Friedrich der Große wird als preußischer König mit Soldatentum und dem Absolutismus in Verbindung gebracht und gilt uns heute als eher kontroverse Episode deutscher Geschichte im schulischen Geschichtsunterricht. Aber wie verhält es sich, wenn die Figur Friedrichs bewusst dazu genutzt würde, als Symbolfigur einer bestimmten politischen Zielsetzung zu dienen? Der preußische Staat hörte mit entsprechendem Gesetz der Alliierten 1947 endgültig auf zu existieren, die Monarchie preußischer Prägung schon 1918 mit der Abdankung Kaiser Wilhelm II., der in Personalunion auch preußischer König war. In der Novemberrevolution 1918 nach Beendigung des Ersten Weltkrieges und im Zuge der Entstehung der ersten Demokratie in einem deutschen Nationalstaat, gab es nicht nur Befürworter der neuen Ordnung. Der Versailler Vertrag, der die Anerkennung der alleinigen deutschen Kriegsschuld und der daraus resultierenden Reparationsverpflichtungen des Deutschen Reiches festlegte, ermöglichte keine positive Grundlage für die Weimarer Republik. Die antirepublikanischen, revisionistischen und zum Teil monarchistischen Gruppierungen, wie den in dieser Arbeit betrachteten Deutschnationalen, versuchten der Republik durch propagandistische Agitation für eine Restauration der Monarchie die Grundlage zu entziehen. Aber ironischerweise, so viel sei schon vorweggenommen, war der letzte Kaiser Wilhelm II. nicht der Wunschkandidat der Monarchisten. Gerade in die Zeit der Republik fallen, neben dem Erscheinen verschiedener wissenschaftlicher Abhandlungen über Friedrich den Großen, eine Reihe filmischer Adaptionen des Preußenkönigs, die sich hoher Beleibtheit erfreuten. Untersucht werden soll, ob und inwieweit Friedrich der Große Teil der Monarchievorstellungen der Deutschnationalen gewesen sein könnte und wo die Ursachen dafür liegen? Dazu werden zuerst die Weimarer Republik und ihre Exekutivmacht auf Einflüsse des Kaiserreiches untersucht. Im Folgenden wird das Friedrich-Bild in der Weimarer Republik in seinen unterschiedlichen Ausprägungen analysiert, danach die Deutschnationale Volkspartei als Hauptvertreter der Monarchisten im politischen Geschehen. Daraufhin wird das Friedrich-Bild im Zusammenhang mit den Vorstellungen der Monarchisten untersucht und gemäß der Fragestellung auf Verknüpfungspunkte hin betrachtet.
Die Literaturlage im Bezug auf die Partei und auf das Bild Friedrichs des Großen ist umfangreich...
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Einfluss des Kaiserreichs in der Weimarer Republik
2.1. Verfassung
2.2. Militär
2.3. Bevölkerung
3. Veränderungen der Darstellung Friedrichs des Großen
3.1. Wissenschaftliche Literatur
3.2. Popularisierung durch Propaganda
3.2.1. Film
3.2.2. Wahlkampf
4. Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP)
4.1. Parteiprogramm
4.2. Politik in der Republik
4.3. Resonanz
5. Monarchismus in der Weimarer Republik
5.1. Kaiseridee der Deutschnationalen
5.2. Einfluss der Leitfigur Friedrich
5.3. Resonanz in der Bevölkerung
6. Zusammenfassung
Anhang
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Einführung
Friedrich II. oder auch der Große ist schon zu Lebzeiten in der Literatur mit unterschiedlichem wissenschaftlichen Anspruch behandelt worden und durch die volkstümliche Überlieferung heute noch einem breiten Publikum des In- und Auslandes bekannt. Friedrich der Große wird als preußischer König mit Soldatentum und dem Absolutismus in Verbindung gebracht und gilt uns heute als eher kontroverse Episode deutscher Geschichte im schulischen Geschichtsunterricht. Aber wie verhält es sich, wenn die Figur Friedrichs bewusst dazu genutzt würde, als Symbolfigur einer bestimmten politischen Zielsetzung zu dienen?
Der preußische Staat hörte mit entsprechendem Gesetz der Alliierten 1947 endgültig auf zu existieren, die Monarchie preußischer Prägung schon 1918 mit der Abdankung Kaiser Wilhelm II., der in Personalunion auch preußischer König war. In der Novemberrevolution 1918 nach Beendigung des Ersten Weltkrieges und im Zuge der Entstehung der ersten Demokratie in einem deutschen Nationalstaat, gab es nicht nur Befürworter der neuen Ordnung. Der Versailler Vertrag, der die Anerkennung der alleinigen deutschen Kriegsschuld und der daraus resultierenden Reparationsverpflichtungen des Deutschen Reiches festlegte, ermöglichte keine positive Grundlage für die Weimarer Republik. Die antirepublikanischen, revisionistischen und zum Teil monarchistischen Gruppierungen, wie den in dieser Arbeit betrachteten Deutschnationalen, versuchten der Republik durch propagandistische Agitation für eine Restauration der Monarchie die Grundlage zu entziehen. Aber ironischerweise, so viel sei schon vorweggenommen, war der letzte Kaiser Wilhelm II. nicht der Wunschkandidat der Monarchisten. Gerade in die Zeit der Republik fallen, neben dem Erscheinen verschiedener wissenschaftlicher Abhandlungen über Friedrich den Großen, eine Reihe filmischer Adaptionen des Preußenkönigs, die sich hoher Beleibtheit erfreuten.
Untersucht werden soll, ob und inwieweit Friedrich der Große Teil der Monarchievorstellungen der Deutschnationalen gewesen sein könnte und wo die Ursachen dafür liegen? Dazu werden zuerst die Weimarer Republik und ihre Exekutivmacht auf Einflüsse des Kaiserreiches untersucht. Im Folgenden wird das Friedrich-Bild in der Weimarer Republik in seinen unterschiedlichen Ausprägungen analysiert, danach die Deutschnationale Volkspartei als Hauptvertreter der Monarchisten im politischen Geschehen. Daraufhin wird das Friedrich-Bild im Zusammenhang mit den Vorstellungen der Monarchisten untersucht und gemäß der Fragestellung auf Verknüpfungspunkte hin betrachtet.
Die Literaturlage im Bezug auf die Partei und auf das Bild Friedrichs des Großen ist umfangreich, jedoch lässt die Forschung über den Monarchismus in Verknüpfung mit bestimmten personellen Vorstellungen zu wünschen übrig.
2. Der Einfluss des Kaiserreichs in der Weimarer Republik
2.1. Verfassung
Obwohl die von der Weimarer Nationalversammlung erarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches, die am 11.08.1919 verkündet wurde, den ersten demokratischen und republikanischen Nationalstaat in Deutschland begründete, war diese Verfassung in Teilen an die aufgehobene kaiserliche Verfassung vom 16.04.1871 angelehnt. Dies ergab sich vor allem aus dem Bedürfnis der wahlberechtigten Bevölkerung, in Zeiten des revolutionären Umbruchs wieder Stabilität und Ordnung zu erhalten.[1] Das führte nicht zuletzt bei der Ausgestaltung des politischen Systems zu einer Mischform aus repräsentativer und präsidialer Demokratie mit Elementen der Volksabstimmung.[2] Übernommen wurde u. a. die Stellung des Kaisers in militärischen und administrativen Fragen durch die Person des Reichspräsidenten. Der Oberbefehl des Kaisers[3] über die Streitkräfte Preußens und der Länderkontingente wurde durch die Übertragung des Oberbefehls über die vereinheitlichte Reichswehr[4] auf den Reichspräsidenten[5] für das Staatsoberhaupt beibehalten. Trotz der höheren Legitimation des Reichspräsidenten[6] gegenüber dem Kaiser war durch die Festlegung der Dauer seiner Amtszeit auf sieben Jahre[7] ein Bedarf nach personeller Kontinuität erkennbar. Auch bei dem Leiter der Regierungsgeschäfte, dem Reichskanzler, wurden Praktiken beibehalten, wie z.B. die Gegenzeichnungspflicht des Reichskanzlers[8] bei Anordnungen des Staatsoberhauptes und die Ernennung des Reichskanzlers durch den Kaiser[9] bzw. Reichspräsidenten[10]. Eben dieses Ernennungsrecht, im Kaiserreich noch ohne eine Abhängigkeit des Kanzlers vom Vertrauen des Reichstages, wurde in der Weimarer Republik durch eine rein formelle Ernennung des Reichkanzlers durch den Reichspräsidenten abgeschwächt. Aber es wurde dennoch indirekt durch die Möglichkeiten des Artikels 48 (WRV) für Krisenzeiten erhalten, was sich in der Zeit der so genannten Präsidialkabinette von 1930 bis 1934 zeigte. In diesen hatte der Reichskanzler die Möglichkeit, ohne Mehrheiten im Reichstag, aber mit Unterstützung des Reichspräsidenten, Gesetze in Form von Notverordnungen zu erlassen.[11] Zuletzt bleibt noch das alleinige Recht des Kaisers[12] bzw. Reichspräsidenten[13] zu erwähnen, den Reichstag aufzulösen, was zwar legal, aber dennoch eine Gewichtsverlagerung zu Gunsten der Exekutive bzw. Repräsentative nach sich zog.
Insgesamt ist die Bezeichnung des Reichspräsidenten als „Ersatzkaiser“ zwar wertend, aber durchaus in ihrer Ausprägung zutreffend, da das Festhalten an einer starken überparteilichen Institution offensichtlich und auch im Interesse der Vertreter in der Nationalversammlung war.
2.2. Militär
Die bereits erwähnte Tatsache der Beibehaltung des Oberbefehls über die Streitkräfte durch das Staatsoberhaupt stellte eine der Säulen kaiserlicher Tradition dar. Im weiteren Verlauf muss zwischen verfassungsmäßigen Kontinuitäten und Änderungen durch Gesetz im republikanischen Militär unterschieden werden. Das neu gebildete Reichswehrministerium unterstrich neben dem Reichspräsidenten die zivile Komponente im Oberbefehl und in der Kommandostruktur,[14] da kein Soldat als gemeinsamer oberster Inhaber der Kommandogewalt von Marine und Heer vorgesehen war. Dennoch war als militärische Bezugsperson der Soldaten durchaus der Reichspräsident geeignet, da er als Staatsoberhaupt, genauso wie der Kaiser,[15] für die Ernennung der Offiziere der Reichswehr[16] verantwortlich war und die Soldaten auf ihn zu vereidigen waren.[17]
Als prägend in diesem Zusammenhang ist das Wirken des Generals Hans von Seeckt zu sehen, der als Chef der Heeresleitung, d.h. als höchster Offizier des Reichsheeres, sich bis 1926 für die Ausgestaltung der Reichswehr verantwortlich zeigte. Neben den militärischen Planungen entwarf er in Anlehnung an kaiserliche Traditionen ein geistig-politisches Idealbild des Soldaten, das sich vor allem durch das Verbot jeglicher aktiven oder passiven politischen Betätigung auszeichnete,[18] so dass eine Integration in die Republik und eine Öffnung für demokratisches Gedankengut nicht möglich erschien. Auch dies äußerte sich in dem durch die Soldaten zu leistenden Eid, der mehr auf die Treue zum Vaterland als zu einer bestimmten Staatsform abzielte.[19]
Diese Abschottung nach Innen wurde durch die Vorbehalte der Heeresleitung zu Teilnahme am Verfassungstag der Republik und den so genannten Flaggenstreit verstärkt. Der Verfassungstag am 11.08. zur Ehrung des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung 1919 sollte auch zur öffentlichen Darstellung der republikanischen Streitkräfte genutzt werden, was aber wegen der Abwesenheit des Chefs der Heeresleitung, sowohl von Seeckts als später auch von Schleichers, ein wenig einheitliches Bild hinterließ.[20] So fällt auf, dass auch dem Reichswehrministerium in dieser Angelegenheit nicht viel an einer Machtprobe gelegen sein mochte, da keine Einflussnahme des zivilen Vorgesetzten stattfand. Beim Flaggenstreit bezüglich der Reichsfarben war eine eher komplizierte Regelung zu beobachten, welche ebenfalls eine Einheitlichkeit zu Gunsten der Republik vermissen ließ. Die Verfassung schrieb als Reichsfarben „schwarz-rot-gold“ vor, jedoch nur als Staatsflagge, denn für den Handelsverkehr wurden schwerpunktmäßig die alten kaiserlichen Farben verwendet.[21] Ähnlich verhielt es sich mit der Dienst- bzw. Reichskriegsflagge[22] der Reichswehr, die gem. Verordnung vom 11.04.1921 ähnlich wie die Handelsflagge zu gestalten war.[23] Damit war es der Reichswehr ermöglicht worden, bei öffentlichen Auftritten die alten kaiserlichen Farben zur Schau zu stellen, was nicht selten zur vollständigen Verwendung schwarz-weiß-roter Flaggen führte.[24] Hier zeigt sich die traditionelle Bindung an das preußisch-deutsche Kaiserreich, obwohl die Farben schwarz-rot-gold durchaus den Großdeutschen Staatsgedanken beinhalteten.[25]
Zusammenfassend zeigte die politische Führung des Deutschen Reiches in Bereichen der Tradition des Kaiserreichs wenig bis gar keine Konsequenz und ließ den Entwicklungen der Reichswehr fast uneingeschränkt freien Lauf. Auch von Seiten der Reichswehr war das Verhältnis zur Politik eher zurückhaltend, was nicht zuletzt an den Tendenzen vieler Parteien lag, die eher gegen ein Militär kaiserlicher Prägung waren.[26]
2.3. Bevölkerung
Als am 09.11.1918 der letzte Reichskanzler des Kaiserreichs, Prinz Max von Baden, gegen den Willen des Kaisers Wilhelm II. dessen Abdankung bekannt gab, waren bereits Vorbehalte großer Teile der deutschen Bevölkerung gegen die Monarchie vorhanden. Die Erfahrungen des Winters 1917/18 und die damit verbundene Hungersnot hatten wesentlichen Einfluss auf die Zustimmung zur Politik des Kaisers, obwohl dessen reale politische Macht im Krieg durch die Oberste Heeresleitung (OHL) ausgeübt worden war.[27]
Da Wilhelm II. trotz revolutionärer Wirren in Berlin 1918 und anderen deutschen Städten nicht als Führer an der Spitze seines Volkes in Notzeiten stand, verbüßten Adel und somit die vormals herrschende Schicht in Deutschland ihre Machtposition und Legitimation, was während des Ersten Weltkriegs seinen Anfang nahm.[28] Das zeigte sich auch in Teilen während des Volksentscheides[29] für die Fürstenenteignung von 1925/26, der zwar letztendlich an der hohen Hürde von 20 Millionen Ja-Stimmen scheiterte und Zweifel am plebiszitären System offenbarte. Dennoch war ein hohes Interesse der durch Wahlpropaganda mobilisierten Bevölkerung vorhanden, sowohl an politischer Mitbestimmung als auch an einer Beteiligung des Adels an der Beseitigung des finanziellen Staatsdefizits.[30] Der Einfluss des Kaiserreichs auf die Bevölkerung hatte damit mehr seine Ursache in der Garantie eines sozialen und wirtschaftlichen Wohlstandes. Die Bevölkerung hatte vor Kriegsbeginn bereits die seit 1912 massiv ansteigenden Rüstungsausgaben zu tragen, die über Staatsanleihen und Steuererhöhungen auch während des Krieges finanziert werden mussten.[31] Nach dem Krieg bestand ein Staatsdefizit von 144 Milliarden Goldmark,[32] das sich für die Bevölkerung in mangelnder Konsumfähigkeit und expandierender Güterknappheit äußerte. In Verbindung mit den hohen Verlusten an Zivilisten und Soldaten bis zum Kriegsende und den durch die deutsche Gesellschaft zu kompensierenden viereinhalb Millionen Verwundeten empfand man diese durchaus als Erbschaft des Kaiserreichs zu bezeichnende Last als Legitimation für eine Politisierung der breiten Masse.[33] Trotzdem wurden Tendenzen der kaiserlichen Gesellschaft weiter fortgeführt, wie der allgemeine Antisemitismus in der Bevölkerung, der nicht zuletzt während des Krieges und in der Revolution von 1918 durch staatliche und andere Propaganda weiter angeheizt wurde.[34] Somit war die durch negative Erlebnisse der Bevölkerung vorhandene anti-monarchische Grundstimmung für die Republik nicht von Vorteil, da sie die Revolution und wirtschaftliche Missstände nicht zu ihren Gunsten ausnutzen konnte.
[...]
[1] Kluge, Ulrich: Die Weimarer Republik. Paderborn 2006, S. 42f.
[2] Ebd., S. 43.
[3] Artikel 63 Absatz 1, Verfassung des Deutschen Reiches (VDR) <http://www.documentarchiv.de/da/fs-verfassungen.html> 2007-01-24.
[4] Art. 79 Satz 1: „Die Verteidigung des Reichs ist Reichssache.“
[5] Artikel 47, Weimarer Reichsverfassung (WRV) <http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html> 2007-01-24.
[6] Art. 41 Abs. 1 WRV: „Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt.“
[7] Art. 43 Abs. 1 WRV.
[8] Art. 17 Satz 2 VDR und Art. 50 WRV.
[9] Art. 15 Abs. 1 VDR.
[10] Art. 53 WRV.
[11] Kluge, Weimarer Republik, S. 43.
[12] Art. 12 VDR.
[13] Art. 35 Abs. 1 WRV.
[14] Kluge, Weimarer Republik, S. 43.
[15] Art. 64 Abs. 2 Satz 1 VDR.
[16] Art. 46 Satz. 1 WRV.
[17] Wohlfeil, Rainer; Dollinger, Hans: Die Reichswehr. Zur Geschichte des Hunderttausend-Mann-Heeres 1919-1932. Wiesbaden 1977, S. 65: Vereidigungsformel der Reichswehr nach der Homburger Vereinbarung vom 18. Februar 1924: „Ich schwöre Treue der Verfassung des Deutschen Reiches und meines Heimatstaates und gelobe, als tapferer Soldat mein Vaterland und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit zu schützen und dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam zu leisten.“
[18] §§ 36 und 37, Wehrgesetz vom 23.03.1921.
[19] Siehe Anmerkung 17.
[20] Wohlfeil; Dollinger, Die Reichswehr, S. 96.
[21] Art. 4 WRV: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“ Siehe Abbildung 1.
[22] Siehe Abbildung 2.
[23] Wohlfeil; Dollinger, Die Reichswehr, S. 97f.
[24] Ebd., S. 98.
[25] Buchner, Bernd: Um nationale und republikanische Identität. Die deutsche Sozialdemokratie und der Kampf um die politischen Symbole in der Weimarer Republik. Bonn 2001, S. 74f.
[26] Wohlfeil; Dollinger, Die Reichswehr, S. 112.
[27] Kluge, Weimarer Republik, S. 27f.
[28] Ebd., S. 30f.
[29] Art. 73 Abs. 3 WRV.
[30] Jung, Otmar: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Die Fälle "Aufwertung", "Fürstenenteignung", "Panzerkreuzerverbot" und "Youngplan". Frankfurt am Main 1989, S. 57-59.
[31] Kluge, Weimarer Republik, S. 23-25.
[32] Ebd., S. 23.
[33] Ebd., S. 29f.
[34] Kluge, Weimarer Republik, S. 31f.
- Arbeit zitieren
- Benjamin Pommer (Autor:in), 2008, Monarchismus in der Weimarer Republik: Das Bild Friedrichs des Großen als Teil der Monarchievorstellungen der Deutschnationalen Volkspartei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92228
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