nicht selten von einer marxistischen Sichtweise geprägt. Erschwert wurde mir die Beschäftigung mit der ungarischen Geschichte auch durch die Tatsache, daß sich einige Autoren schon in der Zuordnung von Fakten eklatant widersprochen haben. So haben - um nur zwei von vielen Beispielen zu nennen - konkrete (und eigentlich nachprüfbare) Ereignisse, wie der Beitritt Ungarns zum Völkerbund oder die Einführung der Magnatenkammer, bei verschiedenen Autoren zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden.

Das letzte Kapitel dient dann der Zusammenfassung der zuvor erarbeiteten Ergebnisse, mit dem Ziel, die zentrale Fragestellung der Hausarbeit zu beantworten.

2. Was bezeichnet autoritäre Regime?

Die Bearbeitung eben jener Fragestellung setzt sowohl eine nähere Bestimmung des Begriffes ,autoritäres Regime`, als auch der beiden Systemalternativen ,Demokratie` und ,totalitäres Regime` voraus. Bei der Bezeichnung der beiden letzteren werde ich mich allerdings auf jeweils kurze Definitionen beschränken.

Da vor allem der Begriff ,Demokratie' heutzutage ,,in seiner allgemeinen Form inhaltlich entleert"5 ist und es mitnichten eine allseits akzeptierte Lehrmeinung darüber gibt, wie sich der Begriff in einer Definitionsformel verdichten ließe6, kann auch der hier unternommene Versuch einer Konkretisierung nur einer von vielen möglichen sein: Als demokratisch soll ein Politisches System dann bezeichnet werden können, ,,when it allows the free formulation of political preferences, through the use of basic freedoms of association, information and communication for the purpose of free competition between leaders to validate at regular intervals by nonviolent means their claims to rule"7. Diese Definition schließt folglich jedes Politische System aus, in dem der Herrscher zwar zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Legitimität durch freie Wahlen erlangt hat, sich in den folgenden Jahren aber einer neuerlichen Überprüfung entzieht8. Auch sollen das universelle Wahlrecht, eine pluralistische Herrschaftsstruktur (Gewaltenteilung, -hemmung und -kontrolle) sowie die rechtsstaatliche Herrschaftsweise als unbedingte Kennzeichen einer Demokratie gelten.

Zur Charakterisierung eines Regimes als ,totalitär` soll auf das Modell von Carl Joachim Friedrich und Zbigniew Brzezinski zurückgegriffen werden, auch wenn es gelegentlich als idealtypisch und unbrauchbar kritisiert wird9. Nach diesem Modell besitzen alle totalitären

Diktaturen folgende ,,miteinander verflochtenen und sich gegenseitig stützenden Eigenschaften"10:

1. Eine ausgearbeitete Ideologie, die alle lebenswichtigen Aspekte der menschlichen Existenz umfaßt.
2. Eine einzige Massenpartei, die im typischen Fall von einem einzelnen, dem ,,Diktator", geführt wird und sowohl hierarchisch als auch oligarchisch organisiert ist.
3. Ein Terrorsystem, auf physischer oder psychischer Grundlage, das durch Partei- und
Geheimpolizei-Kontrolle verwirklicht wird.
4. Ein technologisch bedingtes, nahezu vollständiges Monopol der Kontrolle aller Mittel wirksamer Massenkommunikation in den Händen von Partei und Staat.
5. Ein gleichermaßen technologisch bedingtes, nahezu vollständiges Monopol der wirksamen Anwendung aller Kampfwaffen.
6. Eine zentrale Überwachung und Lenkung der gesamten Wirtschaft11.

Das Konzept des autoritären Regimes wurde in der modernen Politikwissenschaft vor allem im Vergleich mit eben jenem Typus des totalitären Regimes entwickelt12. Der sehr vielgestaltige Begriff des ,,autoritären Regimes" wird dabei sowohl historisch als auch in der Forschung oft als ,,dritter Weg", als ,,Mitte" auf einem Kontinuum zwischen den beiden Polen ,,Demokratie" und ,,Totalitarismus" verstanden13. Besonders Juan Linz, der die bis heute wohl umfangreichsten Studien zum Thema erstellt hat, weist allerdings immer wieder darauf hin, daß der politische Autoritarismus eine eigenständige Form zwischen Demokratie und Totalitarismus darstellt und nicht als eine imperfekte Variante des einen oder des anderen betrachtet werden kann14. Mit dieser - meiner Meinung nach überzeugenderen Ansicht - steht Linz im Gegensatz zu Theodor Schieder, für den ,,autoritäre Regime ohne das verführerische totalitäre Vorbild nicht zu denken gewesen wären", und der jene zum Teil als direkte Nachahmung des Totalitarismus unter eingeschränkten Bedingungen auffaßt15.

Nach Juan Linz` - bis heute oft rezipierten - Definition sind autoritäre Regime,,political systems with limited, not responsible, political pluralism, without elaborate and guiding ideology, but with distinctive mentalities, without extensive nor intensive political mobilization, except at some points in their developement, and in which a leader or occasionally a small group exercises power within formally ill-defined limits but actually quite predictable ones"16. In einem nächsten Schritt soll nun versucht werden, diese Definition näher zu erläutern und zu ergänzen.

Unter beschränktem politischen Pluralismus versteht Linz, daß es in einem Regime, will man es als autoritär charakterisieren, immer eine - wenn auch manchmal sehr kleine - Anzahl von Interessensgruppen geben muß, die unabhängig vom Staat den politischen Prozeß in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können - auch wenn die institutionellen Möglichkeiten für eine solche Oppositionsarbeit meist nicht gegeben sind17. Aber: eine aktive Teilnahme der Bevölkerung am politischen Geschehen ist in autoritären Regimen grundsätzlich nicht erwünscht; typisch ist es daher, Wahlen nicht, oder nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen, stattfinden zu lassen18.

Das typologische Unterscheidungsmerkmal - Ideologie versus Mentalität - übernimmt Linz von dem deutschen Soziologen Theodor Geiger. Nach ihm ist die Mentalität ,,geistig- seelische Disposition, ist unmittelbare Prägung des Menschen durch seine soziale Lebenswelt und die von ihr ausstrahlenden, an ihr gemachten Lebenserfahrungen"19. Den Mentalitäten als ,,subjektiver Geist" fehlt also im Gegensatz zur Ideologie sowohl die formale Konzeption als auch das für letztere so charakteristische utopische Element. Das Fehlen einer allumfassenden Ideologie beschränkt denn auch die Möglichkeiten autoritärer Regime, die Menschen zu mobilisieren, bzw. eine psychologische und emotionale Identifikation mit dem Regime zu erreichen. Daher sind die Parteien solcher Politischer Systeme oftmals ,,von oben" gegründet20 und weder mit den Massen- oder ,,grass - roots" - Parteien totalitärer Systeme noch mit den heutigen westlichen Volksparteien vergleichbar. Im allgemeinen sieht Bracher die Denkform des Autoritarismus dennoch der ,,Welt der Diktaturen" zugeordnet, auch wenn sie,,eher an die antik-römische Frühform zeitlich und sachlich begrenzter Ausnahmeregime [erinnert] ... [und] von der revolutionär-ideologischen Denkform moderner totalitärer Diktaturen ebenso weit entfernt ist wie von der liberal-demokratischen"21.

In einem letzten Punkt spricht Linz die Verfassung solcher Regime an, die er als ,,potential constituency"22 bezeichnet, was bedeutet, daß es zwar eine - historische oder geschriebene - Verfassung gibt, diese aber zum einen sehr vage formuliert sein kann und zum anderen nicht die alleinige Grundlage der exekutiven, legislativen und judikativen Macht darstellt. Diese Macht kann sich sowohl auf eine einzige Partei als auch auf das Offizierskorps oder auf geistig-gesellschaftliche Kräfte (Kirche, Intelligenz, Wirtschaft, Bürokratie) stützen23, wobei das gewaltige Übergewicht von Führung, Regierung und Exekutive für autoritäre Systeme typisch ist24. Thamer sieht folglich das Ziel jeder autoritären Herrschaft in der Sicherung der Machtpositionen eben jener traditioneller Eliten25. Ableitinger betont darüber hinaus, daß autoritäre Staatsformen in aller Regel kein rechtlich institutionalisiertes Verfahren zur Bestimmung der obersten Herrschaftsträger kennen26.

Bracher sieht die Hauptmerkmale des Autoritarismus auch durchweg defensiv bestimmt:,,Er [der Autoritarismus, D.W.] rechtfertigt monokratische oder oligarchische Machtausübung, hält in der Begrenzung des politischen Pluralismus und im Verzicht auf eine elaborierte Ideologie die Mitte zwischen totalitären Mobilisierungsregimen und einer demokratischen Öffnung der Politik, und seine Hauptintention ist die Legitimierung der Diktatur durch eine Mischung von Traditions- und Modernisierungsargumenten, die mit rechten und/oder linken Ideologiefetzen eklektisch durchsetzt ist. Dabei steht der Staat durchaus im Mittelpunkt"27.

Die Stärkung und Stabilisierung des Staates (im Dienste einer nationalen Integration) sieht er vor allem für die autoritären Regime der Zwischenkriegszeit als dominierendes Merkmal28.

Wie diese kurze Ausführung gezeigt haben mag, gibt es weder für die demokratische, noch für die totalitäre, noch für die autoritäre Staatsform eine allseits akzeptierte Definition bzw. Konzeption. Genauso wie die Bandbreite demokratischer Regierungsformen von partizipatorischen über parlamentarische hin zu präsidentiellen Ausprägungen reicht, kann auch die autoritäre Herrschaft unterschiedlichste Formen annehmen29. Möchte man einen Staat (in unserem Fall also Ungarn in den Jahren 1921-31) auf seinen autoritären Charakter hin untersuchen, gilt es zu prüfen, ob die oben erläuterten Merkmale in der ganz konkreten historischen Situation erkennbar sind oder nicht.

3. ,,Eine Monarchie ohne Monarchen mit dem Admiral ohne Marine an der Spitze": Ungarn 1921 - 1931

In diesem Kapitel soll nun die konkrete historische Situation Ungarns in den Jahren von 1921 bis 1931 beleuchtet werden. Ich möchte dies in drei Schritten tun: im ersten Teil wird - neben allgemeinen Bemerkungen - die für das Verständnis der weiteren Entwicklung sehr wichtige Phase (1918-1921) bis zum Amtsantritt Horthys als Reichsverweser bzw. Bethlens als Ministerpräsident im Mittelpunkt stehen. Im nächsten Schritt soll die Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur Ungarns näher erläutert werden, um die Voraussetzung für ein besseres Verständnis des Politischen Systems zu schaffen, welches ich im letzten Abschnitt betrachten werde. Vor allem Erkenntnisse über die Struktur des Politischen Systems scheinen mir unabdinglich, wenn man die Ausprägung eines Regimes als autoritär - oder nicht autoritär - untersuchen möchte.

3a. Ungarn 1918-1921: Zusammenbruch der Donaumonarchie, Volksrepublik, Revolution und Gegenrevolution, der ,,Schmachfriede" von Trianon

Das Jahr 1918, genauer gesagt der November des Jahres 1918, bedeutete für Ungarn nicht nur das Ende des 1. Weltkrieges, sondern auch das Ende der Österreich-Ungarischen Doppelmonarchie. Nachdem Ende Oktober 1918 schon Rumänen, Tschechen, Kroaten, Slowaken und Ukrainer ihren Austritt aus dem Staatenbund verkündet hatten und in Ungarn zur gleichen Zeit (am 25. Oktober) unter der Führung von Graf Michael Károlyi ein ,,Ungarischer Nationalrat" gebildet worden war, wurde dreizehn Tage nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens von Padua, am 16. November 1918, von eben jenem Grafen die ,,Republik Ungarn" ausgerufen30. Am 11. Januar 1919 wurde Károlyi dann vom Nationalrat zum Präsidenten der neuen Republik ernannt. Als wichtigste Aufgaben galten zunächst die Proklamation der Unabhängigkeit der Länder der Heiligen Stephanskrone, die Einführung des gleichen und geheimen Wahlrechts, die Gewährung demokratischer Freiheitsrechte, sozialpolitische Maßnahmen sowie die Durchführung der seit langem überfälligen Bodenreform31. So fortschrittlich diese an der Wilson`schen Nachkriegsordnung orientierten Vorsätze auch gewesen sein mögen, so wenig ließen sie sich bei den gegebenen Umständen verwirklichen: In Ungarn herrschte 1919 nicht nur ein ,,Wirtschaftschaos größten Ausmaßes"32, auch waren die Staatsfinanzen zerrüttet und die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung unterbrochen. Darüber hinaus fehlte der Regierung zur Durchsetzung ihrer Ziele sowohl die,,notwendige Autorität (...) wie auch die materiellen Voraussetzungen, und es fehlte auch die Bereitschaft und Fähigkeit eines Großteils der Bevölkerung, diese mitzutragen und mitzuverantworten"33. Als Untertanen einer Monarchie hatten die Ungarn ja bis dato so gut wie keine Erfahrungen mit der komplizierten Praxis einer parlamentarischen Demokratie sammeln können. Auch die außenpolitische Lage sah für die junge Republik bedrohlich aus, denn schon mit dem Tag des Waffenstillstandsabkommens gingen die Nachbarvölker mit Unterstützung des französischen Militärs daran, die von ihnen geforderten Gebietsteile Ungarns in Besitz zu nehmen. Als Károlyi dann am 20. März 1919 von dem Franzosen Leutnant-Colonel Vix und dem Amerikaner Nicholas Roosevelt eine Note übergeben wurde, die vorsah, im Südosten Ungarns eine neutrale Zone zu schaffen, um weitere alliierte Einheiten ins Land zu bringen34, bedeutete diese außenpolitische Vorgabe das innenpolitische Ende der Republik. Zumindest für Zsuzsa Nagy gibt es demnach keinen Zweifel, daß es die Ententemächte gewesen sind, die durch den Ausschluß Ungarns aus ihren Hilfsprogrammen und die Festlegung territorialer Ziele vor dem offiziellen Ende der Friedenskonferenz (die für Ungarn ja erst 1920 mit dem Vertrag von Trianon abgeschlossen wurde) das Schicksal der Ungarischen Volksrepublik besiegelt haben35.

Károlyi dankte also ab und übertrug die Verantwortung dem neu gebildeten ,,Regierenden Revolutionsrat". Dieser rief am 22. März 1919 die ,,Ungarische Räterepublik" aus und bekannte sich somit zur ,,Diktatur des Proletariats"36. Unter der Führung von Béla Kún begann die neue Regierung nun in den folgenden Wochen, große Betriebe und Banken zu sozialisieren, die Pressefreiheit aufzuheben, die Gerichte durch Revolutionstribunale abzulösen, Kirchengüter zu beschlagnahmen, Schulen und Bildungseinrichtungen zu verstaatlichen sowie Polizei und Streitkräfte in einer Roten Wache zu reorganisieren37. Die Maßnahmen wurden durch immer häufiger auftretende Terrorausschreitungen begleitet, so daß diese Phase der ungarischen Geschichte zumindest in der nicht-marxistischen Historiographie auch als Zeit des ,,Roten Terrors" bezeichnet wird.

Selbst die ungarischen Sozialdemokraten, die ,,alles nur nicht revolutionär"38 gewesen waren, sahen in der aktuellen innen- wie außenpolitisch schwierigen Lage, für die man die westlichen Siegermächte verantwortlich machte, keine Alternative zu einer Annäherung an die Sowjetunion39. Diese Hoffnung erwies sich allerdings als Trugschluß, da die Sowjetunion, selbst durch Revolution und Bürgerkrieg geschwächt, weder politisch noch militärisch in der Lage war, den ,,ungarischen Bruder" zu unterstützen. Vor allem die immer näher rückenden rumänischen Truppen, die am 31. Juli die Theiß überquerten und nur noch hundert Kilometer von Budapest entfernt waren, schwächten die Lage der Räteregierung immens. So war nach nur 133 Tagen, am 1. August 1919,,,das Experiment der Rätediktatur in Ungarn an der geschlossenen Ablehnung der Alliierten und der militärischen Übermacht der Gegner, aber auch an dem durch politische Fehlentscheidungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten und blindwütigem Terror genährten inneren Widerstand gescheitert"40. Die Regierungsgewalt wurde von einer aus Vertretern der Gewerkschaften gebildeten Regierung übernommen; zwei Tage später marschierte die rumänische Armee in Budapest ein41. Eine Legitimität besaß die Gewerkschaftsregierung allerdings genauso wenig wie ihre beiden Vorgängerinnen, da es bis zu diesem Zeitpunkt keine einzige Wahl gegeben hatte.

Während die wechselnden Verantwortlichen vergeblich versuchten, die sowohl politisch als auch wirtschaftlich und militärisch chaotischen Zustände in den Griff zu bekommen, hatten sich weit ab der Hauptstadt, zuerst in Arad, dann im südungarischen Szeged, konterrevolutionäre Kräfte zusammengeschlossen und den politischen wie militärischen Befreiungsschlag geplant. Dieser, von Graf Julius Károlyi geführten, konterrevolutionären Regierung gehörten neben Antibolschewisten, bürgerliche Politiker, Verwaltungsbeamte, Aristokraten und Militärs an42: ,,Ihr Programm entstand durch die Umkehrung der [bisherigen, D.W.] Schlagworte. War der Bolschewismus internationalistisch und atheistisch, so mußte man jetzt national und christlich sein"43. Die Szegeder Regierung hatte nun den entscheidenden Vorteil, daß sie im Gegensatz zu allen anderen über eine schlagkräftige Armee verfügte, deren Oberbefehlshaber Horthy war. Am 16. November 1919 konnte diese inzwischen auf über 25.000 Mann angewachsenen ,,Nationalen Armee" in Budapest einziehen.

So wie Terrormaßnahmen als ein Mittel zur Festigung der Räterepublik angewandt wurden, war der - jetzt ,,weiße" - Terror auch eines der bedeutensten Kennzeichen für die erste Phase der Konterrevolution. Ob man dem überzeugten Demokraten und Oktoberrevolutionär Oskar Jászi Glauben schenken kann, daß es sich bei diesem weißen Terror um ein regelrechtes System,,der Massenmorde, der Internierungen, der Pogrome, der Kastrierungen, der Meuschelmorde, des Folterns und der Frauenschändungen"44 gehandelt hat, mag zu bezweifeln sein; einig scheint die Forschung aber darüber, daß der konterrevolutionäre Terror das Ausmaß des revolutionären bei weitem überstiegen hat.

Die Konsolidierung der Verhältnisse war nun, nachdem die Besetzung Ungarns durch fremde Truppen abgewendet worden war, nicht nur im nationalen sondern vor allem auch im internationalen Interesse, konnte doch die in Versailles tagende Friedenskonferenz ihre Arbeit sonst nicht beenden45. Daher kam es, mit Hilfe des englischen Diplomaten Clerk und unter der Leitung des Politikers Karl Huszár zur Bildung einer sogenannten Konzentrationsregierung46. Ungarn wurde von den Ententemächten dazu verpflichtet, ein parlamentarisches System einzuführen und Wahlen auszuschreiben47. Die ersten Wahlen zur ungarischen Nationalversammlung fanden schon bald, am 25. und 26. Januar 1920, statt. Aber erst ein weiteres Jahr später, im April 1921, sollte unter Graf Stefan Bethlen eine Regierung an die Macht gelangen, die nicht für Wochen oder Monate, sondern für die kommenden zehn Jahre die Geschicke Ungarns lenken konnte. Auf die weitere Entwicklung diesbezüglich werde ich in den beiden folgenden Kapiteln näher eingehen.

An dieser Stelle soll nun noch der Friedensvertrag von Trianon interessieren, der am 4. Juni 1920 in Kraft trat und in dem Ungarn - als Kriegsverlierer - 67% seines Vorkriegsgebietes und 63,5% seiner Vorkriegsbevölkerung (wenn man Kroatien nicht zum Vorkriegsgebiet rechnet) aberkannt wurde48. Dabei wurde Ungarn nicht - das Selbstbestimmungsrecht der Völker berücksichtigend - auf seinen madjarischen Kern beschränkt, sondern über drei Millionen Ungarn gelangten unter die Souveränität der Tschechoslowakei, Rumäniens und Jugoslawiens, ,,nicht wenige in kompakten Massen entlang der neuen Grenzen außerhalb des ungarischen Staatsgebietes"49. Trianon wurde so für die Ungarn zum ,,verhaßten Symbol der nationalen Demütigung"50, das ,,Nem, nem, soha!" (Nein, nein, niemals!) kennzeichnete fortan die Haltung aller Magyaren zum Friedensvertrag51. Es ist unter diesen Umständen sicherlich nachvollziehbar, daß Ungarn in den folgenden Jahren zu einem der größten Verfechter einer Revision des Versailler Vertragssystems wurde.

3b. Die Bethlen - Ära: Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur

Mit der Ernennung Graf Bethlens zum Ministerpräsidenten begann für Ungarn nun - nach den Wirren von Revolution und Konterrevolution - eine Phase sowohl der politischen als auch der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsolidierung.

Vor allem die wirtschaftliche Konsolidierung war Anfang der 20er Jahre - bedingt durch die Veränderungen und Zerstörungen des verlorenen 1. Weltkrieges - von besonderer Bedeutung. Dabei führten die territorialen Veränderungen zu fast noch größeren Problemen, als die Zerstörung der wenigen industriellen Produktionsstätten, denn der Zerfall der Donaumonarchie und die damit einher gehende Zerschlagung des gemeinsamen Zollgebietes bedeutete zwangsläufig den Verlust eines größten Teils der Absatzmärkte. Mehr als 80% des ungarischen Exports ging nämlich bis dato nach Österreich und in die Kronländer Böhmen und Mähren. Diese Lieferungen waren zollfrei und wurden in einer gemeinsamen Währung abgewickelt, so daß sie de facto einen Binnen- und keinen Außenhandel darstellten52. Mit der Entstehung von sieben neuen Zollgebieten und der Aufsplitterung des vorher bestehenden einheitlichen Währungssystems53 war der gesicherte und störungsfreie Markt für Ungarn schlagartig nicht mehr vorhanden. Exportiert worden waren dabei vor allem landwirtschaftliche Produkte, denn Ungarn war - wie viele seiner neuen Nachbarländer auch - stark agrarisch geprägt; noch 1930 erhielten mehr als 50% der ungarischen Einwohner ihr Einkommen aus der Landwirtschaft54.

Die territorialen Änderungen hatte ferner zur Folge, daß Ungarn fortan auf rund 89% seiner ehemaligen Eisenproduktionsstätten, auf 84% der Waldbestände, 62% des Schienennetzes und auf etwa 44% der Lebensmittel verarbeitenden Industrie verzichten mußte. Somit mußten fortan nicht nur fast alle Rohstoffe, sondern auch die für die Verarbeitung nötigen Maschinen importiert werden55. Hinzu kamen die für Nachkriegszeiten üblichen Probleme der Inflation, Kreditknappheit, Konsumminderung und die der Flüchtlingsströme. Von letzterem war das Land in besonderem Maße betroffen, denn aus den abgetretenen Gebieten strömten in den 20er Jahren etwa 350.000 Magyaren nach Restungarn - fast ausnahmslos öffentliche Angestellte und Angehörige der intellektuellen Berufe, also ,,ein anspruchsvoller, politisch wacher Personenkreis, den man im kleingewordenen Land nicht so schnell unterbringen konnte"56.

Die Regierung Bethlen hatte nun die durchaus schwierige Aufgabe, die wirtschaftliche Konsolidierung in einem Land herbeizuführen, dessen wirtschaftliche und politische Ausgangssituation sich vollkommen geändert hatte. Ein erster Durchbruch gelang ihr dabei am 18. September 1923 - an diesem Tag wurde Ungarn in den Völkerbund aufgenommen57. Durch diese Mitgliedschaft war nicht nur die außenpolitische Isolation durchbrochen, Ungarn wurde auch eine Anleihe von 250 Millionen Goldkronen bewilligt, allerdings mit der Bedingung, daß ein vom Völkerbund ernannter Finanzkommissar - der Amerikaner Jeremiah Smith - den Wiederaufbauplan betreute: das große Werk der Rekonstruktion konnte nun beginnen58. Sowohl die industrielle als auch die landwirtschaftliche Konjunktur begannen sich in der Folgezeit langsam zu erholen, so daß die Finanzkommission des Völkerbundes schon drei Jahre später feststellen konnte, ,,daß der ungarische Staatshaushalt balancierte, die Währung stabilisiert wurde, daß Ungarn seinen Verpflichtungen nachgekommen und der Aufbau programmäßig vorgenommen sei"59. Entscheidend war in diesem Zusammenhang auch, daß der Bethlen`sche Konsolidierungsplan von den einflußreichen ungarischen Industriellen- und Finanzierskreisen unterstützt wurde60. Die volkswirtschaftlichen Einzelheiten dieses Prozesses mögen an dieser Stelle nicht weiter interessieren, ein Zitat Macartney's soll das Resultat - und allein das scheint mir für die Fragestellung dieser Hausarbeit wichtig - verdeutlichen: ,,1928-29 found Hungary with a prosperous possessing class, both urban and rural, the former category including not only the big financiers and industrialists but also many of the shopkeepers and artisans: the latter, not only the big landlords but also the medium and smaller men down to the line separating the smallholder from the dwarf-holder. The well-being of these classes was shared by the State employees of the higher and medium grades"61.

Die Weltwirtschaftskrise setzte dieser bescheidenen aber positiven wirtschaftlichen Entwicklung nun ein jähes Ende. Der drastische Verfall der Agrarpreise wirkte sich auf die exportorientierte ungarische Landwirtschaft ebenso verheerend aus wie die Schuldenrückforderungen und die Einstellung aller Zahlungen auf das gesamte Wirtschaftssystem, das ja zu größten Teilen fremdfinanziert gewesen war. Die Krise erreichte in Ungarn ihren Höhepunkt, als im Sommer 1931 die große Wiener Kredit-Anstalt zusammenbrach und alle kurzfristigen Kredite - so auch die nach Ungarn vergebenen - zurückforderte. Es folgte unweigerlich der Zusammenbruch des ungarischen Bankensystems.

Unter dem enormen Druck dieser Ereignisse trat kurze Zeit später, am 19. August 1931, die Regierung Graf Bethlen`s zurück62.

Möchte man nun die Gesellschaftsstruktur Ungarns in den 1920er Jahren charakterisieren, gibt es in der Forschung eigentlich keine stark divergierenden Interpretationsansätze: Betonen die einen ein wenig mehr die Kontinuität der Strukturen von der Zeit vor dem 1. Weltkrieg bis in die 20er und 30er Jahre63, weisen andere explizierter darauf hin, daß nach 1918 zumindest in Ansätzen auch neue Strukturen entstanden sind, die die 20er Jahre entscheidend mitgeprägt haben64. Ganz allgemein kann man die ungarische Gesellschaft dieser Zeit, die nach dem Krieg etwa 7,6 Millionen, 1930 rund 8,9 Millionen Menschen zählte65, als konservativ und in gewisser Weise auch als feudal bezeichnen, was vor allem daher rührt, daß das Land, wie oben erwähnt, stark agrarisch geprägt war. Der größte Teil des Bodens war in den Händen von etwa 450 Fürsten, Grafen und Baronen konzentriert, die ihrerseits wieder zu einer weit geringeren Zahl von Familien gehörten66. Diese Aristokraten bildeten gemeinsam mit den etwa 50 finanzkapitalistischen Familien67 gleichsam die Spitze der ungarischen Gesellschaftspyramide. Im Gegensatz dazu bestand der Fuß eben jener Pyramide aus einer Vielzahl von Kleingrundbesitzern, abhängigen Landarbeitern und Tagelöhnern, die in der Regel nicht einmal eine Subsistenzwirtschaft zur Erhaltung ihrer Familien hatten68. Ein einflußreiches städtisches Proletariat hat es nicht gegeben, was sowohl durch die schleppende Industrialisierung als auch durch die Tatsache zu erklären ist, daß es in Ungarn mit Budapest nur eine einzige große Stadt gegeben hat.

Zwischen diesen beiden Extremen etablierte sich gerade in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg eine ,,neue Bürgerschaft", die sich selbst mit Vorliebe ,,christlicher Mittelstand" nannte69.

Gosztony sieht dieses neue Bürgertum als Produkt teils des Absinkens von Angehörigen der ehemaligen Herrenschicht (wobei er sich mit ,,ehemalig" wohl auf die Zeit der Donaumonarchie bezieht, D.W.) und teils des Aufstiegs von Angehörigen weniger begüterter Schichten70. Zu dieser neuen Mitte zählten sowohl reichere Bauern und Militärs als auch Handwerker, Kaufleute, Freiberufler, Verwaltungsangestellte und Beamte. Vor allem die Zahl letzterer hat in den 20er Jahren erheblich zugenommen, was unter anderem auf den forcierten Ausbau der ungarischen Bürokratie zurückzuführen ist71. Dieser Ausbau bürokratischer Strukturen diente sicherlich auch dazu, sowohl den schon erwähnten madjarischen Umsiedlern als auch der schnell wachsenden qualifizierten Fach- und freischaffende Intelligenz eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zu bieten. Die Anzahl der arbeitslosen Akademiker stellte nämlich vor allem um die Wende von den 20er zu den 30er Jahren ein großes Problem dar72.

Ganz allgemein sieht Hanák eine ,,doppelte Struktur" der ungarischen Nachkriegs- Gesellschaft, die besonders innerhalb jenes Mittelstandes zum Vorschein komme: der Gegensatz zwischen den traditionellen nationalen und den neuen bürgerlichen - unter anderem im Zuge des kapitalistischen Entwicklung entstandenen - gesellschaftlichen Elementen73.

Einig scheint sich die Forschung überdies darüber, daß das Verhältnis zwischen dem Horthy- Staat und eben jener ,,neuen Mitte" außerordentlich gut gewesen sein muß. Neue Mittelschicht und alter Adel bildeten somit die gesellschaftliche Basis der Bethlen-Ära.

So groß die sozialen Schranken innerhalb der ungarischen Gesellschaft sicherlich immer noch gewesen sein mögen, eines verband alle Magyaren Rumpf-Ungarns: die Ablehnung des Vertrages von Trianon. Sipos spricht von dem Eintreten für eine territoriale Revision als unentbehrliche Bedingung der Anwesenheit im legalen, öffentlichen Leben74; Polonsky sieht gar das ganze politische Leben der Zwischenkriegszeit vom Revisionismus geprägt75. Ob man dem Revisionismus einen solchen alles überragenden Stellenwert zusprechen kann, ist sicherlich zu diskutieren, nicht zu unterschätzen ist meines Erachtens aber die gesellschaftliche Integrationswirkung, die eben jener Irredentismus mit sich gebracht hat.

3c. Die Bethlen - Ära: Das Politische System

In diesem Kapitel soll nun die Struktur des Politischen Systems Ungarns in dem für uns relevanten Zeitraum betrachtet werden. Ich möchte mich dabei an folgenden Vorgaben Rudzios orientieren:,,Die Darstellung eines politischen Systems muß einerseits mehr umfassen als nur die staatlichen Institutionen, andererseits weniger als die gesamte Gesellschaft. Sie hat diejenigen Akteure und Rollenzusammenhänge vorzustellen, über welche gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen bewußt beeinflußt, legitim herbeigeführt und in der Gesellschaft durchgesetzt werden. Das politische System ist als spezifisch diesem Zweck dienendes Subsystem der Gesellschaft zu verstehen (...) Eine Systemdarstellung hat sich nicht auf Einzelvorgänge und das Aktuelle vom Tage, sondern auf das typisch Wiederkehrende, auf dauerhafte Strukturen und Verhaltensmuster zu konzentrieren"76.

Zwei Aspekte sollen in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein:

1. Die Grundlagen des Politischen Systems sowie die politischen Institutionen

2. Das politische Kräftefeld (Parteien, organisierte Interessen und Wahlen)

1. Die Grundlagen des Politischen Systems sowie die politischen Institutionen

Ganz allgemein kann man die Staatsform Ungarns in den Jahren 1921 bis 1931 als Monarchie mit vakantem Thron oder - wie Andrzej Ajenenkiel es ausdrückt - als,,specific form of constitutional monarchy"77 bezeichnen. Die 1920 gewählte Nationalversammlung setzte in einem ersten Akt alle Rechtsnormen der Volksrepublik und der Räterepublik außer Kraft, und es wurde an der Kontinuität der vor Ende Oktober 1918 bestehenden Ordnung festgehalten78 - Ungarn sollte also wieder ein Königreich sein. Ob diese Ordnung nun auf einer geschriebenen oder einer sogenannten historischen Verfassung basierte, ist aus der Literatur leider nicht klar ersichtlich. Sprechen Révész und Horthy selbst von einer historischen, also ungeschriebenen Verfassung (ähnlich wie in England)79 behauptet Hoensch, am 28. Februar 1920 sei eine geschriebene Verfassung verabschiedet worden80. Da diese Hausarbeit aus oben erwähnten Gründen anhand der Forschungsliteratur und nicht anhand von Quellen arbeitet, muß eine quellenkundliche Überprüfung dieser - doch entscheidenden Frage - leider ausbleiben. Ich tendiere aber dazu, mich Révész und Horthy anzuschließen und fortan von einer historischen Verfassung auszugehen, da Nikolaus Horthy als Oberhaupt eben jenes Staates sicherlich dessen rechtliche Basis am besten kannte.

Mit der Rückkehr zur Staatsform des Königreiches mußte nun dieses höchste Amt besetzt werden. Da die alliierten Mächte von Anfang an einen Kandidaten aus dem Hause Habsburg ausschlossen - die Entthronung des Hauses Habsburg wurde im November 1921 bekannt gegeben81 - sich die ungarischen Abgeordneten aber auch nicht einig darüber werden konnten, ob es sich um ein Erb- oder um ein Wahlkönigtum handeln sollte, wurde mit dem Amt des Reichsverwesers eine - immerhin bis 1944 gültige - ,,Zwischenlösung" etabliert82. Der Reichsverweser, zu dem Horthy am 1. März 1920 ,,unter offenem militärischem Zwang, bei militärischer Besetzung des Parlamentsgebäudes und unter Ausnutzung der Habsburgerfeindlichkeit der Siegermächte und der Nachbarstaaten"83 gewählt wurde, hatte nun folgende konstitutionelle Stellung: Er war Staatsoberhaupt Ungarns und übte durch die von ihm ernannte (und somit von ihm abhängige) Regierung das Recht der Exekutivgewalt aus. Er war der oberste Kriegsherr der Armee, vertrat das Land in internationalen Beziehungen und konnte demnach Gesandte empfangen und solche entsenden. Bei Kriegserklärungen, Friedensabschlüssen oder bei der Verwendung der Armee außerhalb der Landesgrenzen mußte er allerdings die Zustimmung der Nationalversammlung einholen. Ihm stand ferner das Recht zu, das Parlament einzuberufen, zu vertagen oder mit gewissen Einschränkungen aufzulösen, so wie er auch den Ministerpräsidenten und die Regierung jederzeit entlassen konnte. Er konnte die Nationalversammlung allerdings nur auflösen, wenn er,,bereits über die Einberufung der neuen Nationalversammlung in der Verordnung zur Auflösung solcherart [verfügt hat, D.W.], daß die Nationalversammlung auf Grund eines neu zu schaffenden Wahlrechtgesetzes, wenn dieses jedoch bis dahin nicht geschaffen ist, nach dem Wahlrecht, das als Grundlage zur Wahl der gegenwärtigen Nationalversammlung gedient hat, spätestens innerhalb von drei Monaten von der Ablösung ab gerechnet, zusammentreten muß"84.

Auch wenn der Reichsverweser im Gegensatz zum König nicht im Besitz gesetzgeberischer Funktionen gewesen war, hatte er das Recht der Gesetzesinitiative und die Möglichkeit, ein schon verabschiedetes Gesetz zweimal zur neuerlichen Beratung an die Nationalversammlung zurückzuweisen. Das Recht des Parlamentes, den Reichsverweser zur Verantwortung zu ziehen, wurde 1937 aufgehoben. Im gleichen Jahr verabschiedete die Nationalversammlung auch ein Gesetz, welches dem Reichsverweser das Recht zusicherte, seinen Nachfolger in einem versiegelten Brief vorzuschlagen - bis dato war die Reichsverweserschaft also an die Person Horthys gebunden. Gesetz Nr. 2 von 1942 führte dann den Posten des stellvertretenden Reichsverwesers ein. Auch konnte Horthy einen Teil der Mitglieder des Oberhauses ernennen, auf die Ausübung des obersten kirchlichen Patronats mußte er allerdings verzichten85. Der Machtbereich des Reichsverwesers wurde dann in den 1930er Jahren, forciert vor allem durch Bethlens Nachfolger Julius Gömbös, weiter ausgedehnt86.

Wurde die Exekutive somit von Horthy, beziehungsweise von der ihm abhängigen Regierung ausgeübt, fiel das Recht der Legislative bis 1926 oder 1927 allein der Nationalversammlung zu87 - nach 1926 oder 1927 dem neu, beziehungsweise wieder gegründeten Reichstag, der aus zwei Kammern bestand: einem Abgeordnetenhaus und einem Oberhaus. Die Regierung war der Legislative gegenüber rechtlich und politisch verantwortlich, was in der Praxis allerdings nur mit Einschränkungen durchzusetzten war, da, wie sich zeigen wird, die Regierungspartei im Parlament immer über eine absolute Mehrheit verfügte.

Die erste Nationalversammlung (1920-1922) wurde in geheimen Wahlen von rund 75% der erwachsenen ungarischen Bevölkerung (40% der Gesamtbevölkerung) gewählt. Grundlage hierfür war die sehr fortschrittliche und im wesentlichen mit dem Wahlrechtsgesetz der bürgerlich-demokratischen Revolution übereinstimmende sogenannte ,,Friedrich'sche Wahlverordnung" aus dem Jahre 191988. Da die zweijährige Dauer dieser Nationalversammlung ablief, ohne daß ein neues Wahlgesetz beschlossen wurde, oktroyierte die Regierung Bethlens daraufhin eine Wahlordnung, die im Jahre 1925 in etwas abgeänderter Form als Gesetz legitimiert wurde. In den meisten Wahlbezirken wurde die offene Stimmenabgabe wieder eingeführt (ausgenommen waren Budapest und einige andere größere Städte), denn:,,Sie [i.e. die geheimen Wahlen, D.W.] vertragen sich nicht mit dem offenen Charakter des ungarischen Volkes"89. Ferner wurde die Wahlberechtigung an ein bestimmtes Alter (bei Frauen 30, bei Männern 24) und an einen intellektuellen Zensus gebunden. Darüber hinaus mußte der ständige Wohnsitz während mindestens zwei Jahre in demselben Ort nachgewiesen werden. Diskriminierend wirkte sich auch die Einführung von Empfehlungen aus: jeder Kandidat mußte mindestens 10% der Wähler, in den großen Wahlbezirken mindestens 1.000 Personen als Bürger aufweisen, welche seine Liste unterzeichneten. Es kam daher nicht selten vor,,,daß die Unterzeichner der Empfehlerlisten der oppositionellen Kandidaten (...) mit Nachteilen rechnen [mußten, D.W.], besonders wenn sie Unternehmer waren und auf staatliche Aufträge angewiesen"90. Den Bauern, die sich - bei öffentlicher Stimmabgabe - gegen die Regierungspartei aussprachen, wurden nicht selten Kredite gestrichen oder Exportlizensen entzogen. Für die Arbeiter kam erschwerend hinzu, daß die Wahlen oftmals werktags abgehalten wurden und die Wahllokale nicht selten früher als vorgesehen geschlossen wurden91. Auch wurde eine Kaution eingeführt, wodurch Mittellose als Kandidaten kaum auftreten konnten92. Wie unschwer zu erkennen ist, wurde die Zahl der Wahlberechtigten somit erheblich eingeschränkt.

Die zweite Nationalversammlung (1922-26/27) wurde nach der Verabschiedung des ,,Oberhausgesetzes" aufgelöst und ein neues ,,Unterhaus" gewählt, welches gemeinsam mit jenem Oberhaus - auch Magnatenkammer - für die kommenden fünf Jahre die Legislative verantworten sollte93. Das neue Oberhaus umfaßte vier Gruppen: Zum einen die Angehörigen des Hauses Habsburg-Lothringen, sofern sie der ungarischen Sprache mächtig waren und ihren Wohnsitz im Lande hatten. Zum zweiten die Inhaber bestimmter Ämter und Würden, darunter die katholischen Bischöfe und die Vertreter der protestantischen Kirchen. Darüber hinaus gehörten der Magnatenkammer die von den ländlichen und städtischen Gemeindevertretungen, den Universitäten und den berufsständischen Vertretern von Handel, Industrie, Landwirtschaft u.a. gewählten Abgeordneten an und nicht zuletzt Persönlichkeiten des Staatslebens, die Horthy selbst ernennen konnte94. Diese neue Kammer hatte nun das Recht, Gesetze zu initiieren, bzw. vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetzte zwei mal zur ,,Überlegung" zurückzuschicken. Ein absolutes Vetorecht besaß diese Kammer allerdings nicht, auch lag das - sehr wichtige - Budgetrecht allein beim Parlament95. Es war sowohl dem Reichsverweser als auch dem Ministerpräsidenten verboten, beide Kammern gleichzeitig aufzulösen96. Es ist sicherlich nicht falsch zu behaupten, daß die Aufgabe des Oberhauses letztendlich darin bestand, ,,die Kontinuität des Konservativismus in der Gesetzgebung dem Abgeordnetenhaus gegenüber, das die jeweilige allgemeine Stimmung trotz der Einschränkung des Wahlrechtes gewissermaßen widerspiegelte, zu sichern" 97.

Die Judikative wurde von - zumindest formal - unabhängigen Gerichten wahr genommen, die bis 1930 ihre Urteile ,,im Namen des Ungarischen Staates" hiernach ,,im Namen der Ungarischen Heiligen Krone" fällten98. Die wichtigste Quelle der Rechtsentwicklung waren die Grundsatzentscheide des Obersten Gerichtshofes, der sogenannten Kuria99. Die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger waren im allgemeinen anerkannt und garantiert, aber deren konkrete Auslegung war nicht selten vom Polizei- und dem erstarkenden Verwaltungsapparat abhängig. Explizit eingeschränkt waren die Pressefreiheit, die mit Hilfe der ,,Kommission für Pressemitteilungen" zensiert wurde100, sowie das Vereinigungs- und Versammlungsrecht: zur Gründung neuer Vereine war die Genehmigung des Innenministeriums erforderlich, Organisationen und Kundgebungen für einen gewaltsamen Umsturz o.ä. waren verboten101.

Zuletzt seien noch die von der Regierung ernannten Kommissare der einzelnen Komitate (Distrikte) erwähnt, die einen weiteren wichtigen Machtfaktor innerhalb des Politischen Systems bildeten.

2. Das politische Kräftefeld

In diesem Kapitel sollen nun das ungarische Parteiensystem, die Chancen und das Abschneiden der Parteien bei den einzelnen Wahlen, sowie weitere Interessenvertretungen betrachtet werden.

Zsuzsa Nagy unterscheidet drei unterschiedliche Strömungen innerhalb des ungarischen Parteienspektrums102. Zum ersten die ,,traditional conservative and partly liberal trends", zu denen er die Regierungspartei (die sogenannte ,,Einheitspartei") sowie die Christlich-Sozialen zählt. Name und innere Zusammensetzung der Einheitspartei ist im Laufe der Zeit mehrmals verändert worden - sie wurde allerdings immer von der Regierung, also in unserem Falle von Bethlen und seinen Kreisen, dominiert und bildete somit - freundlich ausgedrückt - ,,das politische Rückgrat des Landes"103. Diese Richtung versuchte im allgemeinen, die politische, ökonomische und soziale Ordnung, wie sie vor 1918 bestanden hatte, wieder herzustellen. Ihr gehörten demnach alle konservativen Kräfte des Landes an: die Aristokratie, Grundbesitzer, Militärs, die Kirche sowie die ,,upper middle class"104. Bezeichnend für die Einstellung ihrer Anhänger ist sicherlich auch folgendes Zitat Bethlens: ,,Wir wollen eine Demokratie, aber keine Macht der groben Massen, weil die Länder, in denen die Macht der Massen über die ganze Nation herrscht, dem Untergang ausgesetzt sind"105.

Die extreme Rechte wurde von Gömbös` ,,Ungarischer Nationalen Unabhängigkeitspartei" (auch: ,,Rassenschürzlerpartei") und mehreren kleineren Organisationen vertreten106: ,,In diesen Organisationen gaben die nach dem verlorenen Krieg um ihre Existenzsicherheit gekommenen Offiziere, die massenweise aus den besetzten Gebieten fliehenden Beamten und sonstige ,deklassierte Elemente` (...) den Ton an"107.

Als dritte Strömung etablierten sich eine Reihe von größeren und kleinerer Parteien, so die Sozialdemokraten, die ,,National-Demokratische Partei" von Vilmos Vázsonyi sowie die ,,National-Liberale Partei" von Károly Rassay, oder die von Hoensch als,,staatlich subventionierte Ersatzparteien"108 bezeichneten ,,Ungarische Nationale Arbeiterpartei" und die ,,Ungarische Sozialistische Partei". Die Sozialdemokraten repräsentierten dabei nicht nur den linken Flügel dieses Teilspektrums, sondern sie hatten mit 100.000 bis 150.000 Mitgliedern und einem engen Kontakt zu den Gewerkschaften109 im Vergleich zu den anderen Oppositionsparteien den größten Rückhalt in der Bevölkerung:,,[All these parties, D.W.] formed a trend, not at all homogeneous, that wanted to defend bourgeois society against the dicatatorship of the proletariat, but also against the extreme right and the Nazi aspirations by transforming it on the basis of liberalism and democracy"110. Im Mittelpunkt der Forderungen der bürgerlichen und sozialdemokratischen Parteien standen also die demokratischen Freiheitsrechte, vor allem das allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlrecht. Unterstütz wurden die Sozialdemokraten zum größten Teil von der ungarischen Arbeiterschaft, die liberal-demokratischen Parteien vornehmlich von der städtischen kleinbürgerlichen, bürgerlichen und bürgerlich-intellektuellen Schicht. Der Schwerpunkt ihrer Parteitätigkeit lag daher naturgemäß in der Hauptstadt und der direkten Umgebung von Budapest111. Die Schwäche und fehlende Schlagkraft dieser Mitte-Links-Opposition läßt sich sicherlich unter anderem durch ihre Zersplitterung erklären - es gelang nämlich bis 1944 nicht, die einzelnen Richtungen in einer einheitlichen liberal-(sozial)demokratischen Partei zu vereinen. Auch erhielten sie keine nachhaltige Unterstützung von ihren ausländischen Schwesterparteien112.

Die Agitationsmöglichkeiten der kommunistischen Partei waren - bedingt durch die Tatsache, daß sie in die Illegalität verbannt war - stark eingeschränkt und sie spielte daher für die Zeit von 1921 bis 1931 keine allzu große Rolle.

Wie das im vorherigen Kapitel erläuterte Wahlsystem vermuten läßt, hatten alle Nicht- Regierungsparteien de facto keine Möglichkeit an die Macht zu gelangen. Sie stellten vielmehr eine geduldete, legale Opposition dar, wodurch man den demokratischen Schein, vor allem gegenüber dem Ausland, wahren konnte. Die Sitzverteilung in der Nationalversammlung mag dies verdeutlichen: 1922 erhielt die Einheitspartei ,,nur" 143 der 245 Mandate (das entspricht 58,4 %)113, bei den Wahlen 1926 - das Bethlen'sche System hatte sich inzwischen etabliert - schon 170 der 245 Sitze (= 69,4%)114. Gemeinsam mit den regierungsfreundlichen Christlich-Sozialen und Unabhängigen hatten Bethlen und seine Kreise stets eine satte Mehrheit von ca. 80% hinter sich. Die für unseren Zeitraum letzten Wahlen von 1931 brachten ein ganz ähnliches Bild zu tage. Ich würde Rothschild in seiner Meinung bestätigen, daß die Wahlen in diesem Fall keine andere politische Funktion hatten, als die Abgeordneten der Regierungspartei in periodischen Abständen auszutauschen115. Mit Hilfe zweier Vorgehensweisen versuchte Bethlen noch darüber hinaus sowohl die rechte als auch die linke Opposition zu neutralisieren. Bezüglich der Rechtsradikalen gelang ihm das, indem er ihren Anhängern lukrative Stellungen in der Bürokratie oder der Armee anbot und somit fortan auf eine gewisse Loyalität zählen konnte - wie das Beispiel von Gömbös selbst offenkundig zeigt116. Dieser zum Teil überbesetzte Beamtenapparat sollte zugleich eine wichtige Stütze des Politischen Systems sein. Die Vereinnahmung der Linken, also der Sozialdemokratie, hatten einen etwas offizielleren Charakter und ist eng mit dem sogenannten ,,Bethlen-Peyer-Pakt" verbunden117.

Eine ganze Anzahl halbmilitärischer, intellektueller und auf ideologischer Grundlage organisierter Verbände und Gesellschaften, die verschiedene Interessengruppen - von der Jugend bis zu den Frontkämpfern von 1914-1918 - repräsentierten, ergänzten nun die gesellschaftliche Szene Ungarns zwischen 1921 und 1931118. Zu nennen wären an dieser Stelle die ,,Populisten", die vor allem durch ihre ,,Dorfforschung" bekannt wurden, die ,,Fortschrittlichen Katholiken", die bürgerlichen Radikalen, die sich in der ,,Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft" und in der ,,Freien Schule für Gesellschaftslehre" organisierten - zu ihnen gehörte auch Graf Michael Károlyi - sowie diverse Reformklubs, von denen wohl die ,,Miklós-Bartha-Gesellschaft" die bedeutenste gewesen war119. Auch der von Horthy ins Leben gerufene ,,Heldenorden" sei gemeinsam mit den regierungstreuen Geheimbünden, wie die ,,EX" oder die ,,Ungarische Gemeinschaft", an dieser Stelle erwähnt120. Diese Organisationen hatten sicherlich nicht auf das Gros der Bevölkerung, jedoch auf gewisse Schichten der Gesellschaft, vor allem auf die Jugendlichen, die Intelligenz und aktive wie ehemalige Militärs, einen nicht zu unterschätzenden Einfluß. Einige dieser Organisationen brachten auch eigene, einflußreiche Zeitungen heraus. So erwähnt Janos beispielsweise einen Geheimreport der ungarischen Gendarmerie, der für das Jahr 1921 vierzehn der neunundzwanzig großen Zeitungen als ,,durchaus unpassend", ,,demokratisch" oder ,,jüdisch" (was oftmals mit liberal gleichgesetzt wurde) charakterisiert121.

Alles in allem kann man die Regierungszeit Bethlens als eine Phase der Konsolidierung bezeichnen: die Zeit der Revolutionen und des unkontrollierten Terrors war vorbei, sowohl in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht konnten feste Strukturen etabliert werden, und der Graf wird daher sicherlich nicht zu Unrecht als einer der bedeutensten Politiker der Horthy-Zeit angesehen. Staatliche Einrichtungen und politische Kräfte waren bestrebt, die bestehenden Strukturen zu erhalten und das konterrevolutionäre Regime zu festigen, gleichsam einen Mittelweg zwischen den rechten und linken Extremen zu gehen122.

Die legale Tätigkeit der bürgerlichen Opposition sieht Sipos denn auch als ,,organischen Teil der Methode Bethlens". Ihre wirkliche Rolle habe darin bestanden, daß sie gegenüber der rechtsradikalen Richtung ein entsprechendes Gegengewicht sicherte123 - und wie sich zeigen sollte war es Ende der 30er/Anfang der 40er Jahre eben diese Opposition, die im Zuge des sich auch in Ungarn ausbreitenden Faschismus zu einem der größten Verfechter der

Bethlen'schen Ideen wurde124. Bethlen's Regierungszeit endete nun wie sie begonnen hatte: mit einer großen Depression. Nach einer kurzen Amtszeit von Graf Julius Károlyi ernannte Horthy 1932 Julius Gömbös zum Ministerpräsidenten: ,,This marked the return to power of the counterrevolution's radical wing"125.

4. Resümee

In diesem letzten Kapitel soll nun die zentrale Fragestellung dieser Hausarbeit diskutiert werden: war Ungarn in den Jahren 1921 bis 1931 ein autoritäres Regime oder nicht? Meines Erachtens ist es in unserem Fall nicht notwendig, die Regierungszeit Bethlens auf einen totalitären Charakter hin zu untersuchen. Wie die Ausführungen in den beiden vorangegangenen Kapiteln gezeigt haben mögen, trifft keiner der im Totalitarismus-Modell von Friedrich und Brzezinski aufgeführten Eigenschaften auf die Staatsform Ungarns nach dem 1. Weltkrieg zu. Die Frage nach dem autoritären Charakter wird daher eher im Gegensatz zu einem möglichen demokratischen Charakter zu eruieren sein. Autoritär oder konservativ- demokratisch - das sind auch die beiden Systemalternativen, die in der mir vorliegenden Forschungsliteratur diskutiert werden. Die Bandbreite der diesbezüglichen Charakterisierung reicht dabei von ,,etaistisch" und ,,neo-korporatistisch"126, ,,oligarchisch"127, ,,halbliberalistisch"128, ,,obrigkeitsstaatlich-konstituitionell mit einigen formaldemokratischen Zügen"129, ,,liberal-konservativ"130, ,,konservativ" im allgemeinen131, ,,eingeschränkt parlamentarisch"132 über ,,feudal-absolutistisch"133, ,,autoritativ-reaktionär"134, ,,scheinparlamentarisch"135, ,,realpolitisch"136, ,,antidemokratisch"137 bis hin zu ,,autoritär"138.

Gosztony spricht von Ungarn gar als einem ,,Kuriosum in Europa", in dem Konservatismus und Traditionalismus sich zum Anachronismus gesteigert hätten139. Meiner Meinung nach sind all diese Interpretationsansätze aber wenig hilfreich, denn keiner der Autoren hat seine Analyse wirklich systematisch, sich auf ein bestimmtes Konzept oder eine bestimmte Theorie stützend, betrieben. Viele der von ihnen verwendeten Begriffe sind meines Erachtens auch viel zu unpräzise, als daß sie in einer Diskussion hilfreich wären. Mir scheint es daher am sinnvollsten, sich die in Kapitel 2 angeführten Merkmale autoritärer Regime in Erinnerung zu rufen und jeden einzelnen Punkt mit der konkreten historischen Situation zu konfrontieren.

Da wäre zum ersten der Aspekt des beschränkten politischen Pluralismus, der für das Ungarn der Jahre 1921 bis 1931 sicherlich zutrifft. Es hat sowohl mit den rechtsradikalen Parteien und Organisationen als auch vor allem mit der bürgerlichen Opposition (Parteien, Verbände, Gewerkschaften) politische Kräfte gegeben, die - wenn auch in eingeschränktem Maße - in der Lage gewesen waren, den politischen Prozeß zumindest zu beeinflussen und, wie sich am Beispiel der Gömbös-Anhänger zeigt, durchaus auch erfolgreich. Auch wenn der Einfluß dieser Gruppe in der Folgezeit den autoritären Charakter des Staates stärkte, ändert das nichts an der Tatsache, daß dieser Einfluß während der Bethlen'schen Ministerpräsidentenzeit ausgeübt werden konnte. Auch die verschiedenen oppositionellen Publikationsorgane seien an dieser Stelle erwähnt. Die Oppositionsarbeit war allerdings sowohl durch die Pressezensur als auch durch das restriktive Vereinigungs-, Versammlungs- und Kundgebungsrecht erheblich eingeschränkt - die kommunistische Partei war als Opposition erst gar nicht zugelassen. Diese eingeschränkte Oppositionsmöglichkeit wurde darüber hinaus noch durch Bethlen's Neutralisierungsbestrebungen begrenzt. Eine aktive und engagierte Teilnahme der Bevölkerung am politischen Geschehen war sowieso nicht erwünscht, was die Wahlgesetzänderung von 1922 (bzw. 1925) deutlich macht. Dabei wurde ja nicht nur die Zahl der aktiven wie passiven Wahlberechtigten minimiert, sondern die - unregelmäßig abgehaltenen - Wahlen selbst fanden auch unter eingeschränkten Bedingungen statt (öffentliche Stimmabgabe, Abhalten der Wahlen an Werktagen, Schließung der Wahllokale zu früher, als angekündigten Zeitpunkten etc.).

Zum zweiten hat Juan Linz das typologische Unterscheidungsmerkmal - Ideologie versus Mentalität - angesprochen. Eine allumfassende Ideologie - ähnlich dem Faschismus, Nationalsozialismus oder Kommunismus - hat es zu Zeiten Bethlens sicher nicht gegeben. Ob es eine Mentalität gegeben hat, ist wohl schwieriger zu beurteilen. Man könnte vielleicht den von allen Magyaren verfochtenen Revisionismus als auch die durch die agrarische Struktur geprägte und doch bei vielen vorhandene traditionelle, konservative Grundhaltung als eine solche Mentalität begreifen. Linz erwähnt in diesem Zusammenhang auch die fehlende Mobilisierung und die ,,von oben" gegründeten Parteien. Beides trifft auch in unserem Fall zu. Die Mobilisierung der Bevölkerung war - unter anderem bedingt durch das diskriminierende Wahlrecht und die eingeschränkten politischen Entfaltungsmöglichkeiten - gering, die wichtigste Partei des Landes,,stellte nicht (..) den Ministerpräsidenten, sondern der Ministerpräsident ,stellte` die größte Partei dem Lande" - wie es Szinai treffend formuliert hat140. Die einflußreiche ,,Regierungspartei" war, wie der Name schon sagt, eine ParteiderRegierung, die ausschließlich von Bethlen und seinen Anhängern dominiert wurde. Es handelte sich demnach eher um ein verkapptes Einparteiensystem als um eine echte Mehrheitsdemokratie. Aber wie die Etablierung des Magnatenhauses im Jahre 1926/27 zeigt, war man sich anscheint doch nicht zu hundert Prozent sicher, daß die Nationalversammlung auch immer bedingungslos die Regierungslinie vertreten würde.

In einem weiteren Punkt sei die,,potential constituency"angesprochen. Es hat, wie erwähnt, eine Verfassung gegeben, doch läßt vor allem eine historische Verfassung natürlichen Raum für Interpretationsmöglichkeiten. Gerade die zwar de jure vorhandene aber de facto nicht durchgängig praktizierte Gewaltenteilung stattete die Herrschaftsträger, also in unserem Fall Horthy und den von ihm abhängigen Ministerpräsidenten, mit einer Fülle von unkontrollierbarer Macht aus. Dadurch daß die Regierungspartei durchweg die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung stellte, diese Einheitspartei von Bethlen und seinen Kreisen dominiert wurde, dieser Kreis aber wiederum vom Reichsverweser abhängig war, konzentrierte sich letztendlich nicht nur die exekutive sondern auch die legislative Macht in den Händen des Staatsoberhauptes. Dieses Übergewicht von Führung, Regierung und Exekutive sieht Linz als ein wichtiges Charakteristikum autoritärer Regime. Thamer hat in diesem Zusammenhang die These aufgestellt, das Ziel solch autoritärer Herrschaft sei nun die Sicherung der Machtposition dertraditionellenEliten. Auch Bethlen's Ziel war es, die staatliche Ordnung, wie sie vor 1918 bestand hatte, nach den Wirren von Revolution und Gegenrevolution wieder herzustellen. Zu den von ihm protegierten Kreisen gehörten ja auch alle konservativen Kräfte des Landes: Adel, Militär, Kirche und Bürokratie. Vor allem letztgenannter Beamtenapparat stellte eine wichtige Stütze bei der angestrebten Stärkung und Stabilisierung des Staates dar.

Ich würde mich demnach der Meinung Brachers und Korbulys anschließen141 und den ungarischen Staat in dem betrachteten Zeitraum als autoritär bezeichnen. Demokratische Elemente mögen zwar de jure vorhanden gewesen sein, aber wie die konkrete historische Situation gezeigt hat, wurden sie in der Praxis nicht, oder nur eingeschränkt, verwirklicht.

,,Bethlen-Ungarn" scheint mir sogar sehr treffend auf den von Linz als bürokratisch- militärisch bezeichneten Typus eines autoritären Regimes zu passen142.

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- Szinai, M.: István Bethlen und die politische Konsolidierung des ungarischen konterrevolutionären Regimes 1919-1922, in: Acta Historica Academiae Scientiarum Hungaricae, 23, Nr. 1-2, 1977, S. 43-72.

- Thamer, Hans-Ulrich: Faschismus, Nationalsozialismus, Autoritäre Regime, in: Erwin Oberländer u.a. (Hrsg.): Autoritäre Regime in Ostmitteleuropa 1919-1944, Mainz 1995.

- Tilkovszky, Lóránt: Die rechtsextreme Opposition der Regierungspartei im konterrevolutionären Ungarn (1919-1944), in: Anna M. Drabek u.a. (Hrsg.): Das Parteienwesen Österreichs und Ungarns in der Zwischenkriegszeit, Wien 1990, S. 157-167.

- Varga, József: Schuldige Nation oder Vasall wider Willen? Beiträge zur Geschichte Ungarns und des Donauraumes, 1. Teil: 1918-1939, Wien 1987.

- Wippermann, Wolfgang: Totalitarismustheorien. Die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997 (= Erträge der Forschung 291).

- Zarnowski, Janusz: Authoritarian Systems in Central and South - Eastern Europe (1918- 1939). Analogies and Differences, in: ders. (Hr.): Dictatorships in East - Central Europe 1918- 1939. Anthologies, Warschau u.a. 1983 (= Polish Historical Library 4), S. 9-26.

[...]


1 Silagi 1972, S. 49

2 So beispielsweise von Hanák 1988, S. 212

3 Siehe beispielsweise Eckard Jesse (Hrsg.): Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, Baden-Baden 1996

4 Siehe vor allem die Studien von Wolfgang Merkel u.a. (Hrsg.): Systemwechsel, 3 Bände, Opladen 1994-1997

5 Luthardt 1994, S. 37

6 Vgl. Guggenberger 1995, S. 36

7 Linz 1975, S. 182-183

8 Vgl. Linz 1975, S. 183

9 Vgl. beispielsweise Wippermann 1997, S. 103

10 Friedrich/Brzezinski 1999, S. 230; siehe im folgenden ebenda, S. 230-231

11 Weitere Totalitarismuskonzepte finden sich bei Hannah Arendt, Eric Voegelin, Ernst Nolte und Karl Dietrich Bracher; siehe bsp. den Überblick von Eckhard Jesse: Totalitarismusforschung und ihre Repräsentanten. Konzeptionen von Carl J. Friedrich, Hannah Arendt, Eric Voegelin, Ernst Nolte und Karl Dietrich Bracher, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 20/98, S. 3-18

12 Vgl. Lauth 1995, S. 27

13 Thamer verwendet denn auch den Begriff der,,doppelten Frontstellung"autoritärer Regime; Thamer 1995, S. 15

14 Linz 1975, S. 178-179; die oft geführte Diskussion, ob nun die Grenzziehung zwischen der autoritären Staatsform (als Form sui generis) und der totalitären einerseits, bzw. der demokratischen andererseits, eindeutiger ist, mag an dieser Stelle nicht interessieren; siehe hierzu: Glaeßner 1995, S. 83-84, Linz 1975, S. 185, 264 und 273

15 Vgl. Schieder 1979, S. 234 sowie auch S. 93

16 Linz 1975, S. 264

17 Vgl. Linz 1975, S. 266 und 273

18 Vgl. Kühnhardt u.a. 1994, S. 207

19 Geiger 1932, S.77

20 Vgl. Linz 1975, S. 266

21 Bracher 1996, S. 363

22 Linz 1975, S. 266

23 Vgl. Bracher 1982, S. 258

24 Vgl. Bracher 1982, S. 264 sowie Schieder 1979, S. 233

25 Vgl. Thamer 1995, S. 15

26 Vgl. Ableitinger 1980, Sp. 210

27 Bracher 1982, S. 261

28 Vgl. Bracher 1996, S. 364

29 Eine mögliche Typologie findet sich bei Linz 1975, wenn er, sich der Idealisierung bewußt, sieben Typen autoritärer Herrschaft unterscheidet: 1. Bürokratisch-militärische autoritäre Regime, 2. Autoritärer Korporatismus, 3. Mobilisierende autoritäre Regime, 4. Nachkoloniale autoritäre Regime, 5. Rassen- und ethnische ,Demokratien`, 6. Unvollständige totalitäre und prätotalitäre Regime, 7. Posttotalitäre, autoritäre Regime; Linz 1975, S. 285-350

30 Vgl. Hoensch 1984, S. 84-85; Horthy selbst hat Károlyi diese Haltung nie verziehen und diffamiert ihn in seinen Memoiren als,,ein Abtrünniger seines Standes", Horthy 1953, S. 113

31 Vgl. Hoensch 1984, S. 85

32 Hoensch 1984, S. 89

33 Varga 1987, S. 91

34 Vgl. Hoensch 1984, S. 93

35 Vgl. Nagy 1988, S. 272

36 Vgl. Hoensch 1984, S. 93

37 Vgl. Varga 1987, S. 95 sowie Rothschild 1974, S. 147

38 Polonsky 1975, S. 47

39 Vgl. Polonsky 1975, S. 47

40 Hoensch 1984, S. 99

41 Vgl. Hajdú/Nagy 1990, S. 309

42 Vgl. Hoensch 1984, S. 97

43 Bogyay 1990, S. 129

44 Jászi 1923, S. 161

45 Vgl. Hajdú/Nagy 1990, S. 311

46 Vgl. Hoensch 1984, S. 100 sowie Hajdú/Nagy 1990, S. 312

47 Hajdú/Nagy 1990, S. 312

48 Vgl. Polonsky 1975, S. 45; leicht abweichende Zahlen finden sich bei Barta u.a. 1971, S. 545, bei Silagi 1964, S. 44 sowie bei Gosztony 1973, S. 33

49 Silagi 1964, S. 44

50 Varga 1987, S. 104; bezeichnend hierfür mag auch sein, daß am 4. Juni in Ungarn die Flaggen auf Halbmast gesetzt wurden und erst achtzehn Jahre später wieder hochgezogen wurden; vgl. Horthy 1953, S. 139

51 Vgl. Hoensch 1984, S. 105

52 Vgl. Schmidt-Papp 1974/75, S. 122

53 Vgl. Schmidt-Papp 1974/75, S. 122

54 Vgl. Zarnowski 1983, S. 22, siehe auch: Klocke 1974/75, S. 81-82 oder Gunst 1981, S. 406

55 Vgl. Hajdú/Nagy 1990, S. 314; allein der Wert der von Rumänen verschleppten Güter betrug nach Berechnungen von Bogyay rund drei Milliarden Goldkronen; vgl. Bogyay 1990, S. 131; siehe auch die Zaheln bei Rothschild 1974, S. 167-168

56 Silagi 1964, S. 44

57 Bei Peter Hanák wird Ungarn am 18. November 1922 in den Bund aufgenommen; vgl. Hanák 1988, S. 219

58 Vgl. Schmidt-Pauli 1936, S. 249-250

59 Schmidt-Pauli 1936, S. 252

60 Vgl. Macartney 1961, S. 62

61 Macartney 1961, S. 64; es sollte allerdings nicht vergessen werden, daß die ungarische Regierung 1925 25.000 von zuletzt genannten Staatsangestellten entlassen mußte, um einer zu hohen Belastung des Haushaltes entgegenzuwirken; ebenda S. 74

62 Vgl. Hajdú/Nagy 1990, S. 330

63 Vgl. bsp. Gosztony 1973, S. 47 oder Márkus 1972, S. 126

64 Vgl. bsp. Macartney 1961, S. 61-62, Korbuly 1978, S. 62, Hanák 1988, S. 229 oder Silagi 1964, S. 50-52

65 Vgl. Barta 1971, S. 543 und Gunst 1981, S. 406

66 Vgl. Klocke 1974/75, S. 88; beispielsweise verfügte allein die Familie des Fürsten Paul Eszterházy im Jahre 1925 über einen Grundbesitz von 125.000 ha Land; ihr Latifundium erstreckte sich somit über fast 100 Dörfer; vgl. ebenda

67 Vgl. Hanák 1988, S. 229

68 Hanák schätzt deren Zahl auf etwa 1,3 Millionen; vgl. Hanák 1988, S. 231; Barta hingegen schätzt die Zahl der Zwergbauern, Knechte und Tagelöhner auf rund 3 Millionen - wieder mal ein Zeichen dafür, wie widersprüchlich die Darstellungen sind; vgl. Barta 1971, S. 591

69 Vgl. Gosztony 1973, S. 49-50. ,,Christlich" meint hierbei vor allem ,,katholisch", da über 60% der Bevölkerung Trianon-Ungarns der römisch-katholischen Kirche angehörten - obgleich interessanterweise sowohl Horthy als auch Bethlen dem Calvinismus angehörten; vgl. Hoensch 1984, S. 121

70 Vgl. Gosztony 1973, S. 49

71 Vgl. Hanák 1988, S. 229-230 sowie Sipos 1990, S. 142

72 Vgl. Janos 1970, S. 211

73 Vgl. Hanák 1988, S. 230-231; einer Studie Ilona Pándis zufolge umfaßte dieser Mittelstand in den 20er Jahren etwa 800.000 Personen; zit. nach Hitchins 1981, S. 105

74 Vgl. Sipos 1990, S. 143

75 Vgl. Polonsky 1975, S. 44

76 Rudzio 1996, S. 9-10

77 Ajnenkiel 1983, S. 48

78 Vgl. Révész 1974-75, S. 50

79 Vgl. Révész 1974-75, S. 47 und Horthy 1953, S. 159

80 Vgl. Hoensch 1984, S. 105

81 Vgl. Hoensch 1984, S. 110

82 Auf den Streit zwischen den sogenannten ,,Legitimisten" und den ,,Freien Königswählern" möchte ich nicht näher eingehen, einen kurzen Überblick erhält man bei Silagi 1979, S. 889. Zur Institution der Reichsverweserschaft siehe Gosztony 1973, S. 28 sowie Horthy 1953, S. 134.

83 Barta 1971, S. 542

84 Gesetzesartikel 1/1920, §13, Absatz 3; zit. nach Szinai 1977, S. 69

85 Vgl. Gosztony 1973, S. 29, Révész 1974-75, S. 50, Radvánszky 1990, S. 135-137 sowie Horthy 1953, S. 134-135,

86 Vgl. Radvánsky 1990, S. 139

87 Auch hier scheiden sich die Geister: Bei Radvánszky 1990, S. 139 und Romsics 1990, S. 27 wird das Oberhaus im Jahre 1927 eingeführt, bei Révész 1974-75, S. 51 und Varga 1987, S. 116 schon im Jahre 1926.

88 Vgl. Romsics 1990, S. 26

89 Bethlen in einer Rede; zit. nach Barta 1971, S. 552

90 Révész 1974-75, S. 52

91 Vgl. Klein 1962, S. 52-53

92 Vgl. Révész 1974-75, S. 51-52

93 Vgl. Radvánszky 1990, S. 139

94 Vgl. Gosztony 1973, S. 47

95 Vgl. Révész 1974-75, S. 54 sowie Romsics 1990, S. 28

96 Vgl. Klein 1962, S. 56

97 Romsics 1990, S. 27

98 Vgl. Radvánszky 1990, S. 139

99 Vgl. Révész 1974-75, S. 48

100 Vgl. Romsics 1990, S. 30

101 Vgl. Romsics 1990, S. 29-30 sowie Révész 1974-75, S. 55

102 Vgl. im Folgenden Nagy 1983, S. 11

103 Horthy 1952, S. 158

104 Vgl. Hajdú/Nagy 1990, S. 324

105 Zit. nach Romsics 1990, S. 26

106 Die ,,Ungarische Nationale Unabhängigkeitspartei" wurde im Sommer 1923 gegründet, nachdem Gömbös und sechs bis acht weitere Abgeordnete aus der Regierungspartei ausgetreten waren. Sie hatte allerdings nur bis 1928 Bestand, dann nämlich kehrte Gömbös in die Einheitspartei zurück. Er wurde zum Staatssekretär für Verteidigungswesen, dann zum Verteidigungsminister ernannt. Seine rechtsradikale Gruppe repräsentierte aber bis zu seiner Berufung zum Ministerpräsidenten im Jahre 1932 innerhalb der Regierungspartei keine bedeutende Kraft; vgl. Tilkovszky 1990, S. 160-161 sowie Romsics 1990, S. 20-21

107 Tilkovszky 1990, S. 157

108 Hoensch 1984, S. 109

109 Vgl. Hanák 1988, S. 224; Anfang der 1920er Jahre gehörten 40 Gewerkschaften zum Verband des unter sozialdemokratischer Leitung stehenden Gewerkschaftsrates. Die Mitgliederzahl der Gewerkschaften stieg von 152.441 im Jahre 1920 auf 202.956 1922, um bis 1926 wieder auf 126.260 Mitglieder zu fallen; vgl. Sipos 1990, S. 131

110 Nagy 1983, S. 11; siehe auch Hanák 1988, S. 223

111 Vgl. Nagy 1983, S. 30 und 32 sowie Sipos 1990, S. 142

112 Vgl. Nagy 1983, S. 85

113 Vgl. Rothschild 1974, S. 161; an dieser Stelle sei noch zu bemerken, daß Hoensch sich bei den Prozentzahlen verrechnet hat; 143 von 245 Mandaten entspricht einem Anteil von 58,4 und nicht von 45,4 %; vgl. Hoensch 1984, S. 112

114 Vgl. Rothschild 1974, S 161; die letzte Wahlen wurden 1939 abgehalten

115 Rothschild 1974, S. 161

116 Siehe Fußnote 106

117 Am 22. Dezember 1921 unterzeichneten Graf Bethlen und der Vorsitzende der demokratischen Partei, Karl Peyer, ein Abkommen, in dem sich der Parteivorstand sinngemäß dazu verpflichtete, die Konsolidierung zu unterstützen, politische Streiks zu verhindern und die Propagierung der republikanischen Staatsform einzustellen. Die Regierung sicherte der Sozialdemokratie und der Gewerkschaft als Gegenleistung ständige legale Tätigkeit zu, ließ einen Teil der internierten Arbeiter frei und ermöglichte es der Sozialdemokratischen Partei, an den Wahlen teilzunehmen und eine gewisse, begrenzte Zahl von Mandaten zu erwerben; vgl. Barta 1971, S. 549-550; siehe auch etwas ausführlicher: Sipos 1990, S. 128

118 Vgl. Gosztony 1973, S. 55

119 Vgl. auch für nähere Informationen Borbándi 1974-75, S. 131-147

120 Vgl. Gosztony 1973, S. 54-56

121 Vgl. Janos 1982, S. 216

122 ... wobei interessanterweise die extreme Linke im Gegensatz zur extremen Rechten verboten war, was sicherlich zum einen auf die noch sehr frischen Erfahrungen mit der Rätediktatur zurückzuführen ist und zum anderen auf die Tatsache, daß Horthy vor allem durch seinen engen Kontakt zu den Militärs eine eher gute Beziehung zur politischen Rechten pflegte und Horthy, wie Bethlen, in gewissem Maße auch auf diese Kreise angewiesen waren.

123 Vgl. Sipos 1990, S. 144

124 Mit den Worten Sipos`:,,Mit Hitler im Hintergrund verschoben sich die Kräfteverhältnisse in der Innenpolitik; in den Augen der bürgerlichen Opposition, ja der gesamten legalen Linksopposition, erhielt das Horthy-System einen neuen Stellenwert. Hatte man in den 1920er Jahren einen erbitterten Kampf gegen die Machtstruktur und Regierungsmethode Bethlens geführt, so sah man jetzt in ihrer Erhaltung einen Garantie gegen die Faschisierung und die totale Diktatur", Sipos 1990, S. 146

125 Deák 1965, S. 377

126 Vgl. Janos 1982, S. 211, 218, 232 und 234

127 Vgl. Polonsky 1975, S. 53

128 Vgl. Silagi 1964, S. 47

129 Vgl. Schieder 1979, S. 211

130 Klein 1962, S. 47, 57 und 217 sowie Horthy (selbst) 1953, S. 156

131 Vgl. Révész 1974-75, S. 51, Hajdú/Nagy 1990, S. 324 und Bulhak 1983, S. 220

132 Vgl. Romsics 1990, S. 31

133 Vgl. Jászi 1923, S. 182

134 Vgl. Hoensch 1984, S. 116

135 Vgl. Tilkovszky 1990, S. 160

136 Vgl. Varga 1987, S. 112

137 Vgl. Hanák 1988, S. 238

138 Vgl. Bracher 1996a, S. 369 und Korbuly 1978, S. 63

139 Vgl. Gosztony 1973, S. 52

140 Szinai 1977, S. 72

141 Siehe Fußnote 138

142 Dieser Typus zeichne sich durch folgende - in groben Zügen wiedergegebenen - Merkmale aus: Eine offizielle Regierungspartei wird etabliert, traditionelle Institutionen, wie die Monarchie oder die Kirche sowie traditionelle soziale Strukturen spielen eine bedeutende Rolle; Regierungen solcher Staaten versuchen, innerhalb eines legalisierten Rahmens zu handeln; die Gesellschaftsstruktur ist stark agrarisch geprägt und zeichnet sich durch geringe Industrialisierung und Urbanisierung aus, wobei sich allerdings eine wachsende, mobile, einflußreiche bourgeoise Mittelschicht herauskristallisiert; das Erleben einer revolutionären Gefahr gibt diesen Systemen einen konterrevolutionären und reaktionären Charakter; trotz ihres konservativen Charakters unterstützen solche Regime die soziale Wohlfahrt und die wirtschaftliche Entwicklung; vgl. Linz 1975, S. 285-301

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Details

Title
Die Monarchie ohne Monarchen mit dem Admiral ohne Marine an der Spitze - Ungarn 1921 bis 1931 - ein autoritäres Regime?
Grade
1,0
Author
Year
1999
Pages
35
Catalog Number
V98197
ISBN (eBook)
9783638966481
File size
576 KB
Language
German
Keywords
Monarchie, Monarchen, Admiral, Marine, Spitze, Ungarn, Regime
Quote paper
Daniela Wofl (Author), 1999, Die Monarchie ohne Monarchen mit dem Admiral ohne Marine an der Spitze - Ungarn 1921 bis 1931 - ein autoritäres Regime?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98197

Comments

  • guest on 4/16/2004

    ja aber....

    Ja, natürlich muß man eine solche Arbeit als Seminararbeit mit "sehr gut" bewerten. Aber welch eine irrsinnige Inflation an Arbeitsaufwand! vor 30 Jahren hätte man so etwas noch als Examensarbeit einreichen können (da merkt man, wie alt man geworden ist :-) und wäre auch nicht durchgefallen. Nebenbei erscheint mir das Thema zwar nicht verfehlt, aber für ein Studium der Slawistik unpassend. Es gehört wohl eher in den Fachbereich Geschichte, und da nach Ungarn, das mit den slawischen Ländern nun gar nichts am Hut hat, wie nach dem EU-Beitritt hoffentlich noch ein paar mehr Leute feststellen werden.

  • guest on 3/1/2001

    OSt.Rat.a.D..

    Congratulation zu dieser Arbeit.Sie ist mir wieder ein Beweis dafür, dass man den Umgang mit den neuen Medien sehr akkurat zu beurteilen hat.Ich beabsichtige, dieses ausgezeichnete opus von Daniela Wofl in meinem Kommentar zu dem vor geraumer Zeit in der FAZ erschienenen Artikel Computer und Schule (genaue Überschrift lautet anders)zu erwähnen.

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