Die Arbeit stellt eine kritische Analyse der Asylgesetzgebung der BRD Mitte der 1990er Jahre dar, mit besonderem Fokus auf die Probleme, mit denen Asylsuchende in dieser Dekade konfrontiert wurden.
Weiterhin besteht das konkrete Problem, einem Asylbewerber die Zuwanderung aus einem bestimmten Drittstaat nachweisen zu können. Dies kann nämlich generell nur dann gelingen, wenn der Asylsuchende vom Bundesgrenzschutz aufgegriffen wird. Gelingt es einem Asylsuchenden aber, die Grenze zu überwinden und außerhalb des Grenzbereichs einen Asylantrag zu stellen, so ist ihm gegenüber der Nachweis, aus einem bestimmten Drittstaat eingereist zu sein, prinzipiell unmöglich. Ebenso sind die Anforderungen der Nachbarstaaten an die Bundesrepublik Deutschland, einen einwandfreien Nachweis über die Einreise des Asylsuchenden durch ihre Gebiete zu führen, äußerst hoch und ihre Bereitschaft, Asylsuchende aufzunehmen, entsprechend gering.
Inhaltsverzeichnis
- Praktische Erfahrungen mit der Drittstaatenregelung
- Die Drittstaatenregelung und die Asylbewerberzahlen
- Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Einreise
- Die Gefahr der illegalen Einreise
- Die Gefahr der Kettenabschiebung
- Kritik an der Kettenabschiebung
- Die Rolle der Gerichte
- Erfahrungen mit dem Flughafenverfahren
- Das Bundesamt und die Anhörung
- Kritik an der Arbeitsweise des Bundesamtes
- Die Rolle der Flughafensozialdienste und Rechtsanwälte
- Der Fall der 7 Sudanesen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert die praktische Anwendung der Drittstaatenregelung und des Flughafenverfahrens im deutschen Asylsystem nach der Asylrechtsreform von 1993. Die Analyse beleuchtet die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Asylbewerberzahlen, die Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Einreise aus Drittstaaten und die potenzielle Gefahr von Kettenabschiebungen. Zudem werden Kritikpunkte an der Arbeitsweise des Bundesamtes und die Rolle von Flughafensozialdiensten und Rechtsanwälten im Flughafenverfahren untersucht.
- Die Auswirkungen der Drittstaatenregelung auf die Asylbewerberzahlen
- Die Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Einreise aus Drittstaaten
- Die potenzielle Gefahr von Kettenabschiebungen
- Kritik an der Arbeitsweise des Bundesamtes im Flughafenverfahren
- Die Rolle von Flughafensozialdiensten und Rechtsanwälten im Flughafenverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Praktische Erfahrungen mit der Drittstaatenregelung
Der erste Abschnitt untersucht die praktische Anwendung der Drittstaatenregelung in Deutschland. Es wird festgestellt, dass die Regelungen zwar zu einem Rückgang der Asylbewerberzahlen geführt haben, aber gleichzeitig erhebliche Probleme aufwerfen. Die Nachweisbarkeit der Einreise aus einem Drittstaat ist oft schwierig, was die Gefahr der illegalen Einreise erhöht. Zudem besteht die Gefahr von Kettenabschiebungen, bei denen Asylsuchende über mehrere Länder hinweg bis zu ihrem Herkunftsland abgeschoben werden.
Erfahrungen mit dem Flughafenverfahren
Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit dem Flughafenverfahren, das an fünf deutschen Flughäfen angewendet wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Rolle des Bundesamtes, der Flughafensozialdienste und der Rechtsanwälte. Die Anhörung beim Bundesamt wird als ungenügend vorbereitet und transparent kritisiert. Die Arbeitsweise des Bundesamtes wird als unzureichend und fehleranfällig beschrieben. Die Flughafensozialdienste und Rechtsanwälte spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Asylsuchenden im beschleunigten Verfahren. Abschließend wird der Fall von sieben Sudanesen als Beispiel für eine problematische Anwendung des Flughafenverfahrens diskutiert.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: Drittstaatenregelung, Asylrechtsreform, Asylbewerberzahlen, Nachweisbarkeit der Einreise, Kettenabschiebung, Flughafenverfahren, Bundesamt, Flughafensozialdienste, Rechtsanwälte, Menschenrechtssituation, Hungerstreik, Einzelfallprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Drittstaatenregelung im deutschen Asylrecht der 1990er?
Sie besagt, dass Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, dort bereits Schutz hätten finden können und daher in Deutschland kein Asylrecht mehr geltend machen können.
Welche Probleme gab es bei der Nachweisbarkeit der Einreise?
Es war oft unmöglich nachzuweisen, aus welchem Drittstaat ein Bewerber kam, wenn er nicht direkt an der Grenze aufgegriffen wurde, was zu rechtlichen Schwierigkeiten bei Abschiebungen führte.
Was versteht man unter dem Flughafenverfahren?
Ein beschleunigtes Verfahren für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne Ausweisdokumente, das noch im Transitbereich des Flughafens durchgeführt wird.
Was ist eine Kettenabschiebung?
Eine Abschiebung, bei der ein Asylsuchender von einem Land in das nächste (den Drittstaat) weitergereicht wird, bis er schließlich in seinem Herkunftsland ankommt, oft ohne Prüfung der dortigen Gefahren.
Welche Kritik wurde am Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geäußert?
Kritisiert wurden mangelhafte Anhörungen, unzureichende Vorbereitung der Beamten und eine oft fehleranfällige Arbeitsweise im beschleunigten Flughafenverfahren.
Welche Rolle spielten Flughafensozialdienste?
Sie leisteten wichtige Unterstützung und Rechtsberatung für Asylsuchende, die sich in der isolierten Situation des Flughafen-Transitbereichs befanden.
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- Elmar Korte (Author), 1997, Das Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland in den 1990er Jahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/912156