Kündigungsgespräche sind für alle Beteiligten keine angenehme Angelegenheit. Selbst langjährig erfahrene Personaler gehen nicht gern in Personalgespräche, die eine Kündigung zum Ziel haben. Sie müssen den Arbeitnehmer von einer relativ gesicherten Gegenwart in eine vorerst unsichere Zukunft entlassen. Sie nehmen ihm seinen gesellschaftlichen Status und seine finanzielle Sicherheit. Arbeitnehmer werden meist mit einer solchen Kündigungsnachricht überrascht, ahnen davon vorher nichts. Was dem Arbeitnehmer bleibt, ist die Angst, wie er es der Familie mitteilen soll und wie schnell bzw. ob er jemals wieder einen anderen Job finden wird. Er steht somit nicht nur vor dem finanziellen Problem seiner Existenzsicherung, sondern auch vor dem Verlust seines gesellschaftlichen Ansehens bei Familie und Freunden. Erschwerend kommen dann noch Bedin¬gungen wie ein evtl. hohes Alter oder vielleicht eine geringe Qualifikation des Arbeitnehmers dazu. Ein Personaler sollte vorher um diese Faktoren wissen und daher noch gründlicher nach den „richtigen“ Worten suchen.
Meine Motivation, mich mit diesem Thema zu beschäftigen, liegt in dem Ziel der Erweiterung meiner sozialen Kompetenzen. Bereits im ersten Praxissemester bin ich an meine Grenzen gestoßen. Ich konnte Patienten keine schlechten Nach¬richten überbringen. Für die nächsten zwei Semester hatte ich mir vorgenommen, genau daran zu arbeiten.
Denn als Diplom-Sozialpädagogin werde ich mir in Zukunft nicht aussuchen können, immer nur gute Nachrichten an meine Klienten geben zu können. Deshalb möchte ich mehr wissen über die verschiedenen Typen von Menschen, denn jeder reagiert anders auf schlimme Nachrichten bzw. geht anders mit ihnen um.
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Kündigung erforderlich machen können. Man unterscheidet zwischen den personen-, verhaltens- und den betriebsbe¬dingten Kündi¬gungen. Um den Rahmen dieser Hausarbeit nicht zu sprengen, möchte ich mich hier nur auf betriebsbedingte Kündigungen beschränken. Auch aus dem Grund, dass die betriebsbedingten Kündigungen wesentlich weiter rei¬chendere Auswir¬kungen auf alle Beteiligten, besonders aber auf die Gekündigten haben. Im Gegensatz zur individuellen Kündigung, die zumeist mit vorherigen Ab¬mahnungen und Personalgesprächen zustande kommen kann, sind die betriebs¬bedingten Kün¬digungen von den Arbeitnehmern meist unverschuldet und kommen unange¬kündigt.
Betriebsbedingte Kündigungen betreffen darüber hinaus oftmals gleich mehrere Personen bis hin zu Auflösungen ganzer Abteilungen bzw. Schließungen von Standorten und Unternehmen.
In meiner Arbeit möchte ich nur am Rande auf die gesetzlichen Grundlagen von Kündigungen eingehen. Der Fokus wird auf dem Kündigungs¬gespräch liegen, welches gut vorbereitet werden muss, um die negativen Auswirkungen auf die Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Natürlich werden auch die Auswir¬kungen einer betriebs¬bedingten Kündigung für alle Beteiligten, besonders aber für die Arbeitnehmer deutlich, wie Beispiele aus der Vergangenheit der Wirtschaft zeigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Betriebsbedingte Kündigung aus wirtschaftlicher Sicht
3. Die Kündigung
3.1. Das Kündigungsgespräch
3.2. Reaktionstypen
a) Der Selbstbeherrschte
b) Der Aufbrausende
c) Der Geschockte
d) Der Verhandler
4. Die Beteiligten einer betriebsbedingten Kündigung
4.1. Der Vorgesetzte
4.2. Die verbliebenen Arbeitnehmer
5. Die Auswirkungen auf die Gekündigten
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Kündigungsgespräche sind für alle Beteiligten keine angenehme Angelegenheit. Selbst langjährig erfahrene Personaler[1] gehen nicht gern in Personalgespräche, die eine Kündigung zum Ziel haben. Sie müssen den Arbeitnehmer von einer relativ gesicherten Gegenwart in eine vorerst unsichere Zukunft entlassen. Sie nehmen ihm seinen gesellschaftlichen Status und seine finanzielle Sicherheit. Arbeitnehmer werden meist mit einer solchen Kündigungsnachricht überrascht, ahnen davon vorher nichts. Was dem Arbeitnehmer bleibt, ist die Angst, wie er es der Familie mitteilen soll und wie schnell bzw. ob er jemals wieder einen anderen Job finden wird. Er steht somit nicht nur vor dem finanziellen Problem seiner Existenzsicherung, sondern auch vor dem Verlust seines gesellschaftlichen Ansehens bei Familie und Freunden. Erschwerend kommen dann noch Bedingungen wie ein evtl. hohes Alter oder vielleicht eine geringe Qualifikation des Arbeitnehmers dazu. Ein Personaler sollte vorher um diese Faktoren wissen und daher noch gründlicher nach den „richtigen“ Worten suchen.
Meine Motivation, mich mit diesem Thema zu beschäftigen, liegt in dem Ziel der Erweiterung meiner sozialen Kompetenzen. Bereits im ersten Praxissemester bin ich an meine Grenzen gestoßen. Ich konnte Patienten keine schlechten Nachrichten überbringen. Für die nächsten zwei Semester hatte ich mir vorgenommen, genau daran zu arbeiten.
Denn als Diplom-Sozialpädagogin werde ich mir in Zukunft nicht aussuchen können, immer nur gute Nachrichten an meine Klienten geben zu können. Deshalb möchte ich mehr wissen über die verschiedenen Typen von Menschen, denn jeder reagiert anders auf schlimme Nachrichten bzw. geht anders mit ihnen um.
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Kündigung erforderlich machen können. Man unterscheidet zwischen den personen-, verhaltens- und den betriebsbedingten Kündigungen. Um den Rahmen dieser Hausarbeit nicht zu sprengen, möchte ich mich hier nur auf betriebsbedingte Kündigungen beschränken. Auch aus dem Grund, dass die betriebsbedingten Kündigungen wesentlich weiter reichendere Auswirkungen auf alle Beteiligten, besonders aber auf die Gekündigten haben. Im Gegensatz zur individuellen Kündigung, die zumeist mit vorherigen Abmahnungen und Personalgesprächen zustande kommen kann, sind die betriebsbedingten Kündigungen von den Arbeitnehmern meist unverschuldet und kommen unangekündigt.
Betriebsbedingte Kündigungen betreffen darüber hinaus oftmals gleich mehrere Personen bis hin zu Auflösungen ganzer Abteilungen bzw. Schließungen von Standorten und Unternehmen.
In meiner Arbeit möchte ich nur am Rande auf die gesetzlichen Grundlagen von Kündigungen eingehen. Der Fokus wird auf dem Kündigungsgespräch liegen, welches gut vorbereitet werden muss, um die negativen Auswirkungen auf die Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Natürlich werden auch die Auswirkungen einer betriebsbedingten Kündigung für alle Beteiligten, besonders aber für die Arbeitnehmer deutlich, wie Beispiele aus der Vergangenheit der Wirtschaft zeigen.
2. Betriebsbedingte Kündigung aus wirtschaftlicher Sicht
Will ein Unternehmen am heutigen Markt überleben, muss es in wirtschaftlich schlechten Zeiten umstrukturieren. Diese Umstrukturierungen bringen oftmals Veränderungen in der Anzahl der benötigten Arbeitsplätze mit sich.
Ist es aus wirtschaftlicher Sicht für das Unternehmen sinnvoller, sich von einigen Mitarbeitern zu trennen, so kann sich das Unternehmen der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen bedienen. Damit diese Möglichkeit jedoch nicht ausgenutzt wird, um sich schnell und unkompliziert von Arbeitnehmern zu trennen, gibt es das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)[2].
Der Unterschied zur Kündigung aus individuellen Gründen liegt darin, dass die betriebsbedingte Kündigung aus der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens heraus erfolgt und kein persönliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt (Schrader/Küntzel, 1995, S. 31).
Das Unternehmen hat sich in der Begründung zur Kündigung an das KSchG zu halten und es müssen bestimmte Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen, die hier nur kurz erwähnt werden sollen.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann legitim, wenn dringende betriebliche Ereignisse eine solche erforderlich machen. Diese Ereignisse können in außerbetrieblichen Ursachen wie z. B. Auftragsrückgang oder in innerbetrieblichen Faktoren wie z. B. eine Umstrukturierung des Personalbestandes liegen. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen die Unternehmen allerdings – notfalls vor Gericht – belegen, wie der Arbeitsplatz des betreffenden Arbeitnehmers durch diese Umstände weggefallen ist (www.juraforum.de).
[...]
[1] Zur besseren Lesbarkeit werden alle Bezeichnungen von Personen in dieser Hausarbeit nur in der männlichen Form aufgeführt und gelten gleichberechtigt in ihrer weiblichen Entsprechung.
[2] Das KSchG gilt allerdings erst ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern. Des Weiteren schützt es nur Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren.
- Quote paper
- Julia Sickfeld (Author), 2007, Betriebsbedingte Kündigungen und deren Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93455
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