1. Einleitung
"Wir werden in Deutschland zum Zuschlagen kommen".1
Diese Aussage Metternichs charakterisiert trefflich die Politik des Deutschen Bundes in den frühen 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. "Zuschlagen" - das bedeutete rigorose Repressionsmaßnahmen gegen eine liberale, demokratische und nationalstaatlich orientierte Opposition. Metternichs Absicht offenbart eine "zielstrebige, systematische und breit angelegte Vorgehensweise" zur Unterdrückung nationalstaatlicher und freiheitlicher Bestrebungen.2
Die folgende Arbeit hat die Repressionspolitik des Deutschen Bundes zwischen 1830 und 1832 zum Thema. Eingangs muß geklärt werden, was den Bund veranlaßte, gegen die Opposition vorzugehen. Im folgenden wird dann herausgearbeitet, welcher Mittel sich der Bund bediente und wie die Opposition ihrerseits auf die Repressionen reagierte. Als Beispiel für Opposition soll dabei die Presse dienen. Denn Literatur und Publizistik wurden "erstmals (...) in Deutschland (...) zu einer politischen Macht", weil sie nun breite Volksschichten erreichten.3 Metternich erkannte in der Presse gewaltige Impulse für die revolutionäre Bewegung.4 "Die Presse ist eine große Gefahr. Gewalten müssen, sollen sie nicht gefährlich sein, stets geregelt werden".5 Diese Regelung wird anhand der Bundesbeschlüsse vom 21. Oktober des Revolutionsjahres 1830 sowie vom 28. Juni und 5. Juli 1832, gut einen Monat nach dem Hambacher Fest, untersucht, weil hierin die Reaktion des Deutschen Bundes auf die oppositionelle Agitation am deutlichsten gezeigt werden kann. Aufgrund der großen Fülle müssen bundespolitische Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit den Bundesbeschlüssen stehen, ausgeblendet werden. Ergänzende Angaben sind den Fußnoten zu entnehmen.
Der Umgang des Deutsche Bundes mit der Presse im Vormärz ist für die Forschung kein aktueller Gegenstand, dementsprechend schlecht ist die Quellenlage. Bei der vorliegenden Arbeit dienen die Bundesbeschlüsse vom 21. Oktober 1830, 28. Juni und 5. Juli 1832 als Hauptquellen.6
2. Ausgangspunkte für die Repressionsmaßnahmen
Ausgehend von der französischen Julirevolution 1830 verbreiteten sich in Deutschland neue philosophische, religiöse, politische und soziale Ideen. 7 In dieser Zeit wurden Presse und Literatur zum wichtigsten Agitationsinstrument der liberalen und nationalstaatlichen Bewegung, zum "wichtigsten Träger der öffentlichen Meinung"8.
Begünstigt durch eine milde Handhabung der Zensurbestimmung, eigneten sich diese Publikationen deshalb als Sprachrohr, weil die darin geäußerte fundamentale Kritik an bestehenden Verhältnissen und die Informationen über revolutionäre Ereignisse in Europa nun außerbürgerliche Kreise, darunter auch Bauern, erreichten.
Die in Paris ausgelöste Bewegung "schien sich in Form einer Kettenreaktion über die deutschen Staaten auszubreiten" - transportiert über die Publizistik.9 Nun stand der restaurativen Politik des Bundes die fundamentale Kritik der Opposition an Fürsten und Kabinetten, Adel und Klerus offen gegenüber.
Basis für die Verbreitung der Publikationen war die liberale Presseverordnung in der Rheinpfalz und in Baden. In der Pfalz profitierten Schriftsteller und Journalisten noch von einem liberalen französischen Recht, im konstitutionellen Baden hatte die Regierung 1831 auf Druck des Landtages ein Preßgesetz vorgelegt, das die Zensur grundsätzlich aufhob. 10 An vielen Orten entstanden nun neue radikale Zeitungen, welche Baden neben der Rheinpfalz zum Zentrum demokratischer Agitation werden ließ.
Die Opposition nutzte die Möglichkeit der Publikationen zur Mobilisierung:
Der Journalist Jakob Siebenpfeiffer proklamierte Ende 1830 in der von ihm gegründeten Zeitschrift "Rheinbayern" "eine Revolution auf friedlichem gesetzlichen Wege". Auch in anderen Staaten wie in Sachsen publizierte die Presse kritische Artikel, die im September 1830 den österreichischen Konsul zu der Äußerung veranlaßten, die Presse souffliere "dem gemeinen Mann (...) in die Zügel der Regierung greifen" zu müssen.11 Neben der Agitation durch innerdeutsche Publikationen erreichten radikale Schriften deutscher Emigranten das Land. Schriftsteller wie Ludwig Börne und Heinrich Heine, nach der Julirevolution nach Paris übergesiedelt, übten in ihren Schriften scharfe Kritik an den politischen und gesellschaftlichen Zuständen in Deutschland.12 Börne forderte die Deutschen in seinen "Briefen aus Paris" zu direkten gewaltsamen Aktionen auf: "Ein Volk, das die Freiheit haben will, muß sie rauben."13
Karl Heinzen, ein Radikaldemokrat, bemerkte 1876 rückblickend zur Rolle von Literatur und Presse als Machtinstrument:
"Ich bildete mir nicht ein, durch bloße Flugschriften die Revolution hervorrufen zu können. (...) Aber ich rechnete darauf, daß die deutsche Untertänigkeit durch den rücksichtslosen Ausdruck revolutionärer Gesinnung (...) endlich rebellisch werden müsse. (...) Ich wollte die Kühnheit der Sprache so weit treiben, daß sie keinen anderen Übergang zulassen konnte als zur Tat."14
Im Februar 1832 gründeten Siebenpfeiffer, Wirth und der Advokat Schüler den Vaterlandsverein, später Preß- und Vaterlandsverein, zur Unterstützung der freien Presse.
Zwar wurde der Verein nur kurze Zeit nach seiner Gründung wieder verboten, trotzdem ging die Kampagne für einen Nationalstaat - mit immer neuen publizistischen Mitteln - weiter. Auf Initiative von Wirth und Siebenpfeiffer gipfelte die liberale und nationalstaatliche Bewegung, unter Umgehung der Zensurverschärfung mobilisiert durch die oppositionelle Presse, schließlich am 27. Mai im Hambacher Fest, bei dem sich zeigte, welch breite Basis die Opposition trug: 20000 bis 30000 Menschen, darunter Vertreter des Bildungs- und Wirtschaftsbürgertums, Bauern, Frauen und Kinder, hatten sich versammelt, um an einem Fest "zum Kampf für die Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt" teilzunehmen. "Man bewegte sich am Rande der Revolution" 15, nicht zuletzt durch die publizistischen Kampagnen Wirths und Siebenpfeiffers, die man bereits durch das Verbot ihrer Zeitungen "publizistisch mattgesetzt wähnte".16
3. Der Deutsche Bund und seine Repressionen
Bereits einen Monat nach dem Hambacher Fest reagierte am 28. Juni der Bundestag mit "Sechs Artikeln", die sich vor allem gegen die Landstände richteten. Jener Bundesbeschluß über "Maßregeln zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe in Deutschland" unterstrich in Analogie zur Wiener Schlußakte von 1820 nochmals das Monarchische Prinzip, beschränkte das Petitionsrecht, das Haushalts- und Gesetzgebungsrecht sowie die Rede- und Berichtsfreiheit der Landtage. Die Bundesversammlung beschloß zudem die Einsetzung einer Kontrollkommission zur Überwachung der Landtage als "Hort oppositioneller bürgerlicher Öffentlichkeit".17 So waren in den konstitutionellen Mittelstaaten mehr Reformen auf den Weg gebracht worden als durch den Bundestag.
Wichtiger erscheint jedoch die Unterdrückung der neu entstehenden außerparlamentarischen Opposition durch den Deutschen Bund, weil diese durch eine breite soziale Basis getragen wurde.18
Metternich erkannte, daß die Presse gewaltige Impulse für die revolutionäre Bewegung geben konnte.19 "Die Presse ist eine große Gefahr. Gewalten müssen, sollen sie nicht gefährlich sein, stets geregelt werden".20
Als Reaktion auf die Julirevolution leiteten am 21. Oktober 1830 die "Maßregeln zur Herstellung und Erhaltung der Ruhe in Deutschland" die zahlreichen Repressionsmaßnahmen des Deutschen Bundes ein, mit denen er den Regierungen der Einzelstaaten das Recht zum eigenmächtigen Handeln einräumte.21
Wieder einmal reagierte der Bund auf Aktionen mit nationalstaatlicher, freiheitlicher Intention in Form von Beschlüssen, die sich gegen die "geistige Vorbereitung des Umsturzes", also Universitäten, Presse und freie Diskussion in den Landtagen, richteten.22 Denn die Verbreitung oppositioneller Schriften als Grundlage politischer Agitation war nicht bedingt durch ein unzureichendes Pressegesetz, denn das gab es seit 1819, sondern durch dessen unzulängliche Durchsetzung.
Das weitreichenste Instrument zur Unterdrückung der Opposition stellte - im Zusammenwirken mit den Karlsbader Beschlüssen - der Artikel 5 des Maßregeln-Gesetzes dar, in dem die Furcht des Bundes vor der Macht des Wortes zum Ausdruck kommt: Die Zensoren wurden explizit darauf angewiesen, "Nachrichten über stattgefundene aufrührerische Bewegung"23 besonders scharf zu prüfen, da diese "indirekt zum Aufstande reizen".24 Die Wachsamkeit sollte sich dabei auf Tageszeitungen richten, die vor allem die Geschehnisse im Inland aufgriffen und in Verdacht waren, einen Beitrag zur oppositionellen Agitation zu leisten.
Mit direktem Bezug auf das Hambacher Fest, bei dem patriotische Begeisterung und Freiheitsdrang der Opposition ihren Höhepunkt erreicht hatte, reagierte der Deutsche Bund am 5. Juli 1832 in einem weiteren Bundesbeschluß. Fortan durften außerhalb der Bundesgrenzen erscheinende Zeit- und Druckschriften politischen Inhalts ohne vorherige Genehmigung der Regierungen der Bundesstaaten weder zugelassen noch ausgegeben werden.25 Im Zusammenwirken mit dem Verbot politischer Vereine, Volksversammlungen und -festen mit politischen Reden, dem öffentlichen Tragen von Abzeichen sowie dem "Errichten von Freiheitsbäumen und dergleichen Aufruhrzeichen" stellte dies erneut eine massive Verschärfung der bis 1848 geltenden Karlsbader Beschlüsse dar.26 Der Bund bediente sich also seines verfassungsgebenden Organs, um das von Metternich angestrebte "Zuschlagen" (s.o.) auf der Basis von Bundesgesetzen zu legitimieren. Damit zerstörte er die Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie "die Ansätze einer deutschen Preßfreiheit".27
4. Die Reaktion der Opposition
Die Opposition begegnete der seit 1830 verschärften Zensurpraxis, indem sie die Herstellung ihrer Publikationen einerseits ins benachbarte Ausland, zum anderen in Gebiete mit locker gehandhabten Zensurbedingungen verlegte. Siebenpfeiffers "Konstitutionelles Deutschland" agitierte aus Straßburg weiter, um der bayerischen Zensur zu entgehen, und verhöhnte von dort aus den Bundestag als "Kinderspott in politischer Beziehung" und die deutschen Fürsten als "größtenteils willenlose Karrikaturen".28 Die Herstellung seiner Zeitung "Der Westbote" verlegte er ebenso wie Wirth die "Deutschen Tribüne" in die Pfalz.
Insgesamt formierte sich das Zentrum innerdeutscher Opposition in der Rheinpfalz, wo das französische Recht aus napoleonischer Zeit, eine liberale Justiz und unzureichend gehandhabte Zensurbestimmungen Schutz boten.
Im Februar 1832 gründeten Wirth und Siebenpfeiffer sowie der Abgeordnete Schüler den "Vaterlandsverein" (später "Preß- und Vaterlandsverein") zur Überwindung des Widerstandes der Aristokratie, die mit Hilfe der freien Presse durchgesetzt werden sollte.29 Dies basierte auf der Idee, daß Journalisten als Vertreter des Volkes auftraten und für einen deutschen Nationalstaat warben.30
5. Schlußbemerkung
Nach der Julirevolution 1830 hatte sich gezeigt, daß einerseits die Durchsetzung des restaurativen Systems in den Landständen ihre Einschränkung fand, in denen die bürgerlich- liberale Opposition nun "selbstbewußt, angriffsfreudig und anspruchsvoll" hervortrat.31 Zum anderen entstand - und das war neu - eine außerparlamentarische Opposition, welche die Grundfesten des "System Metternich" angriffen, und dies vor allem durch die Mobilisierung der Öffentlichkeit durch Presse und Literatur. Die liberalen Strömungen machten sich zunächst in den norddeutschen Staaten bemerkbar, wo durch die Verfassungsgebung ein bestehender Rückstand gegenüber der konstitutionellen süddeutschen Staaten weitgehend beseitigt werden konnte. Es kam zu einer Beteiligung unterbürgerlicher und bäuerlicher Schichten, die sich in einer flächenhaften politischen Bewegung ausdrückte. Als der Deutsche Bund zum "zuschlagen" kam, waren die scharfen Repressionsmaßnahmen nicht nur rigoros, sondern auch ziemlich effektiv. Öffentliche Kritik wurde unterdrückt, Intellektuelle ins Exil getrieben, die Zivilcourage untergraben.32 "Von 1834 bis 1840 starb in Deutschland jede öffentliche Bewegung aus", bilanzierte Friedrich Engels 1846.33 Doch insgesamt konnte der Bund durch seine Oppositionsbekämpfung mit den Mitteln eines Polizeistaats keinen Sieg erzielen. Denn Journalisten und Schriftsteller lernten die List der Tarnung kennen, versteckten ihre Kritk zwischen den Zeilen oder äußerten sie in neutral klingenden Romanen, Theaterstücken oder Reiseschilderungen. Und Fortschritte zur bürgerlichen Umwälzung waren durch die Überwindung des Feudalismus in der Landwirtschaft sowie die teilweise Annäherung der konstitutionellen Staatsformen ebenfalls auf den Weg gebracht.
Hier zeigt sich die Unvollkommenheit des Staates. Es gelang ihm trotz seines Kontrollapparats nicht, die Politisierung der Öffentlichkeit aufzuhalten, weil er alleine nach den Trägern der Bewegung forschte, nicht nach deren Motivationen. Im Hinblick auf die Revolution von 1848 bedeutet dies, daß eine "sich freikämpfende Gesellschaft" nicht aufgehalten werden konnte.34
Wie deutlich gemacht wurde, spielte Presse und Literatur eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Ausbreitung der politischen Bewegung. Jedoch ist der konkrete Umgang des Bundes mit der Presse trotz vieler Veröffentlichungen über Maßnahmen gegen die Pressefreiheit bislang unbehandelt geblieben.35 Möglicherweise bietet die breitgefächerte Thematik des Vormärz so viele Ansatzmöglichkeiten, daß auch dies sich in der geringen Quantität von Zeitschriftenaufsätzen wiederspiegeln mag.
Literaturverzeichnis:
Botzenhart, Manfred: Reform, Restauration, Krise. Deutschland 1789-1847. Frankfurt/Main 1985.
Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. 2. Stuttgart 1960.
Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 1. Stuttgart 31978.
Knüpfer, Volker: Presse und Liberalismus in Sachsen. Weimar 1996.
Lutz, Heinrich: Zwischen Habsburg und Preußen. Deutschland 1815-1866. Berlin 1985.
Müller, Harald: Deutscher Bund und Deutsche Nationalbewegung. In: HZ 248/1989.
Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866. München 61993.
Rumpler, Helmut (Hg.): Deutscher Bund und Deutsche Frage 1815-1866. München 1990.
Siemann, Wolfram: Politik, Staat und Verfassung Deutschlands im Zeitalter des Liberalismus. In: NPL 40/1995.
Siemann, Wolfram: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871. Bd. 7. München 1995.
Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. Bd. 2. München 21989.
[...]
1 Vergl. Siemann, Wolfram: Ruhe, Sicherheit und Ordnung. Die Anf ä nge der politischen Polizei 1806-1866. T ü bingen 1985. S. 87.
2 Siemann, Wolfram: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806 bis 1871. Bd. 7. M ü nchen 1995. S. 350.
3 Lutz, Heinrich: Zwischen Habsburg und Preu ß en. Berlin 1985.S. 174.
4 Vergl Hoefer. In: R ü mpler (Hg): Deutscher Bund und deutsche Frage. S 76.
5 Zitiert nach ebenda.
6 Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. S. 130f,132-135.
7 Vergl Hoefner, Frank Thomas: Der "Strukturwandel der Ö ffentlichkeit" im Spiegel der politisch-polizeilichen Untersuchungen Metternichs. In: R ü mpler, Helmut (Hg): Deutscher Bund und deutsche Frage. 1815-1866. M ü nchen 1990. S. 74.
8 Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. 1815-1845/49. Bd. 2.M ü nchen 21989. S. 541.
9 Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. S. 344.
10 Der Bundesbeschluß vom 5. Juli 1832 erklärte das Badische Preßgesetz für bundeswidrig.
11 Zitiert nach Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 2. S. 352.
12 Für diese Gruppe der Schriftsteller bürgerte sich der Name "Junges Deutschland" ein. Sie wurde im Dezember 1835 durch den Bundestag verboten.Metternich schrieb in einem Brief an Noe´am 20.4.1833 , HHStA, Deutsche Akten, Karton 29.: Die "Machtination der Pariser Propaganda [ist] von hohem Interesse".
13 Zitiert nach Lutz: Zwischen Habsburg und Preu ß en. S. 175.
14 Vergl. Hoefer, Frank Thomas: Der "Strukturwandel der Ö ffentlichkeit" im Spiegel der politisch-polizeilichen Untersuchungen Metternichs. In: Rumpler (Hg.): Deutscher Bund und deutsche Frage. S. 75f.
15 Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. S.370.
16 Schneider: Pressefreiheit und politische Ö ffentlichkeit. In: Hennis/ Maier (Hg.): POLITICA. Bd 24. S.263.
17 Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. S. 351.
18 Vergl. Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800-1866. M ü nchen 61993. S. 369.
19 Vergl Hoefer. In: R ü mpler (Hg): Deutscher Bund und deutsche Frage. S 76.
20 Zitiert nach ebenda.
21 In Bayern verfügte der König im Januar 1831 eine Preßverordnung, nach der die Pressezensur erheblich verschärft wurde. Vergl. Huber: Deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 2. S. 32ff.
22 Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2. Stuttgart 1960. S. 152.
23 Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 1. S. 131.
24 Schneider, Franz: Pressefreiheit und politische Ö ffentlichkeit. In: Hennis, Wilhelm / Maier, Hans (Hg.): POLITICA. Bd 24. Neuwied 1966. S. 261.
25 Dies zielte vor allem gegen Publikationen aus der Schweiz und Frankreich, so etwa gegen Ludwig Börne oder Heinrich Heine.
26 Durch den Bundesbeschluß erzwang der Deutsche Bund u.a. die Aufhebung des liberalen badischen Pressegesetzes.
27 Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2. S. 163.
28 Zitiert nach Schneider: POLITICA - Pressefreiheit und politische Ö ffentlichkeit. S. 261.
29 Er wurde jedoch schon im März 1832 ebenso wie "Der Westbote" und die "Deutsche Tribüne" durch einen Bundesbeschluß verboten. Die Antwort der Publizisten bestand darin, daß sie den Preßverein im Geheimen und die verbotenen Blätter unter anderem Namen weiterführten. Vergl. ebenda. S 139.
30 Vergl. Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. S. 346.
31 Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2. S. 163.
32 Vergl. Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 2. S. 542.
33 Zitiert nach ebenda S. 368.
34 Vergl. Siemann Vom Staatenbund zum Nationalstaat. S. 351.
35 Vergl. Siemann, Wolfram: Wandel der Politik - Wandel der Staatsgewalt. In: R ü mpler, Helmut (Hg.): Deutscher Bund und deutsche Frage. 1815-1866. M ü nchen 1990. S. 66.
- Arbeit zitieren
- Martin Reyher (Autor:in), 1998, Die Repressionspolitik des Deutschen Bundes zwischen 1830 und 1832, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95020
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