Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde es für viele Osteuropäische Länder ein politisches Muss, der Europäischen Union beizutreten. Auf der einen Seite erhoffte man sich
eine deutliche demokratische Entwicklung in diesen Ländern, auf der anderen Seite eröffnete sich durch die Osterweiterung für die bisherigen Mitgliedsländer ein bedeutsamer innovativer Markt. Doch waren zu diesem Zeitpunkt die eigenen Strukturen der EU noch nicht vollkommen ausgereift, so dass es großen Bedarf an Neuerungen bezüglich einer einheitlichen europäischen Verfassung gab.
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Der für die politische Vereinigung Europas bedeutsame ,,Vertrag von Rom", der zur Gründung der ,,Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) 1957 ausgearbeitet wurde, die ,,Einheitliche Europäische Akte" (EEA), die 1987 die Erweiterung der Römischen Verträge darstellte und der Vertrag von Maastricht 1993 waren über die Jahre immer wieder verbessert und ausbaut worden.
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Durch die vielen Neuerungen und Veränderungen scheint das Resultat der Verträge ein wildes Durcheinander von Verfassungsansätzen geworden zu sein, bei dem vor allem die Bürger Probleme haben den Überblick zu behalten.
3 Circa 65% der Europäer wünschen sich demzufolge eine einheitliche europäische Verfassung. So sollten die europäischen Verträge neu strukturiert und zusammengefasst werden, um für größere Transparenz, Demokratie und Handlungsfähigkeit zu sorgen. Ein weiterer wichtiger Grund, der für eine vereinheitlichte Verfassung spricht, ist der Beitritt von zehn Mitgliedstaaten, wie z.B. Estland, Malta oder Polen im Jahre 2004. Diese
rasante Erweiterung stellte eine enorme Belastung für die Organe der europäischen Union dar, denn nun galt es die vielfältigen Interessen - vor allem im europäischen Parlament-
voranzubringen.
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Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Weg der europäischen Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Verfassungsvertrag kurz darzustellen und hierbei besonders die Entwicklung der letzten Jahre im Zentrum zu behalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der „Vertrag von Nizza“ und die „Erklärung von Laeken“
2.1. „Der Vertrag von Nizza“
2.2. Die „Erklärung von Laeken“
3. Der Europäische Konvent zur Zukunft von Europa
3.1. Art und Zusammensetzung des Konvents
3.2. Die Kernaufgabe des Konvents
3.3. Die Methoden des Konvents
4. Die Regierungskonferenzen
4.1. Die Arbeit der Regierungskonferenzen
5. Der Vertrag zur Verfassung von Europa
5.1. Das Hauptziel einer Verfassung für Europa
5.2. Ein Überblick über die Organe der neuen EU- Verfassung
5.3. Das Scheitern der Verfassung durch die Ratifizierungskrise
5.4. Die Gründe des Scheiterns der Ratifizierung in Frankreich und den Niederlanden
6. Die deutsche Ratspräsidentschaft als Motor des Verfassungsprozesses
6.1. Die „Berliner Erklärung“ und der Juni- Gipfel
6.2. Der „Vertrag von Lissabon“ – Ein Lichtblick?
7. Schlussbetrachtung
1. Einleitung
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde es für viele Osteuropäische Länder ein politisches Muss, der Europäischen Union beizutreten. Auf der einen Seite erhoffte man sich eine deutliche demokratische Entwicklung in diesen Ländern, auf der anderen Seite eröffnete sich durch die Osterweiterung für die bisherigen Mitgliedsländer ein bedeutsamer innovativer Markt. Doch waren zu diesem Zeitpunkt die eigenen Strukturen der EU noch nicht vollkommen ausgereift, so dass es großen Bedarf an Neuerungen bezüglich einer einheitlichen europäischen Verfassung gab.[1]
Der für die politische Vereinigung Europas bedeutsame „Vertrag von Rom“, der zur Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) 1957 ausgearbeitet wurde, die „Einheitliche Europäische Akte“ (EEA), die 1987 die Erweiterung der Römischen Verträge darstellte und der Vertrag von Maastricht 1993 waren über die Jahre immer wieder verbessert und ausbaut worden.[2]
Durch die vielen Neuerungen und Veränderungen scheint das Resultat der Verträge ein wildes Durcheinander von Verfassungsansätzen geworden zu sein, bei dem vor allem die Bürger Probleme haben den Überblick zu behalten.[3]
Circa 65% der Europäer wünschen sich demzufolge eine einheitliche europäische Verfassung. So sollten die europäischen Verträge neu strukturiert und zusammengefasst werden, um für größere Transparenz, Demokratie und Handlungsfähigkeit zu sorgen.
Ein weiterer wichtiger Grund, der für eine vereinheitlichte Verfassung spricht, ist der Beitritt von zehn Mitgliedstaaten, wie z.B. Estland, Malta oder Polen im Jahre 2004. Diese rasante Erweiterung stellte eine enorme Belastung für die Organe der europäischen Union dar, denn nun galt es die vielfältigen Interessen - vor allem im europäischen Parlament- voranzubringen.[4]
Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Weg der europäischen Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Verfassungsvertrag kurz darzustellen und hierbei besonders die Entwicklung der letzten Jahre im Zentrum zu behalten. Stationen sollen der Vertrag von Nizza, die Erklärung von Laeken, der Konvent zur Zukunft von Europa und die anschließenden Regierungskonferenzen sein. Im Fokus sollen aber vor allem die Verkündung des Verfassungsvertrags, dessen Inhalte und dessen Auswirkungen stehen.[5]
2. Der „Vertrag von Nizza“ und die „Erklärung von Laeken“
2.1. „Der Vertrag von Nizza“
Der Vertrag von Nizza ist das Ergebnis einer Regierungskonferenz des Jahres 2000, in dem es in erster Linie um die Reform der Europäischen Verträge in Brüssel ging.
Beendet wurde diese Regierungskonferenz mit der Vorlage eines Verfassungsentwurfes, der im Dezember 2000 in Nizza erarbeitet, im Februar 2001 veröffentlicht wurde und am 1. Februar 2003 in Kraft trat.[6]
Die Kernelemente der Debatten waren die künftige Größe und Zusammensetzung der Kommission und die Neuverteilung der Stimmgewichtung im Rat in Bezug auf die Erweiterung der europäischen Union.[7] Fragen wie z.B. – Was für Kompetenzen im politischen Prozess haben die einzelnen Mitgliedstaaten nach der Erweiterung? Inwiefern kann eine vermehrte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gewährleistet werden? Welche Rolle spielen nationale Parlamente und welchen Status sollen die Grundrechte der europäischen Bevölkerung spielen? - standen auf der Tagesordnung. Des Weiteren sollte eine Dynamisierung der europäischen Außenpolitik stattfinden, aufbauend auf dem Vertrag der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) 1992 in Maastricht.[8]
Wie in den vielen vorhergehenden Debatten konnten diese Fragen nicht endgültig geklärt werden, so dass es zu einem Kompromiss kam.
Auf administrativer Ebene sollte erreicht werden, dass die europäischen Verträge verständlicher würden, ohne dass allzu große inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden müssten. Bevor alle vorübergehenden Verträge abgeschlossen wurden, kam es noch zur feierlichen Deklaration der EU-Charta der Menschenrechte. Eine eigens dafür eingesetzte Kommission hatte seit Dezember 1999 auf deutsche Initiativen basierend die Aufgabe, die vorhandenen Grundrechtsquellen der EU zu sichern und diese in einem möglichst einheitlichen Dokument zusammenzufassen. Dadurch sollte die große Bedeutung der Grundrechte und die Tragweite für alle Bürger der Union deutlich gemacht werden.[9]
Alle nicht abgeschlossenen Überlegungen wurden auf eine weitere Regierungskonferenz über die Zukunft Europas vertagt, so dass die Erwartungen der Konferenz von Nizza im Allgemeinen nicht erfüllt werden konnten.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Aufnahme der Grundrechte und die vorgenommenen Vereinfachungen der Verträge Hauptbestandteil der heutigen Verfassung sind. Dies zeigt sich auch darin, dass die im Vertrag von Nizza beschlossenen Bestimmungen im April 2003, als der Beitrittsvertrag für zehn neue Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, nur noch angepasst werden mussten. Die allgemeinen Bestimmungen hingegen blieben die gleichen. Seit der letzten Erweiterung im Januar 2007 ist also die Vertragsgrundlage der EU- und EG-Vertrag mit den zuletzt vorgenommen Veränderungen der Verträge von Nizza, Athen und Luxemburg. Die beiden letzteren werden hier der Vollständigkeit halber erwähnt, erhalten in dieser Arbeit jedoch keinen Schwerpunkt.[10]
2.2. Die „Erklärung von Laeken“
Ein Jahr nach dem Vertrag von Nizza, in dem die institutionelle Reform fortgesetzt werden sollte, hat der Europäische Rat am 15. Dezember 2001 im belgischen Laeken die „Erklärung von Laeken“ angenommen. In dieser wurde die europäische Union im Besonderen veranlasst, vier Aufgabenbündel zu bearbeiten und zu reformieren.[11]
Erstens sollten Beschlüsse im Bereich der Kompetenzverteilung zwischen EU und den Mitgliedsstaaten gefasst werden. Der zweite Themenkomplex befasste sich mit der Vereinfachung der Instrumente der EU- Gesetzgebung, der dritte sollte sich intensiver für mehr Demokratie und Transparenz für die Bürger der EU einsetzen und der vierte Themenblock beinhaltete die Überlegungen eines konkreten Weges zu einer einheitlichen europäischen Verfassung. Die Möglichkeit, dass aus dieser kompletten Überholung der bisher bestehenden europäischen Verträge eine Verfassung entstehen könnte, wurde nur sehr vage angedeutet.[12]
[...]
[1] Vgl. http://www.bpb.de/themen/GBWSVX,0,0,Der_lange_Weg_zur_EUVerfassung.html, letzter Zugriff am: 19.03.2008.
[2] Vgl. Weidenfeld, Werner: Die Europäische Verfassung verstehen, in: Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2006, S. 20- 21.
[3] Vgl. http://www.bpb.de/themen/GBWSVX,0,0,Der_lange_Weg_zur_EUVerfassung.html, letzter Zugriff am: 19.03.2008.
[4] Vgl. Weidenfeld, Werner: Die Europäische Verfassung verstehen, in: Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2006, S. 12ff.
[5] Vgl. Weidenfeld, Werner: Die Europäische Verfassung verstehen, in: Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2006, S. 20- 21.
[6] Vgl. Vertrag von Nizza, Die Eu der 25. in: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 10.
[7] Vgl. afp: Der Vertrag von Nizza unterzeichnet in: Neue Züricher Zeitung, Nr.46, 24.02.2001, S. 9f.
[8] Vgl. Vertrag von Nizza, Die EU der 25. In: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 10-11.
[9] Vgl. Vertrag von Nizza, Die EU der 25. In: Bundeszentrale für politische Bildung,, S.17-18.
[10] Vgl. http://europa.eu/scadplus/glossary/european_convention_de.htm, letzter Zugriff am 21.03.2008
[11] Vgl. http://europa.eu/scadplus/glossary/laeken_declaration_de.htm, letzter Zugriff: 21.03.2008
[12] Vgl. Weidenfeld, Werner: Die Europäische Verfassung verstehen, in: Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2006, S. 42-43.
- Arbeit zitieren
- Anna Kramer (Autor:in), 2008, Der lange Weg zur europäischen Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93362
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