Zielsetzung dieser Arbeit ist es, eine Entscheidungshilfe für Investoren zu erarbeiten, welche Kriterien bei einer Entscheidung für ein Crowdinvesting-Projekt zu beachten sind. Die Forschungsfrage lautet daher: Welche Kriterien und Signale müssen Investoren berücksichtigen, um die Chancen des Crowdinvesting zu nutzen und die Risiken zu minimieren?
Das Konzept der kleinen Investitionssummen ermöglicht jedem Anleger zu investieren und sich an Unternehmen oder Projekten zu beteiligen. Durch die innovativen Geschäftsmodelle des Crowdfunding haben Kleininvestoren zum ersten Mal die Chance höhere Renditen zu erzielen als durch traditionelle Anlagemethoden, die zudem für die Anlage kleiner Summen stark eingeschränkt sind. Sie müssen die unterschiedlichen Angebote und Bedingungen der Vermittlungsplattformen kritisch miteinander vergleichen und die richtige Plattform auswählen, um anschließend geeignete Crowdinvesting-Projekte zu finden.
Dabei bietet sich ein Portfolio aus unterschiedlichen Projekten an, um das Risiko zu streuen und sich vor einem Totalverlust seiner Investition zu schützen. Crowdinvestoren können das Ausfallrisiko nur reduzieren, wenn sie sich nicht von gut gestalteten Businessplänen, Präsentationen und Videos der Bewerber blenden lassen, sondern die Signale richtig deuten, die auf Schwächen und Gefahren der kapitalsuchenden Unternehmen hinweisen.
Zusammengefasst können hohes Involvement und Unerfahrenheit der Kleininvestoren kombiniert mit einer geschickt gestalteten Präsentation der Bewerber dazu führen, dass sich Crowdinvestoren zu schnell überzeugen lassen und das Investment für sicherer halten als es ist.
Literaturverzeichnis
LITERATURVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITENDER TEIL
1.1 Begriffliche Abgrenzung
1.2 Problemstellung und Forschungsfrage
1.3 Gang der Untersuchung
2 Rahmenbedingungen des crowdinvesting in Deutschland
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.2 R ECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
2.3 ZIELE DES CROWDINVESTING
3 RISIKEN IM CROWDINVESTING UND HANDLUNGS-EMPFEHLUNGEN FÜR ANLEGER
3.1 GRUNDLAGEN
3.1.1 CROWDSOURCING
3.1.1.1 Abgrenzung und Charakteristika
3.1.1.2 Koordination und Kommunikation in Crowdsourcing-Projekten
3.1.2 CROWDFUNDING
3.1.3 CROWDINVESTING
3.1.3.1 Besonderheiten des Crowdinvesting
3.1.3.2 Finanzierungsmodelle des Crowdinvesting
3.1.3.3 Risikovergleich zu anderen Anlageformen
3.2 RISIKEN BEI DER AUSWAHL VON GEScHÄFTSPARTNERN
3.2.1 RISIKEN IN DEN BEZIEHUNGEN DER GESCHÄFTSPARTNER
3.2.2 AUSWAHL EINER VERMITTLUNGSPLATTFORM
3.2.2.1 Ziele der Plattformen
3.2.2.2 Investmentprozess
3.2.2.3 Plattformen im Vergleich
3.2.2.4 Anforderungskatalog an Plattformen
3.2.2.5 Kritische Zusammenfassung
3.2.3 Auswahl der Kapitalnehmer
3.2.3.1 Beurteilung eines Businessplans
3.2.3.2 Risiken der Finanzierungsphasen von Startups
3.2.3.3 Vorzüge des Immobilien-Crowdinvesting
3.3 Erfolgskriterien in Bezug auf Investoren
3.3.1 CHARAKTERISTIKA UND MOTIVE VON INVESTOREN
3.3.2 RATIONALE ÜBERLEGUNGEN UND AUFGABEN DER INVESTOREN
3.3.3 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN REGELN FÜR INVESTOREN
3.4 Kritische Würdigung der Theorie
4 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG ZUR KLASSIFIZIERUNG VON (POTENZIELLEN) CROWDINVESTOREN
4.1 Forschungsstand und - frage
4.2 UNTERSUCHUNGSDESIGN
4.3 BEFRAGUNG VON ( POTENZIELLEN ) CROWDINVESTOREN
4.3.1 UNTERSUCHUNGSDURCHFÜHRUNG
4.3.2 AUSWERTUNG DER STICHPROBE
4.3.3 ERGEBNISSE UND INTERPRETATION DER DATENERHEBUNG
4.3.3.1 Betriebswirtschaftlicher Hintergrund
4.3.3.2 Anlageerfahrung der Investoren
4.3.3.3 Auswahlkriterien der Investoren
4.3.3.4 Schutz vor Informationsasymmetrien
4.3.3.5 Informationen potenzieller Crowdinvestoren
4.4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DER PRAKTISCHEN UNTERSUCHUNG
5 FAZIT UND AUSBLICK
5.1 GESAMTKRITISCHE WÜRDIGUNG
5.2 FAZIT ZUM CROWDINVESTING UND AUSBLICK
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS LXXXV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Erscheinungsformen von Crowdsourcing und Crowdfunding
Abbildung 2: Methodischer Aufbau der Arbeit
Abbildung 3: DiE Entwicklung des Crowdinvesting iN Deutschland von 2011 Bis 2016 nach segmenten
Abbildung 4: Veränderung der Anzahl der Projekte iM Crowdinvesting 2013 Bis 2016
Abbildung 5: oPEN iNNoVATioN PRoZEssMoDELL
Abbildung 6: Geschäftsbeziehungen iM idealtypischen Prozess des Crowdinvesting
Abbildung 7: Prinzipal-Agenten-Beziehungen iM Crowdinvesting
Abbildung 8: TYPisCHER iNVEsTMENT-PRoZEss Aus DER PERsPEKTiVE VoN CRowDiNVEsTiNG- Plattform und Crowdinvestor
Abbildung 9: Ablauf der Emerging-Growth-Phase
Abbildung 10: sELEKTiERuNG DER uMFRAGETEiLNEHMER
Abbildung 11: Geschlechterverteilung der Teilnehmer (N=102)
Abbildung 12: Verteilung der Altersgruppen (N=102)
Abbildung 13: Verteilung der Teilnehmerzahl (N=102)
Abbildung 14: Verteilung der Crowdinvestoren (N=31)
Abbildung 15: BETRiEBswiRTsCHAFTLiCHER HiNTERGRuND DER iNVEsToREN (N=31)
Abbildung 16: ANLAGEERFAHRuNG DER iNVEsToREN (N=29)
Abbildung 17: iNVEsTiERTE ANLAGEKATEGoRiEN (N=29)
Abbildung 18: Auswahlkriterien der Crowdinvestoren (N=21)
Abbildung 19: sCHuTZ VoR iNFoRMATioNsAsYMMETRiEN (N=27)
Abbildung 20: Motivation potenzieller Crowdinvestoren Zu investieren (N=56)
Abbildung 21: TEiLNEHMER oHNE iNTEREssE AN EiNER iNVEsTiTioN iN CRowDiNVEsTiNG (N=12)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Typen von Crowdsourcing-Plattformen
Tabelle 2: Systematik der Crowdfunding-Typen
Tabelle 3: Merkmale der Finanzierungsformen atypische stille Beteiligung, Genussrechte und partiarische Nachrangdarlehen
Tabelle 4: Anlageformen und Risikoklasse
Tabelle 5: Konflikte zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber
Tabelle 6: Lösungsmöglichkeiten für Prinzipal-Agenten-Problematik
Tabelle 7: Ranking der crowdinvesting-Plattformen Unternehmen/Startups 2016
Tabelle 8: Ranking und aktueller Status der crowdinvesting-Plattformen Immobilien
Tabelle 9: Finanzierung in der Gründungs- und Expansionsphase
Tabelle 10: Anforderungen von Investoren an Plattformen und Darlehensnehmer
Abkürzungsverzeichnis
GewO Gewerbeordnung
IPO Initial Public Offering
KASG Kleinanlegerschutzgesetz
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KWG Kreditwesengesetz
PAT Prinzipal-Agenten-Theorie
PAB Prinzipal-Agenten-Beziehung
VC Venture Capital
VermAnlG Vermögensanlagengesetz
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
WpPG Wertpapierprospektgesetz
1 Einleitender Teil
1.1 Begriffliche Abgrenzung
Im Jahr 2006 tauchte zum ersten Mal der Begriff Crowdsourcing für eine neue Form der Arbeitsteilung mit Hilfe der neuen Web 2.0-Technologie auf.1 Der Begriff ist ein Neologismus aus Outsourcing und Crowd und bedeutet wörtlich Schwarmauslagerung.2 Internetnutzer aus aller Welt, die Crowd, finden sich zu gemeinschaftlichen Projekten zusammen, um Wissen zu sammeln und gemeinsam zu nutzen, Probleme zu lösen oder Innovationen zu entwickeln.3 Crowdfunding ist eines der zahlreichen Geschäftsmodelle des Crowdsourcing.4 Crowdfunding bedeutet analog zu Crowdsourcing Schwarmfinanzierung und ist eine neue Form der Finanzierung.5 Im Grunde gibt es drei Akteure im Crowdfunding: Kre- ditnehmer6, Kreditgeber7 und Intermediär. Crowdfunding ermöglicht Kapitalsuchenden Investoren über das Internet zu kontaktieren, entweder durch Zwischenschaltung eines Intermediären oder direkt. Intermediäre sind Vermittler zwischen Geldnehmern und Geldgebern und als Internetplattformen organisiert.8 Neben gemeinnützigen Crowdfunding Modellen, die meist ökologisch, sozial oder politisch ausgerichtet sind, gibt es zwei kommerzielle Formen des Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting.9 In beiden Fällen finanziert die Crowd Startups, Projekte und junge Unternehmen, der wesentliche Unterschied besteht in der Rückvergütung an die Crowdinvestoren.10 Beim Crowdinvesting oder dem sogenannten Equity-Based Crowdfunding erhalten die Geldgeber eine Beteiligung am zukünftigen Gewinn des Projektes oder des Unternehmens.11 Beim Crowdlending oder dem Credit-/Lending-based Crowdfunding erhalten die Geldgeber den investierten Betrag mit oder ohne Zinsen zurück und im Gegensatz zum Crowdinvesting können auch Privatpersonen einen Kredit bekommen.12
Abbildung 1 zeigt die verschiedenen Erscheinungsformen des Crowdsourcing und Crowdfunding. Neben Crowdwisdom, Crowdcreation und Crowdvoting gibt es eine Vielzahl weiterer Geschäftsmodelle des Crowdsourcing, auf die in Kapitel 3.1.2 eingegangen wird. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf dem Crowdinvesting-Modell.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Erscheinungsformen von Crowdsourcing und Crowdfunding13
1.2 Problemstellung und Forschungsfrage
Gerade Startups und kleine Unternehmen tragen mit ihren radikalen Innovationen zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei. Doch häufig können innovative Ideen aufgrund fehlender Mittel nicht realisiert werden. Banken und Venture-Kapitalgeber halten sich seit der Finanzkrise bei Risikofinanzierungen stark zurück.14 Global werden maximal fünf Prozent der Startups durch Venture-15, Seed-Kapital16 oder Business Angels17 gefördert.18 Im Vergleich dazu werden in Amerika sogar lediglich bis zu zwei Prozent der Startups finanziert.19 Meist bleiben Gründern nur die fünf ,F‘, das heißt Founder, Family, Friends, Fans and Fools, als Geldgeber.20 Bei erfolgreichen Jungunternehmen, die schnell wachsen und einen hohen Kapitalbedarf haben, sind die Chancen zwar etwas besser, Venture-Kapital oder Bankdarlehen zu erhalten, andere sind dagegen chancenlos, so dass die Gründungs- und Wachstumsphase durch erhebliche Finanzierungslücken (early stage gaps) gezeichnet sind. Vor der Finanzkrise 2008 waren Business Angels und Venture-Kapitalgeber noch eher bereit, Startups oder Wachstumsunternehmen zu finanzieren, doch seit den zahlreichen Insolvenzen dieser Zeit sind diese Investoren sehr kritisch geworden und wesentlich seltener unter strengeren Bedingungen zu einer Investition bereit. Crowdfunding konnte sich deshalb sehr schnell ausbreiten und die Erwartung nähren, dass die Crowdinvestoren die problematischen early stage gaps schließen können.21 Anders als bei Risikokapitalgebern, die sich für Unternehmen mit einem extrem hohen Wachstumspotenzial engagieren, haben im Crowdinvesting auch Unternehmen gute Chancen, die durchschnittliche Renditen, aber langfristig mehr Sicherheit versprechen. Da Risikokapitalgeber hochriskante Projekte mit einer weit überdurchschnittlichen Renditeerwartung präferieren, können Crow- dinvestoren die Finanzierungslücke bei Unternehmen mit weniger hohen Renditeerwartungen schließen.22
Das Konzept der kleinen Investitionssummen ermöglicht jedem Anleger zu investieren und sich an Unternehmen oder Projekten zu beteiligen. Durch die innovativen Geschäftsmodelle des Crowdfunding haben Kleininvestoren zum ersten Mal die Chance höhere Renditen zu erzielen als durch traditionelle Anlagemethoden, die zudem für die Anlage kleiner Summen stark eingeschränkt sind. Sie müssen die unterschiedlichen Angebote und Bedingungen der Vermittlungsplattformen kritisch miteinander vergleichen und die richtige Plattform auswählen, um anschließend geeignete Crowdinvesting-Projekte zu finden. Dabei bietet sich ein Portfolio aus unterschiedlichen Projekten an, um das Risiko zu streuen und sich vor einem Totalverlust seiner Investition zu schützen. Crowdinvestoren können das Ausfallrisiko nur reduzieren, wenn sie sich nicht von gut gestalteten Businessplänen, Präsentationen und Videos der Bewerber blenden lassen, sondern die Signale richtig deuten, die auf Schwächen und Gefahren der kapitalsuchenden Unternehmen hinweisen. Eine weitere Herausforderung ist die Auswahl der richtigen Vermittlungsplattform, die sehr unterschiedliche Bedingungen und Betreuungskonzepte haben.23 Crowdinvestoren sind häufig nicht primär finanziell motiviert sind, sondern haben intrinsische Motive und bringen Begeisterung für innovative Produkte mit. Darüber hinaus macht es Ihnen Spaß, mit anderen etwas zu bewegen und in den Communities und Netzwerken Kontakte zu pflegen. Häufig identifizieren sie sich sogar mit dem Unternehmen oder den Produkten, in die sie investieren, und interessieren sich während der gesamten Laufzeit sehr für die wirtschaftliche Entwicklung.24 Zusammengefasst können hohes Involvement und Unerfahrenheit der Kleininvestoren kombiniert mit einer geschickt gestalteten Präsentation der Bewerber dazu führen, dass sich Crowdinvestoren zu schnell überzeugen lassen und das Investment für sicherer halten als es ist.
Zielsetzung dieser Arbeit ist deshalb, eine Entscheidungshilfe für Investoren zu erarbeiten, welche Kriterien bei einer Entscheidung für ein Crowdinvesting- Projekt zu beachten sind. Die Forschungsfrage lautet daher:
Welche Kriterien und Signale müssen Investoren berücksichtigen, um die Chancen des Crowdinvesting zu nutzen und die Risiken zu minimieren?
Aus der theoretischen Forschungsfrage ergeben sich weitere Fragestellungen:
- Welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
- Was ist Crowdinvesting und welche Finanzierungsformen gibt es?
- Was unterscheidet Crowdinvesting von klassischen Finanzierungen für Startups und junge Unternehmen?
- Welche Risiken gibt es zwischen den Geschäftspartnern?
- Welche Möglichkeiten bestehen für den Investor, das Verhalten des Kapitalnehmers und die Entwicklung der Investition zu überwachen?
- Welche Vermittlungsplattformen kommen in Frage?
- Welche Kriterien und Signale sind bei der Auswahl von Projekten zu beachten?
- Welche Motive haben Crowdinvestoren und wie wirkt sich das auf ihre Entscheidung aus?
1.3 Gang der Untersuchung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Methodischer Aufbau der Arbeit
Die Arbeit ist setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen und ist in vier Blöcke gegliedert. Zunächst soll durch Literaturrecherche der aktuelle Stand der Forschung in Bezug auf die Forschungsfrage untersucht und eine Grundlage geschaffen werden, um daraufhin eine ergänzende praktische Untersuchung durchzuführen.
In Kapitel 2 werden zunächst die Rahmenbedingungen des Crowdinvesting in Deutschland beleuchtet, die den ersten Block der Arbeit darstellen.25 In erster Linie geht es darum, an das Thema heranzuführen und die Attraktivität und Risiken des Crowdinvesting für Kleinanleger zu ergründen. Die Historie zeigt eine rasante Entwicklung, bereits in den ersten Jahren wies Crowdinvesting überdurchschnittliche Wachstumsraten auf, die bis heute anhalten. Es wird untersucht, warum das Wachstum von 2012 bis 2014 vor allem durch die Unternehmens- und Startup-Projekte angetrieben wurde und seit 2015 hauptsächlich durch Immobilienprojekte bestimmt wird. In Kapitel 2.2 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben, die für die Investitionen einer Crowd relevant sind. Insbesondere wird auf die Bedeutung des Kleinanlegerschutzgesetzes eingegangen und inwieweit die Tätigkeiten der Vermittlungsplattformen als Finanzdienstleistungen beaufsichtigt werden können.
In Kapitel 3 werden Schritt für Schritt die Erfolgskriterien in Bezug auf die Akteure untersucht. Um eine Grundlage zu schaffen, werden zuerst die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen Crowdsourcing, Crowdfunding und Crowdinvesting aufgezeigt und abgegrenzt. Das Grundlagenkapitel schließt mit der Beschreibung der im Crowdinvesting angewendeten Finanzierungsmodelle. Da infolge des Kleinanlegerschutzgesetzes nur noch partiarische Nachrangdarlehen in der Praxis zum Einsatz kommen wird vor allem diese Finanzierungsform thematisiert. In Kapitel 3.2 werden die Erfolgskriterien in Bezug auf die Geschäftspartner der Investoren analysiert, die kapitalvermittelnden Internetplattformen und die kapitalsuchenden Unternehmen. Durch die unterschiedlichen Interessenslagen der Akteure ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für Verhaltensweisen, die den Geschäftspartner schädigen können. Dabei spielt die Informationsasymmetrie zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer eine besonders wichtige Rolle und wird näher erläutert. Im Anschluss dazu werden die Kriterien untersucht, die bei der Auswahl einer Vermittlungsplattform zu beachten sind. Kapitel 3.3 widmet sich im nächsten Schritt den Investoren, indem die Kriterien untersucht werden, die in der Person des Investors liegen und damit den Erfolg eines Investments positiv oder negativ beeinflussen können. Zuerst wird geklärt, welche Motive Investoren überhaupt antreiben in hochriskante Crowdinvesting-Projekte zu investieren, um jene Motive zu identifizieren, die den Projekterfolg gefährden könnten. Ebenso wichtig sind rationale Überlegungen, welche Investitionsstrategien am erfolgreichsten sind und welche Nachteile und Risiken zu beachten sind. Kapitel 3 schließt mit einer kritischen Würdigung der Theorie ab.
Kapitel 4 umfasst einen praktischen Teil und besteht aus einer empirischen Untersuchung zur Klassifizierung von Crowdinvestoren hinsichtlich ihrer Erfolgskriterien. Dabei werden vier Hypothesen zu den Investoren aufgestellt und überprüft. Zusätzlich werden die Gründe erforscht, weshalb die restlichen Teilnehmer bislang noch keine Investitionen getätigt haben und wer grundsätzlich Interesse am Crowdinvesting hat. Die praktischen Ergebnisse werden am Ende zusammengefasst und kritisch diskutiert. Als Abschluss werden theoretische und praktische Erkenntnisse in Form einer kritischen Würdigung nochmals zusammengefasst, sodass Fazit und Ausblick daraus abgeleitet werden können.
2 Rahmenbedingungen des Crowdinvesting in Deutschland
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Crowdfunding benötigte in Deutschland eine wesentlich längere Anlaufzeit als in den angloamerikanischen Ländern. Erst 2011 etablierten sich die ersten Crowd- funding-Plattformen und entwickelten sich zwischen 2012 und 2014 zu einer boomenden Branche mit einer Wachstumsrate von 174 Prozent. Ende 2014 erreichte Deutschland in Europa mit einem Umsatz von 140 Mio. Euro den dritten Platz hinter Großbritannien und Frankreich.26 Nachdem Crowdinvesting in den Anfangsjahren bis 2014 das erfolgreichste Crowdfunding-Segment wurde und mehr Kapital als andere Crowdfunding-Finanzierungen einsammelte,27 sank es 2015 hinter dem Crowdlending zurück, das im Jahr 2016 um 15 Prozent zuleg- te.28
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Die Entwicklung des Crowdinvesting in Deutschland von 2011 bis 2016 nach Segmenten29
Abbildung 3 zeigt die Volumenentwicklung der einzelnen Segmente sowie die Höhe der Wachstumsraten. Insgesamt wurde im Crowdinvesting seit 2011 etwa 154 Mio. Euro Kapital eingesammelt.30 2016 hatte Crowdinvesting ein Volumen von 63,8 Mio. Euro erreicht, das sich auf die Segmente Immobilien, Unterneh- men/Startups, Energie und Film aufteilte. Es wird deutlich, dass die Wachstumsraten der ersten Jahre (+ 246 bzw. 259 Prozent) zu relativieren sind, da diese von einer sehr niedrigen Basis ausgingen. 2015 war das Wachstum am größten und vervielfachte sich von 20,1 Mio. auf 45,9 Mio. Euro Kapital. 2016 legte die Branche noch einmal 39,0 Prozent zu. Das Diagramm zeigt jedoch auch, dass sich Relationen der Segmente umgedreht haben. Während von 2012 bis 2014 Crowdinvesting auf Startups und Wachstumsunternehmen gerichtet war, die das Wachstum bestimmten, stagnierten diese Segmente ab 2015, während das Segment Immobilien seit 2015 nahezu explodierte und allein für die hohen Wachstumsraten verantwortlich war.31 Während das Immobilien Segment um 92,5 Prozent auf 40,3 Mio. Euro gewachsen ist, sind Startups und Unternehmen auf ein Jahresvolumen von 18,8 Mio. Euro und eine Wachstumsrate von 0,4 % geschrumpft. Energie hat 2016 am wenigsten Kapital eingespielt (4,8 Mio. Euro) und 17,4 Prozent an Volumen verloren. Filmprojekte werden eher selten über die Crowd finanziert. 2015 wurden drei Projekte mit insgesamt 0,5 Mio. Euro abgeschlossen, im Jahr 2016 keines. Das Volumen verteilte sich 2016 demnach auf Immobilien mit 63,1 Prozent Marktanteil (40,3 Mio. Euro), auf Unterneh- men/Startups mit 29,4 Prozent (18,8 Mio. Euro) und auf Energie mit 4,8 Mio Eu- ro.32
Für Unternehmen und Startups wird für das Jahr 2017 ein ca. 9 Prozent geringeres Volumen als 2016 erwartet. Nach ersten Branchenmeldungen setzt sich 2017 der Abwärtstrend für Unternehmen und Startups fort. Insgesamt wird im Crowdfunding ein Gesamtumsatz von 152,54 Mio. Euro erwartet, wobei das Wachstum wieder ausschließlich durch das Segment Immobilien vorangetrieben werden soll: 79 Prozent des Kapitals soll in Immobilien fließen, 10 Prozent in Startups, 5 Prozent in kleine und mittlere Unternehmen und 6 Prozent in Energieprojekte.33 Für die Bauträger wird Crowdinvesting vor allem interessant, wenn sie Marktchancen nutzen wollen und ihnen Eigenkapital fehlt, das die Banken für die Gewährung einer Hypothek verlangen.34
Die zunehmende Bekanntheit von Crowdinvesting, das wachsende Interesse von potenziellen Investoren, mehr Auswahl an Investitionsmöglichkeiten und Plattformen sowie die Kontaktmöglichkeiten zu Business Angels und Wagniskapitalgebern konnten das dynamische Wachstum der Anfangsjahre trotzdem nicht ganz aufrechterhalten.35 Die wachsende Zurückhaltung vieler Investoren kann mit den vermehrt auftauchenden Negativmeldungen zusammenhängen. So musste 2016 die erste "Millionenpleite" eines Startups vermeldet werden. Das Startup Returbo hat im Jahr 2015 die Crowd so überzeugt, dass sie mehr als eine Million Euro investierten. Kritisiert wurde im Nachhinein vor allem, dass die Versprechungen während der Bewerbungskampagne unverantwortlich geschönt waren. Companisto wehrte sich dagegen mit der Argumentation, dass die Ausfallquote von 10,5 Prozent bzw. 7 von 67 Projekten für die Venture Capital Branche sehr gering sei.36
Der Grund dafür, weshalb die Verluste erst 2015 auftauchten, ist bei der langen Laufzeit der Projekte zu suchen. Bei einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren, dauerte es einige Zeit bis die ersten Misserfolge ans Tageslicht kamen. Der Hype der Jahre 2012 bis 2014 könnte genau zu dem Zeitpunkt eingebrochen sein, als die ersten Misserfolge bzw. unbefriedigenden Ergebnisse bekannt wurden. Auf den Webseiten der Plattformen finden sich keine Hinweise auf Misserfolge, Investoren sind auf die Erfahrungsberichte anderer Investoren in den sozialen Medien und Presseberichte angewiesen. Die Zahl der Ausfälle ist deshalb schwer zu bestimmen. Investoren beklagen sich häufig über die mangelnde Transparenz der Plattformen. Vorsichtige Schätzungen belaufen sich auf 25 bis 30 Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben. Das investierte Kapital beträgt etwa 4 Mio. Euro.37 Aktuellere Schätzungen der Experten Klein und Pinkert belaufen sich auf insgesamt 50 von 60 Startups, die in den Jahren von 2011 bis 2016 vermutlich insolvent gegangen sind, mit einer Investitionssumme von mindestens 10 Mio. Euro.38 Andere Quellen sprechen von 25 Prozent der Finanzierungen, die in eine Insolvenz der Unternehmen münden. Die Hälfte der Investments sollen Verluste eingespielt haben. Im Segment Unternehmen/Startups werden die Anleger zunehmend vorsichtig.39 In den letzten Monaten ist jedenfalls ein deutli- cher Anstieg bei Ausfällen und Insolvenzen festzustellen, wie zum Beispiel die Insolvenzen der Unternehmen Protonet, TribRebel, Returbo und Twinkind.40
Unbefriedigende Renditen und Insolvenzen bei Unternehmen und Startups wirken sich auch auf die hoch spezialisierten Crowdinvesting-Plattformen aus. Die ehemals erfolgreiche Plattform Innovestment, die in den Jahren 2012 und 2013 noch 24 Projekte mit einem Beteiligungswert von rund zwei Mio. Euro betreute, musste bereits Insolvenz anmelden. Im Jahr 2014 brach der Umsatz ein, nur noch drei Projekte konnten erfolgreich abgeschlossen werden und ein Volumen von 290.000 Euro erreichen. 2015 waren es dann nur noch zwei Projekte mit 150.000 Euro. Zur Beruhigung der Investoren sollen nach Auskunft von Inno- vestment die Finanzierungen durch die Insolvenz nicht gefährdet sein. Selbst bei einer endgültigen Insolvenz bliebe die direkte Geschäftsbeziehung zwischen Investoren und Emittenten sowie das auf einem Treuhandkonto gesammelte Kapital erhalten. Von Experten wird diese Option jedoch als rechtlich schwierig ange- sehen.41 Marktführer im Segment Unternehmen/Startups war 2016 Companisto mit 9 Mio. Euro vermitteltem Kapital (56 Prozent Anteile). Als ehemals führende Plattform verlor Seedmatch weitere Marktanteile und sank im letzten Jahr von 36 Prozent (2015) auf 26 Prozent (2016). Conda und Kapilendo (früher Venturate) sammelten jeweils etwa 0,9 Mio. Euro, Aescuvest ist Spezialist im Medizinbereich und sammelte 0,6 Mio Euro. Marktführer im Immobilien- Segment ist die Plattform Exporo, die im Jahr 2016 nahezu 21 Mio. Euro sammelte. Die Plattforme Zinsbaustein brachte 6,2 Mio. Euro, Zinsland und Bergfürst brachten jeweils 4,8 Mio. und 4,0 Mio. Euro ein.42 Die kleineren Plattformen spielen keine wesentliche Rolle auf dem Crowdinvesting-Markt, der von den Marktführern dominiert wird.
Mittlerweile liegen die vorläufigen Zahlen für 2017 vor, die derzeit von der Crow- dinvest-Datenbank noch überarbeitet werden.43 Die Erwartungen wurden mit einer Wachstumsquote von voraussichtlich 170 Prozent und einem Gesamtumsatz von 172,5 Mio. Euro jedoch erheblich übertroffen. Davon entfallen auf den Bereich Immobilien 131,7 Mio. Euro Umsatz (Wachstumsquote 227 Prozent) und auf Unternehmen 31,0 Mio. Euro Umsatz (Wachstumsquote +66 Prozent).44
Abbildung 4 zeigt zudem, dass das durchschnittliche Finanzierungsvolumen je Projekt erheblich gestiegen ist, während die Zahl der Projekte bedeutend zurückgegangen ist. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die Investoren erfahrener und kritischer geworden sind und für weniger Projekte mehr bieten und die Annahme, dass die in den beiden letzten Jahren gemeldeten Verluste zu einem Vertrauensschwund geführt haben, nicht zutrifft.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Veränderung der Anzahl der Projekte im Crowdinvesting 2013 bis 201645
Branchenexperten zufolge wird der Trend zum Immobilien-Crowdinvesting anhalten während sich Startups auf dem aktuellen Niveau stabilisieren dürften. Zudem wird sich die Konsolidierung der Branche fortsetzen, die im letzten Jahr durch Kapitelendo mit der Übernahme von Venturate begonnen hat. Nur wenige Plattformen teilen sich den Kuchen, so dass der Konsolidierungstrend anhalten dürfte, solange neue Unternehmen in den Markt eintreten. Um sich weiterzuentwickeln und weiterzuwachsen, decken die Marktführer ihren Kapitalbedarf durch externe Investoren (Kapilendo) und durch die Investoren der eigenen Plattform (Companisto).46
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Da es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Crowdinvesting gibt, kommen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Bank-, Kapitalmarkt-, Handels- und Gesellschaftsrecht zur Anwendung.47 Beteiligungen werden im Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) den Wertpapieren zugeordnet, so dass die Emission (Ausgabe) und der Handel bzw. die Weitergabe genau geregelt sind. Auf der anderen Seite handelt es sich bei den Investoren um private Anleger, die kleine Beträge einbringen. Aufgrund der großen Zahl der Anleger ist die Handhabung der Verträge sehr kompliziert. Um den Zugang zu den Investments einfacher und unkomplizierter zu gestalten, haben die Plattformen im Laufe der Jahre Finanzierungsmodelle entwickelt, die es ermöglichen strenge Vorgaben auf legale Weise zu umgehen.48
Eine erhebliche Hürde war in den ersten Jahren die Prospektpflicht, die Kapitalnehmer bei einer Finanzierung über Aktien, stillen Beteiligungen oder Genussrechten beachten mussten. Je nach Art der Beteiligung müssen das Wertpapierprospektgesetz (§ 3 Abs.1 WpPG) oder das Vermögensanlagegesetz (§ 6 VermAnlG) beachtet werden. Für Emissionen unter jährlich 100.000 Euro entfällt die Prospektpflicht zwar,49 meist liegt der Finanzierungsbedarf der Startups jedoch höher.50 Das 2015 erlassene Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) sollte die Kapitalnehmer entlasten und hob deshalb die Grenze der Prospektpflicht von 100.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro an. Die Befreiungsvorschriften des § 2 VermAnlG betreffen Projekte, die erstens über Crowdinvesting und zweitens über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen finanziert werden.51 Mit dem Gesetz sollte nicht nur der Crowdfunding-Markt gestärkt, um NichtKapitalgesellschaften den Zugang zu Kapital zu erleichtern, sondern auch die Sicherheit der Investoren erhöht werden. Während der gesamten Laufzeit der Investition müssen die Investoren die für Vermögensanlagen vorgeschriebenen Informationen herausgeben, personelle Verflechtungen der Initiatoren angeben und einen Product-Governance-Prozess einführen. Zudem wurden die Rechnungslegungspflichten verschärft.52 Dazu kommt die Pflicht der Investoren (§ 2a Abs. 3 VermAnlG) eine Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen vorzulegen, wenn die Investitionssumme 1.000 Euro übersteigt. Die maximal erlaubte Anlagesumme liegt bei 10.000 Euro pro Investor, von dieser Regelung ausgenommen sind Kapitalgesellschaften.53 Da partiarische Nachrangdarlehen die Voraussetzung für die Anwendung des KASG bzw. des § 2 VermAnlG ist, hat sich das partiarische Nachrangdarlehen in der Praxis als Finanzierungsinstrument etabliert. Die großen Plattformen haben das Instrument an die Bedürfnisse der Marktteilnehmer angepasst und für Anschlussfinanzierungen optimiert.54
Meist liegen die Beteiligungen der Investoren zwischen 250 und 10.000 Euro, so dass der Bedarf Beteiligungen zu handeln - zum Beispiel durch den Verkauf vor Ablauf der Laufzeit - gering war. Bei größeren Volumen wächst jedoch auch der Bedarf die Beteiligungen abzustoßen. Auf den europäischen Kapitalmärkten werden jedoch Wertpapiere und keine Beteiligungen gehandelt. Werden die Nachrangdarlehen in Schuldverschreibungen und damit in Wertpapiere umgewandelt, tritt jedoch wieder die Prospektpflicht für die Kapitalnehmer ein.55
Für Intermediäre können bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten entstehen wie zum Beispiel erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG in Bezug auf eine Abschlussvermittlung oder ein Platzierungs- geschäft. Sofern die Tätigkeiten der Intermediäre nicht über Beratung und Vermittlung hinausgehen, reicht für die Führung einer Crowdinvesting-Plattform normalerweise eine Erlaubnis nach § 34 GewO aus. Da es darüber keine zentrale Registrierung gibt, gibt es auch keine staatliche Überwachung oder einheitliche Aufsicht der Plattformen. Es gibt somit keine Aufsicht über die Bilanzen der Plattformen und keine Einlagensicherung.56 Zu Kritik fordert auch immer wieder die Haftungsfrage heraus, da Plattformen nicht für Fehler oder Verluste haften. Dadurch besteht die Gefahr, dass unseriöse Marktteilnehmer Plattformen gründen und die Branche durch Verfehlungen in Mitleidenschaft ziehen. Um das Vertrauen und die Sicherheit der Investoren zu stärken, sind entsprechende gesetzliche Regelungen und die Entwicklung einheitlicher Standards erforderlich.57 Dagegen vergrößert sich über die partiarischen Nachrangdarlehen die Haftungsmasse der Kapitalnehmer, so dass die Investoren im Fall einer Insolvenz entsprechend mithaften. Nach § 39 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung sind sie nachrangig und stehen sogar hinter den Gesellschaftern des Unternehmens. Nachteilig ist vor allem, dass nachrangige Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Rückzahlungsansprüche nicht geltend machen können, wenn die Insolvenz dadurch beschleunigt würde.58
Da die Intermediäre von Crowdinvesting-Projekten keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen und nur wenige gesetzliche Vorschriften zu erfüllen haben, handelt es sich beim Crowdinvesting um Angebote des Grauen Kapitalmarktes. Anlagen am Grauen Kapitalmarkt sind per se zwar nicht risikoreicher als an den beaufsichtigten Kapitalmärkten, Anleger müssen sich jedoch stets bewusst sein, dass dieser Markt nicht staatlich reguliert wird. Nach Auffassung der BaFin stehen sie in der Verantwortung, Chancen und Risiken ihrer Investition sorgfältig zu prüfen und sich die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse anzueignen. Auch wenn Intermediäre der gesetzlichen Aufsicht nicht unterliegen, beobachtet die BaFin im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in Bezug auf den kollektiven Anlegerschutz die Marktbewegungen und informiert die Öffentlichkeit, wenn Anbieter durch unerlaubte Geschäfte auffallen.59 Somit gehört die Einholung von Informationen der BaFin ebenfalls zur Vorbereitung auf ein Crowdinvesting-Projekt. Die Präsidentin der BaFin empfiehlt Anlegern, dass sie nur in Produkte bzw. Projekte investieren sollten, die sie kennen und beurteilen können. Investitionsentscheidungen sollten niemals spontan getroffen werden, sondern eine angemessene Vorbereitungszeit erhalten. Anbieter und Angebote sollten ebenfalls mit angemessener Skepsis betrachtet werden. Ferner sollten Investoren immer beachten, dass die Höhe der versprochenen Rendite dem zu erwartenden Risiko entsprechen sollte und Finanzdienstleister vor allem ihren Profit im Auge haben.60
Kritik äußert sich von vielen Seiten seit dem ersten Gesetzesentwurf zum Kleinanlegerschutz. Plattformen, Verbände, Investoren und Startups sind mit den regulatorischen Maßnahmen nicht zufrieden. Grundsätzlich begrüßen alle Parteien die Gesetze, die für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Kritisiert wird vor allem die Begrenzung der Investitionssumme pro Anleger, wodurch das Marktpotenzial nicht ausgeschöpft werden kann, und die Ausnahme der Prospektpflicht, die nicht für stille Beteiligungen und Genussrechte gilt.61 Zudem verändert das Gesetz den Charakter des Crowdfundings, der sich durch schnelle und günstige Prozesse von klassischen Finanzierungsformen abhebt. Der angestrebte Verbraucherschutz kann nicht durch kompliziertere Prozesse und längere Verkaufsprospekte erreicht werden, ebenso wenig durch Beschränkungen der zulässigen Vermögensanlagen. Wichtige Inhalte und Vorzüge des Crowdinvesting werden vernachlässigt, sodass das Gesetz kontraproduktiv für alle Beteiligten ist. Um die Anleger besser zu schützen empfiehlt German Crowdfunding Network eine Förderung der Bildung, für ein besseres Verständnis der Wirtschaft und keine Auflagen die zu langsameren Prozessen führen.62
2.3 Ziele des Crowdinvesting
Aus den betrachteten Rahmenbedingungen wird ersichtlich, dass es einige Risiken im Crowdinvesting zu beachten gibt. Die Ziele des Crowdinvesting sollten die Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile und die Minimierung der Risiken durch regulatorische Maßnahmen sein, ohne dabei das Wachstumspotenzial zu verhindern.
Es ist ein attraktiver Wirtschaftszweig, der die Wirtschaft vorantreibt indem er viele neue Arbeitsplätze schafft und Projekte verwirklichen lässt, die unter anderen Umständen nicht umgesetzt werden könnten. Zudem ermöglicht Crowdinvesting Kleinanlegern den Zugang zum Finanzmarkt. Doch die Partizipation ist mit hohen Risiken verbunden. Die Rahmenbedingungen haben deutlich gemacht, dass die wirtschaftliche Situation kritisch zu beobachten ist, da es noch ein relativ neuer Trend ist und die Aussichten nicht genau bestimmt werden können. Immobilien werden generell als sicherer eingestuft als andere Projekte, doch aktuelle Wachstumsquoten zeigen auch, dass Investoren hohes Potenzial in vielen StartUps sehen und noch immer Vertrauen in Crowdinvesting haben. Ein ganz klarer Vorteil des Crowdinvesting ist, dass Konsumenten selbst über innovative Produkte entscheiden und nicht etwaige Finanzdienstleister.
Rechtlich betrachtet versucht man die Anleger zwar schon zu schützen, doch die derzeitigen Regelungen werden dieser Aufgabe nicht gerecht. Statt Crowdinvesting an alte Strukturen anzupassen und das Wachstum damit einhergehend zu verhindern, sollten neue Ansätze entwickelt werden, um die Potenziale des Crowdinvesting zu nutzen und die Vorzüge für alle Beteiligten sicherer zu gestalten. Das setzt ein umfangreiches Verständnis für den Markt voraus und daran scheint es bisher bei den Gesetzesgebern zu scheitern. Das ist die rechtliche Herausforderung, die es in den kommenden Jahren zu bewältigen gilt. Aber auch Plattformen müssen in Zukunft mehr Transparenz bieten, bevor sich Anleger aufgrund mangelnder Informationen vom Markt abwenden bzw. dem Markt fernbleiben. Der Markt ist zwar nicht staatlich reguliert und man spricht von Angebo- ten des Grauen Kapitalmarktes, doch die staatliche Regulierung des Aktienmarktes macht ihn auch nicht sicherer.
Diese Arbeit soll im Folgenden den Anlegern eine Orientierung geben nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidungen treffen sollten um die Risiken bei der individuellen Auswahl ihrer Geschäftspartner zu minimieren.
3 Risiken im Crowdinvesting und Handlungsempfehlungen für Anleger
3.1 Grundlagen
Ziel dieses Kapitels ist es zunächst ein grundsätzliches Verständnis für Crowdfunding, ihre Ausprägungsformen und die Abgrenzung zu Crowdsourcing zu entwickeln.
3.1.1 Crowdsourcing
3.1.1.1 Abgrenzung und Charakteristika
Jeff Howe, Autor des Wired-Magazins, gab Entwicklungen wie Ebay, OpenSource, Wikipedia oder iStockphoto im Jahr 2006 einen neuen Namen und schuf den Neologismus Crowdsourcing aus den beiden Begriffen Crowd63 und Outsourcing64.65 Durch das Internet waren völlig neue Formen der Arbeitsteilung und gemeinsamen Problemlösung entstanden.66 Es zeigt sich, dass diese Form der Arbeitsteilung genutzt werden konnte, um mit dem Wissen und den Kompetenzen der Menschenmasse auf der Basis der Web 2.0-Technologie zum Beispiel eine überraschend professionelle Enzyklopädie wie Wikipedia interaktiv zu erschaffen oder profitable Unternehmen wie eBay, MySpace oder iStockphoto aufzubauen.67 Crowdsourcing-Projekte gab es bereits vor dem Internet, doch erst die Web 2.0-Technologien, mit ihren Onlineplattformen und Social Media, ermöglichten die interaktive, weltweite und kollaborative Zusammenarbeit der Crowd.68
Im Deutschen wird der Begriff Crowdsourcing häufig als „Schwarmauslagerung“ wiedergegeben. Die Crowd wird definiert als die Masse der Internetuser, die allein oder als Netzwerke über vergleichbare Fähigkeiten verfügen, gemeinsame Ziele verfolgen und die damit verbundenen Aufgaben gemeinsam bearbeiten.69 Anders als beim Outsourcing handelt es sich beim Crowdsourcing um ein offenes Team, das zeitlich und räumlich unabhängig arbeitet um ein bestimmtes Ziel gemeinsam zu erreichen.70 Es gibt Projekte die von Unternehmen initiiert und die Teilnehmer bezahlt werden. Es gibt jedoch auch Projekte, an denen intrinsisch motivierte Teilnehmer unentgeltlich mitarbeiten oder Netzwerke, die eigene Projekte durchführen. Die Motivation besteht für die Teilnehmer in der Entwicklung einer Idee oder eines Produktes, zu der sie beitragen können.71
Nach Howe wird Crowdsourcing im Wesentlichen durch die Kreativität, die Weisheit und die Meinung der Crowd charakterisiert. Durch die kollektive Weisheit (Crowdwisdom) werden Lösungen schneller und besser gefunden als durch einzelne Personen. Die Meinung (Crowdrating, Crowdvoting) formen sich Bewertungsprofile, die die Unternehmen zur Anpassung ihrer Produkte an die Kundenbedürfnisse veranlassen. Die Kreativität der Kunden (Crowdcreation) führt bereits im Entwicklungsprozess zu einer weitgehenden Anpassung an die Kundenbe- dürfnisse.72 In den letzten Jahren wurden immer wieder neue Crowdsourcing- Geschäfts-modelle entwickelt, die der Deutsche Crowdsourcing Verband in sechs Bereiche unterteilt: Crowdfunding, Crowdinnovation, Crowdlending, Crowdmarketing, Crowdworking und Crowdengagement.73 Crowdinnovation bedeutet die Entwicklung von Innovationen durch vernetzte Kompetenzträger, Crowdworking ist die vernetzte Zusammenarbeit verschiedener Teilnehmer, Crowdmarketing ist Marketing durch und mit der Crowd, indem zum Beispiel die Crowdworker auf ihren Weblogs die Produkte von Unternehmen testen. Crowdengagement bezieht sich auf soziale oder ökologische Projekte. Die Begriffe Crowdfunding und Crowdlending werden in den folgenden Kapiteln ausführlich erläutert. Crowd- basierte Geschäftsmodelle nehmen auch im Vertrieb, im Marketing, in der Produktentwicklung, der Logistik und in den Finanzdienstleistungen stark zu.74
3.1.1.2 Koordination und Kommunikation in Crowdsourcing-Projekten
Die Koordination und Kommunikation des Crowdsourcing wurde erst durch die Web 2.0 Technologie ermöglicht, die jeden Internetuser befähigt im Internet eigenen Content zu generieren und sich in den Netzwerken mit anderen Usern auszutauschen.75 Kunden konnten Bewertungen abgeben und dadurch mehr und mehr die Entwicklung von Produkten mitbestimmen. Immer häufiger setzen Unternehmen Kunden, sogenannte Prosumenten, in Tests und bei Produktverbesserungen und -entwicklungen ein.76 Auch Crowdsourcing ist ein Phänomen - das seine heutige Bedeutung erst durch die virale Verbreitung in den sozialen Medien und die mittlerweile zahllosen Plattformen erreichte - die Experten, Erfinder, Spezialisten, Studenten, Schüler und Hausfrauen zu einem Team zusammenbrin- gen.77 Dabei werden professionelle Vermittlungsplattformen, aber auch gemeinsame freie Lösungen, unternehmenseigene Plattformen, Marktplätze für Ideen und öffentliche Initiativen unterschieden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Typen von Crowdsourcing-Plattformen78
Kommunikation und Koordination zum Beispiel in den unternehmenseigenen Plattformen funktionieren Bottom-Up, das heißt jeder einzelne Teilnehmer bearbeitet eigenständig Einladungen oder Informationen oder schließt sich mit anderen zu einem Team zusammen. Durch den gemeinsamen Austausch kann in allen Entwicklungsphasen die Weisheit vieler Teilnehmer genutzt und Synergien daraus gezogen werden, wobei häufig bessere Ergebnisse als in den betrieblichen Teams erzielt werden. Diese Vorgehensweise ist eine Umkehr zur klassischen Vorgehensweise, bei der Innovationen bis zur Marktreife vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurden. Die Nutzung kollektiver oder der SchwarmIntelligenz wird deshalb sowohl für Unternehmen als auch für gesellschaftliche und politische Zwecke immer bedeutender.79
Die Kommunikation im Crowdsourcing ist theoretisch in der Open-InnovationPhilosophie verankert, das heißt das Innovationspotenzial eines Unternehmens wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um es mithilfe der Ideen der Internetuser zu vergrößern.80 81 Nach dem Open Innovation Prozessmodell von Reich- wald/Piller werden Kunden vor allem in den frühen Innovationsphasen eingebunden. Abbildung 5 zeigt, dass der Lösungsraum für die Kundenintegration umso begrenzter wird, je weiter die Innovation fortgeschritten ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Open Innovation Prozessmodell
3.1.2 Crowdfunding
2012 wurde „Crowdfunding“ zum Sieger und Publikumsliebling bei der alljährlichen „Anglizismus des Jahres“ Wahl. Seit 2010 sammelt der Verband jedes Jahr englische Wörter und Sätze, die im Deutschen Sprachgebrauch etabliert sind.82
Die internetspezifische Finanzierungsform des Crowdfunding weist zwei Grundtypen auf: gemeinnützige Projekte, die nicht finanziell bzw. immateriell vergütet werden und kommerzielle Projekte, die finanziell vergütet werden. Bei den gemeinnützigen Projekten vergüten die Begünstigten die finanzielle Unterstützung häufig freiwillig mit Produktproben, Eintrittskarten und Dienstleistungen. Im kommerziellen Crowdfunding verleihen oder investieren die Kapitalgeber Geldbeträge. Der wesentliche Unterschied für die Investoren besteht in der Rückvergütung in Zinsen oder in einer Beteiligung am Unternehmensgewinn oder am steigenden Unternehmenswert. Dazu kommen Mischformen wie zum Beispiel YouTube, Skype, Facebook, die zuerst gemeinnützig waren und sich dann kommerzialisier- ten.83
In Tabelle 2 sind die wichtigsten gemeinnützigen und kommerziellen Crowdfun- ding-Typen aufgelistet. Während die Zielgruppe des gemeinnützigen und altruistischen Crowdfunding meist einen kulturellen, ökologischen oder sozialen Hintergrund hat, sind die Zielgruppen des kommerziellen Crowdfunding - insbesondere beim Crowdinvesting - Unternehmen, überwiegend Startups und junge Wachstumsunternehmen. Im letzten Jahr hat im Crowdinvesting-Bereich die Sparte Immobilien stark zugenommen. Da die Investoren beim Crowdlending einen Kredit über eine feste Laufzeit zu einem vereinbarten Zins vergeben, handelt es sich dabei um Fremdkapital, während Investoren im Crowdinvesting am Eigenkapital partizipieren.84 Die als Vermittlungsplattformen organisierten Intermediäre, sind vor allem bei den kommerziellen Crowdfunding-Formen hoch spezialisiert und bieten jeweils nur einen bestimmten Typ des Crowdfunding an. Sie führen die Kampagnen der kapitalsuchenden Unternehmen durch, legen die Bedingungen fest und organisieren die Geldflüsse.85 Meist erstellen sie auch selbst oder mit Hilfe von Experten die Bewertung des kapitalsuchenden Unternehmens.86
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Systematik der Crowdfunding-Typen87
3.1.3 Crowdinvesting
3.1.3.1 Besonderheiten des Crowdinvesting
Crowdinvesting wird hauptsächlich von Unternehmen oder Startups angestrebt, die von Bankinstituten, Venture Kapitalgebern, Business Angels auf dem üblichen Weg kein Kapital erhalten. Es handelt sich häufig um Startups oder innovative Unternehmen, die Weblösungen, E-Commerce Geschäftsmodelle und Mobile-Applikationen entwickeln. Ein wichtiges Element der Finanzierungsanbahnung ist die Begeisterung für das Produkt und Lösungen, die die Unternehmer mit den Investoren verbindet. 88
Beim Crowdinvesting werden die Investoren am Projekt- oder Unternehmenserfolg beteiligt. Es handelt sich jedoch nicht um eine klassische EigenkapitalBeteiligung, da die meisten Crowdinvesting-Projekte als partiarische NachrangDarlehen gestaltet werden.89 Diese Darlehen sind eine Mischform (Mezzanine- Finanzierung90 ), die Beteiligung wird dabei als eigenkapitalähnlich eingestuft und weist Fremdkapital-Elemente auf. Die prozentuale Beteiligung am Gewinn oder am steigenden Unternehmenswert wird vertraglich festgelegt. Gleiches gilt für die Rechte der Investoren. Sie werden weder Gesellschafter noch erhalten sie Anteile am Unternehmen.91 Diese Finanzierungsgestaltung ist formal eine Desintermediation: Das Kapital wird durch Finanzintermediäre ohne Selbsteintritt vermittelt, während Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften Finanzintermediäre mit Selbsteintritt sind.92 Das Chancen-Risiko-Profil ist im Vergleich zum Venture- Kapital wesentlich niedriger und im Vergleich zu traditionellen Bankeninvestments wesentlich höher. Crowdinvesting nimmt somit eine Mittelstellung ein, das heißt Investoren können nachweislich mit Crowdinvesting wesentlich höhere Renditen erzielten als bei Banken, müssen jedoch auch höhere Ausfallrisiken in Kauf nehmen.93 94 95 96
3.1.3.2 Finanzierungsmodelle des Crowdinvesting
Nachfolgend sollen zuerst die Grundmodelle (insbesondere partiarische Nachrangdarlehen, atypische stille Beteiligung, Genussscheine) beschrieben und anschließend neuere Finanzierungsmodelle sowie ihre rechtliche Einordnung betrachtet werden.
[...]
1 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband (o.J.); Doan/Ramakrishnan/Halevy (2011): 87.
2 Vgl. Kaltenbeck (2011): 5.
3 Vgl. Orthwein (2014): 14.
4 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband (o. J.)
5 Vgl. BaFin (2017)
6 Kreditnehmer können Startups, Unternehmen, Projektinitiatoren oder Privatpersonen sein und werden im Folgenden auch als Geldnehmer, Emittenten und Kapitalsuchende bezeichnet
7 Weitere Bezeichnungen sind Geldgeber, Investoren, Anleger, Kleinanleger, Crowd- und Mikroinvestoren
8 Vgl. European Commission (2014)
9 siehe Abbildung 1
10 Vgl. Hemer et al. (2011): 18.
11 Vgl. Turki/Horak/Pöltner (2016): 4.
12 Vgl. Schramm/Carstens (2014):7.
13 In Anlehnung an Kaltenbeck (2011): 9.
14 Vgl. Sternberg/Vorderwühlbecke/Brixy (2014): 23, 25.
15 Venture = Wagnis, weitergehend zu Venture-Kapital in Breuer (o.J.)
16 Seed = Start, weitergehend zu Seed Kapital in Gründerszene Seed (o. J.)
17 Business Angels = Unternehmensengel, weitergehend zu Business Angels in Gründerszene BA (o. J.)
18 Vgl. Hemer et al. (2011): 31.
19 Vgl. Wainwright/Groeninger (2005): 12.
20 Vgl. Hemer et al. (2011): 31.
21 Vgl. Sixt (2014): 130.
22 Vgl. Collins/Pierakis (2012): 4.
23 Vgl. Sixt (2014): 130.
24 Vgl. Ordanini et al. (2011): 444, 465.
25 Siehe Abbildung 2
26 Vgl. Wardrop et al. (2015): 18, 29 f.
27 Vgl. Wardrop et al. (2015): 18, 29.
28 Vgl. Klein/Pinkert (2017): 1.
29 Entnommen aus Harms (2016): 2.
30 Die Berechnungen der Quellen liefern abweichende Zahlen. Ein Grund dafür ist, dass die meisten Plattformen keine vollständigen finanziellen Zahlen herausgeben und die Berechnungen deshalb auf Schätzungen beruhen. Zudem ist die Berechnungsbasis nicht bekannt. Vgl. Klein/Pinkert (2017): 1.
31 Vgl. Harms (2016): 2.
32 Vgl. Harms (2016): 3.
33 Vgl. FAZ (2017)
34 Vgl. Klein/Pinkert (2015): 7.
35 Vgl. Klein/Pinkert (2015): 7.
36 Vgl. Rottwilm (2016)
37 Vgl. Klein/Pinkert (2015): 6.
38 Vgl. Klein/Pinkert (2017): 5.
39 Vgl. FAZ (2017)
40 Vgl. Klein/Pinnkert (2017): 5.
41 Vgl. FAZ (2017)
42 Vgl. Klein/Pinkert (2017): 3, 5.
43 Stand 18.01.2018.
44 Vgl. Harms (2017): 4.; Fußnote 33.
45 Basierend auf statistischen Informationen aus Klein/Pinkert (2017): 4.
46 Vgl. Klein/Pinkert (2017): 5.
47 Vgl. Klöhn/Hornuf (2012): 246.
48 Vgl. Hemer et al. (2011): 55.
49 Vgl. WpPG (2005): § 3 Abs. 2 Nr. 4.
50 Vgl. Dorfleitner et al. (2014): 286.
51 Vgl. Hainz et al. (2017): 28 f.
52 Vgl. Kleinanlegerschutzgesetz (2015): 1-2; Michels (2016): 10.
53 Vgl. Hainz et al. (2017): 28 f.; Holetzeck (2015)
54 Vgl. Holetzeck (2015)
55 Vgl. Michels (2015): 8.
56 Vgl. Müller-Schmale (2014); Michels (2015): 8.
57 Vgl. Michels (2015): 8.
58 Vgl. Fußwinkel (2014)
59 Vgl. Fußwinkel (2014)
60 Vgl. König (2014)
61 Vgl. Drotbohm (2015); German Crowdfunding Network (2014): 2f.
62 Vgl. German Crowdfunding Network (2014): 5f.
63 Crowd = Menge, Masse.
64 Outsourcing = Auslagerung.
65 Vgl. Howe (2006)
66 Vgl. Doan/Ramakrishnan/Halevy (2011): 87.
67 Vgl. Howe (2006); Orthwein (2014): 14; Doan/Ramakrishnan/Halevy (2011): 88.
68 Vgl. Kaltenbeck (2011): 8.
69 Vgl. Franz (2013): 186.
70 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband (o. J.)
71 Vgl. Sixt (2014): 24.
72 Vgl. Howe (2006)
73 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband (o. J.); in der Literatur wird Crowdlending und Crowdinvesting jedoch generell gemeinsam dem Crowdfunding zugeordnet (vgl. Beck (2017): 38.)
74 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband (o. J.)
75 Vgl. Lammenett (2015): 243.
76 Vgl. Kreutzer/Hinz (2010): 4.
77 Vgl. Gassmann (2012): 6-8.
78 In Anlehnung an Gassmann (2012): 6-14.
79 Vgl. Sixt (2014): 23.
80 Vgl. Gassmann (2012): 50.
81 Entnommen aus Reichwald/Piller (2006): 102.
82 Vgl. Stefanowitsch (2013)
83 Vgl. Hemer et al. (2011): 3.
84 Vgl. Crowdfunding.de (o.J.); Hemer et al. (2011): 3f.
85 Vgl. European Commission (2014)
86 Vgl. BaFin (2017)
87 Basierend auf textlichen Ausführungen von Crowdfunding.de (o. J.); Hemer et al. (2011): 3f.
88 Vgl. Sixt (2014): 129.
89 Vgl. Schramm/Carstens (2014): 7.
90 Weitergehend zu Mezzanine Finanzierung siehe Hölscher (o. J.)
91 Vgl. Schramm/Carstens (2014): 7.
92 Vgl. Hemer et al. (2011): 31.
93 Vgl. Collins/Pierakis (2012): 4.
94 Vgl. Seedmatch Gründer (o.J. a); Companisto (2018); Exporo über uns (2018); Zinsbaustein (o. J.); Zinsland (2018)
95 Vgl. Wall Street Journal Deutschland, zitiert in Seedmatch Gründer (o.J.a).
96 Vgl. Beck (2017): 184-186.
- Quote paper
- Anonymous,, 2018, Crowdinvesting als alternative Investitionsform für Kleinanleger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/949940
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