Gliederung:
1. Weg zur Gründung der EU
2. Ziele der EU
3. Politische Aufgabenbereiche
4. Aufbau der Europäischen Union
5. Mitgliedsstaaten der EU
6. Wichtige Verträge über die EU
7. Kernstück der EU - Wirtschafts- und Währungsunion
8. Aktuelles Thema
9. Diskussionsthema
10. Quellen
1. Weg zur Gründung der EU
- im Mai ´50 franz. Außenminister Robert Schuman verkündet Bereitschaft d. franz. Reg. zu gemeinsamer Politik im Montanbereich (Kohle + Stahl) mit D __als Schumanplan bekannt geworden
- heute histor. Bedeutung dieses Plans kann immer noch nachempfunden werden __F. bot nur 5 Jahre nach Kriegsende ehemaligen Kriegsgegner u. "Erbfeind" gemeinsame Politik auf dem Gebiet an, das Grundlage der klassischen Rüstungsindustrie war __Schritt zu Sicherheit und Frieden.
- Plan führte 1951 in Paris zu Gründung der Europ. Gem. für Kohle und Stahl (EGKS)
neben F u. D auch I u. Benelux Länder (B, NL, LUX) angeschlossen __europ. Einigung begann zunächst auf wirtschaftl. Gebiet
- da: Staaten erhofften sich am schnellsten Vorteile für sich selbst.
- aber auch vertraglich festgelegte Hoheitsgebiete akzeptiert
- 1952: Vertrag zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch diese Staaten unterzeichnet
- Ziel: Aufstellen einer gemeinsamen Armee
- scheiterte an Ablehnung der franz. Nationalversammlung
- 1957: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europ. Atomgemeinschaft (EURATOM) gegr.
- Kohle-Stahl-Bund auf weitere Bereiche ausgedehnt
- Beginn 60er: neue Vorschläge durch F
- Gremium aus allen Nationalen Reg. sollte geb. werden __allerdings erneut abgelehnt
- Anfang 70er: dritter Versuch nach Antrag auf Beitritt von DÄN, GB, IRL, N
- 1972: Außenminister der 6 Gründungsl. Erklärten Verwirklichung der EU bis 1980
- konkrete Pläne durch belg. AM Tindemanns __allerdings nie verwirklicht
- Alle Versuche machten schließlich Weg für vereintes Europa frei
- Beginn 80er: Pläne durch BRD u. I an Europ. Parlament für Einigung
- genaue Beschreibung, was EU sein sollte + Befugnisse + Organe fehlte allerdings noch
- konkreter Entwurf eines Vertrages zur Gründung durch EP
- durch Länderausschuß überarbeitet und ,85 neue Fassung vorgelegt
- 1988: Lösung von lang angestauten Problemen gelang der EG
- nach Fall der Mauer 1989 Tempo stark beschleunigt 7.2. 1992: 12 Staaten unterzeichneten in Maastricht Vertrag über die EU __Bereiche der Politik erweitert
- hinzu kamen: Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfen, Außen- u. Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres __Am ersten November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union in Kraft
2. Ziele der EU
Allgemein:
- Beziehungen zw. Mitgliedsländern solidarisch gestalten
- immer engere Union d. Völker Europas
- Behauptung d. europ. Idendität auf internat. Ebene
- 3 große Bereiche: - Europäische Gemeinschaft
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Zusammenarbeit Innen- und Justizpolitik
3. Politische Aufgabenbereiche
- sehr viele Bereiche
- einige: - Erweiterung der EU
- Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten
- Gemeinsame Außen- u. Sicherheitspolitik
- Justiz und Inneres
- Wettbewerb (europ. Kartellamt)
- als Kernstück der EU die Wirtschafts- u. Währungspolitik
4. Aufbau der Europäischen Union
- der Union übertragenen Aufgaben werden v. 5 Organen - dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU (Ministerrat), der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof sowie dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Rat und Ausschüssen ausgeführt
4.1. Das Europäische Parlament
- ,,Volksvertretung der EU"
- Mitglieder direkt von Bürgern der Mitgliedsstaaten für Mandat von fünf Jahren gewählt
- früher nur beratende Funktion
- Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse
- unzureichend an Gehsetzgebung beteiligt
- Tagungen meist eine Woche im Monat in Straßburg, sonst in Brüssel
- Sitzungen sind öffentlich, Debatten und Entschließungen werden in elf europäischen Sprachen veröffentlicht
- 626 Sitze nach Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt
- D (99); F, GB u. I (je 87); Spanien (64); Niederlande (31); Belgien, Griechenland, u. Portugal (je 25); Schweden (22); Österreich (21); Dänemark, Finnland u. Irland (je 16); Luxemburg (6)
- in einzelnen Ausschüssen des EP werden Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission überarbeitet
- 17 ständige Ausschüsse (z.B. A. für Auswärtige Angelegenheiten), Unterausschüsse u. Untersuchungsausschüsse
- Ausschüsse schlagen häufig Zusätze zu Gesetzen vor, bevor diese an den Ministerrat weitergeleitet werden
Fraktionen:
SPE = Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas 221 Abgeordnete
EVP = Fraktion der Europäischen Volkspartei 173 (Christlich Demokratische Fraktion)
LIB = Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas 52 EUL = Konföderale Fraktion Europäische Unitaristische Linke 31 FE = Fraktion Forza Europa 29
SdED = Sammlungsbewegung der Europäischen Demokraten 26 GR = Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament 25
REA = Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz 19
EdN = Fraktion Europa der Nationen 19
FL = Fraktionslose 31
4.2. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Ministerrat => gesetzgebende Organ der EU
- bestehend aus Ministern der Mitgliedsstaaten
- D, F, GB u. I (je 10); Spanien (8); Belgien, Griechenland, Niederlande u. Portugal (je 5); Österreich (4); Dänemark, Finnland u. Irland (je 3); Luxemburg (2)
- Zusammensetzung nach Sachgebiet ändern
- Unterstützung v. Arbeitsgruppen
- Sitz: Brüssel/ Luxemburg
- Vorsitz halbjährlich wechselnd:
II/1999: Finnland, I/2000: Portugal, II/2000: Frankreich
4.3. Die Europäische Kommission
- Europäische Kommission => Exekutivorgan der EU
- besteht aus 20 Mitgliedern (sog. Kommissaren ), v. Mitgliedstaaten in gegenseitigen Einvernehmen u. mit Zustimmung des Parlaments für 4 Jahre ernannt
- Präsidenten nach gleichen Verfahren ernannt
- EK wacht über korrekte Anwendung der Verträge
- macht Vorschläge zur Politik, legt sie rat der EU (Ministerrat) vor
- vertritt EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen
- EK verwaltet Gelder u. Programme der EU u. vergibt Hilfsleistungen an andere Länder
- Kommissionsmitglieder unterliegen der Kontrolle des EP
- Sitz: Brüssel
4.4. Der Europäische Gerichtshof
- judikative Gewalt
- zur Gewährleistung d. Gemeinschaftsrechts
- letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU
- 15 Richtern, für 6 Jahre ernannt werden
- aus jedem Land min 1 Richter vertreten sein
- befasst sich mit Streitfällen zw. Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Sreitfällen innerhalb der EU
- GH trifft verbindliche Entscheidungen über EU-Recht u. liefert Richtlinien für Entscheidungen nationalen Gerichte
- Entscheidungen werden Bestandteil d. Rechtsprechung v. Mitgliedsstaates
- Sitz: Luxemburg
4.5. Der Europäische Rechnungshof
- gewährleistet, dass Bürger erfahren, wofür öffentl. Gelder ausgegeben werden
- 15 Mitgl. - je einer pro EU-Staat
- 400 Beschäftige kontrollieren Haushaltseinnahmen und - Ausgaben
4.6. Der Europäische Rat
- min 1x alle 6 Monate ruft Land, das Vorsitz im Ministerrat besitzt (also der Präsident), alle Regierungsoberhäupter Mitgliedsstaaten zum Gipfeltreffen zusammen
- sie werden von Außenministern u. 1 Mitglied der Kommission unterstützt
- diese Versammlung heißt Europäischer Rat
- seit 1975 regelmäßiges Abhalten der Gipfel; 1987 wurde er offizieller Bestandteil der EU
4.7. Ausschüsse
- üben beratende Tätigkeit aus
5. Mitgliedsstaaten der EU
Die Osterweiterung der EU
- nach Zusammenbruch der SU + voranschreitender Demokratisierung der osteuropäischen Staaten, wollen diese auch völlige Integration in Europa __Mitgliedschaft in EU gehört dazu
- Antragsteller: - Estland, Litauen, Polen, Tschechien, Slovenien, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Türkei, Zypern, Malta
- allerdings unter EU-Anwertern auch wirtschaftl. sehr schwache Länder __Beitritt noch fraglich
- große finanz. Hilfe durch EU nötig
- bei Hochrechnung der Ausgaben der BRD für ,,Aufbau Ost" kommen Experten auf kaum aufzubringende Summen für diese Länder
- nur Hoffnung auf Besserung d. polit. U. wirtschaftl. Lage d. Länder bleibt, um EU-Beitritt zu ermöglichen
6. Wichtige Verträge über die EU
6.1. Delors Bericht
- April 1988 legte "Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion" im Auftrag des Europäischen Rates einen Bericht vor, der erneuten Versuch zu gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Phasen darstellte.
6.2. Maastrichter Vertrag
- Vertrag über EU (gen. Maastrichter Vertrag) hat tiefgreifende Veränderungen bew.
- neu errichtete Union auf Grundl. D. EG gegr. übernimmt deren Formen der Zusammenarbeit
- größte Veränderungen bei EP u. Rechnungshof (in Rang eines
Organs erhoben)
7. Kernstück der EU - Wirtschafts- u. Währungsunion
Helmut Kohl und Francois Mitterrand gelten als die Architekten der Europäischen Wirtschafts- u. Währungsunion
7.1. Wirtschaftsunion
- seit Beginn 1993 ist Binnenmarkt aus zwölf u. jetzt 15 Staatsgebieten verwirklicht u. sozusagen "eröffnet"
- ersten Schritte zu diesem Ziel wurden bereits 1958 gemacht
- dauerte 35 Jahre, bis Ziel verwirklicht werden konnte
- Im Vertrag zur Gründung der EWG von 1957 heißt eines der
Hauptziele: Errichtung eines gemeinsamen Marktes die Schaffung einer Freihandelszone, einer Zollunion u. Beseitigung v. Hindernissen für freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital
- bis 1968 konnten 2 Ziele verwirklicht werden, jedoch mußte man mit der 3. Aufgabe bis in 80er warten
- 1993 sind alle Ziele verwirklicht, die "vier Freiheiten", die bereits im EWG-Vertrag von 1957 genannt sind Freier Verkehr von: - Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital __Vorteile für Bürger: - alles, was bisher auf Gebiet des Heimatlandes ungehindert mögl. war ist jetzt auf Gebiet mögl., das neunmal so groß ist, wie Dtl.
- beliebige Wahl d. Wohnsitzes, Ort d.
Studiumsplatzes, Ort d. Arbeitsstelle, Eröffnen eines Geschäftes, Ort, an dem man sich zur Ruhe setzt
- Bürger können sich im gesamten Binnengebiet der EU wie zu Hause fühlen
7.2 Währungsunion - Der Euro
7.2.1. Mitgliedsstaaten
- alle Länder, die Konvergenzkriterien erfüllen dürfen teilnehmen
- Kriterien sind:
- Inflation (Anstieg der Verbraucherpreise) - max. 2,9 %
- Haushaltdefizit in % d. BIP - max. 3,0 %
- Schuldenstand in % d. BIP - max. 60 %
- Langfristige Zinsen - max. 8,1 %
- Ausnahmen: Land muss angestrebten Wert in letzten Jahren kontinuierlich näher gekommen sein und diesen annähernd erreichen, um doch teilnehmen zu können
- Griechenland darf nicht teilnehmen, kann aber wenn Kriterien erreicht nachziehen
- GB will nicht, CH gehört nicht zu EU
- Luxemburg hat am besten abgeschnitten
7.2.2 Weg zur Einführung
1. Stufe: - 1.7.1990, Kooperation der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik der EUMitgliedsländer
2.Stufe: - 1.1.1994, Europäische Währungsinstitut wurde errichtet (Vorläufer der Europäischen Zentralbank)
- seitdem Kontrolle der Wirtschafts- und Finanzpolitik
3. Stufe: - Frühjahr 1998, Bestimmung der Mitgliedsstaaten nach Konvergenzkriterien
- am 1.1.1999 unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse
- ab 1.1.99 bargeldloser Zahlungsverkehr (Überweisungen, Börse)
- ab 1.1.2002 wird DM u. Pf v. Euro u. Cent abgelöst und 290 Mio. Bürger zahlen m. Gemeinschaftswährung
- wenn Kriterien nach Einführung nicht eingehalten werden können, drohen Strafen
- dafür wurde Stabilitätspakt beschlossen, der Sanktionen festlegt
- min. 0,2% des BIP: für D wären das 7,2 Mrd. DM
Folgen: - durch Umstellung entstehen ungünstige Beträge
- kein Umtausch im Ausland => Wegfall der Umtauschgebühren u. keine Kursschwankungen mehr, positive Auswirkungen für Firmen
7.2.3. Die Europäische Zentralbank EZB
- Sitz in Frankfurt/Main ist Hüterin des Euro
- Hauptaugenmark: - Sicherung d. Preisstabilität
- um sie zu erfüllen ist sie v. pol. Instanzen Unabhängig
8. Aktuelles Thema
Frankreich übernimmt Ratspräsidentschaft
- F hat EU-Ratspräsidentschaft für nächsten 6 Monate v. Portugal übernommen
- wichtigsten Aufgaben sieht F in Vorbereitung der EU-Reform
- Reform ist wegen geplanten EU-Erweiterung notwendig
- für Dez. ist Gipfeltreffen in Nizza geplant, wo EU praktischen Voraussetzungen für anstehende Erweiterung d. Union schaffen will
Österreich mit EU-Vorgehen einverstanden
- EU-Staaten im Streit um politische Isolierung Österreichs auf gemeinsames Vorgehen verständigt
- auch Wien stimmte zu
- _Strafmaßnahmen gegen Österreich bleiben bis auf weiteres erhalten
EU genehmigt TV-Fusion
- Zustimmung d. Europäischen Wettbewerbskommission zur Übernahme der Fernsehsparte d. britischen Medienkonzerns Pearson durch Bertelsmann TV-Tochter CLT-Ufa und belgischen Holding GBL
- trotz Verflechtungen der Firmen in Film- und Fernsehbranche gibt, keine Gefahren für Wettbewerb in diesem Sektor
- Entstehung der größten europäischen Film-, Radio- und Fernsehgesellschaft
9. Diskussion
- Thema: Euro 1. Ist die Informationspolitik ausreichend
2. Bringt er für D mehr Nach- als Vorteile
3. weitere Fragen ergeben sich aus der Diskussion ...
10. Quellen
- ,,Europäische Union", Informationen zur politischen Bildung, Ausgabe 213, Neudruck 1995
- ,,Mensch und Politik", Autorenkollektiv, Schroedel Verlag GmbH, Hannover, 1997
- ,,Euro unser Geld fürs nächste Jahrhundert", Aktionsgemeinschaft Euro, 1. Auflage, Juli 1997
- Internet: www.n24.de; www.n-tv.de; www.europa.eu.int
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Hauptthemen der EU laut dieser Übersicht?
Die Übersicht behandelt den Weg zur Gründung der EU, Ziele der EU, politische Aufgabenbereiche, den Aufbau der Europäischen Union, Mitgliedsstaaten der EU, wichtige Verträge über die EU, das Kernstück der EU – die Wirtschafts- und Währungsunion, aktuelle Themen, ein Diskussionsthema und die verwendeten Quellen.
Wie begann der Weg zur Gründung der EU?
Der Weg begann 1950 mit dem Schuman-Plan, in dem der französische Außenminister Robert Schuman die Bereitschaft Frankreichs zur gemeinsamen Politik im Montanbereich (Kohle und Stahl) mit Deutschland verkündete.
Welche Länder waren Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)?
Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
Was waren die Hauptziele der EU?
Die Hauptziele umfassen die solidarische Gestaltung der Beziehungen zwischen Mitgliedsländern, eine immer engere Union der Völker Europas und die Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene. Die EU konzentriert sich auf die Europäische Gemeinschaft, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik.
Welche politischen Aufgabenbereiche umfasst die EU?
Zu den politischen Aufgabenbereichen gehören die Erweiterung der EU, die Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres, Wettbewerb und die Wirtschafts- und Währungspolitik.
Welche Organe bilden den Aufbau der Europäischen Union?
Die Aufgaben der EU werden von fünf Organen wahrgenommen: dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU (Ministerrat), der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Rat und Ausschüssen.
Was ist die Rolle des Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament ist die "Volksvertretung der EU". Die Mitglieder werden direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt. Es hat Kontrollbefugnisse über die Kommission und den Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse.
Wie setzt sich der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) zusammen?
Der Ministerrat besteht aus Ministern der Mitgliedsstaaten und ist das gesetzgebende Organ der EU. Die Zusammensetzung ändert sich je nach Sachgebiet.
Was sind die Aufgaben der Europäischen Kommission?
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie wacht über die korrekte Anwendung der Verträge, macht Vorschläge zur Politik, legt sie dem Rat der EU vor, vertritt die EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen und verwaltet Gelder und Programme der EU.
Welche Funktion hat der Europäische Gerichtshof?
Der Europäische Gerichtshof ist die judikative Gewalt der EU und die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Er befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliedsregierungen und EU-Einrichtungen sowie Streitfällen innerhalb der EU.
Was sind die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der Währungsunion (Euro)?
Die Konvergenzkriterien umfassen eine maximale Inflation von 2,9 %, ein maximales Haushaltsdefizit von 3,0 % des BIP, einen maximalen Schuldenstand von 60 % des BIP und langfristige Zinsen von maximal 8,1 %.
Welche Aufgaben hat die Europäische Zentralbank (EZB)?
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt/Main ist die Hüterin des Euro. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Sicherung der Preisstabilität.
Welche aktuellen Themen werden in der Übersicht erwähnt?
Die Übersicht erwähnt die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Frankreich, die Vorbereitung der EU-Reform, das Einverständnis Österreichs mit dem EU-Vorgehen und die Genehmigung einer TV-Fusion durch die Europäische Wettbewerbskommission.
Was ist das Diskussionsthema in dieser Übersicht?
Das Diskussionsthema ist der Euro, insbesondere die Frage, ob die Informationspolitik ausreichend ist und ob er für Deutschland mehr Nach- als Vorteile bringt.
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- Daniel Schmalz (Author), 2000, Europäische Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97511