In der Praxis erfolgt die abschließende Patenterteilung durch das DPMA beziehungsweise EPA regelmäßig auf der Grundlage von Unterlagen, die von den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen des Patentanmelders abweichen. Die Abänderung des Patentanspruchs während des Erteilungsverfahrens geschieht aus mehreren Gründen. Zum einen wird der Anmelder von den Prüfstellen mitunter aufgefordert, die festgestellten Mängel zu korrigieren oder unklare Formulierungen des Patentanspruchs und damit die Erfindung zu präzisieren. Zum anderen nimmt der Anmelder im Laufe des Erteilungsverfahrens aber auch selbst Änderungen vor, indem er die in der Beschreibung sowie den Ansprüchen verwendeten Begriffe ändert, streicht, ergänzt oder sogar zusätzliche neue Merkmale oder sogar Ansprüche nachträglich einfügt.
Allerdings kann eine dieser eben dargestellten Änderungen zu einer unzulässigen Erweiterung der Patentansprüche führen. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen tatsächlich eine Patenterweiterung anzunehmen und ob diese zulässig ist. Diese Seminararbeit befasst sich mit dieser Frage, welche im Folgenden anhand einer Vielzahl von höchstrichterlicher Entscheidungen begutachtet wird.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsbestimmung
- Patentanspruch
- Erweiterung des Schutzbereichs
- Zulässigkeit von Änderungen des Patentanspruchs
- Art. 123 (2) EPÜ
- Zwischenverallgemeinerung
- Der BGH-Urteil im Polymerschaum II-Fall
- Sachverhalt
- Entscheidung des BGH
- Kritik an der Entscheidung
- Die Rechtsprechung des BGH zur unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs
- Der Konflikt zwischen unzulässiger Erweiterung und dem Verbot der Erweiterung des Schutzbereichs
- Aktuelle Fragen der Schutzbereichsbestimmung im deutschen und europäischen Patentrecht
- Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Frage, wie man ermittelt, ob ein Patentanspruch eine unzulässige Erweiterung enthält. Der Fokus liegt dabei auf dem BGH-Urteil im Polymerschaum II-Fall und der damit einhergehenden Problematik der unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs.
- Begriffsbestimmung von Patentanspruch und unzulässiger Erweiterung
- Zulässigkeit von Änderungen des Patentanspruchs nach Art. 123 (2) EPÜ
- Analyse des Polymerschaum II-Urteils und seiner Relevanz
- Diskussion der Rechtsprechung des BGH zur unzulässigen Erweiterung
- Bedeutung des Themas für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs ein und stellt die Relevanz des Themas für das Patentrecht dar. Die Arbeit behandelt die Problematik anhand des BGH-Urteils im Polymerschaum II-Fall.
- Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel beleuchtet die Definitionen von Patentanspruch und unzulässiger Erweiterung, um ein grundlegendes Verständnis des Themas zu schaffen.
- Zulässigkeit von Änderungen des Patentanspruchs: Hier wird auf Art. 123 (2) EPÜ eingegangen, der die zulässigen Änderungen des Patentanspruchs regelt. Der Fokus liegt auf der Problematik der „Zwischenverallgemeinerung“.
- Der BGH-Urteil im Polymerschaum II-Fall: Dieses Kapitel analysiert den Sachverhalt und die Entscheidung des BGH im Polymerschaum II-Fall. Dabei werden die Argumente des BGH und die Kritik an der Entscheidung beleuchtet.
- Die Rechtsprechung des BGH zur unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs: Dieses Kapitel diskutiert die Rechtsprechung des BGH zur unzulässigen Erweiterung, insbesondere den Konflikt zwischen der Beseitigung unzulässiger Erweiterungen und dem Verbot der Erweiterung des Schutzbereichs.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit konzentriert sich auf wichtige Schlüsselwörter und Themengebiete des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Kontext des Patentrechts. Dazu gehören insbesondere Patentanspruch, unzulässige Erweiterung, Schutzbereich, Art. 123 (2) EPÜ, Zwischenverallgemeinerung, BGH-Urteil Polymerschaum II, und die Rechtsprechung des BGH.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine unzulässige Erweiterung im Patentrecht?
Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand eines Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen hinausgeht.
Welche Rolle spielt Art. 123 (2) EPÜ?
Dieser Artikel des Europäischen Patentübereinkommens verbietet Änderungen an einer Patentanmeldung, die über deren ursprünglichen Offenbarungsgehalt hinausgehen.
Was versteht man unter einer „Zwischenverallgemeinerung“?
Dies ist die Herausnahme eines Merkmals aus einem offenbarten Merkmalszusammenhang, um es allgemeiner zu beanspruchen, was oft als unzulässige Erweiterung gewertet wird.
Was wurde im BGH-Urteil „Polymerschaum II“ entschieden?
Der BGH befasste sich in diesem Urteil mit den Kriterien für die Zulässigkeit von Änderungen und der Bestimmung des Schutzbereichs bei erweiterten Ansprüchen.
Warum ändern Anmelder ihre Patentansprüche während des Verfahrens?
Änderungen erfolgen oft, um Mängel zu korrigieren, unklare Formulierungen zu präzisieren oder um die Erfindung schärfer gegen neu aufgetauchten Stand der Technik abzugrenzen.
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- Faouzia Below (Author), 2016, Unzulässige Erweiterungen bei Patentansprüchen. Wie lassen sie sich ermitteln?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/915741