Diese Arbeit untersucht die Frage, ob sich etwas nach dem Hitler-Regime in beiden deutschen Staaten, die sich jeweils die Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz bzw. in die Verfassung geschrieben hatten, verändert hat, oder ob alte Geschlechterrollen aus der NS-Zeit schlicht konserviert und in eine neue staatliche Ordnung hinübergerettet wurden.
Nun soll hier untersucht werden, inwieweit sich das Frauenbild, aber auch die Stellung von Frauen in Gesellschaft und Politik im Vergleich zur Periode des Nationalsozialismus gewandelt haben. Hatte jede Frau als einziges „die Pflicht, heiter und anmutig zu sein“, wie der renommierteste Eheberater der jungen Bundesrepublik, Walter von Hollander, in seiner Zeitschrift schrieb? Oder war es ihr mittlerweile gelungen, veraltete Wertvorstellungen zu durchbrechen und so einen weiteren Schritt Richtung Emanzipation zu machen?
Nicht zuletzt muss bei der Untersuchung dieser Fragen berücksichtigt werden, inwieweit die frauenpolitischen Realität in beiden deutschen Staaten divergierten, um sich ein vollständiges Bild davon machen zu können, wie die verschiedenen Systeme mit dem gesellschaftlichen Erbe des Nationalsozialismus umgingen. Hierzu wird der Zeitraum von 30-40 Jahren nach Kriegsende berücksichtigt werden.
Der Kollaps des dritten Reiches war in vielerlei Hinsicht der Beginn einer neuen Ära. Die Besatzung durch die Siegermächte machten eine völlige Neuorientierung in Politik, Ökonomie und Gesellschaft möglich. Frauen waren zum damaligen Zeitpunkt in ein neues Spannungsverhältnis geraten: Zunächst noch durch die Propaganda zu „Gebärmaschinen“ umfunktioniert, übernahmen sie nach Kriegsende die Rolle des Ernährers der Familie, da die Männer unabkömmlich waren. Dieses „Matriarchat“ wurde aber in Frage gestellt, als die Ehemänner zurückkamen und die Wiederherstellung des patriarchalischen Familienmodells auf Basis der absoluten Gehorsamkeit der Frau gegenüber dem Mann zurückforderten.
Inhalt
1. Einleitung
2. Gleichberechtigung im Sozialismus
2.1 Der Anfang der DDR-Frauenpolitik
2.1.1 Frauen in der Theorie des Sozialismus
2.1.2 „Staatliche“ Emanzipation
2.2 Bevölkerungspolitik in den 70ern
2.3 Das Revidieren des Vereinbarkeitskonzeptes
3. Frauen in der jungen Bundesrepublik
3.1 Die arbeitende Frau im Widerspruch zum konservativen Gesellschaftsbild
3.1.1 Die Währungsreform und ihre Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen
3.1.2 Gleichberechtigung durch Gewerkschaften?
3.2 „Familienpolitik“ und Frauenbild in der Adenauer-Ära
3.2.1 Die katholische Kirche und Kritik an Frauenerwerbsarbeit
3.2.2 Ein Ministerium als Abwehrinstanz gegen Emanzipation
3.3 Frauenbewegung im Zeichen der 68er-Proteste
4. Fazit
5. Bibliographischer Apparat
5.1 Quellen und Primärliteratur
5.2 Sekundärliteratur
1. Einleitung
Der Kollaps des dritten Reiches war in vielerlei Hinsicht der Beginn einer neuen Ära. Die Besatzung durch die Siegermächte machten eine völlige Neuorientierung in Politik, Ökonomie und Gesellschaft möglich. Letztere und ihr Umgang mit der Personengruppe „Frau“ sollen Gegenstand dieser Hausarbeit sein. Denn Frauen waren zum damaligen Zeitpunkt in ein neues Spannungsverhältnis geraten: Zunächst noch durch die Propaganda zu „Gebärmaschinen“ umfunktioniert, übernahmen sie nach Kriegsende die Rolle des Ernährers der Familie, da die Männer unabkömmlich waren. Dieses „Matriarchat“ wurde aber in Frage gestellt, als die Ehemänner zurückkamen und die Wiederherstellung des patriarchalischen Familienmodells auf Basis des absoluten Gehorsams der Frau gegenüber dem Mann zurückforderten.1
Daraus resultierten vielfältige Herausforderungen, denen sich Frauen in der Nachkriegszeit stellen mussten. Nun soll hier untersucht werden, inwieweit sich das Frauenbild, aber auch die Stellung von Frauen in Gesellschaft und Politik im Vergleich zur Periode des Nationalsozialismus gewandelt haben. Hatte jede Frau wirklich als einziges „die Pflicht, heiter und anmutig zu sein [...]“2, wie der renommierteste Eheberater der jungen Bundesrepublik, Walter von Hollander, in seiner Zeitschrift schrieb? Oder war es ihr mittlerweile gelungen, veraltete Wertvorstellungen zu durchbrechen und so einen weiteren Schritt Richtung Emanzipation zu machen?
Nicht zuletzt muss bei der Untersuchung dieser Fragen berücksichtigt werden, inwieweit die frauenpolitischen Realität in beiden deutschen Staaten divergierten, um sich ein vollständiges Bild davon machen zu können, wie die verschiedenen Systeme mit dem gesellschaftlichen Erbe des Nationalsozialismus umgingen. Hierzu wird der Zeitraum von 30-40 Jahren nach Kriegsende berücksichtigt werden.
Letzten Endes muss man die Frage klären, ob sich etwas nach dem Hitler-Regime in beiden deutschen Staaten, die sich jeweils die Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz bzw. in die Verfassung geschrieben hatten, verändert hat, oder ob alte Geschlechterrollen aus der NS-Zeit schlicht konserviert und in eine neue staatliche Ordnung hinübergerettet wurden.
2. Gleichberechtigung im Sozialismus
2.1 Der Anfang der DDR-Frauenpolitik
2.1.1 Frauen in der Theorie des Sozialismus
Wie im gesamten Gebiet Deutschlands machten Frauen aufgrund der gefallenen Soldaten die Mehrheit der arbeitsfähigen Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone aus. Die „Frauenpolitik“ in der sowjetischen Besatzungszone und später auch in der DDR konzentrierte sich sowohl aus ökonomischen, als auch aus ideologischen Gründen auf die Eingliederung größtenteils schlecht ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt.3
Weitere Maßnahmen, um Frauen mehr gesellschaftlichen Einfluss zuteil werden zu lassen, sollten nie folgen. Die SED folgte damit ihrem Vorbild Lenin, der die Aufgaben kommunistischer Frauenarbeit wie folgt beschrieb:
„ Der unlösbare Zusammenhang zwischen der sozialen und menschlichen Stellung der Frau und dem Privateigentum an den Produktionsmitteln ist stark herauszuarbeiten. […] Damit ist aber auch die Grundlage gegeben, die Frauenfrage als Teil der sozialen Frage, der Arbeiterfrage aufzufassen […].“4
Lenin vertritt die Ansicht, dass Gleichberechtigung dann erzeugt werde, wenn Frauen zum gleichen Anteil wie Männer an der Produktion des „Volkseigentums“ mitwirken. Durch diesen Tunnelblick erscheinen die Ungerechtigkeiten bezüglich der Geschlechter als eine Folge der generellen sozialen Ungleichheit, die der Sozialismus ja ohnehin ausmerzen soll. Die „Frauenfrage“ wird mit diesem Zitat und besonders mit dem letzten Satz zu einem Nebenschauplatz des gesellschaftlichen Klassenkampfes degradiert.
Die Versteifung der sozialistischen Machthaber auf die werktätige Frau als emanzipierte Frau lässt sich auch anhand von Zahlen belegen: Lag die Frauenerwerbstätigenquote in der DDR 1950 noch bei ca. 44%, war sie 20 Jahre darauf schon auf ca. 70% anstieg.5 Der Frauenanteil im Zentralkomitee der SED betrug während seiner gesamten Existenz aber nie mehr als 15%.6 Und im Politbüro, das ja bekanntlich die wahre Zentrale der Macht in der DDR war, war niemals eine Frau stimmberechtigt.7
2.1.2 „Staatliche“ Emanzipation
Diese „verkürzte“ Frauenpolitik war das Resultat eines vormundschaftlichen Staates, der anstelle der Frauen festlegte, was Emanzipation der Geschlechter sein sollte und wie sie erreicht werden konnte. Wie es in einer Diktatur üblich ist, wurden öffentliche Diskurse – auch über die Sozialpolitik – unterbunden8, was nicht zuletzt dadurch erreicht wurde, dass neu gegründete Frauenorganisationen wie der DFD (Demokratischer Frauenbund Deutschlands) schnellstmöglich auf die Seite des Staates geholt wurden.9 So gelang es der DDR-Führung durch das Anpreisen eigener „Erfolge“ und das Ausschalten jeglicher öffentlichen Meinungsbildung, Frauen weiszumachen, dass sich die getroffenen politischen Entscheidungen an ihren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren würden und somit geschlechtsspezifische Unterschiede abgebaut würden. Was hierbei unter den Tisch fallen gelassen wurde, war die Tatsache, dass ein ausschließlich aus Männern bestehendes Politbüro ohne Beteiligung der weiblichen Bevölkerung sozialpolitische Maßnahmen für ebendiese weibliche Bevölkerung beschloss. Dieses paternalistische Handeln impliziert stark den Eindruck, dass Frauen als Individuen in der DDR nicht ernst genommen wurden.
2.2 Bevölkerungspolitik in den 70ern
Mit 10 der Ablösung von Walter Ulbricht durch Erich Honecker erfuhr die Frauenpolitik der DDR einen neuen Impuls. Aufgrund des Geburtenrückgangs sah die SED-Führung den wirtschaftlichen Erfolg der DDR in Gefahr. Im Zuge dessen verschmolzen Familien- und Frauenpolitik.11 Der Fokus dieser neuen „Bevölkerungspolitik“ richtete sich nun darauf, die ostdeutschen Frauen zum Kinder kriegen zu animieren, ohne sie dabei jedoch aus dem Berufsleben zu verdrängen. Instrumentarien hierfür wurden durch das im April 1972 beschlossene „Sozialpaket“ geschaffen. So erhielten Paare unter 26 Jahren, die zum ersten Mal heirateten, ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.000 Mark. Die zurückzuzahlende Geldmenge nahm pro Kind ab und galt nach dem dritten Kind als beglichen.12 Mit diesen Ehekrediten einher gingen auch zahlreiche Maßnahmen, die sich speziell an Frauen richteten: So wurde etwa der Schwangerschaftsurlaub auf 18 Wochen ausgedehnt13 und für vollbeschäftigte Mütter mit drei oder mehr Kindern und Mütter mit zwei oder mehr Kindern, die im Schichtdienst arbeiteten, wurde die 40-Stunden-Woche ohne Lohnminderung eingeführt14.
Neben der Erwartungshaltung, dem oben geschilderten Ideal zu entsprechen, die durch solche politischen Manöver aufgebaut wurde, gab es auch ein rein logistisches Problem. Die Tatsache, dass Frauen Nachwuchs und wirtschaftliches Auskommen miteinander vereinbaren mussten, ohne dass ihnen ein Mehr an der Ressource Zeit zur Verfügung stand, führte zwangsläufig dazu, dass in einem der beiden Bereiche Abstriche gemacht werden mussten, auch wenn das nicht dem Willen der SED entsprach.
2.3 Das Revidieren des Vereinbarkeitskonzeptes
In der DDR wurde grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf propagiert. Im Zweifel wurde bis dahin jedoch stets die arbeitende Frau lieber gesehen als die, die zu Hause Kinder groß zog.15
Mit dem im Jahre 1976 beschlossenen zweiten „Sozialpaket“ und weiteren Maßnahmen, die in den 1980ern folgten, verschob sich aber der Fokus der DDR-Frauenpolitik auf das Bevölkerungswachstum. Nun konzentrierten sich Sozialleistungen auf Familien mit drei oder mehr Kindern,16 während Frauen an sich meistens nur noch speziell gefördert wurden, wenn sie studierten.17 Folglich wurde der Anstieg der Frauenerwerbstätigenquote ab 1980 stark abgebremst und auch die Zahl weiblicher Lehrlinge nahm ab.18 Regelungen wie ein voll bezahltes Babyjahr fungierten bisweilen als doppelter Katalysator hierfür, denn die privaten Anreize zum Kinder kriegen wurden verstärkt, während gleichzeitig Frauen für Betriebe zu einem finanziellen Risiko wurden. Sie liefen beim Einstellen von jungen Frauen stets Gefahr durch Geburten wichtige Arbeitskraft für einen längeren Zeitraum zu verlieren, die dann aber trotzdem bezahlt werden musste.
3. Frauen in der jungen Bundesrepublik
3.1 Die arbeitende Frau im Widerspruch zum konservativen Gesellschaftsbild
3.1.1 Die Währungsreform und ihre Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen
Auch wenn die Währungsreform 1948 nicht wie befürchtet zu einem rapiden Anstieg der Arbeitslosigkeit führte, so kann man trotzdem die plötzliche Erhöhung der Frauen arbeitslosigkeit auf sie zurückführen.
Durch die Einführung der Deutschen Mark hatte das Geld wieder einen Gegenwert. Das höhere Warenangebotes führte zu hoher Nachfrage. Die Kaufkraft konnte aber nicht dauerhaft mit den steigenden Preisen Schritt halten. Zusammen mit dem nicht abreißenden Strom von Kriegsflüchtlingen bedingte dies einen Anstieg der Arbeitslosigkeit auf bis zu 12.8% im März des Jahres 1950.19 Diese Entwicklung förderte die Bereitschaft zur Verdrängung von Frauen, die zuvor Männerstellen übernommen hatten, zugunsten aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrender männlicher Arbeitskräfte. Dies war ja auch die Gelegenheit, die Tradition vom arbeitenden Mann und der Frau am Herd als gesellschaftliche Norm wiederherzustellen.
Auch die Politik trug ihren Teil dazu bei, Frauen den Einstieg und/oder Verbleib im Berufsleben zu erschweren. Allerdings gab es durchaus Differenzen über den Umgang mit berufstätigen Frauen. So lehnte etwa das nordrhein-westfälische Innenministerium das eigentlich vorgeschriebene und von mehreren Behörden auch praktizierte Entlassen von Beamtinnen nach deren Heirat ab:
„ A ußerdem aber muß man zu der Auffassung, daß die §§63 ff. DBG nicht mehr anwendbar sind, auch schon im Hinblick auf die Motive gelangen, die zu der Übernahme dieser Bestimmungen in das neue Beamtengesetz von 1937 geführt haben. Diese Motive lassen unschwer erkennen, daß es sich dabei um rein nationalsozialistisches Gedankengut gehandelt hatte.“ 20
Innenminister Walter Menzel (SPD) spricht in seiner Argumentation einen wichtigen Gesichtspunkt im Hinblick auf die Frauenpolitik der BRD an. Die Bestimmung, dass verheiratete Beamtinnen entlassen werden müssen, diente im Dritten Reich einzig dem Zweck, Frauen zurück in den Haushalt zu drängen. Durch das weitere Anwenden dieser Bestimmung entlarvten sich die Behörden selbst. Die Herrschaft des Nationalsozialismus hatte vielleicht 1945 ihr Ende gefunden, die gesellschaftlichen Werte und Normen, die er bis dahin vermittelt hatte, hatten jedoch überlebt und erfreuten sich weiterhin größter Beliebtheit.
[...]
1 Vgl. Kirsten Plötz: Als fehle die bessere Hälfte. „Alleinstehende“ Frauen in der frühen BRD 1949-1969. (2005) S.30ff.
2 Zit. nach Walter von Hollander in: Jung/Scheitenberger: … den Kopf noch fest auf dem Hals. Frauen in Hannover 1945-1948 (1991) S. 112
3 Vgl. Heike Trapp: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik (1995) S.49
4 Zit. nach: Clara Zetkin: Erinnerungen an Lenin. (1960) S. 129-130
5 Statistisches Amt der DDR (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der DDR ´90 (1990) S. 129 und 390
6 Vgl. Kirsten Knaack: Die Emanzipation der Frau im Sozialismus - Theorie und Praxis (1997). S.8
7 Vgl. Liste der Mitglieder des Politbüros des ZK der SED. (Link folgt in den Literaturangaben)
8 Vgl. Schenk/Schlegel: Frauen in den neuen Bundesländern. Zurück in eine andere Moderne? In: Berliner Journal für Soziologie (3) (1993) S. 369ff.
9 Vgl. Ute Gerhard: Die staatlich institutionalisierte „Lösung“ der Frauenfrage. In: H. Kaelbe, J. Kocka und H. Zwahr (Hrsg.) Sozialgeschichte der DDR(1994). S. 383ff.
10 Ich spreche im Kontext der Geschichte der DDR von „Bevölkerungspolitik“ und nicht von Familienpolitik, da bei dieser Politik nicht das Wohl von Familien, sondern das Bevölkerungswachstum im Vordergrund stand.
11 Vgl. Jutta Gysi: „Die Ehe ist bekanntlich keine Erfindung...“. YPSILON (Maiheft) (1991). S. 8-9
12 Vgl. GB1.II Nr. 27 vom 10.05.1972, S. 316
13 Vgl. ebd. S. 314
14 Vgl. ebd. S. 313
15 Dies lässt sich gut aus der Sichtweise auf Frauen in Teilzeitarbeit erkennen. Inge Lange, die für die Belange von Frauen Zuständige im ZK der SED, hierzu in einer Rede am 24.06.1974: „Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, daß sich die Teilzeitarbeit als eine Möglichkeit, nichtberufstätigen Frauen den Eintritt ins Berufsleben zu erleichtern, in ihr Gegenteil verkehrt und […] dazu führt, daß Tausende von Frauen, die bislang voll arbeiteten, ohne besondere Gründe zu einer verkürzten Arbeitszeit übergehen.“ In: Arbeitlang, Ingrid: Wie befreiend war die DDR-Frauenförderung? ( 1991) S. 77
16 Vgl. Heike Trapp: Emanzipation oder Zwang (1995) S.74
17 Vgl. ebd. S. 75.
18 Statistisches Amt der DDR (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der DDR ´90 (1990) S. 129 und 390
19 Vgl. Klaus-Jörg Ruhl (Hg.): Frauen in der Nachkriegszeit 1945 – 1963. 1988 S.72
20 Walter Menzel: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen an sämtliche Landesminister über die Weiterbeschäftigung verheirateter Beamtinnen , 15. Januar 1948 in: ebd. S. 76
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