Die Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen


Pre-University Paper, 2016

19 Pages, Grade: 1,0

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Berufsunfähigkeit
I. Definition
II. Statistisches Risiko

C. Gesetzliche Leistungen

D. Private Berufsunfähigkeitsversicherung
I. Notwendigkeit einer Absicherung
1. Höhe der Versorgungslücke
2. Entscheidungsrelevante Faktoren
II. Versicherungsvertrag
1. Aufnahmebedingungen der Versicherer
2. Qualitätsmerkmale einer Versicherung
3. Versicherungsbeiträge
a) Einflussfaktoren für die Beitragshöhe
b) Möglichkeiten der Beitragsreduzierung
4. Vertragsgestaltung
a) Kombiverträge
b) Überschussbeteiligung
c) Grad der Berufsunfähigkeit
d) Versicherungs- und Leistungszeitraum

E. Alternativen

F. Fazit

G. Anhang

I. Literaturverzeichnis

A. Einleitung

„Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."1, sagte der Phi-losoph Arthur Schopenhauer einmal, denn falls die Gesundheit beeinträchtigt wird, kann dies erhebliche Konsequenzen für den Alltag zur Folge haben. Wer Glück hat, wird nach kurzer Zeit wieder gesund. Doch was ist, wenn die Schädigung nicht nur vorübergehend ist? Was geschieht, wenn man plötzlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dadurch in finan-zielle Not gerät? „Das passiert mir doch nicht!“, denken die meisten, für die Gesundheit selbstverständlich ist, obgleich die Statistiken etwas anderes aussagen (s. Kap. B.II). Des-halb sollte sich jeder damit beschäftigen, wie er sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit (kurz: BU) am besten absichert.

Hierfür liefert die vorliegende Seminararbeit, die sich mit dem Thema der Berufsunfähigkeits-versicherung (kurz: BUV) in Deutschland beschäftigt, wesentliche Informationen. Der Fokus liegt auf der BU bei Angestellten, weshalb auf Beamte, Selbstständige, Schüler, Studenten und Auszubildende nur kurz eingegangen wird. Zunächst erfolgt eine Erklärung, was eine BU ist, wodurch sie ausgelöst wird und wie groß das Risiko ist, selbst berufsunfähig zu werden. Nach einer kritischen Betrachtung der gesetzlichen Leistungen werden verschiedene Aspek-te der privaten BUV detailliert erläutert, welche für den Abschluss eines Versicherungsver-trags von Bedeutung sind. Hierbei wird jedoch nicht auf konkrete Angebote der Versiche-rungsgesellschaften, die Inanspruchnahme der Versicherung sowie deren Kündigung einge-gangen. Ergänzend folgt die Betrachtung einiger Alternativen zur BUV.

B. Berufsunf ä higkeit

I. Definition

Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 II) definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Die Definitionen der Versicherer sowie ihre vertraglichen Bedingungen sind unterschiedlich. Sie legen z. B. den Prozentsatz der BU fest, ab dem der Versicherte Leistungen erhält, wel-cher üblicherweise bei 50 % liegt. Dabei ist zu beachten, dass individuelle Gesundheitsprob-leme sich in unterschiedlicher Weise in verschiedenen Berufen auswirken können: So be-deutet beispielsweise für jemanden, der im Baugewerbe tätig ist, ein Bandscheibenvorfall meist die BU, während ein Büroangestellter seine berufliche Tätigkeit oft noch weiter ausfüh-ren kann, wenn er u. a. einen ergonomisch geeigneten Bürostuhl benutzt. Deshalb können die Prüfungsverfahren der Versicherungen bei Antrag auf Leistungen in Einzelfällen sehr aufwendig sein. Abschließend ist anzumerken, dass BU sich normalerweise auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht, im Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit, die jegliche berufliche Betätigung in Vollzeit ausschließt.

II. Statistisches Risiko

Das Risiko einer BU wird im Allgemeinen unterschätzt. Dies ist vor allem aus der Tatsache ersichtlich, dass „[d]erzeit […] nur 24,5 [%] der Haushalte eine private Versicherung abge-schlossen [haben], mit der sie sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit schützen.“2 In diesem Zusammenhang ist auf folgende Statistik (s. Abb. 1) hinzuweisen, welche die Wahr-scheinlichkeit nach Altersgruppen zeigt, bis zur Rente mit 65 berufsunfähig zu werden. So werden z. B. 43 von 100 heute 20-jährigen Männern wahrscheinlich ihren Beruf vor Renten-beginn nicht mehr ausüben können:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 65 berufsunfähig zu werden nach Altersgruppen3

Die Ursachen von BU sind vielfältig. Sie „wird fast immer von einer Krankheit ausgelöst, Un-fälle spielen nur eine untergeordnete Rolle.“4 Die Gewichtung der einzelnen Krankheitskate-gorien variiert, doch insgesamt haben alle Statistiken die gleiche Aussage: Psychische Lei­den sind der häufigste Auslöser, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsap-parates (s. Abb. 2). „Die Anzahl der Fälle, die durch psychische Erkrankungen hervorgerufen Pohlmann, I.: Der Versicherungs-Ratgeber. Was wirklich wichtig ist für Familie, Recht, Eigentum, Auto und Gesundheit. 2. Auflage. Berlin: Stiftung Warentest 2012, S. 59. werden, nimmt […] leicht zu“5, wohingegen solche physischer Natur „in absoluten Zahlen seit Jahren [abnehmen]“6. Dies liegt am Wandel der Arbeitswelt, der sowohl zunehmende psy-chische Belastungen als auch verbesserte Arbeitsplatzbedingungen mit sich bringt. Außer-dem lassen sich körperliche Leiden dank des medizinischen Fortschritts durch z. B. Implan-tate oder neue wirksamere Medikamente heutzutage besser behandeln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ursachen von Berufsunfähigkeit7

Die Art des Berufes ist sehr bedeutend für die Risikoeinstufung. Die Versicherungsgesell-schaften haben jedoch keine einheitliche Einordnung in Risikogruppen. Als Berufe mit be-sonders hohem Risiko, berufsunfähig zu werden, können exemplarisch Eisenbahnschaffner, Dachdecker und Pilot genannt werden. Risikoarme Berufe sind u. a. Hochschullehrer, Arzt und Staatsanwalt.8

Neben dem Beruf spielt auch das Geschlecht bei der Einschätzung des Risikos eine Rolle. „In der privaten Versicherungswirtschaft wird [es] für Frauen höher eingeschätzt als […] für Männer.“9 Trotzdem sind seit dem 21.12.2012 „Beitragsunterschiede aufgrund des Ge-schlechts […] für Neuverträge“10 verboten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof be-gründet durch die Gleichberechtigung.11 Folglich zahlen Frauen seither weniger als zuvor, während die Beiträge der Männer gestiegen sind.12

Ferner prognostizieren Fachleute folgende Entwicklung: Der momentan sinkende Anteil an Berufsunfähigen eines Jahrgangs wird sich langfristig bei etwa 20 % einpendeln. Folglich wird jeder Fünfte vor Eintritt in die Altersrente berufsunfähig. Gleichzeitig werden die Betrof-fenen im Mittel immer jünger: Das durchschnittliche Zugangsalter lag 2004 bei 50 Jahren, während es 1985 noch 54 Jahre betrug.13 Problematisch an dieser Entwicklung ist, dass die finanziellen Folgen umso schwerwiegender werden, je früher der Eintritt in die BU stattfindet, da dann ein längerer Zeitraum bis zur Rente überbrückt werden muss.

C. Gesetzliche Leistungen

Das deutsche Sozialsystem bietet verschiedene Leistungen für Arbeitsunfähige, die im Fol-genden betrachtet werden: Die gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde ab 2001 durch die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ersetzt. Dies bedeutet für alle, die ab dem 2.1.1961 geboren wurden, dass nun mehrere Bedingungen für den Erhalt von Leistungen der Rentenversicherung zu erfüllen sind. Zum einen muss eine Erwerbsun-fähigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass jemand, der noch in der Lage ist, eine weniger quali-fizierte – und dementsprechend schlechter bezahlte – Tätigkeit auszuführen, keine gesetzli-chen Leistungen erhält. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die aktuelle Lage auf dem Ar-beitsmarkt einen solchen Arbeitsplatz anbietet. Zum anderen muss der Betroffene in den fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt haben. Das führt dazu, dass Selbstständige oder Elternteile, die bei ihrem Kind zu Hause bleiben, schnell ihre Ansprüche verlieren. Auch erwerbsgeminderte Berufseinsteiger werden folglich nicht gesetzlich aufgefangen. Außerdem gehört zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich ein ärztliches Gutachten. Der Versicherte wird zunächst in die Rehabilitation geschickt und erhält lediglich Leistungen, falls diese nicht er-folgreich war.14

Je nach verbliebener Leistungsfähigkeit kann eine volle oder eine halbe Erwerbsminderungs-rente gezahlt werden. Die Voraussetzung für die erstere ist die Unfähigkeit, wenigstens drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die letztere erhält der Versicher-te, wenn er noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.15 Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der geleisteten Versicherungsbeiträge ab. Sie „liegt oft deutlich unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts“16 und beträgt bei voller Erwerbsminde-rung durchschnittlich „lediglich 700 Euro im Monat“17. Die gesetzliche Erwerbsminderungs- rente wird höchstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt und dann durch die gesetzliche Alters-rente ersetzt.

Des Weiteren wird von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Unfallrente gezahlt, wenn die BU durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausgelöst wurde. In diesen Fällen können auch Berufsgenossenschaften Unterstützung in Form von Verletztengeld, Über-gangsgeld oder einer Unfallrente leisten. „Was eine Berufskrankheit ist, wird amtlich festge-legt und ist in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet.“18

Beamte auf Lebenszeit, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben einen Anspruch auf Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Beamten-verhältnis standen. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, besteht nur ein Anspruch im Falle von Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verur-sacht wurde.19 Das Ruhegehalt kann je nach Anzahl der Dienstjahre bis zu 71,75 % des vo-rigen Entgelts betragen.20

Wer weder gesetzliche noch private Versicherungsleistungen wegen BU erhält, ist auf die Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II angewiesen. Diese werden allerdings mit dem Pri-vatvermögen verrechnet.21

D. Private Berufsunfähigkeitsversicherung

I. Notwendigkeit einer Absicherung

1. Höhe der Versorgungslücke

Im Falle einer BU entfällt das monatliche Gehalt. Außerdem erhält man gesetzliche Leistun-gen nur, falls man erwerbsunfähig ist und weitere Voraussetzungen erfüllt (s. Kap. C). Selbst dann genügen diese meist nicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Folglich bietet sich der Abschluss einer BUV an, damit im Falle des Eintritts einer BU der Versicherte als Ersatz für das vorige Einkommen eine monatliche Rente erhält. Deren Höhe sollte ausreichend für alltägliche Ausgaben sowie eine private Altersvorsorge sein. Diese ist im Falle der BU dringend notwendig, da der Versicherte nach dem vereinbarten Laufzeitende (z. B. 60., 65. oder 67. Lebensjahr) auf andere Vorsorge angewiesen ist.22 Es gilt zu beden-ken, dass je nachdem, was der Auslöser für die BU ist, auch weitere Kosten für Therapien oder Umbauten in der Wohnung anfallen können, die ggf. selbst bezahlt werden müssen.23 Unter Umständen sind noch Kredite beispielsweise für ein Haus abzubezahlen. Zu beachten ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente als Einkommen angerechnet wird und so-mit den Erhalt von Sozialleistungen weitestgehend ausschließt. Ein weiterer Aspekt ist, dass man sie eventuell, abhängig von der Höhe und sonstigen Einkünften, versteuern muss.24 Folglich ist eine private BUV nur dann sinnvoll, wenn sie im Ernstfall einen deutlichen finan-ziellen Vorteil gegenüber dem Grundsicherungsniveau bietet.

Da dies meistens der Fall ist, stellt sich nun die Frage, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente anzusetzen ist. Hierfür berechnet man die Versorgungslücke. Das ist die Differenz zwischen dem Nettogehalt und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (s. Abb. 3). Man muss be-rücksichtigen, dass nicht jeder Berufsunfähige Anspruch auf letztere hat (s. Kap. C), was den Fehlbetrag erhöhen kann. Hieraus lässt sich schließen, dass in den meisten Fällen eine er-hebliche Versorgungslücke besteht. Andererseits gibt es auch Faktoren, die sie verkleinern, wie z. B. eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente, sonstige Einnahmen aus Geldanlagen oder vermieteten Immobilien sowie verwertbarem Vermögen, beispielsweise in Form von Immobilien, die verkauft werden könnten.25

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Versorgungslücke trotz Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR)26

Bezüglich der Festlegung der Rentenhöhe gibt es unterschiedliche Empfehlungen: „Die Stif-tung Warentest empfiehlt als Faustregel, zwei Drittel des Nettoeinkommens privat abzusi-chern.“27 Andere Ratgeber empfehlen 75 %, mindestens aber eine Rente von 1000 Euro im Monat anzusetzen.28 Der Ratgeber WISO hingegen schätzt die Versorgungslücke auf 50 bis 60 % des Nettogehalts und fügt an, dass die Versicherer auf einen gewissen Abstand zwi-schen Nettoeinkommen und Berufsunfähigkeitsrente bestehen, damit finanzielle Anreize zum Weiterarbeiten gegeben sind.29

2. Entscheidungsrelevante Faktoren

Die Notwendigkeit einer BUV wird oft in Frage gestellt, gerade im Hinblick auf die Kosten, denn sie „gehört zu den teureren Verträgen [im Vergleich zu anderen Versicherungen]. Das bestätigen die Testergebnisse der Stiftung Warentest […].“30 Sie ist jedoch für alle unbedingt zu empfehlen, um sich selbst und Familienangehörige, die vom Einkommen abhängig sind, abzusichern.31 Dabei geht es sowohl darum, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, als auch den eigenen sozialen Status zu schützen.

Dennoch gibt es viele Menschen, die keinen Versicherungsschutz haben, da sie sich diesen nicht leisten können, an den Hürden der Versicherungsgesellschaften (s. Kap. D.II.1) schei-tern oder sich nicht ausreichend informiert haben.32 Letzteres betrifft die Fehleinschätzung des eigenen Risikos, die sich oftmals damit begründen lässt, dass „nach Meinung vieler Be-fragter [ein Berufsunfähiger] dauerhaft körperlich behindert [ist und] im Rollstuhl [sitzt].“33 BU wird also oft mit Behinderung gleichgesetzt. Diese Unterschätzung betrifft besonders Befrag-te mit „Abitur oder einem höheren Bildungsabschluss. Nur 9 [%] aus dieser Gruppe halten sich für gefährdet[, während es bei] Befragten mit Hauptschulabschluss […] 20 [% sind].“34 Bei der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, geht es um die An-forderungen, die ein konkreter Beruf stellt (s. Kap. B.II): Während beispielsweise ein Maurer eine körperlich anstrengende Tätigkeit verrichtet, ist ein Manager eher Stress und somit psy-chischer Belastung ausgesetzt. Doch nicht nur die Möglichkeit einer BU wird meist falsch eingeschätzt, sondern auch der Umfang der nötigen finanziellen Absicherung. „Daher mei-nen viele Berufstätige, sie seien abgesichert, auch wenn sie nur eine Unfallversicherung ab-geschlossen haben oder eine Immobilie besitzen.“35

[...]


1 Smith, P.: Schopenhauer: Gesundheit als Schlüssel zum Lebensglück. In: ÄrzteZeitung, 22.09.2010.

2 Verfügbar unter: http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/616284/schopenhauer-gesundheit-schluessel-lebensglueck.html [24.09.2016]; zitiert nach: Schopenhauer, A.

3 O. A.: Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 65 berufsunfähig zu werden nach Altersgruppen. Onli-ne-Veröffentlichung 2016. Verfügbar unter: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/28002/ umfrage/wahrscheinlichkeit-der-berufsunfaehigkeit-bis-zur-rente-mit-65/ [21.05.2016].

4 Heuchert, O.: WISO. Risiko Berufsunfähigkeit.

5 Frankfurt: Campus 2006, S. 23.

6 Ebd. S. 24.

7 Ebd. S. 24.

8 Ebd. S. 24.

9 Ebd. S. 24.

10 Ebd. S. 24.

11 Ebd. S. 24.

12 Ebd. S. 24.

13 Vgl. Heuchert 2006, S. 20 f.

14 Vgl. Pohlmann 2012, S. 58 f.; Heuchert 2006, S. 37; §§ 43, 240 SGB VI.

15 Vgl. Pohlmann 2012, S. 58.

16 Krempel, A.; Rieder, J.: Gesetzlicher Schutz gegen Erwerbsminderung nur lückenhaft. Online-Veröffentlichung 2016. Verfügbar unter http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/ erwerbsminderungsrente/ [05.09.2016].

17 Heuchert 2006, S. 32.

18 Ebd. S. 51.

19 § 4 I BeamtVG.

20 Vgl. o. A.: Pensionsansprüche von Beamten. Online-Veröffentlichung o. J. Verfügbar unter https://beamten-infoportal.de/ratgeber/pensionsanspruche-von-beamten/ [05.09.2016].

21 Vgl. Heuchert 2006, S. 54 f.; § 27 SGB XII.

22 Vgl. Pohlmann 2012, S. 61 f.

23 Vgl. o. A.: Berufsunfähigkeit - hohes Risiko mit gravierenden finanziellen Folgen. Online-Veröffentlichung 2014. Verfügbar unter: http://www.gdv.de/2014/09/berufsunfaehigkeit-hohes-risiko-mit-gravierenden-finanziellen-folgen/ [19.05.2016].

24 Vgl. Heuchert 2006, S. 80.

25 Vgl. ebd. S. 82.

26 In Anlehnung an: Kopittke, M.; Macht, T.: Höhe der Absicherung. Online-Veröffentlichung o. J. Ver-fügbar unter: https://www.versicherungen-preiswert-billig.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung/ Berufsunfaehigkeit_Statistik_Info/Absicherung_Hoehe/absicherung_hoehe.html [13.09.2016]. AFP: Schutz vor finanziellem Ruin bei Krankheit. Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ansicht von Stiftung Warentest „erste Wahl“. In: Schwäbische Zeitung, 20.06.2016, S. 7.

27 Vgl. Schönherr, K.:18! Was du DARFST Was du MUSST Was du KANNST. 2. Auflage. Köln: Eichborn 2016, o. S.

28 Vgl. Schönherr, K.:18! Was du DARFST Was du MUSST Was du KANNST. 2. Auflage. Köln: Eichborn 2016, o. S.

29 Vgl. Heuchert 2006, S. 82.

30 Pohlmann 2012, S. 60.

31 Vgl. ebd. S. 59.

32 Vgl. Continentale Lebensversicherung AG: Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko. Online-Veröffentlichung 2011. Verfügbar unter: http://www.contactm.de/cipp/continentale/lib/pub/object/ downloadfile,oid,6163/lang,1/ticket,guest/~/continentale_studie_BU_2011_klein.pdf [31.08.2016], S. 12; Pohlmann 2012, S. 59.

33 Continentale Lebensversicherung AG 2011, S. 14.

34 Ebd. S. 14.

35 Ebd. S. 23.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Die Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen
College
Bodensee-Gymnasium Lindau
Grade
1,0
Year
2016
Pages
19
Catalog Number
V908774
ISBN (eBook)
9783346221315
ISBN (Book)
9783346221322
Language
German
Keywords
Berufsunfähigkeitsversicherung
Quote paper
Anonymous, 2016, Die Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/908774

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