Gregor VII. war ein Mensch von tiefster religiöser Überzeugung. Als Papst spielte er eine die Epoche kennzeichnende Rolle im kirchlichen und politischen Leben seiner Zeit.
Er trat ein in den Kampf um eine neue hierarchische Ordnung und um ein neues Verhältnis zwischen Sacerdotium und Regnum. Sein Ziel war, den König aus seiner „priestergleichen Stellung“ herauszulösen und „auf die eines reinen, der kirchlichen Strafgewalt unterworfenen Laien [...] und sein innerhalb der Kirche befindliches Amt“ zu verweisen. Die gregorianische Reform und mit ihr Papst Gregor VII. forderten die Herrschaft der Kirche über die weltliche Macht.
Auf der Fastensynode von 1080 war der Kampf zwischen Regnum und Sacerdotium, zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. in seine letzte Phase gegangen. Der Papst hatte den König abermals gebannt und Herzog Rudolf von Schwaben zum neuen König des Reiches erklärt. Diese Entscheidung Gregors und die Suche nach dem gerechteren König dauerte nicht weniger als drei Jahre. Bleibt die Frage, was Gregor VII. dazu bewogen hat, mit seiner Entscheidung für den einen oder den anderen so lange abzuwarten. Waren es politische oder religiöse Motive? Wollte der Papst in seiner Entscheidung äußert gründlich vorgehen oder war er möglicherweise unsicher und zwischen beiden Kandidaten hin und her gerissen? Ziel dieser Arbeit soll sein, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Zunächst soll das Augenmerk kurz auf den Mönch Hildebrand gelegt werden um im folgenden dann die Religiosität Gregors VII. näher zu beleuchten. Besondere Bedeutung findet hier vor allem die den Papst in seinen Entscheidungen stark prägende Petrus-Mystik sowie die Bedeutung der Kanonessammlung des Dictatus Papae. Dieses Kapitel abschließen, wird eine Untersuchung zur Bedeutung des Gehorsams für Gregor VII. Um die lange Entscheidungsfindung des Papstes zu dokumentieren wird im weiteren Verlauf der Arbeit der Kampf zwischen Regnum und Sacerdotium analysiert werden. Besondere Beachtung findet hier der Brief Heinrichs IV. an Gregor aus dem Jahre 1078, die ersten Auseinandersetzungen zwischen König und Papst sowie die schlussendliche Entscheidung Gregors für Herzog Rudolf von Schwaben.
Die Hausarbeit basiert hauptsächlich auf den Werken von Uta-Renate Blumenthal, Gerd Althoffs und Herbert Cowdrey. Als Quellen dienten vornehmlich die gesammelten Briefe Papst Gregors VII. aus der Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe sowie das Quellenwerk Johannes Laudages zum Investiturstreit.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II Der Mönch Hildebrand
III Die Religiosität Gregors VII
III.1 Die Petrus-Mystik
III.2 Die Bedeutung des Dictatus Papae für Gregor VII
III.2.1 Die Sätze 1und 8 des Dictatus Papae
III.3 Die Bedeutung des Gehorsams gegenüber Gott
IV Der Kampf zwischen Gregor VII. und Heinrich IV
IV.1 Der Brief Heinrichs an den Papst von 1073
IV.2 Erste Auseinandersetzungen zwischen Papst und König
V Die Entscheidung für Herzog Rudolf von Schwaben
VI Schlussbetrachtung
VII Literaturverzeichnis:
VIII Quellenverzeichnis:
I Einleitung
Gregor VII. war ein Mensch von tiefster religiöser Überzeugung. Als Papst spielte er eine die Epoche kennzeichnende Rolle im kirchlichen und politischen Leben seiner Zeit.[1]
Er trat ein in den Kampf um eine neue hierarchische Ordnung und um ein neues Verhältnis zwischen Sacerdotium und Regnum. Sein Ziel war, den König aus seiner „priestergleichen Stellung“ herauszulösen und „auf die eines reinen, der kirchlichen Strafgewalt unterworfenen Laien [...] und sein innerhalb der Kirche befindliches Amt“ zu verweisen. Die gregorianische Reform und mit ihr Papst Gregor VII. forderten die Herrschaft der Kirche über die weltliche Macht.[2]
Auf der Fastensynode von 1080 war der Kampf zwischen Regnum und Sacerdotium, zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. in seine letzte Phase gegangen. Der Papst hatte den König abermals gebannt und Herzog Rudolf von Schwaben zum neuen König des Reiches erklärt. Diese Entscheidung Gregors und die Suche nach dem gerechteren König dauerte nicht weniger als drei Jahre. Bleibt die Frage, was Gregor VII. dazu bewogen hat, mit seiner Entscheidung für den einen oder den anderen so lange abzuwarten. Waren es politische oder religiöse Motive? Wollte der Papst in seiner Entscheidung äußert gründlich vorgehen oder war er möglicherweise unsicher und zwischen beiden Kandidaten hin und her gerissen? Ziel dieser Arbeit soll sein, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Zunächst soll das Augenmerk kurz auf den Mönch Hildebrand gelegt werden um im folgenden dann die Religiosität Gregors VII. näher zu beleuchten. Besondere Bedeutung findet hier vor allem die den Papst in seinen Entscheidungen stark prägende Petrus-Mystik sowie die Bedeutung der Kanonessammlung des Dictatus Papae. Dieses Kapitel abschließen, wird eine Untersuchung zur Bedeutung des Gehorsams für Gregor VII.
Um die lange Entscheidungsfindung des Papstes zu dokumentieren wird im weiteren Verlauf der Arbeit der Kampf zwischen Regnum und Sacerdotium analysiert werden. Besondere Beachtung findet hier der Brief Heinrichs IV. an Gregor aus dem Jahre 1078, die ersten Auseinandersetzungen zwischen König und Papst sowie die schlussendliche Entscheidung Gregors für Herzog Rudolf von Schwaben.
Die Hausarbeit basiert hauptsächlich auf den Werken von Uta-Renate Blumenthal, Gerd Althoffs und Herbert Cowdrey. Als Quellen dienten vornehmlich die gesammelten Briefe Papst Gregors VII. aus der Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe sowie das Quellenwerk Johannes Laudages zum Investiturstreit.
II Der Mönch Hildebrand
Sowohl sein Geburtsort, als auch seine Familie waren für den Mönch Hildebrand von geringer Bedeutung. Für ihn zählte lediglich die ecclesia romana. Die Umgebung des Laterans hat merklich stärker auf ihn gewirkt, als seine nicht eindeutig zu bestimmende Herkunft.[3] Schon während seiner Zeit als Mönch wurde ihm ein ausgeprägter Sinn für Gerechtigkeit und Fairness attestiert.[4]
Mit seiner Ernennung zum Papst am 22. April 1073 begann, nach weit verbreiteter Meinung, eine neue Epoche. Ein Großteil der Forschung vermerkt, dass mit dem Antritt des Pontifikats durch Gregor VII., das Investiturproblem zu einer wirklich virulenten Streitfrage geworden sei.[5]
Bereits vor seiner Ernennung zum Papst, hatte der Kleriker Hildebrand die päpstliche Politik maßgeblich mitbestimmt. So hatte er im Jahre 1059 als Archidiakon der römischen Kirche das Laterankonzil, auf dem die Papstwahl neu geregelt werden sollte, maßgeblich mitbestimmt. Vor allem die von ihm mit Energie betriebene Bildung einer militia St. Petri zu Diensten des Papsttums, gehörte zu einer weiteren Neuerung seinerseits. Bereits Carl Erdmann beschrieb den späteren Gregor VII. als den „kriegerischsten Papst“, der je auf dem Stuhle Petri saß.[6]
III Die Religiosität Gregors VII.
Gregor VII. war eine Person mit einem äußerst tiefgründigen religiösen Bewusstsein. Er war, im Vergleich zu anderen Päpsten des Mittelalters, geradezu eine herausragende Persönlichkeit und spielte eine, die Epoche markierende Rolle in politischen und religiösen Belangen seiner Zeit.[7] Als Gregor VII. sollte er einer der großen Päpste in der Geschichte der römischen Kirche werden. Dazu trugen nicht nur sein absoluter Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes sondern auch seine Handlungen, die religiösem Denken und Fühlen entsprangen, bei.[8]
III.1 Die Petrus-Mystik
Besonders charakteristisch für Gregor VII. war seine Identifizierung mit dem Apostelfürsten Petrus, als dessen lebenden Repräsentanten er sich sah.[9] Diese Identifizierung ging so weit, dass der Papst davon überzeugt war, seine päpstlichen Handlungen seien die des heiligen Petrus. Diese Petrus-Mystik ließ es ihm zur Selbstverständlichkeit werden, dass seine Taten von jedem Irrtum frei waren.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet wird verständlich, warum Gregor VII. den Anspruch erhob, sowohl Bischöfe als auch weltliche Herrscher absetzen zu dürfen. Durch diesen Anspruch des Papstes wurde aus der Zweigewaltenlehre mit der Vorrangstellung der geistlichen Gewalt auf geistlicher Ebene eine Unterordnung der weltlichen unter die geistliche Gewalt. Die Kirchenreform entwickelte sich zusehends zu einem Konkurrenzkampf zwischen Regnum und Sacerdotium, der seit der Zeit Gregors VII. immense politische Bedeutung annahm.[10]
Der Papst nahm sich als „Orakel der göttlichen Weltherrschaft“ wahr, als das er „den Spruch göttlicher Gerechtigkeit“ verkündet und vollzieht.[11] Diese Gerechtigkeit verkündete der Papst einerseits durch den Bannspruch, andererseits aber auch durch den Urteilsspruch der Absetzung von Fürsten, Königen oder Kaisern. Auch hierbei fühlte sich der Papst als Nachfolger des heiligen Petrus, der die volle Lösegewalt im Himmel wie auf Erden inne hat. Seinen Bann über Heinrich IV. begründete Gregor VII. folgendermaßen:
„Denn Ihr habt Patriarchen, Primate, Erzbistümer und Bistümer oft den Schlechten und Unwürdigen genommen und sie kirchlich gesonnen Männern gegeben. Wenn Ihr aber über Geistliches richtet, was ist dann über Euer Vermögen hinsichtlich Weltlichem zu glauben? Und wenn Ihr über Engel herrscht und über alle stolzen Fürsten Recht sprechen werdet, was ist Euch dann bei deren Dienern möglich? Alle Könige und alle Fürsten dieser Welt mögen nun lernen, wie groß Ihr seid, was Ihr vermögt, und sie mögen fürchten, den Befehl Eurer Kirche gering zu achten.“[12]
[...]
[1] Cowdrey, Herbert E.J.: Popes and Church Reform in the 11th Century, Aldershot/ Burlington/ Singapore 2000, S. 1-2.
[2] Müller-Mertens, Eckhard: Regnum Teutonicum. Aufkommen und Verbreitung der deutschen Reichs- und Königsauffassung im frühen Mittelalter, Wien/ Köln/ Graz 1970, S. 146.
[3] Blumenthal, Uta-Renate: Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform, Darmstadt 2001, S. 43-44.
[4] Ebd., S. 137.
[5] Vgl.: Laudage, Johannes: Gregorianische Reform und Investiturstreit, Darmstadt 1993, S. 34.
[6] Vgl.: Althoff, Gerd: Heinrich IV., Darmstadt 2006, S.118.
[7] Cowdrey, Popes and Church, S. 1.
[8] Blumenthal, Uta-Renate: Der Investiturstreit, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1982, S. 128.
[9] Blumenthal, Gregor VII., S. 140.
[10] Blumenthal, Der Investiturstreit, S. 129-130.
[11] Zitiert nach: Hofmann, Karl: Der „Dictatus Papae“ Gregors VII. Eine rechtsgeschichtliche Erklärung, in: Veröffentlichung der Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft, Heft 63, Paderborn 1933, S. 142.
[12] Zitiert nach: : Buchner, Rudolf/ Franz-Josef Schmale: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 12a, Darmstadt 1978, S. 339.
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