Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Religionsfreiheit, insbesondere dem Tragen eines Turbans. Der Fall, der in dieser Arbeit analysiert wird, handelt von einem strenggläubigen M., welchem aufgrund des Nicht-Tragens eines Motorradhelms aus religiösen Gründen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro verhängt wurde. Das Tragen eines Motorradhelms greift demnach in die Grundrechte des strenggläubigen M. ein, welcher der Religionsgemeinschaft der Sikh angehört. Diese Arbeit untersucht, ob dieser Eingriff gegebenenfalls gerechtfertigt ist. Hierbei wird der Art. 4 GG näher betrachtet.
Der Art. 4 GG kommt aufgrund einer Verletzung der Religionsfreiheit in Betracht. Für die Betroffenheit muss der persönliche sowie sachliche Schutzbereich eröffnet sein. Nach der Erörterung des Eingriffs in den Schutzbereich, muss untersucht werden, ob der Eingriff gerechtfertigt war. Gibt es gegebenenfalls Gesetzesvorbehalte oder verfassungsimmanente Schranken? Anschließend wird die Verhältnismäßigkeit geprüft. Dies erfolgt nach formellen und materiellen Kriterien.
M. ist ein bekennender Sikh, welche eine Religionsgemeinschaft darstellt. Als Anhänger dieser Religionsgemeinschaft ist ihm ein religiöses Gebot auferlegt. Er muss in der Öffentlichkeit die Haare durch Tragen eines Turbans verdecken. Das Tragen stellt eine religiöse Verhaltensweise dar, die dem Schutzbereich des Art. 4 GG zugerechnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- A) Vorwort
- B) Art. 4 Abs. 1, 2 GG
- I. Verletzung des Schutzbereichs
- 1. Schutzbereich von Art. 4 Abs. 1, 2 GG
- a) Persönlicher Schutzbereich
- b) Sachlicher Schutzbereich
- 2. Eingriff in den Schutzbereich
- II. Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Gesetzesvorbehalt
- 2. Verfassungsimmanente Schranken
- III. Verhältnismäßigkeitsprüfung
- 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- 2. Materielle Verfassungsmäßigkeit
- a) Legitimer Zweck des Eingriffs
- b) Geeignetheit
- c) Erforderlichkeit
- d) Angemessenheit
- Zwischenergebnis
- C) Art. 2. Abs. 1 GG
- D) Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob das Verwarnungsgeld für das Fahren ohne Motorradhelm aus religiösen Gründen einen Eingriff in die Grundrechte eines strenggläubigen Sikh darstellt und ob dieser Eingriff rechtmäßig ist. Im Zentrum steht dabei die Analyse von Art. 4 GG, dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.
- Schutzbereich der Religionsfreiheit (persönlicher und sachlicher Schutzbereich)
- Eingriff in die Religionsfreiheit
- Rechtfertigung des Eingriffs durch Gesetzesvorbehalt und verfassungsimmanente Schranken
- Verhältnismäßigkeitsprüfung des Eingriffs
- Bedeutung des Art. 2 Abs. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Hausarbeit beginnt mit einer kurzen Einleitung, die den Sachverhalt und die Fragestellung darlegt. Anschließend wird die Verletzung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) untersucht. Hierbei wird zunächst der persönliche und sachliche Schutzbereich dieses Grundrechts definiert und anschließend geprüft, ob ein Eingriff in diesen Schutzbereich vorliegt. Die Rechtfertigung des Eingriffs wird dann anhand der Kriterien des Gesetzesvorbehalts und der verfassungsimmanenten Schranken analysiert. Schließlich wird eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt, um die Rechtmäßigkeit des Eingriffs zu beurteilen. Im letzten Kapitel wird die Relevanz des Art. 2 Abs. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) im Zusammenhang mit dem Thema Motorradhelm diskutiert.
Schlüsselwörter
Religionsfreiheit, Art. 4 GG, Sikhismus, Motorradhelm, § 21a Abs. 2 S. 1 StVO, Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, Gesetzesvorbehalt, Verfassungsimmanente Schranken, Verhältnismäßigkeit, Art. 2 Abs. 1 GG.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2018, Grundrechtsprüfung. Rechtfertigt das Tragen eines Turbans das Aussetzen der Helmpflicht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/947064