Ende des Jahres 2003 rollte eine Schockwelle durch die deutsche Medienlandschaft. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der zweiten PISA-Studie rief ein allgemeines Echo der Empörung hervor. Schon seit der Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten PISA-Studie stand fest, dass das deutsche Schulsystem im internationalen Vergleich der Schülerleistungen nur unteres Mittelmaß ist . Zudem habe die Bundesrepublik „das unsozialste Schulsystem der Welt“, das unteren Schichten kaum Zugang zu höherer Bildung ermöglicht . PISA galt fortan als Verkörperung der deutschen Bildungsmisere. Sofort kam eine Debatte über die Reform des deutschen Schulwesens in Gang. Von der Abschaffung des 3-gliedrigen Systems bis hin zur flächendeckenden Einführung von Ganztagsschulen wurde alles erwogen.
Über die Höhe der öffentlichen Bildungsausgaben, die nach OECD-Untersuchungen ebenfalls unter dem OECD-Schnitt liegt , wurde jedoch weit weniger und vor allem weniger heftig diskutiert. Auch in der Politikwissenschaft gewinnt diese Thematik erst langsam an Bedeutung. Die lange Zeit von der Politikwissenschaft stiefmütterlich behandelten öffentlichen Bildungsausgaben spiegeln sich auch im Forschungsstand wider, der eher dürftig ausfällt. Zu nennen wäre für die 1990er Jahre der Industrieländervergleich von Castles (1998) und die Arbeiten von Heidenheimer . Nach der Jahrtausendwende nimmt die Zahl der Publikationen langsam zu. Schmidt verweist 2002 darauf, dass die öffentlichen Bildungsausgaben der Bundesrepublik unter dem Schnitt der EU- und auch unter dem Schnitt der OECD-Staaten liegen. Dem Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP nach zu urteilen ist Deutschland also auch hier nur unteres Mittelmaß (Schmidt 2002). Ein breit angelegtes Forschungsprojekt über öffentliche Bildungsausgaben im inter- und intranationalen Vergleich beleuchtet Bestimmungsfaktoren von Bildungsausgaben in den OECD-Staaten (Schmidt u.a. 2006). Gerade der intranationale Vergleich erscheint in einem föderalen System, wie dem der Bundesrepublik, besonders ergiebig, da Bildung ausschließlich Sache der Bundesländer ist . Die Ausformung des Schulwesens und die Höhe der finanziellen Ausstattung variiert von Bundesland zu Bundesland. Daher muss gefragt werden, was eine gesamtdeutsche Betrachtung leisten kann und ob nicht ein Vergleich der einzelnen Bundesländer zu besseren Ergebnissen führt.
Im Rahmen dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, wie sich die Bildungsausgaben der einzelnen Bundesländer zueinander verhalten und wie man ihre teilweise beträchtliche Variation erklären kann. Anschließend soll anhand eines Bundeslandes nachgezeichnet werden, wie sich die Höhe der Bildungsausgaben zusammensetzt. Als Beispielland soll hier Thüringen dienen, da es in vielen untersuchten Bereichen eine Sonderstellung einnimmt, die es zu untersuchen gilt.
Um diese Ziele zu erreichen, wird diese Arbeit kurz auf gesamtdeutsche Befunde eingehen, die sich aus dem internationalen Vergleich her ableiten lassen (Kapitel 2). Danach soll der Blick nach innen gewendet werden, um die einzelnen Bundesländer miteinander zu vergleichen und Erklärungsansätze für die unterschiedliche Finanzausstattung der Bildungssysteme zu überprüfen (Kapitel 3). Abschließend soll untersucht werden, welche Eigenheiten das thüringische Bildungssystem aufweist, die seine Sonderstellung erklären können (Kapitel 4).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die öffentlichen Bildungsausgaben der Bundesrepublik im internationalen Vergleich
3. Vergleich der öffentlichen Bildungsausgaben der Bundesländer
4. Fallbeispiel Thüringen
5. Zusammenfassung und Ausblick
6. Literaturverzeichnis
6. 1. Online-Ressourcen
Schaubildverzeichnis
Schaubild 1: Öffentliche und private Bildungsausgaben in Prozent des BIP, 2002
Schaubild 2: Die Bildungsausgaben der Bundesländer 2002
Schaubild 3: Streudiagramm der Pro-Kopf-Hochschulausgaben der Bundesländer und ihres Studierendenanteils (Durchschnittswerte 1992-2002)
Schaublid 4: Streudiagramm der Bildungsausgabenquoten der Bundesländer und ihres Finanzausgleichssaldos (Durchschnittswerte 1992-2002)
1. Einleitung
Ende des Jahres 2003 rollte eine Schockwelle durch die deutsche Medienlandschaft. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der zweiten PISA-Studie rief ein allgemeines Echo der Empörung hervor. Schon seit der Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten PISA-Studie stand fest, dass das deutsche Schulsystem im internationalen Vergleich der Schülerleistungen nur unteres Mittelmaß ist[1]. Zudem habe die Bundesrepublik „das unsozialste Schulsystem der Welt“, das unteren Schichten kaum Zugang zu höherer Bildung ermöglicht[2]. PISA galt fortan als Verkörperung der deutschen Bildungsmisere. Sofort kam eine Debatte über die Reform des deutschen Schulwesens in Gang. Von der Abschaffung des 3-gliedrigen Systems bis hin zur flächendeckenden Einführung von Ganztagsschulen wurde alles erwogen.
Über die Höhe der öffentlichen Bildungsausgaben, die nach OECD-Untersuchungen ebenfalls unter dem OECD-Schnitt liegt[3], wurde jedoch weit weniger und vor allem weniger heftig diskutiert. Auch in der Politikwissenschaft gewinnt diese Thematik erst langsam an Bedeutung. Die lange Zeit von der Politikwissenschaft stiefmütterlich behandelten öffentlichen Bildungsausgaben spiegeln sich auch im Forschungsstand wider, der eher dürftig ausfällt. Zu nennen wäre für die 1990er Jahre der Industrieländervergleich von Castles (1998) und die Arbeiten von Heidenheimer[4]. Nach der Jahrtausendwende nimmt die Zahl der Publikationen langsam zu. Schmidt verweist 2002 darauf, dass die öffentlichen Bildungsausgaben der Bundesrepublik unter dem Schnitt der EU- und auch unter dem Schnitt der OECD-Staaten liegen. Dem Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP nach zu urteilen ist Deutschland also auch hier nur unteres Mittelmaß (Schmidt 2002). Ein breit angelegtes Forschungsprojekt über öffentliche Bildungsausgaben im inter- und intranationalen Vergleich beleuchtet Bestimmungsfaktoren von Bildungsausgaben in den OECD-Staaten (Schmidt u.a. 2006). Gerade der intranationale Vergleich erscheint in einem föderalen System, wie dem der Bundesrepublik, besonders ergiebig, da Bildung ausschließlich Sache der Bundesländer ist[5]. Die Ausformung des Schulwesens und die Höhe der finanziellen Ausstattung variiert von Bundesland zu Bundesland. Daher muss gefragt werden, was eine gesamtdeutsche Betrachtung leisten kann und ob nicht ein Vergleich der einzelnen Bundesländer zu besseren Ergebnissen führt.
Im Rahmen dieser Arbeit soll daher der Frage nachgegangen werden, wie sich die Bildungsausgaben der einzelnen Bundesländer zueinander verhalten und wie man ihre teilweise beträchtliche Variation erklären kann. Anschließend soll anhand eines Bundeslandes nachgezeichnet werden, wie sich die Höhe der Bildungsausgaben zusammensetzt. Als Beispielland soll hier Thüringen dienen, da es in vielen untersuchten Bereichen eine Sonderstellung einnimmt, die es zu untersuchen gilt.
Um diese Ziele zu erreichen, wird diese Arbeit kurz auf gesamtdeutsche Befunde eingehen, die sich aus dem internationalen Vergleich her ableiten lassen (Kapitel 2). Danach soll der Blick nach innen gewendet werden, um die einzelnen Bundesländer miteinander zu vergleichen und Erklärungsansätze für die unterschiedliche Finanzausstattung der Bildungssysteme zu überprüfen (Kapitel 3). Abschließend soll untersucht werden, welche Eigenheiten das thüringische Bildungssystem aufweist, die seine Sonderstellung erklären können (Kapitel 4).
2. Die öffentlichen Bildungsausgaben der Bundesrepublik im internationalen Vergleich
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Schmidt u.a. (2006), S. 23.
[...]
[1] Die Ergebnisse der einzelnen PISA-Studien sind online abrufbar unter: http://www.oecd.org/pages/0,3417,en_32252351_32235731_1_1_1_1_1,00.html.
[2] So eine dpa-Meldung vom 04.12.2004.
[3] So zum Beispiel: Bildung auf einen Blick 2005.
[4] Exemplarisch: Heidenheimer :1996 und 1997.
[5] Nach der Föderalismusreform 2006 hat der Bund nur noch Mitspracherecht bei der dualen Berufsbildung, bei Ausbildungsbeihilfen, bei der Förderung wissenschaftlicher Forschung und bei Hochschulzulassungen und Hochschulabschlüssen (GG Art. 74 Abs. 1).
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