Während die Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union aufgrund der Vollharmonisierung in der MwStSystRL im Wesentlichen einheitlichen Regeln folgt, unterliegt das Vertragsrecht noch weitgehend der Autonomie der einzelnen Mitgliedstaaten. Da die Mehrwertsteuer jedoch an konkrete zivilrechtliche Transaktionen anknüpft, ergeben sich zahlreiche Auslegungsprobleme in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen, wovon eines die Bestimmung des Leistungsempfängers ist. Möchte man eine einheitliche Anwendung der MwStSystRL gewährleisten, müssen gleichwohl Kriterien gefunden werden, die weitestgehend unabhängig von den zivilrechtlichen Besonderheiten der jeweilige Mitgliedstaaten sind.
Diese Arbeit wird sich, nachdem eine kurze Darstellung der Anknüpfungspunkte und Bedeutung des Leistungsempfängers erfolgt ist, dem Problemkreis daher induktiv über die bislang vorliegende Judikatur des EuGH nähern und die dahinterstehenden Kriterien einer kritischen Würdigung im Kontext der einschlägigen Literatur unterziehen. Zum Schluss soll neben der reinen Erkenntnis über die Auslegungskriterien auch ein Ausblick auf die Auswirkung auf aktuelle Streitigkeiten vor dem EuGH und im gemeinsamen Mehrwertsteuerausschuss sowie kommende Richtlinienänderungen stehen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Der Leistungsempfänger – Anknüpfungspunkte, Bedeutung und Problemstellung
I. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers als prägender Ausdruck des Neutralitätsprinzips
II. Die Unterscheidung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
III. Leistungsempfänger bei grenzüberschreitenden Leistungen
IV. Der Übergang der Steuerschuldnerschaft im „Reverse-Charge“ Verfahren
V. Problemstellungen bei der Bestimmung des Leistungsempfängers in Mehrpersonenverhältnissen
C. Die Judikatur des EuGH zur Bestimmung des Leistungsempfängers
I. Newey – Schuldrechtliche Beziehungen als Ausgangspunkt
II. Rechtsprechung des EuGH bei Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Realität und Vertragsbeziehung
1. Drei einschlägige Fallkonstellationen
2. Auto-Lease und Vega – Wirtschaftlicher Gehalt der vertraglichen Leistungen
3. Fast Bunkering Klaipėda – Ist die tatsächliche Verfügungsmacht zu berücksichtigen?
4. Iberdrola – Kostentragung und Art der Leistung als Faktor bei der Bestimmung des Leistungsempfängers?
D. Abstrakte Kriterien hinter der Rechtsprechung des EuGH
I. Der Gehalt der Leistung als Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Betrachtung
1. Einflussnahme auf die Vertragsinhalte durch Dritte
2. Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Lieferungen
II. Kostenträger des wirtschaftlichen Vorteils
III. Erkennbarkeit der Kostentragung für den Leistenden
IV. Zusammenfassende Definition des Leistungsempfängers nach den Kriterien des EuGH
V. Auswirkungen dieses Verständnisses auf weitere Konstellationen
1. Echter Vertrag zugunsten Dritter
2. Zuschüsse und Erstattungsfälle
E. Würdigung in der Literatur und Rechtsprechung vertretener Kriterien
I. Rein schuldrechtliche Betrachtungsweise
II. Bestimmung anhand der wirtschaftlichen Belastung
III. Sachenrechtliche Betrachtungsweise
IV. Abschließende Stellungnahme zur Bestimmung des Leistungsempfängers
F. Fazit
I. Zusammenfassung der Ergebnisse
II. Ausblick und Kritik de lege ferenda
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- Thilo Menke (Author), 2020, Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Bestimmung des Leistungsempfängers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/914807
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