Die Energiewende ist eine tiefgreifende Transformation des Energiesystems in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Sie betrifft nicht allein den Bereich der Energieerzeugung, sondern alle Teile der Wirtschaft und Gesellschaft. Ein solch zentrales Großprojekt bedarf einer aktiven politischen Steuerung und einer gut funktionierenden Koordinierung der Energiewende-Politiken zwischen den staatlichen Ebenen im Mehrebenensystem. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie die politische Steuerung der Energiewende sowie die Koordination der deutschen Energiewende-Politik zwischen den Regierungen von Bund und Ländern erfolgen. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Steuerungs- und die Koordinationsstrukturen, die zwischen Bund und Ländern in der Energiewende bestehen, zu untersuchen. Hierdurch soll festgestellt werden, welche Steuerungs- und Koordinationsdefizite die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Energiewende hemmen. Ferner werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie sich die bestehenden Steuerungs- und Koordinationsdefizite abbauen lassen.
Das methodische Vorgehen dieser Arbeit basiert auf einer theoriegeleiteten qualitativen Untersuchung. Es wurden Interviews mit Experten aus den Landesenergieministerien durchgeführt und mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Phillip Mayring ausgewertet. Zudem basiert die empirische Untersuchung auf Informationen aus Primärdokumenten, die für die Beantwortung der Forschungsfrage als relevant erachtet wurden. Auch die Auswertung dieser Dokumente erfolgte mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring. Ferner wurde im Rahmen dieser Arbeit eine Fallstudienanalyse durchgeführt, um die Entwicklung der Bund-Länder-Koordination in zwei wesentlichen Handlungsfeldern der Energiewende zu skizzieren. Die Analyse der Entwicklung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen und des Stromnetzausbaus erfolgte mittels der Analysemethode des Process-Tracing.
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung/ Abstract
Abkürzungsverzeichnis
AbbildungsverzeichnisI
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Eingrenzung des Forschungsgegenstandes
1.2 Gang der Untersuchung
2. Theoretischer Zugang
2.1 Zur Rolle des Staates in Steuerungsprozessen
2.2 Politikverflechtung und Parteienwettbewerb im föderalen Bundesstaat
2.2.1 Das analytische Modell der Politikverflechtung nach Fritz W. Scharpf
2.2.2 Zum Zusammenwirken von Parteiensystem und Bundesstaat
2.3 Länderinteressen und Interessenskonflikte im föderalen Verhandlungssystem
2.4 Konfliktverarbeitung im föderalen Verhandlungssystem
3. Methodik
3.1 Datenerhebung mittels Experteninterviews
3.2 Datenauswertung mittels qualitativer Inhaltsanalyse
3.2.1 Die qualitative Inhaltsanalyse nach Phillip Mayring
3.2.2 Vorgehen bei der Auswertung der Interviews
3.2.3 Qualitative Inhaltsanalyse von Dokumenten
3.3 Fallstudienanalyse mittels Process-Tracing
4. Gegenwärtige Steuerungs- und Koordinationsstrukturen der föderalen Energiewende Politik
4.1 Die Energiewende und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes
4.2 Steuerung der Energiewende
4.2.1 Steuerung der Energiewende auf Bundesebene: Steuerungsziele, Steuerungsmaßnahmen und Monitoring
4.2.2 Kompatibilität der Länderziele mit den Ausbauvorstellungen auf Bundesebene
4.3 Koordination der Energiewende
4.3.1 Zur Rolle des BMWi als Gesamtkoordinator der Energiewende
4.3.2 Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern
5. Fallstudie zur räumlichen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
5.1. Einführung in die Fallstudie: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Stromnetzausbau als zentrale Steuerungsinstrumente für den EE-Ausbau
5.1.1 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
5.1.2 Der Stromnetzausbau
5.2 Analyse der Entwicklung der Bund-Länder-Koordination bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen der erneuerbaren Energien
5.2.1 Das Stromeinspeisungsgesetz als Vorläuferregelung des EEG
5.2.2 Das EEG 2000 und die EEG-Härtefallklausel-Novelle (2003)
5.2.3 Das Photovoltaik-Vorschaltgesetz (2003) und das EEG 2004
5.2.4 Das EEG 2009 und die EEG-PV-Novelle (2010)
5.2.5 Das EEG 2012 und die EEG-PV-Novelle (2012)
5.2.6 Das EEG 2014
5.2.7 Das EEG 2017
5.2.8 Die EEG-Novelle 2020
5.2.9 Koordinationsmuster und Koordinationsdefizite bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen der EE
5.3 Analyse der Entwicklung der Bund-Länder-Koordination beim Stromnetzausbau
5.3.1 Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (InfraStrPl-BeschlG 2006)
5.3.2 Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG 2009)
5.3.3 Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2011) und die Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV 2013)
5.3.4 Die NABEG-Novelle (2019)
5.3.5 Koordinationsmuster und Koordinationsdefizite beim Stromnetzausbau
5.4 Diskussion der Fallstudienergebnisse
6. Schlussbetrachtung und Ausblick
Anhang: Abbildungen und Grafiken
Literaturverzeichnis
Kurzfassung/ Abstract
Die Energiewende ist eine tiefgreifende Transformation des Energiesystems in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Sie betrifft nicht allein den Bereich der Energieerzeugung, sondern alle Teile der Wirtschaft und Gesellschaft. Ein solch zentrales Großprojekt bedarf einer aktiven politischen Steuerung und einer gut funktionierenden Koordinierung der Energiewende-Politiken zwischen den staatlichen Ebenen im Mehrebenensystem. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie die politische Steuerung der Energiewende sowie die Koordination der deutschen Energiewende-Politik zwischen den Regierungen von Bund und Ländern erfolgen. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Steuerungsund die Koordinationsstrukturen, die zwischen Bund und Ländern in der Energiewende bestehen, zu untersuchen. Hierdurch soll festgestellt werden, welche Steuerungs- und Koordinationsdefizite die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Energiewende hemmen. Ferner werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie sich die bestehenden Steuerungs- und Koordinationsdefizite abbauen lassen.
Das methodische Vorgehen dieser Arbeit basiert auf einer theoriegeleiteten qualitativen Untersuchung. Es wurden Interviews mit Experten aus den Landesenergieministerien durchgeführt und mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Phillip Mayring ausgewertet. Zudem basiert die empirische Untersuchung auf Informationen aus Primärdokumenten, die für die Beantwortung der Forschungsfrage als relevant erachtet wurden. Auch die Auswertung dieser Dokumente erfolgte mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring. Ferner wurde im Rahmen dieser Arbeit eine Fallstudienanalyse durchgeführt, um die Entwicklung der Bund-Länder-Koordination in zwei wesentlichen Handlungsfeldern der Energiewende zu skizzieren. Die Analyse der Entwicklung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen und des Stromnetzausbaus erfolgte mittels der Analysemethode des ProcessTracing.
Die Analyse der Steuerungsstrukturen der Energiewende zwischen Bund und Ländern hat gezeigt, dass sowohl auf Zielebene als auch auf Maßnahmenebene großer Handlungsbedarf besteht. Auf der Zielebene werden wichtige Steuerungsziele vom Bund weder ausreichend definiert noch quantifiziert. Ferner erfolgt die Abstimmung zwischen Bund und Ländern, was die Steuerungsziele der Energiewende betrifft, unzureichend. Festgestellt werden konnte, dass die vom Bund und den Ländern festgelegten THG-Reduktionsziele und Ausbauvorstellungen die erneuerbaren Energien betreffend nicht in einem kohärenten Verhältnis zueinander stehen.
Hinsichtlich der Frage, wie sich Bund und Länder in der Energiewende abstimmen, konnte im Rahmen dieser Arbeit festgestellt werden, dass die Bund-Länder-Koordination weniger auf der formalen Ebene, sondern verstärkt in informellen Koordinationsgremien stattfindet. Wichtige Entscheidungen werden zunehmend in den Runden der Ministerpräsidentenkonferenzen und auch auf den Energiegipfeln im Kanzleramt getroffen. Die Wirtschafts- und Umweltministerkonferenzen erweisen sich als Koordinationsgremium für Energiewende-relevante Themen nur bedingt geeignet. Hier fehlt es an einer Energieministerkonferenz. Erhebliche Koordinationsdefizite konnten hinsichtlich der verfassungsrechtlich vorgeformten Bund-Länder-Zusammenarbeit, also der Beteiligung der Länder am Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat festgestellt werden.
The “Energiewende” is a far-reaching transformation of the energy system in technical, economic and legal terms. It affects not only the field of energy production, but all sectors of the economy and society. Such a central large-scale project requires active political steering and wellfunctioning coordination of the energy transition policies between the state levels in a multi-level system. The study seeks to examine in which way the political steering of the energy transformation and the coordination of the German energy transition policies between the federal government and the Länder take place. The aim of the study is to examine the steering and coordination structures that exist between the federal government and the Länder in order to identify which steering and coordination deficits hamper the federal cooperation in the energy transition. Furthermore, recommendations for action on how to reduce the existing steering and coordination deficits will be provided.
The methodological approach of this study is based on a theoretical qualitative research. Interviews with experts from the state energy ministries were conducted and evaluated using the qualitative content analysis according to Phillip Mayring. The empirical investigation is also based on information from primary documents that were considered relevant for answering the research question. These documents were also evaluated using Mayring's qualitative content analysis. Furthermore, a case study analysis was carried out in order to outline the development of cooperation between the federal government and the Länder in two key fields of action of the energy transition. The analysis of the development of the cooperation between the federal government and the Länder in the design of technology-specific funding provisions for renewable energies and the expansion of the power grid was carried out using the analysis method of process tracing.
The analysis of steering structures between the federal government and the Länder has shown that there is a great need for action both at the target level and at the level of measures. At the target level, the federal government neither adequately defines nor quantifies important targets. Furthermore, there is insufficient coordination between the federal government and the Länder with regard to the targets underlying energy transition. It was found that the GHG reduction targets and the expansion plans for renewable energies set by the federal government and the Länder are not in a coherent relationship to one another.
Regarding the question of how the federal government and the Länder coordinate, it was found that the cooperation between the federal government and the Länder takes place less on the formal level and more in informal coordination bodies. Important decisions are increasingly being made within the rounds of the minister-presidents' conferences as well as at the energy summits in the chancellery. The conferences of economics and environment ministers have proven to be only partially suitable as a coordination body for topics relevant to the energy transition. What is lacking here is a conference of energy ministers. Considerable deficits in coordination have been identified concerning the constitutionally preformed cooperation between the federal government and the Länder, i.e. the participation of the Länder in the legislative process via the Bundesrat.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zielarchitektur der deutschen Energiewende
Abbildung 2: Abstimmungs- bzw. Koordinationsgremien der Energiewende mit Beteiligung der Länder (eigene Darstellung)
Abbildung 3: Entwicklung der Anteile erneuerbarer Energien
Abbildung 4: Entwicklung der Bruttostromerzeugung aus EE in Deutschland; Quelle: BMWi auf Basis der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); Stand: Februar 2020, S.10
Abbildung 5: Entwicklung der EEG-Umlage im Zeitraum von 2000 bis 2020 (Darstellung auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur)
Abbildung 6: Regionale Verteilung der erneuerbaren Stromproduktion 2010
Abbildung 7: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2012 nach Bundesländern
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entscheidungsstrategien in Verhandlungssystemen
Tabelle 2: Ausgewählte Dokumente für die Experteninterviews (eigene Darstellung)
Tabelle 3: Erster Reduktionsdurchgang (eigene Darstellung)
Tabelle 4: Zweiter Reduktionsdurchgang (Eigene Darstellung)
Tabelle 5: Wesentliche energiepolitische Ziele Deutschlands und der EU im Überblick
Tabelle 6: Gegenüberstellung der Energiewende-Ziele des Bundes mit den bundesländerspezifischen Zielen
Tabelle 7: EEG 2000, Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 8: EEG-Härtefallklausel-Novelle (2003), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 9: Photovoltaikvorschaltgesetz (2003), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 10: EEG 2004, Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 11: EEG 2009, Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategien (eigene Darstellung)
Tabelle 12: EEG-PV-Novelle (2010), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 13: EEG 2012, Konfliktgegenstand, Entscheidungsstrategie, Entscheidung (eigene Darstellung)
Tabelle 14: EEG-PV-Novelle (2012), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 15: EEG 2014: Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 16: EEG 2017, Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 17: EEG-Novelle (2020), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 18: Übersicht über die gesetzlichen Regelungen, Entscheidungsstrategien und der Mitwirkung des Bundesrates bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen der EE (eigene Darstellung)
Tabelle 19: InfraStrPl-BeschlG (2006), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 20: EnLAG (2009), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 21: NABEG (2011), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 22: PlfZV (2013), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 23: NABEG 2.0 (2019), Konfliktgegenstand, Entscheidung, Entscheidungsstrategie (eigene Darstellung)
Tabelle 24: Übersicht über die gesetzlichen Regelungen, Entscheidungsstrategien und der Mitwirkung des Bundesrates beim Ausbau des Stromnetzes (eigene Darstellung)
Tabelle 25: Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem des BMWi
1. Einleitung
1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Eingrenzung des Forschungsgegenstandes
Die Energiewende ist eine tiefgreifende Transformation des Energiesystems in technischer,1 wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Sie betrifft nicht allein den Bereich der Energieerzeugung, sondern alle Teile der Wirtschaft und Gesellschaft.2
„ Komplexe technische, wirtschaftliche und politische Interdependenzen verknüpfen die Energiewende mit Aspekten der Klima-, Industrie-, Sozial- und Innovationspolitik, ebenso wie mit Teilbereichen der Außen- und Europapolitik. “3
Alle politischen Ebenen, ob Kommunen, Länder, Bund oder EU, sind mit der übergreifenden Herausforderung der Umsetzung der Energiewende konfrontiert. Durch die Verflechtung von Bund und Ländern sowie der Verflechtung dieser beiden staatlichen Ebenen mit der europäischen Ebene ergeben sich spezielle institutionelle Bedingungen für die politische Steuerung der Energiewende, denn Entscheidungen müssen zwischen den miteinander verflochtenen Entscheidungsebenen koordiniert werden. Die Herausforderung dieses Koordinationserfordernis besteht darin, dass jede der politischen Ebenen ihre jeweils eigenen Interessen mit individuellen Strategien und Zielvorstellungen verfolgt.4 Dies betrifft im Besonderen die Bund-LänderZusammenarbeit in der Energiewende. Wenn die Energiewende auf nationaler Ebene gemeinsam vorangebracht werden soll, anstatt dass 16 Bundesländer 16 verschieden ausgestaltete Energiewenden betreiben5, bedarf es eines zielgerichteten und koordinierten Vorgehens zwischen Bund und Ländern.
Wie die politische Steuerung der Energiewende sowie die Koordination der deutschen Energiewende-Politik zwischen den Regierungen von Bund und Ländern erfolgen, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Durch die Analyse der Steuerungs- und der Koordinationsstrukturen, die zwischen Bund und Ländern in der Energiewende bestehen, soll festgestellt werden, welche Steuerungs- und Koordinationsdefizite die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Energiewende hemmen. Ferner sollen Handlungsempfehlungen gegeben werden, wie sich die bestehenden Steuerungs- und Koordinationsdefizite abbauen lassen.
Eine Vielzahl der Analysen zur deutschen Energiewende befasst sich überwiegend mit der Bundespolitik, „ die in Interaktion mit der internationalen und europäischen Politik als wichtigste staatliche Ebene aufgefasst wird “6. In den letzten Jahren rückten die Aktivitäten der Bundesländer vermehrt in den Fokus der politikwissenschaftlichen Energiewende-Forschung. Untersuchungen, wie etwa von Wursterer und Köhler (2016)7, fragen nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen den Energiewende-Politiken der Länder. Die Koordinationsstrukturen zwischen Bund und Ländern bleiben in diesen Studien jedoch weitgehend unberücksichtigt.
Andere Untersuchungen wie etwa die von Scheiner (2017)8 fragen nach den räumlichen Verteilungswirkungen und der föderalen Politikgestaltung der Energiewende. Diese Analysen nehmen zwar die bestehenden Koordinationsstrukturen zwischen den Regierungen von Bund und Ländern in den Blick, nicht aber die bestehenden Steuerungsstrukturen. Einzig die Analyse von Chemnitz (2019)9 zur Umsetzung der Energiewende im deutschen Föderalismus untersucht beide Aspekte. In ihrem Beitrag werden die gegenwärtigen Koordinations- und Steuerungsleistungen im Mehrebensystem unter Berücksichtigung der im Grundgesetz institutionell angelegten Politikverflechtung betrachtet.
1.2 Gang der Untersuchung
Die Arbeit basiert auf einer theoriegeleiten qualitativen Untersuchung und ist wie folgt strukturiert: Im Kapitel 2.1 geht es um die Rolle des Staates in Steuerungsprozessen. Es wird skizziert, wie sich das Verständnis von staatlicher Steuerung in der Policy-Forschung gewandelt hat, um anschließend zu definieren, was in dieser Arbeit unter politischer Steuerung und Koordination bzw. Koordinierung verstanden wird. Bezugnehmend auf das analytische Modell der Politikverflechtung nach Fritz W. Scharpf und auf die Ausführungen Gerhard Lehmbruchs zum Zusammenwirken zwischen Parteiensystem und Bundesstaat werden in Kapitel 2.2 die typischen Strukturmerkmale des deutschen Föderalismus beschrieben. In Kapitel 2.3 wird zunächst eine Systematisierung von Länderinteressen und Interessenskonflikten, die im föderalen Verhandlungssystem bestehen, vorgenommen. Anschließend werden in Kapitel 2.4 die wesentlichen Erklärungsansätze zur Konfliktverarbeitung im föderalen Verhandlungssystem dargestellt.
Das methodische Vorgehen dieser Arbeit wird in Kapitel 3 beschrieben und ist in drei Unterkapitel gegliedert: Zunächst wird beschrieben, wie die Experteninterviews durchgeführt wurden (Kapitel 3.1). Wie die Auswertung der Experteninterviews sowie der Primärdokumente, die für die empirische Analyse in Kapitel 4 herangezogen wurden, erfolgt, wird in Kapitel 3.2 erläutert. Anschließend wird in Kapitel 3.3 das Vorgehen bei der Fallstudienanalyse vorgestellt.
In Kapitel 4 werden die gegenwärtigen Steuerungs- und Koordinationsleistungen in der föderalen Energiewende-Politik beleuchtet. Einleitend wird in Kapitel 4.1 erläutert, welche Zuständigkeiten die föderale Kompetenzordnung dem Bund und den Ländern zuschreibt und über welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten die Länder in der Energiewende verfügen. Zentraler Untersuchungsgegenstand des Kapitels 4.2 ist die politische Steuerung der Energiewende. In Kapitel 4.2.1 wird zunächst die Steuerung der Energiewende durch den Bund untersucht und explizit Bezug auf die Steuerungsziele, Steuerungsmaßnamen und das Monitoring-System des Bundes genommen. Anschließend wird in Kapitel 4.2.2 danach gefragt, wie kompatibel die Ausbauziele der Bundesländer mit den Ausbauvorstellungen des Bundes sind. Zentraler Untersuchungsgegenstand des Kapitels 4.3 ist die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern. Zunächst wird untersucht, welche Rolle dem BMWi als Gesamtkoordinator der Energiewende zukommt (Kapitel 4.3.1). Welche Koordinationsstrukturen zwischen Bund und Ländern bestehen, wird in Kapitel 4.3.2 ausführlich beleuchtet.
In Kapitel 5 erfolgt eine Fallstudie zur räumlichen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Mit der Förderung der erneuerbaren Energien und dem Stromnetzausbau werden in der Fallstudie die beiden wesentlichen staatlichen Handlungsfelder des Ausbaus der erneuerbaren Energien betrachtet. Einleitend werden die wesentlichen gesetzlichen Regelungen der beiden Handlungsfelder beschrieben (Kapitel 5.1). Um die Entwicklung der Bund-Länder-Kooperation bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen der erneuerbaren Energien (Kapitel 5.2) sowie die Entwicklung der Bund-Länder-Kooperation beim Stromnetzausbau zu analysieren, werden die Gesetzgebungsprozesse der gesetzlichen Regelungen skizziert. Nach erfolgter Analyse wird in Kapitel 5.2.9 sowie in Kapitel 5.3.5 diskutiert, welche Koordinationsmuster und Koordinationsdefizite der Bund-Länder-Kooperation in den jeweiligen Handlungsfeldern festgestellt werden konnten. Die Fallstudie schließt mit einer Diskussion der Fallstudienergebnisse in vergleichender Perspektive ab (Kapitel 5.4).
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse und die Beantwortung der Forschungsfrage erfolgt im sechsten Kapitel.
2. Theoretischer Zugang
2.1 Zur Rolle des Staates in Steuerungsprozessen
„Ohne Steuerung kein Staat - ohne Staat aber auch keine Steuerung. “10 Trotz der scheinbar bestechenden Einfachheit dieser Aussage ist sie im politikwissenschaftlichen Diskurs umstritten, denn der Staat wird hier als Steuerungssubjekt angesehen. Dass die Rolle des Staates in Steuerungsprozessen ein kontrovers diskutiertes Phänomen ist, liegt vor allem daran, dass Staatlichkeit einer permanenten Veränderung unterliegt. Die Ablösung des Steuerungsbegriffs durch den Governance-Begriff ist Ausdruck dieses Wandels.11
Der Steuerungs-Begriff fand Mitte der 70er-Jahre verstärkt Einzug in die Politikwissenschaften. In der Policy-Forschung dominierten in den 1960er und früheren 1970er Jahren zunächst die Begriffe „Planung“ und „Lenkung“, womit „die Vorstellung einer primär hierarchischen, etatistischen Gestaltung gesellschaftlicher Felder durch Politik“12 verbunden war. Nach diesem Verständnis fungierte die Ministerialbürokratie als zentrales Gestaltungsobjekt, das „von oben“ und mit großer Zielgenauigkeit dirigistisch in das jeweilige Gestaltungsobjekt hineinwirkte.13 Die empirische Implementationsforschung um die Forscher Pressman und Wildavsky (1973)14 kam zielführend erwies, da sich es bei den Objekten der Steuerung „in aller Regel um komplexe Konstellationen individueller und kooperativer Akteure mit je eigenen Interessen und Einflusspotenzialen“15 handelt.
Ab Mitte der 1970er-Jahre bildete sich in der Policy-Forschung ein akteurszentriertes Verständnis von Steuerung heraus. Der Fokus der Betrachtung richtete sich stärker auf das Adressatenverhalten und die Frage, wie gesellschaftliche Akteure bei der Entwicklung und Implementation von Politik mitwirken. Verstärkt wurden die strukturellen Merkmale der jeweiligen Politikfelder in die Analyse mit einbezogen und die Gesetzgeberperspektive durch eine Bottom-up-Perspektive ergänzt.16 Die Policy-Forschung verband mit dem Steuerungsbegriff nicht mehr allein das Handeln staatlicher Akteure17, sondern auch solcher Akteure, die mit ihrem Handeln ein „öffentliches Interesse“ vertreten.18 Damit rückte der Fokus der Policy-Forschung stärker auf den „kooperativen Staat“ und die Analyse der Handlungskoordination zwischen staatlichen und privaten Akteuren. Der Steuerungsbegriff mit seiner Implikation eines top-down-Prozesses erschien als Ausdruck für die Realität des kooperativen Staats nicht mehr angemessen. Stattdessen nahm der Oberbegriff „Governance“ Einzug in die Policy-Forschung.19
Der Governance-Begriff tauchte zunächst in den Wirtschaftswissenschaften auf, wo er die Aufmerksamkeit auf die „Existenz von Regeln und die Art und Weise der Regeldurchsetzung“ 20 lenkte. Nachdem Governance in den Wirtschaftswissenschaften zunächst auf Markt und Hierarchie als die zwei zentralen Formen der Handlungskoordination ökonomischen Handelns Bezug nahm, wurde der Begriff später um Verbände und Netzwerke ergänzt. Dadurch, dass Governance mit Markt, Hierarchie, Verbände und Netzwerk verschiedenartige Formen der Handlungskoordination umfasste, passte der Begriff gut, um die Realität des kooperativen Staats, also der politischen Steuerung unter Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Akteure, abzubilden.21 Auf den Nationalstaat bezogen versteht Mayntz (2004) Governance als „das Gesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte: von der institutionalisierten zivilgesellschaftlichen Selbstregelung über verschiedene Formen des Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteure bis hin zu hoheitlichem Handeln.“22
Mayntz bezieht Governance im nationalstaatlichen Kontext also auf die gesamte Palette möglicher Steuerungsformen. Ihre Definition verweist auf die neuen, nicht-hierarchischen Steuerungsformen, ohne dabei den empirisch immer noch bedeutsamen Teil der hierarchischen Steuerung aus der Betrachtung auszuklammern.23 Wie Mayntz argumentiert auch Dose (2008), dass sowohl staatliche als auch private Akteure in die Analyse von Steuerungsprozessen einzubeziehen sind. Gleichwohl weist Dose darauf hin, „ dass ein Anstoß zu den Steuerungsprozessen in irgendeiner Weise auf den Staat zurückgeführt werden sollte.“ 24
Festhalten lässt sich an dieser Stelle, dass dem Staat in Steuerungsprozessen auch nach wie vor eine wesentliche Bedeutung zukommt. Politische Steuerung, in dieser Arbeit verstanden als die bewusste und gezielte, ergebnisorientierte Einwirkung in politische und gesellschaftliche Handlungsabläufe, ist strukturell rückgebunden an die Figur des aktiven Staates.25
2.2 Politikverflechtung und Parteienwettbewerb im föderalen Bundesstaat
2.2.1 Das analytische Modell der Politikverflechtung nach Fritz W. Scharpf
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Bund-Länder Koordination in der Energiewende. Das Zusammenwirken staatlicher und privater Akteure ist hingegen nicht Gegenstand dieser Arbeit. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland ist, wie andere europäische Föderalstaaten auch, durch Mehrebenverflechtung gekennzeichnet: erstens durch die Verflechtung von Bund und Ländern und zweitens durch die Verflechtung dieser beiden staatlichen Ebenen mit der europäischen Ebene.26 Hierdurch ergeben sich spezielle institutionelle Bedingungen für die staatliche Steuerungsfähigkeit, denn Entscheidungen müssen zwischen den miteinander verflochtenen Entscheidungsebenen koordiniert werden27, wobei unter Koordination in dieser Arbeit verstand wird, dass Aufgaben, Rechte, Pflichten und Ressourcen der Entscheidungsebenen aufeinander abzustimmen sind.28
Einen Meilenstein in der Föderalismusforschung markierte, der im Jahr 1976 von Fritz W. Scharpf zusammen mit Bernd Reissert und Fritz Schnabel veröffentlichte Band „Politikverfechtung“. In diesem wiesen die Forscher um Fritz W. Scharpf darauf hin, dass sich Dezentralisierungsprobleme nicht einfach durch eine Zentralisierung, etwa infolge einer Kompetenzverlagerung auf die höhere Entscheidungsebene, lösen lassen. Das eindimensionale Dezentralisierungs-ZentralisierungsSchema, das in der internationalen Föderalismusforschung noch bis in die 60er-Jahre vorherrschend war, erwies sich ihrer Ansicht nach nicht als geeignetes analytisches Instrument zur Bestimmung effektiver Problemverarbeitungsstrukturen in Föderalstaaten.29 Dem Dezentralisierungs- Zentralisierungs-Schema setzten die Forscher den Begriff der „Politikverflechtung“ entgegen.
„Er geht davon aus, daß die konsequente Entscheidungs-Zentralisation als Reaktion auf die Existenz von Externalitäten und Interdependenzen normativ-analytisch und empirisch unbefriedigend wäre, und rückt deshalb die Interaktion zwischen dezentralen und zentralen Entscheidungseinheiten selbst in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses.“30
Wenig später stellte Scharpf (1978) klar, dass es sich bei der Theorie der Politikverflechtung nicht um eine universelle, sondern um eine partielle Theorie mittlerer Reichweite handelt, die keine generalisierbaren Aussagen über föderale Systeme oder Mehrebenenpolitik liefern kann, sondern sich explizit auf den kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik beschränkt. Infolge des für die Bundesrepublik charakteristischen Ineinandergreifens von Bundesgesetzgebung und Länderverwaltung und den im Grundgesetz verankerten Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern sowie den Investitionshilfen des Bundes habe sich:
„ein Muster faktischer Politikverflechtung herausgebildet, bei dem zwar einerseits die Entscheidungsautonomie der dezentralen Entscheidungseinheiten eingeschränkt wird, bei dem jedoch andererseits die umfassenden Entscheidungseinheiten (Länder, Bund, Europäische Gemeinschaft) nicht gesamte Aufgabenkomplexe an sich zogen, sondern statt dessen direkte und indirekte Einfluß- und Steuerungsinstrumente gegenüber den nach wie vor entscheidungszuständigen lokalen und regionalen Entscheidungseinheiten ausgebildet haben.“31
Später bezeichnete Scharpf die typische Form der Politikverflechtung als ein „Zwangsverhandlungssystem“, in dem einer Entscheidungsebene einseitiges Handeln entweder verwehrt bleibt oder die Entscheidungsebene durch einseitiges Handeln keine Änderung des Status Quo erreichen kann.32 Demnach sind Bund und Länder in das Zwangsverhandlungssystem des deutschen Bundesstaates eingebettet und als Entscheidungseinheiten darauf angewiesen, miteinander zu kooperieren. Da also die (Bundes)-Länder vom Bund mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sind und jedes Bundesland eine Veto-Position innehat, um Entscheidungen zu verhindern, kann es zu Handlungsblockaden kommen.33
Das analytische Modell der Politikverflechtung nach Scharpf operiert auf zwei Ebenen: einer normativ-analytischen und einer empirisch-verhaltenswissenschaftlichen Untersuchungsebene. Auf der normativ-analytischen Ebene lassen sich nach Scharpf et al. vier Fälle einer Inkongruenz zwischen Entscheidungsstruktur und Problemstruktur unterscheiden. Dabei handelt es sich um i) das Problem der Überschreitung der Zuständigkeitsgrenzen, wenn also Problemzusammenhänge die Zuständigkeitsgrenzen des Bundes oder von Bund und Ländern überschreiten34 ; ii) das Problem der Externalitäten, das impliziert, dass Kosten und Nutzen einer Entscheidung nicht immer in der gleichen Einheit anfallen, da die Entscheidungseinheit entweder nicht alle Kosten ihrer Aktivitäten trägt, oder ihr ein Teil des Nutzens nicht zugutekommt; iii) das Problem des common pool, das dann entsteht, wenn eine Ressource oder ein Gut von Entscheidungseinheiten genutzt wird, die nicht zur Finanzierung beigetragen haben; iiii) das Problem des joint product, das darauf hinweist, dass eine gemeinsame Leistung nur in der Kombination unterschiedlicher Beiträge separater Entscheidungseinheiten erzeugt werden kann.35
Die daraus resultierenden Dezentralisierungsprobleme klassifizieren Scharpf et al. als Niveauprobleme, Niveaufixierungsprobleme, Verteilungsprobleme und Interaktionsprobleme.
- Niveauprobleme: Negative oder positive externe Effekte werden von dezentralen Entscheidungseinheiten, wie z.B. den Bundesländern, nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, wodurch Güter oder Leistungen in einem zu geringen oder zu hohem Umfang erstellt werden.36
- Niveaufixierungsprobleme: Dezentrale Entscheidungseinheiten erbringen nicht das erforderliche Maß an Leistungen. Es wird entweder überschritten oder unterschritten, da dezentrale Einheiten möglicherweise von den Beiträgen anderer dezentraler Einheiten profitieren.37 38
- Verteilungsprobleme: Angesichts geographischer Gegebenheiten oder wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen sind Ressourcen zwischen den Regionen ungerecht verteilt . 58
- Interaktionsprobleme: Interaktionsprobleme entstehen, da in unterschiedlichen Politikbereichen territoriale externe Effekte anfallen, die sich „nicht einfach zu einem common pool aggregieren [lassen], sondern in komplexen Interdependenzmuster aufeinander bezogen sind. “39 Zur Problemlösung bedarf es einer sorgfältigen Planung und Koordinierung der entscheidungsbefugten Akteure.40
Auf der normativ-analytischen Untersuchungsebene ordnet Scharpf den einzelnen Typen der Fragmentierungsprobleme notwendige Steuerungsprogramme zu. Unter Steuerungsprogramme versteht er „sanktionsbewehrte Instrumente, durch die Restriktionen für die Entscheidungsautonomie der dezentralen Einheiten gesetzt werden.“41 Als MerkmalsDimensionen solcher Steuerungsinstrumente nennt er: Sanktionsmittel (positiv oder negativ), Einflussform (probabilistisch oder deterministisch), Bestimmung des Adressatenkreises (egalitär oder differenzierend) und Anwendung über Zeit (stabil oder variabel).42
Scharpf zufolge können Niveauprobleme durch Steuerungsinstrumente korrigiert werden, die mit positiven und negativen Sanktionsmitteln arbeiten. Die Entscheidungen der Adressaten können bei Niveauproblemen lediglich probabilistisch, also als wahrscheinlich zutreffend, anstatt deterministisch beeinflusst werden. Darüber hinaus ist der Adressatenkreis weit und der Einsatz der Steuerungsmittel stabil.43 Auch Verteilungsprobleme sind durch positive und negative Sanktionsmittel und probabilistisch wirkende Instrumente zu korrigieren. Jedoch ist der Adressatenkreis bei Verteilungsproblemen eng definiert und deren Anwendungsweise differenziert.44 Bei Interaktionsproblemen sind zusätzlich zu dem engen und differenzierten Adressatenkreis negative Sanktionsmittel mit deterministischer Wirkungsweise erforderlich.45 Aus der Zuordnung von Steuerungsinstrumenten lässt sich schließen, dass der Konsensbedarf bei Niveauproblemen grundsätzlich am geringsten und bei Interaktionsproblemen am größten ist.46
Auf Grundlage der normativ-analytischen Zuordnung von Dezentralisierungsproblemen sowie den für ihre Korrektur notwendigen Steuerungsinstrumenten geht es auf der empirischverhaltenswissenschaftlichen Ebene um die Frage, wie sich unterschiedliche Entscheidungsstrukturen auf die Problemlösungsfähigkeit eines politischen Systems auswirken.47 Scharpf unterscheidet auf der empirisch-verhaltenswissenschaftlichen Ebene zwischen drei Varianten von Politikverflechtung: horizontale Politikverflechtung, hierarchische Politikverflechtung und Verbundsysteme.
Bei der horizontalen Verflechtung handelt es sich um eine Selbstkoordination, da das Steuerungsprogramm ausschließlich selbst von den dezentralen Einheiten beschlossen wird (Modell: Kultusministerkonferenz). Die hierarchische Verflechtung ist dadurch charakterisiert, dass einzig die Zentralinstanz über das Steuerungsprogramm bestimmt (Modell: Bundesauftragsverwaltung). Wohingegen in Verbundsystemen dezentrale Einheiten und die Zentralinstanz gemeinsam über die Festlegung des Steuerungsprogrammes entscheiden.48
Bei Verbundsystemen unterscheidet Scharpf wiederrum zwischen bilateralen (Modell: Zweckzuweisungen des Landes an die Gemeinden) und multilateralen (Modell: Gemeinschaftsaufgaben) Verbundsystemen.49 Wie bei der hierarchischen Verflechtung gibt es bei Verbundsystemen übergeordnete Entscheidungseinheiten. In Verbundsystemen müssen die dezentralen Einheiten von der Zentralinstanz nicht nur als Informationslieferanten, sondern ebenso als Konsenspartner in die Festlegung des Steuerungsprogrammes einbezogen werden.50
Scharpf argumentiert, dass die entscheidenden Restriktionen politischer Steuerung nicht primär in der Informationsverarbeitungskapazität liegen, sondern vielmehr in der Fähigkeit von Zentralinstanzen und dezentralen Einheiten, politische Konflikte untereinander zu lösen.
„Der Versuch der Problemverarbeitung durch Politikverflechtung stößt rasch auf hohe Schranken der Informationsverarbeitung und der Konfliktregelung und Konsensbildung, von denen die zweite als dominierende Restriktion erscheint. Soweit diese Restriktion nicht abgebaut werden kann, tendiert Politikverflechtung statt zur effektiven Problemverarbeitung zu einer Selbstblockierung des politischen Systems.“51
Damit hebt Scharpf hervor, dass eine Tendenz zur Selbstblockierung bzw. Politikblockade besteht. Auch wenn Blockaden nicht zwangsläufig auftreten müssen, erweisen sie sich als institutionell angelegte Gefahr, die die handelnden Akteure vor eine zentrale Herausforderung stellt. Wollen sie ihrer Verantwortung für öffentliche Aufgaben gerecht werden, müssen sie es schaffen, „ die institutionell angelegten, aus dem Mechanismus der Politikverflechtung eigentlich folgenden Blockaden zu vermeiden. “52
Nach dem analytischen Modell der Politikverflechtung lassen sich Blockaden durch verschiedene Handlungsoptionen vermeiden. Scharpf differenziert zwischen (1) der Bilateralisierung, Fraktionsbildung und Entflechtung, die jeweils auf eine Reduktion der Zahl der notwendigen Akteure abzielen, um den Konsensbedarf zu senken und dadurch einfacher zu Entscheidungen zu kommen, (2) der negativen Koordination, Entscheidungs-Segmentierung und Koordination von unten, die angewendet werden, um die Zahl der Entscheidungsalternativen zu reduzieren, sowie (3) Strukturerhaltung, Gleichbehandlung, Besitzstandswahrung, Konfliktvertagung und Eingriffsverzicht, die Scharpf als konfliktminimierende Entscheidungsregeln bezeichnet.53
In ihren durchgeführten Fallstudien zum Planungs- und Finanzierungsverbund von Bund, Ländern und Gemeinden kamen Scharpf et al. zu dem Ergebnis, dass die in der Kategorie der konfliktminimierenden Entscheidungsregeln zusammengefassten Auswege aus der Politikblockade am Häufigsten auftreten. Die Ergebnisse der Fallstudien zeigten allerdings zugleich, dass sich gerade die konfliktminimierenden Entscheidungsregeln als ungeeignet erwiesen. Angesichts der unterschiedlichen finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bundesländer untereinander sowie der Kommunen untereinander können Probleme nicht etwa durch eine Gleichbehandlung der Gebietskörperschaften und ebenso wenig durch eine gleichmäßige Verteilung der Förderungsmaßnahmen gelöst werden.54
Scharpf sprach sich in seinen späteren Schriften für institutionelle Reformen aus, die erforderlich seien, um die Art der Verflechtung zu ändern. Dabei wies er stets auf die Problematik hin, dass institutionelle Reformen im verflochtenen Mehrebensystem äußerst schwierig seien, da Entscheidungen in der Politikverflechtung, die in der Regel nur inkrementelle Veränderungen des Status Quo herbeiführen, eher im Interesse der politischen Akteure liegen als institutionelle Reformen, die mit einer umfassenden Kompetenz- und Machtverteilung einhergehen.55 Bund und Länder seien also nur dann an Kompromissen interessiert, wenn ihre eigenen intentionellen Eigeninteressen gewahrt würden.56
Der Bestand an Politikverflechtung liege sowohl im Interesse von Generalisten, also Regierungen, Bundesministern und Abgeordneten, als auch von Spezialisten in der Fachverwaltung. Während für Generalisten das institutionelle Eigeninteresse der Politikverflechtung darin bestehe, dass sie auf die Mitzuständigkeit anderer Regierungen verweisen und sich so dem Druck politischer Forderungen entziehen zu können, profitieren Spezialisten in der Fachverwaltung insofern von der Politikverflechtung, als dass Gebietskörperschaften möglichst viele ihrer Aufgaben in ein Mischfinanzierungssystem integrieren können und die Kosten für die Leistungserbringung von anderen Gebietskörperschaften mitfinanziert werden.57 Angesichts des geringen Interesses der politischen Akteure an institutionellen Reformen erweise sich die Politikverflechtung im Bundesstaat als institutionelle Falle, aus der es keinen Ausweg mehr gebe. Diesen Zustand bezeichnete Scharpf später als Politikverflechtungsfalle . Diese definierte er als:58
„eine zwei oder mehr Ebenen verbindende Entscheidungsstruktur, die aus ihrer institutionellen Logik heraus systematisch (...) ineffiziente und Problem-unangemessene Lösungen erzeugt, und die zugleich unfähig ist, die institutionellen Bedingungen ihrer Entscheidungslogik zu verändern - weder in Richtung auf mehr Integration noch in Richtung auf mehr Desintegration.“59
Scharpfs Politikverflechtungsansatz wurde in der politikwissenschaftlichen Föderalismusforschung - nicht zuletzt durch die negative Konjunktion der Politikverflechtungsfalle - oft als Inbegriff für ein vermeintliches Zwangssystem verwendet, das per se supoptimale Policy-Outputs und Policy-Outcomes erzeuge und nicht reformierbar sei. Darauf bezugnehmend bemerkt Scheller (2008), dass die oft auf demokratietheoretischen oder finanzwissenschaftlichen Modellannahmen basierenden Forderungen nach einer Neuordnung der institutionellen Rahmenbedingungen in Form einer grundsätzlichen Kompetenzentflechtung föderaler Zuständigkeiten verkennen, dass Verflechtungsmuster in unterschiedlichen Politikfeldern variieren.60
Dadurch kommt es nach der Auffassung von Schmid (2008) zu einer „stark verengten Diskussion, die oft den Blick dafür verdeckt, ob Reformen in einzelnen Politikfeldern des deutschen Bundesstaates überhaupt notwendig sind und, falls ja, wie sie realisiert werden können.“61 Nur durch eine Analyse politikfeldspezifischer Interaktionsprozesse könnten differenzierte Aussagen darüber getroffen werden, welche variablen Politikverflechtungsmuster sich etabliert hätten.62
Dass die von dem Modell der Politikverflechtung beschriebene Funktionslogik erst in Abhängigkeit von politikfeldspezifischen Bedingungen erfasst werden kann, lässt sich auch dadurch begründen, dass die Aufgaben der staatlichen Ebenen in erster Linie nicht, wie dies in trennföderalen Systemen der Fall ist, nach Sachbereichen, sondern funktional nach Kompetenzarten (Gesetzgebung beim Bund, Verwaltung bei den Ländern) aufgeteilt sind.63
Letztlich kann festgehalten werden, dass sich die von Scharpf vorgenommene Konzeptualisierung der institutionellen Bedingungen politikverflochtener Strukturen sowie Kategorisierung grundlegender politischer Konsensfindungs- und Konfliktvermeidungsstrategien als wichtige Grundlage für das Verständnis politikfeldspezifischer Politikkoordination zwischen Bund und Ländern erweist.
2.2.2 Zum Zusammenwirken von Parteiensystem und Bundesstaat
Mit der noch im selben Jahr von Gerhard Lehmbruch publizierten Studie zum Parteienwettbewerb im Bundesstaat erfuhr der Politikverflechtungsansatz nach Scharpf eine wichtige Erweiterung. Lehmbruch untersuchte das Zusammenwirken von Parteienregierungen und Föderalismus in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive. Zum Gegenstand seiner Untersuchung machte er die Krisen, in welche die bundesstaatlichen Institutionen erstmals zu Beginn der siebziger Jahre und dann wieder in den neunziger Jahren gerieten.64
Lehmbruch sieht die Besonderheit des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland in der engen institutionellen Verschränkung zwischen dem Parteiensystem und dem Bundesstaat.65 Er kommt zu dem Befund, dass im Zusammenwirken zwischen Parteiensystem und Bundesstaat ein Strukturbruch einhergeht. Das Parteiensystem einerseits, das föderative System anderseits folgten tendenziell gegenläufigen Entscheidungsregeln und Handlungslogiken, weshalb sie sich unter bestimmten Bedingungen wechselseitig lahmlegen könnten.66
Das Problem im Zusammenwirken zwischen Parteiensystem und Bundesstaat liege darin, dass beide Regelsysteme nicht in derselben Weise durch Kontinuität geprägt sind. Während sich der Bundesstaat dank einer Reihe zentraler institutioneller Konstruktionsprinzipien der Bismarck’schen Verfassung als beständig erwiesen habe, sei mit Blick auf die Entwicklungsgeschichte des Parteiensystems eine stärker ausgeprägte Diskontinuität festzustellen.67 Die institutionelle Verwerfung dieser Auseinanderentwicklung beider Regelsysteme bestünde darin, dass die Handlungslogik des Parteienwettbewerbs, wie sie sich in der BRD nach dem zweiten Weltkrieg etabliert hat, mit der Handlungslogik bundesstaatlicher Entscheidungsprozesse ohne weiteres nicht kongruent ist.68
Eine Weiterentwicklung seiner Strukturbruchsthese nahm Lehmbruch mit der Idee der Arenenkopplung vor. Er argumentiert, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Handlungsblockaden maßgeblich vom Grad der Kopplung zwischen Parteiensystem und föderativen Verhandlungssystem bestimmt werde, da die Regelsysteme unterschiedlich stark miteinander verbunden sein können. Während in Verhandlungssystemen mit loser Kopplung politische Akteure nicht an Vorentscheidungen gebunden sind, die schon auf anderen Ebenen getroffen wurden, und damit einem eher geringen Entscheidungszwang unterliegen, bleibt politischen Akteuren in Verhandlungssystemen mit enger Kopplung oft nur die Möglichkeit eines mühsamen Interessenausgleiches durch Tauschgeschäfte.69
Lehmbruch stellt fest, dass im deutschen Bundesstaat institutionell eine enge Kopplung zwischen Parteiensystem und föderativem Handlungssystem vorliegt. Mit dem Bundesstaat auf der einen und dem parteipolitischen Wettbewerb auf der anderen Seite bestehen demnach zwei unterschiedliche Regelsysteme: ein verhandlungsdemokratisches und ein konkurrenzdemokratisches Regelsystem. Beide Regelsysteme folgen unterschiedlichen Handlungslogiken. Während das föderative System institutionell auf Aushandeln angelegt ist, liegen dem Parteienwettbewerb kompetive oder gar feindliche Handlungslogiken zu Grunde.70 Gleichwohl betont Lehmbruch, dass Föderalismus und Parteienwettbewerb nicht unter allen Umständen unverträglich seien.71
„Ob sich aus der Verbindung von Konkurrenzdemokratie und Verhandlungsdemokratie produktive Kopplungseffekte oder aber Entscheidungsblockaden ergeben, hängt vielmehr davon ab, wie die politischen Akteure mit den Zwängen umgehen, die aus den institutionellen Vorgaben resultieren, ob es also beispielsweise gelingt, die Orientierung an Selektions- und Erfolgskriterien des Parteienwettbewerbs den Funktionserfordernissen eines bundesstaatlichen Verhandlungssystems anzupassen.“72 73
Mit Blick auf die Bund-Länder-Zusammenarbeit bringt Lehmbruch damit zum Ausdruck, dass Regierungen des Bundes und der Länder durch den Parteienwettbewerb zwar beeinflusst werden, Blockaden aber vermieden werden können, wenn es den Regierungen gelingt, sich auf Wege zu einigen, die die Blockadegefahren verringern. Hier zeigt sich, dass, wie bereits Scharpfs analytisches Modell der Politikverflechtung auch Lehmbruchs Untersuchungen zum Zusammenwirken zwischen Bundesstaat und Parteienwettbewerb dem Modell kollektiven Handelns zugrunde liegen. „ Akteure neigen zu positionsorientiertem Verhandeln im bargainingModus, aber ihr Handeln ist neben kompetitiven auch von kooperativen Motiven (»mixed motives«) geleitet, weil sie zu Entscheidungen gelangen wollend“12 Nach Benz (2009) sind Blockaden im Mehrebenensystemen Ergebnisse kollektiven Handelns unter komplexen institutionellen Bedingungen. Aufgrund der Mehrebenenverflechtung geht Benz zufolge die Notwendigkeit einher, dass politische Prozesse zwischen den Vertretern der verschiedenen Ebenen koordiniert werden müssen, wobei Koordination zwischen den Ebenen in der Regel in Verhandlungsprozessen erfolgt. „Politikkoordination in Mehrebenensystemen erfordert erfolgreiche Verhandlungen zwischen Vertretern verschiedener Organisationen (Gebietskörperschaften, Staaten, Regierungen, Verwaltungen).“74
Dieser Arbeit liegt die Forschungsfrage zugrunde, wie die politische Steuerung der Energiewende und die Bund-Länder-Koordination in der Energiewende erfolgt. In der Fallstudie zur räumlichen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien soll mit Blick auf die Koordination bei der Ausgestaltung der technologiespezifischen Förderbestimmungen sowie auf die Koordination bei der Stromnetzentwicklung untersucht werden, welche Interessensgegensätze bzw. -konflikte zwischen Bund und Ländern bestehen und wie diese im föderalen Verhandlungssystem verarbeitet werden. Eine geeignete Grundlage zur Analyse der Gestaltungsprozesse zur Verarbeitung von Interessensgegensätzen in der Bund-Länder-Kooperation bietet die von Benz vorgenommene konzeptionelle Abstraktion von Verhandlungsstrategien. Bevor Bezug auf die Verhandlungsstrategien genommen wird, soll jedoch zunächst geklärt werden, welche grundsätzlichen Interessen die Bundesländer vertreten und welche Interessensgegensätze in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bestehen.
2.3 Länderinteressen und Interessenskonflikte im föderalen Verhandlungssystem
Die Bundesländer bzw. Länder werden im Rahmen dieser Arbeit als wesentliche Träger von regionalen Interessen betrachtet, welche die verschiedenen regionalen Interessen zu einer gemeinsamen Position bündeln und diese im föderalen Verhandlungssystem einbringen.75 Als staatliche Ebene im Mehrebenensystem sind die Bundesländer institutionell und hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in umfassender Weise in ein Entscheidungssystem eingebettet, das die Kooperation mit dem Bund und anderen staatlichen Ebenen, wie z.B. der EU, erfordert.76
Hinsichtlich der Frage, welche grundlegenden Merkmale Landesinteressen kennzeichnen, werden in der deutschen Föderalismusforschung unterschiedliche Strukturierungen vorgenommen. Nach Leunig (2010) lassen sich Landesinteressen als solche Interessen charakterisieren, die sich entweder an den wirtschaftsgeographischen Bedingungen eines Landes ausrichten, sich aufgrund der finanziellen Situation eines Landes erklären lassen oder sich an den föderalen Interessen orientieren.77 Scharpf (2005) unterscheidet zwischen echten Länderinteressen, parteipolitischen Interessen und einem strategischen Interesse an der Zurückweisung von Initiativen, die die Wiederwahlchancen der Bundesregierung erhöhen können.78
Scheiner (2017) wiederum nimmt eine Differenzierung von Landesinteressen in institutionelle und landesspezifische Interessen vor, welche auf verschiedenen Handlungsmotivationen der Landesregierungen basieren. Demnach gründen institutionelle Interessen auf der Knappheit politischer Ressourcen und der Auseinandersetzung um die Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen.79 Landesspezifische Interessen beruhen hingegen darauf, dass Bundesländer „ vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen spezifischen sozioökonomischen Strukturen politische Maßnahmen bewerten und anhand der angenommen Auswirkungen eigene Positionen formulieren"“ ". Sie basieren also auf der Einschätzung eines Bundeslandes, wie stark und in welcher Weise (positiv oder negativ) sich die politischen Maßnahmen auf die regionale Wirtschaftsstruktur auswirken.
Scheiner belässt es nicht bei der Differenzierung von Landesinteressen in institutionelle und landesspezifische Interessen, sondern nimmt darüber hinaus eine Abgrenzung von Landesinteressen gegenüber anderen Interessen im föderalen Verhandlungssystem vor. Einerseits sind Landesinteressen aufgrund von institutionellen Interessensgegensätzen von den Interessen anderer Gebietskörperschaften, d.h. den institutionellen Interessen des Bundes oder der EU, abzugrenzen.80 81 Institutionelle Interessensgegensätze lassen sich dadurch erklären, dass politische Mandatsträger auf EU- oder Bundesebene die supranationalen bzw. staatlichen Interessen als Ganzes im Blick haben müssen und diese sowohl sachpolitisch als auch hinsichtlich der Macht- und Ressourcenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen wesentlich von den spezifischen subnationalen Einzelinteressen abweichen können.82
Andererseits stehen Landesinteressen in einem Spannungsverhältnis mit parteipolitischen Interessen. Dabei gilt es hinsichtlich parteipolitischer Interessen zunächst zu klären, welche grundsätzlichen Ziele parteipolitische Akteure verfolgen. Nach Bräuninger und Debus (2012) zielen parteipolitische Akteure darauf ab, a) formelle Gestaltungmacht durch die Einnahme von Regierungsämtern zu erhalten (office-seeking), b) möglichst viele Wählerstimmung zu erzielen (vote-seeking), c) auf politische Inhalte Einfluss zu nehmen (policy-seeking)83 Als parteipolitische Interessen werden solche Interessen verstanden, die auf inhaltlich-programmatischen Positionen beruhen und sich an der Position der Bundespartei orientieren, aber keinen eindeutigen Bezug zum jeweiligen Bundesland aufweisen.84
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Landes- und Bundesverbände von Parteien keineswegs vollständig identische Programme und Ziele verfolgen müssen und sich Landesvertreter im Bundesrat bei inhaltlichen Differenzen auch gegen die Position der Bundespartei entscheiden können. Darüber hinaus können - unabhängig von der Frage, ob die inhaltliche Position der Landespartei mit der Bundespartei übereinstimmt - auch wahltaktische Gründe dazu führen, dass sich Landesvertreter im Bundesrat gegen die Position ihrer Bundespartei im Gesetzgebungsverfahren aussprechen. Denn eine Distanzierung von der Position der Bundespartei kann sich im Wahlkampf als durchaus nützlich erweisen.85
Aus Interessensgegensätzen können Konflikte resultieren; Interessenskonflikte können wiederum zu Handlungsblockaden führen. Aus der vorgenommenen Abgrenzung von Länderinteressen gegenüber institutionellen Interessen und parteipolitischen Interessen lässt sich eine Strukturierung von Interessenskonflikten vornehmen, die sich aus den Verhandlungen zwischen den Gesetzgebungsorganen des Bundes (Bundestag und Bundesrat) und der Bundesregierung ergeben. Differenziert wird in dieser Arbeit zwischen den folgenden drei Konfliktarten: parteipolitischer Konflikt, horizontaler Interessenskonflikt zwischen den Ländern und föderaler Konflikt zwischen dem Bund und den Bundesländern.
Herrscht eine parteienorientierte Logik der politischen Willensbildung im Bundesrat vor, kann es im Falle von unterschiedlichen Mehrheiten zu parteipolitisch motivierten Blockadehaltungen von Landesvertretern kommen (parteipolitischer Konflikt). Auch die Interessenskonflikte der Bundesländer untereinander gilt es zu berücksichtigen.86 Ein häufig auftretender, horizontaler Interessenskonflikt zwischen den Ländern im Bundesrat ist der horizontale Finanzausgleich, bei dem Empfängerländer aufgrund der institutionellen Bedingungen tendenziell begünstigt werden.87 Es handelt sich um einen föderalen Konflikt zwischen dem Bund und den Bundesländern, wenn grundlegende institutionelle Interessensgegensätze zwischen dem Bund und den Bundesländern bestehen. Bundes- und Länderinteressen prallen in der Regel dann aufeinander, wenn der Bund seine Kompetenzen auszudehnen versucht und die Länder im Bundesrat gemeinsam gegen die Kompetenzausweitung stimmen oder wenn es, wie bei der Gestaltung des vertikalen Finanzausgleichs, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Länder geht.88 Bei föderalen Konflikten um die Kompetenzzuständigkeiten oder Finanzbeziehungen ist davon auszugehen, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung stark eingeschränkt ist. Zum einen, weil die Bundesländer gerade bei Kompetenz- und Finanzkonflikten über formale Vetooptionen verfügen und zum anderen, weil die institutionellen Interessen der Bundesländer oftmals von allen Bundesländern geteilt werden.89
2.4 Konfliktverarbeitung im föderalen Verhandlungssystem
Im deutschen Föderalismus besitzen sowohl der Bund als auch die Länder eigene Staatsgewalt und können damit Gesetze erlassen. Während die Länder grundsätzlich für die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben verantwortlich sind (Artikel 30 Grundgesetz) und auch grundsätzlich über das Recht der Gesetzgebung verfügen (Artikel 70 Grundgesetz), übernimmt der Bund staatliche Befugnisse, erfüllt Aufgaben oder erlässt Gesetze erst dann, wenn dies im Grundgesetz explizit vorgesehen ist. Es ist an dieser Stelle jedoch darauf hinzuweisen, dass die meisten Gesetzgebungszuständigkeiten tatsächlich beim Bund liegen.90
Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz ist dem Bundesrat zuzuleiten (Artikel 77 Abs. 1 GG). Die Befugnisse des Bundesrates richten sich nach der Art des Gesetzes. Unterschieden wird zwischen den folgenden vier Gesetzesarten: verfassungsändernde, zustimmungspflichtige, nicht zustimmungsbedürftige Gesetze und Gesetze im Gesetzgebungsnotstand.91 Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist es bislang noch zu keiner Situation eines Gesetzgebungsnotstands gekommen, weshalb dieser Kategorie nur eine geringe praktische Bedeutung zukommt. Von Seltenheit sind auch verfassungsändernde Gesetze, da eine Änderung des Grundgesetzes mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden einhergeht.92 Von besonderer Relevanz sind für die vorliegende Arbeit die Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Zwischen beiden wird im Folgenden differenziert:
- Einspruchsgesetze: Nach dem Grundgesetz ist das Erfordernis der Zustimmung des
Bundesrates die Ausnahme. Ein Gesetz bedarf dann der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates, sofern dies im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen ist (Enumerationsprinzip).93 Bei all jenen Gesetzen, die nicht explizit im Grundgesetz aufgeführt werden, handelt es sich demnach um nicht zustimmungsbedürftige Gesetze, sog. Einspruchsgesetze. Sie können prinzipiell ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Einspruch können die Länder - nach einer Anrufung des Vermittlungsausschusses - einlegen, wenn eine Mehrheit der Länder gegen die Gesetzesvorlage stimmt.94 Jedoch kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis überstimmen, sodass das Gesetzgebungsverfahren doch noch erfolgreich abgeschlossen werden kann.95
- Zustimmungspflichtige Gesetze: Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates. Diese Gesetze kommen nur mit einer Mehrheit (mindestens 50%) im Bundesrat zustande. Neben verfassungsändernden Gesetzen (Art. 79 Abs. 2 GG), handelt es sich dabei um Gesetze, die sich in gewisser Weise auf die Finanzen der Länder auswirken (Art. 104a, 105, 106, 107, 109 GG) sowie um Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird. (Art. 84 Abs. 1, Art. 85, Art. 108 GG).96 Die Einflussmöglichkeiten der Länder bei zustimmungspflichtigen Gesetzen sind wesentlich besser als bei Einspruchsgesetzen.97
Über die im Grundgesetz verankerte Politikverflechtung, die staatsrechtlich autonome Entscheidungsträger des Bundes und der Länder zwingt, bei der Erfüllung der Aufgaben zusammenzuwirken, hinaus besteht im deutschen Bundesstaat auch eine Vielzahl von informellen Bund-Länder-Arbeitsgremien, die auf Freiwilligkeit beruhen. Jene Formen der Zusammenarbeit, die nicht der verfassungsrechtlich verankerten Politikverflechtung zuzurechnen sind, werden als Formen des kooperativen Föderalismus bezeichnet. Solch freiwillige Gremien sind unterschiedlich stark institutionalisiert und reichen von Ad-hoc-Zusammenkünften bis hin zu formellen Runden der Ministerpräsidenten.98
Bereits Scharpfs analytischem Modell der Politikverflechtung liegen Handlungsoptionen bzw. Strategien zugrunde, wie sich Blockadesituationen durch strategisches Handeln vermeiden lassen (s. Kapitel 2.2.1). Auch Benz (2009) beschäftigt sich mit Wegen, die verhandelnde Akteure einschlagen können, um Blockaden zu vermeiden. Dabei nimmt er eine Systematisierung von Verhandlungsstrategien in policy-, politics- und polity-Strategien vor, wobei sich policy- Strategien auf die Gegenstände von Verhandlungen, politics-Strategien auf die Verfahren sowie die Interaktionsbeziehungen der Akteure und polity-Strategien auf die institutionellen Rahmenbedingungen von Verhandlungsprozessen beziehen.
Benz knüpft an Scharpfs Konzeption an, wobei er die Strategien, die auf die Reduktion der Zahl der notwendig Beteiligten sowie auf die Reduktion der Entscheidungsalternativen im Verhandlungsprozess abzielen, der politics-Dimension zuordnet und die Handlungsoptionen, die sich auf die konfliktminimierenden Entscheidungsregeln beziehen, der policy-Dimension zuordnet. Die Handlungsoptionen zur Vermeidung von Blockaden werden im Folgenden einzeln erläutert.
Hinsichtlich der Definition von Policies stellte Scharpf in seinen Fallstudien zur Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern fest, dass die an der Verhandlung beteiligten Akteure konfliktminimierende Entscheidungsregeln vereinbarten, indem sie Probleme so umdefinierten, dass Konflikte zwischen den Verhandlungspartnern vermieden oder zumindest aufgeschoben werden konnten.99 Dies wurde erreicht durch Gleichbehandlung, Strukturerhalt, Besitzstandswahrung, Kostenexternalisierung und Paketlösungen.
- Gleichbehandlung: Die Länder werden vom Bund gleichberechtigt behandelt, d.h. ein Land wird vom Bund weder benachteiligt noch begünstigt. Diese Entscheidungsregel steht im Einklang mit dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens, der Bund und Länder dazu verpflichtet, auf die gegenseitigen Interessen Rücksicht zu nehmen.100
- Strukturerhaltung: Verflechtungsstrukturen werden nicht verändert und Konflikte durch schlichte Untätigkeit vermieden.101
- Besitzstandswahrung: Mit Besitzwahrung wird zum Ausdruck gebracht, dass eine
Umverteilung bzw. Mittelumlenkung zum Zwecke des Abbaus gravierender regionaler Disparitäten ausschließlich über eine entsprechende Erhöhung des Gesamtförderungsvolumens zu erreichen ist.102
- Kostenexternalisierung: Die für das Steuerungsprogramm anfallenden Kosten werden auf nicht beteiligte Dritte übertragen.103
- Konfliktvertagung: Programmformulierungen werden entkonkretisiert und besonders konfliktträchtige Verhandlungsgegenstände ausgeklammert.104
Zwar kann die Umformulierung von Problemen durch konfliktminierende Entscheidungsregeln einen Beitrag dazu leisten, dass sich Konflikte zwischen Verhandlungspartnern vermeiden lassen, allerdings führen diese Policy-Strategien auch dazu, dass die Qualität einer Entscheidung abnimmt.105 Scharpf et al. stellten fest, dass die Kompromisse, die durch Strategien, wie Strukturerhaltung, Konfliktvertagung oder Kostenexternalisierung erzielt wurden, den Status Quo kaum veränderten und den zugrundeliegenden sachlichen Erfordernissen von Problemlagen kaum gerecht wurden.106 Insofern wurde Entscheidungsfähigkeit auf Kosten der Qualität der Problemlösung erreicht.107
Anders verhält es sich bei Paketlösungen. Bei Paketlösungen werden Probleme zu einem Verhandlungspaket zusammengeführt und miteinander verbunden, sodass die Gesamtbilanz des Verhandlungsergebnisses für die beteiligten Akteure nach Abwägung des Nutzens und der Kosten positiv ausfällt.108 Grundsätzlich können Paketlösungen einen Beitrag dazu leisten, dass trotz divergierender Interessen Entscheidungen getroffen werden, die den Status Quo signifikant verändern.109
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Entscheidungsstrategien in Verhandlungssystemen
Eigene Darstellung in Anlehnung an Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.178.
Neben den oben beschriebenen Strategien der konfliktminimierenden Entscheidungsregeln, die sich auf die Gegenstände von Verhandlungen beziehen, lassen sich Entscheidungsblockaden durch eine Veränderung der politischen Entscheidungsprozesse und Interaktionsstrukturen der Akteure überwinden (Politics-Strategien).110 Strategien zur Gestaltung von Verfahrens- und Interaktionsprozessen, die in der Föderalismus- und Europaforschung hervorgehoben werden, sind Sequenzialisierung, Segmentierung, Bilateralisierung, negative Koordination, Fraktionsbildung, Spezialisierung und Entflechtung.
- Sequenzialisierung: Entscheidungsprozesse können sequenzialisiert werden, indem
Entscheidungen in Teilschritte zerlegt und Konflikte nach und nach bearbeitet werden.111 Benz weist darauf hin, dass es in Verhandlungssystemen - anders als in hierarchischen Systemen, in denen rasch weitreichende Veränderungen durchgesetzt werden können - zu erwarten ist, dass „zunächst weniger einschneidende Vereinbarungen getroffen werden und Konflikte aufspätere Verfahren vertagt werden. “112
- Segmentierung: Bund und Länder tendieren dazu, Entscheidungen in ein Sach- und ein Finanzprogramm aufzuteilen und diese nacheinander zu bearbeiten. Durch dieses Vorgehen werden konfliktträchtige von weniger konfliktträchtigen Themen getrennt.113 Anders als bei der Konfliktvertagung oder der inkrementellen Problemverarbeitung, bei denen wesentliche Probleme verdrängt werden und der Innovationsgrad der Politik gering ist, sind grundlegende Veränderungen durch eine sachliche Zerlegung der Konfliktthemen eher erreichbar.114
Veränderungen von Interaktionskonstellationen können durch die Strategien der Bilateralisierung, der negativen Koordination, der Fraktionsbildung und der Spezialisierung erfolgen.115 Bei der Strategie der Bilateralisierung tritt der Bundesstaat in bilateralen Verhandlungen mit einzelnen Bundesländern und versucht mit diesen Kompromisse zu schließen. Im Falle der negativen Koordination wird der Konsensbedarf dadurch reduziert, „ daß nicht eine positive Zustimmung der mitbeteiligten Einheiten gefordert, sondern lediglich die Erklärung ihrer Nicht-Betroffenen gewonnen werden muß, um eine Entscheidungsinitiative weiter verfolgen zu können“116
Das heißt, dass der Vorstoß einer Einheit von den anderen Einheiten lediglich auf negative Auswirkungen für den eigenen Sachbereich und das institutionelle Eigeninteresse geprüft wird.117 Zwar senkt dieses Vorgehen den Konsensbedarf erheblich, allerdings kann nur eine begrenzte Problemlösungseffektivität erreicht werden.
Fraktionsbildungen sind in Bund-Länder-Beziehungen ein beliebtes strategisches Mittel, um die Zahl der Beteiligten am Entscheidungsprozess zu reduzieren und Interessenskonstellationen zu vereinfachen. Sie ergeben sich in Bund-Länder-Beziehungen meist dadurch, dass die an der Entscheidung beteiligten Akteure derselben Partei angehören oder Akteure gemeinsame regionale Interessen verfolgen.118 „Allerdings gehen sie auf Kosten der Interessenberücksichtigung mit Gefahren für die Zustimmung in intragouvernementalen Verfahren.“119
Auch durch Spezialisierung von Zuständigkeiten kann die Zahl der Beteiligten vermindert werden. Eine solche Spezialisierung kann zum Beispiel sektoral im Rahmen ministerieller Zuständigkeiten erfolgen, indem ein Ministerium die federführende Zuständigkeit, etwa für ein Transformationsoder Entwicklungsprojekt, inne hat. Solche Projekte gehen allerdings häufig mit Problemlagen einher, die den Wirkungsbereich eines Ministeriums überschreiten, sodass eine umfassende Koordination erforderlich wird.120 Der Koordinationsbedarf könnte durch eine Entflechtung vorhandener Verflechtungsstrukturen zwischen den Ebenen gesenkt werden.121
Mit seiner These der Politikverflechtungsfalle wies Scharpf darauf hin, dass Reformen von Entscheidungsstrukturen selbst dann wenig wahrscheinlich wären, wenn existierende Verflechtungsstrukturen ineffiziente und Problem-unangemessene Lösungen erzeugen, da politische Akteure tendenziell ein geringes Interesse an einer Umverteilung von Macht haben (siehe Kapitel 2.2.1). Veränderungen von Entscheidungsstrukturen sind Scharpf zufolge also eher unwahrscheinlich. Dem widerspricht Benz insofern, als dass Scharpf sich lediglich auf institutionelle Reformen bezieht, die zu einer dauerhaften Machtumverteilung führen. Benz betont: „Praktisch realisierbar sind aber Veränderungen von Entwicklungsstrukturen, die ohne Reform von Institutionen möglich sind, indem Akteure ihre Interaktionsregeln anpassen.“122 123
Als Beispiele für strukturverändernde Strategien bzw. Polity-Strategien führt Benz die Verlagerung von Verhandlungen von blockadegefährdeten Gremien in andere Gremien (Arenenwechsel), die Einrichtung von Parallelinstitutionen, in denen sachliche Erwägungen im Vordergrund stehen und damit unabhängig von den institutionellen Interessenskonflikten Entscheidungsvorschläge verhandelt werden können, sowie die Strategie von politischen Akteuren bestehende Institutionen oder Verfahren zu unterlaufen und Verhandlungslösungen stets außerhalb der institutionalisierten Koordinationsstrukturen zu treffen (Informalisierung). Die Strategien des Arenenwechsels, der Einrichtung von Parallelinstitutionen sowie der Informalisierung bieten Benz zufolge das Potenzial, die Entscheidungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit von Politik zu steigern.
3. Methodik
3.1 Datenerhebung mittels Experteninterviews
Im diesem Kapitel wird dargestellt, welche Bundesländer und welche Interviewpartner für die Experteninterviews ausgewählt wurden und Schritt für Schritt beschrieben, wie die Interviews vorbereitet und durchgeführt wurden.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden im Zeitraum vom 10. März bis zum 27. März 2020 Telefoninterviews mit fünf Vertretern der Energieabteilungen der Bundesländer Telefoninterviews gehalten.124 Hierbei handelte es sich um Vertreter der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Niedersachen. Für die Auswahl der Bundesländer wurden mehrere Kriterien hinzugezogen. Hierzu zählten (1) die politisch-institutionelle Konfiguration der Bundesländer125, (2) die geographische Lage, (3) allgemeine Strukturunterschiede zwischen den Bundesländern sowie (4) Unterschiede bei der wirtschaftlichen-technischen Struktur der Energieerzeugung und des Verbrauchs.126
Die Auswahl der Interviewpartner erfolgte, indem zunächst identifiziert wurde, in welchem Landesministerium die Energieabteilung angesiedelt ist. Anschließend wurden die Organigramme der Landesministerien herangezogen und Kontakt mit den Abteilungsleitern der Landesenergieabteilungen oder mit den für energiepolitische Grundsatzfragen zuständigen Referenten aufgenommen. Die Kontaktaufnahme der Interviewpartner erfolgte schriftlich per Einladungsschreiben127. Drei der fünf Interviews wurden mit Abteilungsleitern und zwei Interviews mit Referenten geführt.
Die Interviews wurden durch einen Leitfaden strukturiert. Bei leitfadengestützten Interviews handelt es sich um einen Typ nichtstandardisierter Interviews, „bei dem der Interviewer eine vorbereitete Liste offener Fragen (den Leitfaden) zur Grundlage des Gesprächs macht. “128 Leitfadengeschützte Interviews bieten sich als Erhebungsmethode an, wenn mehrere unterschiedliche Themen angesprochen werden und die Auswahl der Themen durch das Ziel der Untersuchung, nicht aber durch die Antworten des Interviewpartners bestimmt werden.129 Gläser und Laudel (2009) behandeln das Leitfadeninterview unter zwei Aspekten: Zum einen handelt es sich beim Leitfadeninterview um einen besonderen Kommunikationsprozess und zum anderen um eine sozialwissenschaftliche Erhebungsmethode.
- Das Leitfadeninterview als besonderer Kommunikationsprozess: Das Leitfadeninterview unterscheidet sich von der Alltagskommunikation oder anderen Befragungen dadurch, dass (1) kulturell festgelegte Kommunikationsregeln und Konventionen, wie zum Beispiel die Möglichkeit eine Antwort verweigern zu können, gelten, (2) es im Dialog eine feste Rollenverteilung zwischen Fragendem und Antwortendem gibt und diese Rollenverteilung beiderseits anerkannt wird und (3) der Dialog vom Fragenden geführt wird und auf ein bestimmtes Informationsziel gerichtet ist.130
Eine zentrale Herausforderung beim Erstellen des Interviewleitfadens und der Durchführung des Interviews besteht für den Interviewer darin, die der Untersuchung zugrundeliegende Forschungsfrage und das den theoretischen Vorüberlegungen abgeleitete Informationsinteresse in Themen zu strukturieren und ferner in konkret bezogene Interviewfragen zu übersetzen.131 132 In der Interview-Situation gilt es für den Interviewer spontan zu entscheiden, „ob, an welcher Stelle und in welcher Form er Anknüpfungspunkte für ein Weiterfragen aufgreft."m Eine weitere Herausforderung für den Interviewer liegt während des Interviews darin, die Gesprächssituation so zu steuern, dass das Interview einerseits einer natürlichen Gesprächssituation möglichst nahekommt und es andererseits gelingt, die Rollentrennung zwischen Interviewer und Interviewten zu bewahren.133
- Leitfadeninterviews als sozialwissenschaftliche Erhebungsmethode: Das Leitfadeninterview unterliegt, wie alle anderen empirischen Methoden auch, methodologischen Prinzipien. Als die drei wesentlichsten methodologischen Prinzipien gelten (1) das Prinzip der Offenheit, das impliziert, dass der empirische Forschungsprozess offen sein muss, (2) das Prinzip des theoriegeleiteten Vorgehens, das die Notwendigkeit betont, an bereits bestehenden theoretischen Wissen über den Forschungsgegenstand anzuknüpfen, (3) das Prinzip des regelgeleiteten Vorgehens, das bedeutet, dass Wissensproduktion explizit intersubjektiv kommunizierten Regeln folgen muss.134
Gläser und Laudel weisen darauf hin, dass es bei der Realisierung von Leitfadeninterviews am schlechtesten um das Prinzip des regelgeleiteten Vorgehen beststellt ist, da weder die Leitfadenkonstruktion noch die spontane Formulierung der Fragen im Interview regelbasiert erfolgen. Sie schlagen deshalb vor, „alle Schritte, die bei der Konstruktion eines Interviewleitfadens gegangen werden, zu dokumentieren, um die Operationalisierung zumindest nachvollziehbar zu machen“135
Die Konstruktion des Interviewleitfadens, der für die Interviews im Rahmen dieser Untersuchung verwendet wurde, folgt dem Prinzip des theoriegeleiteten Vorgehens insofern, dass die Forschungsfrage und die theoretischen Vorüberlegungen in Themen und Fragen des Leitfadens übersetzt wurden. Mit der politischen Steuerung der Energiewende und der Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern beinhaltet die Forschungsfrage zwei Aspekte, die sich gegenseitig bedingen. In den Interviews wurden allerdings ausschließlich Fragen zur BundLänder-Koordination gestellt. Die Fragen, die an die Interviewpartner gestellt wurden, bezogen sich zum einen auf die vertikalen und horizontalen Kooperationsstrukturen, die im Rahmen der Energiewende bestehen und zum anderen auf konkrete Handlungsfelder der Energiewende (Ausstieg aus der Kohleverstromung, Förderbestimmungen des EEG, Ausbau des Stromnetzes).136
Als Bezugsgrundlage für den Interviewleitfaden wurden die Energie- und Klimaschutzkonzepte der Bundesländer sowie der Statusreport 2018/2019 „Bundesländer mit neuer Energie“ der Agentur für Erneuerbare Energien herangezogen.
(1) Energie- und Klimaschutzkonzepte der Bundesländer: Der Begriff „Energie- und Klimaschutzkonzepte“ umfasst hier ein breites Spektrum von Dokumenten, denn die Anzahl, die Form, der Inhalt und das Erscheinungsjahr derjenigen Dokumente, in denen energie- und klimapolitische Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, variieren von Bundesland zu Bundesland. Auch beim Vergleich der Energie- und Klimaschutzkonzepten der fünf in dieser Arbeit besonders intensiv betrachteten Bundesländer (siehe Tabelle 2) zeigten sich große Unterschiede. Während Baden-Württemberg mit dem Klimaschutzgesetz und dem Energie- und Klimaschutzkonzept sehr ausführlich über die klima- und energiepolitischen Ziele und die geplanten Maßnahmen zur Zielerreichung informiert, umfasst das niedersächsische Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik lediglich eine Seite.
(2) Statusreports „Bundesländer mit neuer Energie“
Der Statusreport „Bundesländer mit neuer Energie“ wird regelmäßig von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) veröffentlichtet und informiert über den Ausbaustand der erneuerbaren Energien in den Bundesländern. Ferner beschreibt der Statusreport die energiepolitischen Ansätze der Bundesländer und beinhaltet Interviews mit den 16 für den Bereich Energie zuständigen Landesministern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Ausgewählte Dokumente für die Experteninterviews (eigene Darstellung)
[...]
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Gleichwohl beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen auf alle Geschlechter.
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016): Stellungnahme des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Schreiben des Bundesrechnungshof vom 14. November 2016. Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 01. Dezember 2016, S.1.
3 Ebenda.
4 Vgl. Radke, Jörg (2016): Energiewende in der Verflechtungsfalle: Chancen und Grenzen von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement in der Energiewende. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 4/2016, S. 77.
5 Vgl. Dietsche, Hans-Jörg (2013): Energiewende und Energie-Föderalismus. Zu den Möglichkeiten für eine Koordination des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Bundesstaat. In: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen (Hg.): Jahrbuch des Föderalismus 2013. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos, S.49.
6 Monstadt, Jochen/ Scheiner, Stefan (2016): Die Bundesländer in der nationalen Energie- und Klimapolitik: Räumliche Verteilungswirkungen und föderale Politikgestaltung der Energiewende. In: Raumforschung und Raumordnung, Ausgabe 3/2016, S.180.
7 Siehe hierzu etwa Wursterer, Stefan/ Köhler, Christina (2016): Die Energiepolitik der Bundesländer. Scheitert die Energiewende am deutschen Föderalismus? In: Hildebrandt, Achim/ Wolf, Frieder (Hg.): Die Politik der Bundesländer. Zwischen Föderalismusreform und Schuldenbremse. 2. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien, S.283-314; oder auch Zaspel, Brigitte (2014): Energiewende in Deutschland: Herausforderungen für die Landesplanung, In: Küpper, Patrick et al. (Hg): Raumentwicklung 3.0 - Gemeinsam die Zukunft der räumlichen Planung gestalten. Verlag der ARL, Hannover, S. 106-122.
8 Siehe hierzu etwa Scheiner, Stefan (2017): Interessen der Bundesländer in der deutschen Klimapolitik. Föderale Konfliktverarbeitung in drei Handlungsfeldern. 1. Auflage. Baden-Baden: Nomos; Monstadt, Jochen/ Scheiner, Stefan: Die Bundesländer in der nationalen Energie- und Klimapolitik, a.a.O., S.179-197 oder Schreurs, Miranda A./ Steuwer, Sibyl (2013): Der Koordinierungsbedarf zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Energiewende aus politikwissenschaftlicher Sicht. In: Schippl, Jens/ Grundwald, Armin/ Renn, Ortwin: Die Energiewende versehen -orientieren - gestalten. Einsichten aus fünf Jahren integrativer Forschung. Baden-Baden: Nomos, S.113-134.
9 Siehe hierzu Chemnitz, Christine (2019): Die Umsetzung der Energiewende im Föderalismus. Koordination und Steuerung durch mehr Politikverflechtung. In: dms - der moderne Staat - Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 12. Jg. (1), S.116-144.
10 Voigt, Rüdiger (2001): Steuerung und Staatstheorie. In: Burth, Hans-Peter Burth/ Görlitz, Axel (Hg.): Politische Steuerung in Theorie und Praxis. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos, S. 141.
11 Vgl. Jansen, Dorothea (2010): Von der Steuerung zur Governance: Wandel der Staatlichkeit? In: Simon, Dagmar/ Hornbostel, Stefan/ Knie, Andreas (Hg.): Handbuch Wissenschaftspolitik, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.40-41.
12 Vgl. Benz, Arthur et al. (2007): Einleitung. In: Benz, Arthur / Lütz, Susanne/ Schimank, Uwe/ Simonis, Georg (Hg.): Handbuch Governance. Theoretische Grundlagen und empirische Anwendungsfelder. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.12.
13 Vgl. ebenda.
14 Besondere Aufmerksamkeit hat die von Studie Jeffrey L. Pressman, und Aaron Wildavsky im Jahr 1973 veröffentlichte Policy- Studie Implementation. How great expectations in Washington are dashed in Oakland. Or, Why it's amazing that Federal programs work at all, this being a saga of the Economic Development Administration as told by two sympathetic observers who seek to build morals on a foundation of ruined hopes erhalten.
15 Vgl. Benz, Arthur et al.: Handbuch Governance, a.a.O., S.12.
16 Vgl. Mayntz, Renate (2004): Governance Theory als fortentwickelte Steuerungstheorie, MPIfG Working Paper 04/1. Köln: Max-Plank-Institut für Gesellschaftsforschung, S.3.
17 Mit staatlichen Akteuren sind hier, wie auch in der gesamten Arbeit, Vertreter des politisch-administrativen Systems gemeint.
18 Vgl. ebenda.
19 Vgl. Mayntz, Renate (2008): Von der Steuerungstheorie zu Global Governance. In: Schuppert, Folke Gunnert/ Zürn, Michael (Hg.): Governance in einer sich wandelnden Welt. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften (Politische Vierteljahresschrift Sonderheft 41/2008), S.52.
20 Benz, Arthur (2004): Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.18.
21 Vgl. Mayntz, Renate (2004): Governance Theory als fortentwickelte Steuerungstheorie, a.a.O., S.5-6.
22 Mayntz, Renate (2004): Governance im modernen Staat. In: Benz, Arthur/ Lütz, Susanne/ Schimank, Uwe/ Simonis, Georg (Hg.): Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 66.
23 Vgl. Dose, Nicolai (2008): Problemorientierte staatliche Steuerung. Ansatz für ein reflektiertes Policy-Design. Baden-Baden: Nomos, S.113.
24 Dose, Nicolai: Problemorientierte staatliche Steuerung, a.a.O., S.114.
25 Vgl. Luthardt, Wolfgang (2002): Nationalstaat und politische Steuerung. Entwicklungslinien, Differenzierung, Transformation. In: Rossade , Werner/ Sauer, Birgit/ Schimer, Dietmar (Hg.): Politik und Bedeutung. Studien zu den kulturellen Grundlagen politischen Handelns und politischer Institutionen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.152.
26 Vgl. Dose, Nicolai: Problemorientierte staatliche Steuerung, a.a.O., S.89.
27 Vgl. Benz, Arthur: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen, a.a.O., S.127.
28 Vgl. Mayntz, Renate: Von der Steuerungstheorie zu Global Governance, a.a.O., S.52.
29 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz (1976): Politikverflechtung. Theorie und Empirie des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik. Kronberg: Scriptor-Verlag, S.28.
30 Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz (1976): Politikverflechtung, a.a.O., S. 28.
31 Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.29.
32 Vgl. Scharpf, Fritz W. (1992): Koordination durch Verhandlungssysteme: Analytische Konzepte und institutionelle Lösungen. In: Benz, Arthur/ Scharpf, Fritz W. /Reinhard Zintl (Hg.): Horizontale Politikverflechtung. Zur Theorie von Verhandlungssystemen. Frankfurt, New York: Campus, S.63.
33 Vgl. Benz, Arthur (2007): Fritz W. Scharpf/ Bernd Reissert/ Fritz Schnabel, Politikverflechtung. Theorie und Empirie des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik, In: Kailitz, Steffen (Hg.): Schlüsselwerke der Politikwissenschaft. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 426.
34 Als prägnantes Beispiel hierfür erweist sich die Raumplanung.
35 Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.24f.. Siehe hierzu auch Scharpf, Fritz W. (1978): Untersuchungsebenen der Politikverflechtung. In: Hesse, Joachim Jens (Hg.): Politikverflechtung im föderativen Staat. Studien zum Planungs- u. Finanzierungsverbund zwischen Bund, Ländern u. Gemeinden. Baden-Baden: Nomos, S.24-25.
36 Vgl. Benz, Arthur (2016): Politikverflechtung und Dynamik des Föderalismus. In: Benz, Arthur/ Detemple, Jessica/ Heinz, Dominic (Hg.): Varianten und Dynamiken der Politikverflechtung im deutschen Bundesstaat. 1. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S.23. Als Beispiele Niveauprobleme nennt Scharpf die Umweltverschmutzung und das Überangebot von Eigentumswohnungen (Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.67f.).
37 Vgl. Kropp, Sabine (2010): Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.22.
38 Vgl. Benz, Arthur: Dynamik des Föderalismus, a.a.O., S.23f..
39 Wachendorfer-Schmidt, Ute (2005): Politikverflechtung im vereinigten Deutschland. 2. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien, S.21.
40 Vgl. Kropp, Sabine: Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S.22.
41 Scharpf, Fritz W.: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.25.
42 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.25.
43 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.25.
44 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.25f..
45 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.25.
46 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.22.
47 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.22.
48 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.26.
49 Vgl. Scharpf, Fritz W: Untersuchungsebenen der Politikverflechtung, a.a.O., S.26.
50 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.22.
51 Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.54.
52 Benz, Arthur: Dynamik des Föderalismus, a.a.O., S.26.
53 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.62-65.
54 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.236F.
55 Vgl. Benz, Arthur: Dynamik des Föderalismus, a.a.O., S.29.
56 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.31.
57 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.236-242.
58 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O, S.31.
59 Scharpf, Fritz W. (1985): Die Politikverflechtungs-Falle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich. In: Politische Vierteljahresschrift, Vol. 26, Nr. 4, S.350.
60 Vgl. Scheller, Henrik (2008): Ursprünge und Rezeption des Politikverflechtungsansatzes - Auswanderung aus der Wissenschaft und politische Instrumentalisierung? In: Scheller, Henrik/ Schmid, Josef (Hg.): Föderale Politikgestaltung im deutschen Bundesstaat. Variable Verflechtungsmuster in Politikfeldern. 1. Aufl., Baden-Baden: Nomos, S.32.
61 Schmid, Josef (2008): Variable Verflechtungsmuster in unterschiedlichen Politikfeldern aufgrund von Problem- und Steuerungsstrukturen. In: Henrik Scheller und Josef Schmid (Hg.): Föderale Politikgestaltung im deutschen Bundesstaat. Variable Verflechtungsmuster in Politikfeldern. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos, S.346.
62 Vgl. Schmid, Josef: Variable Verflechtungsmuster, a.a.O., S.346f..
63 Vgl. Scharpf, Fritz W. (1999): Föderale Politikverflechtung: Was muß man ertragen - was kann man ändern?. Köln: Max- Planck-Institut für Gesellschaftsforschung Working Paper 99/3, S.3.
64 Vgl. Lehmbruch, Gerhard (1998): Parteienwettbewerb im Bundesstaat: Regelsysteme und Spannungslagen im Institutionengefüge der Bundesrepublik Deutschland. 2, überarb. Auflage. Opladen: Westdeutscher Verlag, S.9.
65 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.27.
66 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.9.
67 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.12.
68 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.28.
69 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.30.
70 Vgl. Korte, Karl-Rudolf/ Florack, Martin/ Grunden, Timo (2006): Regieren in Nordrhein-Westfalen. Strukturen, Stile und Entscheidungen 1990 bis 2006. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.94.
71 Vgl. Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.28.
72 Lehmbruch, Gerhard: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, a.a.O., S.28.
73 Benz, Arthur: Politikverflechtung und Dynamik des Föderalismus, a.a.O., S. 35.
74 Benz, Arthur (2000): Politische Steuerung in lose gekoppelten Mehrebenensystemen. In: Raymund Werle/ Schimank, Uwe (Hg.): Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit. Frankfurt/Main: Campus, S.101.
75 Vgl. Scheiner, Stefan: Föderale Konfliktverarbeitung, a.a.O., S.89.
76 Vgl. Kropp, Sabine (2010): Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S. 157-158.
77 Vgl. Leunig, Sven (2010): Der Bundesrat im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. In: Sturm, Roland/ Pehle, Heinrich/ Detterbeck, Klaus/ Renzsch, Wolfgang/ Schieren, Stefan (Hg.): Föderalismus in Deutschland. München: Oldenbourg, S.100.
78 Vgl. Scharpf, Fritz W. (2005): No Exit from the Joint Decision Trap? Can German Federalism Reform Itself? EUI WORKING PAPERS (RSCAS No. 2005/24), S.4.
79 Vgl. Scheiner, Stefan: Föderale Konfliktverarbeitung, a.a.O., S.89.
80 Scheiner, Stefan: Föderale Konfliktverarbeitung, a.a.O., S.90.
81 Vgl. ebenda.
82 Vgl. ebenda.
83 Vgl. Bräuninger, Thomas/ Debus, Marc (2012): Parteienwettbewerb in den deutschen Bundesländern. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.28f..
84 Vgl. Leunig, Sven/ Träger, Hendrik (2014): Landesinteressen, Parteipolitik, „Parteidruck“ - der Bundesrat im Fokus divergierender Interessen. In: Zeitschrift für Politikwissenschaft 24, S.61.
85 Vgl. Leunig, Sven/ Träger, Hendrik: Der Bundesrat im Fokus divergierender Interessen, a.a.O., S.61.
86 Vgl. Bräuninger, Thomas/ Gschwend, Thomas/ Shikano, Susumu (2010): Sachpolitik oder Parteipolitik? Eine Bestimmung des Parteidrucks im Bundesrat mittels bayesianischer Methoden. In: Politische Vierteljahresschrift 51, S.229.
87 Vgl. Ottnad, Adrian/ Linnartz, Edith (1998): Föderaler Wettbewerb statt Verteilungsstreit. Vorschläge zur Neugliederung der Bundesländer und zur Reform des Finanzausgleichs; eine Studie des IWG Bonn. Frankfurt, New York: Campus-Verlag, S.138.
88 Vgl. Bräuninger, Thomas/ Gschwend, Thomas/ Shikano, Susumu: Sachpolitik oder Parteipolitik, a.a.O., S.229.
89 Vgl. Scheiner, Stefan: Föderale Konfliktverarbeitung, a.a.O., S.117.
90 Vgl. Deutscher Bundestag: Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern, o.J., o.S.. (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/bundesstaatsprinzip-255460, letzter Zugriff am 04.05.2020.
91 Vgl. Hesselberger, Dieter (2003): Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. 13. Auflage, München/ Unterschleissheim: Luchterhand, S.287.
92 Vgl. Leunig, Sven/ Träger, Hendrik (2012): Parteipolitik und Landesinteressen. Der deutsche Bundesrat 1949-2009. Münster: Lit-Verlag, S.32f.. Als die größte dieser Hürden erscheint, dass für die Verabschiedung eines verfassungsändernden Gesetzes eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat erforderlich ist.
93 Vgl. Bundesrat: Gesetzgebungsverfahren. Zustimmungs- und Einspruchsgesetze, o.J., o.S., (https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html, letzter Zugriff am 04.05.2020.
94 Hierzu bedarf es mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat. Legt der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch ein, kann dieser vom Bundestag ebenfalls nur mit zwei Drittel der Stimmen, mind. jedoch mit den Stimmen der Hälfte aller Mitglieder des Bundestages, abgewiesen werden (Art. 77 Abs. 4 GG).
95 Vgl. Leunig, Sven/ Träger, Henrik: Parteipolitik und Landesinteressen, a.a.O., S.33.
96 Vgl. Bundesrat: Gesetzgebungsverfahren. Zustimmungs- und Einspruchsgesetze, a.a.O., o.S..
97 Vgl. Leunig, Sven/ Träger, Henrik: Parteipolitik und Landesinteressen, a.a.O., S.33.
98 Vgl. Kropp, Sabine (2010): Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S.13.
99 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.62-65.
100 Vgl. Kropp, Sabine: Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S.24.
101 Vgl. Kropp, Sabine: Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S.25.
102 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.63f..
103 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.172.
104 Vgl. Wachendorf-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.25.
105 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.172.
106 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.48-52.
107 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.172.
108 Vgl. Scharpf, Fritz W.: Koordination durch Verhandlungssysteme, a.a.O., S.39.
109 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.173.
110 Vgl. Scheiner, Stefan: Föderale Konfliktverarbeitung, a.a.O., S.110.
111 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.44.
112 Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.174.
113 Vgl. Wachendorf-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.25.
114 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.174.
115 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.42-44.
116 Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.59f..
117 Vgl. Wachendorfer-Schmidt, Ute: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, a.a.O., S.19.
118 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.174.
119 Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.174
120 Vgl. Kropp, Sabine: Kooperativer Föderalismus und Politikverflechtung, a.a.O., S.26.
121 Vgl. Scharpf, Fritz W./ Reissert, Bernd/ Schnabel, Fritz: Politikverflechtung, a.a.O., S.56.
122 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.174.
123 Vgl. Benz, Arthur: Politik in Mehrebenensystemen, a.a.O., S.176-177.
124 Aus forschungspraktischen Gründen wurden in dieser Arbeit Telefoninterviews durchgeführt. Zu den Vor- und Nachteilen von Telefoninterviews gegenüber Face-to-Face-Interviews oder anderen Alternativen siehe Gläser, Jochen/ Laudel, Grit (2010): Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse. Als Instrumente rekonstruierender Untersuchungen. 4. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.153-154.
125 Für eine ausführliche Beschreibung der politisch-institutionellen Konfigurationen der Bundesländer siehe Freitag, Markus/ Vatter, Adrian (Hg.) (2008): Die Bundesländer zwischen Konsensus- und Mehrheitsdemokratie: Eine Verortung entlang ihrer politisch-institutionellen Konfigurationen. In: Freitag, Markus/ Vatter, Adrian (Hg.): Die Demokratien der deutschen Bundesländer. Politische Institutionen im Vergleich. Opladen: Budrich. S.309-328.
126 Vgl. Chemnitz, Christine: Die Umsetzung der Energiewende im Föderalismus, a.a.O., S.140.
127 Eines dieser Einladungsschreiben befindet sich im Anhang auf S.128. Im Einladungsschreiben enthaltene persönliche Informationen wurden unkenntlich gemacht.
128 Gläser, Jochen/ Laudel, Grit: Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, a.a.O., S.111.
129 Vgl. Gläser, Jochen/ Laudel, Grit: Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, a.a.O., S.111.
130 Vgl. Haller, Michael (2001): Das Interview. Ein Handbuch für Journalisten. Konstanz: UVK Medien, S.129, zitiert nach Gläser, Jochen/ Laudel, Grit: Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, a.a.O., S.111.
131 Vgl. Hopf, Christel (1978): Die Pseudo-Exploration - Überlegungen zur Technik qualitativer Interviews in der Sozialforschung. In: Zeitschrift für Soziologie 7, S.111.
132 Vgl. Hopf, Christel: Überlegungen zur Technik qualitativer Interviews, a.a.O., S.111.
133 Vgl. Hopf, Christel: Überlegungen zur Technik qualitativer Interviews, a.a.O., S.111.
134 Vgl. Gläser, Jochen/ Laudel, Grit: Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, a.a.O., S.30-32.
135 Gläser, Jochen/ Laudel, Grit: Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, a.a.O., S.115.
136 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Interviewleitfaden nach jedem Interview angepasst wurde und jedem Interviewpartner nicht 1 zu 1 die gleichen Fragen gestellt wurden. Im Anhang auf S.130 befindet sich der Interviewleitfaden, der im dritten Interview verwendet wurde.
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