Nach Jahren der Abwesenheit Friedrichs, der 1212 seine Heimat Süditalien verlassen hatte, um sich auf deutschem Boden in Aachen (1215) zum König krönen zu lassen, und der sich aufgrund seiner Exkommunikation und des Kreuzzuges in den 1220ern auch nur sporadisch in Süditalien aufhalten konnte, herrschte im Königreich Sizilien faktisch Anarchie. Der lokale Adel hatte sich in Abwesenheit des Herrschers ohne Rücksicht auf Besitz- und Rechtsansprüche u.a. auch des Kronlandes bemächtigt und dieses Vorgehen durch die Berufung auf fragwürdige Gesetze legitimieren lassen. Zudem war das Königreich Sizilien ohnehin als heterogener Schmelztiegel verschiedener Kulturen und somit auch Rechtstraditionen (römisch-langobardisch, normannisch-fränkisch, byzantinisch, arabisch, jüdisch, kanonisch) nur schwer verwaltbar.
Es war also vonnöten allgemeines und für alle gleichermaßen gültiges Recht zu setzen, um die Ordnung im Königreich Sizilien wiederherzustellen und seine eigene Herrschaft auf ein festes Fundament zu stellen. Festzuhalten bleibt, dass man im 13. Jahrhundert, in dem die Kanzleien ihre Hochphase hatten, generell zur schriftlichen Fixierung neigte. In dieses Zeitalter fällt vielleicht die Geburtsstunde der Bürokratie. Mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass bezüglich der Rechtstradition ein Wandel zu konstatieren ist. Die Rechtsvereinheitlichung hatte nun Priorität vor dem bisher gültigen Personalitätsprinzip (jeder wurde in Rechtsfragen nach den Grundsätzen seines Stammes beurteilt). Dass jeder, der in einem gewissen Territorium lebt, nach den Gesetzen dieses Landes beurteilt wird (Territorialitätsprinzip), ist als Ergebnis dieser Entwicklung zu sehen.
Ein solches Gesetzeswerk, das „Kernstück seiner Reformen“ , ist in seiner Bedeutung nur zu verstehen, wenn man sich bewusst ist, dass es die Folge einer veränderten Weltsicht ist. Glücklicherweise lässt sich das neue, besser: das erstmals in dieser Deutlichkeit formulierte, politische Programm Friedrichs, das mit den Konstitutionen einhergeht, aus deren Vorwort, dem Proömium, herauslesen.
Demnach ist es Ziel dieser Arbeit, anhand des Proömiums der Konstitutionen von Melfi wichtige Grundzüge der Auffassung von Herrschaft, wie sie von Kaiser Friedrich II. propagiert wurde, abzuleiten.
Inhaltsverzeichnis
I Das Prooemium der Konstitutionen von Melfi
I.1. Lateinischer Text
I.2. Eigene Übersetzung
II Darstellung
II.1. Einleitung
II.2. Intitulatio
II.3. Die Schöpfungsgeschichte
II.4. Der Sündenfall und die Notwendigkeit von Herrschaft
II.5. Die Aufgaben des Herrschers und seine Beziehung zu Gott
II.6. Fazit
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quelle:
Literatur
I Das Prooemium der Konstitutionen von Melfi
I.1. Lateinischer Text
IMPERATOR FREDERICUS SEMPER AUGUSTUS, YTALICUS SICULUS IEROSOLIMITANUS ARELATENSIS, FELIX PIUS VICTOR ET TRIUMPHATOR[1]
Post mundi machinam providentia divina firmatam et primordialem materiam nature melioris conditionis officio in rerum effigies distributam, qui facienda previderat facta considerans et considerata commendans a globo circuli lunaris inferius hominem, creaturarum dignissimam ad ymaginem propriam effigiemque formatam, quem paulo minus minuerat ab angelis, consilio perpenso disposuit preponere ceteris creaturis; quem de limo terre transumptum vivificavit in spiritu ac eidem honoris et glorie diademate coronato uxorem et sociam partem sui corporis aggregavit eosque tante prerogative munimine decoravit, ut ambos efficeret primitus immortales, ipsosque verumtamen sub quadam lege precepti constituit; quam quia servare tenaciter contempserunt, transgressionis eosdem pena dampnatos ab ea, quam ipsis ante contulerat, immortalitate proscripsit.
Ne tamen in totum, quod ante formaverat, tam ruinose, tam subito divina clementia deformaret et ne hominis forma destructa sequeretur per consequens destructio ceterorum, dum carerent subiecta preposito et ipsorum commoditas ullius usibus non serviret, ex amborum semine terram mortalibus fecundavit ipsamque subiecit eisdem; qui paterni discriminis non ignari, sed in ipsos a patribus transgressionis vitio propagato inter se invicem odia conceperunt rerumque dominia iure naturali communia distinxerunt, et homo, quem deus rectum et simplicem procreaverat, inmiscere se questionibus non ambegit.
Sicque ipsarum rerum necessitate cogente nec minus divine provisionis instinctu principes gentium sunt creati, per quos posset licentia scelerum coherceri; qui vite necisque arbitri gentibus, qualem quisque fortunam, sortem statumque haberet, velut executores quodammodo divine sententie stabilirent; de quorum manibus, ut villicationis sibi commisse perfecte valeant reddere rationem, a rege regum et principe principum ista potissime requiruntur, ut sacrosanctam ecclesiam, Christiane religionis matrem, detractorum fidei maculari clandestinis perfidiis non permittant et ut ipsam ab hostium publicorum incursibus gladii materialis potentia tueantur atque pacem populis eisdemque pacificatis iustitiam, que velut due sorores se invicem amplexantur, pro posse conservent.
Nos itaque, quos ad imperii Romani fastigia et aliorum regnorum insignia sola divine potentie dextera preter spem hominum sublimavit, volentes duplicata talenta nobis credita reddere Deo vivo in reverentiam Iesu Christi, a quo cuncta suscepimus, que habemus, colendo iustitiam et iura condendo mactare disponimus vitulum labiorum ei parti nostrorum regiminum primitus providentes, que impresentiarum provisione nostra circa iustitiam magis dignoscitur indigere.
Cum igitur regnum Sicilie, nostre maiestatis hereditas, pretiosa, plerumque propter imbecillitatem etatis nostre, plerumque etiam propter absentiam nostram preteritarum turbationum incursibus extiterit hactenus lacessitum, dignum fore decrevimus ipsius quieti atque iustitie summo opere providere, quod ad nostre serenitatis obsequia resistentibus aliquibus etiam, qui non de ovili regni prefati nec nostro erant, promptum semper invenimus et devotum.
Presentes igitur nostri nominis sanctiones in regno tantum Sicilie volumus obtinere, quas cassatis in regno predicto legibus et consuetudinibus hiis nostris constitutionibus adversantibus antiquatis inviolabiter ab omnibus in futurum precipimus observari; in quas precedentes omnes regum Sicilie sanctiones et nostras iussimus esse transfusas, ut ex eis, que in presenti constitutionum nostrarum corpore minime continentur, robur aliquod nec auctoritas aliqua in iudiciis vel extra iudicia possint assumi.
I.2. Eigene Übersetzung
Kaiser Friedrich, der stets Erhabene, Herrscher über Italien, Sizilien, Jerusalem und das Arelat, der Glückliche, Fromme, Sieger und Triumphator.
Nachdem der kunstvolle Bau der Welt durch göttliche Voraussicht gefestigt/geordnet worden war und die ursprüngliche Materie im Dienst der Erschaffung einer besseren Natur in die Bilder der Dinge verteilt worden war, beschloss derjenige, der die zu machenden Dinge vorausgesehen hatte und das Geschaffene genau betrachtete und das Betrachtete empfahl, den Menschen unterhalb des Mondkreises als würdigste seiner Kreaturen, welcher nach seinem Abbild geformt worden war und den er im Vergleich mit den Engeln nur ein bisschen herabgesetzt hatte, nach genauer Abwägung seines Plans den übrigen Kreaturen voranzustellen.
Diesen aus Erdschlamm Geformten erweckte er zum Leben und gesellte demselben, der mit dem Diadem von Ehre und Ruhm gekrönt war, einen Teil seines Körpers als Ehefrau und Gefährtin bei und schmückte diese mit dem Schutzwerk so großer Bevorzugung, dass er beide zuerst als unsterblich schuf, beschloss aber dennoch, diese selbst unter ein gewisses Gesetz zu stellen.
Weil sie dieses zu befolgen beharrlich verachteten, entzog er denselben, die als Strafe für diesen Übertritt verurteilt worden waren, diese Unsterblichkeit, die er ihnen selbst vorher verliehen hatte.
Damit die göttliche Milde dennoch nicht in Gänze das, was sie vorher geordnet hatte, so zerstört, so plötzlich verunstaltete und damit nach der Vernichtung der Gestalt des Menschen nicht als logische Konsequenz das Niederreißen der übrigen Dinge folgte, weil ja die unterworfenen Dinge dann frei von dem Vorgesetzten gewesen wären und die Zweckmäßigkeit derselben nicht dem Nutzen irgendeines gedient hätten, befruchtete sie aus dem Samen der beiden die Erde mit Sterblichen und unterwarf eben diese denselben.
Diese waren des väterlichen Fehlers nicht unkundig, aber weil in diesen der charakterliche Makel der Gebotsüberschreitung von den Vätern fortgepflanzt worden war, empfanden sie untereinander gegenseitig Hass und unterschieden das durch Naturrecht eigentlich gemeinsame Eigentum, und der Mensch, den Gott sittlich gut und treuherzig geschaffen hatte, zweifelte nicht mehr daran, sich auf Streitfragen einzulassen.
Und so wurden, weil die Unvermeidlichkeit der Dinge selbst nötigte und nicht weniger durch die Eingebung göttlicher Vorhersehung, die Herrscher der Völker erschaffen/gewählt, durch die die Willkür (= die Freiheit, die jemand sich selbst nimmt) der Verbrecher gezügelt werden konnte.
Diese sollten als Richter über Leben und Tod den Völkern wie als Ausführende des göttlichen Votums sichern, welchen Stand, Rang und Status ein jeder habe.
Von deren Hände wird vom König der Könige und Fürst der Fürsten, damit sie es vermögen über das ihnen anvertraute Verwalteramt vollkommene Rechenschaft abzulegen, vornehmlich gefordert, dass sie nicht zulassen, dass die hochheilige Kirche, die Mutter der christlichen Religion, durch die geheimen verräterischen Tätigkeiten der Verleumder des Glaubens beschmutzt wird und dass eben diese sie vor den Überfällen der für die Öffentlichkeit gefährlichen Feinde mit der Macht des weltlichen Schwertes schützen und den Völkern den Frieden und, nachdem diese befriedet worden sind, die Gerechtigkeit, die sich wie zwei Schwestern gegenseitig umarmen, so gut sie es können bewahren.
Deshalb wollen wir, die uns die rechte Hand der göttlichen Macht allein zu den Gipfeln des römischen Reiches und den Herrschaftsinsignien der anderen Königreiche emporhob, die uns anvertrauten Talente dem lebendigen Gott vermehrt zurückgeben, in Ehrfurcht vor Jesus Christus, von dem wir alle Dinge erhalten haben, die wir besitzen und wir planen durch die Verehrung der Gerechtigkeit und dem Setzen von Recht ein Kalb der Lippen zu schenken und wir sorgen zuerst für den Teil unserer Regierung, von dem man weiß, dass er bezüglich der Gerechtigkeit unserer Voraussicht vorderhand bedürftig ist.
Weil das Königreich Sizilien also, das kostbare Erbstück unserer Majestät, sich sehr oft wegen der Schwäche unseres damaligen Lebensalters, sehr oft wegen unserer Abwesenheit durch die Angriffe vergangener Verwirrung bis jetzt als in seiner Ordnung gestört herausstellte, haben wir beschlossen, dass es würdig wäre, für Ruhe und Gerechtigkeit mit höchster Mühe zu sorgen; dieses haben wir immer bereitwillig und ergeben bezüglich des Gehorsams gegenüber unserer Hoheit vorgefunden, obwohl auch einige Widerstand leisteten, die nicht aus dem Schafstall des angesprochenen Königreichs stammten und auch nicht aus unserem.
[...]
[1] Zitiert nach Stürner, Konstitutionen. Wird im Verlaufe dieser Hausarbeit das Prooemium zitiert, entspricht die der Textstelle hinzugefügten Zeilenangabe der in dieser Arbeit enthaltenen Abschrift der Quelle. Auf die Angabe eines Kurztitel wird in diesem Fall verzichtet.
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