Mit dem Referentenentwurf des BilMoG und der damit einhergehenden Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes als Vermögensgegenstand beendet der Gesetzgeber einen jahrelangen Streit über dessen Einordnung innerhalb der Bilanzierung. Nach dem Wortlaut des Referentenentwurfs ist der Geschäfts- oder Firmenwert durch eine Fiktion als Vermögensgegenstand zu klassifizieren. Mithin scheint der Gesetzgeber selbst nicht völlig von der Vermögensgegenstandseigenschaft des Geschäfts- oder Firmenwertes überzeugt. Somit ist zu hinterfragen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand gerechtfertigt ist, und ob dies der Zielerreichung des BilMoG in Gestalt einer verbesserten Aussagekraft, einer erhöhten Informationsfunktion und einer besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen gerecht wird.
Unter diesen Gesichtspunkten soll in der vorliegenden Arbeit zunächst dargestellt werden, was die Aufgabe einer Bilanz im Rechtssinne ist. Anschließend werden die notwendigen Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes aufgezeigt, wobei hier auch auf die Eigenschaften des Wirtschaftsguts zurückgegriffen wird, das nach ständiger Rechtsprechung mit dem Begriff des Vermögensgegenstandes übereinstimmt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind nach einer kurzen Beschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf diesen anzuwenden, um eine Aussage zu treffen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand mit den Ansatzkriterien vereinbar ist, bevor auf die Änderungen durch das BilMoG und den damit bezweckten Verbesserungen eingegangen wird. Zum einen soll hierbei der Unterschied zwischen der neuen Regelung und dem alten Ansatzwahlrecht und dessen Auswirkung auf den Jahresabschluss gezeigt werden und zum anderen sind die mit der Vermögensgegenstandsfiktion verbundenen Gefahren für den Gläubigerschutz zu diskutieren. Dies soll unter anderem anhand einer kurzen Darstellung einer Ausschüttungssperre erreicht werden. Eine thesenförmige Zusammenfassung schließt die vorliegende Arbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Problemstellung
- 2 Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- 3 Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand
- 3.1 Bilanzrechtliche Eigenschaften des Vermögensgegenstands
- 3.2 Eigenschaft des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts
- 3.3 Der Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand
- 4 Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen des BilMoG
- 4.1 Intention des Gesetzgebers
- 4.2 Kritische Würdigung der Vermögensgegenstandsfiktion
- 5 Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Aktivierung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Sie beleuchtet die Intention des Gesetzgebers, die Einführung der Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts als Vermögensgegenstand und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bilanzierung.
- Die Bedeutung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- Die Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes im Bilanzrecht
- Die Einordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts als Vermögensgegenstand
- Die Folgen der Ansatzpflicht des Geschäfts- oder Firmenwerts für den Gläubigerschutz
- Die Auswirkungen des BilMoG auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Problemstellung: Die Arbeit stellt die Problemstellung dar, die sich aus der Einführung der Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts als Vermögensgegenstand im BilMoG ergibt. Es wird hinterfragt, ob diese Regelung gerechtfertigt ist und ob sie zur Zielerreichung des BilMoG beiträgt.
- Kapitel 2: Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses: Dieses Kapitel befasst sich mit der grundlegenden Funktion des Jahresabschlusses im Handelsrecht. Es werden die zentralen Ziele und Aufgaben des Jahresabschlusses erläutert, die für die Beurteilung der Aktivierung des Geschäfts- oder Firmenwerts relevant sind.
- Kapitel 3: Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand: Dieses Kapitel analysiert die bilanzrechtlichen Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes. Es wird untersucht, ob der Geschäfts- oder Firmenwert die notwendigen Kriterien erfüllt, um als Vermögensgegenstand im Sinne des Handelsrechts klassifiziert zu werden.
- Kapitel 4: Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen des BilMoG: Dieses Kapitel untersucht die Einführung der Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts im BilMoG. Es werden die Intention des Gesetzgebers und die kritischen Aspekte dieser Neuregelung beleuchtet, insbesondere hinsichtlich der Vermögensgegenstandsfiktion.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Geschäfts- oder Firmenwert, Vermögensgegenstand, Ansatzpflicht, derivativer Geschäfts- oder Firmenwert, Gläubigerschutz, Informationsfunktion des Jahresabschlusses, Handelsrecht.
- Quote paper
- Sven Hahn (Author), 2008, Das BilMoG. Erfolgreiche Harmonisierung von Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94332