Erste Hilfe zu leisten, ist prinzipiell nicht besonders schwer. Jeder Erwachsene ist in der Lage einen Notruf abzusetzen, eine Unfallstelle abzusichern oder sich mit Anteilnahme um Verletzte zu kümmern - zumindest was seine kognitiven Fähigkeiten anbelangt. Alles was darüber hinausgeht, muss jedoch erlernt werden.
So geht es hier doch in erster Sicht um selbst von Laien durchzuführende Maßnahmen, die dazu dienen – in welchem tatsächlich geleisteten Umfang auch immer –, menschliches Leben zu retten oder bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.
Die Praxis zeigt allerdings häufig, dass selbst bei Erwachsenen in einem Notfall des täglichen Lebens oft Wissensdefizite, Handlungsunsicherheiten bis hin zur Ablehnung dieser auch gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensmaßnahmen festgestellt werden können.
Auch wenn es mit der Umsetzung der Ersten Hilfe vielfach Probleme zu geben scheint, vermutlich, weil außer so genannten Pflichtkursen (z.B. Sofortmaßnahmen am Unfallort im Rahmen des Erwerbs einer Fahrerlaubnis) zum Glück vielfach kaum Gelegenheit zur praktischen Anwendung und Vertiefung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten besteht. Ferner werden die Beschäftigung mit unangenehmen Themen, wie z.B. Tod, Schmerz und Verwundung, durch die Mitglieder unserer Gesellschaft vielfach verdrängt, so scheint die allgemeine Relevanz der Ersten Hilfe – zumindest bezogen auf die begriffliche und inhaltliche Vorstellung - in der Gesellschaft relativ unumstritten zu sein.
Für Außenstehende erscheint Erste Hilfe auf den ersten Blick dagegen eine Thematik zu sein, die mit der Schule und dem Fach Sachunterricht wenig zu tun hat. Bei näherer Beschäftigung wird dann allerdings erkennbar, welche Bezüge das Thema zur Institution Schule hat. Ich habe mir daraus folgend die Frage gestellt, inwieweit das Thema in der Schule bewusst als solches wahrgenommen wird und falls ja, welchem Fach sich dieses Thema zuordnen ließe. Zu prüfen wäre somit, ob sich meine Überlegungen entsprechend in der Wirklichkeit wieder finden lassen und ob für Lehrer inhaltlich die Erste Hilfe im Sachunterricht überhaupt relevant ist.
Die Leitfrage ist:
„Wird in der Grundschule die Erste Hilfe als ein eigenständiges Thema im Sachunterricht vermittelt und wird deren Bedeutung auch von den Lehrern entsprechend erkannt und beurteilt?“
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begriffsklärungen
1.1.1 Zum Begriff Erste Hilfe
1.1.2 Ersthelfer
1.1.3 Unterlassene Hilfeleistungen
2 Allgemeine Relevanz zur Ersten Hilfe
2.1 Unfallhäufigkeiten und -schwerpunkte
2.1.1 Schule
2.1.2 Freizeit
2.1.3 Verkehr
2.2 Unfallursachen und Gründe ihrer Entstehung
2.2.1 Soziale Bedingungen
2.2.2 Psychomotorische Gründe
2.3 Präventionsprojekte
3 Relevanz der Ersten Hilfe für den schulischen Bereich
3.1 Grundschule als Bildungsträger
3.1.1 Bildungsauftrag Sachunterricht
3.1.2 Sozial- und kulturwissenschaftlicher Bezug
3.1.3 Beitrag der Ersten Hilfe zur Kompetenzförderung
3.2 Rechtliche Vorgaben
3.2.1 Gesetzeslage
3.2.2 Auflagen für Schulleitung und Lehrkräfte
3.3 Curriculare Vorgaben
3.4 Konzepte und Hilfen zur Ersten Hilfe im Unterricht
4 Kenntnisse und Umsetzung der Ersten Hilfe im Schulalltag
4.1 Untersuchungsfrage
4.2 Methode
4.3 Ergebnisse
4.3.1 Persönliche Betroffenheit
4.3.2 Didaktik
4.3.3 Inhalt
4.3.4 Methodik
4.3.5 Konzepte
4.5.6 Organisatorisches
4.4 Konversationsanalyse und inhaltliche Bewertung
4.5 Schlussfolgerungen
5 Zusammenfassung mit Ausblick und Empfehlung
6 Literaturverzeichnis
8 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
1 Einleitung
Erste Hilfe zu leisten, ist prinzipiell nicht besonders schwer. Jeder Erwachsenen ist in der Lage einen Notruf abzusetzen, eine Unfallstelle abzusichern oder sich mit Anteilnahme um Verletzte zu kümmern, zumindest was seine kognitiven Fähigkeiten anbelangt. Alles was darüber hinausgeht, muss jedoch erlernt werden. So geht es hier doch in erster Sicht um selbst von Laien durchzuführende Maßnahmen, die dazu dienen – in welchem tatsächlich geleisteten Umfang auch immer –, menschliches Leben zu retten oder bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.[1]
Die Praxis zeigt allerdings häufig, dass selbst bei Erwachsenen in einem Notfall des täglichen Lebens oft Wissensdefizite, Handlungsunsicherheiten bis hin zur Ablehnung dieser auch gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensmaßnahmen[2] festgestellt werden können.
Auch wenn es mit der Umsetzung der Ersten Hilfe vielfach Probleme zu geben scheint, vermutlich, weil außer so genannter Pflichtkurse (z.B. Sofortmaßnahmen am Unfallort im Rahmen des Erwerbs einer Fahrerlaubnis) zum Glück vielfach kaum Gelegenheit zur praktischen Anwendung und Vertiefung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten besteht. Ferner werden die Beschäftigung mit unangenehmen Themen, wie z.B. Tod, Schmerz und Verwundung, durch die Mitglieder unserer Gesellschaft vielfach verdrängt, so scheint die allgemeine Relevanz der Ersten Hilfe – zumindest bezogen auf die begriffliche und inhaltliche Vorstellung - in der Gesellschaft relativ unumstritten zu sein.[3]
In diesem Zusammenhang drängt sich mir als angehende Lehrerin allerdings damit sofort ein Bezug zur Schule und zu Kindern auf. Ausgehend von der Erkenntnis, dass von Unglücks- und Notfällen nicht nur Erwachsene betroffen sind, sondern eben – und was noch zu untersuchen wäre – vielleicht ja vorwiegend Kinder, müsste folglich Erste Hilfe auch bei Kindern und Jugendlichen – gleich welcher Altersgruppe – einen mindestens ebenso hohen, wenn nicht gar höheren Stellenwert besitzen. Damit käme andererseits, neben den Eltern dieser Kinder, auch den Bildungsträgern, wie beispielsweise den Schulen, eine gleichsam hohe Aufgabe wie pädagogische Verantwortung zu. Darüber hinaus müsste neben einer inhaltlichen und methodischen Vermittlung der Erste-Hilfe-Kenntnisse an Kinder, aber auch das Lehrpersonal selbst in besonderer Weise für diese Thematik sensibilisiert und darin praktisch geschult sein. Schließlich sind sie die gewöhnlich einzigen verantwortlichen Erwachsenen, die in einem Unglücksfall als erste dort vor Ort sind.
Die Frage, inwieweit Erste Hilfe für Schule und Kinder damit tatsächlich eine ausgewiesene Relevanz besitzt, bildet im weiteren Verlauf dann auch den Kern dieser Arbeit.
Diese ersten kurzen und oberflächlichen gedanklichen Ausführungen sollten eigentlich den Bezug zur Schule bereits hinreichend deutlich machen können. Für Außenstehende erscheint Erste Hilfe auf den ersten Blick dagegen eine Thematik zu sein, die mit der Schule und dem Fach Sachunterricht wenig zu tun hat. Ich bin mehrfach auf Erstaunen und Ratlosigkeit meiner Mitmenschen gestoßen, als ich von dem Titel dieser Arbeit berichtet habe. Bei näherer Beschäftigung wird dann allerdings, wie aufgezeigt, erkennbar, welche Bezüge das Thema zur Institution Schule hat. Ich habe mir daraus folgend die Frage gestellt, in wieweit das Thema in der Schule bewusst als solches wahrgenommen wird und falls ja, welchem Fach sich dieses Thema zuordnen ließe. Bei meiner ersten Recherche bin ich zu der vorläufigen Erkenntnis gelangt, dass es inhaltlich zweckmäßigerweise dem Sachunterricht zugeordnet werden müsste. Zu prüfen wäre somit im Verlauf dieser Arbeit, ob sich meine Überlegungen entsprechend in der Wirklichkeit wieder finden lassen und ob für Lehrer inhaltlich die Erste Hilfe im Fach Sachunterricht überhaupt relevant ist.
Da meines Erachtens eine diesbezügliche Themenbehandlung so früh wie möglich einsetzen sollte und darüber hinaus die einzelnen Schultypen aufgrund ihrer spezifischen Eigentümlichkeiten jeweils einer differenzierten Betrachtung unterzogen werden müssten, beschränke ich mich im empirischen Teil meiner Untersuchung ausschließlich auf die Grundschule. Die Leitfrage dieser Arbeit soll damit lauten:
„Wird in der Grundschule die Erste Hilfe als ein eigenständiges Thema im Sachunterricht vermittelt und wird deren Bedeutung auch von den Lehrern[4] entsprechend erkannt und beurteilt?“
Zur Beantwortung dieser Fragestellung werde ich im zweiten Teil dieser Arbeit hierzu unter anderem die mit einer Befragung von Lehrkräften an verschiedenen Grundschulen gewonnenen Erkenntnisse und deren Einstellungen zu diesem Thema herausstellen. Hierbei soll geprüft werden, in wieweit meine Einstellung mit denen der fünf hierzu befragten Lehrern in Übereinstimmung zu bringen ist bzw. welche Unterschiede und Gründe es dafür gibt.
Bevor ich eine Auswertung der durchgeführten Interviews der Lehrer vornehme, ist es notwendig, für etwas mehr Klarheit in der Begriffslage der in diesem Themenzusammenhang verwendeten Bezeichnungen zu sorgen. Daher gilt es zunächst, die Begriffe Erste Hilfe, Ersthelfer und unterlassene Hilfeleistung zu bestimmen. Danach werden die Grundlagen zum Thema Erste Hilfe erarbeitet. Durch Aufzeigen wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse, rechtlicher Rahmenbedingungen und empirischer Faktenlage soll die Relevanz der Ersten Hilfe aus meiner Sicht deutlich gemacht werden. Als Quellen hierzu werde ich mich neben der aktuellen Literatur, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, unter anderem auch der zahlreichen Statistiken über Unfallhäufigkeiten in Schule, Freizeit und Verkehr bedienen und dabei auch Aussagen über Unfallursachen und deren Entstehungsgründe sowie einige bereits vorhandene Präventionsprojekte aufzeigen. Die sich daran anschließende Darstellung der rechtlichen Vorgaben und Auflagen in den Schulen zur Ersten Hilfe, unter Berücksichtigung auch des Bildungsauftrags (hier am Beispiel Grundschule) und der Lernziele des Sachunterrichtes, sowie der Blick in die bereits bestehenden curricularen Vorgaben und Konzepte, runden das Gesamtbild zum Thema Erste Hilfe und Schule damit weitestgehend ab. Sie bilden zusammen mit den vorher genannten Erkenntnissen nicht nur den theoretischen Überbau für den anschließenden Empirieteil, sondern verweisen inhaltlich auch auf die nachfolgende eigentliche Fragestellung meiner Arbeit. So werden in meinem empirischen Teil anschließend Kenntnisse bei Lehrern, wie vermutlich daraus abgeleitet, auch bei Schülern und die Umsetzung der Ersten-Hilfe-Thematik im Schulalltag mit Hilfe eines, den Sachverhalt ergänzenden, Interviews näher untersucht.
Als methodische Überlegungen zur Interviewtechnik und Auswertung der Ergebnisse sollen die nachfolgenden Hinweise dienen. So werden die Interviews mit Hilfe eines selbst erstellten Leitfragebogens geführt, um damit die Auswertung strukturiert an Hand dieser Kategorien zu ermöglichen. Aus einer Bewertung anhand vergleichbarer Kategorien werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und aufgezeigt. Abschließend folgt ein Fazit auf die Fragestellung zur Relevanz der Ersten Hilfe im Fach Sachunterricht.
Weil auch thematisch zusammenhängend, wären nachfolgend noch weitere Aspekte zum Thema Erste Hilfe und Schule mit zu betrachten gewesen, die allerdings für sich jeweils eine eigenständige und gesonderte Untersuchung bedurft hätten, was wiederum den mir vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit auch gesprengt hätte. Lediglich der Vollständigkeit geschuldet, verweise ich aber auf den Schulsanitätsdienst, auf den ich zum einen aus vorgenannten Gründen nicht weiter eingehen werde, aber auch aus meiner Überzeugung heraus, dass hier vor allem die Relevanz für weiterführende Schulen zu prüfen wäre, während ich mich mit meinen Untersuchungen ausschließlich auf den Grundschulbereich abstützen werde. Weiterhin ist es vom Umfang dieser Arbeit her nicht leistbar, im Rahmen curricularer Betrachtungen einen Baustein für den Unterricht zu entwickeln, da ein solcher Entwurf zur Umsetzung des Themas Erste Hilfe im Unterricht das mit der Fragestellung gesteckte Ziel dieser Arbeit übersteigt und daher einer gesonderten weiterführenden Untersuchung bedarf. Der Bereich der Brandschutzerziehung und des Feueralarms, die in die Gesamtthematik Erste Hilfe und Notfall inbegriffen sind, werden in dieser Arbeit ebenfalls nicht explizit thematisiert.
An dieser Stelle betonend gilt mein besonderer Dank den fünf befragten Lehrerkräften, ohne deren Auskunftsbereitschaft und Mithilfe diese Arbeit so nicht hätte entstehen und verwirklicht werden können.
1.1 Begriffsklärungen
Die einzufordernde Transparenz und Nachvollziehbarkeit einer wissenschaftlichen Arbeit setzen zunächst voraus, dass diskutiert und begründet wird, in welcher Bedeutung die zentralen, in dieser Arbeit erwähnten Begrifflichkeiten verstanden und verwendet werden. In den folgenden Ausführungen werden deshalb der Begriff „Erste Hilfe“ und die in diesem Zusammenhang oftmals gebrauchten Begriffe „Ersthelfer[5] “ und „unterlassene Hilfeleistung“ ausführlicher erläutert.
1.1.1 Zum Begriff Erste Hilfe
Erste Hilfe ist als Begriff nicht explizit geschützt und kann unterschiedlich definiert werden, wie nachfolgende Beispiele belegen mögen:[6]
Der Brockhaus (1997) definiert Erste Hilfe wie folgt:
sofortige, vorläufige Hilfeleistung angesichts offenbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen bis zum Eingreifen fachl. Hilfe. § 323 c StGB bedroht jeden mit Strafe, der eine erforderl., ihm zumutbare Hilfeleistung unterlassen hat. Die Ausbildung der e. H. setzt Sachkenntnis voraus, die vom medizin. Laien durch Kurse des Dt. Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser-Hilfsdienstes und des Arbeiter-Samariter-Bundes erworben werden kann. (…) Beim Notruf sind fünf Angaben zu berücksichtigen: Wo ist etwas geschehen, was ist geschehen, wie viele Menschen sind betroffen, welche Zustände erfordern Arztbehandlung an Ort und Stelle, wer erstattet Meldung? (…) Grundsätzlich schließt die e. H. durch Laien alle der Behandlung durch Rettungssanitäter und Notarzt vorbehaltenden Maßnahmen aus, da sie bei unsachgemäßer Ausführung zusätzl. Schädigungen bewirken können.[7]
Das Lexikon „Zeit Aspekte“ (2005) schreibt weiterhin:
sofortige, vorläufige Hilfeleistungen angesichts offenbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen, bis ein Arzt die weitere medizinische Versorgung übernimmt. (…) Der Ablauf der e.H. gliedert sich in Sofortmaßnahmen wie die Entfernung eines Verunglückten aus dem Gefahrenbereich, Benachrichtigung des Rettungsdienstes über das [sic!] telefon. Notruf (in Dtl. 110) oder Notrufsäulen, Versorgung des Betroffenen durch unmittelbare Hilfeleistung, v.a. Lagerung sowie Überwachung und Abwehr lebensbedrohl. Zustände durch Atemspende, Herzmassage, Blutstillung, Notverbände, Schockbekämpfung, u.a., bis zum Abtransport durch Rettungsfahrzeuge.[8]
Der DTV-Atlas versteht Erste Hilfe als „gezielte und aufmerksame sinnliche Wahrnehmung zur Diagnostik sowie das beherzte und begründete Handeln mit Verstand“. Erforderlich ist dabei nicht nur die Bereitschaft zum Helfen, sondern auch die fachliche Kompetenz.[9]
Nachtmann (1996) versteht unter Erster Hilfe die Durchführung von Sofortmaßnahmen, den Notruf und die weitere Betreuung und Versorgung des Notfallpatienten vor Ort, um dabei lebensbedrohliche oder gesundheitsgefährdende Zustände abzuwenden bzw. einer Verschlimmerung dieser vorzubeugen.[10] Und in dem Geleitwort des „Handbuches der Ersten Hilfe“ heißt es, dass Erste Hilfe und Notfallmedizin einerseits der Rettung vital bedrohten menschlichen Lebens dienen und andererseits Gesundheitsschäden am Unfallort eingrenzen sollen.[11]
Der Begriff wird in dieser Arbeit in Anlehnung an Nachtmann und Buchfelder verstanden. Allen aufgeführten Bedeutungen gemeinsam ist eine Hilfeleistung bei einem Notfall bzw. in einer Notfallsituation, die eine Verschlimmerung eines gesundheitlichen Zustandes abwehren bzw. dieser vorbeugen soll. Die Anwendung von Erster Hilfe schließt eine kompetente Ausbildung diesbezüglicher Maßnahmen mit ein.
1.1.2 Ersthelfer
Einem Ersthelfer sollte zumindest, nach Meinungen von Karutz/von Buttlar (1999), nur das zugemutet werden, was „grundsätzlich jeder Mensch jederzeit und an jedem Ort leisten kann“ ohne notgedrungen auf technische Unterstützung oder dem Einsatz von Materialien abhängig zu sein.[12] Er sollte nach bestem Gewissen handeln und dem Patienten bestmögliche Hilfe zukommen lassen.[13] Dabei müsse er aber auch immer an seine eigene Sicherheit denken, denn „ein verletzter Helfer ist ein schlechter Helfer.“[14] Ein Ersthelfer sei dazu verpflichtet, jede Maßnahme, die er beherrscht, einzusetzen, um bestmögliche Hilfe auf die wirksamste Art zu leisten, wenn sie im konkreten Fall notwendig sei. Es sei ihm des Weiteren nicht freigestellt, ob er seine Fähigkeiten gebraucht, sondern sei verantwortlich, seine Kenntnisse einzusetzen und qualifizierte Maßnahmen in die Wege zu leiten.[15] Dabei fallen einem Ersthelfer laut Hermanns (1986) folgende Aufgaben zu:
1.Verhinderung von weiteren Verletzungen oder materiellen Schäden durch gezielte Absicherung der Unfallstelle und Bergung der Verletzten aus dem Gefahrenbereich
2. Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben: Der Helfer hat lebensbedrohliche Blutungen zu stillen, Schockzustände zu bekämpfen, einen Atemstillstand durch Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung zu beheben und bei Herzstillstand Herz und Kreislauf durch äußere Massage wiederzubeleben.
3. Verhinderung einer Verschlimmerung von Verletzungen oder einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes des Verletzten durch angemessene Lagerung und Erste Hilfe.
4. Nach den Sofortmaßnahmen sind im Hinblick auf weitere Hilfsmaßnahmen unverzüglich Polizei und Rettungsdienste zu benachrichtigen.[16]
Weiterhin sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden:
Ersthelfer übernehmen nur eine kurzzeitige Versorgungsaufgabe. Wichtig ist die Orientierung über die Notfallsituation. Oberstes Prinzip sollte die Bewahrung der Ruhe sein. Eine gründliche Ausbildung ist Voraussetzung und kann helfen, sicher aufzutreten und zu handeln. Gleichzeitig wirkt er damit kompetent, kann seine Verhaltensweise erklären und über die Notwendigkeit und Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen überzeugen. In diesem Zusammenhang sollte ein Ersthelfer auch dafür sorgen, dass sowohl der Betroffene als auch eventuell umstehende Beteiligte beruhigt werden.[17]
Dem Ersthelfer werden vielfältige und komplexe Aufgaben zugewiesen, die er vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. medizinisch-fachlicher, qualifizierter und professioneller Hilfe gewährleisten muss. Wird eine Aufgabe nicht hinreichend erfüllt, hat das unter Umständen für den Betroffenen schwerwiegende Folgen, die auch der Rettungsdienst nicht mehr beheben kann. Die Versorgung durch den Ersthelfer ist bereits aus dieser Sicht zwingend erforderlich und unverzichtbar für den Betroffenen. Er ist somit Initiator der so genannten Rettungskette und leitet den ersten wichtigen Schritt ein.
Untersuchungen zu Ersthelfermaßnahmen von Karutz/von Butlar (1999) zeigen, dass nur jeweils 11,7% der Ersthelfermaßnahmen in den neuen Bundesländern und 11,3% in den alten Bundesländern schädlich oder nicht notwendig waren. Alle anderen Maßnahmen wurden entweder als hilfreich, notwendig oder sogar lebensrettend eingestuft. Die Autoren sind der Überzeugung, dass jede Hilfe, die bei einem Unfall oder in einer Notfallsituation von Laien geleistet werde, generell gut sei.[18]
Es ist des Weiteren gesetzlich festgesetzt, dass jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Recht auf optimale und bestmögliche medizinische Versorgung hat.[19] Das schließt das Mitwirken der Bevölkerung und jedes Einzelnen nicht aus.[20]
Überträgt man diese Aufgaben auf die Schule, wird meiner Meinung nach automatisch jede Lehrkraft oder Aufsichtsperson in einer Notfallsituation nicht nur selbst zum Ersthelfer, sondern es entsteht gleichzeitig auch ein pädagogischer Auftrag und die Notwendigkeit, möglichst vielen Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Sie sollen somit kompetent werden, selbst als Ersthelfer tätig werden zu können.
Berücksichtigt man zudem die Tatsache, dass der Rettungsdienst gemäß Daten aus dem Jahre 1999 in über 50% der Einsätze innerhalb von sieben Minuten am Unfallort ist, muss meines Erachtens vor dem Eintreffen adäquate Hilfe geleistet werden, damit einer Verschlechterung entgegen gewirkt bzw. einer Stabilität des Gesundheitszustandes erreicht wird.[21]
Buchfelder/Buchfelder (1997) weisen darauf hin, dass die Chancen für jeden einzelnen größer seien, wenn im Notfall kompetent(er) geholfen werden könne. In diesem Zusammenhang gilt ihr Hinweis in Richtung einer Ausbildung aller Schüler im Bereich Erste Hilfe, um dieses Ziel zu erreichen.[22] Dieser Auffassung kann ich mich vorbehaltlos anschließen und sollte eine Unerlässlichkeit für jeden Bundesbürger darstellen.
Sefrin (1993), Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands, ist der Auffassung, dass die Bereitschaft der Bevölkerung zur Hilfeleistung sehr gering sei. Gründe hierfür sieht er in dem allgemeinen Unverständnis der Bevölkerung, dass Helfen im Sinne einer Ersten Hilfe nicht als etwas Selbstverständliches in der direkten Lebenswelt verstanden wird.[23] Meines Erachtens sollte auch angemerkt werden, dass in Deutschland diesbezüglich zwar eine rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht, eine Wiederholung bzw. Auffrischung der Erste-Hilfe-Kurse aber großteils nur auf Freiwilligkeit beruht.
1.1.3 Unterlassene Hilfeleistungen
Die Pflicht zur Hilfeleistung ist in unserer Gesellschaft, wie bereits erwähnt, gesetzlich[24] geregelt. Eine Nichtbeachtung kann weit reichende Sanktionen für die betroffene Person nach sich ziehen.
Der § 323c Strafgesetzbuch (StGB) führt hierzu aus:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Detailliertere rechtliche Konsequenzen zu diesem Paragraphen finden sich im Brockhaus Recht.[25] Eine Voraussetzung für diese Verpflichtung ist das Vorliegen einer Notsituation. Dazu zählen nicht nur Unfälle, Katastrophensituationen oder eine unerwartete Verschlechterung eines Krankheitszustandes, sondern beispielsweise auch Selbstmordsituationen, in denen der Betroffene bewusstlos ist, da ihm seine Absicht nicht unterstellt werden darf. Auch in diesem Fall findet die Pflicht zur Hilfeleistung ihre Anwendung.[26]
Die Leistungspflicht von Erster Hilfe wird in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt, je nachdem, an welchem Ort sich ein Unfall ereignet. Im außerbetrieblichen Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB) zuständig. Darüber hinaus finden im betrieblichen Bereich, somit auch für den schulischen Bereich relevant, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO), das Sozialgesetzbuch VII (SGB) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ihre Anwendung.[27]
Meines Erachtens ist es nicht nur eine gesetzliche Pflicht Erste Hilfe zu leisten, sondern auch eine soziale Verantwortung jedes Einzelnen. Da jeder Mensch eine Notfallsituation betreffen kann, müsste es in seinem Interesse liegen, dass Erste Hilfe geleistet werden kann und er selbst auch dazu fähig ist. Diesem ja bereits zuvor schon ausgeführten Problem eines vielfach fehlenden Selbstverständnisses in der Bevölkerung[28] wird seitens des Gesetzgebers durch Androhung empfindlicher Sanktionen bei Nichtbeachtung zwar formal begegnet, aber aus sozialpolitischer und pädagogischer Sicht bedarf es hier meiner Auffassung nach vielmehr einer frühzeitig vorzunehmenden und nachhaltigen Wertevermittlung. Diese Erkenntnis deutet bereits auf die noch zu untersuchende Relevanz der Ersten Hilfe im Schulunterricht hin.
2 Allgemeine Relevanz zur Ersten Hilfe
Nach der Begriffsklärung der Ersten Hilfe soll nachfolgend deren Relevanz insbesondere im Zusammenhang mit Kindern durch exemplarisches Aufzeigen von Unfallhäufigkeiten beleuchtet werden.
Im Vorwort des Erste-Hilfe-Ratgebers vom Deutschen Roten Kreuz verdeutlicht Ipsen (1995), der damalige Präsident des DRK, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Erste Hilfe aufgrund der schätzungsweise acht Millionen Unfälle jedes Jahr im Verkehr, im Beruf, in der Schule sowie im Heim- und Freizeitbereich zu teil würde.[29]
Nach der Broschüre „Ersthelfer“ (2003) der Gesetzlichen Unfallversicherung, im Weiteren mit GUV abgekürzt, seien es annähernd neun Millionen Menschen, die jährlich verletzt werden. Davon würden sich 35% der Unfälle in der Schule und im Berufsleben ereignen. Im häuslichen Bereich liege der Anteil bei ca. 30%, in der Freizeit bei ca. 28%. Den geringsten Anteil mit ca. 6%, aber auch mit den schwerwiegendsten Folgen, seien den Verkehrsunfällen zuzuschreiben.[30] Bereits hier wird meines Erachtens deutlich, dass Unfälle keine Ausnahmeerscheinung repräsentieren und letztlich einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil der Lebenswirklichkeit für jeden Einzelnen darstellen. Daher kann auch jeder davon betroffen sein. Wenn man zudem berücksichtigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt 80 Millionen Einwohner leben, sind es 10 %, die sich jährlich verletzen.
Weltweit betrachtet, seien Unfälle die häufigste Todesursache im Kindesalter mit einem Anteil an Todesfällen von 40% im Alter vom ersten bis zum vierzehn Lebensjahr. Es sterben, laut Unicef (2001), jährlich ca. eine Million Kinder an Unfällen.[31]
Gefahren für das Leben und die Gesundheit bestehen, laut Smyrka (1983), ein Leben lang und nicht erst im Erwachsenenalter. Ursachen und Wirkungsfaktoren dafür könnten jedoch nie ganz beseitigt werden. Um aber diesen entgegen zu wirken, solle bewusst sein, dass sich Unfälle nicht bloß zufällig ereignen, sondern sie in der Regel auf Ursachen zurückführbar seien. Demnach schlussfolgere ich, dass es keine Unfälle ohne Ursache gibt. Aust (in Smyrka 1983) verweist auch auf die Erkenntnis, dass Unfallereignisse durch multifaktorielle Wirkungsgefüge bedingt sind.[32]
2.1 Unfallhäufigkeiten und -schwerpunkte
Die nachfolgenden Darstellungen beschäftigen sich mit der Lebenswelt der Kinder. Dazu sollen im Folgenden zunächst aktuelle Unfallzahlen und Unfallschwerpunkte in der Schule Aufschluss über Quantität und Qualität ihres Auftretens geben. Der Vollständigkeit halber werde ich aber auch auf die Bereiche Freizeit und den Verkehr eingehen. Gerade auch schon deshalb, weil diese meiner Auffassung nach als Gesamtheit die Lebenswirklichkeit der Kinder im Grundschulalter darstellen.
2.1.1 Schule
Seit 1971 werden alle Unfälle, die sich an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ereignen und bei denen eine ärztliche Behandlung notwendig ist, von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) dokumentiert.[33]
Laut der gesetzlichen Unfallversicherung ereigneten sich im Jahr 2004[34], bezogen auf alle Schulformen, insgesamt 1.456.576 Schülerunfälle[35], versichert waren 17.416.479 Schüler.[36] Das ergibt eine Quote von 83,63 je 1000 Schüler bzw. 8,363%. Somit hatte etwa jeder zwölfte Schüler einen Unfall. Die gemeldeten Unfälle sind allerdings seit 2001 rückläufig, ohne dass Gründe, z.B. eine verbesserte Vorsorge oder Aufklärung, dafür namhaft gemacht werden.[37]
Niedersachsen zählt, laut dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) im Jahr 2004, neben Brandenburg und Schleswig-Holstein, zu den Bundesländern mit der häufigsten Schulunfallquote. Daher erscheint es mir besonders notwendig, dass vor allem in diesen Bundesländern im Unterricht thematisiert wird, bzw. Schüler darüber aufgeklärt sind, wie Unfälle vermieden werden können, aber auch, welche Hilfsmaßnahmen bei einem Unfall zu leisten sind.[38]
Eine positive Entwicklung sei im Hinblick auf tödliche Schulunfälle zu verzeichnen. Im Jahr 2004 waren es bundesweit sechs tödliche Schulunfälle und 79 tödliche Schulwegunfälle. Darunter waren sechs Grundschüler im Straßenverkehr bzw. auf dem Schulweg getötet worden. Im Jahr 2003 sind insgesamt 134 Schüler gestorben. Laut BUK waren es dreizehn tödliche Schulunfälle. Das macht einen Rückgang von fast 40% aus. Leider können meinerseits keine Gründe für diesen signifikanten Rückgang identifiziert werden, so dass ich hier auch keine Rückschlüsse auf schulische Präventionsmaßnahmen, z.B. Erfolge durch eine verbesserte Verkehrserziehung, ziehen kann.[39]
In den nachfolgenden Betrachtungen werde ich mich auf die Grundschule beschränken, da diese Schulform Gegenstand meiner Arbeit ist.
Von den 1.456.576 Schulunfällen aller Schulformen im Jahr 2004 entfallen 186.793 auf angezeigte Schulunfälle und 16.551 angezeigte Schulwegunfälle in Grundschulen.
Die in dieser Form wenig aussagekräftigen Daten sollen im Folgenden differenzierter betrachtet werden, um genauere Angaben zum Unfallschwerpunkt in der Grundschule zu erhalten.
53.666 von insgesamt 618.138 Unfällen ereigneten sich im Sport, das macht einen Anteil von 28,7% aus. In der Pause ereigneten sich 95.333 von 328.170 Unfällen, ein Anteil von immerhin 51,0%, also gut die Hälfte aller Unfälle. Grundschüler waren in 16.692 Fällen von 236.899 in einen Unfall im Unterricht involviert. Es ergibt sich ein Anteil von 8,9%. Es wird damit deutlich, dass Pausenunfälle den Schwerpunkt in der Grundschule ergeben.[40]
Die Bundesunfallkasse (BUK) Hessen wertete 2004 die bei ihnen gemeldeten und erfassten Pausenunfälle an hessischen Schulen der Jahre 1997 – 2001 aus. Laut Dordel/Kunz (2005) stehen diese Ergebnisse repräsentativ für andere Bundesländer.[41]
Knapp 35% der Unfälle ergeben sich aus dem Hinfallen/über etwas fallen bzw. den Auswirkungen von Aggressionen (geschlagen, geboxt, getreten und umfasst werden). An dieser Stelle verweise ich auf den Aspekt der psychomotorischen Gründe in Kapitel 3.2.2, um auf diesen Gesichtspunkt hier nicht näher einzugehen.
Es kann abschließend gesagt werden, dass sich vierzehn Prozent der gesamten Schulunfälle bereits in der Grundschule, mit dem Schwerpunkt Pausenunfälle, ereignen. Ich denke, dass es diesbezüglich für Grundschüler einen Bereich darstellt, der sie betrifft. Unter Berücksichtigung, dass Niedersachsen vergleichsweise eine sehr hohe Schulunfallquote hat, bin ich, ebenso wie Buchfelder/Buchfelder und Sefrin, der Meinung, dass Erste Hilfe in der Grundschule Anwendung findet und Schüler darin geschult werden sollten. Doch sollte diese Erkenntnis auch die Lehrer in besonderer Weise für die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Ersten Hilfe sensibilisieren. Es wäre interessant zu untersuchen, ob die als Pausenaufsicht eingeteilten Lehrkräfte sich dieser Herausforderung überhaupt bewusst sind und ob sie wissen, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten befindet und diesbezüglich dessen Inhalt auch entsprechend anwenden könnten.
2.1.2 Freizeit
Der Stand der Datenerhebung bezüglich der Kinderunfälle in Deutschland ist sehr unübersichtlich. Das ist darauf zurückzuführen, dass bei Unfällen, je nach Unfallort und Art der besuchten Einrichtung, unterschiedliche Institutionen, wie Polizei, gesetzliche Unfallversicherung oder Krankenkasse informiert werden. Unfälle, die beispielsweise von keinem Arzt behandelt werden, sind daher systematisch nicht erfasst.[42]
Derzeit leben etwa 15,5 Mio. Kinder im Alter unter fünfzehn Jahren in Deutschland. Davon erleiden rund 900.000 einen Unfall, der die Behandlung durch einen Arzt nach sich zieht. Bei Betrachtung des Unfallhergangs ist festzustellen, dass 456.000 Unfälle im Freizeitsport passieren. Die beliebteste und zugleich unfallreichste Freizeitbeschäftigung ist der Mannschaftssport, darunter ist besonders Fußball zu nennen.[43]
Im häuslichen Umfeld verunglücken jedes Jahr im Durchschnitt etwa 256.000 Kinder aus der betrachteten Altersgruppe. Die häufigsten Unfälle ereignen sich dabei im Kinderzimmer, gefolgt von Küche und Treppen(haus). An erster Stelle zählen zu den Unfallarten Stürze, gefolgt von Zusammenstößen und Schnittverletzungen. Zu den schwerwiegenderen Unfällen werden Verbrennungen, Verbrühungen und Vergiftungen gefasst.[44]
Laut Abel (ohne Jahr) ist das hohe Unfallrisiko für Kinder im öffentlichen Bewusstsein nur wenig präsent. Dieses gelte besonders für Unfälle in Heim und Freizeit. In diesem Bereich ereigneten sich durchschnittlich ein Drittel der Kinderunfälle jährlich. Es gäbe mehr Todesfälle bei Kindern durch Unfälle als durch Infektions- und Krebserkrankungen zusammen.[45]
Das höchste Risiko, an den Unfallfolgen zu sterben, haben nach Ellsäßer (2004) vor allem Säuglinge und kleine Kinder. Es dürfe ihrer Meinung nach in diesem Kontext keine Entwarnung gegeben werden, obwohl die Unfallzahlen kontinuierlich abnehmen. Zeitgleich erfolge aber eine Zunahme von Unfällen mit schweren Verletzungen, unabhängig vom Alter. Auch laut einer Statistik der Kinderklinik der Städtischen Kliniken Delmenhorst seien Unfälle die häufigste Todesursache bei Kindern. Unfallverletzungen seien folglich der häufigste Einweisungsgrund bei Kindern im schulfähigen Alter in ein Krankenhaus.
Die letzte repräsentative Studie des Bundsministeriums Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) des Jahres 2000 ergab, dass insgesamt neun Millionen Bundesbürger aller Altersstufen einen Unfall erlitten, mit einer Quote von 109 Verletzungen je 1000 Einwohner (10,9%). In Bezug auf Kinderunfälle wird ersichtlich, dass im Haus, beim Sport, im Verkehr und in der Freizeit 144 Ereignisse je 1000 Kinder (14,4%) verzeichnet wurden. Wie bereits in der Verkehrsstatistik überwiegt auch in dieser Studie der Anteil der Jungen, die verletzt bzw. getötet wurden.
In Deutschland wurden im Jahr 2004 insgesamt 382 Sterbefälle von Kindern im Alter zwischen fünf bis unter zehn Jahren erfasst. 89 Kinder sind hierbei durch einen Unfall gestorben, davon 40 durch Verkehrsunfälle, 10 durch häusliche Unfälle und 12 Kinder erlitten Sport- oder Spielunfälle mit Todesfolge.[46]
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bereich Freizeit die zahlreichsten Unfälle beinhaltet. Es wurde aufgezeigt, dass Kindern in ihrer Freizeit und im häuslichen Bereich einem nicht unerheblichen Unfallrisiko ausgesetzt sind. Unfälle bei Kindern stellen daher wichtige, aber vielfach durch Erwachsene auch ausgeblendete Elemente einer Lebenswirklichkeit dar. Gerade aus diesem Grund erscheint aus meiner Sicht nicht nur vermehrte Präventivmaßnahmen durch Erwachsene angebracht, sondern hier gilt es auch bei den Kindern selbst eine Kompetenz in Erster Hilfe auszubilden, die es ihnen ermöglicht, auch außerhalb der Schule erste Sofortmaßnahmen einzuleiten oder selbst Hilfe zu leisten.
2.1.3 Verkehr
Laut der aktuellsten Veröffentlichung über Kinderunfälle im Straßenverkehr des Jahres 2004 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) hatten 37.285 Kinder unter fünfzehn Jahren einen Unfall. Auch hier sind die Zahlen, wie zuvor aufgezeigt, rückläufig (-7,4%) im Vergleich zum Vorjahr.[47]
Trotzdem wurden dabei immer noch 153 Kinder im Straßenverkehr getötet
(-26,4% zu 2003), 6577 Kinder wurden schwer verletzt (- 7,6% zu 2003) und 30.555 Kinder leicht verletzt (-7,2% zu 2003).
Kinder im Alter von sechs bis unter zehn Jahren, das hauptsächliche Alter während der Grundschulzeit, verunglückten laut Destatis zahlenmäßig zu jeweils einem Drittel als Fußgänger, als Insasse in einem PKW und als Fahrradnutzer.
Im Geschlechtervergleich, in der Altersgruppe bis unter fünfzehn Jahre, sind Jungen stärker im Straßenverkehr gefährdet als Mädchen. So beträgt der Anteil der Jungen an Unfällen rund 57 %. Auch bei einer Betrachtung der Unfallart liegen die Jungen zumeist vorn. Bei Unfällen durch Radfahren sind gut zwei Drittel der Verunglückten Jungen und nur knapp ein Drittel Mädchen. In Bezug auf die verunglückten Kinder als Fußgänger überwiegen ebenfalls die Jungen mit 59% zu 41% bei den Mädchen. Bei Unfällen als PKW-Insasse sind verständlicherweise keine Geschlechtermerkmale der Kinder für den Unfallhergang von Bedeutung, so dass es hier auch keine signifikanten Unterschiede gibt. Bei der Altersgruppe für Kinder zwischen sechs bis unter zehn Jahren ergibt sich ein vergleichbares Bild, bei dem ebenfall die Jungen häufiger in Unfälle verwickelt sind als Mädchen:
Von insgesamt 10.281 Kindern, die im Jahr 2004 verunglückten, waren 6.159 Jungen und 4.105 Mädchen. Dabei sind 35 Kinder verstorben, die sich in 22 Jungen und 13 Mädchen aufteilen lassen.
Bei einer weiteren Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamtes lässt sich feststellen, dass im Bundesländervergleich das Land Niedersachsen, auf das sich mein berufliches Interesse derzeit fokussiert, im Mittelfeld einzuordnen ist.
Zusammenfassen bleibt festzuhalten, dass der Bereich Verkehr, im zahlenmäßigen Vergleich mit den Bereichen Schule und Freizeit, die geringsten, dafür aber folgeschwersten Unfallzahlen aufweist. Prozentual sind Jungen dabei häufiger betroffen als Mädchen. Eine mögliche Erklärung dafür, dass Jungen in den betrachteten Altersgruppen prozentual häufiger betroffen sind, ist offensichtlich darin zu sehen, dass sie im Allgemeinen risikoreicher agieren als Mädchen.
In diesem Bereich fallen die Folgen eines Unfalles noch stärker als in den vorangegangenen Bereichen ins Gewicht. Wie bereits in Kapitel 2.2 erläutert, ist es wichtig, dass schnelle und kompetente Hilfe geleistet wird.
Auf notwendige Kompetenzen werde ich in Kapitel 4.1.2 detaillierter eingehen.
2.2 Unfallursachen und Gründe ihrer Entstehung
Nachdem meinen vorherigen Ausführungen Aussagen zur Unfallhäufigkeit und den dabei beteiligten Personen entnommen werden konnten, werde ich mich in meinen nachfolgenden Darstellungen mit den Unfallursachen beschäftigen. Mein Erkenntnis leitendes Interesse gilt hierbei insbesondere den Hintergründen ihrer Entstehung, um hier gegebenenfalls diesen durch entsprechende Präventionsmaßnahmen im schulischen Bereich entgegenzuwirken oder zumindest in einigen Bereichen abzumildern (vor allem, wenn es um Wissensdefizite bei Kindern aufgrund sozialer Ursachen geht).
Unfälle werden in dieser Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII[48] definiert. Das Unfallgeschehen unterscheidet sich je nach Unfallort und beteiligter Altersgruppe. Dennoch lassen sich einige Gemeinsamkeiten erkennen, die folgend aufgezeigt werden.
Nach Kunz (1993/2005) stehen, wie bereits kurz erwähnt, Sturzunfälle an nahezu allen Unfallorten an oberster Stelle. Es folgen Unfälle durch Stöße, Schläge und Zusammenstöße. An dritter Stelle ereignen sich Unfälle durch scharfe, schneidende Gegenstände, gefolgt von Verkehrsunfällen. Den geringsten Anteil, weniger als vier Prozent aller registrierten Unfälle, verzeichnen Unfälle durch heiße Substanzen, elektrischen Strom, Ersticken, Ertrinken, Gifte und Säuren. Zusammenfassend ereignen sich die meisten Unfälle gemäß den charakteristischen Beschäftigungen und Verhaltensweisen von Kindern. Bezeichnend für Kinderunfälle im Vergleich zu Unfällen von Erwachsenen, sind hohe Anteile an Kopfverletzungen, Stürzen und offenen Wunden.[49]
Diese eher allgemein gehaltenen Aussagen machen bereits deutlich, dass durch entsprechende Aufklärung und Aufmerksamkeit der Erwachsenen, vor allem bei den Eltern von Kindern, ein Großteil der Unfälle in Haushalt und Freizeitbereich (ausgenommen vielleicht der Stoß- und Sturzunfälle) hätte verhütet, zumindest aber abgeschwächt werden können. Im Bereich der Vorsorge und Aufklärung über mögliche Gefahren (einschließlich für die Eltern) kann der schulische Bereich seinen Beitrag leisten, in dem er hier die Kinder frühzeitig auf Gefahren und Verletzungsmöglichkeiten hinweist und sie für die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei derartigen Unfällen trainiert.
2.2.1 Soziale Bedingungen
An dieser Stelle werde ich mich ansatzweise mit der Problematik der „veränderten Kindheit“ auseinandersetzen, da meiner Auffassung nach sich Unfallursachen teilweise auf diesen Wandel zurückführen lassen. Den Begriff der „veränderten Kindheit“ werde ich im Folgenden darstellen und den Bezug zur Thematik herstellen. Außerdem werde ich auf weitere soziale und psychomotorische Unfallursachen und Gründe für ihre Entstehung eingehen.
Um auf den Begriff der „veränderten Kindheit“ genauer einzugehen, sollte zuerst der Begriff der Kindheit geklärt werden. Es gibt, nach Knörzer/Grass (2000) nicht eine bestimmte, alles umfassende Kindheit, sondern es existieren zahlreiche, höchst unterschiedliche Arten und Definitionen.[50]
Fölling-Albers (2001) formuliert es deutlicher. Sie versteht unter einer „veränderten Kindheit“ vielschichtige gesellschaftliche Wandlungsprozesse, die sich auf das Leben der Kinder, die Bedingungen des Aufwachsens und auf Bedingungen im Kontext mit Veränderung der Kinder selbst beziehen. Kinder gestalten ihre Kindheit selbst, sind „Akteure und Schöpfer“. Kindheit wird als relativ eigenständiger gesellschaftlicher Lebensabschnitt verstanden.
Die Veränderungsprozesse wirken sich nach Fölling-Albers (2001) auf vier Bereiche aus:
- Familiäre Lebenswelt
- Soziale Welt der Kinder Spielorte und Spielgefährten: („Verinselung“, „Verhäuslichung“, „Vereinzelung“)
- Institutionalisierte Förder- und Freizeitangebote und deren unterschiedliche Nutzung, differenziert nach Alter, Geschlecht und sozialer Herkunft
- Neue Medien[51]
Nach Preuss-Lausitz (ohne Jahr) gäbe es elf Kennzeichen einer veränderten Kindheit, von denen nur zwei für diese Arbeit relevante Merkmale genannt werden:
- Kinder haben geringe eigenständige Bewegungsräume außerhalb ihrer Wohnung zur Verfügung, hinzu kommt eine geringe Nahraumerfahrung.
- Kinder bewegen sich in einer technisierten Welt. Diese bedingt einen allgemeinen Erfahrungsverlust und Realitätsverlust.[52]
Knörzer/Grass (2000) und Remschmidt (1997) fügen hinzu, dass es einen Wandel in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern gäbe. Auf der einen Seite sei mehr emotionale Wärme vorhanden, auf der anderen Seite werden Kinder stärker vernachlässigt und seien häufiger den Tag über alleine.[53]
Kinder benötigen daher meiner Meinung nach Kenntnisse von Erster Hilfe. Die Bedingungen ihres Aufwachsens sind teilweise gekennzeichnet durch Bewegungsmangel, geringerer Körpererfahrungen und -auseinandersetzungen. Sie erleben einen zu geringen Umgang mit ihrem eigenen Körper. Somit sind sie einerseits gefährdeter und andererseits verbringen sie oftmals ihre Freizeit alleine. Das trifft selbstverständlich nicht auf alle Kinder zu.
Limbourg (2003) und Ellsäßer/Böhmann (2004) zeigen in Studien, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien oder mit Migrationshintergrund vermehrt in einem riskanteren Umfeld lebten und diese Kinder wesentlich häufiger von Verletzungen und Unfällen betroffen seien. Darüber hinaus könnten auch sprachliche Probleme, die Herkunft aus einem verkehrsärmeren Gebiet oder die Tatsache, dass manche Eltern wenig über Gefahren in der direkten Lebenswelt informiert seien, die Unfallhäufigkeit beeinflussen.[54]
Gerade für diese Kinder (und über diese indirekt auch für deren Eltern) ist aus meiner Sicht ein Thematisieren von Erste Hilfe aus den oben genannten Gründen besonders wichtig. Hier sollte die Schule als Sozialisationsinstanz ihrer pädagogischen und gesellschaftlichen Verantwortung noch stärker nachkommen und diesbezügliche Sozialisationsdefizite, die durch soziale Hintergründe bedingt sind, versuchen zu kompensieren. Diese könnte zunächst überwiegend durch Aufklärung geleistet werden, alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen wären mit Blick auf das sozio-kulturelle Umfeld der Familien (gilt besonders für die Migrationsbevölkerung Deutschlands) und nach Anerkennung der Erziehungsverantwortung durch die Eltern nur mit empathischer Rücksicht und in Abstimmung mit den curricularen Lernzielvorgaben durch die Lehrpläne vorzunehmen.
2.2.2 Psychomotorische Gründe
In diesem Abschnitt werde ich mich auf mein Thema bezogen nur mit einigen psychomotorischen Gründen in Bezug auf Unfallursachen und Entstehungsgründen beschäftigen: kindspezifische Unfallursachen, Bewegungsmangel und sensorische Defizite (Wahrnehmungsdefizite).
Die Projektgruppe „Sicherheitserziehung in der Grundschule“ (1980) der GUV hat kindspezifische Unfallursachen ausgearbeitet. Daraus lassen sich gemäß den Erkenntnissen der Autoren folgende Ergebnisse als Unfallursachen bei Kindern zusammenfassen.
Kinder seien in ihrem Handeln sehr spontan. Ihr Verhalten sei daher auch nicht mit Vernunft zu begründen und damit als ein kognitiver Prozess zu bezeichnen. Sie ließen sich zudem sehr leicht ablenken. Das führe dazu, dass sie in bestimmten Situationen, in denen konzentriertes Handeln notwendig ist, vielfach zu unachtsam seien. Ferner sei ihr Reagieren unsicher und verzögert. Das wirke sich auf ein zu langsames Erkennen bzw. Verarbeiten von Gefahrensituationen aus.
Darüber hinaus, so die Autoren, seien Kinder in ihrem Denken an Regeln orientiert. Das schränke sie in ihrem Verhalten ein. Dazu dächten sie selbstbezogen. Es fehle ihnen an gewisser Empathie, also dem Vermögen, sich in andere Personen hineinzuversetzen. Das falle ihnen schwer und somit erkennen sie erst gar nicht die Gefahren (besonders im Straßenverkehr) bzw. könnten diesen nicht präventiv entgegenwirken.
Außerdem überschätzten sie sich zumeist selbst und gerieten in Situationen, in denen sie die Lage nicht mehr überblicken könnten. Abschließend sei zu bemerken, dass ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft fehle, andere Personen (vor allem Erwachsene) auf Gefahren hinzuweisen. Das führe dazu, dass viele Gefahrenquellen unerkannt blieben und nicht behoben würden.[55]
Bezogen auf den Grundschulbereich seien es laut dem Jugendrotkreuz auch folgende Eigenschaften, die für ein erhöhtes Unfallrisiko bei Kindern dieser Altersgruppe sprechen. Sie seien vergleichsweise risikobereit, abenteuerlustig und spontan.[56]
Aus den Erkenntnissen wird für mich deutlich, dass sie damit immer wieder mit Verletzungen und Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg, beim Sport und Spiel, im Straßenverkehr oder zu Hause konfrontiert werden und ihnen zwangsweise nicht ausweichen können und sollten, da sie, wie im folgenden gezeigt wird, einen wichtigen Bestandteil ihrer Entwicklung darstellen.
Bei der Untersuchung und näherer Betrachtung von Unfällen wurde festgestellt, dass motorische Defizite eine tragende Rolle spielen. Kunz (1993) nimmt an, dass alltägliche Bewegungen zu einem Unfall führen würden, wenn die Fähigkeiten der Kinder für die Dynamik der Bewegung nicht stark genug ausgeprägt seien. Er fordert somit eine Stärkung der „motorischen Fähigkeiten Kraft, Ausdauer, (Reaktions-)Schnelligkeit, Geschicklichkeit, Gleichgewicht und Körperkoordination sowie [in, Anm. A.-S. F.] den motorischen Fertigkeiten Fortbewegung, Springen, Laufen und Werfen“, damit altersgemäße Bewegungen keinen Unfall bedingen.[57]
Die Bewegungsentwicklung sei im Kindesalter individuell und von einzelnen Phasen geprägt. Winter/Roth (1994/1998) geben in diesem Zusammenhang an, dass in der Phase des späten Schulkindalters, von etwa zehn bis zwölf/dreizehn Jahren, die Phase der besten motorischen Lernfähigkeit sei. In dieser Phase seien Kinder besonders empfänglich für bewegungsfördernde Angebote. Scheid (1994b) berichtet in diesem Sinne von einem Höhepunkt und spricht von einem „motorischen Lernalter“. Während dieser Phase überwiege eine schnelle Entwicklung allgemeiner koordinativer Fähigkeitskomponenten. Somit wird von den Autoren gefordert, dass Bewegungslernen und Koordinationsschulung zu dieser Zeit vordergründig gefördert werden solle. Zudem seien im Alter von sieben bis etwa zwölf Jahren Steigerungen der konditionellen Fähigkeiten von Kindern zu verzeichnen. Es werden auch schwierigere Bewegungskombinationen zunehmend beherrscht.[58]
Diese Ansicht vertreten auch Abel/Höldke (2005). Sie sind der Auffassung, dass Kinder zunehmend teils zu geringe oder teils zu minimale Bewegungserfahrungen besäßen, die sich negativ auf die jeweilige Gesundheit, in Form von beispielsweise Adipositas (=Fettleibigkeit), Haltungsschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Spätfolgen im Erwachsenenalter, auswirkten.
Wenig in der öffentlichen Diskussion, bemerken Abel/Höldke, sei die Tatsache, dass ein Mangel an Bewegungserfahrungen auch die Entstehung von Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Verletzungen beeinflusse.[59]
Die motorische Entwicklung vollziehe sich durch aktives Handeln. Grundlagen dieser Entwicklung seien Reifungs- und Differenzierungsprozesse innerhalb des Zentralnervensystems, die eine zunehmende umfassendere neuromuskuläre Koordination bewirken. Individuelle Unterschiede ständen in einem Zusammenhang mit sowohl materiellen als auch sozialen Umweltbedingungen. Die Entwicklungsverläufe von Kindern seien nicht homogen. Ein Fehlen dieser entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten führe, laut Dordel/Kunz (2005) zu erheblichen Defiziten, die in der weiteren Entwicklung nicht einholbar und erlernbar seien.[60]
Dordel/Kunz (2005) verweisen darauf, dass die These „Viel Bewegung hilft viel gegen Unfälle“ aber wenig wissenschaftlich fundiert sei. Die realen Bedingungsgefüge zur Entstehung von Unfällen seien weit umfassender.[61]
Bewegungsmangel wirke sich außerdem negativ auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit, in besonderem Maße bei der Entwicklung im Kindesalter, aus. Eine Bewegungsförderung könne sich, laut Herrmann (2001) positiv dahingehend auswirken, indem das Selbstwertgefühl gestärkt und Ängste vor ungewöhnlichen, problematischen und unvorhergesehenen Situationen vermindert würden. Sie träge dazu bei, Gefühle für den eigenen Körper zu entwickeln und sich in der Bewegung auszudrücken. Somit begünstige Bewegungsförderung ein Begreifen der sie umgebenen Lebenswelt und fördere das Erkennen von gegebenen Grenzen. Gleichzeitig verbessere sie eine kognitive Entwicklung und unterstütze den Aufbau und die Festigung von sozialen Beziehungen. Herrmann zieht folgende Schlussfolgerung: „Ein Kind, das balancieren und Bäume erklettern durfte, fällt selten herunter. Bewegungstraining ist also auch Sicherheitstraining.“ Dabei sei es laut Dordel/Kunz (2005) unerlässlich, den Spaßfaktor mit zu berücksichtigen. Dennoch sei es wichtig, dass Kinder erkennen, wann die Grenze für Spaß erreicht sei und Gefahr entstehe.[62]
Berger (1992) und Limbourg (ohne Jahr) geben an, dass es, neben diesen genannten und weiteren motorischen, auch sensorische Defizite gäbe, die Unfälle bedingen. Im Kindesalter könnten sich diese Defizite dennoch stark verbessern. Bis zum siebten Lebensjahr könnten außerdem Sinnesfunktionen noch nicht hinreichend ausgeprägt sein. Das habe, laut den Autoren, zur Folge, dass es zu einer Vermischung von Vorstellungen, Wahrnehmungen und Gefühlen kommen könne. Besonders schwerwiegend diesbezüglich sei eine schwache Integration unterschiedlicher Sinnesausprägungen, eine zu geringe Umweltbeobachtung verbunden mit vorausschauendem Handeln („Geübtheit“) und das Fehlen eines Perspektivenwechsels. Limbourg (2003) geht davon aus, dass eine selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger erst mit acht bis zehn Jahren und als Radfahrer erst mit zwölf bis vierzehn Jahren vertretbar sei.
Des Weiteren führt Limbourg (ohne Jahr) an, dass es auch Kinder mit einer bestimmten „Unfallneigung“ gäbe. Vorwiegend gefährdet seien demnach hyperaktive Kinder mit einer verstärkten motorischen Aktivität und gleichzeitig gestörter psychomotorischer Koordination. Häufige Ursache sei seiner Meinung nach eine „minimale cerebrale Disfunktion (MCD)“.[63]
Dordel/Kunz (2005) verweisen darauf, dass sich die große Anzahl an Verkehrsunfällen im jüngeren Kindesalter somit auf entwicklungsbedingte motorische wie sensorische Schwächen zurückzuführen ließen, weil die dafür notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten sich erst später im Jugendalter vollständig entwickelten und differenzierten.[64]
Der erste deutsche Kinder- und Jugendsportbericht von 2003 zeigt eine positive Veränderung hinsichtlich der Mitgliedschaften in einem Sportverein. Im Jahr1993 hätten laut Kunz (1993) kaum fünf Prozent der Kinder einem Sportverein angehört. Das hätte sich, ausgehend von dem Bericht, geändert. Darin heißt es, dass der Sport für Kinder bis zwölf Jahre die wichtigste Freizeitbeschäftigung sei. Vier von fünf Kindern seien im Verlauf ihres Heranwachsens durchschnittlich acht Jahre Mitglied in einem Sportverein.
Dennoch belegen langfristige Studien einen Rückgang der motorischen Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Kinder könnten sich heute, bedingt auch durch den gesellschaftlichen Wandel, anders und weniger bewegen als in den letzten 25 Jahren und seien somit heute körperlich und motorisch etwa zehn Prozent weniger leistungsfähig als ihre Altersgenossen in den 1970er Jahren. Über diese Zusammenhänge ist bisher wenig bekannt und es bedarf weiterer Untersuchungen, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden können.[65]
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich Unfälle durch motorische Aktivitäten (Fangen, Laufen) oder Aggressionen des Verletzten oder Mitschülers ereignen. Stürze und Zusammenstöße bilden die Ursache für die häufigsten Unfälle, gefolgt von Unfällen, in denen der Verunfallte nur passiv betroffen ist, die von einer nicht genauen Bewegung des Verursachers bzw. einer zu geringen Reaktionsfähigkeit des Verunfallten herbeigeführt wurden. Dieses Ergebnis bestätigen auch Studien von Jäger (1996).[66]
Der letzte Aspekt beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Wahr-nehmungsdefiziten. Eine mangelnde Ausbildung und Integration des Wahrnehmungssystems führe, laut Herrmann (2001), zu Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung, zu Verhaltensauffälligkeiten, zu Angst und Aggressivität, zu Konzentrationsmangel und somit auch zu einer erhöhten Unfallgefahr. Kinder, deren Wahrnehmung ausreichend geschult sei, würden sich auf ihre eigenen Erfahrungen stützen und vernünftig mit sich umgehen, so Herrmann. „Sie fallen nicht vom Baum, weil sie das Klettern geübt haben, sie schneiden sich nicht, weil sie Erfahrungen haben, dass Messer scharf sind, und sie gehen behutsam mit Feuer um, weil sie begriffen haben, wie Feuer wirkt.“[67] Müller-Luecken (in Köhler 1983) ist der Auffassung, dass im Kindesalter eine mangelnde Differenzierung der Sinnesfunktionen und einer nur partiellen Wahrnehmung, bedingt durch ein Einwirken von Wünschen, Ängsten, Gefühlen, Vorstellungen und Erwartungen auf das Kind gegeben seien. Die Innen- und Außenwelt des Kindes würden noch nicht so verfeinert wahrgenommen, sondern vermischten sich vielfach. Sie nähmen, so auch Köhler (1983), ihre Umwelt nicht objektiv und wirklichkeitsgerecht wahr. Das beeinträchtige maßgebend eine entsprechende Situations- und Gefahrenerkennung und eine entsprechende Einschätzung.[68]
Die physiologischen und psychologischen Entwicklungen des Körpers als Grundlage für eine motorische Entwicklung sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Die kurze Darstellung soll als Beleg dafür gelten, dass es einen Zusammenhang zwischen Psychomotorik und der Entstehung von Unfällen gibt. Besonders mit Blick auf einen noch zu entwickelnden ganzheitlichen Unterrichtsentwurf müssten meines Erachtens daher die zuvor aufgezeigten wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse über psychomotorische und psychosomatische Zusammenhänge bei Unfällen in die inhaltlichen und curricularen Überlegungen zwingend mit einbezogen werden.
2.3 Präventionsprojekte
Es werden Präventionsprojekte seitens der Bundesregierung, niedersächsischer Ministerien, der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ und der gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt, die eine beispielhafte Präsenz von Erster Hilfe in Politik und Gesellschaft aufzeigen sollen.
Im aktuellen nationalen Aktionsplan[69] der Bundesregierung „Für ein kindgerechtes Deutschland“ wurden sechs Handlungsfelder mit entsprechenden Zielsetzungen entwickelt. Darunter werden Schlüsselfragen gefasst, die ein kinderfreundliches Land ermöglichen sollen. Der entscheidende Aspekt für diese Arbeit ist eine Förderung des gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen unter dem Blickwinkel einer Verhütung von Unfällen. In diesem Handlungsfeld strebt die Bundesregierung, bestätigt durch Unfallstatistik und „veränderter Kindheit“ bzw. Verlagerung des Spielens der Kinder in den Haus- und Freizeitbereich, eine Reduzierung der Unfälle im Straßenverkehr sowie im Haus- und Freizeitbereich an.
Es werden nur die für diese Arbeit notwendigen Maßnahmen aufgeführt:
Die Bundesregierung wirkt mit, eine flächendeckende Information von Eltern, Kindern und Jugendlichen über alterstypische Unfallgefahren sicher zu stellen.
Sie setzt sich dafür ein, dass die präventive Wirkung von Sport und Bewegung im Hinblick auf Unfälle stärker beachtet wird.
Sie regt die Durchführung von Programmen zur kindergerechten Vermittlung des Umgangs mit riskanten Situationen an.
Die Bundesregierung trifft Vereinbarungen mit der Industrie über technische Unfallschutzmaßnahmen und Prüfplaketten.[70]
In Niedersachsen hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2003 die zweite Gesundheitszielkonferenz unter dem Aspekt der Verabschiedung von Gesundheitszielen für das Kindes- und Jugendalter, die zuvor in einer einjährigen Vorbereitungsphase definiert wurden, stattgefunden. Diese Konferenz wurde organisiert von dem niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Niedersachsen war das siebte Bundesland, das ein derartiges Zielkonzept entwickelt hat.
Aus folgenden Gründen wurde der Fokus auf Kinder und Jugendliche gesetzt: Zum einen könnten Verhaltensweisen noch stark prägend auf sie wirken und zum anderen spielte der Aufbau von Gesundheitsressourcen für das spätere Gesundheits- und Krankheitsverhalten eine wichtige Funktion.
Diese Konferenz sollte jährlich stattfinden, um über den aktuellen Stand der Umsetzung zu informieren und neue Gesundheitsziele anzusprechen.
Trotz der oben genannten Absichtsbekundungen für ein regelmäßiges Zustandekommen dieser Konferenzen konnte ich bei meinen Recherchen allerdings keine weiteren Gesundheitszielkonferenzen zu dieser Thematik ausfindig machen.
Nachfolgend möchte ich ein Gesundheitsziel dieser Konferenz, das bedeutsam ist für diese Arbeit, genauer vorstellen.
Das Ziel „Prävention von Kinderunfällen“ beinhaltet eine Reduzierung dieser Unfälle, eine kindgerechtere Gestaltung des Lebensumfeldes der Kinder und folgend eine Minimierung der Unfallgefahr, künftig auch eine Stärkung der Bewegungskompetenz.
Begründet werden diese Ziele durch eine zu hohe Anzahl von Unfällen bis zum Alter von unter fünfzehn Jahren. Die Unfallfolgen könnten wesentlich die Gesundheit von Kindern negativ beeinflussen und langzeitlich gesehen schädigen. Dabei wurden vielfach präventive Maßnahmen, die diese Gefahren für Kinder beseitigen bzw. entschärfen, entwickelt.
Das „Ziel 1“ umfasst dabei folgende Einzelziele:
- Schaffung eines Lebensumfeldes, das möglichst wenig Unfallrisiken birgt (Verhältnis-Prävention)
- Stärkung von Kindern im Umgang mit allgemeinen Lebensrisiken; Befähigung zur realistischen Einschätzung der Risikobereitschaft und der eigenen physischen und psychischen Möglichkeiten (Verhaltensprävention)
- Nutzung von Möglichkeiten der Sekundärprävention (Erste Hilfe)
Diese sollten auf die jeweilige Bezugsgruppe angepasst sein, damit eine wirkungsvolle und gezielte Prävention gegeben sei. In den Bereich der Einschulung/Grundschule zählten unter anderem altersgemäße Erste-Hilfe-Kurse, Förderung der Psychomotorik und das Konzept „Bewegte Schule“[71] dazu.[72]
[...]
[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe (01.07.06); nicht nur der populärwissenschaftliche Internetauftritt von Wikipedia beschäftigt sich ausführlich mit diesem Thema. Unter dem Begriff Erste Hilfe finden sich z.B. mit der Internet-Suchmaschine Google allein 38.900.000 Einträge (Stand 1. Juli 2006), wodurch sich zunächst nicht nur Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad ziehen lassen, sondern durch diese Vielzahl sich auch eine besondere Relevanz in der Gesellschaft vermuten lässt.
[2] Vgl. Abschnitt 1.1.3 dieser Arbeit, in der die gesetzlichen Auflagen vorgestellt werden.
[3] Die wissenschaftlich gestützte Relevanz wird im Kap. 2 untersucht
[4] Die Bezeichnung Lehrer steht in dieser Arbeit synonym für Lehrkräfte beiderlei Geschlechts.
[5] Ersthelfer und Ersthelferinnen werden in der Arbeit als Ersthelfer zusammengefasst.
[6] der feststehende Begriff Erste Hilfe wird in dieser Schreibweise festgelegt
[7] Zit. nach Brockhaus Band 6 (1997) S. 567 - 570
[8] Zit. nach Lexikon „Zeit Aspekte“ (2005) Band 4 S. 38
[9] Vgl. DTV-Atlas (1999) S. 5
[10] Vgl. Nachtmann (1996) S. 1
[11] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) Geleitwort
[12] Vgl. DTV-Atlas (1999) S. 5
[13] Vgl. Immenroth (2002) S.12
[14] Vgl. Keggenhoff (1995) S. 20
[15] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) S. 11 und 20
[16] Vgl. Hermanns (1987) S. 14
[17] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) S. 9
[18] Vgl. DTV-Atlas (1999) S. 45
[19] Vgl. GG (Grundgesetzbuch) (2006) Artikel 3 und Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2003) S. 5
[20] Vgl. Nachtmann (1996) S. 7-11
[21] Vgl. Karutz/von Buttlar (1999) S. 10
[22] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) Vorwort zur 1.Auflage und S. 8f
[23] Vgl. BRK Juniorhelfer (1993) Vorwort
[24] nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) (Verpflichtung zur Hilfeleistung), vgl. Schönfelder (2005)
[25] Zit. nach Brockhaus Recht (2005) S. 359f
Wer der gesetzlichen Pflicht zur Hilfe bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not (zu den Unglücksfällen gehörenden Straftaten gegen Leib und Leben und nach [umstrittener] höchstrichterlicher Rechtsprechung auch der Selbstmord) nicht nachkommt, obwohl die Hilfeleistung erforderlich, den Umständen nach zumutbar und insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr sowie ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, dem droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§323 c StGB). Ein Unglücksfall liegt so lange nicht vor, wie der, dessen Leib und Leben gefährdet ist, die Situation eigenverantwortlich steuert. (z.B. Hungerstreik). Die Pflicht zur Hilfeleistung entfällt, wenn auf andere Weise Hilfe geleistet wird. Maßgebend sind fernen die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Pflichtigen zur Hilfeleistung. (…) Zivilrechtlich kann das Unterlassen von Hilfeleistung Schadensersatzansprüche auslösen (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 323 c StGB).
[26] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) S. 11
[27] Vgl. GUV Ersthelfer (2003) S. 6 und Schönfelder (2005)
[28] Vgl. Sefrin (1993) im Kap. 1.1.2
[29] Vgl. Buchfelder/Buchfelder (1997) S. 3
[30] Vgl. GUV Ersthelfer (2003) S. 5
[31] Vgl. http://www.unicef-icdc.org/publications/pdf/repcard2e.pdf (12.04.06)
[32] Vgl. Smyrka (1983) S. 10 und 16
[33] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 28
[34] Die aktuellsten Daten aus dem Bereich sind von 2004
[35] Der Begriff Unfall beinhaltet sowohl Schulunfälle als auch Schulwegunfälle
[36] Schüler und Schülerinnen werden in der Arbeit als Schüler zusammengefasst.
[37] Vgl. Dima,/Kemény/ Scherer (2005) S. 6
[38] Vgl. ebenda S. 9
[39] Vgl.ebenda S. 11
[40] Vgl. ebenda S. 13ff
[41] Siehe Anlage 4
[42] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 11
[43] Vgl. Flyer BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. „Auf die Plätze. Fertig. Los“
[44] Vgl. Flyer BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. „Ich sehe was, was du nicht siehst“
[45] Vgl. www.optipage.de/unfallverhuetung.html (12.04.06), Flyer: Ich sehe was, was du nicht siehst und Henter (2000) S. 1ff
[46] Siehe Anlage 6,7 und 8
[47] erscheint jährlich im Oktober des folgenden Jahres
[48] Vgl. Schönfelder (2005) § 8: Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
[49] Vgl. Kunz (1993) S. 14 und S. 17, GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 36 und Henter (2000) S. 9 ff
[50] Knörzer/Grass (2000) S. 25-26
[51] Vgl. Fölling-Albers (2001) S. 10ff
[52] Vgl. PowerPoint-Präsentation Wittkowske (2006)
[53] Knörzer/Grass (2000) S. 28-52
[54] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005), S. 22
[55] Vgl. Hund (2002) S. 7 und Smyrka (1983) S. 47 ff
[56] Vgl. JRK Lehrerinformation „Kinder helfen Kindern“ (1999) S. 9
[57] Vgl. Kunz (1993) S. 21
[58] Vgl. Winter/Roth (1994) S. 225, Winter (1998) S. 237-349, Scheid (1994b) S. 277 und GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 9 und S. 39
[59] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005), S. 38
[60] Vgl. Scheid (1994a) S. 269f und GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005), S. 39
[61] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S.5 und S.7
[62] Vgl. http://www.kindergarten-workshop.de/index.html?/paedagogik/erlebnis.htm (19.03.06),GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 47 und Flyer BAG: „Auf die Plätze. Fertig. Los“
[63] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 21-22
[64] Vgl. ebenda S. 24
[65] Vgl. Kunz (1993) S. 9 und Schmid/ Hartmann-Tews/ Brettschneider (2003)
[66] Vgl. GUV Bewegung und Kinderunfälle (2005) S. 32f
[67] Vgl. http://www.kindergarten-workshop.de/index.html?/paedagogik/erlebnis.htm (19.03.06)
[68] Vgl. Köhler (1983) S. 41
[69] „Nationaler Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“
[70] Nationaler Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010 S. 57
[71] Das Projekt „Bewegte Schule“ wurde 1998 mit einer dreijährigen Laufzeit vom niedersächsischen Kultusministerium initiiert, mit dem Ziel, in den Klassen 1 bis 6 Bewegungselemente als grundlegenden Bestandteil des Lernens und der körperlichen Entwicklung zu verdeutlichen und umzusetzen. Weitere Informationen vergleiche Niedersächsischer Kinder- und Jugendgesundheitsbericht (2002) S. 129f
[72]Vgl.www.aekn.de/web_aekn/home.nsf/ContentView/DBD6D5A73C7C4779C1256F000050CFDF/$File/dokugesundheitsziele.pdf (12.05.06) S. 5-12
- Arbeit zitieren
- Anna-Sarina Franke (Autor:in), 2006, Erste Hilfe im Sachunterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93076
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