Die Arbeit beschäftigt sich mit dem 2017 neu geschaffenen Tatbestand des Sportwettbetrugs, § 265c StGB. Rund drei Viertel der deutschen Bevölkerung haben in ihrem Leben bereits an einem Glücksspiel teilgenommen. Vor allem Sportwetten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Um möglichst hohe Gewinne erzielen zu können, werden die den Wetten zugrundeliegenden Sportwettbewerbe teilweise manipuliert. Den bekanntesten Fall stellt der Fußball-Wettskandal des Jahres 2005 dar, der als „Fall Hoyzer“ in die Geschichte einging. Dies führte unter anderem dazu, dass der Gesetzgeber zunehmend den Bereich des Sports vor Manipulationen schützen will.
Zunächst wird die Strafbarkeit von Manipulationen sportlicher Wettbewerbe und des Abschlusses von Sportwetten auf solche unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtslage dargestellt. Sodann wird auf den Tatbestand des § 265c StGB, die durch ihn geschützten Rechtsgüter und seine Struktur eingegangen. Abschließend soll geklärt werden, ob die Schaffung eines neuen Tatbestandes zur Schließung von Strafbarkeitslücken erforderlich war.
Gliederung
A) Einleitung
B) Geschehensablauf und Arten von Wetten
I) Totalisatorwette
II) Oddset-Wette
C) bisherige Rechtslage
I) Straftaten im Amt, §§ 331 ff. StGB
II) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr,§299StGB
III) Betrug, § 263 StGB
1) objektiver Tatbestand
a) Täuschung
aa) Täuschung durch Einwirkung auf Spieler, Trainer oder Schiedsrichter
bb) Täuschung durch Platzierung der Wette
b) Irrtum
c) Vermögensverfügung
d) Schaden
aa) Gefährdungsschaden
bb) Quotenschaden
cc) Vermögensschaden durch Auszahlung
dd) Geschädigter
(1) Totalisatorwette
(2) Oddset-Wette
2) subjektiver Tatbestand
3) Rechtswidrigkeit und Schuld
4) besonders schwerer Fall, § 263 III StGB
5) Strafbarkeit der beeinflussten sportlichen Akteure
D) Sportwettbetrug, § 265c StGB
I) geschützte Rechtsgüter
1) Integrität des Sports
2) Vermögen
3) Kritik
II) Struktur des § 265c StGB
III) objektiver Tatbestand
1) taugliche Täter
a) aus der Sicht des Vorteilsnehmers
aa) § 265c I StGB
bb) § 265 III StGB
b) aus der Sicht des Vorteilsgebers, § 265c II, IV StGB
2) Tathandlung
a) aus der Sicht des Vorteilsnehmers, § 265c I, III StGB
b) aus der Sicht des Vorteilsgebers, § 265c II, IV StGB
c) Vorteil
3) Unrechtsvereinbarung
a) Beeinflussung eines Wettbewerbs des organisierten Sports
aa) Wettbewerb des organisierten Sports
bb) Sportbegriff
cc) Beeinflussung
b) Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch eine Sportwette
aa) öffentliche Sportwette
bb) rechtswidriger Vermögensvorteil
IV) subjektiver Tatbestand
V) Rechtswidrigkeit und Schuld
VI) besonders schwerer Fall, § 265e StGB
VII) Konkurrenzen
E) Erforderlichkeit des § 265c StGB zur Schließung von Strafbarkeitslücken
I) Rechtsgut und Tatbestandsmerkmale
II) Fehlen anwendbarer Tatbestände
III) Ermittlungs- und Nachweisschwierigkeiten i.R.d. § 263 StGB
IV) verbandsinterne Ermittlungsmöglichkeiten und Sanktionen
F) Ergebnis der Bearbeitung
- Quote paper
- Annika Giesecke (Author), 2019, Der neu geschaffene Tatbestand des Sportwettbetrugs im Jahr 2017. Der § 265c StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/979599
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