Häufig kommt es aufgrund von Geldforderungen zu einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners. Von einer solchen Zwangsvollstreckung kann sowohl das bewegliche, als auch das unbewegliche Vermögen eines Schuldners betroffen sein.
Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen hat der Gläubiger gem. § 866 ZPO zum einen die Möglichkeit gem. §§ 867 f. ZPO eine Zwangshypothek eintragen zu lassen, zum anderen kann er eine Zwangsversteigerung i. S. d. §§ 15 - 145a ZVG oder eine Zwangsverwaltung nach §§ 146 - 161 ZVG beantragen. Gem. § 869 ZPO gilt das ZVG als Bestandteil der ZPO, so dass deren Vorschriften hier zusätzlich herangezogen werden können.
Diese Hausarbeit befasst sich ausschließlich mit der Zwangsversteigerung gem. §§ 864 - 869 ZPO und §§ 15 – 145a ZVG und stellt, nach einer Erläuterung des Vollstreckungsgegenstandes, zunächst kurz den Verfahrensablauf dar.
Auch wenn keine zu befriedigende Geldforderung eines Gläubigers vorliegt, kann es zur Zwangsversteigerung einer Immobilie kommen. Es handelt sich dabei um eine Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Wann bei einer solchen Teilungsversteigerung der Zuschlag erteilt wird, differiert im Vergleich zur normalen Zwangsversteigerung. Auf diesen Unterschied soll im zweiten Teil der Hausarbeit eingegangen werden. Dabei soll der Versuch unternommen werden, zu klären, ob es dadurch zu einer Benachteiligung der Beteiligten einer Teilungsversteigerung kommt. Der Gegenstand der Immobiliarvollstreckung wegen Geldforderungen ist in § 864 ZPO geregelt und umfasst:
o Grundstücke (§ 864 I ZPO)
Zu einem Grundstück zählen sowohl alle wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile, sowie auch die subjektiv-dinglichen Rechte aus §§ 93, 94 und 96 BGB.
o grundstücksgleiche Rechte (§ 864 I ZPO)
Dazu gehören unter anderem das Erbbaurecht nach der ErbbauVO oder das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG.
o eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke (§ 864 I ZPO)
Auch Luftfahrzeuge können gem. § 171 a ZVG Vollstreckungsgegenstand in der Immobiliarvollstreckung sein.
o Bruchteile von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
(§ 864 II ZPO).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einführung
- 2 Vollstreckungsgegenstand
- 3 Verfahrensablauf der Zwangsversteigerung
- 3.1 Zulässigkeit der Zwangsversteigerung
- 3.2 Vor dem Versteigerungstermin
- 3.3 Der Versteigerungstermin
- 3.3.1 Beteiligte und ihre Rangordnung
- 3.3.2 Arten der Gebote
- 3.3.3 Phasen der Versteigerung
- 3.3.4 Zuschlag
- 3.4 Nach dem Versteigerungstermin
- 4 Besonderheiten im Vergleich von Zwangs- und Teilungsversteigerung
- 5 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Zwangsvollstreckung in Immobilien, insbesondere die Zwangsversteigerung gemäß §§ 864-869 ZPO und §§ 15-145a ZVG. Die Arbeit erläutert den Vollstreckungsgegenstand und den Verfahrensablauf. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Vergleich der Zwangsversteigerung mit der Teilungsversteigerung und der Frage möglicher Benachteiligungen der Beteiligten.
- Vollstreckungsgegenstand bei Zwangsversteigerungen
- Verfahrensablauf der Zwangsversteigerung
- Zulässigkeit der Zwangsversteigerung
- Vergleich Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung
- Mögliche Benachteiligung von Beteiligten bei Teilungsversteigerungen
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beschreibt den Kontext der Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners, sowohl beweglich als auch unbeweglich. Sie fokussiert auf die Zwangsversteigerung als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen gemäß §§ 866 ff. ZPO und §§ 15 – 145a ZVG. Die Arbeit konzentriert sich auf die Zwangsversteigerung und vergleicht sie mit der Teilungsversteigerung, um mögliche Benachteiligungen der Beteiligten zu untersuchen. Die Einleitung legt den Rahmen der Hausarbeit fest und skizziert die zentralen Themen, die im Folgenden detailliert behandelt werden.
2 Vollstreckungsgegenstand: Dieses Kapitel definiert den Vollstreckungsgegenstand der Zwangsversteigerung gemäß § 864 ZPO. Es umfasst Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht, Wohnungseigentum), eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, sowie Luftfahrzeuge (gemäß § 171a ZVG). Weiterhin werden Bruchteile von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie Gegenstände, auf die sich Hypothek erstreckt (z.B. Zubehör, Miet- und Pachtzinsforderungen) als Vollstreckungsgegenstände genannt. Der Fokus liegt auf der umfassenden Definition des Gegenstands, der für die Zwangsvollstreckung in Frage kommt, und verdeutlicht die Reichweite des Verfahrens.
Schlüsselwörter
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung, Immobiliarvollstreckung, § 864 ZPO, §§ 15-145a ZVG, Vollstreckungsgegenstand, Verfahrensablauf, Beteiligte, Zuschlag, Benachteiligung.
Häufig gestellte Fragen zur Hausarbeit: Zwangsversteigerung im Vergleich zur Teilungsversteigerung
Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?
Die Hausarbeit untersucht die Zwangsvollstreckung in Immobilien, insbesondere die Zwangsversteigerung gemäß §§ 864-869 ZPO und §§ 15-145a ZVG. Sie erläutert den Vollstreckungsgegenstand und den Verfahrensablauf der Zwangsversteigerung und vergleicht diese mit der Teilungsversteigerung, um mögliche Benachteiligungen der Beteiligten zu analysieren.
Welche Themen werden in der Hausarbeit behandelt?
Die zentralen Themen sind der Vollstreckungsgegenstand bei Zwangsversteigerungen, der Verfahrensablauf (einschließlich Zulässigkeit, Ablauf vor und nach dem Termin, Beteiligte und ihre Rangordnung, Arten von Geboten, Phasen der Versteigerung und Zuschlag), sowie ein detaillierter Vergleich zwischen Zwangs- und Teilungsversteigerung mit Fokus auf möglichen Benachteiligungen.
Welche Kapitel umfasst die Hausarbeit?
Die Hausarbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Einleitung, Vollstreckungsgegenstand, Verfahrensablauf der Zwangsversteigerung, Besonderheiten im Vergleich von Zwangs- und Teilungsversteigerung und Fazit. Jedes Kapitel behandelt einen spezifischen Aspekt der Zwangsversteigerung und deren Vergleich mit der Teilungsversteigerung.
Was wird im Kapitel "Vollstreckungsgegenstand" behandelt?
Dieses Kapitel definiert den Vollstreckungsgegenstand gemäß § 864 ZPO. Es umfasst Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht, Wohnungseigentum), eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, Luftfahrzeuge (gemäß § 171a ZVG), Bruchteile davon und Gegenstände, auf die sich eine Hypothek erstreckt (z.B. Zubehör, Miet- und Pachtzinsforderungen).
Wie wird der Verfahrensablauf der Zwangsversteigerung dargestellt?
Der Verfahrensablauf wird in mehreren Unterkapiteln detailliert beschrieben: Zulässigkeit der Zwangsversteigerung, der Ablauf vor dem Versteigerungstermin, der Versteigerungstermin selbst (Beteiligte und deren Rangordnung, Arten der Gebote, Phasen der Versteigerung, Zuschlag) und der Ablauf nach dem Versteigerungstermin.
Worin besteht der Vergleich zwischen Zwangs- und Teilungsversteigerung?
Ein separates Kapitel widmet sich dem Vergleich beider Verfahren. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung möglicher Benachteiligungen von Beteiligten im Kontext der Teilungsversteigerung im Vergleich zur Zwangsversteigerung.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für die Hausarbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung, Immobiliarvollstreckung, § 864 ZPO, §§ 15-145a ZVG, Vollstreckungsgegenstand, Verfahrensablauf, Beteiligte, Zuschlag, Benachteiligung.
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- Kristina Köberich (Author), 2007, Zwangsvollstreckung in Immobilien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91904