Diese Hausarbeit behandelt die Frage, inwieweit das Thema Taschengeld für die Grundschule geeignet ist. Fraglich ist eingangs vor allem warum ökonomische Bildung im Allgemeinen ein bedeutender Aspekt der Bildung im Bereich der Primarstufe darstellt, was als Oberthema des Taschengeldes anzusehen ist. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, was besonders am Taschengeld ist, wie viel Geld den Kindern zur Verfügung steht und wofür dieses Geld verwendet wird.
Die Kids-Verbraucher-Analyse hat bereits festgestellt, dass die Eltern den Wünschen ihrer Kinder immer häufiger nachgeben, sei es bei Lebensmitteln, Unternehmungen, Kleidung, Zimmereinrichtung oder dem freien Verfügen über das Taschengeld. Auf Grund dessen sollten Kinder schon früh auch den Umgang mit Geld erlernen, denn nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Kinder auch im weiteren Verlauf ihres Lebens verantwortungsbewusst mit ihrem späteren Einkommen umgehen können. Für eine angemessene ökonomische Bildung sind zwar in erster Linie die Eltern verantwortlich, allerdings stehen daran anschließend die Lehrerinnen und Lehrer in der Pflicht. Aufgabe des Sachunterrichts in der Grundschule ist es deshalb, Kinder in die Lage zu versetzen, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und zunehmend selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ökonomische Bildung
2.1 Der Beitrag ökonomischer Bildung zur Allgemeinbildung
2.2 Ökonomische Bildung in der Grundschule
2.3 Ökonomische Bildung im Rahmen des Sachunterrichts
3. Das ökonomische Thema: Taschengeld
3.1 Begriffsdefinition
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.3 Historische Hintergründe
4 Die Kids-Verbraucher-Analyse - Eine Statistik
4.1 Ergebnisse der Kids-Verbraucher-Analyse
4.2 Empfehlungen zur Höhe des Taschengeldes
4.3 Elterntipps
5. Didaktische Legitimation und Ziele
5.1 Didaktische Legitimation
5.2 Ziele
6 MoKi - Money & Kids- Projekt: Eine kritische Reflexion
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Fähigkeiten, das Wissen und die Voraussetzungen der Grundschulkinder sind differierend. Einige bringen schon beachtliches Vorwissen von zu Hause mit, andere haben mehr oder weniger klare Vorstellungen davon, was sie in der Schule erwartet, und einige wenige sind gar nicht auf schulische Themen und Abläufe vorbereitet.
Das Thema Geld im Besonderen ist dabei in fast allen Familien bedeutend. Und auch wenn viele Erwachsene der Meinung sind, dass junge Menschen zu unerfahren für den Umgang und das Verständnis mit Geld sind, ist es umso erstaunlicher, dass sie bereits in wirtschaftliche Prozesse integriert sind. Schon Kinder verfügen über eine beachtliche Kaufkraft und gelten schon länger als aktive Konsumenten, weshalb Marketingfirmen, Nahrungsmittelhersteller und die Spielzeugindustrie Kinder längst als Zielgruppe mit eigenem Geld erkannt haben. Zum Teil stehen den Kindern beachtliche Summen an Geld zur Verfügung (Taschengeld, Geld als Belohnung, Geld als Geschenk zum Geburtstag, usw.). Der Einfluss der Kinder bezieht sich allerdings nicht nur auf ihre jetzige und zukünftige Kaufkraft (autonome und zukünftige Konsumenten) sondern auch auf die Kaufentscheidungen der Familie (Konsumbeeinflusser). Die Kids-Verbraucher-Analyse hat bereits festgestellt, dass die Eltern den Wünschen ihrer Kinder immer häufiger nachgeben, sei es bei Lebensmitteln, Unternehmungen, Kleidung, Zimmereinrichtung oder dem freien Verfügen über das Taschengeld. Auf Grund dessen sollten Kinder schon früh auch den Umgang mit Geld erlernen, denn nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Kinder auch im weiteren Verlauf ihres Lebens verantwortungsbewusst mit ihrem späteren Einkommen umgehen können. Für eine angemessene ökonomische Bildung sind zwar in erster Linie die Eltern verantwortlich, allerdings stehen daran anschließend die Lehrerinnen und Lehrer in der Pflicht. Aufgabe des Sachunterrichts in der Grundschule ist es deshalb, Kinder in die Lage zu versetzen, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und zunehmend selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können.
Im Folgenden soll sich deshalb die vorliegende Hausarbeit mit der Thematik beschäftigen, inwieweit und warum das Thema Taschengeld ein geeignetes Thema für die Grundschule bzw. Primarstufe ist. Fraglich ist eingangs vor allem warum ökonomische Bildung im Allgemeinen ein bedeutender Aspekt der Bildung im Bereich der Primarstufe darstellt, was als Oberthema des Taschengeldes anzusehen ist. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, was besonders am Taschengeld ist, wie viel Geld den Kindern zur Verfügung steht und wofür dieses Geld verwendet wird.
Einleitend gehe ich deshalb auf die Relevanz ökonomischer Bildung als Allgemeinbildung ein. Darauf aufbauend beschäftige ich mich mit der Einordnung ökonomischer Inhalte in der Grundschule, im Speziellen im Sachunterricht, der als Hauptort ökonomischer Bildung anzusehen ist. Daran anknüpfend folgen die eigentlichen Grundlagen der Thematik mit einer Begriffsdefinition und den gesetzlichen Regelungen bezüglich Taschengeld. Unmittelbar folgen die geschichtlichen Hintergründe und Studien bzw. Statistiken um Fakten darzulegen. Weiterführend lege ich Empfehlungen und Tipps zum Thema Taschengeld offen. Anschließend folgt die Legitimation des Themas für die Primarstufe im Sachunterricht, die die eingangs gestellte Frage beantworten soll, inwieweit die Behandlung des Themas notwendig und richtig ist. Dies soll einerseits anhand der Einordnung in den Teilrahmenplan Sachunterricht für das Land Rheinland-Pfalz, aber andererseits auch fachübergreifend im Fach Mathematik erfolgen.
Den praktischen Teil der Arbeit stellt eine kritische Reflexion der vorgefertigten Unterrichtseinheit Money & Kids (MoKi) dar.
Abschließend folgt mein Fazit zur Thematik und der eingangs formulierten Fragestellungen.
2. Ökonomische Bildung
2.1 Der Beitrag ökonomischer Bildung zur Allgemeinbildung
Mit der stetig wachsenden Bedeutung der Ökonomie in unserer modernen Gesellschaft, steigt auch die Vielfältigkeit und Komplexität ihrer Herausforderung-en. Das Individuum muss dementsprechend ökonomische Kompetenzen — insbesondere die ökonomische Handels- und Urteilskompetenz — in immer mehr Lebensbereichen entwickeln (vgl. Retzmann et al. 2010: 11). Die verschiedensten Lebenssituationen erfordern ein wirtschaftliches bzw. ökonomisches Handeln sowohl im privaten Haushalt als auch im Gesellschaftlichen oder Beruflichen (vgl. Piller 2014: 30f.). Die differenzierten Aufgaben und erforderlichen Kompetenzen betreffen beispielsweise die Verwendung vom Einkommen, das Anlegen von Geld und die Risiko- und Altersvorsorge. Dabei ist es gleichgültig ob der Mensch Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Unternehmer ist, da Steuer- und Beitragszahlungen nahezu alle Bürger zu leisten haben. Daraus ergibt sich, dass die Lebenswirklichkeit ohne ein „Mindestmaß an ökonomischer Bildung“ nicht zu bewerkstelligen ist (vgl. Retzmann et al. 2010: 11). In modernen Gesellschaften ist folglich ökonomische Bildung als Allgemeinbildung zu sehen. Allerdings ist ein informelles Lernen indem Vorbilder nachgeahmt oder auf Grundlage eigener Erfahrungen nicht mehr ausreichend. Im Fokus steht vielmehr die Notwendigkeit der gezielten Vermittlung ökonomischer Inhalte im Unterricht (vgl. ebd. / Kirchner 2015: 16).
Der Nachwuchs bzw. die Jugend soll die Möglichkeit bekommen in die ständigen Veränderungen der Wirtschaft mit integriert zu werden und diese auch beurteilen und mitzugestalten. Die ökonomische Bildung gibt ihnen die Möglichkeit ihr eigenes Leben zu führen und sich politisch sowie gesellschaftlich zu engagieren (vgl. Retzmann et al. 2010: 11). Mit Hilfe einer solchen Vermittlung von Grundkenntnissen im frühen Alter profitieren zusätzlich bildungsferne Familien, weil sich auf diese Weise berufliche Möglichkeiten ergeben und sie mit ihrer eigenen finanziellen Lage besser zurecht kommen und diese auch verstehen (vgl. ebd.).
2.2 Ökonomische Bildung in der Grundschule
Ökonomische Bildung ist die Gesamtheit aller erzieherischen Bemühungen in allgemeinbildenden Schulen, Kinder und Jugendliche mit solchen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Verhaltensbereitschaften und Einstellungen auszustatten, die sie befähigen, sich mit den ökonomischen Bedingungen ihrer Existenz und deren sozialen, politischen, rechtlichen, technischen und ethischen Dimensionen auf privater, betrieblicher, volkswirtschaftlicher und weltwirtschaftlicher Ebene auseinander zu setzen, mit dem Ziel, sie zur Bewältigung und Gestaltung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen zu befähigen (Kaminski 1996: 18-19).
Dabei verpflichtet sich die ökonomische Bildung in allen Schulformen drei Leitideen — Der Mündigkeit, der Tüchtigkeit und der Verantwortung (vgl. Retzmann et al. 2010: 11).
Der Begriff Mündigkeit meint hier die Bereitschaft und Befähigung eines Individuums zur Autonomie im ökonomischen Bereich. Diese ergibt sich aus den weitläufigen Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler in unserer demokratischen Grundordnung und Sozialen Marktwirtschaft. Eine offene Gesellschaft stellt ihren Mitgliedern für die Persönlichkeitsentwicklung vielfältige Optionen bereit. Allerdings erzeugt diese dadurch Orientierungsbedarf, der durch die ökonomische Bildung dann dementsprechend zu decken ist. In marktwirtschaftlichen Systemen benötigt das Individuum ökonomische Kompetenz, weil die staatlichen Rahmenbedingungen ihm wirtschaftliche Freiheit gewähren, zum Beispiel in Gestalt der Konsumfreiheit, der Berufswahlfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit. In all diesen Bereichen muss er lernen, die gewährten Spielräume für sich zu nutzen (vgl. ebd.).
Tüchtigkeit soll hier verstanden werden als die Fähigkeit und Bereitschaft der Menschen, den Leistungsanforderungen zu genügen, mit denen sie in ihrem Leben (zum Beispiel als Konsument, Kreditnehmer, Unternehmer oder Steuerzahler) konfrontiert werden. Dazu müssen die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Anforderungen in verschiedenen Lebenssituationen an sie gestellt sind und welche Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, um diese Anforderungen zu meistern. Der Begriff der Tüchtigkeit kann als domänenspezifische Fachkompetenz verstanden werden. Sie umfasst Fach- und Methodenkenntnisse ebenso wie die Urteils- und Handlungsfähigkeit (vgl. ebd.).
Der Begriff der Verantwortung umfasst neben der Eigenverantwortung auch die Sorge für die Mitwelt. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Sorge um das Wohlergehen anvertrauter, selbst unmündiger und untüchtiger Menschen, auf die Berücksichtigung berechtigter Interessen der Partner in wirtschaftlichen Beziehungen, auf die verantwortliche Mitgestaltung der Gesellschaft und auf ein nachhaltiges Wirtschaften. Verantwortung im Wirtschaftsleben zeigt sich in entsprechendem Handeln in privaten Haushalten und Unternehmen, auf Märkten und in der Gesellschaft (vgl. ebd.).
Gegenwärtig gibt es noch deutschlandweit Diskussionen an welchem Ort ökonomische Bildung in der Schule erfolgen soll. Es gibt noch keinen eindeutigen Konsens darüber, ob sie eher im Politikunterricht zu integrieren ist, oder ob es gar ein Kombinationsfach geben sollte. Diskutiert wird auch eine mögliche Integration des Schulfaches im Sinne der Fächerübergreifung oder gar ein eigenständiges Fach der ökonomischen Bildung einzuführen (vgl. Weißeno 2006: 86). In Bezug auf den Ort bzw. an welcher Stelle genau wirtschaftliche Inhalte vermittelt werden sollen gibt es also noch vielfältige Meinungen, einig ist man sich allerdings über die Sache, dass ökonomische Bildung in der Schule zwingend erfolgen muss. Beginnen sollte dies bereits im Sachunterricht der Grundschule (vgl. ebd.).
2.3 Ökonomische Bildung im Rahmen des Sachunterrichts
Der Erwerb grundlegender Bildung steht im Fokus des sachunterrichtlichen Bildungsauftrages. Dabei sind die curricularen, didaktischen und administrativen Aufgaben mannigfach. Die beteiligten Bereiche in den vier Jahren der Grundschule thematisieren geographische, historische, volkskundliche, wirt-schaftskundliche, sozialkundliche, technische und naturkundliche Sach- und Problemverhalte. Auch für die Vermittlung ökonomischer Gegenstandsbereiche muss der Sachunterricht als der Hauptort angesehen werden (Arndt & Jung 2013: 52f.). Dabei ist das Fach als unterstützender Anker anzusehen, mit dem Kinder in der Lage sind, „sich in ihrer Umwelt zu orientieren und in gegenwärtigen und zukünftigen Lebenssituationen zunehmend kompetent“ (Kahlert 2007: 108) und verantwortungsvoll zu agieren und auch an der Gestaltung der allgemeinen Lebenswelt teilzuhaben (vgl. Arndt & Jung 2013, S.53). Demzufolge gründet die Entstehung und Legitimation des Sachunterrichts und seiner Didaktik mehr auf der „gesellschaftlichen Aufgabe, Wissen, Handlungsnormen und Kompetenzen an die nächste Generation unter Bedingungen institutionalisierten Lernens zu vermitteln“ (Götz u.a. 2007: 11) als lediglich auf der „Bearbeitung wissenschaftlicher Theorien und Methodenprobleme“ (Arndt & Jung 2013: 53). Wichtig ist dabei diejenigen Wissens- und Könnensbereiche zu analysieren, die jeder Lernende — isoliert vom familiären Kontext — bedarf, um ein Zurechtfinden und Weiterentwickeln in der sich ständig verändernden (Lebens-) Welt zu gewährleisten. Zudem leistet jeder Einzelne auch seinen Beitrag zur Gestaltung der Lebensumstände (vgl. ebd.).
Der Sachunterricht im Allgemeinen muss demnach also als Vermittler zwischen Schüler bzw. Schülerin und dem Gegenstand bzw. der Sache angesehen werden, indem Kinder den nötigen Erfahrungsraum haben, sich die Welt aus unterschiedlichsten Perspektiven zu erschließen, im Besonderen gilt das auch für die Entwicklung ökonomischer Kompetenzen (vgl. ebd.: 55/ 68). Dies war lange Zeit in den pädagogisch-didaktischen Konzepten der Grundschule nicht selbstverständlich (vgl. ebd.: 68). Vor allem durch die Aktivitäten der Bundesfachgruppe für ökonomische Bildung, die im Juni 1978 in Bonn gegründet und 1993 in die Deutsche Gesellschaft für ökonomische Bildung übergeleitet wurde, wurde der Allgemeinbildungsanspruch der ökonomischen Bildung eingefordert (vgl. ebd.). Im Blickfeld des Sachunterrichts liegt die Unterstützung der Lernenden, sich basale ökonomische Kompetenzen anzueignen, um so die Grundlagen für eine anschlussfähige ökonomische Bildung zu legen. Die didaktischen Zugriffsweisen ermöglichen dabei, ein besseres Verständnis gesellschaftlicher Verhältnisse und die Einnahme eigener Positionen in der Auseinandersetzung mit dem Ökonomischen (vgl. ebd.: 73).
3. Das ökonomische Thema: Taschengeld
3.1 Begriffsdefinition
Unter dem Begriff Taschengeld ist ein bestimmter Geldbetrag zu verstehen, den Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, insbesondere von ihren Eltern oder Großeltern, erhalten. Dieser Geldbetrag steht den Kindern und Jugendlichen zur freien Verfügung bzw. dürfen sie eigenmächtig darüber entscheiden, wofür das Geld verwendet wird. Das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld ist dabei der Sinn des Taschengeldes. Außerdem soll darüberhinaus die Selbstständigkeit der Kinder gefördert werden (vgl. http://www.bpb.de/ nachschlagen/lexika/recht-a-z/22974/taschengeld).
3.2 Rechtliche Grundlagen
Umgangssprachlich wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vom Taschengeldparagraphen gesprochen. Hierbei bezieht man sich auf den §110 des BGB. Hier geht es allerdings vor allem um die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und nicht direkt um das Taschengeld an sich (vgl. Walhalla & Praetoria Verlag Vogl & Klenner 2016: 74).
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (Walhalla & Praetoria Verlag Vogl & Klenner 2016: 74).
Diese genannten Mittel, die Minderjährigen zur Verfügung stehen, können Taschengeldbeträge sein. Laut §106 sind Kinder ab sieben Jahren bis 17 Jahren beschränkt Geschäftsfähig (vgl. ebd.: 73).
Nach §104 Nr. 1 des BGB gelten Kinder, die das Alter von sieben Jahren noch nicht vollendet haben als Geschäftsunfähig (vgl. ebd.: 73). Etwaige Geschäfte können dann lediglich von den Eltern der Kinder getätigt werden.
In keinem Paragraphen wird das Taschengeld direkt erwähnt — Eltern werden also nicht explizit dazu verpflichtet ihren Kindern Taschengeld zu zahlen — und es gibt auch keine Vorgabe darüber, wie viel Geld die Minderjährigen bekommen sollten. Die lokalen Jugendämter bieten aber in der Regel eine Tabelle mit Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes bei verschiedenen Altersgruppen an.
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- Tobias Grimm (Author), 2018, Taschengeld. Ein geeignetes Thema für den Sachunterricht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/925067
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