Diese Arbeit behandelt den Aufstieg und das Ende des Erfordernisses der luftfahrttypischen Gefahr für die Haftung für Passagierschäden im Rahmen des Art. 17 I Montrealer Übereinkommen. Die Arbeit setzt sich intensiv mit den Gründen des für und wider dieses Erfordernisses auseinander und geht insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung in Europa sowie den USA ein. Auch wird versucht zu erklären, woher das Erfordernis der luftfahrttypischen Gefahr stammt und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Anwendung dieses Erfordernisses.
Am 04.11.2003 trat das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) mit Hinterlegung der 30. Ratifizierungsurkunde unter anderem in Deutschland in Kraft. Mittlerweile gilt es in 136 Staaten und stellt ein umfassendes Regelwerk zur Haftung für den internationalen Lufttransport zwischen den Unterzeichnerstaaten dar. Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) löste das bis dahin geltende und noch aus dem Jahr 1929 stammende Warschauer Abkommen (WA) ab. Die vielfachen Versuche, das Warschauer Abkommen zu modernisieren, hatten zu einem zersplitterten Regelwerk geführt, welches die Rechtsanwendung enorm erschwerte. Dieser Zustand sollte durch das MÜ beendet werden. Bereits zu Zeiten des WA war in der Fachwelt umstritten, ob der zum Tod oder einer Verletzung eines Passagiers führende Unfall aus einer luftfahrttypischen Gefahr resultieren muss.
Diese Arbeit versucht einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu leisten. Um dies beantworten zu können, soll zunächst das Haftungssystem des MÜ beschrieben werden. Anschließend folgt eine Darstellung des Streits über das Erfordernis der luftfahrttypischen Gefahr im Rahmen des Passagierschadens nach Art. 17 I MÜ. Die Stellungnahme, ob eine solche luftfahrttypische Gefahr erforderlich ist, soll auch mittels des Vergleichs mit anderen Haftungsvorschriften im internationalen Personentransport begründet werden und hängt maßgeblich davon ab, wann die Sperrwirkung des MÜ nationale Haftungsvorschriften ausschließt. Der letzte Teil dieser Arbeit behandelt die aktuelle Rechtsprechung in Europa und den USA zur Frage der luftfahrttypischen Gefahr und endet mit einem Ausblick, auf welche Haftungsmaßstäbe sich Airlines in Zukunft in diesen Jurisdiktionen einstellen müssen.
Gliederung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
2. Struktur der Haftung für Passagierschäden im MÜ
a. Anwendungsbereich
b. Das Haftungssystem des MÜ für Passagierschäden
3. Luftfahrttypische Gefahr
4. Die Begründung der luftfahrttypischen Gefahr
a. Wortlaut und Systematik
b. Historische Argumente
c. Sinn und Zweck I
d. Exklusivität des MÜ
e. Sinn und Zweck II
f. Alternative Vorschläge
g. Ergebnis
5. Vergleich mit anderen Haftungen
6. Die Luftfahrttypik in der Praxis
a. BGH NJW 2018, 861
b. EuGH C-532/18
c. US Entscheidungen
7. Fazit
- Arbeit zitieren
- Vincent Hofmann (Autor:in), 2020, Der Art. 17 I des Montrealer Übereinkommens. Das Ende der luftfahrttypischen Gefahr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/915493
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.