ADOLF EICHMANN IM NS-REGIME
1.) Einleitung
Am 23. Mai teilte der israelische Ministerpräsident der Knesset mit: „ Ich habe der Knesset mitzuteilen, daß einer der größten nationalsozialistischen Kriegsverbrecher, Adolf Eichmann, der zusammen mit anderen Nazi-Führern an der Endlösung der Judenfrage, d. h. an der Ausrottung von sechs Millionen europäischer Juden zusammengearbeitet hat, vom Geheimdienst Israels entdeckt wurde. Eichmann befindet sich bereits in Israel in Haft und wird demnächst vor ein Gericht in Israel gestellt werden.“.1
Bereits 30 Minuten nach Verkündung dieser Sensationsnachricht erschienen Extraausgaben der Abendblätter in Tel Aviv, “...which were in demand faster than newsboys could sell them.“2 Die Nachricht von der Festnahme Eichmanns breitete sich mit rasanter Geschwindigkeit aus. Anfangs jedoch blieben die exakten Umstände der Festnahme Eichmanns der Allgemeinheit unbekannt. Auch zu beachten gilt, daß Ben Gurion lediglich das Wort „ ... entdeckt...“3 verwendet hat, was sicherlich der Fall gewesen war.Jedoch sagte Ben Gurion nichts darüber aus, wo der israelische Geheimdienst Eichmann gefunden hatte, und wie er nach Israel gekommen war.
2.) 1945-1960
1945 wurde Eichmann von den Amerikanern festgenommen. Er gab sich jedoch als" Adolf Barth“ aus, um seine wahre Identität geheimzuhalten. Als man im Internierungslager unterhalb seiner Achselhöhle die Tätowierung seiner Blutgruppe fand, die jeder SS- Angehörige hatte, gab er sich als„ Adolf Eckmann“ aus. Er wurde in ein anderes Internierungslager bei Oberdachstetten verlegt.
Als der Name Eichmann bei den Nürnberger Prozessen immer regelmäßiger fiel, beschloß Eichmann zu fliehen. Er floh zwei Tage nachdem sein ehemaliger Mitarbeiter Dieter Wisliceny ihn mit seiner Aussage besonders belastet hatte.4 Dabei erhielt er die Unterstützung anderer internierter SS-Offiziere, die seine wahre Identität kannten. Robert Kempner bezeichnet Eichmann als „ Schattenangeklagter in Nürnberg“5. Am 26. Juli 1946 sagte Robert H. Jackson, der Hauptankläger für die Vereinigten Staaten in den Nürnberger Prozessen: „ Adolf Eichmann, diese finstere Gestalt, die mit dem Ausrottungsprogramm beschäftigt war, schätzte... die Tötung von sechs Millionen Juden...“. Jedoch wiesen auch andere Leute auf Eichmann hin, so z. B. Höß, Lagerkommandant von Auschwitz und andere Nazis. Mit den Aussagen von Höß sollte Eichmann zu einem späteren Zeitpunkt konfrontiert werden. Thomas J. Dodd, ebenfalls Ankläger für die Vereinigten Staaten, wies am 29. August 1946 auf Eichmann als Referatsleiter der Abteilung hin, „... die in erster Linie die Juden in Europa zusammentrieb, um sie ins Konzentrationslager zu bringen.“6 Es gilt jedoch zu beachten, daß Eichmann in Nürnberg nicht angeklagt war. Dies hängt jedoch nicht damit zusammen, daß er für die Justiz nicht greifbar gewesen wäre, da auch Martin Bormann in absentia angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. In Nürnberg wurden nur die „ Hauptkriegsverbrecher “ abgeurteilt, „... deren Verbrechen lokal nicht gebunden waren... Nur die Hauptkriegsverbrecher hatten ohne territoriale Begrenzungen gehandelt, und Eichmann zählte gewiß nicht zu ihnen.“7.
Der geflüchtete Eichmann fand Arbeit als Holzhacker „ Otto Hening“ in Eversen, einem Dorf in der Lüneburger Heide, und nahm von dort aus mit ODESSA ( Organisation der ehemaligen SS Angehörigen ) Kontakt auf. Über Österreich wurde er mit Hilfe seiner Kontakte nach Italien geschleust, wo er im Juni 1950 neue Papiere erhielt. Eichmann war nun „ Ricardo Klement“. Mit den neuen- jedoch gefälschten- Papieren und einem Visum ausgestattet, verließ Eichmann Europa und reiste nach Argentinien. Südamerika galt allgemein als Zufluchtsort für Nazis. So vermutete der israelische Geheimdienst auch, daß Dr. Josef Mengele sich in Argentinien aufhielt.8 Während seiner Flucht stand Eichmann ständig im Kontakt zu seiner Familie. Vergeblich hatte seine Frau Veronika, geb. Liebl, versucht, ihren Gatten als tot erklären zu lassen. 1952 folgte sie mit ihren drei Kindern ihrem Mann, von dem sie offiziell geschieden war, nach Buenos Aires. Eichmann arbeitete in Argentinien als Leiter einer Unterabteilung bei Daimler- Benz, nachdem er zuvor verschiedenen anderen Arbeiten nachgegangen war. Eichmanns Aufenthalt in Argentinien war kein allzu gehütetes Geheimnis: Er selbst gab in den mittleren 50er Jahren „... dem belgischen Publizisten Willem Sassen von Elsloo, einem früheren Propaganda- Offizier und ehemaligen Freiwilligen der Waffen S.S..“9 ein Interview, von dem eine Abschrift am 20. Oktober 1991 dem englischen Historiker David Irving in Buenos Aires übergeben wurde. Irving stellte die Originalunterlagen, nachdem er zuvor Kopien angefertigt hatte, dem Bundesarchiv in Koblenz zur Verfügung. „ Das Ergebnis seiner Geste mit den Eichmann-Papieren war allerdings ein unerwartetes. Herr Tilman Koops, ein Sprecher des Bundesarchivs, verkündete... , Irving habe Kontakte zur rechtsradikalen Szene und gelte als geschicktes „ historisches Trüffelschwein“ .“10
Wim Sassen verkaufte das Interview ohne Eichmanns Wissen oder Einverständnis an den New-Yorker Magazinkonzern Time/Life, welcher in mehreren Folgen ab dem November 1960 - Eichmann wartete zu diesem Zeitpunkt in Israel auf seinen Prozeßbeginn- Fragmente diese Interviews in der Millionenzeitschrift LIFE veröffentlichte.11 Kurz nach dem Erwerb dieser Aufzeichnungen, kidnappten Israelis Eichmann in Buenos Aires. Man nimmt daher an, daß Eichmanns Entführung in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkauf der Aufzeichnungen zusammenliegen könnte, d. h. , der Mossad hätte durch dieses Geschäft davon mitgekriegt, wo sich Eichmann aufhielt. Eine andere Theorie zur Ausmachung Eichmanns ist die, daß der russische Geheimdienst eine Information an den Mossad weitergeleitet hätte. Hannah Arendt schrieb, daß es schwerer gewesen sei, Eichmann nicht zu finden als ihn zu finden. Malkin hingegen, einer der Entführer Eichmanns schrieb, daß der neu gegründete Staat Israel primär andere Sorgen gehabt hätte, da die Existenz Israels ständig in Gefahr gewesen wäre. Als Informationsquelle für den Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien gibt Malkin,einen jüdischen Blinden an, dessen Tochter mit einem Sohn Eichmanns in Argentinien befreundet gewesen sein soll.12
3.) Die Festnahme und ihre Folgen
Israel entsandte ein Team von Geheimagenten nach Argentinien, um Eichmann nach Israel zu bringen. Nach wochenlanger Observation schlug der Mossad zu: am Abend des 11. Mai 1960 wurde Eichmann, als er aus einem Bus ausstieg und nach Hause gehen wollte, gekidnapped. Seine Identität wurde vorort anhand von Röntgenaufnahmen überprüft, da sich der Mossad nicht absolut sicher war, den richtigen entführt zu haben. Unterhalb der Achselhöhle wurde eine Narbe gefunden, die nach der Entfernung der SS- Nummer zurückgeblieben war. Bezüglich des Wortwechsels unmittelbar nach der Entführung gehen die Quellen auseinander. Malkin, der Agent , der Eichmann überwältigte, schrieb, dass Eichmann anfangs seine wahre Identität leugnete.13 Arendt schrieb diesbezüglich, dass Eichmann sofort seine wahre Identität zugegeben hätte14. Bis zum 20. Mai wurde er in einem Haus in Buenos Aires versteckt. Während dieserZeit, in der er an ein Bett gefesselt war, unterschrieb Eichmann eine Einverständniserklärung mit folgendem Wortlaut: " Ich, der Unterzeichnete, Adolf Eichmann, erkläre aus freiem Willen, nachdem nunmehr meine wahre Identität bekannt ist, sehe ich ein, daß es keinen Sinn hat zu versuchen, mich weiter der Gerechtigkeit zu entziehen. Ich erkläre mich bereit, nach Israel zu fahren, um dort vor ein zuständiges Gericht gestellt zu werden. Es versteht sich, daß ich einen Rechtsbeistand bekomme, und ich werde mich bemühen, die Tatsachen meiner letzten Amtsjahre in Deutschland ungeschmückt zu Protokoll zu bringen. Ich will, daß der Welt ein wahres Bild überliefert wird. Ich gebe diese Erklärung aus freiem Willen ab, weder wurde mir etwas versprochen, noch bin ich bedroht worden. Ich will endlich meine innere Ruhe erlangen. Nachdem ich mich nicht an alle Einzelheiten mehr erinnern kann und auch manches verwechsle oder durcheinanderbringe, bitte ich, mir dabei behilflich zu sein, durch Zurverfügungstellung, durch Unterlagen und Aussagen, die meinen Bemühungen, die Wahrheit zu suchen, behilflich sein zu wollen. Adolf Eichmann, Mai 1960."15 Diese Erklärung ist strittig. Malkin berichtet, daß Eichmann sie am zweiten Tag nach seiner Entführung geschrieben hätte.16 Da Malkin ein ehemaliger Mossadagent ist, muß man seine Wiedergabe der Geschehnisse sorgfältig lesen, da seine Darstellung der Ereignisse sehr subjektiv ist. Ferner wäre es ihm sicherlich auch nicht daran gelegen, die Aktion des Mossad als " noch illegaler" als sie ohnehin schon war, darzustellen. Der Erklärung fehlt jedoch ein exaktes Datum, so daß Hannah Arendt vermutet, daß der Text erst in Israel geschrieben worden sei.17 Auch erscheint es dubios, warum diese Einverständniserklärung im Gerichtsverfahren weder von Seiten der Staatsanwaltschaft, noch von der Verteidigung in irgendeiner Form erwähnt worden ist.
Es läßt sich daher die Vermutung aufstellen, daß der Angeklagte entweder genötigt wurde, diese Erklärung bereits in Argentinien zu unterschreiben, zumal Israel der einzige Staat ist,"... der die Folterpraktiken seiner Geheimdienste offiziell unterstützt.".18 Diese Mutmaßung kann durchaus durch Ostrovskys Buch über den Mossad und dessen Arbeitsmethoden erhärtet werden.19 Hannah Arendts Theorie von der Einverständniserklärung widerspricht jedoch der Bericht von Moshe Pearlman20, der Malkins Bericht unterstützt.
Die Mossadagenten waren erfolgreich, da Eichmanns Frau den argentinischen Behörden mitteilte, daß Ricardo Klement vermißt würde, da sie seine wahre Identität nicht enthüllen wollte, wodurch den Israelis es sicherlich erschwert worden wäre, Eichmann aus dem Land zu schmuggeln.
Die Tatsache, daß Eichmann vom Mossad entführt wurde ist heutzutage unumstritten. Arendt, Ostrovsky, Ulfkotte und Malkin untermauern diese Tatsache. Dies sei nur angemerkt, da der israelische Botschafter in Argentinien erklärte, Eichmann sei von ".. Freiwilligen..."21 entführt worden. Dies stimmt definitiv nicht, es handelte sich um eine staatliche Aktion. Hetzutage kann man sogar im Internet eine Liveaufnahme der Entführung erwerben, welche auch im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Da der Staat Israel illegal auf argentinischem Boden gehandelt hatte, kam es zum politischen Eklat zwischen den beiden Ländern. Argentiniens territoriale Hoheitsgewalt war durch eine staatliche Aktion verletzt worden. Auch ein persönlicher Brief Ben Gurions an den argentinischen Präsidenten Frondizi brachte keine Einigung. Der Fall wurde dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgetragen. Der Fall wurde am 22. Und 23. Juni 1960 debattiert und " salomonisch entschieden": Israel sollte geeignete " Reparationen" zahlen. Der israelische Botschafter in Argentinien wurde ausgewiesen, der Konflikt wurde am 3. August 1960 beigelegt, "... dabei spielte die Tatsache eine Rolle, daß Argentinien seinerzeit der Londoner Vereinbarung vom 8. August 1945 über die Bestrafung und Auslieferung von Kriegsverbrechern beigetreten war."22. Einerseits hatte Israel durch die Festnahme Eichmanns das Hoheitsrecht Argentiniens verletzt, wodurch die " legale Rechtmäßigkeit" Israels, diesen Prozeß führen zu dürfen, schon von Beginn an in Frage stand. Eichmanns Anwalt erkannte im späteren Prozeß die Zuständigkeit des Gerichts nicht an, mußte sich jedoch mit den gegebenen Umständen abfinden. Andererseits stellte sich die Frage, da Eichmann noch immer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft war, ob nicht Deutschland selbst das Recht in Anspruch nehmen müßte, Eichmann zu richten, zumal dieser in Deutschland per Haftbefehl, der 1956 von Österreich an Bonn weitergeleitet wurde, gesucht wurde. Ein Auslieferungsantrag Deutschlands an Israel wurde nie gestellt. Man kann diese auf verschiedene Weisen erklären:
1.) Das auswärtige Amt erklärte, es gäbe keine diplomatischen zwischen Deutschland und Israel.
2.) Es wäre kein geeignetes Mittel zur Wiedergutmachung am Staat Israel gewesen, wenn man Eichmanns Auslieferung gefordert hätte.
3.) Ein weiteres Erklärungsmodell der Bundesregierung war es zu behaupten, Eichmann hätte die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, als er mit seiner Familie ins österreichische Linz gezogen war. Dies stimmt jedoch nicht, da Eichmann nie die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben hatte, oder sie ihm aberkannt worden wäre.
4.) Israel sei der Staat von Eichmanns Opfern.
5.) Dass es in Deutschland keine Todesstrafe gab und gibt und diese angemessen erschien. Jedoch hätte die BRD beweisen können, daß auch sie an einer Strafverfolgung Eichmanns Interesse gehabt hätte.
Die offizielle Version der Entscheidung, keinen Antrag zu stellen lautete: " Ein Auslieferungsantrag an Israel verspricht keinen Erfolg, da nach Art. 2 Ziff. 1 des israelischen Auslieferungsgesetzes vom 1. September 1954 eine Auslieferung aus Israel in den ersuchenden Staat nur zulässig ist, wenn zwischen beiden Staaten ein Übereinkommen besteht, welches die Gegenseitigkeit bei der Auslieferung von Rechtsbrechern vorsieht. Ein solcher Auslieferungsvertrag besteht mit Israel nicht. Übereinstimmend wird daher im Bundesjustizministerium und im Auswärtigen Amt die Auffassung vertreten, daß ein Auslieferungsersuchen nicht gestellt werden soll."23
Der spätere Eichmann Prozeß in Jerusalem entfachte ein ernsthaftes Interesse in Deutschland: Richard Baer, Franz Novak, Otto Hunsche, Gustav Richter, Willi Zöpf und Hermann Krumey wurden verhaftet. Es folgten zahlreiche andere Naziprozesse, in denen jedoch aufgrund der deutschen Verjährungsparagraphen sehr milde Strafen ausgesprochen wurden. Otto Bradfisch konnte die Beteiligung an der Ermordung von 15000 Juden und Beihilfe an der Ermordung von 22000 Juden nachgewiesen werden. Er erhielt 13 Jahre Gefängnis.
4.) Eichmann in Untersuchungshaft
Am 22. Mai 1960 landet Eichmann in Israel.24 Eigens für Eichmann wurden die Insassen eines gesamte Gefängnisses verlegt. Er war der einzige Gefangene in dem Gefängnis Jelemi. Kein Mitglied der Wachtruppen konnte die deutsche Sprache sprechen. Seine Zelle war stets beleuchtet. Eine Wache saß vor der Tür, ein anderer Wächter innen. Keiner durfte mit dem Gefangenen reden. Am 23. Mai las ihm ein Haftrichter in Haifa die Anklage vor: " ... in den Jahren 1938 bis 1945 in Deutschland und in den besetzten Gebieten den Tod von Millionen Juden verursacht zu haben."25 Er wurde gefragt, ob er sich schuldig bekenne, woraufhin er antwotete: " Ich habe nichts auszusagen außer der Tatsache, daß ich nicht für die mir zur Last gelegten Vorgänge verantwortlich bin. Ich werde dies zu gegebener Zeit beweisen."26
Diese Einstellung behielt Eichmann auch während des gesamten Prozesses bei. Bevor der Prozess jedoch begann, saß Eichmann vom 29. Mai 1960 bis zum 2. Februar 1961 in 90 Verhören, die sich insgesamt über 275 Stunden erstreckten, dem Polizeibeamten Avner Less gegenüber. Nach wie vor war Eichmann der einzige Gefangene in dem Gefängnis. Täglich wurde er von dem Arzt Eugen Zwi Wohlstein untersucht. Dieser berichtet rund 40 Jahre später von seiner Tätigkeit und Eichmanns Haftumständen in einem Interview: " Nahe der Stadt ( Haifa ) gab es das Polizeigefängnis Jelemi, das hatte man in 24 Stunden geräumt. 70 Gefangene raus, 70 zuverlässige Bewacher rein für ihn allein."27 Eichmanns Zimmer war" Ein großes Zimmer, vielleicht sechs mal sechs Meter. Dazu ein Eingang, ein Klosett, eine offene Dusche."28.
Eigens für Eichmann wurde eine Spezialeinheit namens " Büro 06" gegründet, die mit den Verhören Eichmanns betraut wurde. Aus den Tonbandaufzeichnungen der Verhöre entstand das Eichmann-Protokoll.
Bezüglich einer Aussageverweigerung sagte Eichmann:" Das muß ich aus innerlichen Motiven heraus ablehnen, weil ich auf dem Standpunkt stehe, daß dies einem feigen Retirien gleichkommt."29. In dem Protokoll berichtet Eichmann sehr detailliert über die Vorgänge des Holocausts und über seine Laufbahn, jedoch versucht er sich immer als nahezu bedeutungslos darzustellen. Prinzipiell streitet er ab, für die Ermordungen verantwortlich gewesen zu sein, zumal seine Diensstelle IVB4 des Reichssicherheitshauptamtes "... nur transportiert."30 hätte.
Eichmanns Strategie während des gesamten Verhörs war es, in erster Instanz jegliche Verantwortung seinerseits kategorisch abzustreiten. Wenn ihm Avner Less jedoch Dokumente vorlegte, die das Gegenteil bewiesen, machte Eichmann kleine Zugeständnisse, da er offenbar einsah, daß es vergebens war, weiterhin zu leugnen. Eine weitere Kernaussage Eichmanns im Verhör ist: " Aber ich habe mit der Tötung der Juden nichts zu tun. Ich habe nie einen Juden getötet, aber ich habe auch keinen Nichtjuden getötet - ich habe überhaupt keinen Menschen getötet. Ich habe auch nie einen Befehl zum Töten eines Juden gegeben, auch keinen Befehl zum Töten eines Nichtjuden, auch das habe ich nicht Ich habe viel Schuld, daß weiß ich, Herr Hauptmann. Aber ich hatte mit der Tötung der Juden nichts zu tun. Ich bin schuldig, weil ich mitgeholfen hab' an der Evakuierung. Dafür bin ich auch bereit zu büßen."31
Während des Verhörs sagt Eichmann aus, daß Höß ihn die Vernichtungsanlage Ausschwitz erklärt hätte, woraufhin Less Eichmann mit folgender Aussage von Höß konfrontiert: " Eichmann machte mich bekannt mit der Tötung durch Motorenabgase in Lastwagen, wie sie bisher im Osten durchgeführt wurde. Dies käme aber für die zu erwartenden Massentransporte in Ausschwitz nicht in Frage Eichmann wollte sich nach einem Gas, das leicht zu besorgen wäre und keine besonderen Anlagen erfordere, erkundigen und dann berichten." Eichmann: "... Ich habe in keinster Weise - und ich übernehme jeden Eid darauf, Herr Hauptmann, je mit Höß diese Sache besprochen."32
Auch wurde Eichmann mit der Zeugenaussage von Dieter Wisliceny konfrontiert: "Eichmann war verantwortlich für die sogenannte Endlösung der Judenfrage in Deutschland und in allen von Deutschland besetzten Gebieten.", woraufhin Eichmann sagte:"Herr Hauptmann, es ist klar, Wisliceny hat selbstverständlich - und das ist sein gutes Recht- versucht, sich soviel wie möglich von der ganzen Angelegenheit zu distanzieren. Ich muß immer wieder sagen: Ich habe keine Machtbefugnisse gehabt, was überhaupt im Generalgouvernement passiert."33
Auch als Less die Zeugenaussage von Wilhelm Bruno Waneck in Nürnberg zitiert, der Eichmanns Stellung als "... eine dominierende beziehungsweise absolute Sonderstellung, die sich ständig erweiterte und vergrößerte..." und Eichmann "... auf dem gesamten Judensektor völlig selbständig gehandelt..." hätte, erwiderte Eichmann: "... Wanecks Aussage ist an den Haaren herbeigezogen.".34.
Auch weitere Zeugenaussagen von Höß in Nürnberg, "...,daß ich ( Höß ) meine gesamten Befehle über die Durchführung der Aktion vom Obersturmbannführer Eichmann bekam.", dementiert Eichmann:"... nie, nie, zu keiner Zeit, zu keiner Zeit."35. Diese und weitere Aussagen belasteten Eichmann sehr stark und gaben Einblick in seine wahren Machtkompetenzen, so daß er im weiteren Verlauf des Verhörs seine Verteidigungsstrategie änderte. Zwar negierte er weiterhin sämtliche schwerwiegenden Anschuldigungen, als ihm jedoch die entsprechenden Dokumente vorgelegt wurden, versucht er seine Handlungen zu rechtfertigen. Er versuchte sich weiterhin als " kleines Rädchen " in der Vernichtungsmaschinerie der Nazis darzustellen, was ihm jedoch nicht gelang, da das Beweismaterial zu belastend war.
Zur Begründung seiner Handlungen sagte Eichmann, daß er Soldat gewesen sei, der Befehle hätte ausführen müssen, und daß Führerworte Gesetzeskraft gehabt hätten.36 Als Eichmann einen Bericht bezüglich der Exekution von 1200 serbischer Juden liest, in dem stand:" Eichmann schlägt Erschießen vor.", sagt er:" Nicht ich habe diesen Befehl... gegeben... die Auskunft meiner Vorgesetzten ist eben gewesen: Erschießen!"37. Ferner behauptete Eichmann, lediglich die Texte, die von Sachbearbeitern geschrieben waren, unterschrieben zu haben. Als Less sagte:" Diese Dokumente... zeigen doch, daß Sie Vollmachten hatten.", antwortete Eichmann:" Das ist richtig... Ich habe höchstens im Auftrage geschrieben..."38. Eichmann versucht weiterhin mehrfach, seine Aktionen zu rechtfertigen.
" Eichmann:" ... Es ist eine Regierung, die... von der Mehrheit des deutschen Volkes gewählt wurde, sämtliche... Kulturländer der Erde hatten ihre, ihre diplomatischen Missionen und so weiter. Was soll ich als kleiner Mann mir Gedanken darüber machen? Ich bekomme den Befehl von meinen Vorgesetzten und schaue nicht rechts und nicht links. Denn es ist nicht meine Aufgabe. Ich habe zu gehorchen und zu parieren." Less:" Wenn zum Beispiel ein Vorgesetzter einen Befehl gibt, Zivilisten zu erschießen- nicht weil etwa Geiselerschießung vorlag-, die Zivilisten ganz einfach so herausgreift und sagt:" Erschießen!". Der Untergeordnete, muß er den Befehl durchführen?" Eichmann:" Genauso, Herr Hauptmann, wie die alliierten Bombenflieger auf deutsche Städte ihre Bomben warfen und Frauen und Kinder und Greise töteten. Genauso! ..." Less:" Man kann hier einen Unterschied machen zwischen einer kriegerischen Aktion und einer nichtkriegerischen Aktion."
Eichmann:" Jaja, das ist ja alles im Krieg passiert... Also ich bin ja nie vor dieser Alternative gestanden, zu erschießen und Befehle zum Erschießen zu geben." Less:" Wenn ein Untergeordneter einen eklatant illegalen Befehl ausführt, trifft ihn dann nicht die Verantwortung?"
Eichmann:" Während des Krieges gibt es nur eines: den Befehlen gehorchen...man war verkettet an seinen Eid.""
Eichmann entzog sich jeglicher Verantwortung für seine Handlungen:" Was ich auch getan hätte, so wäre ich doch frei von jeglicher Verantwortung, denn gemäß ue und Gehorsam eidlich verpflichtet gewesen."39. Bezüglich der Vergasungen in den Konzentrationslagern streitet Eichmann ab, involviert gewesen zu sein, als Less ihn jedoch fragt:" Wie erklären Sie sich aber die Tatsache, daß vergast wurde und daß die verschiedenen Personen, die damit zu tun hatten, alle auf Eichmann und die Abteilung IV B 4 weisen?
Eichmann: Ja, das ist ja ein ... das ist eben der Witz Wir haben nichts damit zu tun gehabt, nichts, gar nichts."40
"Less:"War nicht die Deportation der Vernichtung gleichgesetzt?"
Eichmann:"..., wer in den Arbeitsprozess eingeschaltet wurde, wer nicht... das oblag nicht meiner Zuständigkeit. Ich hatte Befehl gehabt zu deportieren. Und wenn mein Mitarbeiter Wisliceny in seinen Bekenntnissen schreibt, daß es Möglichkeiten gegeben hätte, den Hitler-Befehl zu umgehen, dann möchte ich mal die Möglichkeiten sehen, die es gegeben hätte. Ich sage: Es gibt eine Möglichkeit, es gab eine Möglichkeit: eine, eine Pistole nehmen und sich erschießen. Das ist selbstverständlich. Das habe ich nicht getan.""41 Eichmann beantwortet die gestellte Frage nicht direkt, verweist lediglich darauf, dass er "nur" deportiert hätte, was jedoch quasi mit der Vernichtung gleichzusetzen ist. Als er den Suizid als einzige Möglichkeit angibt, der Ausführung der Befehle zu entgehen, spielt er auf die Nürnberger Prozesse an. Wenn man durch die Insubordination eines Befehls selber getötet worden wäre, wurde man in Nürnberg für die Ausführung des Befehls nicht mit dem Tode bestraft. Jedoch ist bekannt, dass jedem Verwaltungsbeamten ein gewisser Ermessensspielraum gegeben war, den Eichmann immer voll ausschöpfte. Der Wiener Historiker und Holocaustforscher Hans Safrian schreibt hierzu:" Bürokraten auf der mittleren Ebene einer Hierarchie haben meistens Handlungsspielräume. Im Falle von Eichmann waren diese Entscheidungsspielräume noch größer als bei herkömmlichen Bürokraten, weil er für eine Organisation tätig war, die schnell wuchs und sich ständig neue Zuständigkeiten aneignete, in Auseinandersetzung mit anderen Partei- und Staatsinstanzen immer mehr an Einfluss gewann, und ideologische Vorstellungen in konkrete Verfolgungsmaßnahmen umsetzten konnte Die Ingangsetzung der Vertreibungs- und Massenmord-Maschinerie benötigte an Schlüsselstellen nicht sture Beamte, sondern Funktionäre, die sozusagen als Pfadfinder agierten. Eichmann war einer von ihnen Zeitgenössische Dokumente, die schon während des Prozesses vorlagen, und neuere Forschungen belegen, dass er ein übereifriger Judenjäger war, der seine Befugnisse oft überschritt, um Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen noch effizienter zu gestalten."42
Als Eichmann zum wiederholten Mal versucht sein Vorgehen zu rechtfertigen, kommt es sogar zu einer Erkenntnis bei Eichmann, die nach einem Lippenbekenntnis aussieht. " Eichmann: Ich habe gehorcht. Egal, was man mir befohlen hätte, ich hätte gehorcht Und Eid ist Eid Ich würde heute keinen Eid mehr leisten ich lehne es ab ( , einen Eid zu leisten ) und zwar aus moralischen Gründen. Weil ich die Erfahrung gemacht habe: wenn man sich an den Eid hält, dann hat man eines Tages die Konsequenzen zu ziehen.
Denn ich sehe es, heute hat man sich zu verantworten deswegen, weil man eingedenk des Eides gehorcht hat. Hätte ich damals aber nicht gehorcht, wäre ich damals bestraft worden. Also wie... wie's auch immer ausläuft, schlecht ist es auf jeden Fall, wenn man irgendwie einen Eid leistet."43 Wiederholt sagt Eichmann, dass er nur auf Befehl gehandelt hätte. " Bei Eichmann gibt es jedoch einen inneren Widerspruch. Eichmann sagt einerseits, er habe immer nur Befehle ausgeführt. Andererseits stellt er den Nisko-Plan ( Anm. d. Red.: im Osten ein "Judenreservat" einzurichten), was richtig ist, als seine ... Initiative dar."44 Im Frühjahr 1944 ließ Eichmann 400.000 Juden aus Ungarn durch das Sonderkommando Eichmann deportieren, so dass Dr. Reszo Kastner Eichmann in seinem Bericht als " Hauptregisseur der Judenvernichtung"45 bezeichntete und schrieb:" Er (Eichmann) ... entschied über Leben und Tod."46 Eichmann sagte diesbezüglich, dass er sich nicht erinnern könne und bezeichnet seine Tätigkeit in Ungarn als eine eher bremsende, da die SS- Verwaltungs- und Wirtschaftshauptamt opponiert hätten gegen die Art und Geschwindigkeit der Deportationen. Erneut versucht Eichmann seine Handlungen zu rechtfertigen, indem er sich auf die damalige Gesetzeskraft der Führerworte bezieht, doch es ist klar, dass das Beweismaterial zu schwerwiegend für Eichmann ist, und seine Ausredeversuche diesem nicht standhalten würden. Robert Kempner schreibt, dass derjenige, der " im Auftrage" unterschreibt, die Autorität seines Chefs hatte, für seinen Chef im Rahmen seiner Zuständigkeit zu handeln. Daher bedeute " im Auftrage" das gleiche wie " kraft eigener Autorität" und nicht - wie Eichmann es darzustellen versuchte- " auf Anordnung" oder " auf Befehl". Auch der Paragraph 35 der Geschäftsordnung der Bundesministerien vom 8. Januar 1958 erkläre ausdrücklich, dass der Unterzeichnende für den sachlichen Inhalt des Entwurfs Verantwortung übernähme.47
Am 2. Februar 1961 war das Verhör beendet und am 11. April 1961 begann der Prozeß. Dieser lief unter der Strafsache 40/61 vor dem Bezirksgericht Jerusalem im "BethHamishpath", dem " Haus der Gerechtigkeit".
5.) Der Prozeß:
5.1.) Das Medienaufgebot:
Der Eichmann-Prozeß war von enormer Bedeutung, und die israelische Regierung beschloß daher sogar erstmalig die visuelle Aufzeichnung des gesamten Prozesses, wohingegen in den Nürnberger Prozessen lediglich ausgewählte Passagen gefilmt worden waren. Erstmalig wurde außerhalb eines Fernehstudios mit Videotechnik gearbeitet. Eine amerikanische Gesellschaft wurde mit der Aufzeichnung beauftragt. Vier Videokameras wurden im Gerichtssaal installiert. Aus dieser 500-Stunden-Aufzeichnung selektierte Eyal Sivan wichtige Passagen, die er in seinem Film " Ein Spezialist" zusammenfügte. Der Film wurde 1998 auf der Berlinale uraufgeführt.48
5.2.) Die Verteidigung:
Eichmann hatte sich aus drei Vorschlägen den 65- jährigen Kölner Anwalt Dr. Robert Servatius als Verteidiger ausgesucht. Dieser hatte bereits in den Nürnberger Prozessen Fritz Sauckel verteidigt. Der Verteidiger wurde auf eigenen Vorschlag hin vom Staat Israel mit 20000 US Dollar bezahlt. Hinzu kamen noch 15000 DM von Eichmanns Familie. Dr. Servatius hatte nur einen Assistenten namens Dieter Wertenbruch, so dass Eichmann im Prozess selber anzweifelte, ob ein Verteidiger diese Materie überhaupt verkraften könne. Hannah Arendt schrieb hierzu:"... litt die Verteidigung erheblich darunter, daß sie über keinen Stab von ausgebildeten Hilfsarbeitern verfügte...".49 Da die Finanzierug des Rechtsanwalts sehr gering war, äusserte dieser die Hoffnung, die Memoiren Eichmanns, welche dieser im Gefängnis schrieb, verkaufen zu können. Seine Hoffnungen wurden enttäuscht. Selbst im Sommer 1999 herrscht noch keine Klarheit darüber, ob die Eichmann-Memoiren veröffentlicht werden sollen. Die Verteidigunsgsstrategie war prinzipiell der Verteidigungsstrategie einiger Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg ähnlich: nach den Gesetzen des " Dritten Reiches" hätte Eichmann nicht verbrecherisch gehandelt. Allein der " souveräne Staat des Dritten Reiches" sei zur Verantwortung zu ziehen. Selbiges beinhaltet der Begriff des " gerichtsfreien Hoheitsaktes", doch hätte demnach wahrscheinlich nicht einmal Hitler gerichtet werden können. Dass der " Führerbefehl" im " Dritten Reich" Gesetzeskraft hatte, konnte belegt werden. Jedoch pervertierten die Nationalsozialisten die liberale Gesetzgebung, indem sie den meisten ihrer Verbrechen eine formale Rechtsgrundlage gaben. Kempner schreibt bezüglich der Verteidigungsstrategie:" Die Strategie der Verteidigung... besteht im Vorbringen prozessualer und materiell-rechtlicher Einwände ".50
Meiner Meinung nach ist es jedoch unerheblich, ob ein Verbrechen mit - oder ohne Gesetzesgrundlage begangen wird. Verbrechen bleibt Verbrechen. Man darf sich seiner Eigenverantwortlichkeit nicht entziehen.
Zusätzlich erschwerte die Verteidigung die Tatsache, dass eventuellen Entlastungszeugen kein freies Geleit zugesichert wurde. Wären Entlastungszeugen vor Gericht erschienen, so hätte ihnen selbst die eigene Verhaftung gedroht. Dies machte es unmöglich, eventuelle Entlastungszeugen vorzuladen. Kempner schreibt hierzu:" Mit der Vorladung von Zeugen hat die Verteidigung allerdings erhebliche Schwierigkeiten, weil selbst abgeurteilte Mittäter das Licht der Öffentlichkeit scheuen."51
5.3.) Die Richter:
Das Gericht in Jerusalem, das über den Fall Eichmann entscheidet, besteht nach einem Gesetz vom 31. Januar 1961 aus einem Angehörigen des Obersten Gerichtshofes als Vorsitzenden und zwei Distriktrichtern. Als Richter wurden ernannt Moshe Landau (früher Danzig) als Präsident, der 1933 nach Palästina emigrierte, Benjamin Halevy (früher Mitteldeutschland ), ebenfalls 1933 emigriert, und Izhak Raveh (früher Berlin), der vor seiner Emigration Magistrat in Berlinwar.. Die Tatsache, dass die drei Richter aus Deutschland stammten, beeinträchtigte ihre Unvoreingenommenheit nicht. Gelegentlich halfen sie sogar bei Übersetzungsschwierigkeiten aus.. Ihre sachliche Prozeßführung wurde nie bestritten, was bei der Staatsanwaltschaft jedoch nicht der Fall war.
5.4.) Die Staatsanwaltschaft:
Hinter dem Eichmann-Prozess stand eine politische Absicht des israelischen Ministerpräsidenten David Ben Gurion, der die Festnahme und Entführung Eichmanns veranlaßt hatte. Durch den Fall Eichmann konnte die Vernichtung des europäischen Judentums der gesamten Welt demonstriert werden. Nachdem die deutschen Wiedergutmachugszahlungen ausgelaufen waren, wollte Ben Gurion die Bundesrepublik zu weiteren finanziellen Konzessionen nötigen. Es handelte sich laut Hannah Arendt um einen "... Schauprozeß..."52 und Ben Gurion sei der"... unsichtbare Regiesseur.".53, der "... im Gerichtssaal mit der Stimme Gideon Hausners..." sprechen würde. Bezüglich Oberstaatsanwalt Hausner führt Hannah Arendt aus,"...der als Vertreter des Staates alles tut, um seinem Herrn zu gehorchen;...".54 Gideon Hausner agierte voll im Interesse Ben Gurions. Ben Gurions Erwartungen erfüllten sich: der Fall Eichmann weckte das Interesse der Medienwelt. Hausner hatte eine Vorliebe für möglichst renommierte Zeugen, die die Greuel des " Dritten Reiches" immer wieder bezeugten, so dass der gesamte Prozess zu einem Großteil aus Wiederholungen allseits bekannter Tatsachen bestand. Die gesamte Geschichte des Antisemitismus wurde rekapituliert, was Hannah Arendt als "...völlig verfehlt..."55 betrachtete. Auch an anderen Stellen kritisierte Hannah Arendt den Staatsanwalt, was womöglich dazu beigetragen haben könnte, dass ihr Buch nich ins Hebräische übersetzt wurde. Weiteren Anlaß zur Diskussion über die Person Hausners gaben auch viele Fernsehinterviews, in denen er Eichmann permanent der Lüge auf alle Fragen bezichtigte.
5.5.) Die Anklageschrift:
Am 15. Februar 1961 reicht Oberstaatsanwalt Gideon Hausner die 15 Anklagepunkte fassende Anklage gegen Adolf Eichmann zusammen mit 1600 Beweisdokumenten ein. Die Anklagepunkte:
1.) Ermordung von Millionen von Juden
2.) Herbeiführung von Lebensbedingungen für Juden, um ihre physische Vernichtung zu verursachen
3.) Organisation wirtschaftlicher Boykottmaßnahmen und Zufügung von seelischen und körperlichen Schäden
4.) Sterilisierung von Juden und Verhinderung von Geburten und Schwangerschaften
5.) Versklavung, Aushungerung und Deportation
6.) Verfolgung von Juden aus rassischen, religiösen und politischen Gründen
7.) Raub des Vermögens, unmenschliche Maßnahmen von Zwangsenteignung, Terror und Gewalttätigkeit
8.) Kriegsverbrechen
9.) Deportation von 500000 Polen
10.) Deportation von 14000Slowenen
11.) Deportation von zehntausenden Roma und Sinti
12.) Deportation und Ermordung von ca. 100 Kindernaus dem Dorf Lidice
13.) Die Anklagepunkte 13 - 15 beschuldigten Eichmann der Mitgliedschaft beim SD
(Sicherheitsdienst), bei der SS (Schutzstaffel) und bei der Gestapo (Geheime Staatspolizei). Alle drei Organisationen waren bei den Nürnberger Prozessen als verbrecherisch eingestuft worden.
Die komplette Anklageschrift liegt als Anlage bei. Die Grundlage dieser Anklageschrift bildet das 17 Artikel fassende israelische Gesetz vom 1. August 1950 über Nationalsozialisten und Kollaborateure. Der wichtigste dieser Artikel ist Artikel 1 mit folgendem Inhalt:
Artikel 1:
a) Mit dem Tod werden folgende Handlungen bestraft:
1.) Verbrechen gegen das jüdische Volk, begangen während der Naziherrschaft in einem feindlichen Land
2.) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen während der Naziherrschaft in einem feindlichen Land
b) In diesem Artikel und mit folgenden Bestimmungen bedeutet:
" Verbrechen gegen das jüdische Volk" eine der folgenden Handlungen, die begangen wurden mit der Absicht, das jüdische Volk in seiner gesamtheit oder teilweise zu vernichten:
1.) Tötung von Juden
2.) Schwere körperliche oder seelische Mißhandlung
3.) Verbringung von Juden in Lebensbedingungen, die ihre physische Vernichtung herbeiführen sollen
4.) Durchführung von Maßnahmen, die auf Geburtenverhinderung bei Juden gerichtet sind
5.) Zwangsweise Überführung von jüdischen kindern in eine andere nationale oder religiöse Gemeinschaft
6.) Zerstörung oder Entweihung von jüdischen, religiösen und kulturellen Vermögen oder Werten
7.) Anstiftung zum Judenhaß
" Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bedeutet eine der nachfolgenden Handlungen: Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Aushungerung oder Verschleppung und andere unmenschliche Handlungen, begangen gegen Zivilbevölkerung, sowie Verfolgung aus nationalen, rassischen, religiösen oder politischen Gründen
" Kriegsverbrechen" bedeutet: Mord, Mißhandlung, Verschleppung der Zivilbevölkerung von - oder in besetzte Gebiete zum Zwecke der Zwangsarbeit oder aus anderen gründen; Mord oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See; Plünderung von öffentlichem oder privatem Eigentum, sinnlose Zerstörung von Städten, Ortschaften oder Dörfern sowie durch militärische Notwendigkeit nicht gebotene Verwüstung. Artikel 10: Dieser Artikel sieht vor, dass bei Verbrechen gemäß Artikel 1 der Wegfall der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht auf Einwendungen wie Zwang, Notstand und höherer Befehl gestützt werden konnte; jedoch konnten diese Umstände eine Strafmilderung bewirken.
6.) Prozeßverlauf:
Am 11. April 1961 begann der Prozeß gegen Adolf Eichmann. Die Anklagerede Gideon Hausners besitzt heute noch Kultstatus in Israel. Er eröffnete das Verfahren mit folgenden Worte:" An dieser Stelle, an der ich vor Sie trete, Richter in Israel, stehe ich nicht allein. Mit mir treten zu dieser Stunde sechs Millionen Kläger auf. Aber sie können sich nicht mehr erheben. Sie können mit ihren Fingern nicht drohend auf diese Glaszelle weisen und dem Mann, der in ihr sitzt, zurufen: Ich klage an!... Ihr Blut schreit, aber ihre Stimme ist verstummt. Darum werde ich ihr Mund sein: in ihrem Namen werde ich die furchtbare Anklage erheben."56. Eichmann bekannte sich zu jedem einzelnen Punkt der Anklage nicht schuldig. Zu seiner Verteidigung wiederholte er seine Rechtfertigungsversuche, die er bereits in der Untersuchungshaft gesagt hatte, niemals einen Menschen getötet zu haben oder niemals einen Befehl zum Töten gegeben zu haben. Er räumte lediglich ein, dass man ihn wegen Beihilfe verurteilen könne. Die Staatsanwaltschaft versuchte nachzuweisen, dass Eichmann auf eigene Faust hin Tötungsbefehle erlassen hätte, jedoch schlug dies fehl. Eichmann konnte kein Mord oder Totschlag nachgewiesen werden. Während des Prozesses wurden auch für Israel heikle Themenbereiche angeschnitten, so zum Beispiel, dass die Deportationslisten meistens von den Judenräten aufgestellt wurden und nicht von Eichmann.
" Richter Halevi: Diese Judenräte als Instrumente der deutschen Judenpolitik... erleichterten doch sehr die Ausführung der Maßnahmen gegen die Juden... Und sparten viel Arbeitskräfte und Personal, sowohl Polizei als auch Beamte.
Eichmann: Jawohl.
Halevi: Diese ermöglichten durch Irreführung der Opfer, die Arbeit zu erleichtern und auch die Juden einzuspannen in den Dienst ihrer eigenen Vernichtung. Eichmann: Jawohl.
Ein Ausschnitt aus dem Kreuzverhör. In ungeschönten Worten beschreibt Richter Halevi die zusammenarbeit der Judenräte mit den Nazis. Ein Kapitel, das in Israel bis heute tabu ist."57
Während des gesamten Verfahrens beteuert der Angeklagte, nur für den Transport verantwortlich gewesen zu sein. Weder habe er den Zielbahnhof bestimmt, noch habe er getötet. Es war jedoch klar, dass die Deportation gleichzeitig das Todesurteil bedeutete. Hierzu sagte Eichmann:" Abtransport zur Vernichtung- kann ich nicht beurteilen, denn es ist ja von vornherein nicht festgelegt gewesen, ob sie zur Vernichtung gehen oder nicht. Das ist der Behörde, die mit der Fahrplanangelegenheit zu tun gehabt hat, nicht bekannt gewesen."58 Eichmann verschanzt sich während des gesamten Prozesses hinter seinem bedingungslosen Gehorsam gegenüber seinen Vorgesetzten und versucht sich quasi selbst zum Opfer des NS- Regimes zu stilisieren.59
Das Gerichtsverfahren erstreckte sich über 121 Sitzungen. In 62 Sitzungen wurden 100 Belastungszeugen gehört, vom 24. April bis zum 12. Juni 1961. Eichmann selbst stand vom 20. Juni bis zum 24. Juli 1961 in 33,5 Sitzungen im Zeugenstand. Diesbezüglich sagte Eichmann:" Ich bin sogar froh, daß das Kreuzverhör so lange gedauert hat. Wenigstens habe ich die Gelegenheit gehabt, hier die Wahrheit von der Unwahrheit, die sich durch 15 Jahre auf mich ablud, zu scheiden."60.
Nach 114 Sitzungen war das Hauptverfahren abgeschlossen, und das Gericht vertagte sich für die Dauer von vier Monaten, ehe es am 11. Dezember zur Urteilsverkündung wieder zusammentrat. Das Urteil umfasste 244 Paragraphen. Die Richter" ... ließen den von der Anklage vorgebrachten Vorwurf der " Konspiration", der Eichmann zu einem " Hauptkriegsverbrecher" machte, der für alles, was mit der " Endlösung" zusammenhing, falle, sprachen ihn aber dann in allen 15 Anklagepunkten mit gewissen Einschränkungen schuldig. " Zusammen mit anderen" hatte er Verbrechen " gegen das jüdische Volk" begangen, das heißt, er hatte Verbrechen an Juden begangen, " in der Absicht, das jüdische Volk zu vernichten" ..."61
Im Schlussplädoyer führte DR. Servatius aus, dass keine Todesstrafe ausgesprochen werden dürfe, da die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft worden war und die Strafe nicht über das Strafmaß des vertretenen Landes hinaus gehen könne. Eichmann selbst bat um ein Schlußwort, in dem er sagte, dass seine Hoffnung auf Gerechtigkeit enttäuscht sei. Er sagte, dass er nie zu den Fanatikern der Judenverfolgung gezählt hätte. Seine Tugend, als welche er seinen Gehorsam bezeichnete, sei von den Regierenden mißbraucht worden. Er sei ferner der Überzeugung, dass er für andere herhalten müsse.
Adolf Eichmann wurde zum Tode verurteilt.
Am 22. März 1962 wurde vor dem Appellationsgericht, Israels höchstem Gericht, das Revisionsverfahren eröffnet. Dieses dauerte eine Woche, da kein neues Beweismaterial vorlag. Die Bemühungen des Rechtanwalts, die westdeutsche Regierung zu einem Auslieferungsantrag zu bewegen waren vergebens. Zwar verlangte Dr. Servatius jetzt, dass Israel seinerseits Eichmanns Auslieferung anbieten solle, jedoch wurde dies abgeschmettert. Am 29. Mai 1962 wurde das Urteil der zweiten Instanz verlesen. Oberflächlich betrachtet, bestätigte es das Urteil der ersten Instanz. Jedoch wurde Eichmann diesmal nicht als Befehlsausführer verurteilt, sondern als befehlsgeber, der sämtliche Befehle bezüglich jüdischer Angelegenheiten gab. Eichmann war demnach sein eigener Chef. Zahlreiche Gnadenersuche gingen bei Israels Präsidenten Ben Zvi ein, die jedoch alle abgelehnt wurden. Die Gnadenersuche stammten von Eichmann, seiner Familie und u.a. der Cental Conference of American Rabbis, sowie Professoren der Hebräischen universität in Jerusalem. Es kamen auch Stimmen auf, die forderten, dass Eichmann den Rest seines Lebens körperliche Schwerstarbeit in der Wüste Negev verrichten solle.
7.) Die Hinrichtung
Am 1. Juni wurde Eichmann kurz nach Mitternacht im Gefängnis Ramleh erhängt. Auf dem Weg zur Hinrichtung sagte er:"" In einem kurzen Weilchen, meine Herren, sehen wir uns ohnehin alle wieder. Das ist das Los aller Menschen. Gottgläubig war ich im Leben. Gottgläubig sterbe ich." Er gebrauchte bewußt die nazi- Wendung von der Gottgläubigkeit, hatte nur übersehen, daß sie ja eine Absage an das Christentum und den Glauben an ein Leben nach dem Tode besagte. " Es lebe Deutschland. Es lebe Argentinien. Es lebe Österreich. Das sind die drei Länder, mit denen ich am engsten verbunden war. Ich werde sie nie vergessen." Im Angesicht des Todes fiel ihm genau das ein, was er in unzähligen Grabreden gehört hatte: das " Wir werden ihn, den Toten, nicht vergessen". Sein Gedächtnis, auf Klischees und erhebende Momente eingespielt, hatte ihm den letzten Streich gespielt: er fühlte sich "erhoben" wie bei einer Beerdigung und hatte vergessen, daß es die eigene war.
In diesen letzten Minuten war es, als zöge Eichmann selbst das Fazit der langen Lektion in Sachen menschlicher Verruchtheit, der wir beigewohnt hatten- das Fazit von der furchtbaren Banalität des Bösen, vor der das Wort versagt und an der das Denken scheitert."62
8.) Schlußbetrachtung
Sicherlich handelte es sich bei der Entführung Eichmanns um eine Handlung. Jedoch erschien sie mir durchaus legitim. Welche Chancen hatten Eichmanns Opfer? Adolf Eichmann war ein Massenmörder, der zwar nicht selbst tötete, jedoch als Schreibtischtäter die Ermordung von Millionen von Menschen ermöglichte und vorantrieb. Er mordete ohne die Ermordeten überhaupt zu Gesicht bekommen zu haben. Angesichts seiner zentralen Rolle, die er bei der Vernichtung der Juden spielte, ist die Bezeichnung " Massenmörder" voll gerechtfertigt. Moshe Zimmermann schreibt diesbezüglich:" Dass Eichmann ein Massenmörder war, dass er darüber hinaus wohl die schlimmste Form des NS_ Schreibtischtäters verkörperte, ist unbestreitbar."63
Hannah Arendt sah in Eichmann einen banalen Bürokraten. Die Tatsache, dass sie ihrem Buch den Untertitel " Ein Bericht von der Banalität des Bösen" gab, löste in aller Welt heftige Debatten aus. In Israel wurde ihr übelgenommen, dass sie in dem Hauptverantwortlichen für die Deportation der europäischen Juden partout kein mordlüsternes Monster erkennen wollte. Darüberhinaus unterstrich sie die fatale Verstrickung, in die sich die Judenräte begeben hatten. " Die Kulturpessimistin Arendt prägte das Wort von der Banalität des Bösen aber nicht in erster Linie als Kategorie zum Verständnis des Vergangenen, sondern als Warnung vor zukünftigen " Verwaltungsmassakern", die sich ähnlich banaler Bürokratenseelen wie Eichmann bedienen könnten..."64 Auch Wolfgang Scheffler teilt die Meinung Arendts, dass Eichmann ein subalterner, ja mediokrer Beamter gewesen sei.65
Leni Yahil widerspricht jedoch Arendt, indem sie sagt:" Die Mittel waren banal, das Böse ist nie banal"66. Yahil sagt:" man sollte endlich einsehen, dass Hannah Arendt auf Adolf Eichmann hereingefallen ist. Man muss sich mit Eichmann auf eine andere Weise auseinandersetzen als mit diesem unglücklichen Begriff der " Banalität des Bösen". Das gibt es nicht. Die Mittel, die benutzt wurden, waren banal. Das Böse ist nie banal. Eichmann war ein grausamer Staatsverbrecher, der sich gelegentlich menschliche Impulse erlaubte."67 Auch Raul Hilberg sagt, das Eichmann keine banale Persönlichkeit sei68, sowie Hans Safrian sagt, dass Eichmann kein Subalterner war, der nur Befehle ausführte. Auch er meint:" Letzlich ist Hannah Arendt wohl auf Eichmanns Selbstrechtfertigungen hereingefallen."69.
[...]
1 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 18.
2 Internet, Eichmann Trial, Found by Security Service, S.1.
3 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 18.
4 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 93-94.
5 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 20.
6 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 20.
7 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München1998, S. 379.
8 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 277.
9 Internet, Eichmann Papers, S. 4.
10 Internet, Eichmann Papers, S. 3.
11 Internet, Eichmann Papers, S. 5.
12 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 128-130.
13 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 226-227.
14 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 379.
15 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 356-357.
16 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 275.
17 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 357.
18 Ulfkotte, Udo, Verschlußsache BND, München 1997, S. 121.
19 Ostrovsky, Victor, Der Mossad, Berlin 1992; Pearlman, Moshe, Die Festnahme des Adolf Eichmann, Hamburg 1961, S. 167f.2
20 Malkin, Peter, Ich jagte Eichmann, München 1991, S. 295-296.
21 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 24.
22 Internet
23 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 23.
24 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S.258.
25 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 258
26 Internet, DIE WELT online, 11. 09. 99-Politik
27 Internet, DIE WELT online, 11. 09. 99-Politik
28 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 256
29 von Lang, ebd., S. 99.
30 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 92-93.
31 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 78-79.
32 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 86-87.
33 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 109.
34 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 111.
35 von Lang, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 114.
36 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 128-129.
37 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 131.; 4 von Lang, ebd., S. 145.
38 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin1982, S. 159.
39 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 179.
40 von Lang, Jochen ebd., S. 180.
41 Internet, Die Welt online, 23. 8. 99, S. 2, S. 6.
42 von Lang, Jochen, Das Eichmann-Protokoll, Berlin 1982, S. 180.
43 Internet, Die Welt online, 1. 9. 99, S. 2.
44 von Lang, Jochen, ebd. , S. 188.
45 von Lang, Jochen, ebd. S. 188.
46 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S.48.
47 Internet, Votivkino, Ein Spezialist.
48 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 333.
49 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 437.
50 Kempner, Robert, Eichmann und Komplizen, Zürich 1961, S. 437.
51 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 71.
52 Arendt, hannah, ebd., S. 71.
53 Arendt, Hannah, ebd., S. 71.
54 Hans Mommsen in Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 23.
55 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 381.
56 Internet, Die Zeit, Transporttechnische Angelegenheiten, S. 8.
57 Internet, Die Zeit, Transporttechnische Angelegenheiten, S. 2.
58 Internet, Ein Spezialist der Tötungslogistik, S. 2.
59 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 334.
60 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem, München 1998, S. 360.
61 Arendt, Hannah, ebd., S. 371.
62 Internet, Die Welt online, 17. 8. 99, S. 3.
63 Internet, Die Welt online, 2. 9. 99, S.1.
64 Internet, Die Welt online, 14. 8. 99, S. 3.
65 Internet, Die Welt online, 1. 9. 99, S. 1.
66 Internet, Die Welt online, 1. 9. 99, S. 3.
67 Internet, Die Welt online, 28. 8. 99, S. 1.
68 Internet, Die Welt online, 19. 8. 99, S. 2.
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- Anonym,, 1999, ADOLF EICHMANN IM NS-REGIME, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95128
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