Betriebe werden im Ganzen verkauft, Bereiche werden ausgegliedert oder im öffentlichen Bereich privatisiert. Der Umfang kann unterschiedlich sein, doch es handelt sich in allen Fällen um einen Betriebsübergang. Mit der Einführung des § 613a in das BGB im Jahre 1972 sollte eine Lösung gefunden werden, die hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs Klarheit schafft.
Dennoch ist die Frage nach dem Vorliegen eines Betriebsübergangs, sowohl in der Anwendung des § 613a BGB wie auch der ihm zugrunde liegenden Richtlinie 77/187/EWG (2001/23EG) unter verschiedensten Gesichtpunkten streitig.
Schwierigkeiten in der einheitlichen Auslegung des Begriffes Betriebsübergang zeigen sich sowohl im EuGH, wie im BAG.
Im Rahmen dieser Arbeit soll versucht werden die Problematik des Begriffes Betriebs(teil)übergang näher zu erörtern und anhand von ausgewählten Entscheidungen zu erleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Betriebsbegriff
- Funktion und tatbestandliche Struktur
- Die Schwierigkeiten bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals Betriebsübergang
- Geltung des sog. „allgemeinen Betriebsbegriffes“
- Anwendung eines eingeschränkten Betriebsbegriffes
- Tatbestandsvoraussetzungen
- Vorliegen eines Betriebs(teils)
- Identitätswahrender Übergang eines Betriebs(teils)
- Darstellung der Problematik anhand von ausgewählten Entscheidungen
- Frühere Rechtssprechung des BAG und Christel Schmidt - Entscheidung
- Neuorientierung des Betriebsbegriffes durch die Ayse Süzen - Entscheidung
- Carlito Abler – Entscheidung des EuGH
- Güney Görres
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist die Erörterung des Betriebsbegriffes im Kontext des § 613a BGB und der zugrunde liegenden Richtlinie 77/187/EWG (2001/23EG) vor dem Hintergrund der schwierigen Auslegung des Tatbestandsmerkmals Betriebsübergang.
- Funktion und Struktur des Betriebsbegriffes
- Schwierigkeiten bei der Auslegung des Betriebsübergangs
- Anwendung des „allgemeinen Betriebsbegriffes“ und eines eingeschränkten Betriebsbegriffes
- Tatbestandsvoraussetzungen für einen Betriebsübergang
- Darstellung der Problematik anhand von ausgewählten Entscheidungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit behandelt den Betriebsübergang im Kontext von § 613a BGB und der Richtlinie 77/187/EWG (2001/23EG) und beleuchtet die Herausforderungen bei der einheitlichen Auslegung des Begriffs.
- Der Betriebsbegriff: Dieses Kapitel beleuchtet die Funktion und Struktur des Betriebsbegriffes, die Schwierigkeiten bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals Betriebsübergang sowie die Anwendung des „allgemeinen Betriebsbegriffes“ und eines eingeschränkten Betriebsbegriffes.
- Darstellung der Problematik anhand von ausgewählten Entscheidungen: Dieses Kapitel analysiert wichtige Entscheidungen des BAG und des EuGH, die die Auslegung des Betriebsübergangs beeinflussen.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Richtlinie 77/187/EWG (2001/23EG), Betriebsbegriff, Tatbestandsmerkmale, allgemeine Betriebsbegriff, eingeschränkter Betriebsbegriff, Rechtssprechung, Entscheidungen des BAG und des EuGH.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 613a BGB?
Der Paragraph regelt den Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang. Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität auf einen neuen Inhaber übertragen wird.
Was bedeutet "Wahrung der Identität"?
Dies wird anhand von Kriterien wie der Übernahme von Betriebsmitteln, Personal, Kundschaft und der Fortführung der Geschäftstätigkeit geprüft (sog. Sieben-Punkte-Test des EuGH).
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung (z.B. Christel Schmidt)?
Wichtige Urteile des EuGH und BAG haben den Betriebsbegriff präzisiert, etwa dass auch die Übertragung rein dienstleistungsorientierter Bereiche ohne große Sachmittel ein Betriebsübergang sein kann.
Dürfen Mitarbeiter wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden?
Nein, Kündigungen durch den alten oder neuen Inhaber wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Kündigungen aus anderen (z.B. betriebsbedingten) Gründen bleiben jedoch möglich.
- Arbeit zitieren
- Kiriaki Apelidou (Autor:in), 2006, Der Begriff des Betriebsübergangs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92212