Einleitung
In dieser Arbeit möchte ich auf Kants „kategorischen Imperativ“, den er in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ entwickelt, eingehen.
Zunächst soll dargestellt werden, wie Kant zur Formulierung dieses Imperativs gelangt. Dazu möchte ich einige kurze Erläuterungen zu Kants wichtigsten Überlegungen und Begriffen geben. Es soll hierbei vor allem der Unterschied zwischen hypothetischen und kategorischen Imperativen beachtet werden.
Danach werde ich Kants verschiedene Versionen des kategorischen Imperativs untersuchen.
Das Ende meiner Arbeit sollen eine kurze Zusammenfassung sowie einige kritische Überlegungen zu Kants Gedanken bilden.
Soweit Zitate aus Kants Schrift verwendet werden, wende ich mich an die Suhrkamp Taschenbuch Ausgabe (Hrsg. Wilhelm Weischedel) mit Angabe der Seitenzahlen der Original- Ausgabe der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“.
Wichtige Begriffe der„Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“
Wichtige und zentrale Begriffe in Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ die für das Verständnis des kategorischen Imperativs wichtig sind möchte hier zunächst darstellen. „Der gute Wille“, „pflichtgemäße Handlung“, „Handlung aus Pflicht“, „Maxime“, „Vernunft“, „hypothetischer Imperativ“, oder „Achtung für das Gesetz“ sind Begriffe die hier zu nennen notwendig sind.
Kant macht gleich zu Beginn der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ eine wichtige Feststellung.
So ist, nach ihm, nichts gut außer dem guten Willen. Dieser ist aber nur insofern gut, wenn sein Wollen an sich gut ist.
Das bedeutet, daß Kant den guten Willen nicht daran mißt, ob dieser irgendeinen Zweck erreicht. Für ihn ist lediglich die Gesinnung des Handelnden wichtig.
„Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt, oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich, gut,...“ (BA 3,4)
Deshalb erhält Kants Ethik oft den Namen „Gesinnungsethik“.
Um den guten Willen genauer zu bestimmen nimmt Kant sich den Begriff der Pflicht vor. Der gute Wille ist dann gut, wenn er allein durch die Pflicht bestimmt wird. Kant unterscheidet zwischenpflichtgemäßenHandlungen und Handlungenaus Pflicht. Erstere sind laut Kant nicht als moralisch sondern nur als legal anzusehen, da sie durchaus auf Neigungen oder Zwecke ausgerichtet sind. Wenn ein Händler ehrlich ist, muß dies noch lange nicht bedeuten, daß er aus Pflicht handelt, er kann beispielsweise nur um den Ruf seines Geschäfts besorgt sein.
Für Kant ist das Handeln aus Pflicht entscheidend. Eine solche Handlung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie sich nicht von bestimmten Neigungen, Absichten oder Zwecken, sondern von Maximen leiten läßt.
„Der zweite Satz ist: eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird...“
(BA 14)
Das „Prinzip des Wollens“ oder die Maxime ist also für Kant entscheidend bei der Bestimmung einer moralischen Handlung.
Was bezeichnet der Begriff „Maxime“?
Eine Maxime ist, nach Kant, ein subjektiver Grundsatz des Handelns, ein „subjektives Prinzip des Wollens“ (BA 15,16).
Eine Maxime ist ein Prinzip des Handelns, daß sich ein Mensch setzt. Es gilt deshalb auch nur für diesen einen bestimmten Menschen. Diesem Prinzip kann daher keine absolute Geltung zugesprochen werden, es kann wieder aufgehoben werden. Dadurch daß eine Maxime also nur subjektive Gültigkeit besitzt, muß es andere Gesetze geben, die allgemein und objektiv gültig sein können. Diese bestehen für Kant in hypothetischen bzw. im kategorischen Imperativ.
Die Bestimmung durch eine Maxime reicht noch nicht aus, um eine Handlung aus Pflicht hervorzubringen, die Maxime muß einer Prüfung durch den kategorischen Imperativ unterzogen worden sein.
Für die Kontrolle der Moralität der Maximen ist der kategorische Imperativ von großer Bedeutung. Er stellt das Moment der Reflexion des Menschen über seine Maxime dar.
Hypothetischer und kategorischer Imperativ
Bevor Kant zur Formulierung des kategorischen Imperativs kommt, grenzt er diesen deutlich vom hypothetischen Imperativ ab.
Der hypothetische Imperativ ist dadurch gekennzeichnet, daß er angewendet wird, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Möchte ich, zum Beispiel, Klavier spielen lernen, so muß ich dafür üben. „Der hypothetische Imperativ sagt also nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut sei.“ (BA 40)
Das Kennzeichen für solche Imperative ist, daß sie niemals kategorisch, das heißt ohne Einschränkung gelten können, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise der, daß ich überhaupt Klavier spielen lernen möchte. Hypothetische Imperative gelten also nur bedingt, sie können auch als Imperative der Geschicklichkeit oder Klugheit verstanden werden.
Somit wird deutlich, warum Kant einen kategorischen Imperativ formuliert.
Eine Ethik, die allgemeinen und unbedingten Geltungsanspruch besitzen soll, kann nur aus einem solchen Imperativ heraus begründet werden.
Da aber in der empirischen Praxis nur bedingte Geltungsansprüche, Kants hypothetische Imperative, vorkommen, läßt sich ein kategorischer Imperativ hieraus nicht erschließen. Hier läßt sich ein Vergleich zu Kants „Kritik der reinen Vernunft“ herstellen. Dort stellt er sich die Aufgabe synthetische Urteile a priori zu finden. Was können wir unabhängig von unserer Erfahrung wissen?
Dieses Vorgehen wendet Kant nun auch in der praktischen Vernunft an. Er erteilt auch hier der Erfahrung eine Absage. Die Erfahrung kann nicht dazu verwendet werden ein oberstes Prinzip der Sittlichkeit zu finden.
Wenn ich, beispielsweise, meine Ehrlichkeit dadurch begründe, daß ich bisher gute Erfahrungen damit gemacht habe ist dies nicht geeignet für ein oberstes moralisches Prinzip, da andere Umstände mir durchaus gegenteilige Erfahrungen bescheren könnten. Annemarie Pieper drückt das Problem so aus: „Wollte man dennoch eine empirische geltende Moral- Regel als Beispiel für ein kategorisches Gebot bestätigen, so müßte der Nachweis erbracht werden, daß kein Zweck eruierbar ist, der der Regel ursächlich (im Sinne einer causa finalis) vorausgeht.“ (Höffe (Hrsg.) 1989, S.265)
Kant führt aber selbst aus, daß ein solcher Nachweis nicht möglich ist: „Wer kann das Nichtsein einer Ursache durch Erfahrung beweisen, da diese nichts weiter lehrt, als daß wir jene nicht wahrnehmen?“ (BA 49)
Somit muß dieser Imperativ, sofern er kategorisch sein soll, a priori sein. Nur dann kann er allgemein und notwendig gelten.
Kant versucht also die praktischen Grundsätze zu erforschen, die a priori in der Vernunft liegen.
Voraussetzungen für die Möglichkeit des kategorischen Imperativs
Der kategorische Imperativ setzt einen wichtigen Zustand des Menschen voraus, nämlich den der Freiheit. Wäre der Mensch nicht frei, sondern nur den Naturgesetzen unterworfen, so könnte er sich nicht nach dem Imperativ richten.
Wäre der Mensch andererseits ein reines Vernunftswesen, wäre der kategorische Imperativ für ihn lediglich ein beschreibender Satz. Der Mensch würde nämlich, wenn er nur von der Vernunft geleitet werden würde, immer schon nach diesem Satz handeln. Der Begriff der Freiheit ist bei Kant, wie auch „Gott“ und „Unsterblichkeit“ als „regulative Idee“ zu verstehen. Die Vernunft hat das Verlangen die Ideen zu finden, allerdings wird sie dieses Ziel nie erreichen können. Das bedeutet, daß Freiheit sich nicht beweisen läßt, Kant sie aber annimmt, um seine Moralphilosophie zu entwickeln.
Kant begreift den Menschen zum einen als natürliches Wesen, das durch sinnliche Bedürfnisse oder „Triebfedern“ geleitet ist, zum anderen aber auch als intelligibles/ Vernunftswesen. Der Mensch besitzt die Möglichkeit, von sich aus eine Handlungskette beginnen zu können. Er hat als autonomes Wesen im kategorischen Imperativ ein Gesetz, nach dem er sich richten soll.
Kant zeigt nun die bloße Form eines allgemeinen Gesetzes. Der kategorische Imperativ ist rein formal, er ist von allem empirischen befreit und kann somit als Prinzip einer allgemeinen Ethik gelten. Dadurch trägt Kants Ethik auch zu Recht den Beinnamen formale oder formalistische Ethik.
Durch die Allgemeinheit der Formulierung, kann der Imperativ auf jeden Zustand der Unentschiedenheit angewendet werden.
„Dieser Imperativ ist kategorisch. Er betrifft nicht die Materie der Handlung und das, was aus ihr erfolgen soll, sondern die Form und das Prinzip, woraus sie selbst folgt, und das Wesentlich - Gute derselben besteht in der Gesinnung, der Erfolg mag sein, welcher er wolle. Dieser Imperativ mag der der Sittlichkeit heißen.“ (BA 43)
Hierdurch wird noch einmal einsichtig, warum Kants Ethik auch als Gesinnungsethik bezeichnet wird.
Nicht der Erfolg ist entscheidend für die Moralität einer Handlung, es kommt allein auf die Gesinnung des Handelnden an. Die Wahl der richtigen Maxime, die der Handlung zugrunde liegen soll, ist wichtig. Um diese Maxime auf ihre Moralität hin überprüfen zu können, wendet sich die Vernunft an den kategorischen Imperativ.
Es sei hier nochmals erwähnt, daß dieses Sittengesetz nicht durch Erfahrung auszumachen, zu beweisen ist. Ein Mensch kann ehrlich handeln, doch kann man nicht mit Gewißheit sagen, warum er ehrlich handelt. Er kann „Achtung vor dem Gesetz“, dem Sittengesetz haben, er kann genauso aber auch Angst vor einer Bestrafung haben. Beide Ursachen kann man nicht wahrnehmen.
Um die Moralität einer Handlung aufzuzeigen, müßte man in der Lage sein, die Maximen des Handelnden aufzuzeigen, was aber in der Realität nicht durchführbar ist.
Kant geht davon aus, daß nur solche Handlungen moralisch sind, die von keinerlei Zwecken oder Neigungen abhängig sind. Deshalb kommt er auf den kategorischen Imperativ, der unabhängig ist und immer Geltung beansprucht.
Die„Grundformel“des kategorischen Imperativs
Die erste oder auch die „Grundformel“ des kategorischen Imperativs gibt Kant folgendermaßen an: „(...) handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (BA 52)
Kant fordert also dazu auf, eine Maxime zu formulieren, die der Handlung zu Grunde liegen soll.
Danach soll diese Maxime auf ihre Verallgemeinerbarkeit hin überprüft werden. Kann ich wollen, daß meine Maxime zu einem allgemeinen Gesetz würde?
Nach Friedrich Kaulbach gebietet der kategorische Imperativ drei Handlungen:
„Erstens fordert er den Entwurf einer moralischen Natur sowie das experimentelle Einnehmen des Standes eines Gesetzgebers: Damit ist zugleich auch die Forderung ausgesprochen, der Handelnde solle aus der Stellung des Gesetzgebers heraus eine experimentelle Prüfung der in Frage stehenden Maximen auf ihre Gesetzesfähigkeit leisten. Drittens befiehlt der Imperativ die Entscheidung für die in der Prüfung gerechtfertigte Maxime.“ (Kaulbach1988, S.65)
Der Mensch soll also seine Maximen, die subjektiven Handlungsgrundsätze, so wählen, daß sie zugleich als allgemeines Gesetz gelten könnten.
Anders gesagt fordert der Imperativ, daß der Mensch sich in die Perspektive eines Schöpfers begibt, um von dort aus zu entscheiden, ob seine Maxime als Naturgesetz gelten könnte.
Besteht die jeweilige Maxime die Prüfung durch den kategorischen Imperativ, wird der Mensch dazu genötigt, nach dieser zu handeln.
Das Moment der Reflexion ist für Kant entscheidend. Es reicht nicht aus moralische Grundsätze nach Gefühlen zu bestimmen. So kann eine Handlung, die aus Liebe geschieht, durchaus unmoralisch sein.
Der kategorische Imperativ ist als objektive Überprüfungsinstanz für subjektive Handlungsgrundsätze anzusehen.
Der Mensch soll sich, mit anderen Worten, in eine Handlungswelt hinein denken, und dadurch seine Maximen überprüfen.
Das Moment des „sich hinein denkens“ in eine Welt, die Prüfung und die Annahme der Maxime sind also für Kant entscheidend. Der Wille soll durch die Vernunft bestimmt werden. Diese kann sich an den kategorischen Imperativ wenden um die Moralität der Maximen zu überprüfen.
Die zweite Version des kategorischen Imperativs
Versteht man die Natur als Gebiet in dem Dinge unter bestimmten Gesetzen existieren, fällt darunter auch die Handlungswelt des Menschen. Somit kann Kant dem kategorischen Imperativ auch folgende Form geben:
„(...) handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.“ (BA 52)
Hierzu führt er vier Beispiele an, die sich folgendermaßen aufteilen lassen:
Es gibtvollkommene Pflichten, die wir einmal gegenüber unserer Person und gegenüber anderen Menschen haben.
Auch beiunvollkommenen Pflichtentrifft Kant die Unterscheidung zwischen einer Pflicht gegenüber uns, und einer, die wir gegenüber anderen haben.
Eine vollkommene Pflicht ist nach Kant der Fall, wenn sich die Maxime widerspruchsfrei nicht denken und zugleich nicht wollen läßt.
Eine unvollkommene Pflicht hat die Eigenart, daß sich die Maxime zwar denken, aber nicht ohne Widerspruch wollen läßt.
Die Beispiele sollen zum einen die, bei der Verallgemeinerung ihrer Maximen entstehende Unmöglichkeit im Denken, zum anderen die Unmöglichkeit im Denken und Wollen veranschaulichen.
So geht es im zweiten Beispiel um einen Menschen, der sich Geld leiht mit dem Versprechen es zurückzuzahlen, obwohl er weiß, daß er es nicht zurück zahlen kann.
Die Maxime „wenn ich kein Geld habe, leihe ich mir welches und verspreche es zurückzuzahlen, obwohl ich weiß, daß dies nicht geschehen wird“ läßt sich aus folgendem Grund nicht als allgemeines Gesetz denken. Sieht man ein Versprechen als Selbstverpflichtung an, so wäre ein falsches Versprechen gleichbedeutend damit, keine Verpflichtung zu übernehmen. Sollte dies aber als Naturgesetz gelten, resultierte daraus die widersprüchliche Formulierung, daß mit jeder Selbstverpflichtung keine Selbstverpflichtung verbunden ist.
Vorsicht ist im vierten Beispiel geboten. Nimmt man die Maxime „wenn jemand in Not gerät, will ich nichts zu seiner Hilfe beitragen“ und zieht daraus das Ergebnis, daß ich dies nicht wollen kann, da mir selbst in einer solchen Situation nicht geholfen werden würde, kommt man schnell auf die Bahn des hypothetischen Imperativs.
Kant hat hier aber vielmehr den Blick auf die grundsätzliche Hilfsbedürftigkeit des „Menschseins“ gerichtet. Die Hilfsbedürftigkeit des Menschen resultiert für ihn a priori aus dem Begriff Mensch als endliches Wesen. Die Hilfe oder der Beistand richtet sich also nicht auf den Einzelfall z.B.: des Ertrinkens, sondern auf die allgemeine Hilfsbedürftigkeit des Menschen.
Darüber hinaus ist die grundsätzliche Fähigkeit des Menschen sich selbst Zwecke setzenoder handeln zu können, für Kant wichtiger, als der jeweilige konkret gesetzte Zweck.
Die zweite Formulierung Kants Imperativs hängt also mit seinem Verständnis des Menschen als vernünftigem Wesen zusammen.
Der Mensch wird aufgefordert sich in die Lage eines höheren Vernunftswesens, eines Schöpfers zu versetzen und dadurch zu prüfen ob die Maxime, die er sich gewählt hat, als allgemeines Naturgesetz, wie etwa ein Gesetz der Physik, gelten könnte.
Die dritte Formulierung des kategorischen Imperativs
Für das Verständnis dieser Version sind die Begriffe „Mittel“ und „Zweck“ von großer Bedeutung. Vom hypothetischen Imperativ sind diese schon bekannt. Wenn ich Klavier spielen möchte, muß ich dafür üben. Der Zweck, Kant nennt ihn den „materialen Zweck“, Klavier spielen zu können, benötigt also das Mittel der Übung.
Alle materialen Zwecke, benötigen verschiedene Mittel um erreicht werden zu können. Somit können sie keine Zwecke an sich selbst sein. Nach Kant gibt es aber durchaus etwas, was seinen Zweck in sich selbst hat, nämlich den Menschen. Dieser kann sich zum einen selbst Zwecke setzen, zum anderen besteht die Gefahr, daß der Mensch nur als Mittel gebraucht werden kann.
In dieser Version des Sittengesetzes verweist Kant also gezielt auf den Umgang mit den Mitmenschen.
„(...) Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ (BA 67)
Dadurch, daß der Mensch Freiheit besitzt, hat er gleichzeitig auch Würde. Der Mensch darf, nach Kant, nicht von dieser Freiheit beraubt werden. Er muß jederzeit als Selbstzweck gesehen werden.
Natürlich ist sich Kant bewußt darüber, daß man niemals ganz auf das Mittel in einem Menschen verzichten kann, doch sagt er ja auch ausdrücklich „niemalsbloßals Mittel“. Das heißt, daß man einen Menschen durchaus als Mittel für eigene Zwecke gebrauchen kann, allerdings nur insoweit, daß er seiner Würde bzw. Freiheit nicht gänzlich beraubt oder beeinträchtigt wird.
Kant spielt diese Version nun anhand der Beispiele, die er in der zweiten Formulierung angegeben hat, durch. Es wird deutlich, daß der Lügner, der sich mit einem falschen Versprechen Geld leiht, sich des anderen nur als Mittel zum Zweck bedient und somit unmoralisch handelt.
Die drei Versionen des kategorischen Imperativs beschäftigen sich also damit, daß der Handelnde seine Maximen auf allgemeine Gesetzlichkeit überprüfen soll, er dazu aufgefordert wird, die Maximen darauf hin zu überprüfen, ob sie wie Naturgesetze gelten könnten und schließlich soll er sich in eine „Zweck - Mittel Welt“ versetzen in der andere
Menschen niemals bloß als Mittel, sondern zugleich auch immer als Zweck an sich selbst zu behandeln sind.
Kaulbach erklärt die Notwendigkeit der „Zweck- Mittel Version“ des kategorischen Imperativs dadurch, daß die erste Formulierung lediglich formal gehalten ist. Durch die andere Version hingegen erscheint der Gesichtspunkt der Wirklichkeit des Imperativs.
„So entspricht die erste Formel des Imperativs seiner Möglichkeit, sofern sie die allgemeine Form der Gesetzlichkeit als maßgebend für jeden möglicherweise gewählten Zweck deklariert; die zweite Formel aber entspricht der Wirklichkeit des Imperativs, sofern sie die Würde der Person als Perspektive einsetzt und damit einen materialen Gesichtspunkt geltend macht.“ (ebd., S.81)
Die vierte und fünfte Formulierung des Imperativs bringen im Prinzip nichts wesentlich Neues. Sie sind dennoch von Bedeutung, da Kant hier auf den Begriff der Autonomie bzw. das Reich der Zwecke zu sprechen kommt.
Vierte Formulierung des kategorischen Imperativs
Diese Formel weist eine große Nähe zur ersten Version auf. „[Handle]... also nur so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“ (BA 76,77)
Der Wille hat also die Fähigkeit zur Selbstgesetzgebung. Der Begriff der Autonomie des Willens ist für diese Version des kategorischen Imperativs wichtig.
Kant grenzt Autonomie von Heteronomie ab.
Autonom handelt ein Mensch, der sich selbst bestimmt, seine Handlungen selbst bestimmt. Heteronomie ist der genaue Gegensatz zu dieser Handlungsweise. Dort werden Handlungen durch andere bestimmt und gefordert. Der Mensch wird also fremd bestimmt. Hier ist noch einmal zu erwähnen, wie bedeutend für Kant der Begriff der Freiheit ist, in der sich der Mensch bewegt. Durch seine Autonomie hat der Mensch die Möglichkeit seinen Willen zu bestimmen, er ist nicht nur den Naturgesetzen unterworfen.
Fünfte Version des kategorischen Imperativs
Auch in dieser Formulierung ist die Selbstgesetzgebung des Menschen von Bedeutung.
„Demnach muß ein jedes vernünftiges Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre.“ (BA 84) Aus dieser Forderung resultiert Kants folgende allgemeine Formulierung für den Imperativ: „(...) handle so, als ob deine Maxime zugleich zum allgemeinen Gesetze (aller vernünftigen Wesen) dienen sollte.“ (BA 84)
Die Vorstellung eines „Reichs der Zwecke“ ist als Kants Ideal anzusehen. Er versteht darunter die Verbindung vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. Dies ist möglich, da alle Menschen unter dem Gesetz stehen, den anderen niemals bloß als Mittel zu gebrauchen.
„Hiedurch aber entspringt eine systematische Verbindung vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche objektive Gesetze, d.i. ein Reich, welches, weil diese Gesetze eben die Beziehung dieser Wesen auf einander, als Zwecke und Mittel, zur Absicht haben, ein Reich der Zwecke (freilich nur ein Ideal) heißen kann. (BA 74,75)
Zusammenfassung von KantsÜberlegungen
Abschließend kann man sagen, daß Kant im kategorischen Imperativ ein oberstes Prinzip der Sittlichkeit gefunden hat, nach dem sich der Mensch richten soll.
Es ist allerdings nicht so zu verstehen, daß Kant den kategorischen Imperativ „erfunden“ hat und ihn an die Menschen richtet. Er hat vielmehr die praktische Vernunft untersucht und herausgefunden, daß ihr allgemeines Prinzip der kategorische Imperativ ist. Dieser ist also in der Vernunft vorhanden, und kann vom Menschen angewendet werden. Er ist entscheidend als Reflexionsinstanz des Menschen über die Moralität seiner Handlungen. Da der Mensch als natürliches Wesen einerseits und als intelligibles Wesen andererseits verstanden werden kann, er sich aber darüber hinaus im Zustand der Autonomie befindet, hat er die Möglichkeit seinen Willen selbst zu bestimmen. Die Vernunft soll die sinnliche Natur des Menschen übersteigen und auf seinen Willen einwirken. Diese Einwirkung oder Nötigung geschieht durch den kategorischen Imperativ. Gut ist also für Kant nicht die Absicht oder der Zweck des Willens, sondern nur der gute Wille selbst, der einer Handlung zu Grunde liegt.
Diese Handlung ist gut, wenn sie aus Pflicht und Achtung vor dem Sittengesetz erfolgt. Das Sittengesetz besteht im kategorischen Imperativ. Der Mensch kann sich dieses Gesetz selbst auferlegen, da er seinen Willen selbst bestimmen kann. Hierzu wird allerdings der Zustand der Freiheit vorausgesetzt.
Kurze kritischeÜberlegungen zum kategorischen Imperativ
Da Kants kategorischer Imperativ den Zustand der Freiheit des Menschen impliziert stellt sich die Frage, wie frei er sein muß, damit er sich nach dem kategorischen Imperativ richten kann.
Der Mensch ist, nach Kant, nicht nur den Naturgesetzen unterworfen, er kann sich darüber hinaus auch selbst bestimmen. Aber kann er dies wirklich?
Überwiegen nicht allzu oft die „Triebfedern“ in unseren Handlungen? Wer kann von sich sagen, daß er wirklich, wie Kant es fordert so selbstlos und moralisch handelt? Stehen letztlich nicht hinter allen Handlungen gewisse Absichten und Neigungen, warum sonst würden sie ausgeführt?
Meiner Meinung nach lassen sich Absichten und Neigungen nur sehr schwer aus Handlungen ausschließen. Kant gesteht zwar ein, daß es eine Illusion ist zu glauben, daß die Vernunft totale Gewalt über unsere Handlungen hat, trotzdem, erscheint mir seine Bewertung des Imperativs als Gebot, daß den Willen dazu nötigt nach diesem zu handeln, als zu hoch.
Letztlich kann niemand die Moralität einer Handlung belegen, wenn er sich nur auf die Maxime des Handelnden bezieht. Die „Achtung vor dem Gesetz“ läßt sich nicht wahrnehmen und somit auch nicht beweisen.
Ich denke, daß in einem gewissen Maß auch das Resultat einer Handlung für deren moralische Beurteilung wichtig ist. Man darf aber nicht den Fehler machen und nur auf das Ergebnis sehen. Somit hat Kant nicht unrecht wenn er sagt, daß die Gesinnung des Handelnden wichtig für die Bestimmung der Moralität einer Handlung ist. Weiterhin erscheint mir fraglich, ob der Mensch wirklich soviel Freiheit besitzt, wie Kant dies darstellt. So ist er doch zu einem großen Teil den Naturgesetzen, beispielsweise, der Ernährung unterworfen. Zwar kann er bestimmten was, wann und wieviel er essen möchte, doch ganz entziehen kann er sich diesem „Trieb“ nicht. Es ist die Frage ob sich Handlungen nicht letztlich auf bestimme „Triebe“ wie zum Beispiel den Selbsterhaltungstrieb des Menschen zurückführen lassen, und somit jede Handlung durchaus als zweckorientiert anzusehen ist. Die Prüfung durch den kategorischen Imperativ beurteilt diese dann als moralisch oder unmoralisch.
Kaulbach sagt hierzu: „... vielmehr entspringen die Maximen und ihre Inhalte in Neigungen und Interessen. Aber dadurch, daß das dem kategorischen Imperativ folgende praktische Denken die Maximen in der Perspektive der Gesetzlichkeit, prüft und auslegt, werden sie moral- fähig. (...) So ist die Vernunft des kategorischen Imperativs nicht nurprüfende, sondern auch Werte schaffende Vernunft.“ (Kaulbach 1988, S.69)
Natürlich muß man hier den Unterschied zwischen Handlungen, die moralisch zu bewerten sind und Handlungen, bei denen dies nicht nötig ist, beachten. Dennoch bleibt die Frage, ob nicht alle Handlungen, die als moralisch im Kantschen Sinne angesehen werden, doch „verkappte“ hypothetische Imperative sind.
Meiner Meinung nach ist es trotzdem möglich, jede Handlung einer moralischen Beurteilung zu unterziehen.
Somit bleibt Kants Ethik durchaus aktuell, da die Maximen die den menschlichen Handlungen zu Grunde liegen, der Überprüfung auf ihre Moralität, durch den kategorischen Imperativ standhalten sollen. Die Schwierigkeit besteht darin, daß der Mensch eben kein reines Vernunftswesen sondern auch ein Sinneswesen ist. Somit wird er immer gewissen Trieben und Neigungen unterworfen sein. Trotzdem hat er als autonomes und vernünftiges Wesen die Möglichkeit sich in unentschiedenen Situationen an den kategorischen Imperativ zu wenden. Der Mensch kann danach streben sich so gut wie möglich nach dessen Forderung der allgemeinen Gesetzlichkeit zu richten.
Ob dies in der Realität immer stattfindet ist allerdings eine andere Frage.
Quellenangaben:
Wilhelm Weischedel (Hrsg.) Sonderausgabe,Immanuel Kant„Kritik der praktischenVernunft“, 2. Aufl., Frankfurt am Main, Suhrkamp 1996
Friedrich Kaulbach,Immanuel Kant„Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“:
Interpretation und Kommentar, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1988
Ottfried Höffe (Hrsg.),Grundlegung zur Metaphysik der Sitten: ein kooperativerKommentar, Frankfurt am Main: Klostermann 1989
- Quote paper
- Christian Walther (Author), 1999, Der kategorische Imperativ in Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95863
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