Die in den letzten Jahrzehnten rasant zunehmende Internationalisierung bzw. Globalisierung machte es für den Staat aus fiskalpolitischer Sicht erforderlich, sich den neuen, sich daraus ergebenden Anforderungen zu stellen, um einerseits sein Steueraufkommen zu sichern sowie andererseits den Unternehmen wie auch Privatpersonen eine höchstmögliche Steuergerechtigkeit, auch im Hinblick auf die internationale Besteuerung grenzübergreifender Aktivitäten, zu gewähren. Um diesen Anforderungen genügen zu können, gilt es ein sowohl für den Staat wie auch die Steuerpflichtigen optimal abgestimmtes internationales Steuerrecht zu schaffen, welches unter Beachtung der globalen Effizienz dem Steuerpflichtigen individuelle Steuergerechtigkeit, wie auch dem Staat einen gerechten Anteil an dem zu verteilenden Steueraufkommen sichert.
Während in einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne Außenbeziehungen in Ermangelung von entsprechenden Tatbestandsmerkmalen sich das nationale Steuerrecht lediglich auf im Inland von Inländern erwirtschafteten Gewinn bzw. Überschuß beschränken kann, die Notwendigkeit der Besteuerung länderübergreifender Aktivitäten ist nicht gegeben, gilt es in offenen Volkswirtschaften mit Auslandsbeziehungen, ein System von nationalen Rechtsnormen, bilateralen sowie multilateralen Verträgen zu schaffen, die die vielfältigen Geschäftsvorfälle steuerlich im Hinblick auf Steuergerechtigkeit und Steueraufkommen optimal erfaßt. Dies gilt insbesondere für Deutschland als Exportland.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Probleme bei der internationalen Besteuerung
2.1. Prinzipien internationaler Besteuerung
2.2. Individuelle Steuergerechtigkeit
2.3. Verteilung des Steueraufkommens
3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.1. Unilaterale Maßnahmen
3.1.1. Anrechnungsmethode
3.1.2. Freistellungsmethode
3.1.3. Abzugsmethode
3.1.4. Pauschalierungsmethode
3.2. Bilaterale Maßnahmen
3.3. Multilaterale Maßnahmen
4. Vermeidung der Nullbesteuerung bzw. Steuerflucht
4.1. Dealing at arm´s length clause
4.2. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
4.3. Steuerentstrickung/Wegzugsbesteuerung
4.4. Hinzurechnungsbesteuerung
5. Globale Effizienz
5.1. Welteinkommensprinzip
5.2. Territorialprinzip
6. Zusammenfassung
1. Einleitung
Die in den letzten Jahrzehnten rasant zunehmende Internationalisierung bzw. Globalisierung machte es für den Staat aus fiskalpolitischer Sicht erforderlich, sich den neuen, sich daraus ergebenden Anforderungen zu stellen, um einerseits sein Steueraufkommen zu sichern sowie andererseits den Unternehmen wie auch Privatpersonen eine höchstmögliche Steuergerechtigkeit, auch im Hinblick auf die internationale Besteuerung grenzübergreifender Aktivitäten, zu gewähren. Um diesen Anforderungen genügen zu können, gilt es ein sowohl für den Staat wie auch die Steuerpflichtigen optimal abgestimmtes internationales Steuerrecht zu schaffen, welches unter Beachtung der globalen Effizienz dem Steuerpflichtigen individuelle Steuergerechtigkeit, wie auch dem Staat einen gerechten Anteil an dem zu verteilenden Steueraufkommen sichert.
Während in einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne Außenbeziehungen in Ermangelung von entsprechenden Tatbestandsmerkmalen sich das nationale Steuerrecht lediglich auf im Inland von Inländern erwirtschafteten Gewinn bzw. Überschuß beschränken kann, die Notwendigkeit der Besteuerung länderübergreifender Aktivitäten ist nicht gegeben, gilt es in offenen Volkswirtschaften mit Auslandsbeziehungen, ein System von nationalen Rechtsnormen, bilateralen sowie multilateralen Verträgen zu schaffen, die die vielfältigen Geschäftsvorfälle steuerlich im Hinblick auf Steuergerechtigkeit und Steueraufkommen optimal erfaßt. Dies gilt insbesondere für Deutschland als Exportland.
2. Probleme bei der internationalen Besteuerung
Grundlegendes Problem der internationalen Besteuerung sind die unterschiedlichen nationalen Steuerrechtsnormen, die, basierend auf dem Völkerrecht, Ausdruck der Souveränität des jeweiligen Staates sind. Da dem jeweiligen nationalem Steuerrecht unterschiedliche Prinzipien der Besteuerung zugrunde liegen, wirken diese zumeist kollisionsbegründend[1].
2.1. Prinzipien internationaler Besteuerung
Es gilt diesbezüglich zwischen verschiedenen Prinzipien der persönlichen sowie der sachlichen Steuerpflicht zu unterscheiden. Im ersten Schritt ist jeweils immer die persönliche Steuerpflicht zu prüfen, d. h. ist eine natürliche Person bzw. Gesellschaft überhaupt im Sinne des nationalen Steuerrechts als steuerpflichtig anzusehen. Hierbei haben sich folgende drei Prinzipien herausgebildet[2]
- Wohnsitzprinzip: Eine natürliche bzw. juristische Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder zumindest ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäfts-/Firmensitz hat.
- Nationalitätsprinzip: Die Steuerpflicht begründet sich einzig auf die Staatsangehörigkeit der natürlichen Person.
- Quellenprinzip: Eine natürliche bzw. juristische Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihr Einkommen bzw. Gewinn erwirtschaftet.
[...]
[1] Vgl. Homburg, S. (1997) Allgemeine Steuerlehre. München: Vahlen, S. 245
[2] Vgl. Homburg, S. (1997) Allgemeine Steuerlehre. München: Vahlen, S. 243 ff.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.