Stehen Sie vor der Herausforderung, die komplexe Welt der Unternehmensformen in Deutschland zu verstehen und die optimale Wahl für Ihr Vorhaben zu treffen? Dieses Buch lüftet den Schleier des Unbekannten und bietet eine umfassende und leicht verständliche Einführung in die gängigsten Rechtsformen, von der einfachen Einzelunternehmung bis hin zur komplexen Aktiengesellschaft (AG) und der Genossenschaft (e.G.). Tauchen Sie ein in die detaillierten Beschreibungen der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie weiterer relevanter Modelle wie der stillen Gesellschaft, der GmbH & Co. KG, der GbR (BGB-Gesellschaft) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Erfahren Sie alles Wesentliche über Gründungsvoraussetzungen, Gewinnverteilungsmechanismen, Haftungsfragen und die jeweiligen Vor- und Nachteile. Anhand praxisnaher Beispiele und klarer Erklärungen werden selbst komplizierte Sachverhalte zugänglich, sodass Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihr unternehmerisches Risiko minimieren können. Entdecken Sie, welche Rechtsform am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen, Zielen und Ihrem Kapitalbedarf passt. Ob Start-up-Gründer, etablierter Unternehmer oder Student der Wirtschaftswissenschaften – dieses Buch ist Ihr unverzichtbarer Ratgeber, um im Dschungel der Unternehmensformen den Durchblick zu behalten und den Grundstein für Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu legen. Verstehen Sie die feinen Unterschiede in der Haftung, von der unbeschränkten Haftung des Einzelunternehmers bis zur beschränkten Haftung der GmbH-Gesellschafter, und lernen Sie, wie Sie Ihre persönliche und unternehmerische Zukunft optimal gestalten. Lassen Sie sich von diesem Werkzeugkasten für Gründer und Unternehmer inspirieren und navigieren Sie sicher durch das deutsche Wirtschaftsrecht. Die detaillierte Auseinandersetzung mit Themen wie Kapitalbeschaffung, Geschäftsführung und Vertretung macht dieses Buch zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für jeden, der sich mit der Gründung oder Führung eines Unternehmens in Deutschland beschäftigt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einzelunternehmung
2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
2.1 Gründungsvoraussetzungen
2.2 Gewinnaufteilung
2.3 Bedeutung der OHG
2.4 Auflösung der OHG
3. Kommanditgesellschaft (KG)
3.1 Gründungsvoraussetzungen
3.2 Gewinnaufteilung
3.3 Bedeutung der KG
3.4 Auflösung der KG
4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
4.1 Gründungsvoraussetzungen
4.2 Gewinnaufteilung
4.3 Auflösung der GmbH
5. Aktiengesellschaft (AG)
5.1 Gründungsvoraussetzungen
5.2 Bedeutung der AG
6. Weitere Personen und Kapitalgesellschaften
6.1 Stille Gesellschaft
6.2 GmbH & Co. KG
6.3 GbR bzw. BGB-Gesellschaft
6.4 KGaA
7. Genossenschaft
1. Einzelunternehmung
- Nach Erfüllung von persönlichen und sachlichen Vorrausetzungen kann eine Einzelunternehmung gegründet werden.
- Die Höhe des Startkapitals ist nicht vorgegeben.
- Die Gründung des Unternehmens erfolgt mit der Eintragung ins HR (Handelsregister)
_Erlangung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit
- Der Einzelunternehmer ist ein ,,Vollhafter". Er haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem Gesamtvermögen
Gesamtvermögen = Unternehmensvermögen + Privatvermögen
- Der Unternehmer trägt allein das Unternehmerrisiko
- Er trifft ganz allein alle Entscheidungen
_Er kann schnell und flexibel reagieren! ( Es können schnell Marktlücken entdeckt und gefüllt werden. )
- Den Gewinn bekommt der Unternehmer
- Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den Einzelunternehmer ¬ Diese Unternehmensform ist weniger konkurrenzfähig (wegen der Kreditwürdigkeit)
2. Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Die OHG ist eine Personengesellschaft
- Die Gesellschafter haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten (abweichende Regelungen sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten)
- Alle Gesellschafter sind Vollhafter in einer OHG
_Alle haften uneingeschränkt, solidarisch und unmittelbar!
2.1 Gründungsvoraussetzungen:
- mindestens 2 Gesellschafter
- schriftlicher Gründungsvertrag (Gesellschaftsvertrag)
- Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister
2.2 Gewinnaufteilung
- Wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders festgelegt wurde, erhält jeder
Gesellschafter eine 4%ige Kapitalverzinsung aus dem Gewinn und der Rest wird nach Köpfen aufgeteilt
Beispiel: In einer OHG beträgt der Reingewinn 120.000,00 DM. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind:
Person A 60.000,00 DM
Person B 40.000,00 DM
Person C 20.000,00 DM
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- 4.800,00 DM
Restgewinn 115.200,00 DM
1 Anteil 38.400,00 DM
2.3 Bedeutung der OHG
Durch die Vollhaftung der Gesellschafter ist diese Rechtsform sehr kreditwürdig und dadurch konkurrenzfähig
2.4 Auflösung der OHG
- Der Termin für die Auflösung wurde im Gesellschaftervertrag festgelegt
- Ein Gesellschafter scheidet aus der OHG aus
- Die Gesellschafter fassen den Beschluss zur Auflösung der OHG
3. Kommanditgesellschaft (KG)
- Eine KG ist eine Personengesellschaft
- Mindestens ein Gesellschafter übernimmt die Vollhaftung (= Komplementär) in der KG
- Die anderen Gesellschafter sind Teilhafter (= Kommanditisten)
- Die Vertretung der KG dürfen nur Komplementäre übernehmen. Auch die Funktion des Geschäftsführers dürfen nur Komplementäre übernehmen
- Bei mehreren Komplementären in einer KG werden die Aufgabenbereiche im Gründungsvertrag geklärt
- Teilhafter haften nur mit ihrem Kapitalanteilen
3.1 Gründungsvoraussetzungen
- Mindesten 2 Gesellschafter
- Mindestens 1 Gesellschafter übernimmt die Vollhaftung (= Komplementär) und der oder die anderen Gesellschafter sind Teilhafter (= Kommanditisten) ¬ Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag
- Eintragen der KG ins Handelsregister
3.2 Gewinnaufteilung
- wenn im Gründungsvertrag nicht anders festgelegt wurde, erhalten alle
Gesellschafter eine 4%ige Kapitalverzinsung vom Gesamtgewinn, und der Restbetrag wird ,,angemessen", nach gesetzlichen Vorschriften, aufgeteilt
Beispiel: An einer KG sind die Gesellschafter
- A mit 75.000,00 DM und
- B mit 85.000,00 DM als Komplementäre
- C mit 40.000,00 DM als Kommanditist beteiligt
Vom Jahresgewinn, der 32.000,00 DM beträgt, erhält jeder 4% seiner
Kapitalanlage. Der Restgewinn wird im Verhältnis 3:4:1 aufgeteilt. Welchen Betrag erhält jeder?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
= 12.000,00DM -8.000,00 DM Restgewinn 24.000,00 DM
: 8
1 Anteil = 3.000,00 DM
3.3 Bedeutung der KG
- Diese Rechtsform ist günstig für Familienunternehmungen
3.4 Auflösung der KG
- wenn der Termin im Gründungsvertrag festgelegt wurde
- wenn die Auflösung durch die Gesellschafter festgelegt wird
- ein Vollhafter verlässt das Unternehmen
Kündigungsfrist für Teilhafter (Kommanditisten)
-6 Monate (Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres)
4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )
- Eine GmbH kann aus jedem gesetzlich zugelassenem Zweck gegründet werden
- Die GmbH wird nach Eintrag ins Handelsregister eine juristische Person
haftet selber für Verbindlichkeiten
- Die Gesellschafter haften indirekt mit ihren Kapitalanteilen
- Die Gesellschafter müssen mindestens 500,00 DM bzw. 100,00 € (ab 01.01.2002) als Stammkapital bei einer Gründung vorlegen
- Die GmbH handelt durch ihre Organe
- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung (Beschlussfassendes Organ)
- Versammlung aller Gesellschafter der GmbH
- Eine Stimme =100,00 DM Kapitalanteil (50,00 € ab 01.01.2002)
- Funktionen, Aufgaben:
- Jahresabschluss
· Gewinnaufteilung
· das Absetzen von Geschäftsführern
· Bestellen von Geschäftsführern
· Abstimmung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
· Beschluss über Liquidation des Unternehmens
· Aufnahme neuer Gesellschafter
· Beschluss über Erhöhung der Kapitalanteile
Aufsichtsrat (Kontrollorgan)
- Nach den gesetzlichen Vorschriften soll diesen Organ erst ab 500 Mitarbeitern sein
- Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit der Geschäftsführung
- Aufsichtsratmitglieder dürfen kein Geschäftsführer sein
- Einberufung einer ,,außerordentlichen Gesellschafterversammlung" bei Problemen
Geschäftsführer (ausführendes Organ)
- Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden realisiert und vertritt es nach außen
- Jahresabschluss wird erarbeitet
4.1 Gründungsvoraussetzungen
- Mindestkapital / Gründungskapital = 50.000,00 DM (ab 01.01.2000 = 25.000,00 €)
- Mindestzahl der Gesellschafter = 1 Person
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Satzung), mit notarieller Beglaubigung
- Eintragung der GmbH ins Handelsregister
4.2 Gewinnaufteilung
- Die Gewinne einer GmbH werden nach Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter verteilt
Beispiel: An einer GmbH sind die Gesellschafter
- A mit 60.000,00 DM
- B mit 48.000,00 DM
- C mit 27.000,00 DM beteiligt
Der Jahresgewinn von 117.180,00 DM soll nach en gesetzlichen Vorschriften
aufgeteilt werden. Berechnen Sie die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter!
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
60.000 : 1.000 = 60 : 3 = 20 1 Anteil = 117.180,00 DM
48.000 : 1.000 = 48 : 3 = 16 45
27.000 : 1.000 = 27 : 3 = 9 1 Flut = 2.604,00 DM
4.3 Auflösung der GmbH
- Wenn diese im Statut vorgeschrieben ist
- Wenn die Gesellschafterversammlung die Auflösung beschließt
- Bei Insolvenz oder Verschuldung muss der Antrag innerhalb von 3 Wochen - auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - an das Insolvenzgericht gestellt werden
5. Aktiengesellschaft ( AG )
Aktie :
- Ist eine Urkunde mit einem bestimmten Wert
- Ist ein Anteilschein (bescheinigt die Teilhaberschaft an der AG)
- Nennwertaktie
- Stückaktie: Der Wert ist verbrieft
- Inhaberaktie: Der Inhaber dieser Aktien kann über sie frei verfügen
- Namensaktie: Nur die Personen können über die Aktie verfügen, die mit Namen, Beruf und Adresse auf der Urkunde erfasst sind
- Aktionär:
- Inhaber der Aktie
- Ist ein Gesellschafter der AG (Kleinaktionäre werden durch Banken vertreten)
- Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft
- Eine AG ist eine Handelsgesellschaft
- Die Haftung für Verbindlichkeiten übernimmt die AG als juristische Person selbst
- Die AG handelt durch ihre Organe :
- Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
Hauptversammlung ( beschlussfassendes Organ )
- Bestellung des Aufsichtsrates
- Satzungsänderungen vornehmen
- Gewinnaufteilungen festlegen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einer außerordentlichen Hauptversammlung
- Auflösung der AG
- Entlassung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Beschluss über Kapitalzusammensetzung
Aufsichtsrat ( überwachendes Organ )
- Bestellung des Vorstandes der AG
- ( Aufsichtsratmitglieder dürfen keine Vorstandsmitglieder sein )
- Prüfung der Arbeit des Vorstandes
- Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
- Bericht über Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Vorstand ( ausführendes Organ )
- Vertretung der AG nach innen und nach außen
- Berichte an den Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage der AG
- Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung
- Insolvenzverfahren beim Aufsichtsrat beantragen
- ( Vorstandsmitglieder brauchen keine Aktionäre sein )
5.1 Gründungsvoraussetzungen:
- Grundkapital ist mit 100.000,00 DM gesetzlich vorgeschrieben (ab 01.01.2002 = 50.000,00 €)
- Gründung durch eine Person möglich
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag ( Satzung muss notariell beglaubigt werden )
- Eintragung ins Handelsregister Die AG wird eine selbstständige Rechtspersönlichkeit, nämlich eine juristische Person
5.2 Bedeutung der AG
- günstige Rechtsform für größere Unternehmungen
- Kapitalabdeckung mit Aktien
- Haftung für Verbindlichkeiten durch juristische Person (AG)
_Aktionäre haften nur indirekt
6. Weitere Personen und Kapitalgesellschaften
6.1 Stille Gesellschaft
- sie ist eine unvollkommene Personengesellschaft
- der Name dieser Rechtsform entsteht durch den ,,stillen Gesellschafter"
- der stille Gesellschafter bringt sein Kapital ins Unternehmen - Es wird Eigentum des Unternehmens - es kann darüber frei verfügen
- diese Rechtsform tritt nach außen nicht in Erscheinung
- Recht und Pflichten der Gesellschafter sollten im Innenverhältnis, also im schriftlichen Gesellschaftervertrag geklärt werden
- Wenn es nicht anders festgelegt wurde, haftet der stille Gesellschafter mit seinem Kapitalanteilen
- Jede stille Gesellschaft darf nur einen einzigen Gesellschafter haben ¬ Gewinnaufteilung wird im Innenverhältnis festgelegt
6.2 GmbH & Co. KG
- Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft
- Gründungsmöglichkeiten
- Eine GmbH nimmt Kommanditisten auf
- Eine GmbH und eine KG bilden die GmbH & Co. KG
- Eine Kg gründet erst eine GmbH und dann die GmbH & Co. KG
- Nach der Gründung entsteht eine neue KG
Neue KG
- Die neue KG als GmbH & Co. KG ist voll handlungsfähig, durch die Geschäftsführer
- Die GmbH als Komplementär haftet nur mit ihren Gesellschaftsvermögen bei Verbindlichkeiten
- Gewinnaufteilung wie bei einer KG
6.3 GbR bzw. BGB-Gesellschaft
- die einzige Möglichkeit für ,,Nicht - Kaufleute" eine Gesellschaft zu gründen
- die Recht für diese Rechtsform ergeben sich aus dem BGB
- Rechtsform ist eine Personengesellschaft
- Mindestens 2 Personen müssen für die Gründung vorhanden sein
- Die Gesellschafter sind Vollhafter
gleiche Rechte und gleiche Pflichten
- Gewinnaufteilung, Geschäftsführung, Aufgabenverteilung usw. werden im Gesellschafter-Vertrag geregelt
- Beispiele:
- Größere Baumaßnahmen
- Gemeinsame Arztpraxen
- Urlaubsfahrten von Gruppen
6.4 KGaA
- ist eine Kapitalgesellschaft
- diese Rechtsform ist als Kombination zwischen KG und AG zu verstehen
- der Komplementär oder die Komplementäre bilden automatisch den Vorstand der KGaA
- wichtigsten Organe dieser Rechtsform:
- Aufsichtsrat
- Vollversammlung
- Teilhafter sind die Kommanditaktionäre (haften nur in Höhe ihrer Aktien)
7. Genossenschaft ( e.G. )
Arten:
- Handelsgenossenschaften
- Baugenossenschaften
- Kreditgenossenschaften
- Produktions- und Absatzgenossenschaften
- Verkehrsgenossenschaften
Gründung:
- 7 Gesellschafter (mindestens) heißen Genossen
- Höhe des Gründungskapitals ist nicht vorgeschrieben (Der Beitragssatz wird im Statut [schriftlicher Gründungsvertrag] festgelegt)
- Die e.G. muss ins Genossenschaftsregister registriert werden
- Nach Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die e.G. eine juristische Person (eine selbstständige Rechtspersönlichkeit)
- Die e.G. handelt durch ihre Organe
- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
Generalversammlung ( oberstes Organ )
- Ist eine Versammlung aller Genossen
- Als beschlussfassendes Organ werden Entscheidungen getroffen bezüglich:
- Wahl des Aufsichtrates und des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates (nach Berichterstattung) · Gewinn- und Verlustaufteilung
- Auflösung der e.G.
- Statutänderung
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
- Ablösung des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates
Aufsichtsrat ( Kontrollorgan )
- Mindestens 3 Mitglieder bilden den Aufsichtsrat
- Dieses Organ hat die Aufgabe die Arbeit des Vorstandes zu kontrollieren
Vorstand ( ausführendes Organ )
- Besteht aus mindestens 2 Genossen
- Vertretung der e.G. nach innen und nach außen
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Einzelunternehmung?
Eine Einzelunternehmung kann nach Erfüllung persönlicher und sachlicher Voraussetzungen gegründet werden. Es gibt keine Vorgabe für die Höhe des Startkapitals. Die Gründung erfolgt mit der Eintragung ins Handelsregister. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Gesamtvermögen (Unternehmens- und Privatvermögen) und trägt das alleinige Unternehmerrisiko. Er trifft alle Entscheidungen selbst.
Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Sie haften uneingeschränkt, solidarisch und unmittelbar. Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter, ein schriftlicher Gründungsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Die Gewinnaufteilung erfolgt, wenn nicht anders im Gesellschaftsvertrag festgelegt, mit einer 4%igen Kapitalverzinsung und anschließender Aufteilung des Restgewinns nach Köpfen. Die OHG wird durch die Vollhaftung der Gesellschafter als sehr kreditwürdig angesehen. Sie kann durch Ablauf des im Vertrag festgelegten Zeitraums, Ausscheiden eines Gesellschafters oder Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden.
Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?
Eine KG ist ebenfalls eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter die Vollhaftung (Komplementär) übernimmt, während die anderen Gesellschafter Teilhafter (Kommanditisten) sind und nur mit ihren Kapitalanteilen haften. Vertretung und Geschäftsführung obliegen den Komplementären. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister sind Voraussetzung für die Gründung. Die Gewinnaufteilung erfolgt mit einer 4%igen Kapitalverzinsung, der Rest wird "angemessen" aufgeteilt. Die KG ist besonders geeignet für Familienunternehmen. Die Auflösung kann durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss oder Ausscheiden eines Vollhafters erfolgen. Kommanditisten haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.
Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?
Eine GmbH kann für jeden gesetzlich zugelassenen Zweck gegründet werden und wird nach Eintragung ins Handelsregister eine juristische Person, die selbst für ihre Verbindlichkeiten haftet. Die Gesellschafter haften indirekt mit ihren Kapitalanteilen. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 € betragen. Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat (ab 500 Mitarbeitern) und der Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung trifft wichtige Entscheidungen, der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung, und der Geschäftsführer führt die Beschlüsse aus. Die Gründung erfordert ein Mindestkapital, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Gewinne werden nach Kapitalanteilen verteilt. Die Auflösung erfolgt durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss oder Insolvenz.
Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft und Handelsgesellschaft, die durch ihre Organe handelt: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die AG selbst haftet als juristische Person für Verbindlichkeiten, Aktionäre haften nur indirekt. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 € betragen. Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende Organ, der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, und der Vorstand führt die Geschäfte. Die Gründung erfordert ein Grundkapital, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Die AG ist eine günstige Rechtsform für größere Unternehmen, da die Kapitalabdeckung mit Aktien erfolgt.
Was sind weitere Personen- und Kapitalgesellschaften (Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG, GbR bzw. BGB-Gesellschaft, KGaA)?
Stille Gesellschaft: Eine unvollkommene Personengesellschaft, bei der ein stiller Gesellschafter Kapital ins Unternehmen einbringt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Rechte und Pflichten werden im Gesellschaftervertrag geregelt. GmbH & Co. KG: Eine Personengesellschaft, bei der eine GmbH Komplementär ist und mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. GbR bzw. BGB-Gesellschaft: Die einzige Möglichkeit für "Nicht-Kaufleute", eine Gesellschaft zu gründen. Sie basiert auf dem BGB und ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter Vollhafter sind. KGaA: Eine Kapitalgesellschaft, die eine Kombination aus KG und AG darstellt. Der Komplementär bildet den Vorstand, und Kommanditaktionäre haften nur in Höhe ihrer Aktien.
Was ist eine Genossenschaft (e.G.)?
Eine Genossenschaft (e.G.) ist eine Gesellschaft mit einer variablen Anzahl von Mitgliedern, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zweck verfolgen. Es gibt verschiedene Arten von Genossenschaften, z.B. Handels-, Bau-, Kredit-, Produktions- und Verkehrsgenossenschaften. Mindestens sieben Genossen sind für die Gründung erforderlich. Die Höhe des Gründungskapitals ist nicht vorgeschrieben, aber der Beitragssatz wird im Statut festgelegt. Die e.G. muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden und wird dadurch eine juristische Person. Ihre Organe sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
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- Mandy Stange (Author), 2000, Unternehmensformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97541