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Darstellung der Regelungen der §§ 19-23 GWB

Title: Darstellung der Regelungen der §§ 19-23 GWB

Term Paper (Advanced seminar) , 2002 , 27 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Katrin Welzbacher (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Das GWB stellt eines der wichtigsten Gesetze der deutschen Wirtschaft dar und verfolgt das Ziel, den Bestand des Wettbewerbs zu sichern. Deshalb soll der freie Wettbewerb unterstützt und gefördert werden, um ein funktionierendes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu gewährleisten. Dieses Verhältnis ist gestört, sobald Unternehmen Absprachen bei Entscheidungen treffen (Kartellbildung) oder eine derart starke Stellung auf dem Markt besitzen, dass sie keinerlei Rücksicht auf die Wettbewerber nehmen müssen und diese Situation ausnutzen.
Der jeweilige Marktgegner, zumeist der Verbraucher, hat in diesen Fällen keine Möglichkeit frei zu entscheiden, da ihm entweder die Alternativen fehlen oder stark eingeschränkt sind. Die regulierende Wirkung des Wettbewerbs ist somit ausgehebelt.
Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber drei Tatbestandsgruppen (Kartelle, Vertikalvereinbarungen, Marktbeherrschung) im GWB definiert, für die Regelungen getroffen wurden.1

Die Überwachung dieser Gebiete obliegt hauptsächlich dem Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn. Es ist zuständig, wenn die Wirkung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens über die Landesgrenzen hinaus geht. Ist dies nicht der Fall, sind die obersten Landesbehörden zuständig.
Zusätzlich ist anzumerken, dass bei bestimmten Verstößen auch das UWG zur Anwendung kommen kann, das grundsätzlich neben dem GWB anwendbar ist.

Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit der Tatbestandsgruppe Marktbeherrschung und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, das in den §§ 19 bis 23 GWG geregelt wird.
Grundsätzlich sind marktbeherrschende Unternehmen, die allein aufgrund ihres Bestehens eine besondere Position auf dem Markt einnehmen, nicht verboten. Erst die missbräuchliche Ausnutzung dieser Stellung führt zur Anwendung des GWB, das außerdem ein Diskriminierungsverbot und ein Verbot unbilliger Behinderung beinhaltet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 MISSBRAUCH EINER MARKTBEHERRSCHENDEN STELLUNG (§ 19 GWB)

2.1 Marktabgrenzung

2.1.1 Sachliche Abgrenzung

2.1.2 Räumliche und zeitliche Abgrenzung

2.2 Marktbeherrschung

2.3 Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung

2.4 Besondere Missbrauchstatbestände

3 DISKRIMINIERUNGSVERBOT BZW. VERBOT UNBILLIGER BEHINDERUNG (§ 20 GWB)

3.1 Geltungsbereich der Vorschrift

3.1.1 Normadressaten

3.1.2 Gleichartiger Geschäftsverkehr

3.2 Behinderungsverbot

3.3 Diskriminierungsverbot

3.4 Missbrauch der Marktmacht

3.5 Aufnahmegebot

4 BOYKOTTVERBOT, VERBOT SONSTIGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDEN VERHALTENS (§ 21 GWB)

4.1 Boykottverbot

4.2 Einsatz von Druckmitteln

4.3 Zwangsausübung

5 EMPFEHLUNGSVERBOT (§ 22 GWB)

5.1 Tatbestand

5.2 Ausnahmen

5.2.1 Mittelstandsempfehlungen

5.2.2 Normen- und Typenempfehlungen

5.2.3 Konditionenempfehlungen

5.2.4 Unverbindliche Preisempfehlung für Markenwaren (§ 23 GWB)

6 RECHTSFOLGEN

7 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit analysiert die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der §§ 19 bis 23 GWB, um aufzuzeigen, wie marktbeherrschendes und wettbewerbswidriges Verhalten auf nationaler Ebene reguliert wird. Das primäre Ziel besteht darin, die gesetzlichen Verbote anhand konkreter Fallbeispiele praxisnah zu erläutern und deren Anwendung durch das Bundeskartellamt zu verdeutlichen.

  • Marktbeherrschung und Abgrenzung relevanter Märkte
  • Diskriminierungsverbot und Schutz schwächerer Marktteilnehmer
  • Boykottverbot und unzulässige Einflussnahme auf den Wettbewerb
  • Regelungen zum Empfehlungsverbot und Ausnahmen für Markenwaren

Auszug aus dem Buch

Besondere Missbrauchstatbestände

Neben der Generalklausel in § 19 I GWB sind in Abs. 4 Beispielstatbestände für Missbräuche aufgeführt, die als Legaldefinition zu betrachten sind und bei deren Anwendung sich die schwierige Auslegung des Missbrauchsbegriffs in Abs. 1 erübrigt. Falls die Voraussetzungen des Abs. 4 nicht vorliegen, wird auf § 19 I GWB zurückgegriffen.

Nach § 19 IV Nr. 1 GWB liegt ein Missbrauch vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Leistungen die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in einer für den Wettbewerb auf dem Markt erheblichen Weise ohne sachlich gerechtfertigten Grund beschränkt.

Klassisches Beispiel für einen solchen Behinderungsmissbrauch ist der sog. Handpreisauszeichnerfall. In diesem Fall hat die Fa. Meto ein, zum damaligen Zeitpunkt, neuartiges Gerät entwickelt, welches Preisetiketten in einem Arbeitsvorgang drucken und auf ein Produkt aufbringen kann. Aufgrund dieses praktischen Arbeitsganges wurde der Hersteller schnell Marktführer und nutzte seine Position, um den Abnehmern des Gerätes eine Bezugsbindung für ebenfalls von ihm produzierte Etiketten aufzuerlegen, die sehr viel teurer als die Etiketten der Konkurrenz waren. Falls die Kunden der Fa. Meto die Etiketten trotzdem bei der Konkurrenz kauften, wurde der Kundendienst verweigert und die Lieferung weiterer Geräte ausgeschlossen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Darstellung der Bedeutung des GWB für die deutsche Wirtschaft und die Notwendigkeit der Regulierung von Wettbewerbsstörungen.

2 MISSBRAUCH EINER MARKTBEHERRSCHENDEN STELLUNG (§ 19 GWB): Analyse der Voraussetzungen marktbeherrschender Stellungen sowie der spezifischen Tatbestände für den Missbrauch dieser Macht.

3 DISKRIMINIERUNGSVERBOT BZW. VERBOT UNBILLIGER BEHINDERUNG (§ 20 GWB): Untersuchung des Schutzes kleinerer Unternehmen vor unbilliger Behinderung und Diskriminierung durch marktstarke Konkurrenten.

4 BOYKOTTVERBOT, VERBOT SONSTIGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDEN VERHALTENS (§ 21 GWB): Erläuterung der Verbote von Boykottaufrufen sowie der unzulässigen Ausübung von Zwang oder Druckmitteln im Wettbewerb.

5 EMPFEHLUNGSVERBOT (§ 22 GWB): Analyse der Regelungen gegen die Umgehung von Wettbewerbsvorschriften durch Empfehlungen sowie der Ausnahmen für Preisempfehlungen.

6 RECHTSFOLGEN: Überblick über die rechtlichen Mittel der Kartellbehörde und zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bei Wettbewerbsverstößen.

7 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS: Verzeichnis der verwendeten Gesetzestexte, Berichte und Fachliteratur.

Schlüsselwörter

GWB, Marktbeherrschung, Wettbewerb, Bundeskartellamt, Diskriminierungsverbot, Behinderungsmissbrauch, Boykottverbot, Preisempfehlung, Markenwaren, Kartellrecht, Missbrauchsaufsicht, Wettbewerbsbeschränkung, Unternehmensmacht, Preismissbrauch, Vergleichsmarktkonzept

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Hinblick auf den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und unzulässiges wettbewerbswidriges Verhalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Marktbeherrschung, Diskriminierungsverbote, das Verbot von Behinderungen und Boykotten sowie Einschränkungen bei Unternehmens-Empfehlungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist eine verständliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der §§ 19 bis 23 GWB und deren praktische Anwendung in konkreten Wirtschafts- und Rechtsfällen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Gesetzestexte unter Einbeziehung von Fachkommentaren, Tätigkeitsberichten des Bundeskartellamtes und relevanten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der vier zentralen Verbotsgruppen des GWB, illustriert durch bekannte Präzedenzfälle wie den "Handpreisauszeichnerfall" oder "Rote Liste".

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie GWB, Marktbeherrschung, Diskriminierungsverbot, Preismissbrauch und Kartellrecht definiert.

Welche Rolle spielt das "Bedarfsmarktkonzept" für die Marktabgrenzung?

Es dient dazu, Waren oder Dienstleistungen als Markt zu definieren, wenn sie hinsichtlich Eigenschaften, Zweck und Preis für den Verbraucher zur Bedarfsdeckung austauschbar sind.

Wie definiert das Gesetz eine "Mondpreisempfehlung"?

Dabei handelt es sich um bewusst überhöhte unverbindliche Preisempfehlungen, die dazu dienen, dem Kunden durch künstliche Rabatte eine Ersparnis vorzugaukeln, die de facto nicht existiert.

Was unterscheidet den Behinderungsmissbrauch vom Preismissbrauch?

Während der Behinderungsmissbrauch aktiv die Wettbewerbsmöglichkeiten Dritter durch Boykotte oder Bezugsbindungen einschränkt, zielt der Preismissbrauch auf die Durchsetzung von Konditionen ab, die bei wirksamem Wettbewerb nicht erzielbar wären.

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Details

Title
Darstellung der Regelungen der §§ 19-23 GWB
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg  (FB Wirtschaft)
Course
Internationales Wirtschaftsverkehrsrecht
Grade
1,3
Author
Katrin Welzbacher (Author)
Publication Year
2002
Pages
27
Catalog Number
V9304
ISBN (eBook)
9783638160407
Language
German
Tags
Darstellung Regelungen Internationales Wirtschaftsverkehrsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Katrin Welzbacher (Author), 2002, Darstellung der Regelungen der §§ 19-23 GWB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9304
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