Angesichts leerer öffentlicher Kassen und dem drohenden Kollaps der sozialen Sicherungssysteme ist das Problem der hohen Arbeitslosigkeit zur mit Abstand wichtigsten wirtschafts- und sozialpolitischen Frage avanciert. Als eines der Hauptdefizite des deutschen Arbeitsmarktes im Vergleich zu Staaten wie Großbritannien oder den USA, die es in den 80er und 90er Jahren schafften, ihre Erwerbslosenquoten signifikant zu senken, gelten die verkrusteten Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Die permanent wiederkehrenden Forderungen seitens Arbeitgebervertreter und Unternehmensverbänden nach „Flexibilisierung der Arbeitsmärkte“ und „Lockerung des Kündigungsschutzes“ belegen dies. Dies sei der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wodurch sich insbesondere für Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose, ältere Personen und Geringqualifizierte neue Beschäftigungs- bzw. Einstiegsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt bieten würden. Als ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsmärkte aber auch zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von schwer vermittelbaren Problemgruppen gilt die Beschäftigungsform Zeitarbeit. Dieser Ansatzpunkt wurde von der Politik mit dem öffentlich kontrovers diskutierten Hartz-Konzept im Rahmen der Agenda 2010 aufgegriffen. Eines der Kernkonzepte ist hierbei die Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA), deren wesentliche Aufgabe darin besteht, Menschen durch vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung wieder zu Arbeit zu verhelfen. Neu ist dieser arbeitsmarktpolitische Ansatz jedoch nicht. Seit den 1990er Jahren gibt es eine Reihe von Zeitarbeitsprojekten mit ähnlicher Intention, wie unter anderem die START Zeitarbeit NRW GmbH in Nordrhein-Westfalen. Nach einem allgemeinen Überblick über den Struktur und Verbreitung von Zeitarbeit in Deutschland sollen in dieser Arbeit zwei Konzepte vermittlungsorientierter Arbeitsnehmerüberlassung komprimiert vorgestellt werden. Zum einen die so genannten PersonalServiceAgenturen (PSA), die ab 2003 im Zuge der Hartz-Reformen flächendeckend eingeführt worden sind, zum anderen der START-Ansatz aus Nordrhein-Westfalen, der in den 1990er Jahren erstmals das Konzept der vermittlungsorientierten Zeitarbeit aufgriff. Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Frage, inwieweit das ehrgeizige Ziel der Reintegration von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt realisiert werden konnte. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, wird in dieser Arbeit ausschließlich Datenmaterial verwendet, das sich auf die Situation in Gesamtdeutschland bezieht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Struktur des Zeitarbeitssektors in Deutschland
3. PersonalServiceAgenturen
3.1 Neue Zumutbarkeitsregeln
3.2 Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
3.3. Aufbau und Arbeitsweise von PersonalServiceAgenturen
3.4. Entlohnung in PSA-Beschäftigungsverhältnissen
3.5. Sozioökonomische Merkmale von PSA-Beschäftigten
3.6. Ergebnisse der Vermittlung durch PSA
4. Die START Zeitarbeit NRW GmbH - Pionier der vermittlungsorientierten Zeitarbeit
4.1. Charakteristika des START-Ansatzes
4.2. Sozioökonomische Merkmale der START-Beschäftigten Vermittlung
4.3. Sozialverträgliche Mindeststandards
5. Fazit
6. Literatur
1.Einleitung
Angesichts leerer öffentlicher Kassen und dem drohenden Kollaps der sozialen Sicherungssysteme ist das Problem der hohen Arbeitslosigkeit zur mit Abstand wichtigsten wirtschafts- und sozialpolitischen Frage avanciert. Als eines der Hauptdefizite des deutschen Arbeitsmarktes im Vergleich zu Staaten wie Großbritannien oder den USA, die es in den 80er und 90er Jahren schafften, ihre Erwerbslosenquoten signifikant zu senken, gelten die verkrusteten Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Die permanent wiederkehrenden Forderungen seitens Arbeitgebervertreter und Unternehmensverbänden nach „Flexibilisierung der Arbeitsmärkte“ und „Lockerung des Kündigungsschutzes“ belegen dies. Dies sei der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wodurch sich insbesondere für Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose, ältere Personen und Geringqualifizierte neue Beschäftigungs- bzw. Einstiegsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt bieten würden.
Als ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsmärkte aber auch zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von schwer vermittelbaren Problemgruppen gilt die Beschäftigungsform Zeitarbeit. Dieser Ansatzpunkt wurde von der Politik mit dem öffentlich kontrovers diskutierten Hartz-Konzept im Rahmen der Agenda 2010 aufgegriffen. Eines der Kernkonzepte ist hierbei die Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA), deren wesentliche Aufgabe darin besteht, Menschen durch vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung wieder zu Arbeit zu verhelfen. (Jahn, 2004, S.61)
Neu ist dieser arbeitsmarktpolitische Ansatz jedoch nicht. Seit den 1990er Jahren gibt es eine Reihe von Zeitarbeitsprojekten mit ähnlicher Intention, wie unter anderem die START Zeitarbeit NRW GmbH in Nordrhein-Westfalen.
Nach einem allgemeinen Überblick über den Struktur und Verbreitung von Zeitarbeit in Deutschland sollen in dieser Arbeit zwei Konzepte vermittlungsorientierter Arbeitsnehmerüberlassung komprimiert vorgestellt werden. Zum einen die so genannten PersonalServiceAgenturen (PSA), die ab 2003 im Zuge der Hartz-Reformen flächendeckend eingeführt worden sind, zum anderen der START-Ansatz aus Nordrhein-Westfalen, der in den 1990er Jahren erstmals das Konzept der vermittlungsorientierten Zeitarbeit aufgriff. Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Frage, inwieweit das ehrgeizige Ziel der Reintegration von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt realisiert werden konnte. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, wird in dieser Arbeit ausschließlich Datenmaterial verwendet, das sich auf die Situation in Gesamtdeutschland bezieht.
2.Struktur des Zeitarbeitssektors in Deutschland
Am 30.06.2002 befanden sich 253.000 Arbeitnehmer in Deutschland in Leiharbeitsverhältnissen, was einen Anteil von 1,22% an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ausmacht. Rund 53000 Unternehmen nahmen Zeitarbeiter in Anspruch. Dies waren nur ungefähr 2,4% aller deutschen Unternehmen. (Promberger/Theurer, 2004, S.36) Diese Zahlen lassen kaum erkennen, dass es sich beim Zeitarbeitssektor um eine boomende Branche handelt. Setzt man jedoch die Steigerungsraten hierzu in Beziehung, relativiert sich das Bild. Sie betrug im Gesamtzeitraum von 1992 und 2002 je nach Sichtweise zwischen 300% und 400%, während im gleichen Zeitraum die zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse kontinuierlich zurückging. Im internationalen Vergleich ist Zeitarbeit in Deutschland noch eine relativ seltene Beschäftigungsform. Spitzenreiter sind hierbei die Niederlande, wo im Jahr 1999 4% aller Arbeitnehmer in Zeitarbeitsfirmen arbeiteten. (Ammermüller/Boockmann, 2004, S.85)
Zeitarbeiter sind in Unternehmen aller Branchen und Größen zu finden, insbesondere in solchen, die sich bedingt durch Schwankung der Auslastung einem überdurchschnittlichen Flexibilitätsbedarf ausgesetzt sehen. (Promberger/Theuer, 2004, S.52).
64% aller Firmen, die Zeitarbeit nutzten, waren Betriebe mit 1-49 Beschäftigten in unterschiedlichsten Branchen. Demgegenüber steht allerdings, dass gesamtwirtschaftlich betrachtet gerade einmal 1,6% aller Betriebe dieser Größenordnung überhaupt Leiharbeit wahrnahmen, was sich durch die große Zahl kleiner Unternehmen erklärt. (Promberger/Theuer, 2004, S.36 S.54). Charakteristisch für diese Betriebe sind dünne Personaldecken, weshalb bei Auftragsspitzen oft zusätzlicher Personalbedarf besteht, der meistens allerdings nur von kurzer Dauer ist. Daher ist es gerade für Kleinbetriebe zeit- und kostengünstiger, auf Leiharbeiter zurückzugreifen, anstatt selbst Personal zu rekrutieren.
Während Zeitarbeit in kleinen Firmen also eher die Ausnahme denn die Regel darstellt, verhält es sich bei industriell geprägten Großunternehmen anders. 35,7% der Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 500 oder mehr hatten Zeitarbeiter bei sich beschäftigt. (Promberger/Theuer, 2004, S.36). Der Anteil von Zeitarbeitsverhältnissen gemessen an der Gesamtbeschäftigtenzahl betrug in Unternehmen dieser Art 3%.
Am häufigsten wurden Zeitarbeiter in der verarbeitenden Industrie und im Handwerk eingesetzt. Wie schon oben erwähnt lag der gesamtwirtschaftliche Anteil bei 2,4%, wo hingegen er in dieser Branche das Doppelte ausmachte, namentlich 4,8%. Stark unterrepräsentiert war in diesem Fall der Dienstleistungssektor, hier nutzten nur 1,5% der Unternehmen Dienste von Zeitarbeitsfirmen. (Promberger/Theuer, 2004, S.37)
Eine Beschäftigungsform, die oft als besonderes innovativ bezeichnet wird, lässt anderes vermuten, ist doch gerade der Bereich der Dienstleistungen gesamtwirtschaftlich betrachtet der mit Abstand wichtigste und auch derjenige mit dem höchsten Wachstumspotenzial. Begleiterscheinung dessen war der relativ niedrige Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen in Zeitarbeitsunternehmen, wo hingegen gerade der Dienstleistungssektor traditionell stark von Frauen besetzt ist. Im Jahre 2003 stellten Frauen nur 26,4% aller Beschäftigten in Zeitarbeitsfirmen. (Jahn, 2004a, S.73).
Dies könnte auch damit erklärt werden, dass Zeitarbeit nach wie vor industriell geprägt ist. Flexible Arbeitszeitmodelle oder Teilzeitstellen sind so gut wie unbekannt. (Weinkopf, 2004, S.21)
Charakteristisch für den Zeitarbeitssektor ist außerdem eine erstaunlich kurze Beschäftigungsdauer. Im Jahr 2002 dauerte das durchschnittliche Arbeitsverhältnis 6,8 Monate, in 60% aller Fälle sogar unter 3 Monate. Daraus ergibt sich ein hoher Fluktuationsgrad unter den Mitarbeitern dieser Unternehmen. Absolute Zahlen belegen dies: 2002 betrug der Bestand an Zeitarbeitern im Durchschnitt 319.000, während 546.000 Arbeitsverhältnisse begründet und 586.000 beendet wurden. (Jahn, 2004a, S.62) Der Überschuss von Austritten erklärt sich durch die allgemein rückläufige Entwicklung der Konjunktur in diesem Jahr.
3. PersonalServiceAgenturen
Mit Inkrafttreten des „ersten und zweiten Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I Hartz II) zum 01.01.2003 sollte die Vermittlung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen in Deutschland neu definiert werden, da das System der direkten Vermittlung durch die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) als zu ineffizient und kostenintensiv galt. Im Kern ging es darum, die Vermittlungstätigkeiten aus dem Geschäft des Arbeitsamtes teilweise auszugliedern und diese dabei an privat betriebene so genannte PersonalServiceAgenturen (PSA) zu vergeben. Diese sollten sich dabei in enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausschließlich um die Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt kümmern. Davon versprach man sich neben einem beschleunigten Prozess der Arbeitsvermittlung insbesondere eine Erhöhung der Vermittlungsquoten, da administrative Tätigkeiten wie z.B. die Ermittlung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes im Gegensatz zur BA nicht im Kompetenzbereich der PersonalServiceAgenturen liegen, was diesen eine Konzentration auf das Kerngeschäft erlaubt. Um die von ihr angestrebten Ziele umsetzen zu können, spielt das Instrument Zeitarbeit eine entscheidende Rolle in der Arbeitsweise der PSA. Die BA schlägt den PSA Arbeitslose zur Einstellung vor, die dann von der PSA an Betriebe verliehen werden. Dabei sollen „Klebeefekte“ eintreten. Im Hartz-Konzept heißt es dazu:
„Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein wirkungsvolles Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel der PSA ist es, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren („Klebeeffekt“).“ (Hartz et al., 2002, S.146)
Zur Rolle der PSA heißt es weiter:
„De facto führt die verstärkte Einschaltung von PSA und anderen Zeitarbeitsfirmen zur Neutralisierung des Kündigungsschutzes (der für den Arbeitnehmer selbst im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses in der PSA jedoch nicht angetastet wird). Arbeitgeber haben eine einfache Möglichkeit, PSA-Arbeitnehmer kennen zu lernen und auf dieser Grundlage ihre Übernahme- und Einstellungsentscheidung zu treffen.“ (Hartz et al., 2002, S.149)
3.1 Neue Zumutbarkeitsregeln
Im Zuge der Hartz-Reformen wurden auch neue Zumutbarkeitsregeln aufgestellt. Lehnt ein Arbeitsloser ein zumutbares Arbeitsangebot ab, drohen ihm drastische Kürzungen seiner 6 Lohnersatzleistungen. Bei einmaliger Ablehnung eines zumutbaren Jobs kann das Arbeitslosengeld um 30%, bei zweimaliger Ablehnung um weitere 30% reduziert werden. Im Fall der dritten Ablehnung wird das Arbeitslosengeld komplett gestrichen. Was unter Zumutbarkeit verstanden wird, ist dabei recht allgemein und unklar definiert. Geografische, materielle, funktionale und soziale Kriterien sollen berücksichtigt und angewendet werden. Allgemein steigen die Zumutbarkeitsanforderungen mit der Länge der Arbeitslosigkeit. Wird eine Jobangebot von einem Arbeitslosen abgelehnt, so liegt die Nachweispflicht der Unzumutbarkeit bei ihm. (Hartz el al., 2002, S.93) Dies lässt Raum für eine willkürliche Behandlung des Erwerbslosen seitens der BA. In der aktuellen politischen Diskussion wird insbesondere von der CDU/CSU eine weitere Verschärfung der Regelungen bei abgelehnten Arbeitsangeboten gefordert. (vgl. n-tv.de, 07.10.2006 )
3.2 Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Eine der Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Implementierung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes PSA war laut Hartz-Kommission eine umfangreiche Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Dieses seit 1972 bestehende Gesetz regelt den rechtlichen Rahmen für Zeitarbeit in Deutschland. Die wichtigsten Forderungen waren dabei die Abschaffung des Wiedereinstellungs- und Synchronisationsverbotes sowie die Aufhebung der Höchstüberlassungsdauer. Von diesen Veränderungen versprachen sich die Verantwortlichen eine deutlich erhöhte Flexibilität für die PSA. Das Synchronisationsverbot regelte dabei, dass ein Zeitarbeitsverhältnis deutlich länger als die Zeit des ersten Verleihs zu überdauern hat. Das Wiedereinstellungsverbot von 3 Monaten hatte zum Ziel, Entleihfirmen darin zu hindern, Mitarbeiter bei Arbeitsmangel zu entlassen und diese kurz danach - falls neue Arbeitsangebote vorliegen - wieder einzustellen. Die Höchstüberlassungsdauer, die seit der vorletzten Reform des AÜG im Jahr 2002 24 Monate betrug, besagte, dass ein Entleiher nach Ablauf dieser Frist den Zeitarbeiter fest einstellen muss, sofern dieser ununterbrochen bei ihm beschäftigt war. (Antoni/Jahn, 2006, S.2) Auf diese Art wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Zeitarbeiter Dauerbelegschaften in Firmen bilden. Diesen Forderungen wurde vom Gesetzgeber entsprochen, der das AÜG dahingehend änderte.
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