„Fernsehen [kann] an sich nicht sehr viel anders sein als seine Zuschauer. Und das kommerzielle Fernsehen nun erst recht nicht, von Natur aus.“ (Fischer 1996: 57) Heißt dies nun, dass es unter den Zuschauern privater Fernsehprogramme keine gesellschaftlichen Minderheiten gibt, die es wünschenswert fänden, über für sie relevante Themen informiert zu werden? Oder bedeutet es etwa, der Durchschnittszuschauer ist vollauf zufrieden mit dem, was ihm private Fernsehveranstalter bieten, und die Bemühungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sind nur gutgemeintes Theater für eine elitäre Kleingruppe Gebildeter? Dass es ganz so einfach nicht ist, zeigen die zahlreichen Diskussionen darüber, was privater Rundfunk kann, darf und muss. Als richtungsweisend sind hierfür die Rundfunk-Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen.
Zwei Programmanalysen aus den Jahren 2001 und 2004 bilden für die folgenden Ausführungen die empirische Grundlage zur Entdeckung von Entwicklungen und Zusammenhängen. Die beiden Studien beinhalten Daten über Spartenprofile, d.h. den Anteil von beispielsweise den Sparten Information oder nonfiktionaler Unterhaltung am Programm eines Senders, und Sendungsformen, also die Menge an Nachrichten, Magazinen oder z. B. Spielfilmen im jeweiligen Programm. Dazu wurden jeweils drei öffentlich-rechtliche und private Sender untersucht, wobei für die vorliegenden Ausführungen gemäß der Aufgabenstellung nur der Bereich des privaten Fernsehens mit RTL, SAT.1 und ProSieben relevant ist. Anhand eines Zeitvergleichs dieser empirisch erhobenen Daten soll im Folgenden untersucht werden, ob im Bereich der inhaltlichen Vielfalt des privaten Fernsehens eine Entwicklung bzw. Veränderung stattgefunden hat und, wenn vorhanden, wie diese unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsrechtlichkeit zu bewerten ist. Dazu soll zunächst ein kleiner Überblick über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Leistungen des privaten Rundfunks gegeben werden. Daraufhin wendet sich die Arbeit den tatsächlichen Verhältnissen im privaten Fernsehen zu, indem an den Sendern RTL, SAT.1 und ProSieben beispielhaft die Daten über Spartenprofile und Sendungsformen der Jahre 2001 und 2004 verglichen werden. Schließlich soll eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vergleichs einen abschließenden Überblick geben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Vielfalt im privaten Rundfunk
- Untersuchung der inhaltlichen Vielfalt von drei privaten Fernsehsendern anhand struktureller Merkmale
- Spartenprofile und Sendungsformen bei RTL aus den Jahren 2001 und 2004
- Spartenprofile und Sendungsformen bei SAT.1 aus den Jahren 2001 und 2004
- Spartenprofile und Sendungsformen bei ProSieben aus den Jahren 2001 und 2004
- Vergleich der Sender untereinander hinsichtlich ihres Vielfaltsbeitrags
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der inhaltlichen Vielfalt privater Fernsehprogramme seit dem Jahr 2001. Im Fokus steht dabei die empirische Messung und Bewertung der Ergebnisse im Kontext der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Vielfalt im privaten Rundfunk. Ziel ist es, zu untersuchen, ob und inwiefern die Programmangebote privater Sender in den Jahren 2001 und 2004 die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf Meinungsvielfalt erfüllen.
- Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Vielfalt im privaten Rundfunk
- Empirische Untersuchung der inhaltlichen Vielfalt von RTL, SAT.1 und ProSieben anhand struktureller Merkmale
- Vergleich der Sender hinsichtlich ihres Vielfaltsbeitrags
- Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben
- Entwicklung der inhaltlichen Vielfalt im privaten Fernsehen im Zeitraum von 2001 bis 2004
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit vor. Sie beleuchtet die Bedeutung des privaten Fernsehens für die Meinungsvielfalt und die besonderen Herausforderungen, die sich aus der ausschließlichen Werbefinanzierung ergeben. Das zweite Kapitel beleuchtet die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Vielfalt im privaten Rundfunk und erläutert die Bedeutung von Meinungs- und gegenständlicher Vielfalt. Es werden zudem die Grenzen der Vielfalt im Kontext der wirtschaftlichen Eigenständigkeit privater Sender diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit widmet sich dem Thema der inhaltlichen Vielfalt im privaten Fernsehen. Zentrale Begriffe sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Vielfalt im privaten Rundfunk, die empirische Messung und Bewertung der Ergebnisse, Spartenprofile, Sendungsformen, Meinungsvielfalt, gegenständliche Vielfalt und die Entwicklung der inhaltlichen Vielfalt im privaten Fernsehen im Zeitraum von 2001 bis 2004.
Häufig gestellte Fragen
Welche Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht an das private Fernsehen?
Das BVerfG fordert eine gewisse inhaltliche Vielfalt, um die Meinungsbildung zu sichern. Privatfernsehen darf zwar gewinnorientiert sein, muss aber dennoch einen Beitrag zur Vielfalt leisten, wenn auch weniger streng als der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Was versteht man unter Spartenprofilen im Fernsehen?
Spartenprofile geben den Anteil verschiedener Inhaltskategorien am Gesamtprogramm an, zum Beispiel wie viel Prozent auf Information, Fiktion oder Unterhaltung entfallen.
Hat sich die Vielfalt bei RTL, SAT.1 und ProSieben zwischen 2001 und 2004 verändert?
Die Arbeit untersucht durch einen Zeitvergleich empirisch erhobener Daten, ob Entwicklungen oder Verschiebungen in der Programmstruktur dieser Sender stattgefunden haben.
Warum ist Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk ein kritisches Thema?
Da Privatsender sich fast ausschließlich durch Werbung finanzieren, besteht die Gefahr, dass Minderheitenprogramme zugunsten von Massenunterhaltung vernachlässigt werden, was die verfassungsrechtlich gebotene Vielfalt einschränken könnte.
Was ist der Unterschied zwischen Meinungs- und gegenständlicher Vielfalt?
Meinungsvielfalt bezieht sich auf das Spektrum unterschiedlicher Ansichten, während gegenständliche Vielfalt die Breite der behandelten Themen und Genres (Nachrichten, Sport, Kultur etc.) beschreibt.
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- Franziska Rosenmüller (Author), 2007, Privates Fernsehen: Vielfalt durch Sparten und Sendungsformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90932