Allgemeines
Ist das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht.
Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Hierdurch soll eine größere Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Das Übereinkommen gilt für alle EG-Mitgliedsstaaten
Allgemeines (2)
Am 19. Juni 1980 wurde ein zur Unterzeichnung aufgelegtes Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vorgelegt.
Es wurde beschlossen ein Protokoll zu erstellen, das die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes für die Auslegung des Übereinkommens übertrug, noch bevor das Übereinkommen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist.
Allgemeines (3)
Satzung und Verfahrensordnung wurden an den europäischen Gerichtshof übertragen.
Am 19. Dezember 1988 wurde in Brüssel durch das erste geschlossene Protokoll die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes übertragen.
EWG-Schuldrechtsübereinkommen
Römische Vertrag von 1980
[umfasst 39 Folien]
Allgemeines
Ist das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht.
Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Hierdurch soll eine größere Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Das Übereinkommen gilt für alle EG-Mitgliedsstaaten
Allgemeines (2)
Am 19. Juni 1980 wurde ein zur Unterzeichnung aufgelegtes Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vorgelegt.
Es wurde beschlossen ein Protokoll zu erstellen, das die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes für die Auslegung des Übereinkommens übertrug, noch bevor das Übereinkommen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist.
Allgemeines (3)
Satzung und Verfahrensordnung wurden an den europäischen Gerichtshof übertragen.
Am 19. Dezember 1988 wurde in Brüssel durch das erste geschlossene Protokoll die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes übertragen.
Zum Protokoll selbst
Dieses bedarf der Ratifikation der Unterzeichner.
Inkraftsetzung des Protokolls am ersten Tage des dritten Monats.
Das Protokoll ist in einer Urschrift (deutsch, englisch, französisch, irisch....) im gleichen Wortlaut und Verbindlichkeit im Archiv des Generalsekretariates des Rates der europäischen Gemeinschaft hinterlegt.
Es wurde mit den Unterschriften der Mitgliedsstaaten besiegelt.
Anwendung
Nach Artikel 1 und 2 findet das Deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen keine unmittelbare Anwendung.
Innerstaatlich ist das Übereinkommen in den Artikeln 11, 27 bis 37 EGBGB umgesetzt worden.
Beruht auf „normästethischen“ Gründen durch Artikel 36 EGBGB.
[...]
Internationale Anwendung und Bedeutung
[...]
Nationale Anwendungen und Bestimmungen
[...]
Literaturverzeichnis
http://www.kanzlei.de/egbgb-0.htm#Art.27
http://www.jura.uni-freiburg.de/ipr1/cisg/conv/egbgb.htm#t1k2ab5uab1
M. Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 3 Auflage (2002), S 164.166
[...]
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.