Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Soziale Arbeit bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert wird und welche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt damit einhergehen.
Daher gliedert sich die Arbeit in folgende Bestandteile: im ersten Teil werden die Veränderungen geschildert, die sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben haben. Im zweiten Teil behandelt die Arbeit den Sozialarbeiter als Handlungsträger. Hier wird darauf eingegangen, wie sich die berufliche Zukunft entwickelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Soziale Arbeit heute
1.2 Beschäftigungsverhältnisse in der Sozialen Arbeit
2. Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2.1 Allgemeiner Begriff „Arbeitgeber und Arbeitnehmer“
2.2 Der heutige Arbeitsmarkt und die Chancen der Sozialarbeiter
3. Handlungsträger
3.1 Träger und Trägerstrukturen
3.2 Die berufliche Zukunft unter Bezugnahme auf die aktuelle Literatur
3.2.1 Beruf oder Berufung – wo sieht sich der Sozialarbeiter oder die Sozialarbeiterin
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Soziale Arbeit heute
Das Berufsfeld Soziale Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Wie definiert sich Soziale Arbeit beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Um einen Überblick zu erhalten haben Bieker und Floerecke (2011) grundlegende Überlegungen zu diesem Thema in der Reihe „Grundwissen in der Sozialen Arbeit“ erläutert. Das Sammelwerk berührt die unterschiedlichsten Aspekte wie z. B. Kindheit, Jugend und Familie, Wohnen, Migration oder abweichendes Verhalten/Resozialisation (Bieker und Floerecke, 2011). Auch Hollenstein und Nieslony (2017) befassen sich mit „der Wachstumsbranche Soziale Arbeit“. Sie berücksichtigen die Dynamiken und die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet des Berufsfeldes Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit.
Der Professionalisierungsdiskurs in der Sozialen Arbeit ist vielfältig und breit gefächert. Eine Theorie findet sich bei Andreas Knoll (2015), der die Frage stellt, warum es den Beruf des Sozialarbeiters gibt und welche Aufgaben ein Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge übernimmt. Pro und Contra werden ausführlich beleuchtet und bieten einen Einblick in die verschiedenen Betrachtungsweisen zu diesem Berufsfeld. Seine Erfahrungen als Supervisor fließen mit ein und ermöglichen es, anhand seiner Praxiserfahrung Rückschlüsse auf die Weiterentwicklung im Bereich Soziale Arbeit zu ziehen.
Die Konsequenzen, die eine Professionalisierung mit sich bringt, sind ebenfalls Inhalt dieser Arbeit und sollen aufzeigen, wie umfangreich, vielschichtig und lebhaft Soziale Arbeit ist und wie weit entfernt eine abschließende Meinung dazu abgegeben werden kann. Soziale Arbeit entfaltet und verändert sich fortlaufend, in diesem Arbeitsfeld erschließen sich immer wieder neue Aufgaben, andere reduzieren sich oder geraten gar in den Hintergrund. Beispielhaft sei hier die steigende Rate der alleinerziehenden Elternteile genannt, die vielfach nicht auf tragfähige Familienstrukturen zurückgreifen können und deshalb auf die Unterstützung durch Kindertagesstätten und offizielle Stellen angewiesen sind.
1.2 Beschäftigungsverhältnisse in der Sozialen Arbeit
„Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderung“ (DBSH, 2020, o. S.)
Die Definition zeigt bereits die Tendenz, dass es sich bei diesem Berufsfeld um ein heterogenes Aufgabenfeld mit ausdifferenzierten Bereichen handelt und sich den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten immer wieder neu anpassen muss (DBSH, 2020, S. 427). Der demografische Wandel, Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern, die Flüchtlingswelle, Straffälligenhilfe, Altenhilfe und der Kinderschutz – all diese, in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gelangten Bereiche, zeigen sehr deutlich, dass es im Berufsfeld Soziale Arbeit keinen Stillstand geben kann und darf, dass die Anforderungen an die Sozialarbeiterin und den Sozialarbeiter sowie die Sozialpädagogin und den Sozialpädagogen und deren Vorgesetze hoch und sensibel sind. Die Gesellschaft erwartet und fordert passgenaue Aktivitäten in den sozialen Bereichen und verlässt sich vielfach auf die Kompetenz der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, und den Institutionen, in welchen sie tätig sind. Der Arbeitgeber muss sich auf seine Mitarbeiter verlassen können und erwartet professionelle Haltung und fachkundiges Wissen auf vielen verschiedenen Ebenen. Aus -und Weiterbildungen erfüllen oftmals den Zweck, sich mehr Wissen anzueignen, das über eine grundlegende, solide Ausbildung hinausgeht (Friedhelm Höfnener, 2005). Fehlt der Praxisbezug muss die Arbeit vor Ort mit den Klienten „erlernt“ werden. Eine gute Anleitung und Unterstützung durch den Arbeitgeber sind die moderate Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Ausführung der Tätigkeit und bindend notwendig, um den Hilfeempfänger bestmöglich zu begleiten. Durch Fort- und Weiterbildungen werden Teilbereiche der Kernaufgabe Soziale Arbeit aufgewertet und spezialisiert. Die Bereiche: ASD, Arbeit mit Flüchtlingen und Ausländer, Traumapädagogik oder Straffälligenhilfe usw. bedürfen individueller Kenntnisse, die allein durch das Studium nicht abgedeckt werden können. Der Umfang der Kernaufgaben ist so groß, dass ohne Spezialisierungen in einzelnen Feldern der Sozialen Arbeit fachkompetente Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe kaum möglich sind. Die Träger, die u. A. auch für die Personalentwicklung zuständig sind, müssen in diesem Arbeitsfeld angemessene Ressourcen für Weiter- und Fortbildungen sowie interne Maßnahmen zur Wissenserweiterung zur Verfügung stellen. Supervision und Teamsitzungen sind nur zwei Beispiele, die hier genannt werden. Die eigene Einstellung, die Grundausbildung sowie die Ideologie der Einrichtung oder auch des öffentlichen Trägers spielen eine große Rolle im Zusammenwirken Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Professionshintergrund hat sich gewandelt. Da Arbeitgeber sowohl rechtlichen wie auch sozialen Normen unterliegen gibt es nicht mehr nur den „nach Gesetzen zu erfüllendem Auftrag“ oder den „nach sozialen Gesichtspunkten gewünschten Einsatz“. Die Mischform aus rechtlich-wirtschaftlichem und sozialem Bereich decken die geforderten Standards und ermöglichen durch die Transparenz gute Einblicke in die Materie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, dass Soziale Arbeit eine hohe Durchlässigkeit von vielen ineinandergreifenden Instanzen erfordert, die geplant, bewertet, überprüft und neu überarbeitet werden müssen, um zielführend auf die unterschiedlichsten sozialen Schichten sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Umstände eingehen zu können.
2. Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2.1 Allgemeiner Begriff „Arbeitgeber und Arbeitnehmer“
„Arbeitgeber ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt“. (Gabler Wirtschaftslexikon). Naturgemäß hängen diese zwei Begriffe eng zusammen. Durch einen Arbeitsvertrag geregelt wird die Arbeitszeit, das Tätigkeitsfeld mit den darin definierten Aufgaben und das Gehalt/der Lohn festgelegt. Ob in Voll- oder Teilzeit, oder als freier Mitarbeiter, gibt es in der Sozialen Arbeit genügend Angebote, seine präferierte Arbeitsstelle mit den inhaltlich passenden Themenfeldern zu finden (GEW, 2017, S. 13f).
2.2 Der heutige Arbeitsmarkt und die Chancen der Sozialarbeiter
Das Berufsfeld der Sozialen Arbeit hat sich positiv entwickelt. Laut eines Berichtes der Arbeitsagentur für Arbeit: „Blickpunkt Arbeitsmarkt“ ist festzustellen, dass die Tendenz, der im sozialen Bereich tätigen Arbeitnehmer, weiterhin steigend ist. (vgl. Arbeitsagentur 2019, S.97f). In den letzten 20 Jahren hat sich die Erwerbstätigenzahl (mit einem Hochschulabschluss) im Bereich Sozialwesen fast verdoppelt (Institut für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung (o. D.).
Die berechtigte Frage des Fachkräftemangels wird von Prof. Dr. Gabriel Moos (2019) kritisch hinterfragt und anhand einer empirischen Studie aus dem Jahr 2012 untermauert.
Obwohl die Erwerbstätigkeit in diesem Bereich deutlich gestiegen ist, kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass darunter viele Teilzeitkräfte, oder durch befristete Verträge gebundene Arbeitnehmer, zu finden sind (vgl. Arbeitsagentur, S. 98). 338.000 Erwerbstätige in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wurden 2018 statistisch dokumentiert (Datenreport 2018, Statistisches Bundesamt Detatis, S. 154) In den Bereichen Sozialarbeit, allgemeine Beratung und Kinder- und Jugendarbeit haben Hochschulabsolventen die Herausforderung angenommen und sich diesen Aufgaben gestellt.
2.3 Tätigkeitsfelder in der Sozialen Arbeit
Werner Thole (2012) sieht in der Sozialen Arbeit vier Praxisfelder, die die Bereiche: Kinder- und Jugendhilfe, das diffuse Praxisfeld der erwachsenenbezogenen sozialen Hilfen, die Altenhilfe und sozialpädagogische Angebote im Gesundheitssystem umfassen (Thole, 2012, S. 26 f). Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH) wiederum sieht die grundsätzlichen Aufgabenbereiche von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen in vielfältiger Weise auf die Gesellschaft ausgerichtet. Schilling und Klus (2015) wiederum beziehen sich auf die „Beratung und Unterstützung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Unternehmen sowie auch „die Unterstützung Einzelner oder Gruppen zur Überwindung eingeschränkter Lebensbedingungen, sodass Konflikte selbst bearbeitet werden und eigene Interessen vertreten werden können (Schilling und Klus 2015, S. 208).
Die Arbeitsfelder im Bereich der Sozialen Arbeit sind so unterschiedlich, wie die Beschreibungen zur Sozialen Arbeit allgemein: Kindertagesstätten, Werkstätten für Behinderte, Beratungsstellen für Frauen, Wohnheime, Straffälligenhilfe oder psychiatrische Ambulanzen sind einige Fachbereiche, die hier genannt werden sollen (vgl. Deller und Brake 2014, S 44-48).
3. Handlungsträger
3.1 Träger und Trägerstrukturen
Verschiedene Träger und Trägerstrukturen sind im Bereich der Sozialen Arbeit zu finden. Sie bilden den institutionellen und organisatorischen Rahmen für die Berufsgruppe der Sozialarbeiterin und des Sozialarbeiters oder der Sozialpädagogin und des Sozialpädagogen. Deutlich unterschieden werden muss hier zwischen staatlichen und privaten Trägern. Staatliche Träger finden sich im kommunalen Bereich mit einer großen Bandbreite an Aufgaben, private Träger agieren „gemeinnützig und erwerbswirtschaftlich“ (Bieker und Floerecke 2011, S 10). Als Oberbegriff für Organisationen, die sich mit Sozialer Arbeit ideellfördernd, konzeptionellentwickelnd, planend, ausführend und finanzierend befassen beschreibt Bieker mit diesen Schlagworten, was Soziale Arbeit für private Träger beinhaltet (Bieker 2011, S. 13). Eine wichtige Abgrenzung muss auch zum Begriff der Leistungsträger erfolgen, da dieser nur öffentlichen Rechtsträgern vorbehalten ist (edb., S. 16). Dazu gehören u. a. kreisfreie Städte und Landkreise, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie z. B. die Bundesagentur für Arbeit, und sonstige Träger der Sozialversicherung (edb.). Staatliche Träger der Verwaltung wiederum sind Jugendämter mit z. B. den Hilfen zur Erziehung und Sozialämter, die u. A. für die Beratung älterer Menschen oder für Menschen mit Beeinträchtigungen zuständig sind. Neben der Beschaffung von Wohnraum hat das Wohnungsamt auch die Aufgabe Menschen zu unterstützen, denen die Obdachlosigkeit droht oder bei bereits bestehender Obdachlosigkeit bei der Suche nach Wohnraum zu helfen. Gerade in diesem Bereich kann die Soziale Arbeit eine wichtige unterstützende Form zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft darstellen, da durch ein längeres Leben auf der Straße der Umgang mit Vermietern und der Nachbarschaft „neu“ erlernt werden muss.
3.2 Die berufliche Zukunft unter Bezugnahme auf die aktuelle Literatur
3.2.1 Beruf oder Berufung – wo sieht sich die Sozialarbeiterin und der Sozialarbeiter
Zusammenfassend ist erkennbar, dass der Beruf des Sozialarbeiters und der Sozialarbeiterin, des Sozialpädagogen und der Sozialpädagogin mehr eine Berufung ist als in anderen Branchen. Die Tätigkeit findet an sozialen Brennpunkten statt, beschäftigt sich mit gesellschaftlichen Realitäten und nicht mit von der Gesellschaft gewünschten Situationen, die sich mit dem Versuch der Wiederherstellung des Wohlergehens der Betroffenen befasst. Prof. Dr. Gabriel Moos (2019) erläutert in seiner Studie, dass sowohl das Aufgabenspektrum wie auch die Beschäftigtenanzahl im Berufsfeld Soziale Arbeit kontinuierlich gestiegen sind (Moos, 2019, S 13). Soziale Arbeit ist von der Grundlage her als Wachstumsbereich einzuschätzen und muss als solcher berücksichtigt werden. Die Medien haben in den vergangenen Jahren verstärkt, sowohl in Deutschland als auch weltweit, auf die Schere zwischen Arm und Reich hingewiesen und darüber ausführlich berichtet (Öchsner, 2019, o. S.). Diese Sichtweise verdeutlich, wie wichtig das Berufsfeld Soziale Arbeit ist und weiterhin sein wird. Der demografische Wandel – weniger Geburten, höheres Durchschnittsalter der Bevölkerung – und die sich gravierend veränderten Strukturen innerhalb der Familien erfordern die Abdeckung der Fachgebiete durch professionelle Fachkräfte aus dem Bereich der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik. Dieser Beruf wird auch in Zukunft eine große Nachfrage haben und darf nicht durch zu schlechte Bezahlung - der Verdienst liegt am unteren Ende der Besoldung von akademischen Berufen -, Bürokratie und Teilzeitstellen sanktioniert werden (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, April 2019, S. 23).
Die Sozialarbeiterin, der Sozialarbeiter, die Sozialpädagogin und der Sozialpädagoge arbeiten mit Menschen und bauen Beziehungen auf. Ohne Beziehungsaufbau kann soziales Arbeiten unmittelbar mit den Klienten kaum stattfinden. Die intrinsische Motivation, diesem Beruf nachzugehen, darf nicht durch „Personalmangel, hohe Fallzahlen und eine schlechte Bezahlung bei freien Trägern“ (ver.di 2020) verloren gehen. Diese Fakten gehören jedoch zum Alltag des Sozialarbeiters und lassen deutliche Rückschlüsse auf den Fachkräftemangel erkennen. Auch der große Verwaltungsaufwand wie z. B. Dokumentation, Aktenführung oder grundlegende Büroarbeiten, sind für manche Fachkraft eine Hemmschwelle, an der Front zu arbeiten. Der Arbeitgeber unterliegt dem Gesetz, die Dokumentationspflicht, das Qualitätsmanagement oder auch Supervisionen, Audits und Meetings gehören zum Pflichtprogramm. Diese Zeit fehlt dann aber dem Betroffenen, der Sozialarbeiter oder der Sozialpädagoge muss Abstriche machen und Ressourcen bestmöglich verteilen. Zeit ist hier ein knappes Gut, welches einer guten Planung, dem Erfüllen der gesetzlichen Vorschriften und finanziellen Grenzen unterliegt und angemessen im Interesse aller pfleglich behandelt werden muss.
3.2.2 Beruf oder Berufung – der Arbeitgeber: Menschlichkeit versus Controlling
Durch die Übernahme betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in den Organisationen Sozialer Arbeit (Merchel et al. 2012) wird die Kritik an einer vermeintlich mangelnden Effizienz der Leistungen der sozialen Arbeit zementiert. Der damit verbundene Legitimationsdruck schafft ein Arbeitsklima der Kontrolle, der eher zusätzlich belastet als unterstützt. Nicht zuletzt macht der hohe Anteil an Erkrankungen in den sozialen Berufen, die auf psychische Belastungen zurückgeführt werden können (GEW, 2017), darauf aufmerksam, dass schon in der organisatorischen und strukturellen Rahmung Sozialer Arbeit Veränderungen notwendig sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich die Arbeitsbedingungen in der Sozialen konkret ausgestalten lassen und pädagogisches Handeln gewährleistet werden kann. Sowohl objektive Daten wie auch subjektive Einschätzungen wirken zusammen und fordern Arbeitgeber heraus, innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, der gesellschaftlichen Anforderungen und den knappen Ressourcen den Sozialarbeitern oder den Sozialpädagogen gerecht zu werden. Das Qualitätsmanagement ist verpflichtend einzuhalten und akribisch zu dokumentieren, innerhalb dieser Organisationsstruktur agiert der Sozialarbeiter entsprechend des Tätigkeitsfeldes. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe alle relevanten Punkte zu erfassen, das Personal entsprechend seiner Ausbildung und persönlichen Eignung einzusetzen und ggf. Weiter- oder Fortbildungen anzubieten. Die seelische Gesundheit hat oberste Priorität und muss vom Arbeitgeber erkannt und möglichst aufrechterhalten werden. Supervisionen, Teamgespräche und Management Reviews sind einige Möglichkeiten, den Auftrag zu erfüllen, die Kompetenzen der Mitarbeiter passgenauer einzusetzen und eine stete Weiterentwicklung sowie Verbesserung voranzutreiben.
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- Anonymous,, 2020, Berufsentwicklung in der Sozialen Arbeit. Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Veränderungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/937062
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