Bisher stellten die Vorschriften betreffend der Haftung von Organmit-gliedern eher ein „stumpfes Schwert“ dar. Grund hierfür ist vor allem die Tatsache, dass der Vorstand, welcher die Ersatzansprüche geltend machen müsste, den Mitgliedern des Aufsichtsrats kollegial und geschäftlich verbunden ist. Kommt es zu einer Schädigung der Gesellschaft, wirken der Vorstand und der Aufsichtsrat darüber hinaus meistens zusammen oder der Vorstand hätte zumindest eine eigene Pflichtverletzung einzu-gestehen. Daher sehen die Mitglieder des Vorstandes häufig von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ab.
In den letzten Jahren jedoch, hat die Regierung Anstrengungen unter-nommen, um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Organmitgliedern zu vereinfachen. Unter anderem durch den Erlass des Corporate Governance Codex und des Gesetzes zur Unternehmensinteg-rität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden die Rechte der Kleinaktionäre gestärkt (dazu unter 2.2.3.). Außerdem führte das UMAG die sog. Business Judgement Rule (BJR) ein (2.1.3.).
Die Haftung von Aufsichtsräten gliedert sich in zwei Bereiche. Zum Enen in die Binnenhaftung gegenüber der Gesellschaft (dazu unter 2.) und die Außenhaftung gegenüber Anteilseignern, Gläubigern und anderen gesellschaftsfremden Dritten (dazu unter 3.).
Entscheidend für die Innenhaftung ist das Vorliegen der Tatbestands-merkmale der §§ 93II, 116 AktG (2.1), welche sinngemäß auf den Auf-sichtrat angewandt werden. Zunächst muss eine Pflichtverletzung von Seiten des Aufsichtsratsmitglieds bestehen (2.1.2.). Zu den wichtigsten Pflichten des Aufsichtsrats zählen die Verschwiegenheitspflicht (2.1.2.1.) und die Überwachung der Geschäftsführung (2.1.2.2.), darüber hinaus muss Verschulden (2.1.3.) und eine Schädigung der Gesellschaft vorlie-gen (2.1.4).
Für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist zunächst der Vorstand bzw. die Geschäftsführung verantwortlich (2.3.1.). Bleibt der Vorstand untätig, können aber auch die Hauptversammlung (2.3.2.) oder aber die Aktionäre (2.3.3.) tätig werden.
Bei der Außenhaftung können Ansprüche gegen die Aufsichtsräte von Seiten der Anteilseigner (3.1.) und von Gläubigern/Dritten (3.2.) geltend gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- INNENHAFTUNG
- HAFTUNGSVORAUSSETZUNGEN
- PFLICHTVERLETZUNG
- Verschwiegenheitspflicht
- Überwachung des Vorstand
- Verschulden/ Business Judgement Rule
- Schaden der Gesellschaft
- KLAGEBEFUGNIS
- Vorstand/ Geschäftsführung
- Hauptversammlung
- Aktionäre
- Klagezulassungsverfahren
- Organverfahren
- AUBENHAFTUNG
- ANTEILSEIGNER
- GLÄUBIGER UND DRITTE
- FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Grundlagen und den relevanten Vorschriften, die die Haftung in beiden Gesellschaftsformen regeln. Die Arbeit analysiert die verschiedenen Haftungsformen, insbesondere die Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft und die Außenhaftung gegenüber Anteilseignern, Gläubigern und Dritten.
- Haftungsvoraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder
- Pflichtverletzung und deren Arten, insbesondere Verschwiegenheitspflicht und Überwachungsaufgaben
- Die Business Judgement Rule und deren Auswirkungen auf die Haftung
- Klagebefugnis von Vorstand, Hauptversammlung und Aktionären
- Unterschiede in der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in AG und GmbH
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Der Text beleuchtet die zunehmende Bedeutung und öffentliche Aufmerksamkeit für die Arbeit von Aufsichtsräten, insbesondere im Kontext des "Mannesmann"-Falls. Er stellt die Frage nach der Haftung von Aufsichtsräten im Falle einer Schädigung der Gesellschaft und weist auf die bisherige Schwierigkeit hin, diese Haftung durchzusetzen.
- Innenhaftung: Das Kapitel behandelt die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft. Es erläutert die zentralen Vorschriften des AktG, die die Pflichtverletzung, das Verschulden und den Schaden der Gesellschaft regeln. Weiterhin werden die verschiedenen Klagebefugnisse von Vorstand, Hauptversammlung und Aktionären im Zusammenhang mit der Innenhaftung beleuchtet.
- Außenhaftung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anteilseignern, Gläubigern und Dritten. Es analysiert die verschiedenen Anspruchs- und Klagemöglichkeiten, die diesen Personenkreisen im Falle einer Schädigung durch den Aufsichtsrat zustehen.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den zentralen Aspekten der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern, wobei die Schlüsselbegriffe **Pflichtverletzung**, **Verschulden**, **Business Judgement Rule**, **Innenhaftung**, **Außenhaftung**, **AktG**, **GmbHG**, **Schadensersatzansprüche**, **Klagebefugnis** und **Aktionäre** im Vordergrund stehen. Der Text beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die konkreten Herausforderungen, die mit der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in AG und GmbH verbunden sind.
- Quote paper
- Joachim Monßen (Author), 2007, Haftung der Aufsichtsratsmitglieder einer AG und einer GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93641