„Korruption im Münchener Straßenbau: Sechs Verhaftungen.“ – „Zementkartell erwartet Rekord Bußgeld.“ – „Frankfurter Immobilien-Skandal …150 Beteiligte …“ „… Flughafen in Frankfurt am Main … Schon beim ersten Handschlag überreichte ein Unternehmer dem Beamten 40 000 Mark in bar …“
Das Thema der vorliegenden Diplomarbeit „Manipulationen im Submissionswettbewerb – Eine ökonomische Analyse“ untersucht diesen Sachverhalt insbesondere am Bauhauptgewerbe. Der Submissionswettbewerb kann in verschiedenen Ebenen manipuliert werden, nämlich horizontal, vertikal und horizontal und vertikal.
Im folgenden zweiten Kapitel wird auf Grundlagen eingegangen, die für den Verlauf dieser Arbeit unerlässlich sind. Hierbei wird die Struktur des Bauhauptgewerbes betrachtet, es folgt eine Erläuterung des Submissionsmechanismus, ferner werden Grundüberlegungen von Kooperations- und Konkurrenzkonstellationen und industrieökonomische Grundlagen vorgestellt. Nach diesen theoretischen Modellen folgt eine Analyse der Branchenstruktur des Bauhauptgewerbes, schließlich schließt das zweite Kapitel mit einem Zwischenfazit ab.
Das dritte Kapitel erläutert die Problematik der Preisabsprache zwischen verschiedenen Unternehmen. Zu Anfang dieses Kapitels werden rechtliche Entwicklung und heutiger Stand erläutert, es folgt die Theorie des Submissionskartells, ferner wird ein Überblick über gängige Manipulationsmöglichkeiten gegeben, durch die das Submissionsergebnis negativ beeinflusst wird. Es folgt ein Überblick über Erkenntnisse, die in der Wissenschaft über Preisabsprachen entdeckt worden sind, es wird auf kritische Faktoren und Präventionsmaßnahmen eingegangen. Das dritte Kapitel schließt, ähnlich wie das erste Kapitel, mit einem Zwischenfazit ab.
Im vierten Kapitel wird nun die Korruption erläutert. Neben den rechtlichen Entwicklungen und der heutigen Rechtslage, wird die Theorie der Korruption erklärt. Ähnlich wie im vorherigen Kapitel wird der Theorie ein Überblick über gängige Manipulationsmöglichkeiten, wissenschaftliche Ansätze und Präventionsmaßnahmen folgen. Das vierte Kapitel endet mit einem Zwischenfazit.
Das fünfte Kapitel beschreibt eine Kombinationsmöglichkeit von Preisabsprache und Korruption im Submissionswettbewerb. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird dieses Kapitel nur kurz ausgeführt.
Die Diplomarbeit endet mit einer Schlussbetrachtung im sechsten Kapitel.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1 Einordnung der Bauwirtschaft in das Wirtschaftssystem und des Bauhauptgewerbes in die …..Bauwirtschaft
2.2 Die Submission
2.2.1 Der Submissionsmechanismus
2.2.1.1 Das offene Verfahren
2.2.1.2 Das nicht offene Verfahren
2.2.1.3 Das Verhandlungsverfahren
2.2.2 Modell bei Präferenzunsicherheit
2.2.3 Modell bei Qualitätsunsicherheit
2.2.4 Fluch des Gewinners
2.3 Kooperation und Konkurrenz
2.3.1 Kooperation
2.3.1.1 Kooperation – Begriff und Ziele
2.3.1.2 Das Problem der asymmetrischen Information
2.3.1.3 Bewertung komplementärer und substituierbarer Teilleistungen
2.3.1.4 Kooperationsarten
2.3.2 Konkurrenz
2.3.2.1 Konkurrenz – Begriff und Ziele
2.3.2.2 Konkurrenzarten
2.4 Industrieökonomische Grundlagen
2.4.1 Preisgestaltung im Monopol und unter Wettbewerbsbedingungen
2.4.2 Preisgestaltung im Oligopol
2.4.2.1 Die Theorie des Oligopols
2.4.2.2 Auswirkungen der Spielrundenzahl auf die Kooperationsbereitschaft
2.5 Branchenstrukturanalyse
2.5.1 Strukturanalyse des Bauhauptgewerbes
2.5.2 Strukturanalyse von Bauprojekten
2.6 Zwischenfazit
3 Manipulationsmöglichkeiten im Submissionswettbewerb durch Preisabsprache
3.1 Die Entwicklung des Kartellrechts
3.2 Das Submissionskartell
3.2.1 Der Begriff „Submissionskartell“
3.2.2 Instabile Kartelle
3.2.3 Stabile Kartelle
3.3 Empirische Querschnittsstudien zu horizontalen Preisabsprachen
3.4 Manipulationsmöglichkeiten, die horizontale Absprachen begünstigen
3.4.1 Kritische Faktoren im Submissionsverfahren
3.4.2 Der kritische Zeitpunkt
3.5 Maßnahmen zur Prävention von Preisabsprachen
3.6 Zwischenfazit
4 Manipulationsmöglichkeiten im Submissionswettbewerb durch Korruption
4.1 Die Rechtslage der Korruption im Wandel der Zeit
4.2 Die Theorie der Korruption
4.2.1 Der Korruptionsbegriff
4.2.2 Strukturelle Korruption
4.2.3 Situative Korruption
4.2.4 Opportunistische Korruption
4.3 Empirische Querschnittsstudien zu vertikalen Preisabsprachen
4.3.1 Das Allokationsergebnis der Korruption
4.3.2 Messung von Korruptionsvorkommen
4.3.3 Korruptionskriminalität im heutigen Deutschland, speziell in der Baubranche
4.4 Manipulationsmöglichkeiten, die vertikale Absprachen begünstigen
4.4.1 Kritische Faktoren vor Baubeginn
4.4.2 Kritische Faktoren nach Baubeginn
4.4.3 Der kritische Zeitpunkt
4.4.4 Zur Anfälligkeit von Mitarbeitern
4.5 Maßnahmen zur Korruptionsprävention
4.6 Zwischenfazit
5 Manipulationsmöglichkeiten im Submissionswettbewerb durch horizontale und vertikale ..Preisabsprachen
6 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bauvolumen Bau(haupt)gewerbe und BIP: 1991 bis 2005 – in Mrd. EUR
Tabelle 2: Beschäftigtenstruktur im Bauhauptgewerbe
Tabelle 3: Betriebsgrößen im Bauhauptgewerbe
Tabelle 4: Struktur des Bauhauptgewerbes
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Preise und Mengen im Wettbewerb und im Monopol
Abbildung 2: Unternehmensanzahl an Gesamtunternehmensanzahl
Abbildung 3: Umsatz am Gesamtumsatz
Abbildung 4: Anbieter-Modell im Fall der Submissionsabsprache
Abbildung 5: Spieltheoretisches Modell des Kartells
Abbildung 6: Einflussmöglichkeiten im Fall der Submissionsabsprache
Abbildung 7: Spieltheoretisches Modell der Korruption
Abbildung 8: Anbieter-Modell im Fall der Korruption
Abbildung 9: Entwicklung der Verfahrenszahlen 1996-2005
Abbildung 10: Korrumpierer und Korrumpierter mit Baubezug 2000-2005
Abbildung 11: Einflussmöglichkeiten im Fall der Korruption
Abbildung 12: Anbieter-Modell im Fall der horizontalen und vertikalen …Preisabsprache
Abbildung 13: Einflussmöglichkeiten im Fall der horizontalen und vertikalen … …Preisabsprache
1. Einleitung
„Aufregung bei den Herstellern von Transportbeton: Das Kartellamt sprengte Mauschelringe, die mit illegalen Absprachen überhöhte Preise durchsetzten.“[1] - „Verdacht verbotener Absprachen und Verletzung von Insiderregeln.“[2] - „Korruption im Münchener Straßenbau: Sechs Verhaftungen.“[3] – „Zementkartell erwartet Rekord Bußgeld.“[4] – „Frankfurter Immobilien-Skandal …150 Beteiligte …“[5] „… Flughafen in Frankfurt am Main … Schon beim ersten Handschlag überreichte ein Unternehmer dem Beamten 40 000 Mark in bar …“[6] „Strabag-Niederlassung wegen Korruption geschlossen … Durch kriminelle Geschäfte beim Bau der Autobahn [gemeint ist die A 72 von Chemnitz nach Hof] sei nach bisherigen Ermittlungen ein Schaden von mindestens 27 Mio. Euro angerichtet worden ...“[7]
Solche – und ständig neu hinzukommende – Schlagzeilen, die täglich in den großen deutschen Tageszeitungen nachgelesen werden können, zeigen eine von Submissionsabsprachen und Korruption gekennzeichnete Baubranche in Deutschland.
Der materielle Gesamtschaden, der jährlich durch Korruption und Preisabsprachen entsteht, lässt sich nur schätzen. Es gibt sehr unterschiedliche Angaben zu diesem materiellen Schaden, nach Jansen beträgt dieser für das Jahr 2004 weltweit 400.000.000.000 Dollar[8] für Korruption und Preisabsprachen, die Weltbank schätzt allein durch Korruption einen jährlichen Schaden von über 2.000.000.000.000 Dollar.[9] Hinzu kommen nicht schätzbare immaterielle Schäden, die als Folgeerscheinungen und „Nebenwirkungen“ auftreten. Da alle Beteiligten Grund zur Geheimhaltung haben, bleiben die Delikte überwiegend unentdeckt und zwar nach Heßler/Rother zu 90 bis 95 %,[10] nach Bannenberg/Schaupensteiner sogar zu ca. 99 %.[11]
In Deutschland vergibt allein die öffentliche Hand jährlich Aufträge von einem Volumen von mehr als 250.000.000.000 Euro.[12] Bei Bauinvestitionen liegt Deutschland im europäischen Vergleich seit Jahren an erster Stelle, im Jahr 2004 hat Deutschland einen Anteil von ca. 17 % am gesamten Bauvolumen Westeuropas.[13] Dies entspricht einem Bauvolumen von 198.000.000.000 Euro - eine beachtliche Summe, bei der viele Unternehmen der Baubranche versuchen, mit Hilfe unlauterer Mittel einen Teil des Kuchens für sich zu gewinnen.
Das Thema der vorliegenden Diplomarbeit „Manipulationen im Submissionswettbewerb – Eine ökonomische Analyse“ untersucht diesen Sachverhalt insbesondere am Bauhauptgewerbe. Der Submissionswettbewerb kann in verschiedenen Ebenen manipuliert werden, nämlich horizontal, vertikal und horizontal und vertikal.
Im folgenden zweiten Kapitel wird auf Grundlagen eingegangen, die für den Verlauf dieser Arbeit unerlässlich sind. Hierbei wird die Struktur des Bauhauptgewerbes betrachtet, es folgt eine Erläuterung des Submissionsmechanismus, ferner werden Grundüberlegungen von Kooperations- und Konkurrenzkonstellationen und industrieökonomische Grundlagen vorgestellt. Nach diesen theoretischen Modellen folgt eine Analyse der Branchenstruktur des Bauhauptgewerbes, schließlich schließt das zweite Kapitel mit einem Zwischenfazit ab.
Das dritte Kapitel erläutert die Problematik der Preisabsprache zwischen verschiedenen Unternehmen. Zu Anfang dieses Kapitels werden rechtliche Entwicklung und heutiger Stand erläutert, es folgt die Theorie des Submissionskartells, ferner wird ein Überblick über gängige Manipulationsmöglichkeiten gegeben, durch die das Submissionsergebnis negativ beeinflusst wird. Es folgt ein Überblick über Erkenntnisse, die in der Wissenschaft über Preisabsprachen entdeckt worden sind, es wird auf kritische Faktoren und Präventionsmaßnahmen eingegangen. Das dritte Kapitel schließt, ähnlich wie das erste Kapitel, mit einem Zwischenfazit ab.
Im vierten Kapitel wird nun die Korruption erläutert. Neben den rechtlichen Entwicklungen und der heutigen Rechtslage, wird die Theorie der Korruption erklärt. Ähnlich wie im vorherigen Kapitel wird der Theorie ein Überblick über gängige Manipulationsmöglichkeiten, wissenschaftliche Ansätze und Präventionsmaßnahmen folgen. Das vierte Kapitel endet mit einem Zwischenfazit.
Das fünfte Kapitel beschreibt eine Kombinationsmöglichkeit von Preisabsprache und Korruption im Submissionswettbewerb. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird dieses Kapitel nur kurz ausgeführt.
Die Diplomarbeit endet mit einer Schlussbetrachtung im sechsten Kapitel.
2. Grundlagen
2.1 Einordnung der Bauwirtschaft in das Wirtschaftssystem und des Bauhauptgewerbes in die Bauwirtschaft
Die Bauwirtschaft in Deutschland wird in verschiedene Bereiche unterteilt: in das Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe, Bauhilfsgewerbe, Montagebau (Stahl) und Architekten- und Ingenieurleistungen. Baustoffproduktion, Bauträgergesellschaften, Bauforschungsinstitute sowie Baubehörden zählen nicht zur Bauwirtschaft.[14] Wie aus der Einleitung bereits ersichtlich, liegt das Augenmerk dieser Arbeit auf dem Bauhauptgewerbe, in dem rund zwei Drittel aller Beschäftigten der Bauwirtschaft arbeiten.[15]
Zum Bauhauptgewerbe zählen – vereinfacht dargestellt - alle Unternehmen, die dazu benötigt werden, die Gebäudeaußenhülle wetterfest herzustellen, zuzüglich der Unternehmen, die zum Bau der Infrastruktur benötigt werden. Hierzu zählen der Hoch- und Tiefbau, Fertigteilbau im Hochbau, Erdbewegungsarbeiten, Wasserbau, Straßenbau, Brunnenbau, Gerüstbau, Spezialbau (Schornstein-, Feuerungs- und Industriebau, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Abdämmung gegen Kälte, Wärme, Schall u.a., Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe), Stuckateurgewerbe, Verputzerei, Zimmerei, Ingenieurholzbau und Dachdeckerei.[16]
Im Bauhauptgewerbe wird ca. ein Drittel des gesamten Bauvolumens (s. Tab. 1, S. 5) erwirtschaftet. Seit Mitte der siebziger Jahre ist die Baubranche durch eine anhaltende Krise gekennzeichnet, mit Ausnahme der Jahre 1990 bis 1992 und 1995, in denen die Bautätigkeit infolge der Wiedervereinigung einen kurzen Boom erfuhr.[17] In Tabelle 1 auf Seite 5 wird dieser Trend dargestellt.
Tabelle 1: Bauvolumen Bau(haupt)gewerbe und BIP: 1991 bis 2005 – in Mrd. EUR
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quellen: eigene Darstellung anhand Ewald / Jörg (2006), S. 7 u. S. 18. (Die Preise des Bauhauptgewerbes sind in Preisen von 2000 abgebildet)
Ferner wird deutlich, dass das Bauvolumen 2005 um fast 8 % unter dem Stand von 1991 liegt, im Wohnungsbau liegt das Bauvolumen 2005 ca. 9 % unter der Bautätigkeit 11 Jahre zuvor, die öffentlichen Aufträge sind zu ca. 25 % zurück gegangen, der größte Ausschlag ist im gewerblichen Bereich zu beobachten, hier wurde der Wert von 1991 16 Jahre später um ca. 32 % unterschritten. Dennoch besitzt die Bauwirtschaft bis heute eine große Bedeutung für die deutsche Wirtschaft.
Aus Tabelle 1 kann der Anteil des Gesamtbauvolumens am Bruttoinlandsprodukt (BIP) entnommen werden (über 11 % in 2005). Zwar sinkt der Anteil des Gesamtbauvolumens von 1991 = 14,7 % bis 2005 auf 11,3 %, der Ausreißer von 1995 lässt sich, wie bereits erwähnt, auf den kurzen Bauboom aufgrund der Wiedervereinigung, zurückführen. Eine Prognose besagt, dass „… das deutsche Bauvolumen 2015 mit 243 Mrd. Euro (in Preisen von 2000) um 10 % über dem niedrigen Niveau von 2005, jedoch 19 % unter dem Stand des Vereinigungsbooms von 1995 liegen“[18] wird. Demzufolge ist mit Zuwachsraten in den nächsten Jahren zu rechnen.
Um das Gewicht der Bauwirtschaft im gesamten Wirtschaftssystem besser verstehen zu können, werden im Folgenden die Beschäftigungszahlen des Bauhauptgewerbes herangezogen. Aus diesen Zahlen (s. Tabelle 2, S. 6) wird deutlich, dass die Beschäftigungszahl von 1991 bis 2005 stark zurückgegangen ist, mit Ausnahme des kurzen Booms Mitte der neunziger Jahre: 1991 arbeiteten rund 1,3 Mio. Beschäftigte im Bauhauptgewerbe, 2005 sind es nur noch rund 0,7 Mio. Beschäftigte, d.h., dass die Beschäftigungszahl in diesem Zeitraum um fast die Hälfte abgenommen hat. Trotz dieses großen Stellenabbaus von fast 50 % ist der Umsatz des Bauhauptgewerbes in der gleichen Periode nur um ca. 20 % zurückgegangen (s. Tab. 1, S. 5).
Das BIP von 2006 liegt um ca. 2,5 % (preisbereinigt) über dem des Vorjahres und die Umsätze im Baugewerbe steigen ähnlich an. In 2006 ist der Anteil des Baugewerbes ca. viermal höher als der der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei.[19]
Tabelle 2: Beschäftigtenstruktur im Bauhauptgewerbe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quellen: eigene Darstellung anhand Ewald / Jörg (2006), S. 8.
Während der Talfahrt in den letzten Jahren mussten viele Bauunternehmen Insolvenz anmelden: Bei Betrachtung der Unternehmensinsolvenzen der letzten 20 Jahre fällt ein wellenförmiger Verlauf der Insolvenzkurve auf: 1985 lag der Anteil bei 16,60% und nahm bis 1993 stetig ab (insgesamt um 4,20% - 1993 = 12,40%), dann stieg der Anteil bis 1999 wieder stetig an (1999 = 16,6%), seitdem nimmt er jedes Jahr ab, 2005 liegt er auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre (2005 = 10,20%).[20] Im Branchenvergleich wird deutlich, dass die Insolvenzhäufigkeit im Bauhauptgewerbe gut dreimal höher ist a1s in anderen Branchen.[21] Seit dem letzten Jahr nimmt die Baunachfrage erstmalig wieder zu: + 11 % im Hochbau, + 0,6 % im Tiefbau im Vergleich zum Vorjahr.[22]
Ca. 85 – 90% aller Unternehmen im Bauhauptgewerbe sind Kleinunternehmen mit bis zu 19 Beschäftigten (s. Tab. 3). An zweiter Stelle stehen Unternehmen von 20 bis 99 Beschäftigten. Diese machen einen prozentualen Anteil von ca. 8 bis 12 % der gesamten Unternehmen im Bereich Bauhauptgewerbe aus. Unternehmen mit 100 bis 249 Beschäftigen haben einen Anteil von ca. 0,8 bis 1 %. Unternehmen mit Beschäftigungszahlen von 250 bis 499 sind zwischen 0,1 und 0,2 % vertreten, Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten mit weniger als ca. 0,1 %.[23]
Das Bauhauptgewerbe besteht demnach zu ca. 99,9 % aus klein- und mittelständischen Unternehmen.
Tabelle 3: Betriebsgrößen im Bauhauptgewerbe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quellen: eigene Darstellung anhand Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2002), (2003), (2004) und (2005).
2.2 Die Submission
2.2.1 Der Submissionsmechanismus
Die ersten Ansätze von Vergabevorschriften in Deutschland gehen zurück bis in das 16. Jahrhundert. Es folgten umfangreiche Werke mit preußischen und bayerischen Instruktionen in den Jahren 1833 und 1834.[24]
Die Submission (Ausschreibung) ist ein Verfahren, bei dem durch individuelle Aufforderung oder öffentliche Bekanntmachung (z.B. in der Tageszeitung und neuerdings unter http://www.bund.de) Interessenten aufgefordert werden, ein Angebot über eine bestimmte Leistung zu einem fixen Termin einzureichen.[25] Der Submissionswettbewerb ist im Kern eine Erstpreis-Auktion (first-price-sealed-bid-auction) oder auch Höchstpreisauktion (HPA), bei der die Bieter (Interessenten) für ein Gut (Auftrag) ein Angebot schriftlich abgeben.
Kernpunkt der Ausschreibung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage die Bieter ihren Angebotspreis einheitlich kalkulieren können. Ferner sind sehr viele Angaben durch den Bieter zu machen: Hierzu zählen z.B. Angaben über ordnungsgemäß entrichtete Steuern, Versicherungen sowie Lizenzen (bzw. Zulassungen), Referenzen, bei Argen müssen alle Nachunternehmer namentlich aufgeführt werden, es müssen Angaben zur Firmenstruktur (handelt es sich um einen Ausbildungsbetrieb?), Gewerbebescheinigung, Sozialversicherungsnachweis usw. gemacht werden.
Die Gebote werden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben. „Die Namen der Bewerber…sind geheim zu halten.“[26] Nach Ablauf werden die gesammelten Gebote vom Auktionator, also der Vergabestelle, geöffnet.
Nach Öffnung kann niemand ein weiteres Gebot abgeben oder das eigene verändern. Aus diesem Grund zählt die HPA nicht zu den dynamischen Verfahren.[27] Derjenige, der das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag für den von ihm abgegebenen Preis. Öffentliche Bauausschreibungen sind ein Anwendungsbereich, mit dem Unterschied, dass derjenige, der das niedrigste Angebot abgibt, in der Praxis den Zuschlag erhält (Niedrigstpreisausschreibung).
Laut Vergabeverordnung soll jedoch nicht das günstigste Angebot den Zuschlag erhalten, sondern das wirtschaftlichste, das „…das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis“[28] bietet.
Bevor ein Bieter den Zuschlag bekommt, werden alle fristgerecht eingegangenen Angebote geprüft und gewertet.
Ausschreibungen können von privaten Auftragnehmern und öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden. Diese können durch unterschiedliche Vergaberegeln im Kern sehr unterschiedlich sein.
Da die „… Verdingungsordnungen weder Gesetz noch Rechtsordnung. “[29] sind, ist es dem privaten Auftraggeber aufgrund der Vertragsfreiheit freigestellt, ob er den Bietern selbst erstellte Regeln (AGBs) vorschlägt oder ob er die Verdingungsordnungen bei der Ausschreibung anwendet.
Dem öffentlichen Auftraggeber (Kommune und Eigenbetriebe von Gemeinden) wird diese freie Entscheidungsmöglichkeit abgenommen, da er an die Verdingungsordnungen gebunden ist, die einen „… Charakter von Verwaltungs-, Dienst- beziehungsweise Ausführungsvorschriften [aufweisen] …“[30] „Governments are the most prominent users of procurement auctions.“[31] Dieses Zitat verdeutlicht, dass die öffentlichen Auftraggeber zahlenmäßig mehr öffentlich ausschreiben als die privaten Auftraggeber, obwohl die meisten Aufträge von privater Seite stammen,[32] 2005 z.B. kommen ca. 69 %[33] aller Bauaufträge von privaten Auftraggebern.
Die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Ausschreibung bilden das Haushaltsrecht, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG), die Vergabeverordnung (VgV), Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL), für das Bauwesen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und für freiberufliche Leistungen die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und zusätzlich rechtliche Bestimmungen auf Ebene der Bundesländer.[34]
Die VOB ist eine Rechtsquelle, die speziell auf das Bauwesen abgestimmt wurde. Sie ist für die Praxis entworfen worden und soll im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „… einen gerechteren Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherrn und des Unternehmers erreichen.“[35] Die VOB wurde am 06.05.1926 in der Erstfassung beschlossen,[36] 2006 gibt es bereits die 23. Auflage. Die VOB besteht aus drei Teilen: Teil A enthält Regelungen bis zum Vertragsabschluss, Teil B enthält Regelungen für die Vertragsdurchführung und Teil C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).[37]
Das öffentliche Vergabeverfahren unterliegt dem stetigen Anpassungsprozess an das EU-Recht, d.h. zahlreiche Richtlinien, die von der EU beschlossen worden sind, werden stetig in die deutschen Richtlinien aufgenommen.[38] Das VgRÄG, das am 01. Januar 1999 in Kraft getreten ist, sowie das VgV, das am 01. Februar 2001 in Kraft getreten ist, sind Beispiele für umgesetzte EU-Richtlinien in nationales Recht. Kernpunkt des VgRÄG ist die Festlegung von Schwellenwerten, bei deren Überschreitung eine Ausschreibung europaweit ausgeschrieben werden muss, Aufteilung von Aufträgen in Teillose und die Einrichtung der Vergabekammern. Die Einhaltung der Verdingungsordnung für öffentliche Auftraggeber, die Benachrichtigung aller Bieter 14 Tage vor Erteilung des Zuschlages und die Abgabe elektronischer Angebote sind die wichtigsten Inhalte der VgV.
Die Vergabeverfahren können „...sich in den Details und im Ablauf unterscheiden…,“[39] jedoch gibt es vier Verfahrensgrundsätze, die in allen Bundesländern gleich sind: Der Wettbewerbsgrundsatz besagt, dass die Aufträge grundsätzlich an Unternehmen vergeben werden, die im Wettbewerb stehen. Das Diskriminierungsverbot besagt, dass keine ortsansässigen Bieter bevorzugt werden dürfen, sondern es gilt Gleichbehandlungsgebot für alle potentiellen Auftragnehmer. Ferner gilt das Gebot der losweisen Vergabe, die durchgeführt werden soll. So werden große Aufträge in kleine aufgeteilt, dies soll kleineren Unternehmen die Möglichkeit geben bei großen Projekten partizipieren zu können. Bei Vergabe großer Bauaufträge en bloc konnten bisher nur Großunternehmen bieten, da Kleinbetriebe die Arbeiten und vor allem die erforderlichen Sicherheiten nicht geben können. Das vierte Gebot ist das Verhandlungsverbot, das besagt, dass zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmer nicht verhandelt werden darf. Nur Verständnisfragen zur Leistungsbeschreibung sind zulässig. Mittlerweile gibt es in diesem letzten Punkt von einigen Bundesländern Abänderungen in der Form, dass bspw. Versuche der Verwaltungen beobachtet werden, den Preis nach Angebotsöffnung vor Vergabe zu verhandeln.[40] Nach Satzger ist ein Nachverhandeln nur bei freier Vergabe „… entgegen den Spielregeln einer jeden Submission – praktisch uneingeschränkt erlaubt.“[41]
Häufig wird dem Submissionsverfahren ein Preisverfall unterstellt, der zu ruinösem Wettbewerb führe.[42] Dieses Zitat wird zu einem späteren Zeitpunkt kommentiert werden.
Neben diesen Grundsätzen bleibt noch erwähnenswert, dass Ausschreibungen für vergabefremde Zwecke unzulässig sind. Dies bedeutet bspw., dass eine Kommune nicht eine Ausschreibung durchführen darf, um festzustellen, ob der eigene Bauhof wirtschaftlich arbeitet.
In der Ausschreibung werden drei Verfahren unterschieden, die bei der Ausschreibung Anwendung finden. Diese sollen im Folgenden näher beschrieben werden.
2.2.1.1 Das offene Verfahren
Die öffentliche Ausschreibung hat nach VOB/A grundsätzlich Vorrang vor den anderen zwei Verfahren, „… soweit nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.“[43] Die öffentliche Ausschreibung stellt für den Wettbewerbsgedanken das bedeutendste Verfahren dar.[44] Im offenen Verfahren soll dasjenige Unternehmen den Auftrag erhalten, das das wirtschaftlichste Angebot anbietet. Die zur Ausschreibung kommenden Aufträge werden bei der öffentlichen Ausschreibung bspw. in Tageszeitungen, dem Bundesausschreibungsblatt, von Informationsdiensten wie dem Submissionsanzeiger und neuerdings auch im Internet publiziert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Auftragssummen im Bauwesen bis 5.278.000 Euro[45] von den Kommunen national veröffentlicht werden, alle Auftragssummen, die über diesem Schwellenwert liegen müssen europaweit ausgeschrieben werden.
2.2.1.2 Das nicht offene Verfahren
Das nicht offene Verfahren wird auch beschränkte Ausschreibung genannt, kommt „…in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung...“[46] Hierbei werden nur bestimmte Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, d.h. der Wettbewerb wird hier im Gegensatz zur öffentlichen Ausschreibung durch die Vergabestelle eingeschränkt. Angewendet wird dieses Vergabeverfahren, wenn als Auftragnehmer nur ein bestimmter Unternehmerkreis für die Arbeiten in Frage kommt, da u.U. Spezialkenntnisse für die zu erbringenden Leistungen erforderlich sind, über die nur wenige Unternehmen verfügen.
2.2.1.3 Das Verhandlungsverfahren
Die freie Vergabe bedarf einer besonderen Begründung, wenn sie zur Ausführung kommt. Bei dieser Variante wird der Wettbewerb noch weiter eingeschränkt als bei der beschränkten Ausschreibung. Es werden idR. nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die dem Auftraggeber in positiver Erinnerung von vergangenen Baumaßnahmen sind. Auch die Durchführung der freien Vergabe hat ihre Besonderheiten: so können bspw. Angebote von potentiellen Auftragnehmern per Telefon eingeholt werden. Dieses Verfahren kommt vor allem zur Ausführung, wenn die Kommune Arbeiten schnell erledigt haben muss, bspw. ein Rohrbruch unter einer Straße. Generell muss berücksichtigt werden, dass die Dringlichkeit nicht von der Kommune selbst zu rechtfertigen ist.[47] Da der Aufwand einer öffentlichen und beschränkten Ausschreibung sehr hoch bis hoch ist, gibt es Grenzwerte, bis zu denen eine freihändige Vergabe durchgeführt wird. Da dies in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, gibt es entsprechend unterschiedliche Grenzwerte, so wird in Baden-Württemberg bis zu einem Betrag von 30.000 Euro[48] frei vergeben, in Bayern liegt dieser bei 300.000 Euro für Tiefbauarbeiten, 150.000 Euro für Rohbauarbeiten und 75.000 Euro[49] für Ausbaugewerke.
Um Amtsmissbrauch des Vergebenden zu vermeiden, soll die Auswahl des Vergabeverfahrens dokumentiert werden. Das Bundeskartellamt überprüft stichprobenartig (1999 = 32 Nachprüfungsverfahren, 2004 = 225 Nachprüfungsverfahren) abgeschlossene Baumaßnahmen der öffentlichen Hand seit dem 01.01.1999.[50]
Durch die Wahl des falschen Ausschreibungsverfahrens, z.B. freihändige Vergabe, kann häufig nicht das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden. „Oft zeigen sich erhebliche Diskrepanzen, wenn dann später doch eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wurde…“[51] Das gewählte Ausschreibungsverfahren wird meist mit enormem Zeitdruck begründet.
2.2.2 Modell bei Präferenzunsicherheit
Das Präferenzunsicherheitsmodell, das sog. independent private value-Modell, geht von der Annahme aus, dass das zu versteigernde Gut keinen objektiven Wert besitzt. Jeder Bieter hat eine unterschiedliche Preisvorstellung von dem zu versteigernden Gut. Die persönliche Wertschätzung wird durch seine Präferenzen und Vermögensausstattung festgelegt. So hat der Bau eines Flughafens für eine Baufirma einen höheren Stellenwert als für ein anderes Unternehmen, wenn dieses Objekt als Prestige-, Referenzobjekt oder door opener genutzt werden soll, um den Zugang zu einem neuen Markt zu eröffnen. Folglich wird dieses Bauunternehmen einen niedrigeren Preis bieten als ein anderes, das es eine höhere Wertschätzung gegenüber dem Objekt besitzt. Das „privater Wert“- Modell zeigt, dass jeder Bieter den Wert des zu versteigernden Objektes für sich selbst festgelegt hat und diese Information für sich behält[52], unabhängig von den Einschätzungen der anderen. Die Zahlungsbereitschaften der anderen Bieter folgen einer mathematischen Wahrscheinlichkeitsverteilung.
2.2.3 Modell bei Qualitätsunsicherheit
Beim Auktionsmodell bei Qualitätsunsicherheit, dem sog. common-value-Modell, hat das zu versteigernde Gut einen einheitlichen monetären Wert, der allerdings den Bietern zum Zeitpunkt der Auktion mangels Information nicht bekannt ist. Die Qualitätsunsicherheit spielt in Bezug auf den Preis eine wichtige Rolle: wenn die Leistung unzureichend beschrieben ist, werden die Gebote der Interessenten weit gestreut sein, je nach ihrer Risikoneigung. Hier kann ein risikofreudiger Bieter auch für den Ausschreibenden zum Problem werden, wenn dieser bspw. während der Bauausführung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Ausschreibende kurzfristig ein anderes Unternehmen beauftragen muss, das die Arbeiten fortführt. Neben einem höheren Preis hat der Auftragnehmerwechsel auch Auswirkungen auf die Gewährleistungspflicht, da der neue Unternehmer für den Vorunternehmer idR. keine Garantie für die Vorarbeiten übernimmt und im Schadensfall der Unternehmer den Schaden immer auf die mangelhafte Leistung des insolventen Unternehmens zurückführen wird.
Es ist sinnvoll, die auszuführende Leistung detailliert zu beschreiben, da bei geringer Qualitätsunsicherheit mehr Interessenten an der Ausschreibung teilnehmen werden und auch der Angebotspreis geringer ausfallen wird, da kein Risiko zusätzlich abgesichert werden muss.
2.2.4 Fluch des Gewinners
Gewinnt ein Bieter die Auktion bzw. die Ausschreibung, so hat er, nach dem common value-Modell, den unbekannten Wert von allen Teilnehmern am meisten überschätzt, so dass er der Meistbietende ist. Die Konsequenz besteht nun darin, dass der vermeintliche Sieger einen Vermögensschaden hinnehmen muss, so dass er nachträglich bereuen wird, für das Produkt geboten zu haben. Da der homo oeconomicus schlechten Nachrichten einen höheren Stellenwert als guten Nachrichten einräumt, schätzt er den Wert des ersteigerten Gegenstands nach der Auktion niedriger ein als vorher.
2.3 Kooperation und Konkurrenz
2.3.1 Kooperation
2.3.1.1 Kooperation – Begriff und Ziele
Das Wort Kooperation kommt vom lateinischen Wort cooperatio, das übersetzt soviel wie Zusammenarbeit und Mitwirkung bedeutet. Berg beschreibt den Begriff Kooperation als eine „… eindeutig fixierte, auf längere Dauer angelegte Gemeinschaftsaufgabe …,“[53] die freiwillig vereinbart wird. Schaude bezeichnet Kooperation ähnlich wie Berg als „… freiwillig vereinbarte, eindeutig festgelegte, auf längere Dauer geplante Gemeinschaftsmaßnahme von mehreren Unternehmen außerhalb einer üblichen Geschäftsbeziehung.“[54] Balling gibt für eine Definition des Begriffs Kooperation eine zwischenbetriebliche Zusammenarbeit an. Kooperation bedeutet für ihn die Erreichung eines höheren Zieles, Beteiligung von mind. zwei Unternehmen, Freiwilligkeit der Zusammenarbeit, Definition gemeinsamer Ziele, einzelbetriebliche Aufgabengliederung, gemeinsame Wahrnehmung bestimmter Funktionen, Einschränkung der Dispositionsfreiheit bei Erhalt der rechtlichen Selbständigkeit; Versagen eines Kooperationspartners führt zu Störungen bei dem bzw. den anderen Partnern; die Zusammenarbeit ist nicht zwingend am Konkurrenzprinzip orientiert.[55]
Das prägnante Merkmal der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen ist die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit, die die kooperierenden Unternehmen behalten[56] mit dem Ziel einen Mehrwert für alle kooperierenden Unternehmen zu generieren.
Kooperationen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.[57] Balling nennt hierfür folgende Gründe: Verschärfung der Wettbewerbssituation, steigende Kundenerwartungen, Fortschritt in den Kommunikations- und Informationstechnologien, stärkeres Wachstum von Großunternehmen, das Kleinunternehmer unter Druck setzt, Internationalisierung-/Globalisierungstendenzen und Suche nach Marktzugängen, Öffnung neuer Märkte, Zunahme der Komplexität der zu erbringenden Leistungen, die Öffnung des politisch-institutionellen Rahmens für Kooperationen, sehr hohe und zunehmende Innovationsraten, Veränderung ökonomischer Bedingungen, die in der Vergangenheit eine vertikale Integration begünstigten, Notwendigkeit einer strategischen Flexibilität, Streben der Unternehmer nach Outsourcing, Qualitätssicherungssysteme und Produktdifferenzierung. Ferner wird durch Kooperationen das eigene Unternehmerrisiko minimiert, das Angebot wird nicht durch eigene finanzielle zu erbringende Mittel erweitert, sondern mit Hilfe eines Partners, der über die gewünschte Ressource verfügt, d.h. das Angebot wird erweitert und es entsteht eine win-win-Konstellation, bei der jeder besser gestellt wird.
In Bezug auf das Bauhauptgewerbe kann das Fehlen von monetären Mitteln ein Problem sein, das durch Kooperation ausgeglichen werden kann. So muss bereits lange vor Baubeginn, bei Auftragsvergabe idR. eine Baufertigstellungsbürgschaft und eine Sicherheitsbürgschaft (zusammen ca. 8 – 10 % der Auftragssumme) für die vergebenen Leistungen ausgestellt werden. Außerdem gehen die Bauunternehmen klassisch in Vorleistung, Abschläge werden meist 30 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, bei Schlussrechnungen sind 80 bis 100 Tage keine Seltenheit, bis die Bauleistung bezahlt ist.[58]
Ferner kann fehlendes Wissen, also fehlendes know how durch die Wahl eines entsprechenden Kooperationspartners kompensiert und in einem weiteren Schritt generiert werden, man bedient sich eines Spezialisten, der sich vielleicht in einer Marknische spezialisiert hat und Arbeiten in diesem Bereich ökonomischer durchführen kann als das eigene Unternehmen dies tun könnte. (z.B. Spezialtiefbau).
Denkbar sind auch strategische Ziele, die von verschiedenen Unternehmen verfolgt werden, z.B. kann ein Zusammenschluss von deutschen Bauunternehmen in grenznahen Gebieten das Ziel verfolgen, ausländische Unternehmen vom deutschen Markt fernzuhalten.
Die beteiligten Unternehmen erhoffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, die keine Kooperationsbereitschaft haben, durch Kosteneinsparungen und Gewinnsteigerungen, unter der Berücksichtigung, dass keine oder nur wenig Transaktionskosten für die Kooperation anfallen.
„Kooperation setzt in besonderem Maße Vertrauen voraus, das zu erwerben schwer und zu verlieren leicht ist.“[59]
Unsicherheiten und Informationsmängel der kooperieren Unternehmen können die Zusammenarbeit durch einseitig strategisches Verhalten behindern oder im extremsten Fall die Kooperation auflösen. Man darf nicht vergessen, dass die Unternehmen bei Kooperation selbständig bleiben und ihre eigenen Ziele verfolgen.
2.3.1.2 Das Problem der asymmetrischen Information
Den an der Kooperation beteiligten Unternehmen stehen nicht alle relevanten Informationen zur Verfügung. Dies führt zu asymmetrischer Information: Spremann unterscheidet hierbei drei Grundtypen, nämlich die Qualitätsunsicherheit, das Problem des Holdup und das Problem des Moral Hazard.[60] Das Problem der asymmetrischen Information lässt sich zwar minimieren, aber nicht vollkommen beseitigen, da die Unternehmen untereinander trotz Kooperation Konkurrenten sein können und somit ein gewisser Grad von Misstrauen dafür sorgt, dass im Falle des Aufgebens der Kooperation der Konkurrent nicht alle Geschäftsgeheimnisse (Informationen) kennt. Im Vorfeld müssen die kooperierenden Unternehmen genaue Absprachen treffen, welche Leistungen von den einzelnen Unternehmen zu erbringen sind.
2.3.1.3 Bewertung komplementärer und substituierbarer Teilleistungen
Sofern die Teilleistung, die ein Unternehmen einbringt, nicht von einem anderen Unternehmen substituiert werden kann, handelt es sich um eine komplementäre Teilleistung. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Hochbauunternehmen die Baugrube von einem Tiefbauunternehmen ausbaggern lässt, da das Hochbauunternehmen für das Herstellen der Baugrube nicht ausgerüstet ist.
Anders verhält es sich, wenn die Teilleistung sehr wohl von einem anderen Unternehmen erbracht werden kann. Die Leistungen der Unternehmen sind vollständig austauschbar[61]. In diesem Fall stellt sich die Frage, was eine Kooperation zwischen Konkurrenten bewirken könnte: zu nennen ist hier z.B. das Überwinden von Markteintrittsbarrieren. Kleine Bauaufträge können beschränkt statt öffentlich ausgeschrieben werden. Dies kann dazu führen, dass ein Unternehmen nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Sofern es aber mit einem anderen Unternehmen, das den Auftrag bekommen hat, kooperiert, kann es z.B. infolge eines Personalengpasses bei dem ersten Unternehmen Bauleistungen als Nachunternehmer ausführen. Ferner können kleinere Unternehmen durch Kooperation größere Baumaßnahmen bewältigen, was für ein solches Unternehmen allein unmöglich wäre.
2.3.1.4 Kooperationsarten
In der Literatur werden drei unterschiedliche Kooperationsarten bzw. Kooperationsmodelle[62] unterschieden, und zwar die vertikale Kooperation, die horizontale Kooperation und die laterale Kooperation:
Die vertikale Kooperation kann in der Bauwirtschaft zwischen Unternehmen auftreten, die in einer Leistungskette miteinander verbunden sind. Hierzu zählen bspw. die Kooperation zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer usw.. Bei der vertikalen Kooperation wird auch von einem Netzwerk gesprochen, das mehrere kooperierenden Unternehmen zusammen bilden.
Die horizontale Kooperation in der Bauwirtschaft ist eine Kooperation zwischen Unternehmen, die ähnliche oder gleiche Produkte anbieten und eigentlich in Konkurrenz stehen. Die kooperierenden Unternehmen bilden eine Allianz. Der Grund, für Kooperation kann bspw. darin liegen, dass der anstehende Auftrag für das eigene Bauunternehmen zu groß ist und dringend Mitarbeiter gesucht werden, die dann von einem anderen Unternehmen für die Zeit des Engpasses ausgeliehen werden. In der Praxis trifft man im Baugewerbe häufig auf die Arbeitsgemeinschaft (Arge), bei der gleichwertige Unternehmen zusammen an einem Auftrag arbeiten, auf der Baustelle sind also Maschinen und Beschäftigte beider Firmen zu finden. Das GWB lässt die Arge in § 3 GWB (Mittelstandskartelle) ausdrücklich zu, sofern der Wettbewerb nicht beschränkt wird und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen verbessert werden kann, da diese meist erst zusammen mit anderen mit Großunternehmen konkurrieren können.
Die laterale oder diagonale Kooperation liegt vor, wenn ein Unternehmen mit einem anderen kooperiert, das in anderen Geschäftsfeldern tätig ist. Dies kann eine Bauträgergesellschaft sein, die mit einem bestimmten Hochbauunternehmen zusammen arbeitet.
2.3.2 Konkurrenz
2.3.2.1 Konkurrenz – Begriff und Ziele
Im Gegensatz zur Kooperation bedeutet Konkurrenz soviel wie Mitbewerbung. Hier wird also ein Mitbewerber oder Rivale beschrieben, der sich um einen Auftrag mitbewirbt.
Typische Konkurrenzprodukte sind leicht austauschbare substituierbare Produkte, bei denen eine Kundenbindung nur begrenzt möglich ist und die von vielen Unternehmen hergestellt werden können.
Konkurrenz ist vor allem bei kleingewerblichen Betrieben zu finden, in denen Tradition und Kultur eine große Bedeutung haben. Diese Betriebe erschweren eine Kooperation schon auf rein operativer Ebene. Hierzu zählen: know how- und Kompetenzdefizite, daraus abgeleitet Wahrnehmungsverzerrungen bei der Beurteilung der Partner, fehlende strategische Orientierung der Kooperation, fehlende Zeit zur Aushandlung tragfähiger Modelle mit win-win-Konstellation und auch zu hohe Überwachungs- und Transaktionskosten. „Fehlende Kooperationsbereitschaft und Missgunst werden als wichtigste Hemmnisfaktoren bei der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens gesehen … [ferner herrscht eine] unterentwickelte Fähigkeit zur Wissens- und Kompetenzentwicklung …“[63]
2.3.2.2 Konkurrenzarten
Häufige Verbreitung von Konkurrenz zwischen verschiedenen Unternehmen findet man bei Unternehmen, die auf horizontaler Ebene zueinander stehen. Wie im vorherigen Kapitel erwähnt, produzieren diese Unternehmen substituierbare, also ähnliche oder annähernd gleiche Produkte, es gibt nur unwesentliche Unterschiede zwischen den Produkten und so wird um das knappe Budget der Bauherrn konkurriert. Im Tiefbaubereich kann man sich das Herstellen eines Wirtschaftsweges als ein solches Produkt vorstellen, das im Zuge einer Ausschreibung durch ein Ingenieurbüro sehr detailliert beschrieben worden ist. Alle Firmen, die an der Ausschreibung teilnehmen, werden den Wirtschaftsweg gemäß der Beschreibung des Ingenieurbüros anbieten und im Fall des Zuschlags gemäß der Baubeschreibung herstellen. Egal, welches Unternehmen den Zuschlag erhält, der Wirtschaftsweg wird annähernd gleich hergestellt, nämlich laut Baubeschreibung.
2.4 Industrieökonomische Grundlagen
2.4.1 Preisgestaltung im Monopol und unter Wettbewerbsbedingungen
Monopole gibt es auf Anbieter- und Nachfragerseite. Da in dieser Arbeit Bauunternehmen als Anbieter von Bauleistungen auftreten, wird nur diese Situation im Folgenden betrachtet.
„Monopolstellungen sind mit Marktmacht verbunden. Sie entstehen dadurch, dass die Preise und Qualität der Leistung nicht der Disziplin durch Marktrivalen unterliegen.“[64] Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, sofern es eine Monopolstellung in einem Markt hat, Preise und Qualität so zu wählen, dass der Gewinn des Unternehmens möglichst maximiert wird. Dies wird zu einer allokativen Ineffizienz bezüglich der Faktoren Preis und Qualität führen, da ein Monopolist die Ausbringungsmenge künstlich reduziert, das heißt, er bietet weniger an, als er absetzen könnte. Durch die Verknappung des angebotenen Gutes kann der Monopolist den Preis für das Gut erhöhnen, da der Konsument bei geringerer Ausbringungsmenge bereit ist, mehr für das Gut zu bezahlen, schließlich dient das Gut seiner Bedürfnisbefriedigung. Da der Monopolist nicht dem Wettbewerb unterliegt, kann er auf viele Mechanismen, die im Wettbewerb essentiell sind, verzichten. Hierzu zählen bspw. Innovationsbereitschaft, Einführung von Kosten senkenden Maßnahmen. Das monopolistische Unternehmen arbeitet kostenineffizient und produktionsineffizient.[65]
Dies wird in Abbildung 1 erläutert und zwar zeigt die Abbildung, wie sich der Wettbewerbs- und der Monopolpreis zusammensetzen und wie sich die beiden Preise unterscheiden: Dort, wo die Grenzkosten die Nachfragekurve schneiden, liegt Punkt W. Aus Gründen der Vereinfachung sind die Grenzkosten GK gleich den Durchschnittskosten DK. Dieser Punkt stellt die Preis-Mengen-Kombination unter Wettbewerbsbedingungen dar. Wenn vom Punkt W eine Parallele zur X-Achse gezogen wird, kann auf der P-Achse der Preis unter Wettbewerbsbedingungen Pw abgelesen werden Vom Punkt W ausgehend, kann nun durch eine Parallele zur P-Achse die Angebotsmenge auf der X-Achse Achse abgelesen werden, hier also die Menge Xw.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Preise und Mengen im Wettbewerb und im Monopol
Im Monopol[66] liegt die optimale Preis-Mengen-Kombination im Cournot’schen Punkt C. Dieser Punkt liegt auf der Parallelen zur P-Achse, die durch den Schnittpunkt des Grenzerlöses GE mit der Grenzkostenkurve GK (Punkt A) geht. Vom Punkt C ausgehend können nun Monopolpreis Pm und Monopolmenge Xm abgelesen werden. Ausgehend von der Preis-Mengen-Kombination im Wettbewerb, führt die optimale Preis-Mengen-Kombination im Monopol zu einem Wohlfahrtsverlust. Während bei dem Preis Pw und der Menge Xw das Dreieck ACW ein Teil der Konsumentenrente darstellt, fällt diese bei dem Preis Pm und der Menge Xm ganz weg (dead weight loss).
2.4.2 Preisgestaltung im Oligopol
2.4.2.1 Die Theorie des Oligopols
Ausgehend vom monopolistischen Markt soll nun der oligopolistische Markt betrachtet werden. Im Unterschied zum Monopol gibt es im Oligopol wenige Anbieter. Der oligopolistische Markt ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder Oligopolist bestrebt ist, den maximalen Gewinn für sein Unternehmen zu erreichen.
Die Gründe für einen Markt mit wenigen Anbietern können darin liegen, dass die Kostenstruktur der Unternehmen von einer hohen Fixkostenbelastung gekennzeichnet ist. Bei Steigerung der Produktionsmenge sinken die Durchschnittskosten, so kann es im Markt nur eine begrenzte Anzahl von Anbietern geben, ferner schrecken hohe Investitionskosten den potentiellen Newcomer vom Markteintritt ab.[67]
Für die Kartellbehörden, die die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überwachen, gibt es unterschiedliche Berechnungsverfahren, mit denen die „ … Vermutung von Wettbewerbsbeschränkungen konkretisiert werden [kann].“[68]
Zum einen ist hier das Berechnungsverfahren für die Konzentrationsrate CRi zu nennen, die durch folgende Formel errechnet werden kann:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Interpretation des Ergebnisses der Konzentrationsrate CRi sieht folgendermaßen aus: Die Formel berechnet einen Prozentsatz, den i-Unternehmen zusammen in einem betrachteten Markt erbringen. Je höher der Prozentsatz[69] liegt, desto höher ist die Marktmacht. In der Zementindustrie bspw. liegt die Konzentrationsrate CR4 = 29 %[70], d.h. der kumulierte Marktanteil der vier größten Zementhersteller liegt bei 29 %.
Eine weitere Berechnungsmöglichkeit bietet der Herfindahl-Index (HHI). Dieser berücksichtigt alle Unternehmen im betrachteten Markt. Bei Berechnung des HHI werden größere Unternehmen wegen ihrer Marktdominanz stärker gewichtet als kleine, da diese den Markt dominieren. Der HHI[71] berechnet sich wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
[1] o.V. (1999), S. 124 in Der Spiegel
[2] him (1997), S. 26 in FAZ
[3] dpa (1998), S. 9 in FAZ
[4] stü (2003) in FAZ
[5] o.V. (2005) - 3 in FAZ
[6] Kirn (2000)
[7] o.V. (2007) in Handelsblatt
[8] Vgl. Jansen (2005), S. 11
[9] Vgl. Akzente.de (2004)
[10] Vgl. Heßler / Rother (2006), S. 97
[11] Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner (2004), S. 37
[12] Vgl. Transparency International e.V.(2004) - 2
[13] Vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2005)
[14] Vgl. Hoffmann / Kremer (1999), S. 152
[15] Vgl. Bosch / Zühlke-Robinet (2000), S. 14
[16] Vgl. Hoffmann / Kremer (1999), S. 152f
[17] Vgl. Zühlke-Robinet (1999)
[18] Ewald / Jörg (2006), S. 48
[19] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007)
[20] Vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2006) - 1
[21] Vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2006) - 2
[22] Vgl. Wieg (2006)
[23] Zu den 19 größten Bauunternehmen zählen 2004: Hochtief AG (Bauleistung (BL) 2004: 13.107 Mio. EUR), Bilfinger Berger AG ( BL 2004: 6.111 Mio. EUR), Strabag Bau Holding (BL 2004: 3.420 Mio. EUR), Ed. Züblin (BL 2004: 435 Mio. EUR), Max Bögl (BL 2004: 850 Mio. EUR), Rheinold & Mahla (Bilfinger Berger) (BL 2004: 846 Mio. EUR), Bauer (BL 2004: 664 Mio. EUR), Wolff & Müller (BL 2004: 662 Mio. EUR), Kaefer Isoliertechnik (BL 2004: 580 Mio. EUR), Lindner (BL 2004: 527 Mio. EUR), Goldbeck (BL 2004: 493 Mio. EUR), Leonard Weiss (BL 2004: 441 Mio. EUR), Köster (BL 2004: 320 Mio. EUR), Heberger Bau (BL 2004: 262 Mio. EUR), Schwörer (BL 2004: 250 Mio. EUR), Preusse (BL 2004: 250 Mio. EUR), Zech-Bau (BL 2004: 241 Mio. EUR), Baresel (BL 2004: 210 Mio. EUR), Bauwens (BL 2004: 200 Mio. EUR), Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2006) - 5
[24] Vgl. Grützner (2002), S. 31 und dortige Literatur
[25] Vgl. Satzger (1994)
[26] § 17, Nr. 6 VOB/A
[27] Vgl. Wirtz / Olderog (2001), S. 213
[28] Grützner (2002), S. 44 und § 25, Nr. 3, S. 2 VOL/A
[29] Grützner (2002), S. 35, Vgl. BGH BauR 1992, 221
[30] Grützner (2002), S. 37 und dortige Literatur: Peters, Lehrbuch der Verwaltung, S. 77
[31] McAfee / McMillan (1987), S. 701
[32] Vgl. Finsinger (1984), S. 575
[33] Vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2006) - 4
[34] Vgl. IHK Baden-Württemberg (2005), S. 9
[35] VOB (2006), S. 10 (Vorwort)
[36] zur Entstehungsgeschichte der VOB siehe auch Kaiser (1986), Rn. 3ff
[37] Vgl. DVN Deutsches Vergabenetz GmbH (2006) - 1
[38] Vgl. Grützner (2002), S. 34
[39] IHK Baden-Württemberg (2005), S. 13
[40] Vgl. Wegweiser GmbH (2005), S. 1
[41] Satzger (2002), S. 392
[42] Vgl. Schuler (2002), S. 222
[43] DVN Deutsches Vergabenetz GmbH (2006) - 2, S. 1
[44] Vgl. IHK Bodensee–Oberschwaben (2006)
[45] Vgl. Bayerischer Bauindustrie Verband (2006), S. 8
[46] Vgl. IHK Bodensee–Oberschwaben (2006)
[47] Vgl. DVN Deutsches Vergabenetz GmbH (2006) - 2, S. 1
[48] Vgl. Industrie- und Handelskammer zu Bodensee–Oberschwaben (2006)
[49] Vgl. Bayerisches Staatsministerium des Inneren (2006), S. 425
[50] Vgl. Bundeskartellamt (2005), S. 37
[51] Grützner (2002), S. 45
[52] Vgl. Klemperer (1999), S. 244f
[53] Berg (1981), S. 74
[54] Schaude (1991), S. 5
[55] Vgl. Balling (1998), S. 17
[56] Vgl. Hentze (2000), S. 130
[57] Vgl. Balling (1998), S. 32, Vgl. Bieger / Lässer (2000), S. 1
[58] Vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (2006) - 3
[59] Kahle (1999), S. 61
[60] Vgl. Spremann (1990), S. 562
[61] Vgl. Wied-Nebbeling / Schott (2005), S. 6f
[62] Vgl. Pausenberger (1989), S. 622, Vgl. Backhaus / Pitz (1990), S. 3, Vgl. Freyer (1999), S. 513f
[63] Bieger / Lässer (2000), S. 2
[64] Schulz (2003), S. 23
[65] Vgl. Schulz (2003), S. 23ff, Vgl. Weimann (2004), S. 254ff
[66] Vgl. Bester (2003), S. 25ff
[67] Vgl. Schulz (2003), S. 28f
[68] Schulz (2003), S. 49
[69] kritische Werte liegen bei CR1 = 1/3, CR3 = ½, CR5 = 2/3 – Bei Erreichen oder Übersteigen der Werte ist die Konzentrationsrate des betrachteten Marktes zu groß und es liegt Marktmacht vor.
[70] Vgl. Scherer (1974), S. 26
[71] der kritische Werte liegt bei HHI = 1/10– Bei Erreichen oder Übersteigen dieses Wertes liegt Marktmacht vor.
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