Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist zum einen die Darstellung der Entwicklung des Fernsehens in der Bundesrepublik Deutschland von den Fünfzigerjahren bis zur Bundestagswahl 1998 in Bezug auf die Auswirkungen dieses Mediums auf die Politik. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine Medialisierung des Politischen und ein „Politainment“ – also das Verschmelzen von Politikvermittlung und Entertainment im Fernsehen – stattgefunden hat. Zum anderen soll durch die Analyse zweier Wahlwerbespots zur Bundestagswahl – einer aus dem Jahre 1957, der andere von 1998 – untersucht werden, ob und inwiefern sich die Veränderungen der Politikvermittlung im Fernsehen auf die von den Parteien direkt beeinflussbare Mediendarstellung, den Wahlwerbespot, ausgewirkt haben. In einem ersten Schritt wird daher der Zusammenhang von Politik und Fernsehen in den
Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts, den Anfangstagen des neuen Mediums, untersucht,
bevor der Aufstieg desselben zum Leitmedium und die damit einhergehenden Auswirkungen
auf die Politik dargestellt werden. Anschließend soll aufgezeigt werden, wie durch veränderte
Konstellationen im Bereich des Rundfunksystems sowie auch im Bereich der
Wählerschaft/Rezipienten verstärkt unterhaltende Elemente in die Präsentation von Politik im
Fernsehen Einzug gehalten haben, bis hin zum „Fernsehkanzler“ Gerhard Schröder. Im letzten
Kapitel wird schließlich die bereits genannte vergleichende Analyse der beiden
Wahlwerbespots vorgenommen.
Als Quellen dienten vor allem die Aussagen der zu den jeweiligen Zeitpunkten relevanten
Politiker, z.B. die Bundeskanzler Adenauer und Brandt, Wahlkampfmanager, z.B. Egon Bahr
und Peter Radunski, oder entsprechende Medienerzeugnisse; besonders der Spiegel war hier
hilfreich. Als Sekundärliteratur ist insbesondere die Monografie Daniela Münkels, Willy Brandt und die
„Vierte Gewalt“. Politik und Massenmedien in den 50er bis 70er Jahren, zu nennen, in
welcher ausführlich die Medienpolitik Konrad Adenauers und Willy Brandts dargestellt wird,
sowie weitere Aufsätze derselben. Hilfreiche und ebenfalls ausführliche Informationen zur
Entertainisierung der Politik im Fernsehen finden sich in Andreas Dörners Monografie
Politainment. Politik in der medialen Erlebnisgesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Politik und Fernsehen im System des „regierungskonformen Konsensjournalismus“ der Fünfzigerjahre
2.1 Konrad Adenauer und das Fernsehen
2.2 Film und Fernsehen im Wahlkampf
3. Das Fernsehen wird neues Leitmedium
3.1 Die versuchte Einführung eines regierungsnahen Fernsehsenders
3.2 Rollenwandel der Medien: Vom Multiplikator der Regierungspolitik zur kritischen Öffentlichkeit
4. Die Anfänge des „Politainments“ im Fernsehen
4.1 Anpassung der Politik an die Veränderungen des Mediensystems
4.2 Willy Brandt, der erste deutsche Medienkanzler
5. Politik und ihre Vermittlung unter den veränderten Bedingungen des Fernsehsystems in den Achtziger- und Neunzigerjahren
5.1 Zunahme des „Politainments“ als Folge des dualen Rundfunksystems
5.2 Höhepunkt des „Politainments“: Der Bundestagswahlkampf 1998 und der „Fernsehkanzler“ Gerhard Schröder
6. Vergleich zweier Parteiwerbespots von 1957 und 1998
6.1 Keine Experimente!, CDU-Wahlwerbespot 1957
6.2 SPD-Wahlwerbespot 1998, in Anlehnung an die Jever -Werbung
6.3 Zusammenfassung und Fazit
7. Schluss
8. Abkürzungsverzeichnis
9. Quellen- und Literaturverzeichnis
9.1 Primärquellen
9.2 Sekundärliteratur
1. Einleitung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist zum einen die Darstellung der Entwicklung des Fernsehens in der Bundesrepublik Deutschland von den Fünfzigerjahren bis zur Bundestagswahl 1998 in Bezug auf die Auswirkungen dieses Mediums auf die Politik. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine Medialisierung des Politischen und ein „Politainment“ – also das Verschmelzen von Politikvermittlung und Entertainment im Fernsehen – stattgefunden hat. Zum anderen soll durch die Analyse zweier Wahlwerbespots zur Bundestagswahl – einer aus dem Jahre 1957, der andere von 1998 – untersucht werden, ob und inwiefern sich die Veränderungen der Politikvermittlung im Fernsehen auf die von den Parteien direkt beeinflussbare Mediendarstellung, den Wahlwerbespot, ausgewirkt haben.
In einem ersten Schritt wird daher der Zusammenhang von Politik und Fernsehen in den Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts, den Anfangstagen des neuen Mediums, untersucht, bevor der Aufstieg desselben zum Leitmedium und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Politik dargestellt werden. Anschließend soll aufgezeigt werden, wie durch veränderte Konstellationen im Bereich des Rundfunksystems sowie auch im Bereich der Wählerschaft/Rezipienten verstärkt unterhaltende Elemente in die Präsentation von Politik im Fernsehen Einzug gehalten haben, bis hin zum „Fernsehkanzler“ Gerhard Schröder. Im letzten Kapitel wird schließlich die bereits genannte vergleichende Analyse der beiden Wahlwerbespots vorgenommen.
Als Quellen dienten vor allem die Aussagen der zu den jeweiligen Zeitpunkten relevanten Politiker, z.B. die Bundeskanzler Adenauer und Brandt, Wahlkampfmanager, z.B. Egon Bahr und Peter Radunski, oder entsprechende Medienerzeugnisse; besonders der Spiegel war hier hilfreich.
Als Sekundärliteratur ist insbesondere die Monografie Daniela Münkels, Willy Brandt und die „Vierte Gewalt“. Politik und Massenmedien in den 50er bis 70er Jahren,[1] zu nennen, in welcher ausführlich die Medienpolitik Konrad Adenauers und Willy Brandts dargestellt wird, sowie weitere Aufsätze derselben. Hilfreiche und ebenfalls ausführliche Informationen zur Entertainisierung der Politik im Fernsehen finden sich in Andreas Dörners Monografie Politainment. Politik in der medialen Erlebnisgesellschaft.[2] Für die Entwicklung des Fernsehens ist auf Knut Hickethiers Geschichte des deutschen Fernsehens[3] zu verweisen, und Informationen zu den Wahlwerbespots der Parteien finden sich in Christina Holtz-Bachas Wahlwerbung als politische Kultur. Parteienspots im Fernsehen 1957-1998.[4] Letztere hat ebenfalls weitere relevante Aufsätze, vor allem zum Thema Wahlkämpfe und -werbung, verfasst. Ferner sind die entsprechenden Kapitel im Katalog zur Ausstellung Bilder und Macht im 20. Jahrhundert[5] des Hauses der Geschichte zu nennen, in denen besonders eindrucksvoll die Inszenierung des Politischen anhand ausgewählter Bildquellen dokumentiert wird.
2. Politik und Fernsehen im System des „regierungskonformen Konsensjournalismus“ der Fünfzigerjahre
Die Medienpolitik der Bundesregierung wie auch der CDU wurde in den Fünfzigerjahren entscheidend durch den ersten deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und seinen Umgang mit den Journalisten geprägt. Für Adenauer stellte eine gute Zusammenarbeit mit Medienvertretern ein „notwendiges Übel“ dar, das erforderlich war, um der Bevölkerung die Politik der Regierung nahe zu bringen:
„Journalisten sind nicht immer angenehm, sie sind sogar häufig höchst unwillkommen, aber sie sind für unsereinen unentbehrlich. Und darum muss man sie gut behandeln – soweit das möglich ist. Lassen Sie den Italiener morgen früh um 9 Uhr kommen!“[6]
2.1 Konrad Adenauer und das Fernsehen
Gemäß dieser Maxime legte Adenauer Wert darauf, mit wichtigen Journalisten in engem Kontakt zu stehen, um möglichst häufig und in positiver Darstellung in den Medien präsent sein zu können, was ihm auch trotz regelmäßiger Beschwerden über „schlechte“ Berichterstattung gelang. Denn er führte eine gezielte Interviewpolitik, hielt regelmäßige Hintergrundgespräche ab – die so genannten „Teegespräche“, eine Art der Kommunikation mit Journalisten, die auch die nachfolgenden Kanzler beibehielten – oder gestattete die Beteiligung von Medienvertretern an Wahlreisen. Dabei ergab sich auch die Gelegenheit zum informellen Austausch, was den Journalisten ein Gefühl der Privilegierung gegeben und sich dadurch für Adenauer günstig in der Berichterstattung ausgewirkt hat.[7] Wer sich jedoch nicht an Vereinbarungen hielt und unerwünschte Dinge veröffentlichte oder allzu kritisch kommentierte, wurde nicht mehr eingeladen. Durch derartige Maßnahmen konnte Adenauer öffentliche Pressekonferenzen vermeiden, bei denen er sich auch unkontrollierbaren und kritischen (Nach-) Fragen der Journalisten hätte stellen müssen.[8]
Hörfunk und Fernsehen bezog der erste deutsche Bundeskanzler bereits früh in seine Medienpolitik ein. Er erkannte deren enormes Potenzial für die politische Meinungsbildung sowie die Parteienwerbung – wenngleich er durch die Unterhaltungsfunktion auch eine Gefahr für traditionelle Werte befürchtete – und wollte versuchen, in seinem Sinne Einfluss darauf zu nehmen:
„Ich möchte kurz zum Rundfunk etwas sagen. Sie haben zweifellos recht, der Rundfunk ist ein größeres Propagandamittel als die Zeitung, wahrscheinlich wenigstens, absolut sicher will ich es nicht sagen. Sicher ist er ein großes Propagandamittel.“[9]
Neben guten Kontakten zu Journalisten war eine Einflussnahme auf die Besetzung der Rundfunkräte ein weiteres Mittel, durch das man versuchte, die Berichterstattung zu kontrollieren. Da nach Ansicht der CDU die SPD durch die britische Labour-Regierung bei der Besetzung der Rundfunkräte deutlich bevorzugt worden war, musste eine gezielte Personalpolitik betrieben werden, um diesen „Missstand“ zu korrigieren. Weiterhin wurde auch das Bundespresseamt dazu genutzt, auf eine möglichst gute und häufige Präsenz der Regierung in den Medien hinzuwirken. Dabei wurde keine strikte Abgrenzung zwischen Bundesregierung und CDU betrieben; vielmehr fand eine Verwischung der Grenzen von Regierung und Partei statt, sodass sich im Rückblick feststellen lässt, dass auch die gute Öffentlichkeitsarbeit des „Staates“ zu einem positiven Image sowie zu Wahlerfolgen der CDU beigetragen haben dürfte.[10]
Man hatte weiterhin, wie bereits genannt, keine Scheu, seinen Unmut über eine vermeintlich schlechte Berichterstattung direkt den Verantwortlichen mitzuteilen und sie aufzufordern, auf eine Korrektur hinzuwirken, wie es beispielsweise durch einen Brief Adenauers an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Nordwestdeutschen Rundfunks Raskop vom 30. Mai 1949 dokumentiert wird:
„Sie wissen, dass meine Partei in der Vergangenheit sehr häufig Veranlassung hatte, die mangelnde Objektivität in der Berichterstattung und Kommentierung des Nordwestdeutschen Rundfunks zu beanstanden. Ich bitte Sie daher dringend, Ihren ganzen Einfluss dahin geltend zu machen, dass der NWDR in der Zukunft – insbesondere zunächst bei den Wahlen zum Bundestag und dann nach der Konstituierung der Bundesregierung – die notwendige Neutralität walten lässt, um auf diese Weise zu einer politischen Befriedung des öffentlichen Lebens beizutragen.“[11]
Bei der Beobachtung der Medien kam wiederum dem Bundespresseamt eine wichtige Bedeutung zu, das seit 1954 die politische Berichterstattung im Fernsehen skeptisch verfolgte und Auffälligkeiten oft auch an Adenauer selbst weiterleitete.[12] Eine kritische Berichterstattung war also weder für die Partei noch für die Regierung erwünscht. Sie sollte durch gezielte Einflussnahme, vor allem durch Personalpolitik, verhindert werden.
2.2 Film und Fernsehen im Wahlkampf
Wesentliche Neuerungen der Bundestagswahl 1953 waren die starke Ausrichtung auf die Person Konrad Adenauer als Bundeskanzler (im Gegensatz zu Parteiprogramm, weiteren Kandidaten etc.) sowie eine neue Form der Werbung, die „Mobilwerbung“.[13] Es wurden Wahlkampffilme entwickelt, die zusammen mit entsprechenden Vorführgerätschaften an die Untergliederungen der CDU ausgegeben wurden, um diese Filme im ganzen Land vorführen zu können. Außerdem wurde in den Kinos, vor allem im Rahmen der Wochenschauen, geworben. Ferner entwickelte auch das Bundespresseamt Filme, in denen Bundesregierung und Kanzler im Fokus standen (z.B. Darstellung eines Staatsbesuches in den USA) und die so als indirekte Wahlwerbung für die CDU dienten.
Bei der Bundestagswahl 1957 wurde erstmals eine Werbeagentur von der CDU mit in den Wahlkampf einbezogen, außerdem wurde sich stärker als noch vier Jahre zuvor an amerikanischen Kampagnen orientiert; die CDU hatte in diesen Jahren eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Modernisierung der Wahlkämpfe inne. Auch das Bundespresseamt half wieder mit, indem über diese Stelle die meisten Medienkontakte abgewickelt wurden. Der Film wurde erneut als Werbemedium eingesetzt, und die Mobilwerbung wurde professionalisiert. Die Parteien erhielten 1957 erstmals auch Sendezeiten im Fernsehen zugeteilt, wie es zuvor bereits für das Radio der Fall gewesen war. Dabei erhielt die CDU 45 Minuten, die SPD 40 Minuten sowie die CSU und die FDP je 15 Minuten und die Übrigen jeweils zehn Minuten. Eine herausragende Rolle spielte das Fernsehen jedoch auch in diesem Wahlkampf noch nicht, da es zum einen erst etwa eine Million Fernsehzuschauer gab und zum anderen auch die Wahlkampfmanager der Parteien noch nicht vollends vom Potenzial des Fernsehens überzeugt waren.[14]
3. Das Fernsehen wird neues Leitmedium
Das Fernsehen entwickelte sich in den Sechzigerjahren jedoch schnell zum „Allgemeingut“ und konnte das Radio als Leitmedium ablösen, welches nicht vollends verschwand, aber seine Funktion als bedeutendstes Informations- und abendliches Unterhaltungsmedium verlor. Ab dem Jahr 1969 verringerten sich die Zuwachsraten, es wurde vom Erreichen einer „Sättigungsgrenze“ gesprochen. Die Fernsehdichte belief sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf 84 Prozent aller Haushalte, sodass nur eine Minderheit der Bevölkerung nicht im Besitz eines Fernsehgerätes war bzw. eine Zugriffsmöglichkeit darauf hatte.[15]
3.1 Die versuchte Einführung eines regierungsnahen Fernsehsenders
Dieser rasante Aufstieg wurde auch von den politischen Entscheidungsträgern erkannt. Davon ausgehend, dass beim Bundestagswahlkampf 1961 das Fernsehen eine entscheidende Funktion bei der Meinungsbildung einnehmen würde, versuchte Adenauer, einen weiteren, privaten Fernsehsender zu schaffen, den die Regierung kontrollieren könnte, indem er die Deutschland-Fernsehen GmbH gründen ließ. Jedoch intervenierten die Bundesländer, da sie ihre Rundfunkhoheit gefährdet sahen, und bekamen vor dem Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 1961 im so genannten „Ersten Fernsehurteil“ Recht, das die Rundfunkhoheit der Bundesländer und den öffentlich-rechtlichen Charakter sowie die Staatsferne des Fernsehens bekräftigte, diesem aber auch ein bundes- bzw. länderfreundliches Verhalten verordnete. Als (indirekte) Folge des Urteils kann man den Beschluss der Ministerpräsidenten, ein zweites Fernsehprogramm sowie dritte Fernsehprogramme der ARD einzurichten, betrachten.[16]
3.2 Rollenwandel der Medien: Vom Multiplikator der Regierungspolitik zur kritischen Öffentlichkeit
Waren die politischen Medien im Allgemeinen bisher eher auf die Verbreitung und Veranschaulichung der Politik der Bundesregierung als auf deren kritische Beobachtung und das Fernsehen im Speziellen eher auf die Unterhaltung der Zuschauer bedacht, so ist seit Ende der Fünfziger-/Anfang der Sechzigerjahre eine zunehmende Politisierung und Polarisierung in allen Medien festzustellen. Für den Bereich des Fernsehens lässt sich dies vor allem am Aufkommen politischer Magazine als neues Format zeigen, die den Grundstein für eine Politisierung dieses Mediums legten. Bedeutende Beispiele sind das erste, ab 1961 ausgestrahlte Magazin Panorama sowie Report oder Monitor, die alle auch heute noch existieren. Die Intention dieser Magazine war die Konfrontation der Zuschauer mit „‚unbequemen‘ Themen der gesellschaftspolitischen Realität“, um eine „neue kritische mediale Öffentlichkeit im Fernsehen zu etablieren“.[17] Dabei waren die Magazine von Anfang an auf Kritik, Konfrontation und auch Skandalisierung ausgerichtet, weshalb sie bei Politikern wenig beliebt und insgesamt oft umstritten waren:[18]
[...]
[1] Daniela Münkel, Willy Brandt und die „Vierte Gewalt“. Politik und Massenmedien in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt/Main 2005.
[2] Andreas Dörner, Politainment. Politik in der medialen Erlebnisgesellschaft,Frankfurt/Main 2001.
[3] Knut Hickethier, Geschichte des deutschen Fernsehens, Stuttgart 1998.
[4] Christina Holtz-Bacha, Wahlwerbung als politische Kultur. Parteienspots im Fernsehen 1957-1998, Wiesbaden 2000.
[5] Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Bilder und Macht im 20. Jahrhundert, Bielefeld 2004.
[6] Werner Krüger, Adenauer und das Bundespresseamt, in: Karl-Günther von Hase (Hrsg.), Konrad Adenauer und die Presse, Bonn 1988, S. 32-43, hier: S. 34.
[7] Vgl. Daniela Münkel, Die Medienpolitik von Konrad Adenauer und Willy Brandt, in: AfS 41, 2001, S. 297-316, hier: S. 300-303.
[8] Vgl. Christina von Hodenberg, Die Journalisten und der Aufbruch zur kritischen Öffentlichkeit, in: Ulrich Herbert (Hrsg.), Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945-1980, Göttingen 2002 (= Moderne Zeit. Neue Forschungen zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. 1), S. 278-311, hier: S. 296.
[9] Adenauer: „Es musste alles neu gemacht werden“. Die Protokolle des CDU-Bundesvorstandes 1950-1953, bearb. von Günter Buchstab, 2. Aufl., Stuttgart 1986 (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte Bd. 8), S. 328.
[10] Vgl. u.a. Münkel, Willy Brandt und die „Vierte Gewalt“, S. 38 f.
[11] Adenauer, Briefe 1949-1951, bearb. von Hans Peter Mensing, Berlin 1985, S. 29.
[12] Vgl. Münkel, Willy Brandt und die „Vierte Gewalt“, S. 41.
[13] Vgl. ebd., S. 210-214.
[14] Vgl. Christina Holtz-Bacha, Wahlwerbung als politische Kultur, S. 97.
[15] Vgl. ebd., S. 200.
[16] Vgl. Hickethier, Geschichte des deutschen Fernsehens, S. 115-117.
[17] Claudia Wegener, Trotz Gegenwind am Markt behauptet. Politische Fernsehmagazine im Zeitalter des Infotainments, in: Christian Schicha/Carsten Brosda (Hrsg.), Politikvermittlung in Unterhaltungsformaten. Medieninszenierungen zwischen Popularität und Populismus, Münster 2002 (= ikö-Publikationen Bd. 3), S. 210-222, hier: S. 210 f.
[18] Vgl. Hickethier, Geschichte des deutschen Fernsehens, S.171-174.
- Quote paper
- Timo Flätgen (Author), 2008, "Medialisierung des Politischen" oder "Politainment"?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90675
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